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Berufsunfähigkeit

Donnerstag, Oktober 30, 2008

Wegeunfall

Tankfahrt ist nur bedingt versichert

Die Fahrt zur Tankstelle und der Aufenthalt beim Tanken sind grundsätzlich nicht gesetzlich versichert und gehören zum unversicherten privaten und persönlichen Lebensbereich.

Eine Auffassung, die jetzt das Landessozialgericht Hessen als Urteil entschieden hat (Az. L 3 U 195/07).
Grund für das Verfahren war eine Fahrt zur Tankstelle - trotz genügend Kraftstoff im Tank -, um vor dem eigentlichen Weg zur Arbeit
erst noch einen Umweg zu fahren. Wer einen solchen Weg nimmt, kann im Schadensfall nicht mit den Leistungen der gesetzliche Unfallversicherung rechnen.
Ein Versicherungsschutz könne eigentlich nur dann gegeben sein, so die Entscheidung der Richter, wenn sich der Füllstand im Tank während der Fahrt als plötzlich fast leer erweise und das Ziel ‚Arbeitsort’ ohne Nachtanken nicht hätte erreicht werden können.

Im konkreten Fall fuhr eine Arbeitnehmerin statt zur Arbeit zunächst in Gegenrichtung bis zum Nachbarort, um zur frühen Morgenstunde die Möglichkeit zum Tanken zu nutzen.
Dabei verunfallte die 26-Jährige. Weil sich jedoch das Schadensereignis - hier der Unfall - nicht auf dem direkten Weg zur Arbeit ereignete, lehnte die Berufsgenossenschaft die Regulierung im Sine eines Arbeitsunfalls ab.

Damit gilt jedoch nicht, dass Versicherte ausschließlich auf dem kürzesten Weg von und zur Arbeitsstätte geschützt sind, doch kommen längere Wege nur in Betracht, wenn es dafür objektiv nachvollziehbare, betriebsbezogene Gründe gibt.
Wenn die Reserve-Warnlampe kurz vor dem Unfallereignis noch nicht leuchte, könne eine Strecke von 18 km zum Arbeitsplatz noch problemlos ohne nachzutanken erreicht werden. Insofern konnten die Richter keinen Grund erkennen, dass ein erhebliche Umweg gefahren wurde.

Posted by Wolfgang on 10/30 at 08:36 AM
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Donnerstag, Oktober 16, 2008

Bahn frei - Kartoffelbrei!

Versicherungsschutz beim Wintersport

Alle Jahre wieder: Ski und Rodel - Gut! - Eine Information, die viele tausend Wintersportler von mal zu mal erfreut. Im Zusammenhang mit den beliebten Sportarten auf einem Brett oder - wie bei den meisten - auf zwei Brettern stehen aber auch klare Unfallzahlen. Nach Angaben aus der Statistik erleiden jährlich 55 000 bis 65 000 deutsche Wintersportler einen Unfall.

Zu empfehlen ist also immer auch eine private Haftpflicht für verschuldete Unfälle und eine Unfallversicherung gegen Schäden, die man sich selbst zufügt oder die einem zugefügt werden, ohne dass vielleicht der Schädiger “dingfest” gemacht werden kann.
Die Unfallversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für die Bergung eines Opfers und leistet eine finanzielle Hilfe bei Invalidität nach einem Unfall.

Das private Unfallrisiko über eine Versicherungen zu schützen, ist bei einer Deckungssumme von 100.000 Euro schon für circa 100 Euro pro Jahr zu haben.
Wer bereits eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit hat, benötigt diesen Schutz nicht.
Für Urlaube im Ausland sollte eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die gibt es schon für unter 10 Euro Beitrag im Jahr. Zu beachten ist, das die gesetzliche Krankenversicherung für einen Kranken-Rücktransport aus dem Ausland nie aufkommt.

Retten auch beim Heli-Skiing!?

Verursacht ein Skifahrer einen Unfall auf der Piste, ist er für die Folgen verantwortlich. Werden dadurch Personen verletzt, können Ansprüche in großer Höhe auf ihn zukommen. Dieses Risiko lässt sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern, die nicht nur im Winterurlaub, sondern grundsätzlich für alle Lebensbereiche mehr als sinnvoll ist.

Versicherungspakete wie denen, die der Deutsche Alpenverein (DAV) und der Deutsche Skiverband (DSV) seinen Mitgliedern anbietet, eignen sich wegen der weltweiten Deckung von Bergungskosten bis zu 25 000 Euro für Wintersportler, die auch in den Rocky Mountains zum Heli-Skiing aufbrechen.

Die Angebote des DSV sind in den Deckungssummen der Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung auf das individuelle Risiko und den persönlichen Bedarf zu prüfen.
Interessant für Wintersportler, die ihre Ausrüstung versichern wollen, ist meist die im Paket enthaltene Sportgeräte-Versicherung.

Posted by Wolfgang on 10/16 at 06:28 AM
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Freitag, Oktober 10, 2008

Keine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich – was tun?

Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zum Kern der Maßnahmen der persönlichen Vorsorge. Sie gewährleisten, dass auch im Falle einer ernsthaften Erkrankung, die zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit führt, der Gang zum Sozialamt erspart bleibt und ein regelmäßiges Einkommen zur Verfügung steht. Verschiedene gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren haben die Dringlichkeit einer BU noch verschärft: Wer heute berufsunfähig wird, muss sich mit der Erwerbsminderungsrente zufrieden geben, die kaum die Lebenshaltungskosten deckt.

Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang der Umstand, dass viele Bürger nicht in den Genuss des so wichtigen Versicherungsschutzes kommen können, weil sie aufgrund von Vorerkrankungen von den Assekuranzen abgelehnt werden. Ohne geeignete Police aber tragen Verbraucher ein immenses Risiko. Um dieses zumindest in Teilen abzusichern, können Antragsteller, denen der Eintritt in die BU versagt worden ist, eine Dread Disease Versicherung abschließen. Diese zahlt dann einen individuell zu vereinbarenden Betrag aus, wenn eine bestimmte, meist schwere Krankheit diagnostiziert wird. In Frage kommen hier insbesondere Krankheitsbilder wie Krebs, Leberzirrhose oder Alzheimer.

Dread-Disease Policen ermöglichen die Aufnahme beliebig vieler Krankheiten in den Leistungskatalog, sofern die Versicherung dazu bereit ist. In vielen Fällen lässt sich durch einen breiten Katalog ein leistungsstarker Versicherungsschutz realisieren, der dem in einer Berufsunfähigkeitsversicherung nahekommt. Die Prämien, die zu entrichten sind, werden anhand der im Versicherungsschutz enthaltenen Leistungen sowie durch personenbezogene Merkmale bemessen und variieren dementsprechend stark.

Wer aufgrund seiner medizinischen Vorgeschichte keine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann und dennoch nicht auf elementaren Versicherungsschutz verzichten möchte, sollte den Erwerb einer Dread-Disease-Police in Erwägung ziehen.

Posted by Stefan on 10/10 at 10:42 AM
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Donnerstag, Oktober 09, 2008

Berufsunfähigkeit: Mitteilung über die Einstellung der Leistungen muss begründet sein

Sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern, ist angesichts der steigenden Zahl derer, die ihrer Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können, ein absolutes Muss. Das betonen die Verbraucherzentralen und auch der Bund der Versicherten in schöner Regelmäßigkeit und legen jedem Berufsanfänger ans Herz, sich um eine solche Police zu bemühen. Da die Verträge viele kleine Stolpersteine enthalten können, wie beispielsweise die abstrakte Verweisung, sollte man sich sehr genau über die Bedingungen informieren. Das gilt auch für den Fall, dass die Berufsunfähigkeit nicht von Dauer ist. Kann man wieder arbeiten, endet die Leistungspflicht der Versicherung. Daran sind allerdings sehr hohe Anforderungen geknüpft – wie jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied (Aktenzeichen 12 U 22/08)

Die Mitteilung an den Versicherten, dass die Assekuranz ihre Leistungen einstellt, muss nachvollziehbar begründet sein. Dazu gehört nach Ansicht der Richter eine Vergleichsbetrachtung, die den Grund dafür liefert, weshalb der Kunde nicht mehr berufsunfähig sein soll. Anderenfalls seien das Schreiben und damit das Ende der Zahlungen nicht wirksam. In der Regel führt eine Nachprüfung dazu, dass eine Versicherung sich zu diesem Schritt entschließt.

Im vorliegenden Fall klagte ein Anwalt, der durch das Burn-Out-Syndrom nicht mehr in der Lage war, zu arbeiten. Das Versicherungsunternehmen ging nach einiger Zeit davon aus, der Mann könne seine Tätigkeit wieder aufnehmen. Eine Begründung dafür fehlte in der Mitteilung. Sie wurde von den Richtern für nichtig erklärt, zumal der Mann nach wie vor unter gesundheitlichen Einschränkungen litt.

Ein weiteres Beispiel dafür, dass man sich von der Versicherung nicht alles gefallen lassen muss, lieferte das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 20 U 17/07). Die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangte von ihrem Kunden, eine Arbeit mit deutlich niedrigerem Einkommen aufzunehmen. Der Mann hatte als Fachkraft 2.500 Euro brutto verdient und sollte als Pförtner arbeiten, nachdem er krank geworden war. Die Gehaltseinbuße hätte 28 Prozent betragen. „Unzumutbar“, sagten die Richter in Hamm. Dadurch würde der Kläger seine bisherige Lebensstellung verlieren. Die Tätigkeit, auf die verwiesen werde (die so genannte abstrakte Verweisung), dürfe nicht unter dem Niveau des zuvor ausgeübten Berufes sein, weder bezüglich der Vergütung noch der Wertschätzung.

Posted by Andre on 10/09 at 08:27 AM
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Dienstag, September 23, 2008

Dread Disease: Die Alternative zur BU

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die dem Versicherungsnehmer dann eine Rente zahlt, wenn dieser aufgrund einer Erkrankung nicht mehr erwerbstätig sein bzw. seinen angestammten Beruf ausüben kann, gilt unter Fachleuten als dringende Notwendigkeit und wird allen Bürgern nahegelegt. Änderungen durch den Gesetzgeber haben den Besitz einer solchen Vorsorgepolice in der Tat notwendig gemacht: Wer heute berufsunfähig wird, sieht sich mit der Erwerbsminderungsrente einer außerordentlich knappen Versorgung ausgesetzt.

So wichtig BU-Policen für einen ausreichenden Vorsorgeschutz sind, so sehr beunruhigt es, dass viele Bürger nicht in den Genuss der Versicherungen kommen, weil sie aufgrund einer mehr oder minder einschlägigen medizinischen Vorgeschichte von den Assekuranzen als zu hohes Kostenrisiko eingestuft und die Anträge deshalb abgelehnt werden. Um nicht vollkommen ohne Schutz dazustehen, können Betroffene eine Dread-Disease-Versicherung abschließen. Diese zahlt bei Diagnose bestimmter, in der Regel schwerer Krankheiten eine festgelegte Summe.

Im Versicherungsschutz enthalten sind grundsätzlich alle Krankheiten, die zwischen Versicherung und Kunde vereinbart werden. Krebs, HIV und andere gravierende Erkrankungen können so je nach Bedarf abgesichert werden. Die Kosten der Policen sind abhängig vom Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten sowie dem Leistungsumfang. Wird letzterer sehr breit ausgelegt, stellt eine Dread-Disease-Police eine der BU nahestehende Lösung dar.

Geeignet ist der Versicherungsschutz für alle, die aufgrund der persönlichen medizinischen Vorgeschichte nicht in den Genuss einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung kommen können, auf die Absicherung gegen schwere Krankheiten aber keinesfalls verzichten möchten. Insbesondere, wenn durch das Einkommen des Versicherten auch andere Personen versorgt werden müssen, bietet sich der Abschluss an.

Posted by Stefan on 09/23 at 11:12 AM
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Sonntag, September 21, 2008

Versicherungsvergleich: Nicht nur auf die Kosten achten

Jeder Mensch sieht sich in seinem Leben bestimmten Risiken ausgesetzt, die es durch den Abschluss geeigneter Versicherungen zu begrenzen gilt. Das Spektrum der notwendigen Policen reicht dabei von Vorsorgeprodukten, die im Falle dauerhafter Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit die Deckung des Lebensunterhalts gewährleisten, bis hin zu reinen Risikoversicherungen wie Hausrat oder Haftpflicht. Um die Kosten des Versicherungsschutzes so gering wie möglich zu halten, bedienen sich viele Verbraucher einschlägiger Vergleichsportale im Internet, bei denen sich schnell und kostenlos ein Überblick über die Konditionen zahlreicher Assekuranzen gewinnen lässt. Experten raten in diesem Zusammenhang dazu, sich bei der Recherche nach einem geeigneten Tarif nicht ausschließlich an der Versicherungsprämie zu orientieren, sondern vielmehr das gesamte Preis-Leistungsverhältnis der Entscheidung zugrunde zu legen.

Viele Policen sind optisch günstig und locken mit niedrigen Beiträgen. Ein Blick ins Kleingedruckte aber offenbart nicht selten signifikante Mängel: Haftpflichtpolicen beispielsweise sind mit einer viel zu niedrigen Deckungssumme ausgestattet, Unfallversicherungen gewähren keine lebenslange Unfallrente und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung müssen um erhebliche Eigenleistungen ergänzt werden. Die augenscheinlich günstigen Produkte entpuppen sich so im schlimmsten Fall als wahre Kostenfalle.

Wer einen optimal zu den eigenen Bedürfnissen passenden Versicherungsschutz erwerben möchte und dabei so wenig Prämien wie möglich entrichten will, kommt um einen Blick ins Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen nicht herum. Deckungssummen, Selbstbehalte und Abrechnungsmodi sollten bei einem Versicherungsvergleich ebenso berücksichtigt werden wie die Qualität der vom Anbieter bereitgestellten Kundenbetreuung: Diese sollte an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Entgegennahme von Schadensmeldungen erreichbar sein und auch sonst bei allen Schwierigkeiten zur Seite stehen.

Posted by Gerald on 09/21 at 10:48 AM
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Samstag, September 20, 2008

Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen

Risiken, denen Menschen während ihres gesamten Lebens ausgesetzt sind, existieren viele. Die finanziellen Folgen bestimmter unschöner Ereignisse wie Unfälle oder Krankheiten lassen sich durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung abmildern. Der Versicherungsschutz sollte dabei stets an die individuelle Lebenssituation angepasst und regelmäßig überprüft werden. Experten zufolge sind viele Bundesbürger unzureichend oder falsch versichert, weil sie es versäumen, ihren Policenbestand an ihre Lebenssituation anzupassen.

Ein ungenügender Versicherungsschutz kann dabei in allen Versicherungssparten auftreten: Wer als Student beispielsweise eine Hausratversicherung abschließt und diese im Hinblick auf die maximale Deckungssumme nach dem Studium und dem Bezug einer größeren und besser ausgestatteten Wohnung nicht anpasst, kann im schlimmsten Fall sein blaues Wunder erleben: Wird der Hausrat in größerem Umfang beschädigt oder entwendet, reicht der Versicherungsschutz nicht aus und schmerzhafte Verluste drohen. Auch bei den Vorsorgeversicherungen empfiehlt sich eine laufenden Adjustierung an die persönlichen Lebensumstände: Wer es versäumt, die Unfall- oder Berufsunfähigkeitsrente an das eigene Einkommen anzupassen, läuft Gefahr, bei Eintritt des Versicherungsfalls unterversorgt zu sein.

Eine Anhebung von Deckungssummen und Rentenleistungen macht bei allen Policen in regelmäßigen Zeitabschnitten Sinn: Die Inflation reduziert den realen Wert der Versicherungsleistungen und führt so zu einer schleichenden Unterversorgung.

Wer sich nicht sicher ist, ob der bestehende Versicherungsschutz ausreicht, sollte sich der Dienste eines guten Beraters bedienen. Makler oder Agenten können oft deutlich besser ermitteln, ob die unterhaltenen Policen und der damit verbundene Leistungsumfang für die jeweiligen Bedürfnisse ausreichen, als es Verbraucher selbst tun können. Mit nur geringem Aufwand lässt sich der Policenbestand so optimieren.

Posted by Gerald on 09/20 at 10:41 AM
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Dienstag, September 16, 2008

Versicherungsschutz: Wieviel braucht der Mensch?

“Das Leben bietet viel, aber verspricht nichts!” - Nach dieser asiatischen Weisheit kann es dann doch sein, dass sich auch Unglück, Schaden oder ein Unfall einstellt. Besser zwar, es ist anders, doch die allgemeinen Lebensrisiken sind bei jedem Einzelnen auf irgendeine Weise gegeben.

Das Risiko zu versichern, dass Glas bricht oder das Handy “futsch geht”, gilt als überflüssig. Doch ein Vermögensanspruch von Geschädigten an deren Sachen oder Person sowie die eigene Berufsunfähigkeit sind Risiken, die es zu schützen gilt.
Die Pflicht, ein Auto zu versichern, ist so klar wie die obligate Krankenversicherung für Angestellte. Mit weiteren 2000 Euro im Schnitt zahlt jeder Deutsche allerdings über diese Pflichten hinaus. Da kann dann schon eine eher unnötige Versicherung mit dabei sein.

Als wichtige Versicherung gilt in jedem Fall die private Haftpflicht, auch wenn es nicht so sehr um Schäden im Bekanntenkreis geht, die einem widerfahren können - hier fehlt oft der schadensgeneigte Umstand -, viel eher geht es um Fahrlässigkeit des Schädigers an Fremden, die als Schaden auszugleichen ist.

Berufshaftpflicht für den Lehrer

Die private Haftpflicht, die auch um berufliche Risiken (hier zum Beispiel die Lehrer-Haftpflicht) ergänzt werden kann, ist schon ab etwa 60 Euro Prämie im Jahr zu haben. Wer mit in der häuslichen Gemeinschaft wohnt, ist meist auch mitversichert.
Haben auch nur zwei von drei erwachsenen Deutschen eine Haftpflicht, gilt für viele von ihnen, dass alte Verträge inzwischen zu niedrige Deckungssummen ausweisen. Zu empfehlen sind zwei Millionen Euro für Personenschäden sowie eine Million Euro für Sachschäden.

Meist in der Haftpflichtversicherung der Eltern mit drin sind bis zu einem bestimmten Alter oder bis zum Ende der Ausbildung Studenten und Azubis. Wohnen die jedoch an anderem Ort, ist die Deckung beim Versicherer abzuklären.
Bescheidener eigener Hausrat des jungen Menschen ist je nach Versicherung der Eltern auch über diese versichert, wogegen sich die separate Hausratversicherung bei “Studentenbuden” eher nicht lohnt.
Viel eher gilt die Berufsunfähigkeit als hohes Risiko, wofür die Prämien dann noch günstig sind, wenn man bei Vertragsabschluss jung und gesund ist.
Wer sich regelmäßig und für längere Zeit im Ausland aufhält, sollte dafür seinen Krankenschutz anpassen.

Nicht-kapitalisierte “Risiko-Leben”

Für Familien ist Schutz gegen Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und frühen Tod des hauptsächlich Unterhaltspflichtigen eigentlich zwingend. Ist Wohneigentum gegeben, sollte auch die nicht-kapitalisierte “Risiko-Leben” und eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Für Eltern, die wegen ihres persönlichen Status eine Berufsunfähigkeit nicht versichern können, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert.
Ist auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit bei Rentner nicht mehr gegeben, sollten sie auf eine Unfallversicherung genauso wenig verzichten wie auf eine Haftpflichtversicherung. Viel reisende Rentner sollten dann auch bei Reisen ins Ausland zusätzlich krankenversichert sein.

Rang zwei für den Beruf

Markant für alle, die in der Ausbildung oder berufstätig sind ist das Risiko der frühen Erwerbsunfähigkeit. Denn aus der Rentenkasse kann es höchstens 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens geben, wenn jemand wegen Krankheit oder eines Unfall seine Arbeitsfähigkeit verliert.
Für Jahrgänge ab 1961 hat der Gesetzgeber die staatliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft und durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die aber die Leistungen der früheren gesetzlichen BU erreicht.“

Als Sach- oder Schadensversicherung tritt die “Hausrat” auf, mit der gegen Einbruch/Diebstahl, Vandalismus, Brand oder Sturm versichert wird.
Größter Fehler hier: neun von 10 Personen bestimmen ihren Bedarf falsch.
Denn auch die Maßgabe „Wohnfläche mal 650 Euro“ wird nur dann zur richtigen Deckungssumme, wenn nicht auch die kleine Penthouse-Wohnung bei hoher Ausstattung so berechnet wird. Eine Tabelle zur Wertermittlung gibt es etwa beim Bund der Versicherten.

Montag, September 01, 2008

Gentests in der Versicherung

Dass ein kleiner Blick hinter die Kulissen der menschlichen Gene nicht nur der reinen medizinischen Grundlagenforschung dient, sondern durchaus auch einen echten Nutzen für die Gesundheit der Betroffenen haben kann, darüber herrscht in weiten Kreisen von Medizin und Politik heute keinerlei Zweifel mehr. Bei der Verwendung von genetischen Daten gehen die Meinungen aber deutlich auseinander. Neben Arbeitgebern haben unter anderem auch Versicherungen ein mehr oder weniger berechtigtes Interesse daran, die Ergebnisse solcher Tests zu erfahren.

Vor allem eine vorbeugende Kenntnisnahme liegt der Wirtschaft besonders am Herzen, da sich hier bereits sehr frühzeitig Risiken erkennen lassen. Eine Krankenversicherung kann die Ergebnisse eines genetischen Tests durchaus als Anlass sehen, ein bestehendes Vertragsverhältnis aufzuheben. Aus einer missbräuchlichen Weitergabe der entsprechenden Informationen ergibt sich also für den Betroffenen eine Situation, in welcher ernst zu nehmende Konsequenzen für die eigene Vorsorge die Folge sein können.

Nicht zuletzt vor diesem sicherheitsrelevanten Hintergrund hat die Bundesregierung über ein Gendiagnostik-Gesetz entschieden und einen entsprechenden Vorschlag auf den Weg gebracht. Damit sollen Verbraucher vor Missbrauch geschützt werden. Allerdings offenbaren sich bei näherem Hinsehen einige Schlupflöcher, mit denen die Einsicht in genetische Untersuchungen durchaus möglich ist. Versicherungen können zum Beispiel beim Erreichen einer gewissen Deckungssumme die Offenlegung von erfolgten Gentests verlangen.
Wer sich über einen Betrag von 300.000,- EUR hinaus versichern will, muss also durchaus mit unbequemen Fragen rechnen. Und bei einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist die entsprechende Summe schnell erreicht. Wesentlich engere Schranken wären nicht nur nach Meinung der Opposition notwendig gewesen, auch andere Stellen sehen noch Nachbesserungsbedarf. 

Posted by Stefan on 09/01 at 01:37 PM
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Freitag, August 29, 2008

Notwendige Versicherungen für Auszubildende

Die Versicherungsbranche versucht unter allen Umständen, neue Kunden zu gewinnen und nichts macht sich da besser, als jährlich um die Gunst der neuen Auszubildenden zu werben, Unzählige Versicherungsangebote mit einem besonderen Bonus locken die jungen Schulabgänger, die meistens gar nicht genau wissen, auf was sie sich beim Abschluss der Versicherungen einlassen. Verbraucherschützer warnen deswegen dieser Tage wieder vermehrt vor spontanen Versicherungsabschlüssen. Es gibt viele Versicherungsvertreter, die den Azubis Verträge regelrecht „aufschwatzen“.

Die grundlegenden Versicherungen, die ein Auszubildender allerdings benötigt, sind durchaus überschaubar. Abgesehen von der obligatorischen Krankenversicherung raten Spezialisten vom Bund der Versicherten den Auszubildenden unbedingt zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Darüber hinaus kann der Auszubildende alle weiteren Policen, wie beispielsweise die Auto-Versicherung, häufig über die Eltern mitnutzen. Solange sie noch zu Hause wohnen und nicht in die eigenen vier Wände ziehen, brauchen sie auch grundsätzlich keine Hausratversicherung. Zudem sind sie bis zur Beendigung ihrer Ausbildung über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.

Allerdings gibt es auch eine Versicherung, deren Abschluss die Experten unbedingt als notwendig ansehen, und zwar die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sollte bestenfalls zu Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden und kann im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin bewahren. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung sogar schon während der Schulzeit abgeschlossen wird, können preiswertere Prämien erzielt werden und die Wahrscheinlichkeit, in die Police aufgenommen zu werden, ist wesentlich höher. Je älter der zukünftige Versicherungsnehmer wird, desto eher können Krankheiten den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung problematisieren.

Posted by Saskia on 08/29 at 12:36 PM
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Donnerstag, August 28, 2008

Die Existenzgründung richtig versichern

Jedes Jahr beweisen tausende Bundesbürger ihren Mut zum Risiko und wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Dass damit nicht nur sonnige Tage, sondern auch schwere Zeiten verbunden sind, ist in der Regel kein Geheimnis. Was dagegen für jeden Existenzgründer im ersten Moment als unlösbare Aufgabe erscheint, ist die Auswahl der passenden Versicherungen. Anders als Angestellte oder Arbeitnehmer muss jeder Selbstständige und Freiberufler für die persönliche Absicherung selbst sorgen und darf dabei auch die gewerbliche Sicherheit nicht vergessen.

Aus diesem Grund sollte im Zusammenhang mit Versicherungen immer zwischen den privaten und geschäftlichen Policen unterschieden werden. Zu den Erstgenannten zählt unter anderem die Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Rahmen der PKV wird zudem eine Pflegeversicherung abgeschlossen, neben der auch das Krankentagegeld nicht vernachlässigt werden darf. Darüber hinaus sollten Existenzgründer bereits an ihre Zukunft denken und sich auch um eine private Rentenversicherung bemühen.

Die Bandbreite der gewerblichen Versicherungen richtet sich vor allem nach den ausgeführten Tätigkeiten. Baubetriebe können auf eine betriebliche Haftpflichtversicherung auf keinen Fall verzichten. Programmierern und Designern dürften Vermögensschäden an Dritten dagegen eher schwer fallen. Lagern in den Betriebsräumen hochwertige Waren und Einrichtungen, empfiehlt sich ebenfalls der Abschluss einer Inhaltsversicherung, welche in ihren Leistungen einer privaten Hausratversicherung ähnelt.

Eine weitere Versicherung, die in jedem Fall die Aufmerksamkeit eines Unternehmens genießen sollte, ist eine Firmenrechtsschutz-Versicherung. Hiermit lassen sich die Kosten eines eventuellen Rechtsstreits im Rahmen halten bzw. Ärger abwehren. Einige Anbieter führen inzwischen Produkte, mit denen sich eine private und gewerbliche Rechtsschutzversicherung problemlos kombinieren lässt. Um mit einer Existenzgründung langfristig Erfolg zu haben, reicht also nicht nur die passende Geschäftsidee aus, es sollte auch eine gute Versicherung im Hintergrund den Schutzengel spielen.

Posted by Stefan on 08/28 at 02:02 PM
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Mittwoch, August 20, 2008

Gericht stärkt Rechte von Versicherten

Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen sich nicht von der Pflicht zur Leistung befreien, indem sie Versicherten bei Eintritt des Leistungsfalls die im Vertrag vereinbarte Rente nur unter Vorbehalt auszahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einem Krabbenfischer Recht, der aus gesundheitlichen Gründen seiner Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen konnte und deshalb die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei der Assekuranz beantragte, bei der er die entsprechende Police unterhielt. Die Versicherung gewährte die Leistung, stellte sie jedoch unter Vorbehalt. Als der Kläger nach einer Umschulung eine andere Tätigkeit ausübte, versagte die Versicherung die weitere Leistung. Das Gericht lehnte diesen Verweis ab und sprach dem Fischer das Recht auf die volle Rente zu.
Versicherte sollten sich in keinem Fall unzulässige Vorgehensweisen ihrer Assekuranz gefallen lassen, raten auch Verbraucherschützer in diesem Zusammenhang. Die Problematik gerade bei Berufsunfähigkeitsversicherungen besteht oft in dem Umstand, dass die Versicherten in einer deutlich schwächeren Position sind als der Versicherer, da sie von der Leistung wirtschaftlich in hohem Maße abhängig sind und aus diesem Grund bereit sind, unzulässige Bedingungen zu akzeptieren. In Zweifelsfällen, so raten Fachleute, sollte immer ein qualifizierter Rechtsanwalt konsultiert werden, auch wenn damit zunächst hohe Kosten verbunden sind.
Berufsunfähigkeitsversicherungen haben im Hinblick auf ihren Stellenwert in der privaten Vorsorge in den zurückliegenden Jahren deutlich gewonnen. Grund ist die deutliche Einschränkung des Leistungskataloges der gesetzlichen Sozialversicherung. Jüngere Versicherte erhalten im Fall der Berufsunfähigkeit lediglich eine Erwerbsminderungsrente, die sich nicht wesentlich vom Niveau der Sozialhilfe unterscheidet und zur Deckung eines angemessenen Lebensstandards nicht ausreicht.

Posted by Stefan on 08/20 at 10:34 AM
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Mitwirkungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Selbständige und Freiberufler ein wichtiger Notanker, sollten Gesundheit oder Psyche es einmal nicht mehr zulassen, dass man seiner gewohnten Arbeit nachgeht. Kommt es zu diesem Fall der Fälle und werden Leistungen von der Versicherung eingefordert, müssen betriebswirtschaftliche Unterlagen vorgelegt werden, damit sich die Versicherungsgesellschaft ein Bild vom bisherigen Einkommen und der ausgeübten Tätigkeit machen kann. Dadurch wird nicht das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verletzt, wie jetzt das Oberlandesgericht Köln entschied (Aktenzeichen: 5 U 28/07).

Nötig wurde das Gerichtsverfahren, weil ein Mann sich weigerte, seiner Versicherung die nötigen Daten zur Verfügung zu stellen. Sie wertete dies als Verletzung der Mitwirkungspflicht und drehte dem Versicherten den Geldhahn zu. Vollkommen zu Recht, sagen die Richter. Der Mann sei verpflichtet gewesen, die Papiere auszuhändigen. Anders hätte die Versicherung keine Möglichkeit, genau zu prüfen, ob es zumutbar sei, den betroffenen Betrieb gegebenenfalls neu zu organisieren.

Dass die Versicherungsbedingungen keine Liste enthielten, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, entbinde den Kunden nicht von der Pflicht zur Vorlage und damit der Mitwirkung. Dem Versicherungsnehmer hätte klar sein müssen, dass die Versicherung im Leistungsfall auf entsprechende Nachweise besteht. Schließlich könne die Assekuranz nur so den Anspruch einschätzen. Ein Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung liege daher nicht vor.

Posted by Andre on 08/20 at 06:29 AM
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Montag, August 18, 2008

Vereinfachte Gesundheitsprüfung im Belegsgeschäft bei Delta Lloyd

Die Berufsunfähigkeitstarife des Wiesbadener Finanzdienstleisters Delta Lloyd sind in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest mit dem Prädikat „sehr gut“ ausgezeichnet worden. Grund dafür ist nicht nur die ständige Erweiterung des Angebotes, sondern auch die Optimierung der Produkte und die Kundenfreundlichkeit des Unternehmens. Seit neustem hat die Delta Lloyd im Belegschaftsgeschäft nun Berufsunfähigkeitsversicherungen für Kollektive ab zehn Menschen, die es zu versichern gilt. Als besonderes Feature muss nur eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung vollzogen werden.

Der Anwärter für die Versicherung hat lediglich eine wenige Zeilen umfassende Erklärung zu seinem Gesundheitszustand niederzuschreiben und muss sich nicht mit den bisher gewohnten, sehr weitreichenden Gesundheitsfragen beschäftigen. Die Versicherungssummengrenze für den Berufsunfähigkeitsschutz liegt bei 12.000 Euro jährlich. Zusätzlich hat die Delta Lloyd dafür gesorgt, dass im neuen Belegsgeschäft eine vereinfachte Prüfung der Berufsgruppen ermöglicht wird. Für Mitarbeiter, die beispielsweise einem höheren Berufsunfähigkeitsrisiko ausgesetzt sind als die restlichen Belegschaftsmitarbeiter, kann sich diese Option als äußerst vorteilig erweisen, schließlich können sie in die preiswertere Berufsgruppe der gesamten Belegschaft eingeordnet werden. Die gleichen Vorteile und dieselben Vertragsbedingungen des Belegschaftsgeschäfts können auch von Vorständen, Geschäftsführern und Firmeninhabern genutzt werden, solange sie sich für diese Option entscheiden.

Posted by Saskia on 08/18 at 08:09 AM
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Freitag, August 15, 2008

Berufsunfähigkeit: Gesundheitsfragen gewissenhaft beantworten

Verbraucher, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten die im Antragsprozess notwendigen Gesundheitsangaben unbedingt gewissenhaft und vor allem wahrheitsgetreu beantworten. Tritt im Vertragsverlauf der Schadensfall ein und wird festgestellt, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn gemacht hat, kann im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz erlöschen. Wurde der Vertrag unter vorgetäuschten Voraussetzungen abgeschlossen, kann es sich bei dem Sachverhalt nach Angaben von Experten sogar um Versicherungsbetrug handeln. Die Police wird dann fristlos und ohne Leistungen seitens der Assekuranz gekündigt – der Versicherte erhält nicht einmal seine eingezahlten Beiträge zurück.

Um das dargestellte Szenario zu vermeiden, sollten daher sämtliche Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und unter bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden. Keinesfalls ist der Vermerk des Hausarztes zur Existenz bestimmter Krankheiten ausreichend. Viele Versicherungsnehmer versuchen durch entsprechende Dokumente, die eigene Verantwortung für die im Antragsprozess gemachten Angaben auf die Assekuranz abzuwälzen – nach Ansicht von Experten ohne Erfolg.

Weiterhin sollten bestehende Erkrankungen keinesfalls bagatellisiert werden. Ein signifikanter und irreversibler Schaden an der Wirbelsäule beispielsweise darf keinesfalls als unbedeutender Befund deklariert werden. Experten betonen ausdrücklich, dass unwahrheitsgemäße Angaben auch dann zur Ausschluss der Leistungspflicht des Versicherers führen können, wenn die betreffende Fehlinformation und die damit verbundene Krankheit gar nicht ausschlaggebend für die Berufsunfähigkeit sind. Ein erschlichener Vertrag ist in seinem gesamten Umfang nichtig. Sofern Antragsteller sich nicht sicher sind, wie ein bestimmter ärztlicher Befund der Versicherung gegenüber zu deklarieren ist, sollte unbedingt Rücksprache mit der Assekuranz und dem behandelnden Arzt gehalten werden. Im Zweifelsfall ist ein Ausschluss bestimmter Erkrankungen aus dem Leistungskatalog besser als falsche Angaben.

Posted by Gerald on 08/15 at 09:44 AM
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