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Samstag, Februar 27, 2010

Jedes Jahrgängers Pflicht: Kapitalisiert oder „nur“ Risiko?

Älter werden ist nichts für Feiglinge“, soll einst die US-Schauspielerin und Autorin Mae West zum Sinnspruch gemacht haben. Mit zunehmendem Lebensalter, mit dem Anspruch auf Karriere, Familie und finanzielle Sicherheit muss der Einzelne immer auch seine Risiken aus Beruf, Freizeit, Gesundheit und Teilnahme am Straßenverkehr einschätzen.

Wer sich zum materiellen Schutz seiner Angehörigen für eine Lebensversicherung entscheidet, der sichert das Lebens- oder besser auch das Todesfall-Risiko einer versicherten Person wirtschaftlich ab. Damit bietet die Lebensversicherung zum einen den finanziellen Schutz der Familie beim „Frühableben“ des für den Unterhalt in erster Linie Veranwortlichen und auch den rentierlichen Kapitalzufluss im Erlebensfall des Schlussalters. Trotz vieler Varianten an Lebensversicherungen sind die bekanntesten die Kapital- und die Risiko-Lebensversicherung. Die eine mit dem Anspruch, nach Ende der Laufzeit deutlich mehr ausbezahlt zu bekommen als die Summe aller geleisteten Beiträge; die andere mit der Verpflichtung des Versicherers, beim Ableben einer Personen innerhalb einer bestimmen Laufzeit - zehn, 12 oder auch 25 Jahre - eine zuvor vereinbarte Summe auszuzahlen, die im Zusammenhang mit Restschulden aus einer Finanzierung auch fallend sein kann.

Die „Zusätze“ zu einer Lebensversicherung sind recht zahlreich, wie die Unfalltod-Zusatzversicherung, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Pflege-Renten-Zusatzversicherung zeigen. Wer solcherlei abschließt sollte bedenken, dass das monatliche Einkommen und der Lebensstandard im Laufe der Zeit meist wachsen, was auch dynamisch höhere Beiträge bei wachsenden Ansprüchen an der Versorgung im Alter möglich macht.

Die „Kapitalisierte“ kann „kassiert“ werden

Wer das vereinbarte Schlussalter als Versicherter erreicht, bekommt eine garantierte Versicherungssumme ausbezahlt und kann zudem auf sogenannte Überschussleistung hoffen. Da liegt auf der Hand, dass die eigentliche Todesfall-Versicherung zur Erlebensfall-Versicherung wird. Damit wird eine Kapitallebensversicherungen für die Sicherung des möglichst hohen Lebensstandards im Alter zur private Altersvorsorge.

Die Risiko versichert nur den Todesfall
Bei der beitragsgünstigeren reinen ‘Todesfall’-Versicherung gilt für die versicherte Person, dass nach deren Ableben während deren Laufzeit eine feste oder auch im Verlauf gefallene Summe meist an eine Gläubigerbank geleistet wird. Risikolebensversicherungen werden also genutzt, um begünstigte Hinterbliebene, die Familie oder das Unternehmen des Verstorbenen abzusichern. Auch Kombinationaus einer Kapital- und Risikolebensversicherung sind möglich, wobei die eigentlich verschiedenen Betrachtungen zu frühem Tod und langem Leben versichert werden. Nur bei der klassischen Risikoversicherung wird aus den Beiträgen kein rentierliches Kapital für den nach Ablauf „Überlebenden“ gebildet.

Fazit: Vorteil beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Möglichkeit, den Lebensstandard und den subjektiven Anspruch an die materielle „Wohlfahrt“ im Alter durch kapitalbildende Lebensversicherung oder Investment-Lebensversicherung zu sichern oder auch, dass Familie oder Hinterbliebene mit deutlich geringerer Schuld durch die Versicherungsleistung einen ansonsten auftretenden Vermögensmangel mit all seinen Konsequenzen nicht erfahren müssen.

Posted by wob. on 02/27 at 07:19 PM
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Donnerstag, Februar 25, 2010

Kapitalisierte Leben   o d e r   Früher war alles besser….

„Die Schärfe des Werkzeugs bestimmt die Rentabilität des Betriebes“ war einst das Motto desjenigen, der den Fahrtenschreiber entwickelte, der bei Kienzle gefertigt wurde. Wenn heute die Kunden von Lebensversicherern nach ihrer Rentabilität fragen, dann werden sie auch in 2010 spüren, wie eben die globalen Werkzeuge der globalen Finanzkrise ganz subjektiv und subtil auf den Einzelnen gewirkt haben oder noch wirken.

Sieben Jahre ist es her, dass die großen Anbieter für Lebensversicherungen zuletzt die Gesamtverzinsung, die Überschussbeteiligung zurücknahmen, für 2010 ergibt sich damit eine geringere Verzinsung. Für Experten ist klar, dass dies alle Gesellschaften in ähnlicher Weise so praktizieren werden. Anpassungen und Korrekturen gab es schließlich immer auch schon in den vergangenen Jahren.

Was nun aber bedeutet die Reduktion? Der Sparanteil wird zum Beispiel nur noch mit 4,3 statt wie bisher mit 4,5 Prozent verzinst. Dies bezieht sich auf den Betrag der Prämien, der sich als Differenz nach Abzug der Kosten und des Aufwands für den Risikoschutz ergibt. Hinzu gerechnet werden „Schluss-Überschussanteile“ am Ende der Laufzeit und Beteiligungen an den stillen Reserven, für die jedoch nicht von vornherein garantiert wird. Was für den Verbraucher wichtig ist, ist aber gerade der Wert der Überschussbeteiligung.

Wenn der Kapitalmarkt „schlecht zahlt“

Gerechtfertigt wird die schwächere Rendite damit, dass ein niedriges Zinsniveau auf den Kapitalmärkten zu wenig Margen hergibt. Und weil nicht damit gerechnet wird, dass absehbar die Zinsen deutlich steigen, wird der Trend anhalten. Und weil die Entscheidung der Großen im Versicherungs-Business immer auch Signalwirkung für die Branche haben, lehnt man sich als Wettbewerber nicht aus dem Fenster, bevor nicht die größten deutschen Lebensversicherer ihre Zahlen veröffentlicht haben.

In klaren Zahlen beweisen Ablaufleistungen aus 2008, wie groß die Unterschiede zwischen den Anbietern sein können: Gab es bei der Debeka für einen 30-Jahres-Vertrag noch 112.617 Euro, bot die Allianz 89.972 und die Ideal 79.700 Euro. Im Durchschnitt liegt derzeit eine aktuelle Ablaufleistung nach 30 Jahren bei 88.673 Euro - zweitausend Euro weniger als noch vor einem Jahr. Bei Abschlussalter 30 und Schlussalter 60 wurden dabei pro Jahr angenommene 1.200 Euro einbezahlt. Macht zunächst nur mal ‘unverzinst’ auf 30 Jahre „schlappe 36.000 Euro“. Würden sich Verbraucher nicht nur ausnahmsweise, sondern vorher immer gut informieren, könnten einige mehr erfahren, dass stets 5 von 10 der großen und größten Lebensversicherer nicht zu den ganz starken Anbietern zählen.

Posted by wob. on 02/25 at 08:00 AM
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Freitag, Januar 15, 2010

Zu viele Riester-Sparer verschenken Zulagen

Trotz aller Hinweise, dass für die Riester-Zulagen ein Antrag nötig ist und inzwischen ein einziges Formular reicht, um dauerhaft an Bord zu sein, haben viele wieder Geld verschenkt. Um sich die Zuschüsse für das Jahr 2007 zu sichern, hätte der Antrag zum Jahreswechsel vorliegen müssen. Alleine bei der Union Investment haben es 18 Prozent der Kunden unterlassen, sich darum zu kümmern. Ausgehend von durchschnittlich 188 Euro je Vertrag (Stand 2006), die als Förderung für die private Altersvorsorge gezahlt worden wären, ergibt das bei der Fondsgesellschaft 48 Millionen Euro, die der Staat jetzt spart.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Union Investment, Hans Joachim Reinke, kann sich keinen Reim darauf machen. Für ihn es absolut unverständlich, weshalb Kunden sich nicht um die Zulagen bemühen. Den Dauerzulagen-Antrag auszufüllen sei nur mit einem geringen zeitlichen Aufwand verbunden. Diejenigen, die für 2007 nichts unternommen haben, verzichten immerhin auf die seinerzeit gültigen 114 Euro Grundzulage und 138 Euro je Kind. Hans Joachim Reinke zieht dazu einen Vergleich: „Einen Riester-Vertrag abzuschließen ohne die Zulagen zu beantragen ist wie Autofahren mit angezogener Handbremse: Man kommt nur langsam voran.“.

Abgesehen davon, dass ein Antrag für die Zuschüsse zur Altersvorsorge gestellt wird, sollten Riester-Sparer – wie an dieser Stelle bereits berichtet – auch die Höhe ihrer eigenen Beiträge regelmäßig kontrollieren. Vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens müssen in den Riester-Vertrag investiert werden. Dann spendiert der Staat die Zulagen in voller Höhe. Da das Einkommen durch Kurzarbeit oder Gehaltsanpassungen von Jahr zu Jahr ein wenig schwankt, müssen auch die Sparraten entsprechend angepasst werden. Wie hoch das für die Beiträge maßgebliche Einkommen ist, steht auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung.

Posted by Andre on 01/15 at 11:29 AM
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Dienstag, Januar 05, 2010

Prämien contra Sparen wollen

Risiken lassen sich subjektiv nicht vergleichen

Wenn die großen Discounter zum Jahreswechsel Bügelordner, Textmarker und Dokumentenhüllen anbieten, dann ist nicht nur der Termin zum Steuerbelege sortieren gekommen, sondern auch Zeit, mal wieder den Versicherungsstatus für sich und seinen Partner oder eben für die gesamte Familie zu bestimmen.

Schließlich sind es die Hinweise der Verbraucherorganisationen, die immer mal wieder darauf hinweisen, dass es im Bestand des individuellen Haushalts doch den einen oder anderen „Geldfresser“ gibt, statt denen - wenn sie erst entdeckt sind - schon mal “Hunderte von Euro gespart werden könnten.

Ob das nun als „Werbung“ dafür gilt, dass Versicherte ihren Policen-Ordner prüfen sollen, weil zum Ende des Jahres der eine oder andere Vertrag ausläuft, den zu kündigen gemäß Vereinbarung gar nicht zeitgerecht wäre, oder ob man nur ans Sparen nicht aber ans Versichert-Sein denkt - so leicht sind die Feststellungen gar nicht zu treffen. Schon gar nicht auf die Schnelle zum 1. oder zum 2. Januar.

Was die konkrete Seite angeht, so liegen die Schätzungen beim Bund der Versicherten (BdV) bei 400 Euro pro Jahr, die der Durchschnittsdeutsche sparen könnte, wenn er nur erst prüft, wie er versichert ist und wie er es günstiger sein könnte oder sollte. Von der Branche wird ein solcher Wert angezweifelt, denn der Nachholbedarf bei der Altersvorsorge gilt als noch nicht gedeckt, weshalb der Einzelne sich noch stärker daran orientieren sollte. Wie es sich genau verhält, liegt wohl bei der Risikoeinschätzung, dem Bedarf und den verfügbaren Mitteln, so auch die Versicherungsexperten bei den Verbraucherzentralen. So soll jeder seinen Bedarf individuell prüfen und er wird dabei wohl feststellen, dass 400 Euro kaum gespart werden können. Als zutreffend gilt jedoch, dass Leistungen und Beiträge je nach Anbieter recht unterschiedlich ausfallen können.

Das Potenzial, gewisse Beiträge zu sparen, gilt dennoch als gegeben. Zum Grundschutz gehört allerdings weder die Handy-Versicherung, nicht zwingend die Glasbruchschutz und auch nicht der unklare Schutz gegen “häusliche Notfälle”. Nimmt man die Zahlen der Versicherungswirtschaft als Fakt, dann gaben die Deutschen 2008 je Kopf 1800 Euro aus, was 150 Euro pro Monat macht. Und da gehört bei den meisten die Kfz-Versicherung und die (teure) Rechtsschutz schon dazu…

Posted by wob. on 01/05 at 05:00 AM
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Mittwoch, Dezember 30, 2009

Vom Rohbau zum Neubau - lieber gleich versichern!

Was liegt, steht, hängt oder baumelt nicht alles auf einer Baustelle. Und warum prangt auf den meisten Baustellen ein Schild, dessen Text man im mittleren Alter wohl schon auswendig kann: Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder! - Und? Haften sie wirklich? Wer haftet für Personenschäden, die Angehörige und Bauhelfer widerfahren, sofern doch jede Menge Eigenleistung erbracht wird?

Früh richtig versichern schützt!

Da ist eine Bauherren-Haftpflicht doch wohl selbstverständlich. Denn bereits während der Bauphase sollte für ausreichend Schutz gesorgt sein. Schutz gegen Personenschäden eben. Und für den Fall des Sachschadens - bei Unwetter, Feuer und Materialfehler - bietet die Gebäude-Neubauversicherung oder auch eine “kombinierte Bauversicherung” eine optionale oder eben auch eine optimale Lösung.
Auch wer als Kollege, Freund oder Verwandter beim Bau mithilft, kann also zusätzlich versichert werden. Ein Schutz auch, der mögliche Schadenersatzklagen vermeidet, denn wenn sich ein Bauhelfer auf der Baustelle verletzt, dann muss der Bauherr und künftige Eigentümer haften.
Was als Pflicht nicht versäumt werden sollte, ist die Meldung derjenigen, die beim Bauen mehr oder weniger regelmäßig mitwirken. Dies hat bei der Berufsgenossenschaft nach geleisteten Arbeitsstunden zu erfolgen, was dann allerdings auch einen Beitrag nach sich zieht. Aber allemal besser, als vom ‘bösen Nachbarn’ verpetzt zu werden und nachmelden zu müssen. Das kann gar eine Ordnungswidrigkeit sein, die ihrerseits noch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung werden kann.

Inhaltlich deckt eine Gebäude-Neubau-Versicherung die Schäden beziehungsweise den Aufwand aus Elementarereignissen, durch Vandalismus, unbekannten Eigenschaften des Baugrundes und bei Konstruktions- sowie Materialfehlern. Keine Deckung wird in der Regel ausgesprochen, wenn Mängel und grobe Fahrlässigkeit zur Ursache von Schäden wurden.

Die Deckungssummen und die Ansprüche des Bauherren bestimmen die Beiträge, allerdngs sollte eine Unterversicherung vermieden werden. Dies nämlich würde im Schadenfall für den Versicherungsnehmer zu Kosten führen, die ihn als unversicherten Rest treffen….
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also auch hier, wenn es um Leistung. Ausschluss, Laufzeit, Risiko und Prämie geht. Beitragsunterschiede sind auf jeden Fall gegeben, was den Preisvergleich herausfordert. Geht dann die Bauphase in die Wohn- und Nutzungsphase über, ist an die Gebäude- und Haftpflicht-Versicherung zu denken, wenn doch mal irgendwann Gäste, Verwandte, Zulieferer oder gar der ‘Boschtle’ zu Schaden kommen sollten. Gut wohnen heißt eigentlich auch immer sicher wohnen.

Posted by wob. on 12/30 at 07:00 AM
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Samstag, Dezember 26, 2009

Bei Restschuld-Versicherung Widerruf beachten!

Bei Krediten gibt es immer zwei Seiten: Die des Darlehensgebers bzw. Gläubigers und die des Darlehensnehmers bzw. Schuldners. Fordert der Darlehensgeber bei zweifelhafter, weil unsicherer Zukunft seines Schuldners eine Restschuld-Versicherung, gelten beide Verträge als verbundenes Geschäfte. Dies hat jüngst der BGH entschieden (Az.: XI ZR 45/09), weil in der Rechts-Literatur und auch in den Instanzgerichte die Frage noch nicht zweifelsfrei beantwortet wurde.

Im strittigen Fall nahm die klagende Bank ein Ehepaar wegen Rückzahlung eines gekündigten Darlehens in Regress. Die beiden hatten mit dem Darlehensvertrag einen Restschuld-Versicherung bei erhöhter Darlehenssumme vereinbart. Deswegen vertraten sie vor Gericht die Auffassung, dass beide Verträge verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden würden.

Dieser Tatsache habe jedoch die Widerrufsbelehrung bei verbundenen Geschäften nicht entsprochen, weshalb man noch zum Widerruf des Darlehensvertrages berechtigt sei. Dieser Argumentation stimmte der BGH zu. Beide Verträge bildeten deswegen eine “wirtschaftliche Einheit”, weil aus dem Darlehensbetrag teilweise auch die Restschuldversicherung bedient werden sollte, so die Richter. Um aufzuklären, inwieweit und in welcher Höhe der Klägerin ein Anspruch gegen die Beklagten zusteht, nachdem diese wirksam den Widerruf des Darlehensvertrages erklärten, der sich auch auf den verbundenen Restschuldversicherungsvertrag erstreckt, wurde der Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Bankenfachverband entwarnt!

Trotz dieses Urteils geht der Bankenfachverband nicht davon aus, dass es gleich massenhaft zu Kündigungen bestehender Kreditverträge kommen wird. Wenn nämlich Verbraucher ihren Kreditvertrag widerrufen, ist der Kreditbetrag sofort fällig, was bei eventueller Umschuldung des Kredits den Verbrauchern erhöhte Konditionen brächte. Zudem würden Verbraucher bei einem Widerruf ihres Kreditvertrags mit sofortiger Wirkung ihren Versicherungsschutz verlieren. Wer dies so entscheide und veranlasse, der muss nun bei einem allgemeinen Arbeitsmarkt-Risiko als Kreditnehmer abwägen, ob die Versicherung nicht lieber doch bleiben solle oder ob in jedem Fall für den Kapitaldienst haften will.
Statistisch gilt nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung GfK, dass 27 von 100 Schuldner eines Ratenkredits eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben. Das Geschäft mit Ratenzahlungen machen zumeist die 57 Kreditbanken des Bankenfachverbandes. Sie finanzieren privaten Konsum und gewerbliche Investitionen, insbesondere Fahrzeuge. Das Volumen beträgt nach deren Angaben mehr als 115 Milliarden Euro, die an Verbraucher und Unternehmen ausgeliehen sind. Dies nun macht einem Anteil von 48 Prozent aus, mit dem man Marktführer in der Konsumfinanzierung sei.

Posted by wob. on 12/26 at 05:00 AM
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Donnerstag, Dezember 03, 2009

Gesetzlich versichert beim Betriebsfest?

Wer nicht mehr zu den jüngeren Arbeitnehmern zählt, der kennt den Begriff des “incentives” vielleicht noch nicht. Wird er aber zum Weihnachtsfeier-Wochenende auf die Burg und dort ins Burg-Restaurant mit anschließender Übernachtung eingeladen, darf er sicher sein: die Mitarbeiter sind auch während der Betriebsfeier gesetzlich versichert.

Der Schutz vor Schäden durch Unfall umfasst damit nicht nur die Arbeit selbst und den Weg dorthin, sondern auch Betriebsfeste wie die Weihnachtsfeier. Dies bestätigte jüngst der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Der Versicherungsschutz gilt also auch dann, wenn der Arbeitgeber besonders originell feiern lassen will und die Mitarbeiter beim Outdoor-Event - einem Segeltörn oder beim Rafting - einem höheren Unfall-Risiko aussetzt. Sollte es zu Schäden kommen, übernimmt die BG die Kosten für Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Sie würde bei einer Behinderung als Folge auch eine Rente zahlen. Stets vorausgesetzt, dass die Veranstaltung von der Geschäftsleitung gebilligt und gefördert ist und der oder die Chefs ebenfalls teilnehmen. Wird im Verlauf des Ereignisses dieses als beendet erklärt (oder gilt ein fester Zeitpunkt als Finale), gilt ein Versicherungsschutz nur noch für den direkten Heimweg.

Ausgenommen von dieser gesetzlichen Regelung sind Personen, die nicht als Festangestellte gelten, die also nur ein angestelltenähnliches Arbeitsverhältnis haben wie Pauschalisten oder feste Freie. Dürfen Angehörige von Mitarbeitern an der Fete teilhaben - oder auch deren Gäste - sind diese während einer Weihnachtsfeier nicht gesetzlich unfallversichert.

Bull-Riding gegen den Chef

Was nun nicht passieren sollte, ist, dass sich die Mitarbeiter Gefahren aussetzen, die sie selbst geschaffen haben. Dann nämlich gibt es keinen Versicherungsschutz. Dazu könnte Bull-Riding zählen, das unsachgemäße Abschießen von Feuerwerkskörpern usw. Wer bei der Betriebsfeier zu stark trinkt und betrunken nach Hauses fährt, trägt sein Unfall-Risiko natürlich allein. In diesem Fall ist ein Taxi oder eine Fahrgemeinschaften die bessere Lösung.
Maßgeblich für den intakten Versicherungsschutz ist darüberhinaus die Art der Veranstaltung. Mutiert die Weihnachtfeier zu einem vermeintlichen Wettkampf pseudo-sportlicher Übungen mit erheblichem körperlichen Einsatz, kann dies schnell zur versicherungs-rechtlichen Grauzone werden. Auch für “organisierte Turniere” gilt der Versicherungsschutz nur bedingt. Damit die BG für Schäden aus dem gesetzlichen Unfallschutz überhaupt haftet, muss die Veranstaltung allen Mitarbeitern offen stehen.
Mag der Chef die gemeinsame Skitour, die Nacht- und Abenteuer-Wanderung oder sonstige Aktivitäten durchführen, die ein “Mindestmaß an körperlicher Fitness” voraussetzen, muss gelten, dass wegen ungewöhnlicher Anforderungen eben alle und nicht nur Teile der Belegschaft mitmachen. Andernfalls entfällt auch hier der Versicherungsschutz.

Am besten also: vor Beginn des Events spricht man mit dem Versicherungsträger, damit Mitarbeiter auch bei “ungewöhnlichen Betriebsfeiern” versichert sind und sicher sein können.

Posted by wob. on 12/03 at 05:01 AM
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Montag, November 23, 2009

Eigenheim bietet sichere Altersruhe

Ersparte Miete erlaubt Rentenalter mit finanziellen Vorteilen

Auch ohne die Schlagzeilen, die Tatsachen und die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wäre der beständige Wunsch nach Wohneigentum stark wie schon immer. Das belegt eine der jüngsten Allensbach-Umfrage zur Altersvorsorge, wonach 63 von 100 Berufstätigen ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung als “besonders sicher” empfunden.

Aktuell wohnen 50 von 500 Deutschen in den eigenen vier Wänden, von denen noch viele Mieter träumen. So steigt die Zahl derer im Vergleich zum Vorjahr, die zum Ziel haben, mittelfristig ins eigene Heim zu ziehen.
Bei der Begründung steht dann auch für 90 von 100 Mietern ganz vorne, dass man unabhängig sein will vom Vermieter, dass man lieber in die eigene Tasche zahlen, dass wahrscheinlich ein Wert verbleibe, den man vererben könne und dass Wohneigentum Vorsorge fürs Alter bedeute.
Auch ohne die gestrichene Eigenheimzulage ist festzustellen, dass der Staat beim Bau einer Immobilie noch immer fördert und zinsbegünstigte Darlehen auf Bundes- und Landesebene bietet. Dabei bleiben sämtliche Erträge aus der eigenen Immobilien - Mietersparnis, Wertsteigerung oder staatliche Zulagen - steuerfrei. Wer als Mieter freie Mittel in Wertpapieren oder Versicherungen anlegt, der muss in der Regel die Erträge versteuern (Abgeltungsteuer). Dagegen bleibt das Wohneigentum für die private Altersvorsorge also deutlich interessanter.

Gründe fürs Wohneigentum

Vergleicht man auf längere Sicht Mieter und ‘junge’ Eigenheimer, ist zu erkennen, dass Mieter auf den ersten Jahren finanziell im Vorteil liegen. Anfängliche Nebenkosten bei Bau oder Kauf sind für den Eigenheimer “verloren” und auch die monatlichen Belastungen sind über Jahre deutlich höher als bei der Miete. Die Betrachtung kehrt sich erst nach ungefähr 18 bis 20 Jahren um. Dann hat der Eigentümer seinen ersten Vermögensvorteil: Mit zunehmender Restschuld-Tilgung wird dann der Vorsprung im Eigenheim größer.

“Mietfrei” zu sein, ist ein weiterer Grund, in eigenen Wänden zu wohnen. Mit dem Blick des noch jungen Erwachsenen gilt dies eher als schwaches Argument, doch im höheren Alter bringt das mietfreie Wohnen in einer Immobilie, die frei von Schulden ist, kräftige Vorteile. Als monatlich ersparte Miete berechnete das Statistische Bundesamt beim Einpersonen-Haushalt 519 und bei Ehepaaren 613 Euro.
Stimmen zudem gepflegte Qualität und Wohnlage, darf der Eigentümer davon ausgehen, dass der Wert seiner Immobilie langfristig steigt.
Aktuell (November 2009) sind die Konditionen zur Finanzierung für selbst genutzte Häuser und Eigentumswohnungen günstig wie selten. Ein Baudarlehen mit durchschnittlich 4,25 Prozent ist auf zehn Jahre zu haben.

Gute Chancen für Mehr-Kind-Familien

Seit Juli 2008 ist durch das Eigenheimrentengesetz auch der Weg frei, selbst genutztes Wohneigentum durch die Riester-Förderung zu begünstigen. Dies gilt für Spar- und Tilgungsleistungen bis 2.100 Euro jährlich (abzüglich der Zulagen). Berechtigte erhalten eine jährliche Grundzulage von 154 Euro; für jedes Kind 185 Euro. Sind Kinder nach 2008 geboren, erhöht sich dieser Betrag auf 300 Euro pro Kind. Nach Berechnung von Stiftung Warentest kann eine Familie, die mit zwei Kindern in 20 Jahren eine Immobilie abbezahlt, in derselben Zeit Riester-Zulagen bis zu 13.560 Erhalten. Fließt dieser als Tilgung aufs Darlehenskonto, spart die Familie bei 5,5 Prozent Kreditzinssatz weitere 10.000 Euro an Zinsen. Leider wissen wohl nur 50 von 100 Bundesbürger überhaupt etwas von dem sogenannten “Wohn-Riestern”.

Posted by wob. on 11/23 at 09:35 AM
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Donnerstag, November 19, 2009

Wie die “klassische Leben” den Hausbau finanziert

Was zu Lebensversicherungen als populäres Wissen gilt, nämlich die Unterscheidung in die kapitalisierte Version und die mit “nur Todesfall-Risiko” - bei denselben Summen die eine teurer, die zweite günstig - kann für den Hausbau nur im kapitalisierten Fall der Finanzierung und der Tilgung dienen.

Wer für 20 oder mehr Jahre ab dem Zeitpunkt des Hausbaus eine Versicherung abschließt oder eine Bestehende aufstockt, der sichert zum einen seine Familie, bietet zum anderen der geldgebenden Bank damit eine erhebliche Sicherheit und praktiziert damit eine besondere Variante für den anschließenden Kapitaldienst.

Während der Laufzeit der Baufinanzierung muss nämlich zu den laufenden Zinsen nicht zwingend auch eine Tilgung geleistet werden. Statt die Schulden laufend zu senken, wird die “ersparte Tilgung” in gleichen Beträgen in eine Lebensversicherung einbezahlt. Diese Beiträge, die als Sonderausgaben ganz oder zum Teil bei der Steuererklärung als einkommens-mindernd angerechnet werden, verzinsen sich über die Laufzeit der Lebensversicherung. Tritt das Schlussalter ein - zum Beispiel 55 oder älter - wird die durch Zession an die Bank abgetretene LV zur Tilgung verwendet.

Eine solche Kombination aus Lebensversicherung und Baufinanzierung ist sinnvoll bei eher hohem Steuersatz des Bauherrn und wenn die Immobilie ganz oder teilweise vermietet wird. Dann nämlich können die Zinsen des Darlehens gegen die Mieteinnahmen angerechnet werden. Und weil die Tilgung ausgesetzt wurde, bleiben die Darlehenszinsen bei Zinsfestschreibung für zehn oder mehr Jahre oder auch nach Anschlussverträgen für die gesamte Laufzeit (ziemlich oder nahezu) gleich hoch. Das sichert dem Bauherrn den Steuervorteil über die gesamte Laufzeit.
Doch sollen Nachteile nicht verschwiegen werden: Wird die Auszahlung im Erlebensfall fällig und soll mit der doch recht hohe Summe getilgt werden, tritt dieser Fall in erwarteter Höhe nur dann ein, wenn sich die Überschussprognosen der Lebensversicherung nicht schlechter entwickeln als geplant. Im schlechtesten Fall reicht die ausgezahlte Summe nicht aus, um das Darlehen voll zu tilgen.

Und die Vorteile?

Bleibt der Zinssatz über die Laufzeit konstant, erlaubt dies dem Bauherrn eine klare Kalkulation über die monatliche Belastung. Zusätzlich ist zur Finanzierung gegenüber den Angehörigen ein Todesfallschutz gegeben. Gilt die Überschussentwicklung der Lebensversicherung als günstig, ist mit Erreichen des Schlussalters die Leistungssumme höher als die zu tilgende Summe. Geht man also bei den Prognosen von hohen Überschussbeteiligungen aus, darf dies nicht zu einer Tiefzinsphase während der Laufzeit kommen. Dann nämlich werden durch die weniger rentablen Anlagen beim Versicherer die Überschussanteile niedriger als geplant und erwartet. Das ausgezahlte Kapital der Lebensversicherung reicht dann eventuell nicht ausreicht, um das Darlehen komplett zu tilgen; der Differenzbetrag muss auf andere Weise getilgt werden. Eine verlängerte Baufinanzierungsphase ist denkbar.

Posted by wob. on 11/19 at 06:00 AM
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Donnerstag, November 05, 2009

Hallo, Rentner! Steuererklärung Ja oder Nein?

Neue Steuerregeln für Renteneinnahmen und die demnächst bevorstehende Kontrolle durch die Finanzverwaltung “bedroht”  viele Rentner und macht diese unsicher. Gegen dieses ungute Gefühl bieten die Vereinigte Lohnsteuerhilfe VLH e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO), einer Lobby-Organisation für Senioren, Rentner und Pensionäre, und der Renten Service der Deutschen Post allen interessierten Rentnerinnen und Rentnern einen Steuer-Check im Internet an.

Wird bundesweit in über 2.800 Beratungsstellen der VLH nach wie vor viel gefragt zur neuen Rentenbesteuerung von Ruhegehaltsempfängern, so benötigen viele Rentner Informationen auch dazu,
* wann eine Einkommensteuererklärung verpflichtend wird,
* welche Steuer-Sparmöglichkeiten sich ergeben,
* was passiert, wenn keine Steuererklärung abgegeben worden ist oder was ist,
* wenn versehentlich nicht sämtliche Bezüge erklärt worden sind.

Wegen dieser Unsicherheiten, wegen der Ängste und wegen des großen Informationsbedarfs der Rentner hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ein Internet-basierter Check-Up-Angebot ins Netz gestellt.

Schon seit langem bietet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. die steuerliche Beratung und erstellt auf Antrag die Einkommensteuererklärung. Wie bei allen Lohnsteuerhilfevereinen geschieht dies im Rahmen einer Mitgliedschaft, wenn Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Renten gegeben sind und die Nebenkosten aus Überschuss-Einkünften wie Vermietung oder Zinsen 13.000 Euro bei Alleinstehenden oder 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Die Mitglieds-Beiträge sind in diesem Sinne sozial gestaffelt und liegen zwischen 32 und 240 Euro. Bis zum 30. Juni 2010 entfällt die Aufnahmegebühr für Rentner.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V (BAG-SO) vertritt 101 Verbände mit ca. 13 Mio. älteren Menschen als deren Mitglieder.

Rentner ans Netz!

Der Steuer-Check ist auf den Internetseiten der BAGSO unter www.bagso.de/steuern.html, der des Renten Service unter www.rentenservice.de/steuern und der der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. unter www.vlh.de zu erreichen.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist mit fast 500.000 Mitgliedern und rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen bundesweit der größte Lohnsteuerhilfeverein. Der Verein betreut seine Mitglieder als Arbeitnehmer und Rentner bei deren Einkommen-Steuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Der Renten Service der Deutschen Post AG sorgt dafür, dass monatlich rund 25 Millionen Renten pünktlich an über 19 Millionen Rentenempfänger ausgezahlt werden. Außerdem erhalten die Rentenempfänger im Internet nützliche Informationen zu Themen rund um die Lebenswelt älterer Menschen und die Rente. Weitere Infos www.rentenservice.de .

Posted by wob. on 11/05 at 04:05 AM
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Donnerstag, Oktober 29, 2009

Erwerbsunfähigkeitspolice als Basisschutz

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen, kann aber nicht von jedem abgeschlossen werden. Gesundheitliche Probleme oder der ausgeübte Beruf führen gerade in dieser Sparte häufig zur Ablehnung durch das Versicherungsunternehmen. Stattdessen wird empfohlen, sich zumindest um eine Unfallversicherung zu bemühen. Die zahlt allerdings nur nach einem Unfall. Passender, zumindest wenn es darum geht, die Arbeitskraft abzusichern, wäre eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Dialog Lebensversicherungs-AG hat mit SEU-protect ® nun auch diesen Schutz in ihr Produktportfolio aufgenommen.

Das Unternehmen aus Augsburg gehört zu den führenden Spezialversicherern für biometrische Risiken und sieht in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Erweiterung des Angebotes. Die Police greift, wenn der Versicherte aufgrund von Körperverletzung, Krankheit oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch bei einer Pflegebedürftigkeit ab drei Pflegepunkten hat der Kunde Anspruch auf Leistung. Der Staat zahlt in diesem Fall nur eine minimale Rente, die sich mit der Police der Dialog Lebensversicherung deutlich aufstocken lässt.

Der Vertrag sieht eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung vor und verzichtet auf eine Beitragsanpassung, wenn der Beruf gewechselt wird. Auf Wunsch kann auch eine Dynamik vereinbart werden, um das Inflationsrisiko aufzugreifen. Interessant ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten oder ganz einfach einen günstigen Basisschutz wünschen.

Posted by Andre on 10/29 at 11:40 AM
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Mittwoch, Oktober 28, 2009

Neuer Verbraucherschutz für Alter und Pflege

Wohn- und Betreuungsvertrags-Gesetz seit Oktober in Kraft

Was die Soziologie längst weiß, ist der Politik manchmal fremd geblieben: Kinder und Senioren bedürfen des besonderen Schutzes - der besonderen Förderung die einen und der besonderen Fürsorge der anderen.

Mit dem neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz stärkte die Bundesregierung den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Das vom Bundesministerium für Familie vorgelegte Gesetz trat am 1. Oktober 2009, dem internationalen Tag des älteren Menschen, in Kraft.

Wird es künftig konsequent angewendet, soll es davor schützen, bei Verträgen benachteiligt zu werden, die geschlossen werden, wenn Wohnraum mit Betreuungs- oder Pflegeleistungen überlassen wird.

Nach ministeriellem Anspruch sollen Menschen im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung so selbstbestimmt und selbstständig wie möglich leben. In ihrer Vita waren und sind ältere Menschen ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft, weshalb auch im fortgeschrittenen Alter die Weichen für ihren Lebensabend zu stellen sind. Dazu benötigen die Senioren und die Angehörigen in besonderen Maße Transparenz, Verlässlichkeit und Sicherheit. In diesem Sinne markiert das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz den Verbraucherschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-Einrichtungen und es stärkt den Schutz derjenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden.

Konsequente Vorschriften

Maßgebliche Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes sind:
* Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch auf vorherige Informationen in leicht verständlicher Sprache über Leistungen, Entgelte
und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen;
* Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und schriftlich abgeschlossen;
* eine Befristung ist nur zulässig, wenn sie den Interessen des Verbrauchers nicht widerspricht;
* das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein; ein höheres Entgelt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf der Begründung;
* bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs muss der Unternehmer einen angepassten Vertrag anbieten; Ausnahmen bedürfen der
gesonderten Vereinbarung;
* eine Kündigung des Vertrages durch die Einrichtung ist nur aus wichtigem Grund möglich; für Verbraucher gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.

Durch das neue Gesetz wurden die Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiterentwickelt. Künftig kommt es nicht mehr auf die Einrichtungsform an, maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen.

Wer wird geschützt?

Mit der Reform werden nicht nur mehr als 700.000 Menschen geschützt, die in Pflegeheimen leben, sondern auch alle Menschen, die vertraglich im “Betreuten Wohnen” leben. Dazu ist Bedingung, dass zum überlassenen Wohnraum auch das Vorhalten von Pflege- oder Betreuungsleistungen vereinbart ist.
Gesetzlich ausgenommen sind Verträge, bei denen zum Wohnraum ausschließlich allgemeine Leistungen zur Betreuung vertraglich vereinbart sind, wie Pflege, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgung.
Mittels einer Übergangsvorschrift wird sichergestellt, dass die neuen Regelungen erst sieben Monate nach ihrem Inkrafttreten auf Alt-Verträge nach bisherigen Heimrecht angewandt werden. Für Altverträge anderer Art wie Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch künftig nicht.

Posted by wob. on 10/28 at 10:36 AM
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Dienstag, Oktober 20, 2009

EnEV 2009 verschärft Energiesparen am Haus

Wenn die Regierung was schafft, tritt meistens in Kraft…Na? Richtig, ein Gesetz oder eine Verordnung. Gerade so wie die EnEV 2009 nach der ab 1. Oktober 2009 verschärfte Energiespar-Regeln beim Bau oder Umbau und Ausbau gelten.

Bereits bei der Planung eines Neubaus muss dies berücksichtigt werden. Und auch Eigentümer von Altbauten müssen je nach Status nachrüsten und bei Sanierungen die neuen Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass Bauherren künftig noch energieeffizienter bauen müssen, damit sich die langfristig orientierten Klimaschutzziele der Bundesregierung auch einstellen. Für sogenannte “Bestandsimmobilien” haben nun auch deren Käufer und Eigentümer künftig drauf zu achten, wann der Bauantrag gestellt wurde: Nach dem 30. September gilt jedenfalls die neue Energie-Verordnung.

Was sich für Bauherren ändert

Deutlich verschärft wurden die Auflagen bei Neubauten. Das bedeutet in Zahlen, der Energieverbrauch muss 30 Prozent niedriger sein als nach alter Regelung. Als Richtwert gilt der Jahres-Primär-Energiebedarf. Das ist die “End-Energie”, die für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung verbraucht wird und den Energie-Verlusten, die durch die Erzeugung der Endenergie entstehen. Bei der Außenhaut eines Gebäudes muss die Dämmung um 15 Prozent besser sein als bisher. Und mit dem “Wärmegesetz” sind Bauherren nunmehr verpflichtet, ihren Energiebedarf teilweise über erneuerbare Energien wie Bioenergie, Solar-Thermie, Geo-Thermie oder Umweltwärme zu decken. Wem dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, der kann Maßnahmen durchführen, die ähnlich Klima schonende Wirkung haben. Als Ersatzmaßnahmen gelten hierbei Kraft-Wärme-Kopplung oder Dämm-Maßnahmen.

Und bei Alt-Gebäuden?

Wird die “Gebäude-Hülle” eines Hauses saniert, also Außenwände, Dach, Fenster, Gaupen oder Dachflächen-Fenster, gilt - wie bereits bisher bei der Alt-Verordnung - dass die EnEV nur einhalten muss, wer mit den zu sanierenden Flächen eine bestimmte Größe überschreitet. Diese Berechnung ergibt sich als Ergebnis aus dem Quotient (= Verhältnis) der Fläche des sanierten Bauteils zur gesamten Bauteil-Fläche des Gebäudes. Damit sind kleinere Reparaturen bis zu zehn Prozent der gesamten Bauteilfläche ausgenommen. Für den Dachausbau mit einer Nutzfläche von über 50 Quadratmetern ist seit 1. Oktober 2009 nachzuweisen, dass der neue Gebäudeteil den Neubau-Standard in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der Gebäudehülle erfüllt.

Für Altbau-Eigentümer obligatorisch

Für Altbauten gilt, dass die oberste, bislang meist ungedämmte Geschossdecke über den beheizten Räumen zusätzlich gedämmt werden muss. Auch wenn diese nicht begehbar, jedoch zugänglich ist. Als Alternative gilt es das bislang ungedämmte Dach zu isolieren.
Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten sind Nachtspeicheröfen durch eine neue Heizung zu ersetzen. Dies jedoch nur dann, wenn die Wohnungen ausschließlich mit solchen Geräten beheizt werden. Öfen solcher Bauweise, die bis Ende 1989 installiert wurden, dürfen jedoch noch bis 2020 betrieben werden. Geräte, die ab 1990 installiert wurden, dürfen noch 30 Jahren im Einsatz bleiben.

Kreditbank fördert EnEV

Wie oft bei anderen Förderungen gilt auch hier: Je höher die Effizienz einer Maßnahme, desto attraktiver die Förderung. Deshalb wurden die Förderprogramme der KfW an die EnEV 2009 angepasst; die Struktur ist geblieben. Als einheitlich gelten nach wie vor die Förderstufen “KfW-Effizienzhaus 100”, “KfW-Effizienzhaus 70” und “KfW-Effizienzhaus 55” sowie drei weitere Förderstufen.

Posted by wob. on 10/20 at 09:03 AM
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Dienstag, Oktober 13, 2009

Riester-Zulagen fließen nicht automatisch

Mit aktuell rund 12,6 Millionen Verträgen gehört die Riester-Rente zu den erfolgreichsten Modellen der privaten Altersvorsorge. Das hat sie den staatlichen Zulagen zu verdanken: 154 Euro Grundzulage, 185 Euro je Kind das vor 2008 geboren wurden, 300 Euro für Kinder, die ab 2008 das Licht der Welt erblickten, und der einmalige Bonus für Berufseinsteiger in Höhe von 200 Euro. Obwohl die Zuschüsse bei den meisten Kunden den Ausschlag für den Vertragsabschluss gegeben haben dürften, kümmern sich immer noch rund 2,5 Millionen Menschen nicht darum, dass die Zulagen auch gebucht werden.

Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung versteht es nicht: „Viele Riester-Sparer verschenken ihre Zulagen.“ Sie wissen anscheinend nicht, dass die Zulagen beantragt werden müssen und nicht automatisch fließen. Bislang liegen nur 10,1 Millionen Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung vor, die als Zulagen-Stelle für die Zahlung der Zuschüsse verantwortlich zeichnet. Bis Ende 2009 haben Sparer noch die Möglichkeit, die Zulagen für die Jahre 2007 und 2008 zu beantragen. Wer sich auch bis dahin nicht die Mühe macht, das Formular auszufüllen und der Versicherung oder Bank zu geben, geht leer aus.

Dabei ist das Prozedere bereits vereinfacht worden. Musste in der Anfangszeit der Riester-Rente noch jedes Jahr aufs Neue ein Antrag für die staatlichen Zuschüsse gestellt werden, reicht inzwischen ein Dauerzulagenantrag. Die Papiere gibt es bei dem Unternehmen, über das der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde. Wichtig ist, die ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig einzuschicken. Es gilt eine Frist von zwei Jahren. Ansprüche aus 2007 müssen demnach bis Ende 2009 geltend gemacht werden. Wenn der Dauerzulagenantrag erst einmal vorliegt, müssen sich die Kunden um nichts weiter kümmern. Dann übernimmt die Bank oder Versicherung automatisch die Aufgabe, die für die Bewilligung der Zulagen nötigen Schritte einzuleiten.

Posted by Andre on 10/13 at 08:17 AM
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Montag, Oktober 12, 2009

Abzocke bei Gas und Strom! - Expertenrat:Anbieter wechseln!

Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser sowie mit einem Festnetz-Telefon gehört und gehörte über Jahrzehnte zu den Bedürfnissen, die als solche der Daseinsvorsorge bezeichnet wurden. Lokale Versorger - meist Stadtwerke in städtischem Eigentum - galten dabei als Garanten für verträgliche, weil vertretbare Energiepreise. Doch die Zeiten günstiger Energie waren spätestens mit dem neuen Jahrtausend vorbei. Experten sind überzeugt: Die Preise für Strom und Gas in Deutschland sind “missbräuchlich überhöht”.

Das merkten seit Beginn der 70er Jahre nach und nach nicht nur jene Mieter und Eigentümer, die in Wohnquartieren dem Feststoff-Verbrennungsverbot gefolgt waren und sich ans Gas von den lokalen Stadtwerken verpflichten mussten, das nahmen auch jene ersten Gaspreis-Gegner wahr, die erkannten, was in den Preis-Index-Erhöhungs-Faktoren so alles drin steckte.
Nach zahlreichen Protesten, nach Gas-Preis-Urteilen und nach Gas-Preis-Verweigerern, die allesamt als Gas-Rebellen bezeichnet werden, ist seit mindestens fünf, sechs Jahren klar: Die Strom- und Gaskunden werden von den Anbietern “kräftiger als je zuvor ausgeplündert”.
So auch das anhaltende Urteil beim Bund der Energieverbraucher. Der “freie Wettbewerb” stellt sich somit als Bluff dar.

Nicht nur wegen der Gewinnabsichten, auch wegen der Querfinanzierung lokaler öffentlicher Aufgaben durch die Hintertür “Energie-Umsätze” zahlen die Verbraucher ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit jährlich Milliarden Euro zu viel und mehr als in anderen Ländern.
Marktbeherrschend ist die Stellung der führenden Konzerne bei Strom und Gas auf allen Stufen der Erzeugung, Verteilung und des Vertriebs. Der Wettbewerb unterbleibt eigentlich und Strom- und Gaspreise werden auch vom Staat nicht kontrolliert.

Begrenzte Vorteile

Doch trotz des möglichen Wechsels des Strom- oder Gasanbieters bleiben die Vorteile begrenzt. Es fehlt daran, die Energie-Giganten zu entflechten und die Leitungsnetze von Strom und Gas öffentlich zu kontrollieren.
Begleitet von einer Rechtsschutzversicherung ist dem Verbrauchern geraten, sich auch zivilrechtlich gegen ihre Stadtwerke zu wehren, deren Verhaltensweisen durch zahlreiche Urteile ins Wanken geraten sind.
Wer in den vergangenen Jahren zuviel an Abschlagszahlungen leistete, kann nicht nur zuviel bezahlten Strom- und Gaspreise zurückfordern, sondern auch mit laufenden Abschlagszahlungen verrechnen. Das Risiko auf Zahlung verklagt zu werden, hängt dann aber auch von Preiserhöhungsklauseln ab, die in vielen Fällen als rechtsunwirksam gelten und somit für die vergangenen Preiserhöhungen keine Bedeutung hatte.
(Infos auch über Gaspreisvergleich / Strompreisvergleich bei www.verivox.de)

Posted by wob. on 10/12 at 07:46 AM
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