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Tipps

Dienstag, Dezember 04, 2007

Winter-Tipps für den Haus- und Grundbesitzer

Jeder Haus- und Grundbesitzer hat seine Pflichten. Im Winter gehört das Schneeräumen und das Streuen dazu. Sofern Mieter diesen Dienst übernehmen, muss auch die Erledigung überwacht werden. Aber die Pflichten belaufen sich nicht nur auf den Gehweg. Auch für die Dächer muss der Haus- und Grundbesitzer Sorge tragen. In manchen Gebieten ist deshalb ein Schneefanggitter vorgeschrieben, dass regelmäßig, vor Einbruch der kalten Jahreszeit, auf Sicherheit überprüft werden muss.

In schneereichen Regionen, in denen auch eine erhöhte Dachlawinengefahr besteht, sollten deutlich und jederzeit lesbar Warnhinweise aufgestellt werden. Selbst Dachrinnen sind vor der Winterzeit zu überprüfen. Bei Bedarf muss gereinigt und repariert werden, denn undichte und überlaufende Dachrinnen können zu gefährlichen Eisbildungen auf den Gehwegen führen.

Eiszapfen an Dächern sollten bei eventueller Gefahr auch entfernt werden, denn fallen sie herunter, kann es zu schweren Personen- und Sachschäden kommen.

Aber auch im Haus sind Vorkehrungen nötig. Thermostateinstellungen von Heizkörpern sollten sich mindestens auf der Frostsicherung (*) befinden. Eine höhere Einstellung ist empfehlenswert. Generell ist ein kurzes intensives Lüften zu befürworten. Längeres Lüften verursacht nicht nur erhöhte Heizkosten, sondern kann auch dazu führen, dass Behälter (z.B. Toilettenspülkästen) oder Leistungen einfrieren.

In leer stehenden Gebäuden müssen wasserführende Leistungen entleert werden und im Zweifel sind sie auch zu isolieren (Dachbereich). Es versteht sich, dass auch Außenwasserhähne entleert und abgestellt sein sollten.

Brunnenanlagen oder Pumpen sind ebenfalls gegen Frost zu sichern. Der Abbau ist in dem Fall die sicherste Variante.

Posted by Sabine on 12/04 at 02:52 AM
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Freitag, November 30, 2007

Auch bei Versicherungspapieren ist Ordnung das halbe Leben

Versicherungspapiere schlummern oft Jahre oder Jahrzehnte in Aktenordnern und Schnellheftern vor sich hin. Schließlich werden sie nur in Ausnahmesituationen benötigt, und die treten nun mal nicht täglich auf. Um in einem solchen Fall schnell auf die entsprechende Police zurückgreifen zu können, ist Ordnung gefragt und sind einige Regeln zu beachten, die Zeit sparen und Ärger vermeiden.

Alle Papiere sollten sauber abgeheftet werden und nicht einfach in Klarsichtfolie in der Schublade landen. Das gilt für den Antrag, die Dokumente, die während der Beratung erstellt wurden oder für die Versicherung von Bedeutung sind – etwa Auskünfte zur Gesundheit –, und natürlich die Police samt eventueller Änderungsschreiben. Mit Trennblättern können die einzelnen Versicherungen ordentlich archiviert werden. Den Ordner zu beschriften, kann auch nicht schaden. Beispiel: Im Todesfall müssten Angehörige sonst lange suchen, welche Versicherungen vorhanden sind. Bei einer Lebensversicherung wäre das fatal. Denn hier ist schnelles Handeln erforderlich. Sinnvoll ist es, eine Vertrauensperson oder einen Verwandten zu informieren und dort die wichtigsten Papiere in Kopie zu hinterlegen.

Dieser Schritt ist auch bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ratsam. Liegt erst einmal alles in Schutt und Asche – was niemandem zu wünschen ist –, sind auch die Versicherungsunterlagen weg und der Nachweis über den genauen Schaden nur schwer zu erbringen. Eine Auflistung der Wertgegenstände mit Fotos und Kaufbelegen sollte daher auf jeden Fall zusammen mit der Police in kopierter Form außerhalb des Hauses oder der Wohnung hinterlegt werden. Anders sieht es bei Reiseversicherungen aus, beispielsweise die Auslandsreisekrankenversicherung: Hier kommen die Papiere zum Gepäck und in Kopie zu Verwandten.

Posted by Andre on 11/30 at 03:31 PM
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Dienstag, November 27, 2007

Versicherungsverträge vorzeitig kündigen

Viele Versicherte kennen das Problem. Man ist zwar rundum versichert, aber nicht mehr mit allen Versicherungen zufrieden. Hat man den Kündigungstermin verpasst oder sich auf einen Vertrag mit langer Laufzeit eingelassen, kann die Kündigung zum Problem werden.

Bei langer Laufzeit ist zwar eine ordentliche Kündigung möglich, aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit. Ist die Restlaufzeit noch sehr lang, ist das keine befriedigende Lösung für den Verbraucher. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine Kündigung außerordentlich, also fristlos oder mit einer gewissen Auslaufrist möglich.

Möglichkeiten das Sonderkündigungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen besteht bei:

  • Eintritt des Schadensfalls
  • Beitragserhöhung bei unverändertem Leistungsumfang bzw. eine Leistungsminderung bei unverändertem Prämienaufkommen
  • Risikofortfall (das Kfz wurde verkauft; die Wohnung wird aufgelöst)

Bei langfristigen Verträgen wird es ansonsten für den Verbraucher schwer aus dem Vertrag zu kommen. Der Kunde kann den Versicherer bitten, ihn aus Kulanz aus dem Vertrag zu entlassen. Meist ist das jedoch erfolglos. Eine weitere Möglichkeit ist, sich an das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zuwenden, mit der Bitte vermittelnd tätig zu werden. In vielen Fällen gibt die Versicherung dann aus Kulanz nach. Auch besteht die Chance für den Kunden (beim Nachweis der Unzumutbarkeit diesen Vertrag weiterzuführen) den Vertrag fristlos zu kündigen. Allerdings bestehen hierfür erhebliche Anforderungen.

Kündigt der Versicherte einen Vertrag und die Versicherungsgesellschaft ist mit der Kündigung nicht einverstanden, so muss die Gesellschaft die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zurückweisen. Geschieht dies nicht, gilt die Kündigung als angenommen, selbst wenn die Anforderungen für eine fristlose Kündigung nicht vorliegen.

Posted by Sabine on 11/27 at 03:02 PM
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Freitag, November 02, 2007

Versicherungsschutz geht vor Vermögensaufbau

Versichern heißt, sich gegen jedwedes Risiko und die Folgen zu schützen. Für junge Familien sollte diese Art der Vorsorge an ganz oben auf der Liste stehen. Erst, wenn die Risikoabsicherung komplett ist, folgt im zweiten Schritt die finanzielle Vorsorge für das Alter, sprich der Vermögensaufbau. Dazu raten Verbraucherschützer und geben gleichzeitig Tipps, welche Versicherungen sinnvoll sind.

Der optimale Versicherungsschutz fußt demnach auf dem GAU-Prinzip, das vom „größten anzunehmenden Unfall“ ausgeht. Das sind, unabhängig davon, ob junge Familie oder Single, die Bereiche Krankheit respektive Gesundheit, Haftpflicht, Tod und Invalidität. Das heißt, neben der Krankenversicherung gehört die private Haftpflichtversicherung auf jeden Fall mit in den Versicherungsordner. Die Haftpflichtversicherung, die oftmals gar nicht besteht, bietet den wichtigsten Schutz. Für die finanzielle Absicherung der Familie im Todesfall setzt die Verbraucherzentrale bei Familien und Alleinerziehenden auf eine Risikolebensversicherung. Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung wird hier nicht angelegt und versichert, sondern steht einzig der Versicherungsschutz im Vordergrund. Das macht die Police erheblich günstiger. Als weitere Basics werden die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung besonders für Kinder genannt.

Auf eine Aussteuer- oder Ausbildungsversicherung hingegen sollte man besser verzichten. Denn sie koppeln die Absicherung an einen Sparplan, der nur eine mäßige Rendite verspricht. Für diese Zwecke gebe es weitaus bessere Sparformen, mit denen vorgesorgt werden könne. Bei jungen Familien sind es drei Varianten, die von den Experten befürwortet werden. Einerseits ist es das Tagesgeldkonto, andererseits sind es Investmentfonds, die auf lange Sicht die besten Zinsgewinne versprechen. Nicht außer Acht gelassen werden darf die Riester-Rente, da sie staatlich gefördert wird.

Posted by Andre on 11/02 at 03:03 PM
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Donnerstag, Oktober 11, 2007

Versicherungen für die Generation „Dink“

Der Bedarf an bestimmten Versicherungen ändert sich im Leben, allerdings nicht grundlegend. Die Basis für einen vernünftigen Versicherungsschutz legen die meisten schon recht früh. Für junge Paare, auch als „Dink“ bezeichnet für „double income, no kids“, geht es anfangs vornehmlich um die Absicherung von Risiken im privaten und beruflichen Bereich. Dabei genießen die heute 30jährigen einen entscheidenden Vorteil: Sie wissen um die Probleme der gesetzlichen Rente. Deshalb gehört die private Altersvorsorge, bestenfalls staatlich gefördert, mit in die Überlegungen, welche Versicherungen abgeschlossen werden sollten.

An erster Stelle steht jedoch nach wie vor die private Haftpflichtversicherung, die jeder Partner schon vor der Beziehung und dem möglichen Bezug einer gemeinsamen Wohnung haben sollte. Mit dieser Police werden sehr viele Risiken abgedeckt. Damit auch die eigene Arbeitskraft abgesichert ist, raten Experten seit Jahren zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Vielen mag ein solcher Schutz mit 30 übertrieben vorkommen, doch die aktuellen Zahlen sind eindeutig und belegen, dass immer mehr Arbeitnehmer aus physischen oder psychischen Grünen ihren Beruf aufgeben müssen.

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Kunden die Karten auf den Tisch legen und über ihren Gesundheitszustand Auskunft geben. Das Prozedere mag aufwändig und teils unangenehm sein, ist aber notwendig, um später auch Leistungen zu erhalten. Rückenprobleme oder andere Wehwehchen zu verschweigen, kostet später den Versicherungsschutz. Der sollte nicht zu niedrig gewählt werden. „Wer nur eine Rente über 400 Euro vereinbart, solle besser auf Hartz IV setzen“, heißt es von den Verbraucherzentralen. Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte sich am Nettoeinkommen orientieren.

Posted by Andre on 10/11 at 11:59 AM
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Sonntag, September 16, 2007

Rauchmelder bewahren Leben

Der einzig wirksame Schutz gegen Brände besteht darin, einen Feuermelder in seinen Wohnräumen einzubauen. Zudem sollte grundsätzlich verantwortungsvoll mit möglichen Gefahrenquellen umgegangen werden.

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes und die deutschen Landesfeuerverbände verlangen seit langem nach einer flächendeckenden Vorschrift für den Einbau von Rauchmeldern in privaten Haushalten. In deutschen Haushalten brennt es bis zu 200.000 mal im Jahr, dabei sterben rund 600 Menschen, sechzigtausend Menschen entkommen den Flammen nur mit knapper Not. Die jährlich entstehenden Sachschäden sind enorm.

Oft sind es Bagatellen die die millionenschweren Katastrophen auslösen (Umgefallene Kerzen, glühende Zigarettenkippen, vergessene Herdplatten, defekte Elektrogeräte etc.). Außerordentlich gefährlich sind Schwelbrände, deren giftige Dämpfe (Kohlenmonoxid und -dioxid ) sich lautlos ausbreiten. An den Folgen einer Rauchvergiftung sterben fast 95% der Menschen bei einem Brand. Ein bereits lebensgefährlicher Zustand tritt schon nach drei Atemzügen ein.

Die schnellste und einfachste Maßnahme zum vorbeugenden Brandschutz ist zweifelsohne die Installation eines Rauchmelders. Etwa 25 Euro können Leben retten!

Über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung sind Feuerschäden versicherbar. Dabei ist die Hausratversicherung für die erforderliche finanzielle Absicherung bei Feuerschäden am Hausrat zuständig. Die Wohngebaeudeversicherung sichert Feuerschäden wie z. B. Brand, Blitzschlag, Ex- oder Implosion oder mit diesen Ereignissen zusammenhängende Schäden (Rauch, Ruß oder Löschwasser) ab.

Posted by Sabine on 09/16 at 03:55 PM
GebäudeversicherungHausratversicherungTipps • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Mittwoch, September 05, 2007

Versicherungsschutz für Studenten bei Auslandsaufenthalt

Immer mehr Studenten nutzen im Zeitalter der Globalisierung die Möglichkeit im Ausland zu studieren. Oft wird dabei aber vergessen, dass für diesen Zeitraum auch ein Versicherungsschutz im jeweiligen Gastland nötig ist. Die angehenden Akademiker brauchen für einen Studienaufenthalt im Ausland auf jeden Fall eine Krankenversicherung und eine Haftpflicht-Versicherung. Zu beachten ist, dass für die Krankenversicherung vielfach durch die Gastländer besondere Anforderungen bereits bei der Einreise gestellt werden.

In Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, genießt der gesetzlich in Deutschland versicherte Student auch Versicherungsschutz. Dennoch sollte trotzdem ein zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz gewählt werden, da die Leistungen, die in anderen Ländern für Sozialversicherungspflichtige zur Verfügung stehen, sich stark von den Leistungen in Deutschland unterscheiden können.

Bei Studienaufenthalten in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen sollte der Student, zusätzlich zu seiner gesetzlichen Versicherungspflicht im Inland, für das Ausland einen privaten Krankenversicherungsschutz abschließen.

Studenten und Doktoranten sollen sich als Erstes an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)  wenden. Denn dort kann man Informationen darüber erhalten, ob eventuell am Studienort günstige zusätzliche Versicherungsleistungen über die Universität oder das Austauschprogramm in Anspruch genommen werden können.

Posted by Sabine on 09/05 at 11:01 AM
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Mittwoch, Juli 04, 2007

Darf der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Grundsätzlich darf der Versicherer nach einem ersatzpflichtigen Schaden, zum Beispiel in der Hausratversicherung, kündigen. Dabei ist Bedingung, dass die Kündigung innerhalb eines Monat nach Auszahlung der Schadenssumme ausgesprochen wird. Unter einem ersatzpflichtigen Schaden versteht man einen Schaden, der versichert sein muss, und der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht kündigen kann, weil die Versicherung die Bezahlung des Schadens abgelehnt hat. Nach einer ausgesprochenen Kündigung seitens der Versicherungsgesellschaft hat meist der Versicherungsnehmer ein Problem. Die Möglichkeit eine neue Versicherung abzuschließen ist sehr gering. Mit einer Ablehnung des gestellten Antrages muss gerechnet werden, eventuell hilft die gleichzeitige Einreichung des Schadenspiegels des Vorversicherers. Den Schadenspiegel kann beim Vorversicherer angefordert werden und dokumentiert die genaue Schadenshäufigkeit und Schadenshöhe.

Da bei der Beantragung eines neuen Versicherungsantrages in der Regel nach der Vorversicherung und auch nach der Person, der die Versicherung gekündigt hat (entweder der Versicherungsnehmer oder der Versicherer), gefragt wird, sollte hierbei wahrheitsgemäß geantwortet werden. Bei falschen Angaben in dieser Sache kann der Versicherer einen Schaden ablehnen und die Versicherung wegen falscher Angaben im Antrag vom Vertrag zurücktreten.

Selbst zu kündigen kann die Chance erhöhen, eventuell einen neuen Versicherer nach einem Schadensfall zu finden. Jedoch ist eher die Höhe und die Häufigkeit der Schäden entscheidend, und auch bei einer vom Versicherungsnehmer erfolgten Kündigung wird nach dem Vorversicherer und eventueller Schäden gefragt.

Posted by Sabine on 07/04 at 07:53 PM
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Donnerstag, Mai 10, 2007

Dauer der Versicherung genau bedenken

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Der Ausspruch, der eigentlich für heiratswillige Paare erdacht wurde, gilt auch für den Abschluss einer Versicherung. Denn immer häufiger werden Kunden zu einem Fünfjahresvertrag überredet, der sie lange an das Unternehmen bindet. Als Vorteil werden Rabatte genannt, die auf die Prämie gewährt werden. Dass damit auch die Provision des Vermittlers steigt, wird gerne verschwiegen.

Sich für fünf oder mehr Jahre festzulegen, ist nicht immer die beste Wahl. Diese Verträge nehmen die Flexibilität, jederzeit auf Veränderungen reagieren zu können und sich entsprechen neu zu orientieren. Das ist bei Verträgen, die für ein Jahr abgeschlossen werden, wesentlich einfacher. Hier muss man nicht lange warten, ehe eine Kündigung möglich ist.

Teurer sind Jahresverträge auch nicht unbedingt. Ein Vergleich der Konditionen verschiedener Versicherungen zeigt, ob es sich lohnt, den Rabatt in Anspruch zu nehmen, oder ob es nicht günstigere Angebote mit gleicher Leistung gibt, die nicht an eine langfristige Bindung gekoppelt sind.

Posted by Andre on 05/10 at 10:27 PM
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Montag, April 30, 2007

Alle vier Sekunden ein Unfall

Manche Zahlen bedürfen eigentlich keines weiteren Kommentars. So die aktuelle Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Demnach kommt es in Deutschland alle vier Sekunden zu einem Unfall. 70 Prozent ereignen sich in der Freizeit und damit außerhalb des gesetzlichen Unfallschutzes. Nur, wer privat vorsorgt und über eine Unfall-Versicherung verfügt, ist dann finanziell abgesichert.

Der Rat des Bundes der Versicherten ist daher eindeutig: Alle, denen eine Berufsunfaehigkeitsversicherung zu teuer ist oder die keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente haben, sollten als Alternative eine Unfallversicherung abschließen. Die Versicherungssumme sollte nicht zu niedrig gewählt werden. Richtwerte sind, je nach Alter, das vier- bis sechsfache des Jahresbruttoeinkommens. Gezahlt wird, wenn aufgrund des Unfalls – nicht aber bei Krankheit – dauerhafte Schäden bleiben, sprich Invalidität vorliegt, entsprechend der Gliedertaxe.

Ein weiterer Tipp lautet, sich vor Vertragsabschluss genau mit dem Kleingedruckten zu befassen und zu vergleichen, welche Leistungen zu welchem Preis geboten werden. Verzichten kann man bei einer privaten Unfallversicherung laut Bund der Versicherten auf die Erstattung von Kosten für kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld oder Tagegeld. Dafür gebe es günstigere Versicherungen.

Posted by Andre on 04/30 at 10:23 AM
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Mittwoch, April 04, 2007

Die private Rentenversicherung für das Neugeborene bringt meist gar nichts

Kaum auf der Welt und schon privat rentenversichert. Die Angst vor der Zukunft lässt immer mehr Eltern Rentenpolicen für ihre Kinder abschließen. An sich eine lobenswerte Entscheidung, schon früh für das Alter vorzusorgen. Doch „Biene Maja“ und Co. - kindgerechte Namen fördern den Verkauf – stoßen nicht nur aufgrund einer Laufzeit von 60 Jahren auf wenig Gegenliebe bei den Verbraucherschützern.

Unflexibel und teuer seien die Verträge, so die Verbraucherzentrale Bayern und der Bund der Versicherten.  Und von Rendite könne bei den klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherungen keine Rede sein. Häufig würden sie nur zusammen mit anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung für das Kind angeboten. Besser sei es, Geldanlage und Risikoschutz voneinander zu trennen.

Für Familien wird eine Risikolebensversicherung empfohlen, für jedes Kind eine private Unfallversicherung. Stehe dann noch Geld zur Verfügung gebe es weitaus bessere Möglichkeiten, es gewinnbringend anzulegen.

Posted by Andre on 04/04 at 10:28 AM
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Donnerstag, März 29, 2007

Versicherungen für den Urlaub - Die schönste Zeit des Jahres gut versichern

Viele planen schon ihren Sommerurlaub und blättern eifrig in den Katalogen der Reiseanbieter. Sie sollten auch einen Blick auf die Broschüren der Versicherungen werfen. Denn auch während einer Reise sollte der Schutz so umfassend wie möglich sein, damit die schönste Zeit des Jahres sich später nicht als finanzielles Fiasko herausstellt.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz jedenfalls rät vor allem zu zwei Versicherungen für den Urlaub. Als unverzichtbar gelten eine Reisekrankenversicherung und eine Reiserücktrittskostenversicherung. Die private Krankenversicherung für den Urlaub sei deshalb sinnvoll, da seitens der Krankenkassen zwar grundsätzlich Versicherungsschutz vorhanden sei, aber nur in der Höhe, die auch in Deutschland üblich ist. Fällt die Rechnung im Ausland höher aus – was nicht selten vorkommt – muss die eigene Reisekasse herhalten. Was einen Rücktransport aus dem Urlaubsland betreffe, sollte in den Vertragsbedingungen der uneingeschränkte Schutz beachtet werden.

Handele es sich um eine teure Reise, gehöre auch die Reiserücktrittskostenversicherung zu den nötigen Papieren, damit man bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie einem Wohnungsbrand nicht auf den Reisekosten sitzen bleibe. Als dritte Versicherung für den Urlaub bietet sich eine Reisegepäckversicherung an. Denn in immerhin 60 Prozent der Fälle kommt laut einer aktuellen Studie das Gepäck aufgrund von Verlust während des Transportes oder aber durch einfache Diebstähle abhanden.

Posted by Gerald on 03/29 at 10:58 AM
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Mittwoch, August 30, 2006

Versicherungstipps Teil 3

Geschiedene


-Teilen Sie jede Änderung des Bezugsberechtigten Ihrer Lebensversicherung dem Versicherer schriftlich mit. Testamentarische Festlegungen oder andere Verfügungen werden nicht anerkannt. Für die Versicherung ist entscheidend, was im Versicherungsschein zuletzt festgehalten wurde.


-Bei Bezug einer neuen Wohnung ist Ihr Hausrat noch bis zu drei Monaten nach der nächsten Beitragszahlung in beiden Wohnungen versichert. Informieren Sie Ihren Hausratversicherer und passen Sie die Versicherungsumme dem neuen Wert des Hausrats an.

Posted by Micha on 08/30 at 09:18 AM
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Montag, August 28, 2006

Versicherungstipps Teil 2

Verheiratete

-Frisch verheiratet! Der/die Ehepartner/in ist automatisch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Der jüngere Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wobei der bereits gezahlte Beitrag anteilig erstattet wird. Wenn Sie den jüngeren Vertrag behalten möchten, können Sie den älteren nur regulär kündigen.
Gleiches gilt auch für die Hausratversicherung. Dabei ist zu beachten, dass die Versicherungsumme dem Wert des neuen Haustands angepasst werden sollte.


Zusammenlebende

-Noch nicht verheiratet! Als Paar besteht die Möglichkeit sich auf Antrag gemeinsam zu versichern. So genießen sie z.B. bei der Haftpflicht- und Hausratversicherung die gleichen Vorteile wie ein Ehepaar. Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es diesen Vorteil allerdings nicht.

Posted by Micha on 08/28 at 07:50 AM
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Freitag, August 25, 2006

Versicherungstipps Teil 1

Singles

-Viele Haftpflichtversicherungen haben spezielle Tarife für Singles, die ca. 20-50% günstiger sind als die Normaltarife.


Studenten

-Krankenversicherte Bafög-Empfänger können einen Zuschuss für ihre Krankenversicherung beantragen.

-Achten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, das diese eine Nachversicherungsgarantie beinhaltet. Diese ermöglichst es Ihnen später z.B. bei der Gründung einer Familie Ihre vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Posted by Micha on 08/25 at 02:06 PM
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