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Versicherungen
Mittwoch, Mai 11, 2011
Freitag der 13. aus Sicht der Assekuranz
Freitag der 13. steht bevor. Wer abergläubisch ist, macht einen großen Bogen um schwarze Katzen und Leitern, sucht die Nähe zum Schornsteinfeger oder verkriecht sich für 24 Stunden gut vermummt im Bett, um jedem Unglück aus dem Weg zu gehen. Gleich, welche Taktik man sich zurechtlegt: Nötig wäre es eigentlich nicht. Denn laut Zurich Versicherung passiert an jenen unheilvollen Tagen mit der magischen Zahl weit weniger als angenommen. „Unsere Analyse zeigt, dass Freitage, die auf den 13. eines Monats fallen, im Schnitt sogar weniger Schadenmeldungen aufweisen als andere Tage“, erklärt das Unternehmen.
Dass eine Versicherung sich näher mit dem Thema Freitag der 13. befasst, sollte nicht verwundern. Schließlich müssen die Assekuranzen in aller Regel für die Unglücke aufkommen, die an diesem Tag passieren. Die private Haftpflichtversicherung hätte vermutlich gut zu tun, ebenso die Hausrat- und die Kfz-Versicherung, wenn es sich wirklich um einen Tag handeln würde, der von Pleiten, Pech und Pannen geprägt wäre. Dem ist aber nicht so. Das zeigen gleich mehrere Statistiken, wobei die Zurich Versicherung regelmäßig zu diesem Thema forscht und ihre Daten veröffentlicht.
„Im Schnitt der letzten beiden Jahre haben wir an allen Tagen einer Woche, außer an Freitagen, rund 2.150 Schäden verzeichnet. An Freitagen hingegen waren es im selben Beobachtungszeitrum etwa zehn Prozent mehr“, sagt Rüdiger Hackhausen, Vorstandsmitglied und Schaden-Experte der Zurich. Freitage scheinen es also wirklich in sich zu haben – mit einer Ausnahme: Wenn der Tag auf einen Dreizehnten fällt. Dann sind es 2.100 Schäden pro Tag und damit weniger als an anderen Wochentagen. Die „13“ scheint ohnehin eher eine Glückszahl zu sein. In den vergangenen Jahren landeten am 13. Tag des Monats im Schnitt „nur“ 1.800 Schadensmeldungen auf den Schreibtischen der Versicherungen.
Posted by Andre on 05/11 at 02:13 PM
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Mittwoch, Mai 04, 2011
Urteil zum Teilzahlungszuschlag bei Versicherungspolicen
Versicherungskunden, die ihre Beiträge nicht jährlich sondern lieber in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Etappen zahlen, müssen in der Regel ein paar Euro drauflegen. Teilzahlungszuschlag nennt sich diese gängige Praxis. Allerdings wissen nur die wenigsten Verbraucher, wie teuer es sie genau zu stehen kommt, wenn sie die Prämie unterjährig abbuchen lassen bzw. überweisen. Das soll jetzt ein Ende haben: Das Landgericht Hamburg hat gestern entschieden, dass die Assekuranzen einen für Kunden nachvollziehbaren Effektivzins nennen müssen.
Das Urteil (Aktenzeichen: 312 O 390/10, 334/10, 389/10) bezieht sich erst einmal nur auf die Verträge der „Neuen Leben“. Die Richter haben allerdings schon angedeutet, dass sie in zwei weiteren Verfahren gegen die Ergo und die Signal Iduna, die ebenfalls von der Verbraucherzentrale angestrebt wurden, zum gleichen Ergebnis kommen werden. In den Verträgen, so die Begründung, werden die Kosten für die unterjährige Zahlung nicht ausreichend kenntlich gemacht. Das gilt für alle Policen, bei denen in Raten gezahlt werden kann. In erster Linie handelt es sich dabei um Verträge aus dem großen Bereich der Lebensversicherungen.
Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt den Richterspruch. „Jetzt haben Kunden, die mit ihrem Versicherungsunternehmen vereinbart haben, die Prämie gegen Zuschlag monats- oder quartalsweise beziehungsweise halbjährlich zu bezahlen, gute Aussichten, Geld von ihrem Anbieter zurück zu bekommen“, erklärte sie gegenüber Focus Money. Das sei der Fall, wenn im Vertrag kein Effektivzins genannt werde. Dann reduziere sich der Zuschlag auf das gesetzliche Niveau von vier Prozent, und zwar rückwirkend. Tabellen zur Berechnung und Musterschreiben gibt es bei der Verbraucherzentrale (www.vzhh.de). Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Unternehmen in Berufung gehen werden.
Posted by Andre on 05/04 at 11:00 AM
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Freitag, April 29, 2011
Beliebtester Versicherer und beste PKV 2011
Zufriedenheit lässt sich zwar nur schwer messen, im Rahmen einer Studie bzw. Kundenbefragung aber sehr wohl in Zahlen fassen. Gefragt haben der Nachrichtensender n-tv und das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ). Sie kürten den „Beliebtesten Versicherer 2011“. „Neben der Beurteilung der Versicherer standen Serviceaspekte und Erfahrungen im Fokus der Befragung“, erklärt n-tv.
Geht es um die Gesamtzufriedenheit, gemessen auf einer Skala von minus zwei Punkten für „unzufrieden“ bis plus zwei Punkten für „zufrieden“, steht die Barmenia ganz oben auf dem Treppchen. Sie erreichte einen Mittelwert von 1,92. Knapp dahinter folgen der Münchener Verein mit 1,87 Zählern, die Debeka und die HUK-Coburg mit jeweils 1,76 Punkten. Für die Barmenia sprechen vor allem die Produkte und die Beratungsqualität vor Ort und am Telefon.
Die Wertung „Gesamtzufriedenheit im Schadensfall“ gewann die Ergo Direkt mit 1,94 Punkten vor der Barmenia (1,91), dem Münchener Verein (1,91) und der HUK-Coburg (1,74). „Insgesamt war die Zufriedenheit mit den Versicherern hoch. Die Beurteilung der Produkte und der Freundlichkeit der Versicherungsvermittler fiel am positivsten aus“, so das Fazit.
Weit weniger erfreulich fällt das Gesamturteil bei der Befragung „Bester privater Krankenversicherer 2011“ aus, ebenfalls organisiert von n-tv und dem DISQ. Gewonnen hat die Barmenia. Auf Platz zwei liegt der Münchener Verein und auf Rang drei der Deutsche Ring. Bezogen auf die Konditionen liegt der Deutsche Ring vor Axa und Gothaer vorn. Im Servicetest punktete die Barmenia, gefolgt von HUK-Coburg und LVM.
Allerdings gibt es enormen Nachholbedarf: Bei telefonischen Anfragen mangelte es bei zwei von drei Anrufern an einer individuellen Beratung. Hinzu kommen teils lange Warteschleifen. Besonders ärgerlich ist das bei E-Mails, auf deren Beantwortung die Kunden in 20 Prozent der Fälle vergebens warteten. Dabei, so DISQ-Chef Markus Hamer, sei es gerade bei Versicherungen wichtig, „gezielt auf die Bedürfnisse des Kunden einzugehen“.
Montag, April 11, 2011
Mangelhafte Beratung wirft schlechtes Licht auf die Versicherungsbranche
Beratung ist bei Versicherungen das A und O, möglichst in der Form, dass Verbraucher die Details verstehen und wissen, was sie im Anschluss an das Gespräch unterschreiben. Ebenso wichtig: Das Produkt muss zum Kunden passen. Das gilt umso mehr für Policen, mit denen individuelle Risiken abgesichert werden sollen. Ärgerlich nur, dass viele Assekuranzen die Beratung eher auf die leichte Schulter nehmen, wie jetzt ein Test im Auftrag des Handelsblattes ergeben hat. Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) und das Ratingunternehmen Franke und Bornberg haben insgesamt 24 Unternehmen auf die Finger geschaut.
Für ein möglichst umfangreiches Testbild hat sich das DISQ damit befasst, wie die Unternehmen und Berater auf Anfragen reagieren. Daraus ergaben sich in der Summe 820 Testkontakte. Zusätzlich wurden die Internetseiten analysiert. Das Ratingunternehmen kümmerte sich auf der anderen Seite um die Versicherungsgesellschaften und die Produkte: Unter dem Strich stehen bei der Studie Beitragsunterschiede von bis zu 80 Prozent und ein eher mäßiges Bild bei der Beratung, wobei sowohl die Gespräche unter vier Augen als auch Nachfragen per E-Mail und Telefon die Tester nicht so recht überzeugen konnten. In einigen Fällen blieb ihnen nur, ein „mangelhaft“ zu vergeben.
Moniert wurde bei den Beratungsgesprächen zu Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit, Unfälle, eigenes Verschulden und Tod in erster Linie, dass die Vermittler sich nicht einmal die Mühe machten, den finanziellen Background der Kundin bzw. des Kunden abzuklopfen. Auch relevante Aspekte wie die Gesundheitsfragen, die insbesondere bei der Berufsunfähigkeitsversicherung von größter Bedeutung sein können, blieben oft außen vor. Für Markus Hamer, Geschäftsführer des DISQ, ein schlechtes Bild: „Dies ist bedenklich, da unvollständige Angaben über den Versicherungsnehmer zu Problemen beim Versicherungsschutz führen können.“
Nicht viel besser sah es aus, wenn per E-Mail oder Telefon angefragt wurde: Auch hier gab es Falschaussagen. Zudem mussten die Interessenten längere Zeit warten, gingen komplett leer aus oder erhielten unverständliche Antworten. Markus Hamer wertet dieses Vorgehen als Unding. „Gerade bei Versicherungsthemen wünschen sich Verbraucher klare und verständliche Auskünfte.“ Über die Unterschiede bei den Prämien sollte man sich hingegen nicht wundern. Diese Erkenntnis zieht sich durch alle Sparten und zeigt, wie wichtig ein Versicherungsvergleich ist. Als Testsieger gekürt wurden letztlich die Axa in der Gruppe der Unternehmen mit Vermittlernetz und die Asstel als Direktversicherer.
Sonntag, April 10, 2011
Vor Studienbeginn die Versicherungssituation überprüfen
Die schriftlichen Abiturprüfungen sind in den meisten Bundesländern beendet. Für die Schüler ist der Abschluss mittlerweile nur noch eine Formsache. Zwar müssen sie noch ein paar Wochen durchhalten, doch im Grunde müssen sie sich bereits auf einen neuen Lebensabschnitt einstellen. Der Großteil der Abiturienten wird sich an Hochschulen einschreiben.
Mit dem Beginn eines Studiums ändern sich viele Dinge – dies gilt auch für den persönlichen Versicherungsschutz. Während sich Schüler keine allzu großen Sorgen machen müssen, da sie in fast allen Bereichen über die Eltern mitversichert sind, sieht die Situation bei Studenten unter Umständen anders aus. Daher ist es wichtig, die eigene Versicherungssituation bereits vor Studienbeginn zu prüfen.
Einer der wichtigsten Punkte ist der Krankenversicherungsschutz: Im Regelfall sind die Studenten weiterhin über die Eltern versichert – dies gilt zumindest für die gesetzliche Krankenversicherung. Es kann aber auch erforderlich sein, dass aufgrund des Alters oder der elterlichen Versicherungssituation eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Die Möglichkeit, sich als Student privat zu versichern, sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden.
Auch die private Haftpflichtversicherung spielt eine bedeutende Rolle im Studentenleben. Teilweise greift der Schutz einer elterlichen Versicherung, teilweise aber auch nicht. Daher sollte die bestehende Versicherung prüft werden – sofern ein Schutz bereits existiert. Falls kein Versicherungsschutz besteht oder die elterliche private Haftpflichtversicherung nicht greift, sollte unbedingt ein eigener Versicherungsschutz geschaffen werden.
Wer ein Studium beginnt, zieht immer häufiger in die eigene Wohnung. Ob eine Hausratversicherung benötigt wird, hängt vom Einzelfall ab. Studenten, die ihre erste Wohnung nur spärlich ausstatten und die Kosten gering halten möchten, können auf den Schutz gegebenenfalls verzichten. Unter Umständen empfiehlt es sich jedoch, eine Hausratversicherung abzuschließen oder den Schutz der elterlichen Versicherung zu erweitern.
Posted by Jochen on 04/10 at 04:07 PM
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Montag, März 28, 2011
Versicherungen: Schwarze Liste erhält neuen Anstrich
Das Hinweis und Informationssystem (HIS) der Versicherungsbranche hatte bislang den Ruf einer „schwarzen Liste“. Der Bund der Versicherten und andere Institutionen sprachen von Geheimniskrämerei, weil niemand außer den Assekuranzen Einblick in die Funktionsweise des HIS hatte und sich auch die Folgen eines Eintrags nur schwer abschätzen ließen. Das soll sich jetzt ändern: Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat das System grundlegend überarbeitet und will zum 1. April mit deutlich mehr Transparenz aufwarten.
Sinn und Zweck des HIS ist - und bleibt - es, die Branche vor „schwarzen Schafen“ in den Reihen der Kundschaft zu warnen. Wer die Rechtsschutzversicherung über Gebühr strapaziert und wegen jeder Nichtigkeit die Dienste der Assekuranz in Anspruch nimmt, findet sich in der Liste ebenso wie Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlt haben oder aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen konnten. Zwar besteht inzwischen die Möglichkeit, schriftlich beim GDV anzufragen, ob ein Eintrag vorhanden ist. Die exakten Daten gibt es aber nur auf Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft, die den Eintrag veranlasst hat.
Das neue System soll ein wenig transparenter werden und sich an den neuen, höheren Datenschutzanforderungen orientieren. Fortan wird das HIS getrennt nach Sparten geführt. Damit können Sachbearbeiter nur die Einträge einsehen, die ihren Arbeitsbereich betreffen. Heißt: Geht es um die Kfz-Versicherung, sind nur die HIS-Daten zum Thema Autoversicherung abrufbar. Gesamtprofile, die Einblick in die negative Versicherungshistorie des Kunden geben, sind damit ausgeschlossen. Sortiert wird nach vier Kategorien, darunter „atypische Schadenhäufigkeiten“ und erhöhte Risiken wie besagte Vorerkrankungen, die unter anderem bei Lebensversicherungen von Belang sind. Neu ist auch, dass Versicherte direkt informiert werden, wenn ein Eintrag vorgenommen wird.
Posted by Andre on 03/28 at 08:23 AM
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Sonntag, März 20, 2011
Gegen Strahlenschäden schlecht versichert
Im Bezug auf die Atomkatastrophe in Japan wurde hier im Blog erst kürzlich ein Beitrag zum Thema Hausratversicherung veröffentlicht. Der Beitrag sollte deutlich machen, dass Versicherungsnehmer schlechte Karten haben, wenn es zu einem Atomunfall kommt und Hausrat verstrahlt wird. Die Hausratversicherung leistet bei verstrahltem Hausrat keine Entschädigung.
Doch nicht nur im Bereich der Hausratversicherung sieht es nicht gut aus: Strahlenschäden verkörpern ein Risiko, das die Versicherungsunternehmen nur äußerst ungern versichern. Gerade als Privatperson hat man es enorm schwer, einen Versicherungsschutz zu finden – und zwar unabhängig davon, ob man die eigene Gesundheit versichern möchte oder ob es um Gegenstände geht.
Dass sich die Versicherer im Bezug auf das Strahlenrisiko so sehr zurückhalten, hat vor allem mit dem Ausmaß derartiger Katastrophen zu tun. Wenn man den Bereich der Arbeitsunfälle (zum Beispiel in Atomkraftwerken) ausklammert, wären im Schadensfall voraussichtlich sehr viele Haushalte betroffen. Das Schadensausmaß könnte schlichtweg zu hoch ausfallen. Außerdem gestaltet es sich äußerst schwierig, das Risiko entsprechend zu kalkulieren. Theoretisch wäre es durchaus denkbar, das Risiko eines Atomunfalls zu versichern. Allerdings würde dies höhere Beiträge zur Folge haben, was hinsichtlich des Wettbewerbs von Nachteil ist - sobald ein Versicherer auf diesen Schutz verzichtet, könnte er seinen Tarif günstiger gestalten.
Ganz ohne Absicherung gegen die Folgen von Atomunfällen müssen Versicherungskunden übrigens nicht auskommen. Das beste Beispiel ist die Lebensversicherung: Sollte die versicherte Person aufgrund eines Strahlenunglücks versterben, kann sich der Versicherer nicht um die Leistung der Versicherungssumme drücken. Die Begünstigten hätten ein Anrecht auf den Erhalt der Versicherungssumme.
Posted by Jochen on 03/20 at 09:38 AM
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Samstag, März 12, 2011
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt
Für zahlreiche Menschen sind kleine Versicherungsbetrügereien nichts anderes als ein Kavaliersdelikt. Allerdings ist dies aus rechtlicher Sicht nicht der Fall: Selbst bei kleinen Schadenssummen kann ein Versicherungsbetrug ernsthafte Konsequenzen haben und womöglich sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Diese Erfahrung durfte auch ein 41-Jähriger ALG II-Empfänger aus Bayern machen. Er wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, weil er mehrere Versicherer vorsätzlich betrogen hat. Mit fingierten Schäden hatte er Regulierungsansprüche bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen geltend gemacht.
Wie die „Augsburger Allgemeine“ Zeitung schreibt, ist es dem Mann zusammen mit weiteren Komplizen in neun Fällen gelungen, Versicherungsunternehmen hinters Licht zu führen und Entschädigungsbeträge zu erschleichen, die ihm nicht zugestanden hätten. Wie er vor Gericht zugab, kam ihm die Idee des Versicherungsbetrugs, als ein tatsächlicher Schaden von seiner Hausratversicherung anstandslos reguliert wurde. Um nicht aufzufallen, hatten der Mann und seine Komplizen sogar mehrere Versicherungen abgeschlossen, die nicht auf ihre eigenen Namen lauteten.
Die Masche der Betrüger war vergleichsweise einfach. Sie täuschten Wasserschäden vor, indem sie die Füße von Schränken manipulierten. Schrankfüße wurden mit Apfelsaft übergossen, damit sie aufquellen konnten und somit der Eindruck eines Wasserschadens entstand. Je nach Versicherung konnten Entschädigungsbeträge von bis zu 3.900 Euro kassiert werden.
Der Versicherungsbetrug flog auf, als sich der Täter mit seiner Ex-Freundin im Streit überwarf. Die Ex-Freundin suchte die Kriminalpolizei auf und unterrichtete die Kriminalbeamten von den Machenschaften ihres früheren Partners. Aufgrund des Ausmaßes des Falls hatte sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und den Mann angeklagt. Das Urteil wurde von einem Schöffengericht gesprochen.
Posted by Jochen on 03/12 at 08:43 PM
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Mittwoch, März 02, 2011
Europäische Richter fordern Unisex-Tarife
Unisex – bei Düften ein Trend, für die Versicherungsbranche eher ein Horror, der mit dem gestern vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällten Urteil wahr wird. Weil die Richter unterschiedliche Tarife für Männlein und Weiblein als diskriminierend einstufen, muss die Branche in vielen Bereichen neu kalkulieren. Dass es funktionieren kann, beweist die Riester-Rente. Das staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukt ist bereits geschlechtsneutral gestaltet. Die gleichen Vorgaben müssen bis zum 21. Dezember 2012 alle Policen in sämtlichen Versicherungssparten erfüllen (Rechtssache C-236/09).
Der Richterspruch tangiert vor allem die Bereiche Lebens-, Renten-, Kranken-, Unfall- und Kfz-Versicherung. Überall dort, wo das Geschlecht als Risikomerkmal in die Kalkulation einfließt, müssen die Assekuranzen umdenken und ihre Berechnungen auf eine neue Basis stellen. Galt bislang, dass Frauen für eine private Rentenversicherung mehr zahlen als Männer, weil ihre Lebenserwartung um durchschnittlich fünf Jahr höher liegt, werden die Herren der Schöpfung jetzt vermutlich mit höheren Beiträgen rechnen müssen. Im Bereich Kfz-Versicherung sind die Damen künftig die Gelackmeierten: Bisher fuhren sie aufgrund des statistisch niedrigeren Unfallrisikos etwas günstiger.
Wie genau sich das Urteil aus Luxemburg auf die Verträge und Beiträge auswirken wird, lässt sich jetzt noch nicht vorhersagen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt zwar vor einem Preisanstieg. Ob es dazu kommt, werden aber wohl eher Wettbewerb und Markt regeln. Schließlich schauen Verbraucher auch bei Unisex-Tarifen zuerst auf den Preis und befassen sich dann näher mit der Leistung. Die Vermutung, dass die Versicherungsgesellschaften die neuen Vorschriften „missbrauchen“ und die Prämien durchweg anheben wird, ist daher eher absurd.
Zu verdanken haben die Unternehmen das Dilemma übrigens einem belgischen Gericht, das sich aufgrund einer Klage von zwei Privatpersonen und Verbraucherschützern an den EuGH gewendet hat. Immerhin: Bestehende Verträge dürfen bleiben wie sie sind. Ob die neuen Konditionen dann gerechter sind, bleibt abzuwarten. Eines dürfte allerdings klar sein. Individuell kalkulierte Tarife gehören demnächst der Vergangenheit an.
Dienstag, März 01, 2011
Mit Aboalarm keine Kündigungsfrist mehr verpassen
Immer wieder zeigen sich Versicherungsnehmer mit ihrem Versicherer unzufrieden und möchten deshalb ein Versicherungsverhältnis aufkündigen. Allerdings sind Versicherungen an Kündigungsfristen gebunden. Schnell kann es passieren, dass man eine Kündigungsfrist vergisst bzw. die Versicherung zu spät gekündigt wird und sich der Vertrag dadurch um ein weiteres Jahr verlängert.
Die Macher von Aboalarm haben eine Lösung für dieses Problem geschaffen. Über den Webservice ist es möglich, relevante Kündigungstermine online zu hinterlegen. Kurz vor dem Erreichen der Kündigungsfrist wird man automatisch erinnert. Gerade wenn man unsicher ist und noch nicht weiß, ob man eine Versicherung tatsächlich behalten möchte, bietet es sich an, gleich nach deren Abschluss das entsprechende Kündigungsdatum bei Aboalarm zu hinterlegen.
Wer den Service nutzt, kann weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Der Anbieter wartet beispielsweise mit einer stattlichen Anzahl an Kündigungsvorlagen auf. Sollte man eine Versicherung kündigen, aber nicht extra eine Kündigungsschreiben verfassen wollen, so ist dies überhaupt kein Problem: Die Ergänzung der persönlichen Daten genügt, um ein Kündigungsschreiben automatisch zu generieren.
Dieser Blogbeitrag soll übrigens keine Werbung für den Service sein. Ich bin auf Aboalarm aufmerksam geworden, weil der Anbieter kürzlich für seine Apps ausgezeichnet wurde. Wenige Tage nachdem die App (für iPhone und iPad) im AppStore erschienen ist, wurde sie von Apple zur iPhone App der Woche gekürt. Seither zählt die Aboalarm App zu den am meisten heruntergeladenen Apps (der Download ist kostenlos) iunter den Finanz-Apps.
Wer Schwierigkeiten damit hat, sich Kündigungsfristen zu merken (dies gilt nicht nur für Versicherungsverträge, sondern beispielsweise auch für Mobilfunkverträge), sollte den Service ruhig einmal testen. Schließlich kann ein kurzer Reminder sehr einfach verhindern, dass sich Verträge ungewollt verlängern.
Posted by Jochen on 03/01 at 10:11 AM
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Montag, Februar 28, 2011
Viele Versicherungsverträge werden ohne vorherige Beratung unterschrieben
Zwei aktuelle Studien zum Versicherungsmarkt offenbaren gravierende Schwachpunkte. Zum einen verzichten viele Verbraucher auf elementare Leistungsmerkmale der privaten Haftpflichtversicherung, so eine Analyse von Aspect Online. Zum anderen – wobei sich auch hier der Grund für die „ungenügenden“ Policen verstecken kann – wird fast jeder zweite Versicherungsvertrag ohne ausführliche Beratung unterschrieben. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf eine Infratest dimap Studie für den Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Dass bei über der Hälfte der privaten Haftpflichtversicherungen wichtige Klauseln unberücksichtigt bleiben, ist eher unverständlich. Es geht um die Ausfalldeckung, sollte dem Kunden ein Schaden zugefügt werden, der Verursacher aber nicht zahlen können bzw. keine Haftpflichtversicherung haben. Dieser Aspekt fehlt in 53 Prozent aller Verträge. Beim Schlüsselverlust sind es gar 63 Prozent. Dabei kann ein einzelner Schlüssel für ein Mehrfamilienhaus oder das Büro schnell zum Schadensfall über mehrere Tausend Euro werden, wenn die Schlösser komplett ausgetauscht werden müssen. Schließen lassen sich beide Lücken mit einem besser ausgestatteten Vertrag, der nur wenige Euro mehr kostet.
Woran es liegt, dass in den Policen wichtige Faktoren außen vor bleiben, lässt sich nicht nachvollziehen. Etwas Licht ins Dunkel bringen kann hier vielleicht die Studie für den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Demnach verzichten 36 Prozent der Deutschen auf ein Beratungsgespräch und unterschreiben elf Prozent die Verträge, die der Vermittler empfiehlt. Lediglich 52 Prozent der Policen basieren auf einer Beratung. Diese Zahlen bestätigen die Kritik der Verbraucherschützer. Sie monieren, dass nicht immer die günstigsten und besten Verträge vorgeschlagen werden, sondern die mit der höchsten Provision. Ihr Vorschlag: Ein Informationsblatt zu den Beratertypen – etwa, ob es sich um einen firmengebundenen Vertreter handelt, der nur Police von Assekuranz A oder B im Portfolio hat.
Posted by Andre on 02/28 at 10:02 AM
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Mittwoch, Februar 02, 2011
HDI-Gerling mit neuem Modulsystem
Versicherungskunden mögen es einfach, übersichtlich und transparent. Diese Erkenntnis setzt die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG in der Sparte Privatschutz-Sachversicherungen zum 1. März 2011 mit einem neuen, modularen Produktsystem um. Interessenten und Kunden können dann aus einem Baukasten genau die „Steine“ wählen, die sie benötigen - und solche ausschließen, die in der aktuellen Lebenssituation nicht relevant sind. Dadurch bestehe, so das Unternehmen, volle Kostenkontrolle.
Anlass für diesen Schritt sind Befragungsergebnisse und die Einsicht, dass sich Verbraucher „häufig nicht ohne Weiteres im Dickicht der Angebote des Versicherers zurechtfinden“. Dieses Manko möchte man bei der HDI-Gerling jetzt ausbügeln und hat sich deshalb für eine modulare Struktur entschieden. „Sie ermöglicht es dem Kunden, besonders unkompliziert und übersichtlich den für ihn optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen“, erklärt die Assekuranz in einer Pressemitteilung.
Das neue System greift bei der privaten Haftpflicht-, der Hausrat-, der Wohngebäude-, der Unfall- und der Rechtsschutzversicherung. Die Grundlage bildet jeweils ein Basispaket, auf dem der Kunde aufbauen kann, indem weitere Leistungsbausteine gebucht werden. Als Beispiel nennt die HDI-Gerling den Baustein „Fahrrad“, mit dem die Hausratversicherung aufgestockt werden kann. Für die private Rechtsschutzversicherung steht unter anderem die Option „Beruf“ zur Auswahl. Wer möchte, kann auch das sogenannte Rundum-Sorglos-Paket buchen, das mindestens die jeweiligen Einzelbausteine umfasst. Einer der Vorteile: Bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ist der Versicherte für ein Jahr von der Beitragszahlung befreit.
„Mit der Umstellung seiner Produktstruktur zeigt HDI-Gerling, dass Versichern auch einfach geht“, so das Unternehmen. Der Kunde sehe auf einen Blick, ob er ausreichend abgesichert ist. Versicherungslücken oder eine Überversicherung seien damit praktisch ausgeschlossen.
Posted by Andre on 02/02 at 12:44 PM
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Mittwoch, Januar 26, 2011
Tipps von der Bundesregierung: Policen für den Wintersport
Das Thema Versicherungen für den Skiurlaub wird Jahr für Jahr neu von verschiedenen Organisationen wie zum Beispiel dem Bund der Versicherten aufgegriffen. Dass auch die Bundesregierung diesbezüglich Tipps gibt, ist hingegen neu. „Wer gern Ski fährt, sollte sich auf den Winterurlaub gut vorbereiten. Dazu gehört auch, sich seinen Versicherungsvertrag genau anzusehen“, rät die Regierung, und listet die wichtigsten Policen auf, damit der Pistenspaß nicht in einem finanziellen Fiasko endet.
Hintergrund für die Aktion sind die steigenden Unfallzahlen auf in- und ausländischen Skihängen. „Allein in der vergangenen Saison verunglückten bis zu 57.000 deutsche Wintersportler. Oft sind die Verletzungen harmlos und schnell vergessen. Für 8.500 Deutsche endete der Skiurlaub jedoch im Krankenhaus“, nennt die Seite aktuelle Daten.
Als wichtigste Police, die beim Urlaub im Ausland auf jeden Fall ins Handgepäck gehört, empfiehlt die Bundesregierung daher die Auslandsreiseversicherung. Da die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nur einen Teil der Behandlungskosten erstatten, ist private Vorsorge unerlässlich, um die Rechnungen nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Ebenso wichtig ist die private Haftpflichtversicherung. Denn auch auf der Piste gilt: „Jeder der einen Schaden verursacht, haftet für die Folgen – notfalls mit seinem gesamten Vermögen.“ Die Privathaftpflicht ist daher ein absolutes „Muss“, unabhängig davon, ob man nun Wintersport betreibt oder nicht. Denn Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen könnten anderenfalls sehr schnell an den Rand des Ruins führen. Um auch selbst abgesichert zu sein, falls ein Unfall schwerwiegendere Folgen haben sollte, stehen auf der Liste der Regierung zudem die private Unfall- und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Damit die Policen gar nicht erst in Anspruch genommen werden müssen, sollte ein Helm zur Grundausstattung insbesondere von Abfahrtsläufern gehören. Auch ein Blick in die FIS-Verhaltensregeln kann nicht schaden.
Mittwoch, Januar 19, 2011
Tchibo nimmt Versicherungen aus den Regalen
Versicherungen haben nichts im Sortiment von Kaffeeröstern oder Supermärkten verloren. In diesem Punkt sind sich Experten wie Makler und Verbraucherschützer einig. Denn auf eines müssen Kunden und Interessenten in der Regel verzichten: Gute Beratung zum Produkt. Und die ist gerade bei Versicherungen unabdingbar. Diesbezüglich läuft noch ein Verfahren gegen Tchibo. Die Frage, die von den Richtern beantwortet werden muss, lautet schlicht: Vermittler oder Tippgeber? Dass sich das Unternehmen zum 1. Januar 2011 ganz aus dem Geschäft mit den Policen zurückgezogen hat, mag als Zeichen gewertet werden, hat laut Aussagen von Tchibo aber nichts mit dem ausstehenden Urteil zu tun.
Vielmehr möchte man den Schwerpunkt wieder auf das Kerngeschäft mit Kaffee und Non-Food-Artikeln sowie auf Dienstleistungen mit Wachstumspotenzial legen. Versicherungen – etwa die private Haftpflichtversicherung – gehören offenbar nicht mehr zu den Bereichen, mit denen sich ausreichend Gewinn erzielen lässt. Stattdessen sollen Mobilfunk, Energie und Reisen in den Fokus rücken, so Tchibo Sprecher Arnd Liedtke. Der Rückzug aus der Sparte Versicherungen wird insbesondere von den Klägern begrüßt, darunter der Anwalt Norman Wirth. Er sagt: „Das ist eine gute Nachricht für alle kundenorientiert arbeitenden Versicherungsvermittler und die Verbraucher.“ Ähnlich verlautet es aus den Verbraucherzentralen.
Der Vertrieb von Policen über Kanäle wie Discounter oder Kaffeeröster dürfte sich damit erst einmal erledigt haben. Denn vor Tchibo haben schon andere Unternehmen einen Schlussstrich gezogen. Rein juristisch scheint es ohnehin ein schmaler Grat zu sein. Während die Händler sich als Tippgeber sehen, die ihre Kunden lediglich auf die Internetseiten der Versicherung leiten und daher gar nicht beratend tätig werden müssten, sprechen Verbraucherschützer von einer „klaren Vermittlungsleistung“. Die bedarf allerdings einer Mindestqualifikation, wie sie für jeden Versicherungsvermittler vorgeschrieben ist. Hinzu kommen die Dokumentations- und Informationspflichten. Ob Tchibo gegen diese Auflagen verstoßen hat, muss das Hamburger Oberlandesgericht klären. Denn das Verfahren wird auf jeden Fall fortgesetzt.
Posted by Andre on 01/19 at 09:25 AM
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Donnerstag, Januar 13, 2011
Günstiger Schutz gegen Mietausfall
Mieter, die nicht bezahlen und darüber hinaus die Wohnung bei Nacht und Nebel in einem chaotischen Zustand verlassen, haben schon viele Hausbesitzer an den Rand des Ruins getrieben. Wer sich eine solche Laus in den Pelz setzt, was trotz größter Vorsicht immer wieder passieren kann, steht meistens alleine auf weiter Flur und muss die Schäden aus eigener Tasche bezahlen. Hilfe verspricht eine neue Versicherung gegen Mietausfall, angeboten vom Portal kautionsfrei.de in Zusammenarbeit mit der R+V-Versicherung.
„Die Police schützt vor unerwünschten finanziellen Konsequenzen wie Zahlungsausfällen, Nebenkosten, Renovierungen und Reparaturen“, heißt es in der Pressemitteilung. Ist die Kaution aufgebraucht, übernimmt die Versicherung bis zu 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro der aufgelaufenen Kosten. Vermieter haben die freie Wahl, welche Versicherungssumme es sein soll. Die jährlichen Kosten für die Mietausfallversicherung bewegen sich, abhängig von der gewünschten Konstellation, zwischen 54,90 und 99,90 Euro. Damit handelt es sich um einen vergleichsweise günstigen Schutz gegen Mietnomaden.
Der Geschäftsführer von kautionsfrei.de, Franz Rudolf Golling, fasst die Vorteile des Vertrages zusammen: „Eine Mietausfallversicherung bietet für einen geringen Betrag große Sicherheit und gleicht unvorhergesehene Kosten aus. Die R+V-Versicherung steht ihnen als leistungsstarker Partner im Schadensfall zur Seite und gewährleistet eine schnelle und unkomplizierte Auszahlung.“ Dabei gelte der Schutz unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder ein bestehendes Mietverhältnis handelt. Trotz einer solchen Versicherung sollten Vermieter und Hausbesitzer sehr genau darauf achten, wem sie vertrauen, und die vorhandenen Schutzmechanismen wie die Schufa auch nutzen.
Posted by Andre on 01/13 at 11:57 AM
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