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Freitag, September 23, 2011

Auslandskrankenversicherung für junge Menschen in der Ausbildung

Auslandserfahrungen machen sich immer gut im Lebenslauf, ob nun Studium, Aus- oder Weiterbildung. Aktuell haben rund 150.000 junge Deutsche die Chance beim Schopf gepackt und sind rund um den Globus aktiv. Damit während dieser Zeit auch der Krankenversicherungsschutz funktioniert und keinerlei Lücken aufweist, ist eine Auslandskrankenversicherung die beste Lösung. Dazu hat der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) gemeinsam mit der Würzburger Versicherungs-AG ein neues Produkt auf den Markt gebracht: EXPAT ACADEMIC.

Die Auslandskrankenversicherung, die in den Varianten Basis, Standard und Premium erhältlich ist, richtet sich an Personen bis zum 35. Lebensjahr, sofern sie sich noch in der Ausbildung befinden. „Zielgruppe sind insbesondere junge Menschen, die sich zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung im außereuropäischen Ausland aufhalten“, heißt es in der Pressemitteilung der BDAE-Gruppe. Je nach gewählter Variante und den Ländern, in denen man sich später aufhält, kostet die Police zwischen 39 und 75 Euro pro Monat bzw. zwischen 117 und 225 Euro monatlich, wenn auch die USA und Kanada eingeschlossen werden sollen.

Mit der Police sind 100 Prozent der ambulanten und stationären Heilbehandlungen sowie der medizinisch notwendigen Transporte abgesichert. Das gilt nicht nur im eigentlichen Zielland, sondern auf der gesamten Welt mit Ausnahme des Heimatlandes sowie der USA und Kanada. Dabei profitieren die Versicherten vom Privatpatienten-Status und haben freie Arztwahl. Das kann sich gerade im Ausland als entscheidender Vorteil erweisen, wenn ein Facharzt aufgesucht werden muss. Zudem deckt die Auslandskrankenversicherung EXPAT ACADEMIC den Krankenrücktransport, sofern er als medizinisch notwendig erachtet wird, bis zu einem Betrag von 15.000 Euro. Damit verfügen junge Menschen über einen umfassenden Schutz, der weit mehr bietet als die Verträge mit lokalen Anbietern, die vor Ort abgeschlossen werden und oft nur ein Minimum an Leistung versprechen.

Posted by Andre on 09/23 at 04:01 PM
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Montag, März 14, 2011

Sicher durch den Frühjahrsputz

Wozu eine Leiter kaufen, wenn es doch Bücher, Bierkisten und Stühle gibt. Steht der Frühjahrsputz an, versuchen sich viele Frauen und Männer gerne als Artisten, um auch in den letzten Winkel der Wohnung zu gelangen. Das Risiko, von einem schwankenden Stapel Kriminalromane zu fallen und sich schwer zu verletzen, wird dabei genauso resolut beiseite gewischt wie die Staubflocken auf dem Kleiderschrank. Die Folgen zeigen sich in den Unfallstatistiken, in denen der Haushalt mit 80 Prozent unbehelligt Platz eins für sich beansprucht. Der Schwerpunkt liegt übrigens auf der Zeit von März bis Mai.

Der groß angelegte Hausputz hat Tradition. Schließlich möchte man es frisch und sauber haben – aber bitte nicht um jeden Preis. „Da lauern viele Gefahren. Häufige Ursachen sind Stress, Unaufmerksamkeit, ungeeignete Hilfsmittel oder falsch verstandene Sparsamkeit“, erklärt Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer von FinanceScout24. In einer Pressemitteilung des Portals gibt er wertvolle Tipps, wie man Unfälle vermeiden kann, angefangen bei festem Schuhwerk über eine vom TÜV geprüfte Leiter und gute Beleuchtung bis hin zur nötigen Ruhe. Geht man gehetzt an die Arbeit, übersieht man möglicherweise Stolperfallen oder Gefahren für die Kinder, vergisst den Netzstecker von Elektrogeräten zu ziehen oder schüttet unüberlegt mehrere Putzmittel in einen Eimer.

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas passieren, ist eine private Unfallversicherung die beste Vorsorge. Das gilt insbesondere für Hausfrauen, die ebenso wie Erwerbslose keinen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben. Selbst wenn der Staat zahlt, sind es abzüglich der Kranken- und Pflegeversicherung im Schnitt nur 697 Euro pro Monat (Stand 2008). Die private Unfallpolice bietet je nach Vertrag deutlich mehr. Sie schützt nicht nur im Haushalt, sondern auch in der Freizeit und im Urlaub. Wichtig ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Darauf sollte auch bei Unfallversicherungen für Kinder geachtet werden.

Posted by Andre on 03/14 at 09:46 AM
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Montag, November 08, 2010

Tierhalter-Haftpflicht wichtig! Auch für Satiriker…

“Hund ist, wenn bellt!” - Einer solche Definition muss zunächst nichts hinzu gefügt werden. Wohl aber den nachstehenden Versen des poetischen Satirikers. Der hat wohl nur des Reimes wegen die Kosten für einen Hund auf Hundesteuer und Tierarzt reduziert.

Und dabei will der Hund ja tagtäglich auch was zwischen seine Beißerchen und selbstverständlich darf auch die Tierhalter-Haftpflicht auf keinen Fall vergessen werden. Da in unseren Kategorien - wenn auch alphabetisch ganz unten - dann doch auch “Witziges” mit dabei ist, wollten wir unseren Blog-Lesern nachstehende Verse nicht vorenthalten. Die Intention kam dem Dichter beim Lesen eines Artikels samt Bild im Südkurier Konstanz zum “Hundeflüsterer-Seminar”:(http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/villingen-schwenningen/Die-Hundefluesterer-helfen;art372541,4561334)

Herr und Hund im Spiegelbild

Wer schon länger hat ‘nen Hund,
ist wahrscheinlich pumperl x’und.

Bevor er selbst noch Stuhlgang hatte,
steht zwar der Köter auf der Matte,
drängt und schiebt zu sei’m Geschäft,
weil er ansonst auch noch kläfft.

Streicht der Hund dann durch die Hecken,
bleiben hängen üble Zecken,
und dazu an allen Ecken
markiert er auch noch gelbe Flecken.

Tierarztkosten, Hundesteuer,
nicht jedem ist ein Hund geheuer.
Beißt er oder beißt er nicht?
Nein, der Hundeführer stets verspricht.

Nun gut, von mir aus darf ein jeder eben,
sein Leben für das des Hundes geben.

Schlimm wird’s nur, man sieht es häufig,
auch dem Tierarzt ist’s geläufig,
dass der, der ausführt seinen Hund
nichts weiß vom optischen Befund.

Je länger einer hat sein Tier,
er selbst kann oftmals nix dafür,
sieht irgendwann - ja, ei der daus -
der Halter wie sein Köter aus.

Ein jüngster Fall ist eklatant,
der auch noch in der Zeitung stand:
Herr und Hund - wie Hand in Hand -
so richtig an die Wand gerannt.

Einfach ist dafür der Grund:
das Tier ist halt ein Boxer-Hund….

Ich wollt’ das nicht, du liebe Güte,
wer will denn das schon in der Tüte?

(c) by wob.
www.gereimtheiten.de

Posted by wob. on 11/08 at 08:00 AM
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Dienstag, November 02, 2010

Altersvorsorge für Frauen: Wer soll das bezahlen?

Wüsste man, wo einen der Lebensweg hinführt, wäre wohl alles viel einfacher. Und das kann unabhängig davon betrachtet werden, ob es sich um die Vita von Mann oder Frau handelt. Weil nun immer öfter auch „selbstverursachte, gebrochene Berufs- bzw. Erwerbsbiografien“ auftreten und insbesondere auch die Zahl der alleinerziehenden Mütter ein soziologisches Problem ist, wird eigentlich auch die private Altersvorsorge für Frauen zur Herausforderung.

Als vielfältig und anspruchsvoll gilt folglich die Beratung bei unterschiedlichen Lebenswegen und Lebenssituationen. Frauen arbeiten in Vollzeit, haben Kinder oder auch nicht, sind verheiratet, leben als Single, sind geschieden, sind beschäftigt in Teilzeit oder im prekären Minijob oder sind eingebunden in einer eingetragenen Lebensgemeinschaften, was für jedes dieser Lebensmuster einer speziellen Beratung zur optimalen Altersvorsorge bedarf. Insbesondere Frauen und deren Kindererziehungszeiten bei nur unregelmäßigen Beitragszahlungen sind bei oft schlechteren Einkommenssituation aufmerksam zu beraten, weil das auch ein oft geringes Einkommen und für die Zweit-Verdienerin die ungünstigere Steuerklasse bedeutet.

Ein Beispiel: Galina, 20 Jahre alt, verheiratet und in Ausbildung zur Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten, ist bereits in der Probezeit ihrer Lehre, bei knapp 550 Euro brutto, ist damit konfrontiert, dass sie in Steuerklasse V tatsächlich Lohnsteuer abführen muss, was ihren gleichaltrigen Schulkameradinnen bereits fürs „Riestern“ zur Verfügung stehen kann. So kann Galina in der ehelichen Partnerschaft ihre Altersvorsorge zwar zunächst “als Paar” planen, was allerdings zum Problem werden kann, falls es zur Trennung kommt. Die regelmäßigen Beiträge brechen zusammen, eine weitere Sicherheit für die Beiträge ist kaum mehr möglich.

Aktuelle Lösungen

Weiterhin als Klassiker gelten die Lebens- und privaten Rentenversicherungen, staatlich geförderte Programme, ein Aufbau an Spar-Vermögen ohne staatliche Förderung oder auch die Altersvorsorge mit der fremd- oder eigen genutzte Wohnimmobilie. Die Entscheidung hängt von der individuellen Situation ab, für die zu berücksichtigen ist, wie die Person orientiert ist und wie deren Wünsche und Bedürfnisse aussehen. Hinzu kommt die persönliche Lebensplanung, was die Beratung stark beeinflusst. Folglich ist kein Anlage- Produkt auch für jeden empfehlenswert.
Zunächst ist eine Grundversorgung sicherzustellen, wobei es besonders wichtig ist, dass die entschiedene Anlage eine möglichst hohe Sicherheit bietet und zur Basis für die Kaufkraft im Alter wird. Weitere Mittel können dann immer noch in andere Produkte investiert werden, die zum individuellen Risikoprofil der Person passen. Ungemein wichtig ist, dass der Berater die Ist-Soll-Situation und die persönlichen Chancen und Risiken des Kunden erkennt und danach verfährt.

Varianten und Risiken

Wer sich ausführlich beraten lässt und wer sich sorgfältig über Varianten und Risiken informiert, der muss auch darauf achten, dass der Fachmann alle Fragen beantwortet, ohne dass durch Risiken eingeschüchtert wird und dass so beraten wird, dass das Produkt im Verlauf der Beratung auch verstanden wird.
Auch Galina ist eher unerfahren, um dauerhaft zu wissen, warum sie sich mit ihrem Mann für ein Anlageprodukt entschieden hat. Schließlich ändern sich berufliche und familiäre Bedingungen und damit auch die Bedürfnislage. Weil übermorgen falsch sein kann, was gestern noch richtig war, ist die Absicherung der persönlichen Altersvorsorge eine verantwortungsvolle und dauerhafte Aufgabe, die vom Fachmann sorgfältig und gewissenhaft zu lösen ist.

Beratung: Richtig contra Falsch!

Bei all diesem Vertrauen muss ein Berater auf die Wünsche und Bedürfnisse des Interessenten eingehen und vor allem zuhören. Wer sich “bequatscht” vorkommt, der hat zwar alles gehört, wurde aber vom Fachberater nicht kennengelernt. Erforderlich sind deshalb Interesse und die Akzeptanz des Individuums, dem nichts übergestülpt wird. Wem das Leben nicht nur als bunt und aufregend gilt, sondern auch als „eines der schwersten“, dann muss das finanzielle Leben auch der gesamten Lebensplanung angepasst werden. Als ideal gilt ein Mix aus flexiblen Kurzläufern, aus stabilen mittelfristigen Produkten und aus einer sicheren Langlebigkeit, die alle den Kunden auch interessieren.

Posted by wob. on 11/02 at 10:30 AM
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Mittwoch, Oktober 13, 2010

Beim Fuhrpark Prämien sparen!

“Ausgaben - Aufwand - Kosten” - in dieser Reihenfolge wirken Versicherungsprämien auf die Liquidität, auf das Betriebsergebnis und natürlich auch auf die Kalkulation. Deshalb sollten insbesondere auch Firmen - unabhängig von ihrer Rechtsform -  darauf achten, dass sie Geld sparen, indem sie für ihren Fuhrpark einen Flottentarif wählen.

Es muss was Branchenspezifisches sein, dass die Kfz-Versicherer gerade im Herbst wieder “Kampfpreise” anbieten. Wohl auch deshalb, weil sich die Kündigung von Altverträgen eben am besten zum Jahreswechsel macht. Ob sich ein Tarifwechsel für das Unternehmen, den Handwerksbetrieb, den Dienstleister lohnt, muss über eine Vergleichsrechnung ermittelt werden. Stichtag für die Kündigung der Versicherung ist dann in den meisten Verträgen der 30. November.

Ausgaben senken- Deckung verbessern!

Die verschiedene Angebote für gewerbliche Versicherungsnehmer stellen sich dar als ‘Spezial-Policen’ für Handwerksbetriebe, und das bereits ab einem Kfz, über Rahmen-Verträge für kleine, sogenannte Mini-Flotten bis hin zu Flotten-Tarifen für den größeren Fuhrpark.
Beim Flottentarif-Vertrag ist das Besondere, dass ein einheitlicher Beitragssatz durchgehend für alle Fahrzeuge gilt; egal, wer fährt und unabhängig vom Jahr der Fahrerlaubnis. Ob also Fahranfänger oder erfahrener Trucker hinterm Lenkrad sitzen hat auf den Versicherungsbeitrag keinen Einfluss.

Wo steht das Fahrzeug über Nacht?

Auch nach Neuanschaffungen von Fahrzeuge während des Jahres gilt der gleiche Beitragssatz. Die Prämie richtet sich dabei nach den Fahrzeugtypen, der Art der Nutzung und den schadensfreien Jahren. Aber auch die jährliche Kilometerleistung und der Ort, an dem das Fahrzeug über Nacht oder übers Wochenende steht, können sich auf die Höhe der Prämie oder eben auf die Ersparnis auswirken.

Als ‘Basis’ für eine Flottenversicherung gilt die übliche Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Dabei gehören bei den meisten Gesellschaften zum späteren Leistungspaket auch weitere Bausteine, über die die Deckung ausgebaut werden kann.

Varianten für kleine und mittlere Flotten bieten die Versicherer
* Allianz: 3-20 Fahrzeuge,
* Axa: ab sechs Kfz,
* Nürnberger: ab 5 gewerblichen Fahrzeugen oder ab 10 Pkw,
* Alte Leipziger: fünf bis 15 Fahrzeuge, Prämienersparnis bis 10 Prozent im Vergleich zum Normaltarif,
* Barmenia: ab 10 Fahrzeugen mit Beitragsrückgewähr je nach Schadenverlauf
* Signal Iduna: ab 10 Fahrzeugen.

Für Firmen mit kleinem Fuhrpark bietet die VHV Risikoschutz ab einem Fahrzeug über den Tarif „Flotte-Garant 1+“ und ab fünf Fahrzeigen über den Tarif “Flotte-Garant 5+”. Künftig verbesserte Leistungen gelten dabei inklusive und ohne weitere Kosten für bestehende Verträge im Rahmen einer sogenannten “Update-Garantie”. Für Baubetriebe bietet die Gesellschaft den Tarif „bauprotect“.

Posted by wob. on 10/13 at 07:00 AM
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Dienstag, September 21, 2010

Vorsorge für die Kaufkraft im Alter

Trends, Tendenzen und Ausblicken haften immer die Zweifel der Schätzung, der Zukunft und der Spekulation an. Doch gibt es auch für die wirtschaftliche und materielle Zukunftsforschung Rentenexperten, die nun mal ausrechnen, dass sich in Zukunft die gesetzliche Versorgung aus der Altersrente und über ihre Träger von derzeit 67 Prozent des letzten Einkommens stetig nach unten entwickeln und auf 46 Prozent der dann zuvor erreichten Einkommen im Jahr 2020 sinken wird.

Unselbständig Tätige, also alle Arbeitnehmer, die ab etwa 2035 in den Ruhestand gehen, haben sich heute schon vorzustellen, von 10 Euro des letzten Einkommens in der Rente nur noch vier Euro zur Verfügung zu haben, denn die gesetzliche Rentenkasse wird wegen der demographischen Entwicklung nun mal nicht voller werden.

Personen im Rentenalter, ob Single oder verheiratet, müssen in Zukunft nicht nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in stärkerem Umfang selbst zahlen, sondern auch auf einen immer höheren Ertragsanteil an der monatlichen Rente Steuern abführen. Was den Pensionären, den ehemaligen Beamten schon längst als Faktum gilt.

Kaufkraft auch nach Beruf und Arbeit

Um nun die Kaufkraft und ein “auskömmliches” Leben auch im Altersruhestand zu sichern, muss möglichst schon in frühen Jahren des Berufslebens jeder seine Möglichkeiten ausloten, neben den Abzügen für die Rente auch noch privat vorzusorgen.
Als Varianten gelten dabei die beiden Wege, sofern finanziell möglich, die kombiniert werden sollten:
* einmal die Anlagemöglichkeiten für die private Vorsorge, egal ob mit hoher Flexibilität oder langfristig, mit oder ohne staatliche Förderung, und zum zweiten
* die betriebliche Vorsorge, die vom Arbeitgeber mit gestaltet und organisiert wird und in der Regel auch in hohem Maße mit finanziert wird.
Die betriebliche Rente trägt dazu bei, dass Mitarbeiter und/oder dessen Angehörige für den akuten Versorgungsfall, also bei erlangtem Ruhestandsalter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall, besser abgesichert sind.  Hierbei fördert der Staat zusätzlich.

Um die die optimale Vorsorge als Strategie zu wählen, sind viele Faktoren des Individuums abzuklopfen: Alter, Familienstand und Höhe des Einkommens.

Da Entscheidungen nicht allein über Prospekte getroffen werden sollten, ist der gelernte Versicherungskaufmann und -Makler der Experte, an den es sich in Sachen vertrauensvolle Beratung zu wenden gilt.

Posted by wob. on 09/21 at 07:00 AM
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Samstag, September 18, 2010

Carl Zeiss bietet (kostenlose) Versicherung für Fotoobjektive

Eine hochwertige Fotoausrüstung kann unter Umständen richtig wertvoll sein. Ambitionierte Fotografen investieren oftmals große Summen in Kamera und Objektivpark – besonders Objektive sind nicht immer günstig. Gute Gläser können mit Leichtigkeit die Preisgrenze von 1.000 Euro überschreiten.

Die Carl Zeiss AG, die zu den führenden Anbietern im Segment der Fotoobjektive zählt, feiert in diesen Tagen ihr 120-jähriges Bestehen im Objektivbau. Im Rahmen des Jubiläums haben sich die Objektivspezialisten etwas Besonderes ausgedacht und eine Sonderaktion aufgelegt: Jeder Kunde, der ein oder auch mehrere Objektive der Reihen ZE, ZF.2, ZK und ZM innerhalb des 120-tägigen Aktionszeitraums (vom 20.09.2010 bis zum 20.01.2011) über einen Fotofachhändler erwirbt, erhält für die jeweiligen Objektive einen kostenlosen Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz wird als Rundum-Schutz bezeichnet und umfasst daher ein breites Spektrum an Leistungen, beginnend bei Beschädigung der Objektive bis hin zu deren Diebstahl. Nicht nur bei Gebrauch sondern auch bei Transport gelten die Zeiss Objektive als versichert. Im Übrigen ist der Schutz weltweit gültig, was vor allem international tätigen Berufsfotografen erfreuen dürfte.

Um den kostenlosen Versicherungsschutz zu erhalten, gilt es die über einen Fachhändler bezogenen Objektive zu registrieren. Die Registrierung ist online durchzuführen. Hierbei ist es möglich, sich auch gleich eine Garantieverlängerung auf drei Jahre zu sichern. Der Versicherungsschutz selbst ist gültig für den Zeitraum von einem Jahr. Wer von den Versicherungsleistungen überzeugt ist, verfügt über die Möglichkeit, den Versicherungsschutz nach Ablauf des kostenlosen Jahres zu verlängern – dann wird jedoch ein Versicherungsbeitrag fällig. Übrigens läuft der Versicherungsschutz automatisch aus, man gerät nicht in eine Kostenfalle.

Posted by Jochen on 09/18 at 06:18 PM
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Mittwoch, September 01, 2010

Das Leben - ein Berufs-Risiko

Wenn der Ehemann und Papa zum Schaffen geht, hat so mancher Betriebsinhaber oder Firmengründer oder Handwerksmeister mit eigenem Betrieb ein ganz spezifisches Risiko; sei ‘s auf dem Dach, am Elektro-Kasten, auf der Autobahn oder auf dem eigentlich sicheren Gerüst. Je höher das allgemeine oder das spezifische Berufs- und Arbeitsrisiko, desto dringender ist es, die Familie vor ‘Unterhaltsaufall’ zu versichern, auch wenn man den “größten anzunehmenden Unfall”, den Super GAU, nicht denken mag.

Eine Risiko-Lebensversicherung ist bestens und günstig geeignet und eigentlich absolut notwendig, um den Partner, die Kinder und auch den Betrieb für den Ernstfall vor dem finanziellen Aus abzusichern. Ein Vertrag mit individuellem Leistungsumfang im Schadensfall bietet einfachen und günstigen Schutz. Ist vorübergehend die Liquidität für andere Zwecke erforderlich, kann die Police beitragsfrei gestellt oder auch gekündigt werden. Die Leistung aus einer Risiko-Leben ist klar definiert: Im Todesfall des Versicherten fließt die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Anspruchsberechtigten, wenn der Versicherungsschein vorhanden ist, wenn die Beiträge bezahlt sind, eine amtliche Sterbeurkunde vorgelegt wird und wenn ärztliches Zeugnis die Todesursache bestimmt hat.

Risiko nach persönlichem Status

Meist werden mit der Risiko-Leben Laufzeiten vereinbart, während denen der Versicherte mitten im Leben steht, Familie und Firma noch jung sind und der Versorger der Auffassung ist, das Todesfall-Risiko abzudecken. Ist der wirtschaftliche Status des Versicherten mehrjährig bereits gefestigt, kann eine Risiko-Lebensversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Verzinsung der geleisteten Beiträge erfolgt jedoch nicht, weil diese Art der Todesfall-Versicherung eben nicht auf ein Schlussalter mit Erlebensfall-Zahlung vereinbart wird. Wird die laufende Prämie’ unterjährlich’ geleistet, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat immer zum nächsten Beitragszahlung.

360 Kalendertage sind ein Jahr

Für Beginn und Laufzeit einer solchen Versicherung muss das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr deckungsgleich sein, sondern kann mit Antrag beginnen. Alternativ zur möglichen Kündigung - mit der Konsequenz fehlender Deckung des Risikos - kann die Beitragszahlung ausgesetzt werden. Der Versicherer kalkuliert auf den bis dahin eingezahlten Beiträgen und angefallenen Überschussanteile eine neue, dann eben kleinere Versicherungssumme. Auch wenn sich damit der Versicherungsschutz verringert, bleibt trotzdem eine wie auch immer hohe Grundversorgung erhalten. Wird man von den Beiträgen befristet freigestellt, fallen keine zusätzliche Kosten an.

Der Beitrag für den Versicherungsschutz kann aber auch anders gesenkt werden. Da ist zum einen die Todesfall-Summe, die reduziert werden kann, wodurch sich der Beitrag verringert, wobei das ‘Risiko’ zwar bleibt, für den Versicherer aber nicht mehr so hoch ist. Auch kann mit derselben Wirkung geringerer Beitrage die Laufzeit verkürzt werden, weil beim Versicherten dessen wirtschaftliche Zukunft klarer erkennbar und auch sicherer ist.

Damit nichts schief geht

Hat der Versicherungsnehmer noch Folgebeiträge zu leisten, kann er sich davon auf schriftlichen Antrag beim Versicherer für die Zukunft von dieser Pflicht befreien lassen. In der Folge wird die ursprünglich vereinbarte Versicherungsleistung auf eine beitragsfreie Versicherungsleistung nach unten korrigiert.

Bei individuellem Wunsch ist es möglich, dass auf Antrag die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam wird. Die laufenden Beiträge sind übrigens im Zusammenhang mit der Einkommensteuer als Sonderausgaben ganz oder anteilig - je nach Höhe alle Lebensversicherungsbeiträge - absetzbar.

Posted by wob. on 09/01 at 11:09 AM
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Sonntag, August 15, 2010

Konventionell oder ‘Schlüsselfertig’ bauen?

Die Firmierungen sind so vielfältig wie die Bausausführungen gut oder weniger gut sind. Ob also ‘SFB-Schlüsselfertigbau” oder lieber nicht und statt dessen konventionell, muss jeder Bauherr oder eben der Käufer für sich entscheiden.

Dabei ist für die meisten Bau-Interessieren der Begriff ‘schlüsselfertig’ inhaltlich eher zweifelsfrei bestimmt. Doch kann der erste Eindruck auch täuschen, denn bei all den Anbietern herrscht bisweilen sprachliche Verirrung bis Verwirrung. Wer also vorhat, sich immobiles Eigentum zuzulegen, der sollten schon bei der Bauplanung darauf achten, mit wem er es zu tun hat und im Zweifel sollte man auch weitere Informationen verlangen, ja einfordern.

Denn ‘schlüsselfertig bauen’ kann teuer werden, weil zum Beispiel ein ‘Bausatz-Haus’ den Bauherren damit fordert, dass er ein gehöriges Maß an Eigenleistungen erbringt, weil eben auch möglich ist, dass der Vertragspartner nur das erforderliche Material auf die Baustelle liefert. Ohne weitere Profis kann die Angelegenheit sehr zäh werden… Wer als Bauherr darauf nun mal weniger Lust hat, sich mit einer Muskelhypothek belasten zu lassen, er aber trotz allem doch mit Eigenleistungen einiges sparen will, der wird sich wohl eher für ein Ausbauhaus entscheiden.

Variationen von “schlüsselfertig”

Wer als Bauherren nicht genügend Zeit und /oder auch nicht das Können, das Talent und auch nicht die Fertigkeiten hat, um nach beruflichem Tun am eigenen Haus zu wirken, der wird sein künftiges Heim eher über einen Bauträger oder eine Hausbaufirma ‘schlüsselfertig’ bauen lassen. Doch nicht immer stimmen Wunsch und Wirklichkeit überein, weil Fertiges nicht immer auch vollendet ist und ein Hausschlüssel zwar den Zutritt ermöglicht, aber nicht immer auch den Einzug in die tadellos fertigen Räume… Von manchen Anbietern wird nämlich ‘schlüsselfertig bauen’ sehr weit ausgelegt. Da gibt es dann eben auch die Extreme, dass die bauliche Hülle, die als Haus von außen gesehen fertig und abschließbar sei und damit doch wohl schlüsselfertig… Was gar der Gesetzgeber zu “schlüsselfertig” vorgibt, ist offen, denn Bestimmungen, Vorschriften oder Normen und Definition kann man im Streitfall nicht dagegen halten, weil es sie gar nicht gibt.

Fast fertig…na dann!

Auf dem “Bau-Markt” gilt dann seit einiger Zeit doch als branchenüblich, dass Häuser auch dann als schlüsselfertig gelten, wenn die Leistungen von Maler und Raumausstatter (=Teppichböden oder Parkett oder Laminat) noch auszuführen sind. Dieser ‘Zustand’ gilt dann als “üblicher Kompromiss” zwischen Anbieter und Käufer. Ein Rechtsbrauch, der sich daraus ableitet, dass viele Bauherren Eigenleistungen einbringen wollen und wegen der Finanzierung auch müssen, was ihnen am besten beim Malern, Tapezieren oder beim Belegen des Bodens gelingt. Eine Situation, die auch dem Bauträger oder Generalübernehmer recht ist, weil bei diesen “Schönheitsarbeiten” oft genug bemängelt, gestritten und kritisiert wird, ohne dass gewerblich ein ordentlicher Erfolg als Teil-Gewinn rausspringt. Als Bauherr sollte man deshalb die Baubeschreibung fürs künftige Eigenheim detailliert studieren, um zu erkennen, ob schlüsselfertig gleich bezugsfertig ist und man mit den Möbeln anrücken und einziehen kann.

Achtung - Preis und Termin

Das Merkmal ‘schlüsselfertig’ als ein Endprodukt sollte schließlich zwei Vorteile bieten: Erstens ist für ein solches Haus im Bauträger- oder Werkvertrag ein fester Preis zu vereinbaren, dessen finanzieller Ausgleich nach Baufortschritt zu gliedern ist. Ein Zahlungsplan, den auch die Bank kennt, sichert, dass der Bauherr in Teilschritten bezahlt, was nach und nach gebaut wurde. Auch besteht der erste Vorteil des schlüssel- oder bezugsfertigen Hauses darin, dass man sich “fix” ein Endprodukt liefern lässt und die Baukosten vertraglich fest vereinbart sind. Änderungen sind dann allerdings als nachträglich Wünsche oder Zusatzleistungen zu verstehen, was Folgen für den Endpreis haben wird. Dabei ist egal, wie nett der Hausverkäufer sein will, besser sind zweifelsfrei schriftliche Vereinbarungen.

Zweitens heißt ‘schlüsselfertig bauen’, dass man bei Vertragsabschluss den Fertigstellungstermin kennt…wenn bis dahin nix dazwischen kommt!

Posted by wob. on 08/15 at 07:00 AM
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Dienstag, Juli 27, 2010

Kredit übers Internet: Billig oder günstig oder fair?

“Geld regierte die Welt” war wohl in den vergangenen 12 bis 15 Monaten die kaum erfreuliche Feststellung, die schließlich von der Banken- und Wirtschaftskrise “gekrönt” wurde. Wenn aktuell (Juli 2010) die Zahl der Anbieter für Kredite auch übers Internet ständig steigt und es fast täglich neue Sonderangebote gibt, scheint dies auf den ersten Blick sehr viel versprechend.

Meist werden aktuell niedrige Zinsen versprochen, den Kredit zu vereinbaren dauert wenige Stunden und oft bleibt auch die SCHUFA-Anfrage außen vor. Dem potenziellen Schuldner fällt es dann aber doch schwer, sich für den korrekt handelnden Gläubiger zu entscheiden.

Bevor man sich für einen Ratenkredit entscheidet, sind Zinsen, ergänzende Gebühren oder auch Prämien für Versicherungen gegen Kreditausfall sowie die allgemeinen Kreditbedingungen genau zu prüfen. Wer private Berater kennt, sollte deren Rat nutzen.
Zweifelhaft wird es, wenn beim Kreditangebot wichtige Informationen fehlen oder dem Antragsteller erst mit der Antragsannahme mitgeteilt werden. Überraschungen und Zusatzkosten lassen sich vermeiden, indem nur bei seriösen und zuverlässigen Anbietern ein Kredit aufgenommen wird. Wer ehrlich und offen mit dem Kunden umgeht, wird ihm auch faire Konditionen bieten.

Merkmale unter Vorbehalt

Der Blick auf klare Konditionen und Kosten darf nicht durch vermeintlich günstige Besonderheiten verstellt werden oder wenn Bedingungen zunächst fehlen oder nachgeschoben werden. Auffällig können sein: Kredit ohne SCHUFA,
Bearbeitungsgebühr vor Abschluss, fehlende Angabe des effektiven Zinses pro Jahr, wenig transparente Kosten, Zwangsversicherung oder Bargeld per Post. So werden mit dem Zusatz „ohne SCHUFA“ Kredite angeboten, bei denen der Kreditgeber eine Anfrage bei der bekanntesten deutschen Auskunftei (und auch bei keiner anderen) nicht vornimmt. So werden die SCHUFA-Daten des Kredit-Antragstellers nicht geprüft, was eigentlich bei Ratenkrediten üblich ist. Eine solchermaßen fehlende Prüfung, verbunden mit einem höheren Risiko für den Gläubiger, macht dann aber den Ratenkredite teurere als mit einem SCHUFA-Abgleich.

Achtung! Gebühr!

Kreditangebote im Internet sind oft auch solche, bei denen den Kunden eine Bearbeitungsgebühr betrifft, noch bevor der Kredit überhaupt angenommen, bearbeitet und genehmigt wurde. Ohne Zahlung wird der Kredit-Antrag dann aber auch nicht geprüft und nicht bearbeitet. Ein Anspruch auf eine Kredit kann trotz Leistung der Gebühr jedoch nicht abgeleitet werden und so ist manchmal das Geld verloren.

Effektiv höher als nominal!

Fehlt dem Kreditangebot der effektive Jahreszins, muss der Hinweis erfragt werden, weil der “benannte” Nominalzins durch Gebühren höher wird. Die Angabe der tatsächlichen Jahresverzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben und auch wichtig, da zusätzliche Kosten auch den vertraglichen, den nominalen Zinssatz aufs Jahr oder eben auf die Laufzeit gesehen deutlich erhöhen. Ist es dem Kunden nicht möglich, vertragsbedingte Angaben vor Abschluss des Kreditvertrages zu erkennen, sollte er andere Angebote bevorzugen.

Schulden als Risiko

Wird für den künftigen Schuldner eine Kreditversicherung vorausgesetzt, für mögliche Zeiten der Arbeitslosigkeit und damit den Restschuld-Ausfall, muss dies als Zwangsversicherung betrachtet werden. Eine solche Versicherung ist meist recht teuer, erhöht die Kreditkosten und muss deswegen überlegt sein.

Beim Angebot „Bargeld per Post“ wird beim Ratenkredit die Kreditsumme mittels Postanweisung in bar ausbezahlt. Das schafft zwar ‘Anonymität’,  erhöht aber den Aufwand für den Schuldner. Da bleibt die Frage, ob dieser Service die Mehrkosten rechtfertigt.

Posted by wob. on 07/27 at 10:23 AM
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Donnerstag, Juli 22, 2010

Mein Kind, ein Zappel-Philipp, ein Schädiger?

“Waren Sie ein ‘schaden-geneigtes Kind’ ?” - “Nicht!” -  “Dann vielleicht Ihre Abkömmlinge oder Ihre Enkel…?” -  Tschuldigung, aber es geht nun in der Elternschaft auch mal darum, dass ein Schaden zu ersetzen ist, den ein Kind jemandem anderen körperlich zugefügt oder an Sachen beigebracht hat. Denn wenn Kinder Schäden anrichten, beginnt oft und auch meist der Streit mit der eigenen Haftpflicht. Denn strittig ist oft die Aufsichtspflicht, die jedoch von Eltern nicht zu jeder Minute praktiziert werden muss.

Wie war das kürzlich auf dem Gehweg? Der Steppke mit Helm, radelnd auf dem Gehweg, wird von der Mutter begleitet, diese mit dem Rad auf der Fahrbahn. Der Kleine schwankt, fällt gegen ein geparktes Fahrzeug. Die Mutter sorgt sich sowohl um den Spross als auch um den möglichen Schaden. Vor lauter Überraschung stellt sie ihr Rad so ab, dass auch dieses gegen das Fahrzeug poltert…

Wie nun wird ein solcher Schaden reguliert? Für den Geschädigten keine Frage: Die Haftpflicht der Eltern muss zahlen. Und die fühlen sich “aus dem Schneider”, weil eine solche Versicherung tatsächlich seit Jahren läuft. Solche Schäden, verursacht durch Kinder, werden jedoch nicht immer reguliert. Der Sachverhalt der Haftung hängt nämlich vom Alter des Kindes ab und von der Frage, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Beschränktes Recht - beschränkte Haftung

So wie die Tatsache, dass erst mit dem siebten Lebensjahr die beschränkte Geschäftsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Taschengeld-Paragrafen des BGB eintritt, so sind Kinder unter sieben Jahren nicht deliktfähig. Folge: auch die Eltern kann man nicht für Schäden haftbar machen, die vom Kind verursacht wurden. Es sein denn, das Kind ist überaus schadensgeneigt, womit es auch auffällt, und bedarf ständiger Aufsicht.

Ob also Bagatellschaden oder Unfall im Verkehr mit Sach- oder gar mit Personschaden - nicht in jedem Fall müssen Eltern für eine Unfallfolge oder für einen Sachschaden aufkommen. Dieser Deliktschutz für Kinder im Straßenverkehr gilt sogar erweitert: Bis zum Alter von zehn Jahren muss für ein Schaden, den sie im fließenden Verkehr verursachen, nicht gehaftet werden.

Junior, wo bist du, was machst du?

Wurde allerdings die Aufsichtspflicht der Eltern beweisbar verletzt, haften sie und die private Haftpflichtversicherung reguliert. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht geregelt, ab welchem Alter man Kinder alleine zuhause, im Garten oder auf der Straße spielen lassen kann. Diese Freiheiten müssen die Eltern vom Alter und der seelisch-geistigen Entwicklung des Kindes abhängig machen. Denn für eine gesunde Sozialisation müssen und sollen Kinder spielen. Dies gilt auch, wenn impulsiv und unüberlegt gehandelt wird, wenn man einem Ball nachrennt, der auf die Straße rollt und die Eltern deshalb nicht zwangsläufig ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Für Geschädigte kann das dann aber auch bedeuten, dass ihnen ihr Schaden nicht ersetzt wird.

Dies ist dann langfristig störend, wenn es Nachbarn oder Freunde sind, die geschädigt wurden. Da steht dann ein bislang gutes Verhältnis auf dem Spiel. Falsch ist also die Eltern-Haltung, dass die Versicherung nicht bezahlt, wenn man nicht ordentlich auf sein Kind aufgepasst hat. Falsch! Nur wer seine Aufsichtspflicht verletzt hat, haftet als Eltern und die Versicherung übernimmt. Wer nachträglich bestimmbar nicht richtig aufgepasst hat, sollte dem Versicherer dies angeben und eben bei der Schadenmeldung nicht beteuern, dass er/sie die ganze Zeit geschaut habe und der Schaden passierte, als man eine Minute nicht hingeschaut hat.

Wer nun den möglichen Ärger mit Nachbarn scheut, kann für Kinder unter sieben Jahren einen Zusatz im Haftpflichtschutz der Eltern vereinbaren. Dabei ist die Versicherungssumme meist aber auf 3.000 bis 5.000 Euro begrenzt oder auch mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall behaftet. Ein Extraschutz, den aber bislang nur jeder zweite Versicherer anbietet.

Wie bei den Vandalen?

Eine HP zahlt jedoch dann nicht bei Schäden, wenn ein Kind über sieben Jahren diesen vorsätzlich verursacht hat. Das nun nennt man ‘Vandalismus’. Schmiert der Sprössling Wände mit Farbe voll oder wirft er Fensterscheiben ein, gilt dies als ‘schaden-geneigt’, wofür das Kind oder eben die Eltern haften. Der Nachweis, dass der Schaden mit Vorsatz oder mit grober Fahrlässigkeit entstand, ist jedoch schwierig und damit auch, ob Absicht vorlag und ob das Kind sein Handeln hatte einschätzen können.

Posted by wob. on 07/22 at 10:27 AM
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Mittwoch, Juli 21, 2010

Privat “krank” im Basistarif!

Alternative für Selbständige

Sich selbständig zu machen wird bei den Einkunftsarten für die Besteuerung des Jahreseinkommens auf zweifache Weise betrachte: einmal selbständig tätig zu sein, wie ein Journalist, eine Kunsthandwerkerin oder auch ein Berufs-Sportler, oder aber sich mit einem Gewerbebetrieb um dauerhafte, legale Geschäfte mit Gewinnabsicht zu kümmern. Kümmern muss sich aber der auf diese Weise “Selbständige” auch um das allgemeine Berufs-, Freizeit- und Lebensrisiko, nämlich krank zu werden oder wegen eines Unfalls Arzt- und Klinikkosten oder auch Kosten für Medikamente zu verursachen.

Die Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse oder zu den Ersatzkassen sind für Selbständige die Basistarife der privaten Krankenversicherer. Diesen Tarif können all diejenigen abschließen, die keinen gesetzlichen oder keinen sonstigen privaten Kranken-Versichertenschutz haben.

Mit der jüngsten Gesundheitsreform wurde der Basistarif zu einem Produkt der inzwischen als obligatorisch eingeführten allgemeinen Versicherungspflicht. Für die private Versicherungen bedeutet dies, dass sie im Wettbewerb mit den gesetzlichen Kassen und wegen einer gerechteren Kostenverteilung einen solchen Basistarif anbieten müssen. Bei der “Kalkulation der Beiträge” darf der Basistarif aber nicht teurer sein als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und auch die Leistungen müssen ebenfalls vergleichbar sein.

Die Kosten

Der Basistarif für Erwachsene ist für Versicherte ab dem 21. Lebensjahr und seit Juli 2009 mit circa 550 Euro zu leisten. Dazu kommen noch die Beiträge zur Pflegeversicherung. Das entspricht dann auch dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse; nämlich 14,9 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze BBG. Das ist das vergleichbare Einkommen eines Angestellten, bis zu dessen Höhe die KV-Beiträge mit jeweils dem festen prozentualen Beitrag steigen und ab diesem Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze VPG gleich bleiben.

Wie wird abgerechnet?

Abgerechnet wird im Basistarif nicht über die Versichertenkarte, weil jeder Versicherte mit seinem Arzt oder dem Krankenhaus einen “Werkvertrag” oder auch einen “Werk-Lieferungsvertrag” vereinbart, auch wenn diese juristische Tatsache im Allgemeinen nicht deutlich wird, und der Versicherte zahlt die Liquidation des Arztes von seinem Konto und reicht die Belege bei seiner Versicherung zur vereinbarten Erstattung ein. Dabei müssen die Leistungen aus dem Basistarif denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Das sind im Wesentlichen Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte u.a.m.

...und die “Abkömmlinge”?

Mit Familie braucht jedes Familienmitglied in der privaten Versicherung eine eigene Police. Für Kinder bis 15 Jahre berechnen die Gesellschaften etwa 226 Euro im Monat. Männliche Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren zahlen etwa 246 Euro, junge weibliche Heranwachsende um die 275 Euro.

Wie bei der Kasko - der Selbstbehalt

Wie bei der Kasko oder auch der Teilkasko kann der Versicherte auch im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbaren und den dann zwischen 300, 600, 900 und 1200 Euro jährlich. Davon raten aber Verbraucherschützer bei einem Basistarif ab, weil trotz Selbstbehalt in Durchschnitt keine Beiträge eingespart werden. Bei 600 Euro jährlichem Selbstbehalt dividiert durch 12 müsste der Basistarif um 50 Euro je Monat geringer sein, was im Einzelfall zu prüfen wäre… Eher keinen SB gilt vor allem bei versicherten Kindern, mit denen man gelegentlich und öfters zum Arzt geht oder gehen muss.

Posted by wob. on 07/21 at 08:47 PM
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Montag, Juni 28, 2010

Leben und versichert sein…

… heißt auch mal ‘kämpfen’

„Bäumchen, Bäumchen wechsle dich…“ ist für Verbraucher meist mit einigem Umstand verbunden, und sei es auch nur ein neues Formular, eine weitere Einzugsermächtigung oder gar neue Kontaktpersonen. Wer bislang keine Angebot erhielt, bei seiner Versicherungsgesellschaft durch einen Tarifwechsel sogar Beiträge zu sparen, der wird nun juristisch davon informiert, dass bei einem solchen Wechsel die Anbieter keinen Wechselzuschlag erheben dürfen. Dies geht auf ein jüngstes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurück, dass der großen Allianz verbot, bei einem Tarifwechsel in der Krankenversicherung einen Zuschlag zu erheben

Was die Leipziger Richter als Recht bestimmten, freut auch die Schiedsstellen mit ihren Ombudsleuten der privaten Krankenversicherer. Ihnen war das Geschäftsgebaren der Allianz Krankenversicherungs AG schon länger als misslich aufgefallen.

Auslöser der Streitigkeit war, dass der beklagte Versicherer 2007 die AktiMed-Tarife anbot, die neu und günstig waren, aber beim möglichen Wechsel für Altkunden vom Münchener Versicherer mit einen Zuschlag von rund 20 Prozent belastet und belegt wurden. Die Argumente derer, die als ‘Aktuare’ der Allianz gerechnet hatten: Die Tarife seien unterschiedlich kalkuliert und gesundheitliche Risiken würden anders geprüft.

Auch für den Bund der Versicherten war gleich klar, dass mit dem sogenannten Tarif-Strukturzuschlag der Wechsel für Kunden mit Altverträgen als unattraktiv gelten musste , weil auch nichts mehr gespart werden konnte. So reichte die Praxis der Allianz, um eigene Altkunden zu verärgern und den Ombudsmann, den Verbraucherschutz und die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den Plan zu rufen. Ihnen allen war schnell klar, dass durch einen pauschal erhobenen Tarifstrukturzuschlag der wichtige Wechselparagraf 204 für die privaten Krankenversicherten „entrechtet“ würde.

Recht muss Bestand haben

Genau jenes Recht also, über das jedem Versicherten zusteht, in einen günstigen Tarif seines Anbieters zu wechseln. Hierzu können die Anbieter von wechselwilligen Kunden dann eine Gesundheitsprüfung verlangen, wenn der neue Tarif inhaltlich bessere, andere oder eben einfach ‘mehr’ Leistungen bietet. Ist der gesundheitliche Status des Einzelnen nach ärztlichem Attest schließlich schwächer oder schlechter, kann dies den Grund für Risikozuschläge geben. Kunden sollten diesen Umstand jedoch nicht scheuen, so Experten für private Krankenversicherungen, weil im Gegenzug auf Mehrleistung im neuen Tarif verzichtet werden und so der Risikozuschlag entfallen kann. Bei einem pauschalen Tarif-Strukturzuschlag für den Tarifwechsel ist dies dem Kunden jedoch nicht möglich, günstigere Tarif werden verhindert.

Kein Wechselzuschlag mehr

Beim Bundesverwaltungsgericht wurde also geurteilt, dass die Praxis der Allianz nicht rechtens ist. Darf doch bei einem Tarif-Wechsel bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft keinen Wechselzuschlag erhoben werden, da dies “gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht” verstoße. Einen Versicherungsnehmer oder eben die versicherte Person in einen neu gewählten, günstigeren Tarif einzustufen, sei einzig und allein von deren Gesundheitszustand abhängig, der mit Erst-Vertrag festgestellt worden sei. Kunden, die zunächst ‘gesund’ waren, sollten unabhängig von ihrem heutigen Gesundheitszustand in einen anderen Tarif wechseln können, und das ohne Zuschlag. Damit gaben die Leipziger Richter der BaFin im Streit mit der Allianz recht (Aktenzeichen 8 C 42.09).

Damit dürften wohl alle Versicherer durch das Urteil überrascht worden sein, weil zunächst das Frankfurter Verwaltungsgericht die Praxis gebilligt und als rechtens beurteilt hatte. Ging man doch davon aus, dass der Zuschlag auf der bisherigen Rechtsprechung basiere und und erst-instanzlich als zulässig galt. Jetzt dürfen ‘verprellte Allianz-PKV-Kunden’ ohne weitere Verpflichtung mit Erstattung der Tarifstrukturzuschläge rechnen. Auch bleibt für privat Versicherten der bedeutende Wechselparagraf bestehen. Wenn jedoch demnächst die ‘Aktuare’ der Allianz die AktiMed-Tarife neu berechnen, dürfte die Versicherung für Allianz-Kunden wieder teurer werden; sowohl im Neugeschäft wie für künftige Tarifwechsler in der AktiMed-Sparte.

Posted by wob. on 06/28 at 07:00 AM
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Donnerstag, Juni 24, 2010

Achtung, Verlust!

o d e r   wenn die ersten Beiträge in eine LV futsch sind

Die Gründe dafür, eine kapitalisierte Lebensversicherung vor Ablauf der Zeit “zurückzukaufen”, während der man die Beiträge als Sonderausgaben absetzen kann, sind vielfältig. Da ist der Sprachkurs für die Tochter im Ausland, damit diese doch noch die gymnasiale Oberstufe packt; da ist die eheliche Trennung, die flüssige Mittel erfordert, oder es ist die nötige Abwehr einer drohenden Privatinsolvenz einer gescheiterten Selbständigkeit. Einiges gilt jedoch grundsätzlich: Wer eine LV vorzeitig kündigt, muss Verlust in Kauf nehmen.

Entscheidungen, in denen es nicht grad ums große Geld, viel eher aber ums Prinzip geht, kennt die Justiz jede Menge. Zum Beispiel dann, wenn Gerichten die Aufgabe zukommt, darüber zu urteilen, ob ein Versicherter beim Vertragsabschluss tatsächlich getäuscht wurde oder ob er es ohne weitere Beweise nur so empfindet. Stellte sich doch auch dem BGH schon als Frage, ob eine Rentenpolice, die nach einem Jahr bereits wieder gekündigt wurde, tatsächlich einen der Rückkaufswert von Null haben kann, obgleich bereits 1.030 Euro an Prämien bezahlt wurden…

Erst komm die Gebühr…

Kein Einzelfall, wie man beim Verbraucherschutz erfahre kann, sind doch jedes Jahr vier Millionen Verträge von Rückkauf betroffen. Schuld sind die sogenannten gezillmerten Verträge ( = Deckungskapital-Berechnung der traditionellen Versicherungsmathematik; einer in Deutschland gebräuchlichen Formeln, um Deckungsrückstellung für traditionelle Lebens- und Krankenversicherungen in der handelsrechtlichen Bilanz zu berechnen). Vereinfacht heißt das. Der Kunde muss mit seinen ersten Beiträgen erst vollumfänglich die Gebühren ausgleichen, bevor ein Cent ins Guthaben der Police fließt. Für den BHG keine leichte Frage, ob es rechtens ist, dass Kunden von Lebens- oder Rentenversicherungen, die ihre Policen vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen lassen, wenig oder gar kein Geld zurückbekommen.

...dann die Moral

Der Fall mit dem Aktenzeichen IV ZR 147/09 kam von Chemnitz nach Karlsruhe und wurde kurz vor Begin des Jahres 2010 vom Senat juristisch eingeschätzt, wie es dem Versicherer wohl nicht schmeckte. Man legte einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2006 zugrunde, wonach ein Rückkaufswert verfassungswidrig sei, der in den ersten Jahren der Laufzeit bei Null oder nur wenig darüber liege.
Danach ging des beim Chemnitzer Fall um viel mehr als um die rund 1.000 Euro plus Prozesskosten. Gelten auch Gerichtsentscheidung nur ‘inter partes’, also unter Beteiligten wie Kläger und Beklagtem, kann sich faktisch jeder Betroffene auf sie berufen. Das nun kann überall dort gelten, wo ein Einzelfall Bedeutung hat, wenn es um die Rechtmäßigkeit von allgemeinen Klauseln geht und damit um die Richtigkeit von zahllosen weiteren Verträgen solcher Art.

Keine Sache für alle Fälle

Wenn dann aber der beklagte Versicherer während einer Verhandlung vor Gericht “vollumfänglich leistet”, hat der Kläger erreicht, was er wollte: Ausgleich seiner Ansprüche. Wird aber ein Kläger ohne Urteil finanziell befriedigt, ist dies für eine Assekuranz trotzdem erfolgreich. Denn ohne Grundsatzentscheidungen gelten für Millionen anderer Versicherungsverträge die Bedingungen weiterhin… Wenn auch von solchen Vergleiche wenig bis nichts publik wird, sind es dann doch Richter des Versicherungssenats, die darüber referieren, und Anwälte, die darüber für ihre Mandanten nachteilige Methode für Klienten zu vermeiden.
Ob der BGH Anerkenntnis-Urteile künftig begründet oder ob Verbraucherschützer darüber nachdenken, besondere Klagearten zu zivilrechtliche Streitigkeiten anzuwenden, schafft trotz allem die Situation ‘David gegen Goliath’ - hier der schutzwürdige Bürger, da ein Konzern. Die Forderung steht bereits: Dem Bundesgerichtshof soll es möglich sein, mit einem „normalen“ Urteil zu entscheiden, selbst wenn die Parteien das gar nicht mehr wollen. Doch nach heutigem Verfahrensrecht ist das nicht möglich…

So bleibt Mandanten nur der Gang durch die Instanzen, der anderen Betroffen rein gar nichts bringt, wenn eine Versicherung wieder einlenkt und es mal wieder ums große Geld geht.

Posted by wob. on 06/24 at 07:00 AM
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Sonntag, Juni 20, 2010

Kfz-Haftpflicht soll wieder Gewinne bringen

”...und sagen Sie nie wieder Unkosten!” Denn es sind tatsächlich “echte und kalkulatorische Kosten”, die das unternehmerische Ergebnis belasten, auch wenn rein steuerlich der Aufwand bei gegebenem Umsatz an Versicherungsbeiträgen den Gewinn oder auch den Verlust bestimmt.

Wenn seit Anfang 2010 einige der Autoversicherer die Tarife für den Versicherungsschutz verteuert haben, ist für die Verbraucher nur schwer erkennbar, wenn behauptet wird, “Geschäfte lassen sich mit der Kfz-Sparte nicht machen”. Doch die absoluten Zahlen sprechen wohl ein anderes Ergebnis: Durch die Regulierung von Haftpflicht- und Kaskoschäden ergab sich seit der Jahrtausendwende eine Unterdeckung bei den Prämien von rund drei Milliarden Euro. Verluste, die mit Erträgen aus anderen Sparten zwar ausgeglichen werden konnten, doch sanken bei hartem Wettbewerb die Durchschnittstarife bei der Kfz-Haftpflicht bei Neuverträgen von 2005 bis 2009 um etwa 23 Prozent.

Hohe Zahl an Fahrzeugwechsel

Warum die Kfz-Versicherung als Verlustbringer gilt, liegt trotz hoher Abschlussquoten an der Pflichtversicherung für neun Millionen Fahrzeugwechsel pro Jahr daran, dass parallel dazu versucht wird, den Kunden auch für andere private Versicherungen zu ködern.
Da waren dann Prämienerhöhungen erforderlich, doch nicht zu realisieren, weil Verbraucher sehr wechselwillig sind. Das ergab lange Zeit Prämien wie noch in 1996. Deren Einnahmen hätten zwar bei gesunkener Schadenhäufigkeiten gereicht, doch waren es die Preissteigerungen, die inflationär wirkten.

Das derzeitige Preisniveau veranlasste die Anbieter, auch über Werkstattbindung Minderungen bei Teilepreisen oder Stundenverrechnungssätzen einzufordern. Reichte dies nicht, waren Versicherer gezwungen, Reserven anzugreifen. Damit lag auf der Hand, dass Preiserhöhungen fällig wurden, um das Minus aus dem Schadenbedarf auszugleichen. Wenn künftig Schadenabwicklung und Verwaltung optimiert werden, wenn Werkstatt-Steuerungstarife oder Vereinbarungen mit Herstellern und Händlern greifen und wenn Standards bei elektronischen Prozessen laufen, wird sich der Schadenbedarf reduzieren lassen.

Noch gelten beliebige Rabatte

Noch aber konkurriert man in der Branche mit fast beliebigen Rabatten, obwohl in den Medien das Ende der Tarife-Talfahrt bereits verkündet wurde. Im operativen Geschäft der konkurrierenden Angebote sind nämlich Beliebigkeitsrabatte und Sondereinstufungen sowohl privat wie gewerblich noch immer angezeigt.

Noch fehlt das Branchen-Bewusstsein, dass es in der Auto-Versicherung zu Erträgen kommen muss. Zusätzlich muss es gelingen, den Kunden im Autohaus die Qualität der Schadenregulierung als Wert zu verkaufen. Dann lassen sich auch Prämien durchsetzen, bei denen Autohaus und Versicherer Erträge erzielen können. Für 2010 wird sich der Markt jedoch kaum mehr auffangen lassen, gibt es ja noch das Risiko jährlich wiederkehrender Elementarschäden wie den des Hagels. Qualitätsversicherer haben gegen die Billiganbieter das Argument, die Zufriedenheit bei den Kunden und die partnerschaftliche Beziehung zum Kfz-Gewerbe im Schadenfall herauszustellen. Wenn dann noch weitere Versicherungsunternehmen sich für ihre Servicequalität bei der Kfz-Schadensregulierung noch zertifizieren lassen, kann dies die Branche auf besondere Weise beleben.

Posted by wob. on 06/20 at 03:09 PM
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