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Mittwoch, März 26, 2008

Die Deutschen, ein überversichertes Volk?

Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Versicherungsberater sind die Deutschen nicht nur überversichert, sondern auch falsch versichert. Beides kostet Geld, beides ist vollkommen überflüssig. Wie kann das passieren, was sollte man ändern?

Häufig sind sich die Verbraucher ihrer Lage nicht bewusst. Oft fehlen die wichtigsten Policen, wie beispielsweise die private Haftpflichtversicherung, aber verzichtbare sind vorhanden.

Eine unabhängige, individuelle Versicherungsberatung wird von der Verbraucherzentrale angeboten, allerdings oft nicht genutzt. Im Laufe der Zeit ändern sich die Lebensumstände und somit auch der Versicherungsbedarf. Viele Bürger verlieren schnell den Überblick. Ob die vorhandenen Policen auch wirklich dem eigenen Bedarf entsprechen ist ungewiss. Sinnvoller wäre es dann, schon vor dem Vertragsabschluss den eigenen Bedarf geklärt zu haben. Bestehende Verträge kann die Verbraucherzentrale aber auch prüfen. Junge Erwachsene sollten sich über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten auch dringend informieren, sodass sie nicht in Zukunft zu viel für unnötige Policen ausgeben, unverzichtbare Versicherungen aber auch nicht aus dem Auge verlieren.

Im Schadensfall bei Streitigkeiten gibt es eine Versicherungsrechtsberatung. Die Veränderungen durch das Versicherungsvertragsgesetz können auch einen Grund für eine Beratung darstellen, zwar ist im Gesetz die Beratungspflicht des Versicherungsvermittlers nun festgeschrieben, allerdings ist es immer noch das Ziel eines jeden Versicherungsvermittlers möglichst viele Vertragsabschlüsse zu erzielen. Deshalb rät die Verbraucherzentrale auch eindringlich von einem schriftlichen Verzicht des Verbrauchers auf die Beratungsleistung, in der explizit Vor- und Nachteile diverser Angebote erklärt werden und Alternativen angeboten werden müssen, ab. Dadurch wird die Möglichkeit auf ein besseres Verständnis der einzelnen Policen sofort genommen.

Also bevor die nächste Police abgeschlossen wird, erst alle vorhandenen Versicherungen kontrollieren und sich beraten lassen, dann kann auch wieder Neues abgeschlossen werden.

Posted by Saskia on 03/26 at 07:37 AM
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Freitag, März 21, 2008

Heimwerkarbeiten sollten immer in der richtigen Kleidung ausgeführt werden

Pro Jahr kommt es etwa zu 250.000 Unfällen durch Heimwerkarbeiten, die ärztliche Versorgung erfordern. Verursacht wird dies häufig dadurch, dass Heimwerker immer öfter auf die notwendige Kleidung und auf die Schutzausrüstung verzichten. Hobby-Handwerker tragen für gewöhnlich nur ihre alte Jeans und fangen dann mit ihren Arbeiten an. Dabei sollten selbst bei schnell erledigten Arbeiten die erforderlichen Anziehsachen getragen werden, so wie es auch die Profis machen.

Doktor Mario Ostendorf, Arzt des Infocenters der R+V Versicherungen, empfiehlt bei Kreis-, Stich- oder Bandsäge ganz besonders auf die Ausrüstung zu achten. Oberteile sollten eng anliegen, um zu vermeiden, dass sich Stoff im Gerät verfängt. Auf keinen Fall dürfen Schals oder Schmuck getragen werden, auch müssen lange Haare zusammen gebunden werden. Gegen herumfliegende Späne und Splitter ist es ratsam eine Schutzbrille aufzusetzen, festes Schuhwerk ist dann nützlich, wenn die Säge mal aus Versehen aus der Hand gleiten sollte. Zu beachten ist auch, dass besser auf Handschuhe verzichtet werden sollte, da sie leicht in das Sägeblatt gelangen könnten—wie auch bei Bohrmaschinen und Bandschleifern. Spezielle Schnittschutzhosen und Helme mit Visier gibt es für besonders gefährliche Motorsägen. Statistisch gesehen ereignen sich Heimwerker-Unfälle am häufigsten im Zusammenhang mit einer Säge, was mitunter auch tödlich enden kann. 

Heimwerker, die häufiger aktiv sind, sollten sich unbedingt eine Grundausstattung kaufen. Zu dieser zählt unter anderem ein gut sitzender Blaumann, der auch schnell und einfach anzuziehen ist, und eben festes Schuhwerk. Diese speziell erhältliche Kleidung ist meistens auch schwer entflammbar.

Für die meisten Arbeiten ist auch ein Gehör- und Atemschutz sehr wichtig. Bei Schleifarbeiten oder bei Arbeit mit Dämmstoffen kann viel Staub und Dreck entstehen, der die Atemwege belasten könnte. Sogar preiswerte Einwegmasken können schon einen großen Teil der Partikel aus der Atemluft filtern, empfehlenswert ist es jedoch bei längeren Arbeiten eine hochwertigere Feinstaubmaske zu erstehen. Auf die Dauer der Belastung kommt es auch bei der Auswahl für einen Gehörschutz an. Für diejenigen, die gelegentlich mit lauten Elektrowerkzeugen zu tun haben, genügen simple Ohrstöpsel. Bei regelmäßigerem Einsatz ist eine Anschaffung von Kapselgehörschutz durchaus sinnvoll. Häufig wird die Lärmbelastung durch die Heimwerker unterschätzt und es kann zu schweren Schädigungen kommen. Kreissägen können Lärmpegel von bis zu 100 Dezibel erreichen und sind dadurch ebenso gefährlich für die Ohren wie ein Presslufthammer.

Um also allen Risiken, die beim Heimwerkern entstehen können, zu entgehen, einfach nur die richtige Kleidung wählen.

Posted by Saskia on 03/21 at 06:38 PM
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Mittwoch, März 12, 2008

Ausnahmesituationen - Versicherungsschutz kann helfen, muss aber auch griffbereit sein

Versicherungsschutz ist für Ausnahmesituationen entwickelt worden. Tritt dieser Zustand ein, dann muss der Versicherte schnell handeln. Um eine schnelle Handlungsweise abzusichern, sollten die Versicherungsunterlagen möglichst griffbereit liegen.

Generell sollten Policen, Antragsunterlagen, Dokumente (z.B. zu den Gesundheitsfragen) und die Dokumentation der Beratung aufbewahrt werden. Bei einem Schadensfall geht es oft nicht nur um die Regulierung, sondern im Zweifel wird gestritten und deshalb ist es sinnvoll die gesamten Unterlagen abzuheften. Bei einem möglichen Rechtsstreit kann der Versicherte dadurch alle wichtigen Unterlagen beibringen und somit die eigenen Ansprüche stärken.

Aber selbst der, der Ordnung hält kann bei einem Brand Schwierigkeiten bekommen, denn Ordnung schützt nicht vor dem Feuer. Deshalb ist es zusätzlich ratsam die gesamten Versicherungsunterlagen zu kopieren und bei einer Person seines Vertrauens zu hinterlegen.

Bei einer Reisekrankenversicherung sollte die Police im Urlaub dabei sein. Eine Kopie ist auch ausreichend und bei kleineren Behandlungen wird der Versicherte sowieso zuerst in Leistung gehen müssen. Erst wenn der Kunde wieder zu Hause ist kann er dann die Rechnung bei seiner privaten Reisekrankenversicherung einreichen. Im Notfall aber sollten die Versicherungsnummer und Basisdaten, wie der Umfang der Versicherung, vorgelegt werden können. Eine Kopie bei den Verwandten/ Freunden macht ebenfalls Sinn, denn falls der Versicherte so schwer verletzt ist, dass er sich nicht mehr selbst um das Geschehen kümmern kann, können diese Personen einspringen.

Posted by Sabine on 03/12 at 09:37 AM
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Samstag, März 01, 2008

Hochzeit, welche Versicherungen müssen danach geändert werden?

Am Besten ist es, lange vor dem Hochzeitstermin einen Blick in die vorhandenen Versicherungsunterlagen des Paares zu werfen. Spätestens mit der Hochzeit ist es sehr wohl notwendig, denn eine ganze Reihe von Änderungen und Verbesserungen sind jetzt notwendig und möglich. Überhaupt sollte man bei Änderung der Lebenslage auch immer seine Versicherungslage überprüfen und überdenken.

Lebensversicherung
Hier sollten die Bezugsrechte überprüft werden. Es empfiehlt sich, dass die Partner sich gegenseitig absichern.

Privathaftpflichtversicherung
Besser als zwei Single-Haftpflichtversicherungen ist eine Familien-Haftpflichtversicherung (finanzielle Einsparung). Die als letztes abgeschlossene Single-Haftpflichtversicherung kann das Paar wegen “Eheschließung“ kündigen. (z.B. Er: 1.4.2000 abgeschlossen; Sie: 23.5.2004 abgeschlossen; heißt, ihre Versicherung kann gekündigt werden)

Kfz-Versicherung
Die bestehenden Policen sollten die Verheirateten auf Aktualität prüfen. Beachtenswert: Nutzerkreis/Fahrleistung

Hausratversicherung
Gibt es nur noch eine gemeinsamen Wohnung, sind zwei Hausratversicherungen überflüssig. Die verbleibende Hausratversicherung sollte aber an den neuen Hausstand angepasst werden. Auch hier gilt, wie bei der privaten Haftpflichtversicherung, die zuerst abgeschlossene Versicherung bleibt bestehen.

Rechtsschutzversicherung
Auch hier ist nur noch ein Versicherungsschutz von Nöten. Der Rechtsschutzvertrag mit den geringeren Leistungen ist kündbar.

Nach dem neuen VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sind die Versicherer verpflichtet, die Kündigung bzw. die Reduzierung zu akzeptieren. Zu viel gezahlte Beiträge müssen die Versicherer erstatten. Grundsätzlich muss bei einer Namensänderung natürlich jede Gesellschaft informiert werden.

Posted by Saskia on 03/01 at 02:53 AM
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Samstag, Februar 16, 2008

Versicherungsbenachrichtigung im Todesfall

Es gibt verschiedene Versicherungen, wie beispielsweise die Lebens- oder Unfallversicherung, bei denen die sofortige Mitteilung des Todesfalls eines Versicherten aus Fristgründen für die Leistungsbeantragung dieser unabdingbar ist. Ratsam ist daher, den Vorfall in einem Zeitraum von 48 Stunden bei der Versicherungsgesellschaft zu melden. Sollte der Verstorbene Versicherungsnehmer und parallel dazu versicherte Person sein, bedeutet der Todesfall das Ende der Versicherungen. Wenn die Lebens- oder Unfallpolice allerdings lediglich über den Verstorbenen als Versicherungsnehmer zum Zwecke der Versicherung eines anderen Menschen lief, dann ist es dieser Person erlaubt, den Versicherungsvertrag zu übernehmen.

Nichts Anderes gilt bei der privaten Krankenversicherung, auch sie endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers, außer der Vertrag versichert noch andere Personen mit. Auch hier hat die Person die Möglichkeit den Vertrag zu übernehmen. Um die Übername rechtlich wirksam zu machen, bedarf es lediglich einer innerhalb von zwei Monaten entsprechenden Übernahmeerklärung.

Da die private Haftpflichtversicherung nur auf den Namen der verstorbenen Person ausgeschrieben war, erlischt diese im Todesfall automatisch, wobei schon gezahlte Beiträge in angemessenem Verhältnis an die Erben zurückerstattet werden. Kommt es wiederum zu dem Fall, dass Familienangehörige, wie beispielsweise die Kinder, über die private Haftpflichtpolice des Verstorbenen versichert sind, wird der Versicherungsschutz bis zur nächsten fälligen Beitragszahlung bestehen bleiben. In dem Moment, in dem der Ehepartner die Police übernimmt, wird er selbst zu dem dann aktuellen Versicherungsnehmer. Wie von der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. mitgeteilt worden ist, ist das eben Gesagte auch grundsätzlich auf die Rechtsschutzversicherung anwendbar.

Bei Hausratversicherungen ist es so, dass sie im Todesfall des Versicherten noch weitere zwei Monate erhalten bleiben. Ist einer der Erbe, wie zum Beispiel der Ehepartner, spätestens ab diesem Zeitpunkt in der Wohnung des Verstorbenen aktiv und benutzt diese, kann die Hausratversicherung ebenfalls übernommen werden. Ist dem nicht so, endet danach oder bei einer frühzeitigen Wohnungsauflösung, der Versicherungsvertrag.

Weitere Versicherungsverträge, die keine Personenbindung an den Verstorbenen haben, wie beispielsweise eine Autopolice, können auf die Erben transferiert werden, sofern das Risiko bestehen bleibt, das heißt, wenn sie das Kfz des Versicherungsnehmers weiterhin fahren. In einem solchen Fall wird die Prämie neu berechnet, schließlich setzt sie sich aus „harten” Merkmalen, wie zum Beispiel dem Fahrzeugtyp und „weichen” Merkmalen, wie dem Schadensfreiheitsrabatt, zusammen.

Im Trauerfall haben die Nahestehenden anderes zu tun, als sich mit den Versicherungen des Verstorbenen auseinander zu setzen. Allerdings ist diese Maßnahme zwingend notwendig, das heißt die Kontaktierung der Versicherungsgesellschaften. Nicht in allen Fällen endet der Versicherungsvertrag auch mit dem Ableben des Versicherten, manchmal ist es auch möglich, dass dieser übertragen wird. Auf jeden Fall sollte man sobald ein Familienmitglied stirbt, möglichst schnell die jeweiligen Versicherungsunternehmen kontaktieren, um das weitere Prozedere zu besprechen und eventuellen Problemen zu entgehen.

Posted by Saskia on 02/16 at 04:04 AM
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Freitag, Februar 15, 2008

Versicherungen für Computer und Handy

Computer und Mobiltelefone sind praktische Hilfsmittel, die uns den Alltag erleichtern sollen. Was würden wir nur ohne sie machen – für zunehmend mehr Menschen stellen sie auch im Beruf wichtige Arbeitsgeräte dar, auf die nicht mehr verzichtet werden kann. Nur leider ist es so, dass Computer und Mobiltelefone als relativ empfindlich bzw. störanfällig gelten. Die verbauten Komponenten sind nur bedingt für den dauerhaften Arbeitseinsatz geschaffen, so dass Ausfälle an der Tagesordnung stehen.

Es ist vermutlich schon vielen Menschen so gegangen, dass ihr Laptop oder Smartphone plötzlich den Dienst verweigert hat. In solchen Momenten ist man häufig aufgeschmissen und man realisiert erst, wie abhängig man von den elektronischen Helfern geworden ist. Die Versicherungsbranche hat die Problematik längst erkannt und entsprechende Versicherungsprodukte entwickelt. Zwar kann eine Computer- oder Handy-Versicherung nicht dafür sorgen, dass ein Gerät sofort wieder funktioniert, aber immerhin besteht die Möglichkeit, dass die Reparaturkosten übernommen werden. Dies ist wiederum sehr hilfreich, wenn ein Gerät nach dem Erlöschen der Garantie oder aufgrund eigenen Verschuldens den Dienst verweigert.

Die Versicherungen umfassen aber nicht nur eine Kostenübernahme für Reparaturen. Üblicherweise werden auch die Kosten im Falle von Diebstahl übernommen. Da die meisten Geräte in der Anschaffung nicht gerade günstig sind, ist dies für viele Handy- und Computerbesitzer der Hauptgrund, entsprechende Versicherungen abzuschließen.

Bevor man sich für den Abschluss eines solchen Versicherungsprodukts entscheidet, sollte man aber einen Vergleich vornehmen. So wirbt beispielsweise ein Unternehmen damit, dass seine Handyversicherung umgerechnet nicht mehr als eine SMS am Tag kostet – was im Endeffekt aber gar nicht einmal so günstig ist. Des Weiteren sehen viele der Versicherungen eine Selbstbeteiligung vor, die teilweise sehr hoch ausfallen kann. Folglich gilt es nicht nur zu vergleichen, sondern auch zu rechnen – schließlich müssen die Kosten nicht höher als nötig ausfallen.

Posted by Jochen on 02/15 at 03:34 PM
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Dienstag, Februar 05, 2008

Versicherungsnotwendigkeit für Babysitter

Immer beliebter ist es heutzutage, dass Eltern sich fremde Hilfe durch Babysitter holen, die sie über Inserate, das Internet oder Freunde suchen, wenn sie keine Verwandten oder Bekannten finden können, die ihnen bei der Kinderbetreuung zur Seite stehen. Doch bevor sich Eltern für eine bestimmte Person als Babysitter entscheiden, sollten sie einige Punkte beachten. Empfehlenswert ist es, den Babysitter vor der ersten Betreuung selbst kennen zu lernen, da so herausgefunden werden kann, ob eine gewisse Sympathie zwischen Eltern, Babysitter und Kind existiert. Und diese Sympathie ist laut Experten oftmals wichtiger als Referenzen oder Erfahrungswerte, die der Babysitter vorweisen kann.

Für die praktische Arbeit eines Babysitters sollten alle essentiellen Aspekte vorher besprochen werden. Dazu zählen Bezahlung, Betreuungszeiten, Regeln für die Kinder, Vorlieben und Abneigungen, unter Umständen bestehende Einschränkungen oder Erkrankungen der Kinder. Fehlerfreies Verhalten auch im Notfall wird durch eine bereit gelegte Liste mit Telefonnummern und Adressen erleichtert.

Des Weiteren sollten versicherungsrechtliche Fragen vorab geklärt werden. Falls der Babysitter nur gelegentlich die Betreuung des Kindes übernimmt, liegt ein so genannter Gefälligkeitsvertrag vor. Geschieht dem Babysitter oder dem Kind während der Betreuungszeit etwas, ist der Babysitter nur dann haftbar zu machen, wenn ihm fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen wird. Mit einer erweiterten Haftpflichtversicherung zur “Betreuung im Auftrag” ist der Betreuer immer auf der sicheren Seite. Ist die Beschäftigung von regelmäßiger Art, haben die Eltern den Betreuer bei einer Unfallversicherung versichern zu lassen.

Posted by Sabine on 02/05 at 02:43 PM
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Freitag, Februar 01, 2008

Mit der Maske am Steuer kommt teuer

Gut zu wissen: Wer sich über die Karnevalstage verkleidet, muss nicht damit rechnen, aufgrund des Vermummungsverbotes belangt zu werden. Im Auto allerdings sollte man sich der Kostümierung dahingehend entledigen, dass sie nicht stört. Insbesondere die Wahrnehmung dürfe nicht getrübt werden, betont der Automobilclub von Deutschland (AvD). Das heißt: Runter mit der Vollmaske und die Piratenklappe ab ins Handschuhfach. Sonst verliere man bei einem Unfall sehr schnell den Kaskoschutz. Eine Warnung spricht der AvD auch an alle aus, die es ab Aschermittwoch nicht lassen können, sich zu kostümieren. Mit einer Maske vor dem Gesicht geblitzt zu werden, komme extra teuer. Die Ordnungsbehörden würden dies häufig als Vorsatz werten, nicht erkannt werden zu können.

Posted by Andre on 02/01 at 02:18 PM
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Dienstag, Januar 29, 2008

Urlaub in privat getauschten oder vermieteten Wohnungen

Urlaub in privat getauschten oder vermieteten Wohnungen wird auch in Deutschland immer beliebter

Mehr von der Fremde erleben und Geld sparen sind zwei wesentliche Gründe für diese neue Form der Urlaubsplanung.

Über Internetdatenbanken finden wildfremde Menschen Kontakt und tauschen für ein paar Tage oder auch für Wochen ihr Haus oder ihre Wohnung. Sicherlich eine interessante Art den Urlaub neu zu planen und zu gestalten, jedoch sollten die Interessierten versicherungstechnisch auf einige Punkte achten.

Schnell kann in einer fremden Wohnung etwas zu Bruch gehen. Sofern der Urlauber eine deutsche Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, besteht für diese Art von Schäden weltweit Versicherungsschutz. Wie es allerdings bei einem Gast aus Peking oder aus Mexico City aussieht ist generell nicht zu sagen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Nachweis für eine private Haftpflichtversicherung verlangt werden, die zugleich Mietsachschäden absichert. Bei einigen der Internetdatenbanken ist gibt es dafür sogar schon Musterverträge. Eine gute Orientierungshilfe.

Wer mit absolut fremden Menschen seine Wohnung tauscht hat eine erheblichen Vertrauensvorschuss zu leisten. Ganz besonders betrifft das auch das Thema Diebstahl. Sollten beispielsweise Dinge aus dem Haushalt verschwinden kommt weder die Hausratversicherung noch eine andere Versicherung für den entstandenen Schaden auf. In der Hausratversicherung ist nur der Einbruch-Diebstahl versichert, nicht aber der Diebstahl, bei dem der Langfinger freiwillig die Schlüssel erhalten hat. Aus diesem Grund sollten alle Wertsachen während der Tauschphase ausgelagert werden.

Weiterhin ist es empfehlenswert dem Nachbarn oder dem Vermieter eine kurze Information bezüglich des Besuchs zu geben. Nicht, dass die Gäste eventuell sonst für Einbrecher gehalten werden.

Posted by Sabine on 01/29 at 04:23 AM
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Das Auto an Karneval lieber in der Garage lassen

Helau und Alaaf schallt es jetzt wieder durchs Land. Die Narren sind los und feiern, was das Zeug hält. Prunksitzungen, Kneipenfete – Möglichkeiten, Spaß zu haben, gibt es reichlich. Immer dabei ist der Alkohol. Das weiß auch die Polizei. Trotz aller Warnungen und Plakate, sich nicht angeheitert ans Steuer zu setzen, gehen ihr Jahr für Jahr dutzende Clown, Piraten und Cowboys ins Netz. Auf die tollen Tage folgt dann im wahrsten Sinne des Wortes die Ernüchterung, wenn die Fleppe für ein paar Wochen oder Monate den Besitzer wechselt und der Zahlschein für eine saftige Geldbuße im Briefkasten liegt.

Ratschläge, wie man diese Art von Kater vermeiden kann, gibt es viele und sie lauten in jedem Jahr gleich. Ganz vorne auf der Liste der Tipps zu Karneval stehen Bus und Bahn. Da die öffentlichen Verkehrsmittel jedoch nicht immer und überall verfügbar sind, geht es nahtlos weiter zum Taxi. Die Branche stellt sich Jahr für Jahr auf den erhöhten Bedarf ein. Wartezeiten lassen sich während Fasching zwar eher selten vermeiden, sind aber besser als im Rahmen einer Verkehrskontrolle ins Röhrchen pusten zu müssen. Wird gleich in einer ganzen Gruppe gefeiert und findet sich niemand, der keinen Alkohol trinkt, ist die Fahrt mit dem Sammeltaxi zudem eine recht günstige Alternative. Ansonsten kann man, wenn es nicht gerade regnet und der Weg nicht zu weit ist, auch zu Fuß gehen. Das Fahrrad bietet sich wie das eigene Auto weniger an, wenn man vorhat, ein paar Bier zu trinken. Angeheitert auf dem Zweirad angetroffen zu werden, kann auch den Führerschein kosten.

Lobenswert ist in diesem Zusammenhang die Aktion der deutschen internet versicherung. Sie zahlt den ersten 1.111 Kunden, die Quittungen von Bus, Bahn oder Taxi einschicken, datiert vom 31. Januar bis zum 6. Februar, bis zu 11,11 Euro zurück. Das Unternehmen will damit einen Anreiz geben, das eigene Auto stehenzulassen. Und das nach Möglichkeit auch am folgenden Morgen. Der Restalkohol werde sehr oft unterschätzt. Wer am Abend viel getrunken und nachts wenig geschlafen hat, komme schnell über den Grenzwert. 

Posted by Andre on 01/29 at 12:34 AM
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Montag, Januar 28, 2008

Versicherungen für Wintersportler

Auch wenn wir schon bessere Winter erlebt haben, so zog es auch diese Wintersaison unzählige Wintersportler in die Ski-Gebiete – und leider war es auch diese Saison wieder so, dass sich unzählige Ski- und Snowboardfahrer bei der Ausübung ihres Sports verletzt haben. In jeder Saison kommt es in den Ski-Gebieten zu rund 60.000 Unfällen.

Diese beeindruckende Zahl wurde in den vergangenen Tagen von der Stiftung Warentest veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte im Zusammenhang mit dem Test von Versicherungsprodukten, die für Wintersportler empfehlenswert sind. Es folgt eine kurze Übersicht der Versicherungsprodukte, die von der Stiftung Warentest für Wintersportler als unerlässlich angesehen werden.

Da wäre zunächst einmal die Unfallversicherung. Ihr Abschluss ist vor allem deshalb so empfehlenswert, da sie dem Versicherungsnehmer eine dauerhafte finanzielle Absicherung garantiert, falls er nach einem schweren Unfall nicht mehr erwerbesfähig sein sollte. Von einem Abschluss sollte nur dann abgesehen werden, wenn bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde. Die jährlichen Kosten für den Unfallschutz belaufen sich in Abhängigkeit vom Versicherungsanbieter auf rund 100 Euro.

Ebenso wichtig ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese übernimmt im Schadensfall die Kosten für den Krankentransport. Weil Krankentransporte im Ausland von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden und in aller Regel mit sehr hohen Kosten verbunden sind, ist der Abschluss unerlässlich, sofern man sich außerhalb Deutschlands auf die Piste begibt. Die Kosten für den Auslandskrankenschutz belaufen sich auf ungefähr 10 Euro im Jahr.

Zu guter Letzt sollte auch eine private Haftpflichtversicherung nicht fehlen. Sie übernimmt die Kosten, die bei der Beschädigung von Eigentum anderer entstehen. Sie stellt einen grundlegenden Versicherungsschutz dar und sollte deshalb auf gar keinen Fall fehlen. Hier ist mit Kosten von rund 50 Euro im Jahr zu rechnen.

Vom Abschluss so genannter Komplettpakete wurde im Test abgeraten. Meist seien die Versicherungspakete nicht viel günstiger als der Abschluss einzelner Versicherungen. Was die Versicherungsleistung bzw. die Obergrenzen der Schadenssummen betrifft, so seien diese hingegen relativ knapp bemessen. Folglich ist es erstrebenswert, die Versicherungen lieber einzeln abzuschließen, um somit einen besseren Versicherungsschutz zu erlangen.

Posted by Jochen on 01/28 at 11:29 PM
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Samstag, Januar 26, 2008

Versicherungsschutz für Auslandsreisen erneuern

Auch wenn das Jahr erst begonnen hat, so wird es nicht mehr lange dauern, bis die ersten Menschen ihren Jahresurlaub antreten. Was viele der „Früh-Urlauber“ jedes Jahr aufs Neue vergessen ist die Tatsache, dass ihre Auslands-Krankenversicherung nicht mehr gültig ist. Da nur die wenigsten Krankenversicherungsanbieter einen Versicherungsschutz für Auslandsreisen anbieten, entscheiden sich die meisten Urlauber für den Abschluss einer speziellen Auslandskranken-Versicherung. Entsprechende Versicherungen können beispielsweise vor Ort in einer Filialbank oder auch online abgeschlossen werden.

Die Auslands-Krankenversicherungen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie einen grundlegenden Versicherungsschutz bieten und zugleich sehr preiswert sind. Sofern sich ein Auslandsaufenthalt nicht über einen längeren Zeitraum als vier Wochen erstreckt, so bezahlt man bei den meisten Versicherungsanbietern nicht mehr als zehn Euro an jährlichem Beitrag. Für einen geringen Aufpreis besteht auch häufig die Möglichkeit, einen Auslandskrankenschutz für die gesamte Familie abzuschließen – in Abhängigkeit vom Versicherungsanbieter sind entsprechende Krankenversicherungen schon für einen Jahresbeitrag von 20 Euro zu haben.

Was die Gültigkeit der Versicherungspolicen betrifft, so sind diese in aller Regel auf Kalenderjahre ausgelegt. Wer beispielsweise vergangenen Sommer eine Auslands-Krankenversicherung abgeschlossen hat und jetzt eine Auslandsreise antreten möchte, der muss wohl oder übel eine neue Police abschließen, da die alte Police nicht mehr gültig ist.

Somit kann allen angehenden Urlaubern nur empfohlen werden, ihre Auslands-Krankenversicherung nochmals zu überprüfen, bevor es in den Urlaub geht. Schließlich wäre es nicht gerade toll, wenn man sich im Urlaub einer ärztlichen Behandlung unterziehen muss und die Versicherungsgesellschaft die Kosten nicht übernehmen möchte. Im Falle von Unsicherheit ist es auf jeden Fall besser, eine neue Versicherung abzuschließen, als ein unnötiges Risiko einzugehen – denn wie bereits erwähnt wurde: eine Auslands-Krankenversicherung ist nicht teuer und kann auch noch kurz vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

Posted by Jochen on 01/26 at 04:22 PM
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Dienstag, Dezember 04, 2007

Winter-Tipps für den Haus- und Grundbesitzer

Jeder Haus- und Grundbesitzer hat seine Pflichten. Im Winter gehört das Schneeräumen und das Streuen dazu. Sofern Mieter diesen Dienst übernehmen, muss auch die Erledigung überwacht werden. Aber die Pflichten belaufen sich nicht nur auf den Gehweg. Auch für die Dächer muss der Haus- und Grundbesitzer Sorge tragen. In manchen Gebieten ist deshalb ein Schneefanggitter vorgeschrieben, dass regelmäßig, vor Einbruch der kalten Jahreszeit, auf Sicherheit überprüft werden muss.

In schneereichen Regionen, in denen auch eine erhöhte Dachlawinengefahr besteht, sollten deutlich und jederzeit lesbar Warnhinweise aufgestellt werden. Selbst Dachrinnen sind vor der Winterzeit zu überprüfen. Bei Bedarf muss gereinigt und repariert werden, denn undichte und überlaufende Dachrinnen können zu gefährlichen Eisbildungen auf den Gehwegen führen.

Eiszapfen an Dächern sollten bei eventueller Gefahr auch entfernt werden, denn fallen sie herunter, kann es zu schweren Personen- und Sachschäden kommen.

Aber auch im Haus sind Vorkehrungen nötig. Thermostateinstellungen von Heizkörpern sollten sich mindestens auf der Frostsicherung (*) befinden. Eine höhere Einstellung ist empfehlenswert. Generell ist ein kurzes intensives Lüften zu befürworten. Längeres Lüften verursacht nicht nur erhöhte Heizkosten, sondern kann auch dazu führen, dass Behälter (z.B. Toilettenspülkästen) oder Leistungen einfrieren.

In leer stehenden Gebäuden müssen wasserführende Leistungen entleert werden und im Zweifel sind sie auch zu isolieren (Dachbereich). Es versteht sich, dass auch Außenwasserhähne entleert und abgestellt sein sollten.

Brunnenanlagen oder Pumpen sind ebenfalls gegen Frost zu sichern. Der Abbau ist in dem Fall die sicherste Variante.

Posted by Sabine on 12/04 at 03:52 AM
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Freitag, November 30, 2007

Auch bei Versicherungspapieren ist Ordnung das halbe Leben

Versicherungspapiere schlummern oft Jahre oder Jahrzehnte in Aktenordnern und Schnellheftern vor sich hin. Schließlich werden sie nur in Ausnahmesituationen benötigt, und die treten nun mal nicht täglich auf. Um in einem solchen Fall schnell auf die entsprechende Police zurückgreifen zu können, ist Ordnung gefragt und sind einige Regeln zu beachten, die Zeit sparen und Ärger vermeiden.

Alle Papiere sollten sauber abgeheftet werden und nicht einfach in Klarsichtfolie in der Schublade landen. Das gilt für den Antrag, die Dokumente, die während der Beratung erstellt wurden oder für die Versicherung von Bedeutung sind – etwa Auskünfte zur Gesundheit –, und natürlich die Police samt eventueller Änderungsschreiben. Mit Trennblättern können die einzelnen Versicherungen ordentlich archiviert werden. Den Ordner zu beschriften, kann auch nicht schaden. Beispiel: Im Todesfall müssten Angehörige sonst lange suchen, welche Versicherungen vorhanden sind. Bei einer Lebensversicherung wäre das fatal. Denn hier ist schnelles Handeln erforderlich. Sinnvoll ist es, eine Vertrauensperson oder einen Verwandten zu informieren und dort die wichtigsten Papiere in Kopie zu hinterlegen.

Dieser Schritt ist auch bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ratsam. Liegt erst einmal alles in Schutt und Asche – was niemandem zu wünschen ist –, sind auch die Versicherungsunterlagen weg und der Nachweis über den genauen Schaden nur schwer zu erbringen. Eine Auflistung der Wertgegenstände mit Fotos und Kaufbelegen sollte daher auf jeden Fall zusammen mit der Police in kopierter Form außerhalb des Hauses oder der Wohnung hinterlegt werden. Anders sieht es bei Reiseversicherungen aus, beispielsweise die Auslandsreisekrankenversicherung: Hier kommen die Papiere zum Gepäck und in Kopie zu Verwandten.

Posted by Andre on 11/30 at 04:31 PM
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Dienstag, November 27, 2007

Versicherungsverträge vorzeitig kündigen

Viele Versicherte kennen das Problem. Man ist zwar rundum versichert, aber nicht mehr mit allen Versicherungen zufrieden. Hat man den Kündigungstermin verpasst oder sich auf einen Vertrag mit langer Laufzeit eingelassen, kann die Kündigung zum Problem werden.

Bei langer Laufzeit ist zwar eine ordentliche Kündigung möglich, aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit. Ist die Restlaufzeit noch sehr lang, ist das keine befriedigende Lösung für den Verbraucher. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine Kündigung außerordentlich, also fristlos oder mit einer gewissen Auslaufrist möglich.

Möglichkeiten das Sonderkündigungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen besteht bei:

  • Eintritt des Schadensfalls
  • Beitragserhöhung bei unverändertem Leistungsumfang bzw. eine Leistungsminderung bei unverändertem Prämienaufkommen
  • Risikofortfall (das Kfz wurde verkauft; die Wohnung wird aufgelöst)

Bei langfristigen Verträgen wird es ansonsten für den Verbraucher schwer aus dem Vertrag zu kommen. Der Kunde kann den Versicherer bitten, ihn aus Kulanz aus dem Vertrag zu entlassen. Meist ist das jedoch erfolglos. Eine weitere Möglichkeit ist, sich an das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zuwenden, mit der Bitte vermittelnd tätig zu werden. In vielen Fällen gibt die Versicherung dann aus Kulanz nach. Auch besteht die Chance für den Kunden (beim Nachweis der Unzumutbarkeit diesen Vertrag weiterzuführen) den Vertrag fristlos zu kündigen. Allerdings bestehen hierfür erhebliche Anforderungen.

Kündigt der Versicherte einen Vertrag und die Versicherungsgesellschaft ist mit der Kündigung nicht einverstanden, so muss die Gesellschaft die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zurückweisen. Geschieht dies nicht, gilt die Kündigung als angenommen, selbst wenn die Anforderungen für eine fristlose Kündigung nicht vorliegen.

Posted by Sabine on 11/27 at 04:02 PM
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