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Versicherungen
Dienstag, März 16, 2010
Mietnomadenversicherung mit Nachteilen
Der größte Albtraum eines Hausbesitzers sind Mieter, die nicht zahlen, die Räume verwüsten und in einer Nacht- und Nebelaktion verschwinden. Immer wieder fallen Vermieter auf sogenannte Mietnomaden herein. Dabei gibt es Datenbanken, die darüber informieren, ob jemand negativ aufgefallen ist. Viele Probleme lassen sich durch eine Schufa-Anfrage bereits im Keim ersticken. Zusätzlichen Schutz vor den finanziellen Folgen versprechen Mietnomadenversicherungen. Die Stiftung Warentest hat in einem ihrer Schnelltests jetzt die Police der R+V unter die Lupe genommen, die vom Verein Deutscher Mietkautionsbund vertrieben wird. Das Ergebnis ist eine lange Liste mit Nachteilen.
Die Mietnomadenversicherung deckt Schäden bis maximal 15.000 Euro ab und kostet jährlich zwischen 50 und 100 Euro. Leistungen werden allerdings erst dann erbracht, wenn die Kaution bzw. die Mietsicherheit den entstandenen Schaden nicht abdecken kann. Immerhin: Mit der Police haben Vermieter die Sicherheit, dass sie nicht komplett im Regen stehen, sollten die aufgelaufenen Mietschulden und die späteren Renovierungskosten den Rahmen sprengen. Damit wären die positiven Aspekte, die die Stiftung Warentest dem Angebot abgewinnen kann, auch schon abgehakt.
Um überhaupt in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen, müssen auch die Mieter Policen unterschreiben. Aktuell wird eine Mietkautionsversicherung der R+V verlangt. Das soll sich demnächst ändern. Zu verdanken ist das den Testern, die eine solche Verknüpfung kritisiert hatten. Ganz ohne Bedingungen wird es die Mietnomadenversicherung allerdings auch zukünftig nicht geben. Der Mieter muss entweder Mitglied im Mietkautionsbund werden, für aktuell 9,90 Euro, oder eine Bankbürgschaft vorlegen. Man kann es sich laut Stiftung Warentest aber auch einfacher machen und als Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangen. Das ist günstiger und: „Vermieter werden die Versicherung wahrscheinlich nicht brauchen, weil die meisten Mieter ihren Verpflichtungen nachkommen“.
Posted by Andre on 03/16 at 06:34 AM
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Donnerstag, März 11, 2010
Krankenversicherung für Vierbeiner
Eines wissen auch Versicherungen ganz genau: Für ihren geliebten Vierbeiner würden Herrchen und Frauchen fast alles tun. Kein Wunder also, dass der Versicherungsmarkt für Hunde, Katzen und Pferde boomt. Einmal abgesehen von der Tierhalterhaftpflichtversicherung rückt vor allem die Krankenversicherung immer mehr in den Fokus.
An Potenzial mangelt es jedenfalls nicht: Zwei Millionen Pferde, elf Millionen Katzen und 7,5 Millionen Hunde gibt es in der Bundesrepublik. Viele davon sind nicht krankenversichert. Dabei besteht die Möglichkeit, sein Tier zum Beispiel für den Fall einer Operation zu versichern, bereits seit 25 Jahren. Sehr weit herumgesprochen hat sich das allerdings noch nicht. Anders als in Schweden und Großbritannien, wo jeder zweite bzw. vierte Hund eine eigene Police hat, sind die Deutschen eher zurückhaltend.
Wenn ein Tier krank wird und möglicherweise „unters Messer“ muss, kann die Rechnung des Tierarztes durchaus im vierstelligen Betrag bei bis zu 3.000 Euro liegen. Eine Summe, die viele nicht einfach so aufbringen können. Von daher lohnt es schon, sich die Angebote einmal näher anzusehen. Mehr als 100 Versicherungsgesellschaften buhlen in diesem Segment um Kundschaft. Je nach Vertriebsstruktur informieren sie via Vertreter, Telefon oder das Internet. Ideal sind Versicherungsvergleiche, die mehrere Gesellschaften berücksichtigen, um sich ein erster Bild zu machen.
Wie beim Menschen sollte neben dem Preis auch die Leistung der Krankenversicherung in die Überlegungen einfließen. Die erste Frage, die sich Tierhalter stellen müssen: Vollschutz oder nur OP-Versicherung? Im Vollschutz ist die gesamte tierärztliche Versorgung enthalten. Die OP-Versicherung beschränkt sich auf den Fall, dass Hund, Katze oder Pferd operiert werden müssen. Das macht sich auch preislich bemerkbar. Bei Hunden muss für die OP-Police je nach Rasse mit zehn bis 15 Euro im Monat gerechnet werden. Das Komplettpaket schlägt mit monatlich 30 bis 50 Euro zu Buche.
Posted by Andre on 03/11 at 11:07 AM
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Mittwoch, März 10, 2010
Versicherungskunden mit hohem Einkommen erwarten individuelle Angebote
Kunde ist nicht gleich Kunde. Diese Erkenntnis ist weder neu noch sonderlich aussagekräftig, doch für Versicherungsunternehmen durchaus von Belang. Sie müssen wissen, wie der Hase läuft, sprich: Was will der Kunde, wie spricht man ihn an und überzeugt ihn nach Möglichkeit von den Produkten? Dazu gibt es eine Reihe von Umfragen. Das Kölner Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGovPsychonomics hat mit der Studie „Gehobene Privatkunden als Zielgruppe in der Assekuranz“ jetzt für neuen Lesestoff gesorgt.
Dabei zeigt sich, dass die Versicherer gerade bei dieser Kundengruppe Nachholbedarf haben. Verbraucher mit überdurchschnittlichem Einkommen bilden einen nicht zu unterschätzenden Wachstumsmarkt. Innerhalb von zehn Jahren hat sich ihr Anteil an den Versicherungskunden auf vier Prozent verdoppelt. Konzepte, mit denen im sogenannten Private-Wealth-Segment Überzeugungsarbeit geleistet werden könnte, sind allerdings nach wie vor Mangelware.
Leicht ist es ohnehin nicht. Denn Kunden mit einem Nettoeinkommen über 5.000 Euro – in der Regel im mittleren Alter, gut gebildet, kinderlos und alleinstehend, beamtet oder selbständig – wissen bei Versicherungen genau, was sie wollen. Im Vergleich zu Verbrauchern mit einem geringeren Budget vergleichen sie deutlich öfter Angebote, ehe sie einen Versicherungsvertrag unterschreiben. Zudem zeichnen sich Gut-Verdiener durch ihre hohe Versicherungskompetenz aus, zeigen sich Direktversicherern nicht abgeneigt und haben meistens Policen von mehreren Anbietern im Portfolio. Beratung ist ihnen dabei ganz wichtig. Dazu stehen sie im engen Kontakt mit Beratern, Vermittlern, Maklern und Banken.
Das spiegelt sich auch in der Erwartungshaltung der gutbetuchten Kundschaft wider. Mit Policen von der Stange kann man sie nicht überzeugen. Stattdessen wünschen sie individuelle Angebote und dass die Versicherungen damit auf sie zukommen. Für die Unternehmen kann sich das rentieren. Schon jetzt verfügen Verbraucher mit höherem Einkommen über doppelt so viele Verträge wie der Durchschnitt – zumindest wenn es um die Bereiche Krankenversicherung und Vorsorge über Lebensversicherungen geht.
Posted by Andre on 03/10 at 11:56 AM
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Montag, März 08, 2010
Arbeitsausfallversicherung für Film-Ratten
Lebensversicherungen, Rentenpolicen, Hausrat und Haftpflicht gehören zum Angebot, das man einer Versicherung gemeinhin zuschreibt. Weitgehend unbekannt sind die vielen Spezialversicherungen einzelner Konzerne. Fireman´s Fund aus Kalifornien gehört zu den Unternehmen, die dabei in einem mehr oder weniger glamourösen Umfeld aktiv sind. Die Allianz-Tochter versichert Risiken bei Filmproduktionen und wird die Oscar-Nacht deshalb genauso gespannt verfolgt haben wie Fans und Schauspieler.
Wendy Diaz, Direktorin des Bereiches Entertainment bei Fireman´s Fund, erklärte im Gespräch mit dem Tagesspiegel jedenfalls, sie wäre sehr stolz, „wenn einer der von uns versicherten Filme einen Oscar gewinnt“. Leicht ist ihr Job nicht. Sie muss die Risiken einschätzen. Die sind, je nach Produktion, extrem hoch. Da sich die Studios Ausfälle nicht leisten können, wird bereits im Vorfeld nahezu jedes Detail berücksichtigt. Eine der kurioseren Geschichten, die Wendy Diaz erzählen kann, stammt vom Film „Indiana Jones und der letzte Kreuzzug“. 2.000 Ratten sollten gegen (Arbeits-)Ausfall versichert werden, etwa wenn die Nager krank werden oder schlicht die Arbeit verweigern. Schließlich wurde die Police zu der Bedingung unterschrieben, dass erst gezahlt wird, wenn mindestens 1.000 Ratten nicht „mitspielen“ können.
In diesem Fall musste der Spezialversicherer keine Leistung erbringen, alles lief glatt. Bei „Troja“ hingegen sorgte ein Hurrikan für einen Schaden in Millionenhöhe. Ein Großteil der Kulissen wurde zerstört. Neben den reinen Sachversicherungen, unter anderem für Kameras und Requisiten, werden auch Verträge für die Schauspieler aufgesetzt und gibt es Haftpflichtversicherungen für die Studios. Damit deckt Fireman´s Fund im Filmgeschäft das gesamte Spektrum an Versicherungsleistungen ab.
An Erfahrung mangelt es dem Unternehmen nicht: Es ist seit den Tagen des Stummfilms im Geschäft und arbeitet für vier der fünf großen Studios. 2009 hat das der Allianz-Tochter Prämieneinnahmen von rund 200 Millionen US-Dollar eingebracht. Im Schnitt sind das zwei Prozent des Budgets. Dafür sind die Mitarbeiter von Anfang an in die Produktion integriert. Das beginnt mit dem Studium der Drehbücher, um unnötige Risiken zu vermeiden. Danach stehen Experten beratend zur Seite, wenn die Drehorte bestimmt werden, und achten darauf, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Posted by Andre on 03/08 at 10:31 AM
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Donnerstag, März 04, 2010
Statusmeldungen in sozialen Netzwerken könnten Versicherungen teurer machen
Ende November 2009 geisterte die Meldung durch die Medien, dass eine kanadische Versicherung einer Frau die Leistung strich, weil sie Bilder von sich auf Facebook veröffentlicht hatte. Da sie auf den Fotos lache, sei sie nicht depressiv, sondern könne arbeiten, lautete damals die Begründung. Ein Versicherungsexperte aus England geht jetzt noch einen Schritt weiter: Er prophezeit höhere Prämien, weil zu viele private Informationen über Netzwerke wie Facebook und Twitter verbreitet werden und es Dieben damit erheblich leichter machen.
Freunden und Bekannten mitzuteilen, man sei jetzt für drei Wochen im Urlaub und freue sich auf den Strand, mag auf den ersten Blick harmlos sein. Beim falschen Adressaten ist es wie eine Einladung. Da nützt es auch nichts, wenn die Nachbarn sich um die Post, die Blumen und den Rasen kümmern oder eine Zeitschaltuhr das Licht ein- und ausschaltet. Inzwischen gibt es mit „pleaserobme.com“ - übersetzt: Bitte raub mich aus – sogar eine Internetpräsenz, auf der entsprechende Statusmeldungen von Twitter und anderen Seiten zu finden sind. Der Hinweis, man verlasse das Haus und trinke einen Kaffee beim Bäcker, reicht manchmal schon aus, um andere auf dumme Gedanken zu bringen.
Wem die Gefährdung durch persönliche Infos im Netz zu theoretisch scheint: Ein Video-Podcaster aus den Vereinigten Staaten fand sein Haus leergeräumt vor, als er nach einer Reise zurückkam. Von unterwegs hatte er fleißig getwittert, damit jeder wusste, wo er sich gerade aufhält. Für den Experten ist das Grund genug zur Annahme, dass Gebührensteigerungen von bis zu zehn Prozent möglich seien – zumindest für die Nutzer der sozialen Medien. Denn im Schadensfall werden die Versicherungen genau prüfen, ob nicht möglicherweise eine Kurznachricht im Netz den Dieb erst auf die Idee gebracht hat, es mal bei dieser Adresse zu versuchen.
Im Gespräch mit der „Zeit“ erklärte Katja Klopsch von der Asstel, es gebe zwar noch keine geltende Rechtsprechung zu diesem Thema. Geprüft werden müsse aber, ob der Kunde vielleicht grob fahrlässig gehandelt habe, wer online über was informiert wurde und wie leicht es war, die Anschrift zu ermitteln. Persönliche Daten sollten daher eher sparsam im Internet verbreitet werden. Das gilt auch für Kinder. In Großbritannien heißt es diesbezüglich, Eltern haften für ihre Kinder. Wenn der Nachwuchs bei Facebook oder Twitter aktiv ist, könnten die Gebühren steigen, mahnt ein Versicherungsunternehmen. Von daher: Internetnutzer dürfen alles essen, müssen aber nicht alles wissen.
Posted by Andre on 03/04 at 10:26 AM
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Mittwoch, März 03, 2010
Schutzbriefe für Mobiltelefone und Netbooks
Handy, Smartphone und Netbook haben sich langsam aber sicher in unseren Alltag eingeschlichen. Mal eben im Café die E-Mails kontrollieren oder mit dem Mobiltelefon den schnellsten Weg zum Discounter finden – dank moderner Geräte kein Problem mehr. Allerdings weckt Hightech auch die Begierden von Langfingern. Wird der digitale Begleiter gestohlen, greift keine Garantie. Auch bei selbst verschuldeten Schäden, etwa wenn die Tasse Kaffee umfällt und sich das braune Nass über die Tastatur ergießt, geht die Reparatur zu Lasten des Besitzers. Diese Lücke im Schutz für die Geräte haben Telekom und Axa jetzt mit speziellen Schutzbriefen geschlossen.
Die Versicherungspakete für iPhone & Co. decken die Bereiche ab, die nicht von der Herstellergarantie oder einer Hausratversicherung erfasst werden. Darunter fallen eben auch der Verlust und selbst verschuldete Schäden. Bei einem Kaufpreis von mehreren hundert Euro macht es durchaus Sinn, die Geräte zu versichern – insbesondere, wenn man tagtäglich auf sie angewiesen ist. Voraussetzung dafür, dass ein Schutzbrief erworben werden kann, ist in diesem Fall allerdings, dass das Handy oder das Netbook bei der Deutschen Telekom gekauft bzw. zusammen mit einem Laufzeitvertrag erworben wurden.
Die einfache Variante nennt sich Schutzbrief Basic. Sie kostet einmalig 49,95 Euro und ist für Handys und Smartphones gedacht, mit Ausnahme des iPhones. Die Versicherungssumme beträgt 400 Euro, wobei je Schadensfall ein Selbstbehalt von 40 Euro gezahlt werden muss. Im Rahmen des Versicherungsschutzes wird das Gerät entweder ersetzt oder wieder in Schuss gebracht. Wer ein iPhone oder ein Netbook sein Eigen nennt, also etwas teurere Geräte, zahlt für den Schutzbrief Premium 79,95 Euro und erhält dafür eine Technik-Versicherung bis maximal 600 Euro. Auch bei dieser Variante gibt es eine Selbstbeteiligung. Sie beträgt 60 Euro. Dafür geht mit dem Schutzbrief die Garantiezeit für das iPhone in die Verlängerung – um ein Jahr.
Beide Policen umfassen den „Lost & Found“ Service. Der ehrliche Finder erhält hierüber 50 Euro Belohnung. Damit dieser Dienst in Anspruch genommen werden kann, muss der Käufer sich online registrieren. Neben den persönlichen Daten werden dazu auch die des Gerätes benötigt.
Posted by Andre on 03/03 at 11:14 AM
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Dienstag, März 02, 2010
Die Folgen von Xynthia – Versicherungsschutz bei Sturmschäden
Das Orkantief Xynthia hat am Wochenende eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Selbst dort, wo der Sturm sich in Grenzen hielt, landeten Äste auf Autos und klaffen auf einigen Dächern jetzt große Lücken, weil Dachpfannen in die Gärten oder auf die Straßen geweht wurden. Für die Schäden, die dabei verursacht wurden, kommen in der Regel die Wohngebäude-, die Hausrat- und die Kaskoversicherung auf.
Voraussetzung ist Windstärke acht, also eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Erst dann spricht man von Sturm und sind Sturmschäden versichert. Das ist insbesondere bei der Teilkasko-Versicherung von Belang. Sie reguliert nur reine Sturmschäden. Bei Windstärke sieben und darunter ist die Vollkaskoversicherung zuständig, erklärt die HUK-Coburg in einer aktuellen Pressemitteilung.
Gehen bei einem Sturm Fenster zu Bruch und wird der teure Teppich durch Regenwasser in Mitleidenschaft gezogen, ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie kommt laut Auskunft der HUK-Coburg nicht nur für „Dinge des täglichen Gebrauchs“ auf, sondern unter Umständen auch für Satellitenschüsseln, die Fernsehantenne und Markisen. Für abgedeckte Dächer und je nach Vertrag auch „Zubehör, das sich am oder im Haus befindet“, ist wiederum die Wohngebäude-Versicherung zuständig.
Da Äste, Blumenkästen, Antennen und Dachpfannen nicht ausschließlich auf dem eigenen Grund und Boden landen, sondern häufig auch das Eigentum anderer beschädigen, ist eine Haftpflichtversicherung nötig. Bei einem selbstgenutzten Haus ist es die private Haftpflicht. Für Mehrfamilienhäuser muss eine eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die sich im Schadensfall um die Regulierung kümmert. Ab Windstärke zwölf ist allerdings niemand mehr für mögliche Schäden verantwortlich und bleibt die Haftpflicht ganz außen vor. Dann muss man sich auf die eigene Versicherung verlassen.
Posted by Andre on 03/02 at 10:48 AM
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Montag, März 01, 2010
Achtung, Regress durch GKV!
Lebensrisiken sind in vielen Fällen selbst verursacht: Rauchen, Fallschirmspringen oder auch nur das Inline-Fahren gelten als Gesundheitsrisiko. Wer sich dadurch eine Schaden zufügt oder wenn es bei einer Freizeitbeschäftigung zu gesundheitlichen Schäden kommt, verlassen sich die meisten Betroffenen u.a. auf ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder bei medizinischen Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer Schönheits-Operation kann jedoch durchaus Regress durch die GKV zum Thema werden. Denn wer eine Krankheit durch eigenes Tun im Wesentlichen selbst verschuldet, kann von der gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden.
Zu diesem Urteil kam auch das Sozialgerichts Dessau-Roßlau (S 4 KR 38/08). Bei einem Unfall kam ein betrunkener Autofahrer zu schaden, der den Unfall selbst auch verschuldet hatte. An den Kosten, die dadurch medizinisch, klinisch und therapeutisch verursacht wurden, musste er sich nach Ansicht der Richter beteiligen und einen Teil des Aufwands selbst bezahlen.
Für die Juristen war entscheidend, dass der Kraftfahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. Sie zogen als Grundlage den Paragraphen 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V heran. Danach können bei Straftaten die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden. Wer eine Selbstbeteiligung für sich ausschließen will, der muss wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Samstag, Februar 27, 2010
Jedes Jahrgängers Pflicht: Kapitalisiert oder „nur“ Risiko?
„Älter werden ist nichts für Feiglinge“, soll einst die US-Schauspielerin und Autorin Mae West zum Sinnspruch gemacht haben. Mit zunehmendem Lebensalter, mit dem Anspruch auf Karriere, Familie und finanzielle Sicherheit muss der Einzelne immer auch seine Risiken aus Beruf, Freizeit, Gesundheit und Teilnahme am Straßenverkehr einschätzen.
Wer sich zum materiellen Schutz seiner Angehörigen für eine Lebensversicherung entscheidet, der sichert das Lebens- oder besser auch das Todesfall-Risiko einer versicherten Person wirtschaftlich ab. Damit bietet die Lebensversicherung zum einen den finanziellen Schutz der Familie beim „Frühableben“ des für den Unterhalt in erster Linie Veranwortlichen und auch den rentierlichen Kapitalzufluss im Erlebensfall des Schlussalters. Trotz vieler Varianten an Lebensversicherungen sind die bekanntesten die Kapital- und die Risiko-Lebensversicherung. Die eine mit dem Anspruch, nach Ende der Laufzeit deutlich mehr ausbezahlt zu bekommen als die Summe aller geleisteten Beiträge; die andere mit der Verpflichtung des Versicherers, beim Ableben einer Personen innerhalb einer bestimmen Laufzeit - zehn, 12 oder auch 25 Jahre - eine zuvor vereinbarte Summe auszuzahlen, die im Zusammenhang mit Restschulden aus einer Finanzierung auch fallend sein kann.
Die „Zusätze“ zu einer Lebensversicherung sind recht zahlreich, wie die Unfalltod-Zusatzversicherung, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Pflege-Renten-Zusatzversicherung zeigen. Wer solcherlei abschließt sollte bedenken, dass das monatliche Einkommen und der Lebensstandard im Laufe der Zeit meist wachsen, was auch dynamisch höhere Beiträge bei wachsenden Ansprüchen an der Versorgung im Alter möglich macht.
Die „Kapitalisierte“ kann „kassiert“ werden
Wer das vereinbarte Schlussalter als Versicherter erreicht, bekommt eine garantierte Versicherungssumme ausbezahlt und kann zudem auf sogenannte Überschussleistung hoffen. Da liegt auf der Hand, dass die eigentliche Todesfall-Versicherung zur Erlebensfall-Versicherung wird. Damit wird eine Kapitallebensversicherungen für die Sicherung des möglichst hohen Lebensstandards im Alter zur private Altersvorsorge.
Die Risiko versichert nur den Todesfall
Bei der beitragsgünstigeren reinen ‘Todesfall’-Versicherung gilt für die versicherte Person, dass nach deren Ableben während deren Laufzeit eine feste oder auch im Verlauf gefallene Summe meist an eine Gläubigerbank geleistet wird. Risikolebensversicherungen werden also genutzt, um begünstigte Hinterbliebene, die Familie oder das Unternehmen des Verstorbenen abzusichern. Auch Kombinationaus einer Kapital- und Risikolebensversicherung sind möglich, wobei die eigentlich verschiedenen Betrachtungen zu frühem Tod und langem Leben versichert werden. Nur bei der klassischen Risikoversicherung wird aus den Beiträgen kein rentierliches Kapital für den nach Ablauf „Überlebenden“ gebildet.
Fazit: Vorteil beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Möglichkeit, den Lebensstandard und den subjektiven Anspruch an die materielle „Wohlfahrt“ im Alter durch kapitalbildende Lebensversicherung oder Investment-Lebensversicherung zu sichern oder auch, dass Familie oder Hinterbliebene mit deutlich geringerer Schuld durch die Versicherungsleistung einen ansonsten auftretenden Vermögensmangel mit all seinen Konsequenzen nicht erfahren müssen.
Freitag, Februar 26, 2010
Riester-Rente in der Kritik
Die staatlich geförderte Riester-Rente gerät zunehmend in die Kritik, und das nicht zum ersten Mal. Nachdem die Fraktion der Linkspartei kürzlich die Kosten für die Fördermaßnahmen in Frage stellte, monieren Verbraucherverbände jetzt Gebühren, schlechte Beratung und mangelnde Information der Kunden. Unterstützung erhalten sie dabei vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) aus Berlin.
Für Kornelia Hagen, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DIW, handelt es sich beim Hinweis der Regierung auf bislang 13 Millionen Riester-Verträge um eine „Erfolgsmeldung ohne Fundament“. Nach zehn Jahren sei es an der Zeit, den Markt zu bewerten und die Riester-Rente einer systematischen Überprüfung zu unterziehen. Laut Schätzung des DIW nutzen bis dato nur knapp 37 Prozent der Anspruchsberechtigten die Möglichkeit, mit staatlichen Zuschüssen für das Alter zu sparen. Die eigentliche Zielgruppe, Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen, würde dabei viel zu selten erreicht.
Als weiteres, nicht minder gravierendes Problem sieht das DIW die Kosten und Konditionen bei Riester-Policen. Sie seien gegenwärtig kaum zu überprüfen. „Dafür, dass es um ein Produkt geht, das von der Politik als eine tragende Säule der Altersvorsorge mit zunehmendem Gewicht eingeführt wurde, muss die Datenlage als eklatant unzureichend bezeichnet werden“, so Kornelia Hagen. Sie versteht allerdings auch nicht, weshalb die Verbraucherzentralen es bislang versäumt haben, ein eigenes, flächendeckendes Monitoring zu installieren. Schließlich beklagten sie schon längere Zeit die Missstände bei der Riester-Rente.
Posted by Andre on 02/26 at 11:19 AM
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Donnerstag, Februar 25, 2010
Versicherer entdecken die Geldanlage
Wohin mit dem Geld, wenn eine Lebensversicherung fällig wurde? Entweder man erfüllt sich einen lang gehegten Wunsch oder legt das Kapital an. Die zweite Variante haben jetzt auch die Versicherer entdeckt und bieten ihren Kunden gleich die passende Lösung, meistens in Form von Festgeld. Dass die Konditionen besser sind als bei den meisten Banken, hat Methode. Warum das Geld an ein Kreditinstitut verlieren, wenn man es selbst anlegen kann? Zudem hält man den Kunden ein wenig länger und gewinnt über die Festgeldanlage möglicherweise neue Versicherungsnehmer.
Der Bekanntheitsgrad der Angebote tendiert momentan noch eher gegen Null. Konsequent beworben werden die Anlageprodukte noch nicht, obwohl sie sich nicht hinter der Konkurrenz der Banken verstecken müssen. Das sogenannte Parkdepot der AachenMünchener bietet einen Zinssatz von 2,25 Prozent im Jahr und erlaubt, monatlich über das Kapital zu verfügen. Das entspricht dem klassischen Festgeld mit einer Laufzeit von einem Monat. Banken zahlen dafür im Schnitt nicht mehr als 0,5 Prozent. Den Grund für die hohe Verzinsung nennt eine Sprecherin der Allianz: „Wir wollen den Kunden die Möglichkeit geben, das Geld einer ausbezahlten Police bei uns zu attraktiven Konditionen zu parken“. Die Allianz verzinst das Guthaben mit 1,6 Prozent.
Sowohl AachenMünchener als auch Allianz vertreiben ihre Anlageprodukte derzeit ausschließlich über Vertreter. Sie kümmern sich um die nötigen Formalitäten. Dass die Angebote auch für Neukunden gelten – anders als bei der Zurich Versicherung, die nur das Geld aus einer abgelaufenen Lebensversicherung zu 3,25 Prozent anlegt –, eröffnet den Unternehmen die Chance, auch für ihre reinen Versicherungsprodukte die Werbetrommel zu rühren. Dieses Vorgehen wird unter anderem von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert: „Wenn ein Vertreter ins Haus kommt, muss man schon sehr standhaft sein. Das schriftliche Angebot eines Direktversicherers lässt sich einfacher im Papierkorb entsorgen.“.
Dass bereits weitere Anlageprodukte angeboten werden zeigt, dass es sich für die Unternehmen durchaus lohnt. Die Allianz offeriert Kunden, die mindestens zwei Policen des Konzerns halten, zum Beispiel den Sparschatz. Er erinnert an die Bundesschatzbriefe, ist aber mit einer Verzinsung, die innerhalb von fünf Jahren von 2.00 auf 3,80 Prozent steigt, deutlich rentabler. Kunden sollten sich dennoch genau informieren. Zum einen über die Mindesteinlage, die teilweise 5.000 Euro beträgt. Zum anderen über die Einlagensicherung. Zuständig ist hierfür die Protektor AG, die 250.000 Euro absichert.
Posted by Andre on 02/25 at 10:47 AM
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Kapitalisierte Leben o d e r Früher war alles besser….
„Die Schärfe des Werkzeugs bestimmt die Rentabilität des Betriebes“ war einst das Motto desjenigen, der den Fahrtenschreiber entwickelte, der bei Kienzle gefertigt wurde. Wenn heute die Kunden von Lebensversicherern nach ihrer Rentabilität fragen, dann werden sie auch in 2010 spüren, wie eben die globalen Werkzeuge der globalen Finanzkrise ganz subjektiv und subtil auf den Einzelnen gewirkt haben oder noch wirken.
Sieben Jahre ist es her, dass die großen Anbieter für Lebensversicherungen zuletzt die Gesamtverzinsung, die Überschussbeteiligung zurücknahmen, für 2010 ergibt sich damit eine geringere Verzinsung. Für Experten ist klar, dass dies alle Gesellschaften in ähnlicher Weise so praktizieren werden. Anpassungen und Korrekturen gab es schließlich immer auch schon in den vergangenen Jahren.
Was nun aber bedeutet die Reduktion? Der Sparanteil wird zum Beispiel nur noch mit 4,3 statt wie bisher mit 4,5 Prozent verzinst. Dies bezieht sich auf den Betrag der Prämien, der sich als Differenz nach Abzug der Kosten und des Aufwands für den Risikoschutz ergibt. Hinzu gerechnet werden „Schluss-Überschussanteile“ am Ende der Laufzeit und Beteiligungen an den stillen Reserven, für die jedoch nicht von vornherein garantiert wird. Was für den Verbraucher wichtig ist, ist aber gerade der Wert der Überschussbeteiligung.
Wenn der Kapitalmarkt „schlecht zahlt“
Gerechtfertigt wird die schwächere Rendite damit, dass ein niedriges Zinsniveau auf den Kapitalmärkten zu wenig Margen hergibt. Und weil nicht damit gerechnet wird, dass absehbar die Zinsen deutlich steigen, wird der Trend anhalten. Und weil die Entscheidung der Großen im Versicherungs-Business immer auch Signalwirkung für die Branche haben, lehnt man sich als Wettbewerber nicht aus dem Fenster, bevor nicht die größten deutschen Lebensversicherer ihre Zahlen veröffentlicht haben.
In klaren Zahlen beweisen Ablaufleistungen aus 2008, wie groß die Unterschiede zwischen den Anbietern sein können: Gab es bei der Debeka für einen 30-Jahres-Vertrag noch 112.617 Euro, bot die Allianz 89.972 und die Ideal 79.700 Euro. Im Durchschnitt liegt derzeit eine aktuelle Ablaufleistung nach 30 Jahren bei 88.673 Euro - zweitausend Euro weniger als noch vor einem Jahr. Bei Abschlussalter 30 und Schlussalter 60 wurden dabei pro Jahr angenommene 1.200 Euro einbezahlt. Macht zunächst nur mal ‘unverzinst’ auf 30 Jahre „schlappe 36.000 Euro“. Würden sich Verbraucher nicht nur ausnahmsweise, sondern vorher immer gut informieren, könnten einige mehr erfahren, dass stets 5 von 10 der großen und größten Lebensversicherer nicht zu den ganz starken Anbietern zählen.
Montag, Februar 22, 2010
Beim Umzug an die Versicherungen denken
In jedem Zimmer türmen sich Kartons, im Flur lehnt der Stubenbesen neben einem großen blauen Sack an der Wand – untrügliche Zeichen dafür, dass ein Umzug bevorsteht. Den Versicherungsordner sollte man dabei auf Anraten des Bundes der Versicherten (BdV) nicht allzu weit nach unten packen. Spätestens wenn nach dem Transport des Kühlschranks oder der sperrigen Couch Macken an Türen und Wänden zu beklagen sind, wird es Zeit, sich mit der privaten Haftpflichtversicherung in Verbindung zu setzen. Das ist allerdings längst nicht alles, was bei einem Umzug in punkto Versicherungen zu beachten ist. Der BdV hat dazu ein Merkblatt herausgegeben.
Schon bevor die ersten Kisten und Kästen gepackt werden ist es an der Zeit, sich die Verträge vorzunehmen und die Unternehmen zu informieren. Sie benötigen zum einen die neue Anschrift, zum anderen die Kontodaten, wenn mit dem Wohnortwechsel eine neue Bankverbindung einhergeht. Sonst laufen Lastschriften irgendwann ins Leere und das kann unangenehme Folgen haben. Gerade bei einem neuen Konto sollte man die alten Seile nicht zu früh kappen und das laufende Girokonto keinesfalls von jetzt auf gleich kündigen. Es dauert ein wenig, bis sich alles eingependelt hat.
Für die Hausratversicherung ist es besonders wichtig, dass die Daten zum neuen Domizil möglichst früh vorliegen. Laut Bund der Versicherten ist es ratsam, sich spätestens am Tag des Einzugs bei der Versicherung zu melden und den Umzug mitzuteilen. Steigt dadurch die Prämie, besteht ein Sonderkündigungsrecht und hat man die Möglichkeit, über einen Versicherungsvergleich nach günstigeren Alternativen Ausschau zu halten. Auch bei der Kfz-Versicherung kann sich durch das neue Wohnumfeld etwas ändern. Gegebenenfalls wird die Prämie neu berechnet.
Wie man sieht: Bei einem Umzug gibt es auch in punkto Versicherungsschutz viel zu bedenken. Idealerweise kümmert man sich rechtzeitig darum und nicht mitten im Umzugsstress. Steht der Lkw erst einmal vor der Tür, hat man andere Dinge im Kopf. Worauf bei welcher Police zu achten, verrät der Bund der Versicherten im Merkblatt „Umzug und Versicherungen”. Es steht online kostenlos zur Verfügung auf www.bundderversicherten.de – im Menü unter Versicherungs-Info / Sonstiges.
Dienstag, Februar 16, 2010
KarstadtQuelle-Versicherung ist Geschichte – ab jetzt ist es die Ergo Direkt
Gestern war es soweit: Der Ergo-Konzern hat der KarstadtQuelle-Versicherung einen neuen Namen und ein neues Gewand verpasst. Ergo Direkt nennt sich die Versicherung jetzt. Damit leitete das Unternehmen seine Markenstrategie ein, bei der auch bekannte Namen wie Hamburg-Mannheimer von der Bildfläche verschwinden werden.
Ziel ist ein international einheitlicher Auftritt des Konzerns. Bei der KarstadtQuelle-Versicherung kam der negative Beigeschmack der alten Marke hinzu, ausgelöst durch die Sanierung des Warenhauskonzerns und den Niedergang des Versandhauses. Dabei gehört der Versicherer schon seit 2008 zu 100 Prozent zur Ergo.
Der Vorstandsvorsitzende Peter Endres erklärt gestern, der Name KarstadtQuelle sei in letzter Zeit immer ein Thema gewesen. „Die Zahlen im Neugeschäft haben gezeigt, dass es schwierig war, unter diesen Umständen das Vertrauen potenzieller Kunden zu gewinnen“, so Endres. Das habe soweit geführt, dass selbst Manager des Unternehmens in Hotels Vorkasse leisten mussten, weil der ehemalige Mutterkonzern Arcandor in den Schlagzeilen war. Kein Wunder also, dass der Direktversicherer keine Probleme damit hat, jetzt Ergo Direkt zu heißen und der Markenumstellung positiv gegenübersteht.
Trotz schlechter Rahmenbedingungen hat Ergo Direkt im vergangenen Jahr eine recht positive Entwicklung genommen. 300.000 Neukunden haben sich für Produkte des Unternehmens entschieden. Insgesamt vertrauen mittlerweile 4,3 Millionen Menschen der Versicherung. Der Gewinn stieg im gleichen Zeitraum rasant von 17 auf 31,5 Millionen Euro an, vor allem weil weniger für die Werbung ausgegeben wurde. Um sich als Ergo Direkt einen Namen zu machen, werden die Ausgaben für Werbung in diesem Jahr wohl deutlich höher liegen.
Interessanterweise hat KarstadtQuelle im zurückliegenden Jahr weniger mit den klassischen Versicherungsangeboten, sondern mit einem Geldanlageprodukt punkten können – dem Monatsgeld. Mit zwei Prozent Verzinsung eine durchaus interessante Option auf dem Markt für Fest- und Tagesgeld, die dem Unternehmen 300 Millionen Euro Einnahmen in die Kassen spülte. Eingebrochen ist hingegen das Neugeschäft mit Lebensversicherungen, um minus 20 Prozent. Weitgehend stabil bleiben die Zahlen in den Sparten Sach- und Krankenversicherung. Wie sich das Geschäft mit neuem Namen und einer intensiveren Zusammenarbeit mit dem Ergo-Konzern jetzt entwickelt, wird sich zeigen.
Posted by Andre on 02/16 at 10:48 AM
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Montag, Februar 15, 2010
Policen für Freizeitkapitäne
Für das Auto muss sie abgeschlossen werden. Bei Booten, Yachten und Seglern ist die Haftpflichtversicherung hingegen eine rein freiwillige Maßnahme – zumindest in Deutschland. Man könnte rein theoretisch also auf den Versicherungsschutz verzichten, würde damit allerdings Gefahr laufen, bei einem Schaden das Konto plündern zu müssen. Denn Kratzer am Rumpf einer anderen Yacht, eine Kollision auf dem Wasser oder Umweltschäden, nachdem das eigene Boot untergegangen ist, gehen gewaltig ins Geld. Jürgen Feyerabend vom Deutschen Seglerverband sagt deshalb ganz klar: „Die wichtigste Versicherung ist die Bootshaftpflicht“.
In den Niederlanden, Belgien, Italien, Spanien und Kroatien – um einige Beispiele zu nennen – gehört die Police zum Pflichtprogramm für alle Bootsführer. Ohne die blaue Versicherungskarte geht dort gar nichts. Auch auf deutschen Gewässern ist es besser, gut versichert unterwegs zu sein. Niemand könne technische Pannen ausschließen, so Feyerabend. Die häufigsten Schadensursachen seien Kollisionen, häufig in der Form, dass der Grund berührt werde, weiß der Hamburger Yachtversicherer Pantaenius aus langjähriger Erfahrung. Das macht die Bootshaftpflicht zu einer durchaus sinnvollen Investition. Zumal die Versicherung relativ preiswert sei, erklärt der Fachmann vom Seglerverband.
Wenn das Boot weder mit Motor noch mit Segeln angetrieben wird, gilt es in der Regel als Sportgerät. In dem Fall ist es häufig sogar über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ob dem so ist, lässt sich mit einer einfachen Nachfrage beim Versicherer klären. Wenn nicht: Eine Bootshaftpflicht kann direkt online geordert werden und gilt für ein Jahr. Sollte man während einer Tour die Grenzen der Bundesrepublik überschreiten wollen, raten die Experten, sich vorher über die Bestimmungen des jeweiligen Landes zu erkundigen.
Sinn macht auch eine Kaskoversicherung für das Boot. Gefahr droht vor allem während der Fahrt ins und im Winterlager selbst. Brennt die Halle ab – es sei niemandem gegönnt – ist oft die Kaskoversicherung zuständig, weil die Schuldfrage meistens ungeklärt bleibt. Auch bei Unwetter oder Vandalismus greift der Schutz einer Bootskaskoversicherung. Bei Chartertouren bietet sich als weitere Police eine Skipper-Haftpflicht an. Auch eine Reiserücktrittskostenversicherung ist für diese Zwecke empfehlenswert. Fällt der Skipper aus und gibt es keinen Ersatz, muss die Chartergebühr trotzdem bezahlt werden.
Posted by Andre on 02/15 at 11:16 AM
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