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Energiesparen

Donnerstag, Dezember 22, 2011

Energetische Gebäudesanierung – Der Energiepass lohnt sich!

Energieeffizienz wird in allen Lebensbereichen immer wichtiger. Zum einen zwingen ständig steigende Energiepreise zum Sparen. Zum anderen gelangen die individuellen Möglichkeiten, etwas zum Umweltschutz beitragen zu können, immer mehr ins öffentliche Bewusstsein. Die Notwendigkeit, Energie zu sparen und damit den Ausstoß von CO2 zu vermindern, wird in zunehmendem Maße auch vom Gesetzgeber eingefordert.

Eine Maßnahme des Gesetzgebers, welche auf eine Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden abzielt, ist der sogenannte Energieausweis. Bereits im Jahr 2002 wurde im Zuge des Energiespargesetzes der Energiepass eingeführt. Dieser galt zunächst für Neubauten und sollte dafür sorgen, dass neue Häuser so gebaut werden, dass Energieverluste in Zukunft so gering wie möglich sind. Der Gedanke dahinter ist, Bauherren zu einer energieeffizienten Bauweise anzuregen. Der Geltungsbereich des Dokuments, welches inzwischen den Namen Energieausweis zur energetischen Bewertung von Gebäuden trägt, ist kontinuierlich erweitert worden. Hinzu kamen Bestandshäuser, an denen Veränderungen vorgenommen wurden und inzwischen ist der Nachweis des Energieverbrauchs für nahezu alle Häuser Pflicht.

Transparenz soll bei Modernisierungsbemühungen helfen

Die Funktion dieses Ausweises ist es, zum einen Hausbesitzer zur Energiesanierung zu motivieren. Immerhin entfallen rund 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland auf Gebäude – hier liegt noch ein enormes Einsparungspotenzial. Mit konkreten Modernisierungstipps soll aufgezeigt werden, wie beispielsweise das Anbringen von Wärmedämmverbundsystemen den Energieverbrauch eines Hauses und damit die Energiekosten senken kann. Zum anderen soll der Energieausweis beim Hauskauf eine Orientierungshilfe bieten, um den Energieverbrauch beziehungsweise den Sanierungsbedarf vor Vertragsabschluss abschätzen zu können.

Nutzen Sie die Unterstützung des Staates

Um Hausbesitzer zusätzlich zu motivieren, gibt es für energetisches Bauen und Sanieren zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten bei der Finanzierung. Neben den Kommunen bietet auch der Bund und sogar Energieversorger Zuschüsse an. Neben konkreter finanzieller Unterstützung für bestimmte Baumaßnahmen können auch Steuervergünstigungen Teil der Hilfe sein. Für eine genaue Planung und Kalkulation von Modernisierungsarbeiten sollte ein erfahrener Energieberater hinzugezogen werden. Er kann nach genauer Analyse sagen, welche baulichen Veränderungen Sinn machen, was sie kosten und welche Förderprogramme es gibt.

Posted by Gerald on 12/22 at 12:20 PM
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Sonntag, Januar 09, 2011

Wir bauen eine neue Stadt!

Wird die lokale Infrastruktur revolutioniert?

Heimat ist, wo mein Bett steht! - Heimat ist die Stadt meiner Geburt, Kindheit und Jugend! - Wie auch immer Heimat definiert wird, eine Stadt der Zukunft zu gestalten bedeutet auch eine flexiblere Infrastruktur, besser gekoppelte Einzelsektoren und die Mehrfach-Nutzung von Gebäuden.

Für Experten des Deutschen Instituts für Urbanistik ist dies das Ergebnis einer Studie, die auch unter den Aspekten von Klimawandel, Überalterung und Globalisierung die Städteplaner neu herausfordert.

Auf die Analyse der neuen Planungen wurden die Sektoren Energie, Wasser, Abwasser, öffentlicher Verkehr, Gesundheit und Bildung. Energie, Verkehr und Abwasser untersucht, die alle zusammenhängen. Vorbei sei das Zeitalter der zentralisierten Energiesysteme; eine regenerative Stromerzeugung ist dezentral organisiert und muss lokale Einspeisung ermöglichen. Passivhäuser verändern den Wärmebedarf, womit auch die Entwicklung des Verkehrs verbunden ist.

Mit dem Bürgerbus anfreunden!

Setzt sich die Elektromobilität durch, werden Smart Grid *) und Speichernutzung von Autobatterien zu vorrangigen Themen. Flexibel muss auch der Trend zu flexiblen Bedienformen des öffentlichen Verkehrs werden. Dazu zählen das Car-Sharing, Bürgerbusse, Sammeltaxen oder erleichtertes Umsteigen zwischen Individual- und öffentlichem Verkehr.

Denkt auch der Mieter, Eigentümer und Verbraucher kaum an das von ihm genutzte Abwassersystem, ist auch dieses in Zukunft zu optimieren. Hierzu ist dieses dezentral zu gestalten und eng mit dem Energiesektor zu verbinden. Schließlich trägt das Abwasser viel ungenutzte Wärme in sich, wenn es im Normalfall mit 25 Grad entsorgt wird. Damit gilt auch bei Passivhäusern das Abflussrohr als das einzige Wärmeleck. Darüber hinaus ist eine energetische Nutzung der Reststoffe von Kläranlagen durch Biogaserzeugung sinnvoll. Dazu haben mehrere Modellprojekte auf der internationalen Bauausstellung Hamburg erste positive Ergebnisse geliefert.

Kultur in integrativen Gebäuden

Bei den “weichen” Standortfaktoren geht es mit der sozialen Infrastruktur für die Städteplane um die Frage, wie öffentlich frequentierte Gebäude künftig zu nutzen sein werden. Weist der Trend in Richtung Ganztagsschule mit Begleitangeboten, sind ganze “Bildungs-Landschaften” das Modell der Zukunft: Bibliotheken, Lokale, Theater oder Musik-Events können in Schulgebäude integrativ zusammengefasst werden.
Dann wäre für die Urbanisten als letztes Problem der Gesundheitssektor. Weil nämlich bei älter werdender Gesellschaft die Zahl der Hausärzte abnimmt oder diese in sozial gehobene Stadtviertel abwandern, sind im Bereich der Alten- und Pflegeheime, beim betreuten Wohnen sowie bei den Krankenhäusern Rückbau, Spezialisierung und Privatisierung voll im Gange. Trotz höherer Umsätze über die Patienten und Bewohner mit oder ohne Pflegestufe gelten die Einrichtungen als in Finanznot. Grund genug für die Kostenträger, dem Versorgungsbedarf das Controlling zu widmen.

Veraltete Standards

Lagen noch vor zehn Jahren die Standards beim Ausbau neuer Wohnquartiere, weil Demografie, Energie und Technik dies forderten, orientiert sich die Städteplanung heute neu: Statt früherer Generalisierung stellt sich die Frage, wie jedes einzelne Objekt die Standards und die Nutzung der Infrastruktur bestimmen.

Anmerkung: *) Ein Smart Grid integriert alle Akteure auf dem Strommarkt durch das Zusammenspiel von Erzeugung, Speicherung, Netzmanagement und Verbrauch in ein gesamtes System (nach Wikipedia).

Posted by wob. on 01/09 at 02:07 PM
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Mittwoch, November 10, 2010

Gerechte Heizkosten?

Neue Richtlinie VDI 2077 zeigt wie’s geht

Was immer auch die “Wetterkarte” bringt, für Mieter ist oft wichtiger, was vor längerer Zeit war. Denn nicht alle energieabhängigen Mieter haben bereits die Heizkostenrechnungen 09/10 erhalten. Bei dieser könnte nämlich erstmals das Beiblatt der Richtlinie 2077 eine Rolle spielen: “Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung; Verfahren zur Berücksichtigung des Rohrwärmeanteils”. Ein Faktum, das im Vergleich zu den Vorjahren recht deutlich die Kostenanteile verschieben kann.

Gibt die bisher gültige Heizkostenverordnung vor, wie verbrauchte Heizwärme verursachungsgerecht und verbrauchsabhängig zu verteilen ist, ist deren Menge ganz sicher in hohem Maße an die Heizkörper abgegeben worden. Folglich sind die Heizkosten-Verbrauchs-Röhrchen auch an den Heizkörpern angebracht, um die gelieferte Energie zu messen. Da aber auch ungedämmten Rohrabschnitte Wärme in den Raum abgegeben, sofern diese in oder auf den Wänden verlegt sind, kann deren Anteil nicht von den Heizkostenverteilern erfasst werden.
Konkret bedeutet dies, dass Heizkosten einer Einheit zwar nach den erfassten Wärmeeinheiten erfasst wird, dass aber zugleich auch “nicht erfasste Nutzwärme” über die Mengeneinheiten der erfassten Werten verteilt wird. So zahlen Mieter oder Eigentümer mit hohen “erfassten Einheiten” auch anteilig mehr von eben “nicht erfasster Wärme”, die in unterschiedlichem Maße auch andere genutzt haben könnten oder denen zugute kam.

Mit der zusätzlichen Richtlinie sollen also Abrechnungen gerechter werden, indem auch abgegebene Nutzwärme von ungedämmten Rohren berücksichtigt wird. Diese sollte demjenigen zugeordnet werden, der daraus einen Nutzen hat. Wenn also die jüngste oder die bevorstehende Heizkostenrechnung höher ausfällt, kann dies an einer neuen Methode liegen, wohl aber auch an wirklich kalten Wintermonaten und gestiegenen Energiepreisen.

Mieter und Mitglieder bei Eigentümergemeinschaften können übrigens die Hausverwaltung auffordern, sich bei inzwischen liberalisiertem Energiemarkt nach einem günstigeren Lieferanten für Strom oder Gas umzusehen und neue Verträge schließen.

Posted by wob. on 11/10 at 08:00 AM
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Freitag, Oktober 29, 2010

Nicht gleich mit dem Miet-Rechtsschutz drohen

Wohnraum ist die halbe Miete! Energieversorgung samt Heizung, Sauberkeit und Sicherheit macht die zweite Hälfte. Wann immer Immobilien-Eigentümer individuell mit dem Heizen beginnen, für Wohnungsmieter in der Gemeinschaft muss der Vermieter dafür sorgen, dass Wohnungswärme in der Heizperiode ab dem 1. Oktober gegeben ist und diese bis 20. April anhält - sofern die Temperaturen dies erfordern.

Knapp sechs Monate ist also der Vermieter verpflichtet, die Heizung laufen zu lassen, auch wenn der Mietvertrag dazu keinen Hinweis enthält. Wird in Mitverträgen die Heizperiode anders festgelegt, zum Beispiel vom 15. September bis 15. Mai, ist dies gleichermaßen bindend.

Warm wird subjektiv gefühlt

In Mietwohnung und Hausgemeinschaften - unabhängig davon, ob auch Eigentümer drin wohnen - ist eine Zentralheizung auf den Termin einzustellen. So bleibt es dem Mieter überlassen, ob und wieviel er heizt. Wer Heizenergie “entnimmt”, dem muss möglich sein, seine Räume auch auf eine Mindesttemperatur zu bringen: In Wohnräumen sind dies 20 Grad Celsius, in Bädern 21 Grad. Unwirksam wären Klauseln im Mietvertrag, nach denen 18 Grad Celsius in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr ausreichend seien. Wer erst gegen Mitternacht ins Bett geht, der muss damit rechnen, dass die Mindesttemperatur dann ab 23.00 Uhr abgesenkt wird. Aus der Rechtsprechung ist inzwischen bekannt, dass nachts die Zimmertemperatur noch ungefähr 18 Grad erreichen sollte, so das Landgericht Berlin (AZ: 64 S 266/97).

So ganz ohne Pflichten ist aber auch ein Mieter während der Heizperiode nicht. Der Mieter einer Wohnung muss zwar nicht heizen, wenn er lieber im kalten Zimmer seine Nachtruhe genießt und darf deshalb die Heizung herunterdrehen. Ist er jedoch für Wochen oder Monate außer Haus, muss der Mieter gewährleisten, dass die Wohnung keinen Schaden nimmt, weil er nicht oder aber zu wenig geheizt hat. Frostschäden an Rohren oder Schimmelbefall sollten nicht entstehen, weshalb es sich empfiehlt, dass bei längerer Abwesenheit Nachbarn oder Bekannte die Wohnung angemessen heizen und lüften. Wird solches unterlassen, haftet der Mieter für auftretende Schäden.

Wer schlottert, darf kürzen

Für den Fall, dass der Mieter in seiner Wohnung nicht auf die benannte Mindesttemperatur kommt, liegt ein Mietmangel vor, der zur Mietminderung berechtigt. Hierbei sollte man nicht gleich mit dem Anwalt und der Mietrechtsschutz-Versicherung drohen, sondern dem Vermieter Gelegenheit geben, die “Störung” in angemessener Frist zu beheben. Reagiert der Vermieter nicht oder schafft es seine Heizung nicht mehr, kann der Mieter seine Zahlungen bis zu 15 Prozent kürzen, falls er “bei voller Pulle” nur auf beschiedene 18 Grad kommt (LG Frankfurt AZ: 2/17 S 315/99). Wenn gleich die gesamte Heizung ausfällt, und das für Tage bis zur Reparatur oder bis zum Ersatz, kann der Mieter sogar um 100 Prozent mindern oder aber die Wohnung fristlos kündigen, falls es gar zu gesundheitlichen Schäden kommen könnte (OLG Dresden, AZ: 5 U 260/02).

“Graues Wasser”

Gluckert die Heizung und wird es deshalb nicht ausreichend warm, liegt der Grund an falscher Luft im Heizkörper. Dieser wird dann nicht ausreichend voll mit warmem Wasser und strahlt demnach zu wenig ab. Die Heizkörper zu entlüften ist bei hochgedrehter Leistung sinnvoll. Das jeweilige Lüftungsventil am Heizkörper wird mit einem kleinen Spezialschlüssel aufgedreht, bis Luft und ein wenig “graues Wasser” entweicht, das aufgefangen wird. “Ventil schließen” und fertig!.
Heizkörper können auch ohne weitere Sachkenntnis vom Mieter entlüftet werden. Danach sollte man den Vermieter, Hauswart oder die Hausverwaltung informieren, dass anschließend der Wasserdruck im System geprüft wird und Wasser eventuell nachgefüllt werden muss.

Posted by wob. on 10/29 at 05:00 AM
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Montag, September 13, 2010

KfW fördert nur noch Effizienz-Sanierung

” Meine Bank und ich, wir haben Geld…” lautet die kecke Feststellung desjenigen, der auf seinem Kontoauszug immer mal wieder den Hinweis auf seinen Dispositionskredit liest. Wer aber bestehendes Immobilieneigentum in Form eines Altbaus sanieren will, der muss zur Kenntnis nehmen, dass es zinsgünstige Modernisierungskredite von der KfW für einzelne Sanierungsmaßnahmen im Altbau nicht mehr gibt. Die Förderung wurde nämlich zum 1. September 2010 gestoppt.

Vom Förderstopp betroffen ist das Programm, bei dem es darum ging, Einzelmaßnahmen energieeffizient zu sanieren. Das nun gilt eben für Altbau-Eigentümer, die die Fassade ihrer Alt-Immobilie dämmen lassen wollten.

Wenn nun die Fördermittel für einzelne Sanierungs-Maßnahmen aufgebraucht sind, geht jedoch die Förderung für das Gesamtpaket „Energieeffizient Sanieren“ weiter. Weiterhin können Fördermittel für Altbauten fließen, wenn dieser grundlegend energetisch saniert werden soll, und zwar so, dass Arbeiten nach Abschluss dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen.
Pro Wohneinheit gibt es derzeit bis zu 75.000 Euro als zinsvergünstigtes Darlehen zu 2,32 Prozent effektiv pro Jahr. Der Eigentümer als Modernisierer kann zusätzlich einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 12,5 Prozent der Darlehenssumme erhalten. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 30 Jahre.

Posted by wob. on 09/13 at 05:00 AM
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Mittwoch, Mai 19, 2010

Höhere Ansprüche der KfW

Standards für Energieeffizienz verschärft

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kur KfW-Förderbank, wird zum 1. Juli 2010 die Standards verschärfen, unter denen energieeffizientes Bauen und Sanieren gefördert wird. Als attraktiv und neu gilt, dass es künftig für den Neubau auch Tilgungszuschüsse geben wird. Die Neuerungen betreffen Neubauten und Altbausanierung.

Künftig ist bei einem Neubau verpflichtend, dass eingehalten wird, 30 Prozent Energie zu sparen. Demnach werden solche Neubauten nicht mehr gefördert, die lediglich die Vorgaben der Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009) erfüllen oder diese nur knapp unterbieten.
Günstige Kreditkonditionen gibt es ab 1. Juli 2010 nur noch für Häuser, die maximal 70 Prozent der Energie verbrauchen, die dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen.

Neu sind die Vorgaben für die Effizienzhäuser 40 und 55, deren Hausherren nur mit 40 oder eben 50 Prozent der Energie auskommen müssen, die ein heute erstellter Neubau höchstens verbrauchen darf. Neben den günstigen Darlehen wird auch die Tilgung gefördert, und zwar in Höhe von bis zu zehn Prozent der Darlehenssumme und abhängig von der effizienten Energieeinsparung: Je effizienter, desto höher die Mittel.

Für die Altbausanierung gilt künftig statt der 130-er-Regelung die Plus 15-er Vorgabe. Das bedeutet, dass statt der bisherigen Eingangsförderstufe zum 1. Juli als Mindeststandard das Effizienzhaus 115 gilt. Ein Altbau darf damit nach der Sanierung höchstens 15 Prozent mehr Energie verbrauchen als ein Neubau.

Als neu gelten auch die Effizienzhäuser 55 und 70, die als bisherige Altbauten von der KfW gefördert werden, wenn sie nach Abschluss der Arbeiten mit dem Energieverbrauch der Hausherren denen in einem Passivhaus schon recht nahe kommen.

Posted by wob. on 05/19 at 07:00 AM
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Mittwoch, Dezember 16, 2009

Bauherren denken an Energetik!

Zum Jubeln war sie nicht, die Baukonjunktur 2009. Meist bewegte sich der Wohnungsneubau in fallende Richtung. Jetzt scheint es so, als ob die Geschäfte wieder anziehen oder wenigstens leicht angezogen hätten. Einen Maßstab dafür bietet die KfW Bankengruppe, die für 2009 bei zusätzlichen Mitteln aus dem ersten Konjunkturpaket höchste Förderungs-Quoten für energieeffiziente Gebäude meldet.
Seit die Förderprogramme aufgelegt wurden, waren noch nie mehr Mittel beansprucht und genehmigt worden wie in 2009. Und nicht nur private Bauherren wurden begünstigt, auch Baufirmen und letztendlich die Umwelt partizipierten.

imageAngesagt: Wärmedämmung

Und so liegt energetisches Sanieren und Bauen von Wohngebäuden noch immer im Trend: Bis Ende November 2009 vergab die KfW über 200.000 Kredite oder Zuschüsse. Es entstand ein Fördervolumen von mehr als 8 Milliarden Euro. In der Summe ein knappes Viertel dessen, was seit 2001 die bisherige Gesamtsumme von 30 Milliarden Euro ausmacht. Und weil die Mittel ausgeschöpft wurden, sind weitere mit dem ersten Konjunkturpaket bei hoher Nachfrage zur Jahresmitte genehmigt worden. Fördergelder, mit denen Investitionen im Umfang von 17 Milliarden angestoßen wurden. Mehr als eine halbe Million Wohnungen (550.000) wurden auf neueste energetische Standards gebracht.

Wieder mehr Deckungsbeitrag

Mit positiven Deckungsbeiträgen - nach Abzug der variablen Kosten vom Stückpreis - konnte sich auch die Bauindustrie erholen und fließende Mittel abschöpfen. Für die KfW bedeutet dies auch Sicherheit für 270.000 Arbeitsplätze bis Ende 2009 und wohl auch darüber hinaus. Auch wird der Ausstoß des Treibhausgases CO² durch besser gedämmte Gebäude mit moderner Heiztechnik dauerhaft um jährlich 1,3 Millionen Tonnen gesenkt. Und Hausbesitzer und Mieter können sich zudem über geringere Heizkosten trotz steigender Gaspreise freuen.

Wie eine Maßnahme durch die KfW gefördert wird, hängt von der Energiemenge ab, die ein Gebäude im Vergleich zu einem Neubau verbraucht. So wurde das Förderprogramm durch den “KfW-Effizienzhaus”-Standard gestrafft und vereinfacht. Ein “Effizienzhaus 70” verbraucht demnach nur 70 Prozent der Energie eines Standard-Neubaus. Je kleiner die Zahl, desto höher die Energie-Effizienz. Alles ganz easy…

Posted by wob. on 12/16 at 07:00 AM
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Mittwoch, Dezember 09, 2009

Bauqualität muss wieder besser werden

Bis in die Kleinstadt zieht sich die Gefahr der Insolvenz in der Baubranche. Untersteht doch die Bauwirtschaft einem massiven Preiskampf. Europaweite Ausschreibungen, latente Angst, dass Korruption zum Vorwurf wird, wenn kommunal-politisches Entscheiden eine Rolle spielt, die Wirtschaftskrise und verzweifelte, weil ruinöse Angebote von Firmen, die eigentlich schon platt sind, schädigen volkswirtschaftlich, verursachen den Verdrängungswettbewerb und verhindern seriöse Arbeit von qualitätsbewussten Unternehmen.

Doch was tun? Statt Billig-Bauen sollte wieder Qualitäts-Bauen praktiziert werden. Das nun würde wenigstens die deutsche Bauwirtschaft sichern und am ehesten die Folgekosten von Bauschäden verhindern. Doch ohne gemeinsame Zielsetzung wird sich wirtschaftliches, nachhaltiges und gesundes Bauen nicht durchsetzen können. Deshalb müssen Bauherren und Planer, Bauunternehmen und Handwerker im Sinne der Initiative Neue Qualität des Bauens (INQA-Bauen) handeln.
Unter diesem Dach werden Referenzen und Kooperationen auch regional genutzt, indem Partner ihre Strukturen und Angebote abstimmen und Qualitätsstandards für die jeweilige Region definieren. Ergebnisse aus Netzwerken für Berlin Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, NRW und das Saarland sind bereits gegeben.

Jetzt auch im “Ländle”

Für “Gutes Bauen in Baden-Württemberg” fand der Auftakt im November 2009 statt, wobei “Gutes Bauen” mit hoher Bauqualität einhergeht. Über die Initiativen “Architektur und Baukultur”, “Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen” und das “Leitbild Bauwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland” sind

* Bauherren zu motivieren, qualitätsbewusst und wirtschaftlich zu bauen,
* Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bei Arbeits- und
  Geschäftsabläufen zu unterstützen,
* Planer und Architekten zum engeren Kommunikationsaustausch zu bringen und
* Dienstleister regional auf abgestimmte Angebote zu trimmen.

Die Ziele mit regionalen Netzwerken und verschiedener Praxishilfen und Instrumente umzusetzen könnte gelingen mit
* Check-bauen,
* CASA-bauen und
* Gute-Bauunternehmen.de.

Check-bauen hilft, Bauprojekte erfolgreich durchzuführen; CASA-bauen liefert Bauunternehmern systematische Informationen durch Selbstbewertung, was zur Voraussetzung wird, in die Datenbank Gute-Bauunternehmen.de aufgenommen zu werden.
Dabei ist vorgesehen, dass die Datensätze die Unternehmen angeben, die Qualitätssiegel besitzen und insbesondere auch, ob diese durch den Verein für die Prä-Qualifikation von Bauunternehmen e.V. zertifiziert sind.

Posted by wob. on 12/09 at 05:00 AM
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Dienstag, November 17, 2009

Hausbau: Günstig darf nicht billig werden!

Ist das Geld aktuell auch billig, bleibt der Bauherr dann aber doch in vielen Fällen schwach. Schwach in seiner Liquidität, was dazu führt, dass nur “billig gebaut” wird, was sich dann aber meist als ungünstig erweist.

Wird an der falschen Stelle gespart, macht sich dies später mit überhöhtem Energieverbrauchs oder mit teurer Sanierung zunächst latenter Baumängel bemerkbar. Wird dagegen der Bau hochwertig ausgeführt, erspart man sich Folgeschäden und kann bei den Nebenkosten durch Energieverbrauch allerhand sparen.

Wer beim Hausbau an der falschen Stelle spart, den treffen während der Nutzung später deutlich überhöhter Heizkosten oder es wird teuer, aufgetretene Baumängel zu beseitigen. Verlässt man sich auf Studien, dann entfallen neun von 100 Baumängeln auf die Wärmedämmung und weitere zehn von 100 auf die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Dabei fallen die Komponenten Fenster, Türen und Dach besonders auf.

Was zu Mängeln führt

Ursachen für spätere Baumängel können in der Planung wie auch in der Ausführung liegen; das kann sich in überhöhte Heizkosten beweisen oder dass die Heizungsanlage zu gering dimensioniert ist. An Wärme oder Kältebrücken, an undichten Stellen und in der Folge feucht eingebauter Dämmmaterialien steigt die Gefahr, dass Wände oder Decken schimmeln. Das kann zu hohen Sanierungskosten führen und in Extremen sogar zur Unbewohnbarkeit von Gebäuden oder deren Teile.

“Quali” bei Handwerkern

Für Spezialisten gibt es keine Frage: Bei der Entscheidung für Handwerksbetriebe ist sorgfältig vorzugehen und auf deren Qualifikation zu achten. Auch empfiehlt sich eine begleitende Qualitätskontrolle von unabhängiger Seite, denn Mängel am Bau kann man frühzeitig erkennen, bevor Wände und Verkleidungen vieles unsichtbar machen….bis der Zahn der Zeit daran nagt..

Posted by wob. on 11/17 at 05:00 AM
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Dienstag, Oktober 20, 2009

EnEV 2009 verschärft Energiesparen am Haus

Wenn die Regierung was schafft, tritt meistens in Kraft…Na? Richtig, ein Gesetz oder eine Verordnung. Gerade so wie die EnEV 2009 nach der ab 1. Oktober 2009 verschärfte Energiespar-Regeln beim Bau oder Umbau und Ausbau gelten.

Bereits bei der Planung eines Neubaus muss dies berücksichtigt werden. Und auch Eigentümer von Altbauten müssen je nach Status nachrüsten und bei Sanierungen die neuen Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass Bauherren künftig noch energieeffizienter bauen müssen, damit sich die langfristig orientierten Klimaschutzziele der Bundesregierung auch einstellen. Für sogenannte “Bestandsimmobilien” haben nun auch deren Käufer und Eigentümer künftig drauf zu achten, wann der Bauantrag gestellt wurde: Nach dem 30. September gilt jedenfalls die neue Energie-Verordnung.

Was sich für Bauherren ändert

Deutlich verschärft wurden die Auflagen bei Neubauten. Das bedeutet in Zahlen, der Energieverbrauch muss 30 Prozent niedriger sein als nach alter Regelung. Als Richtwert gilt der Jahres-Primär-Energiebedarf. Das ist die “End-Energie”, die für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung verbraucht wird und den Energie-Verlusten, die durch die Erzeugung der Endenergie entstehen. Bei der Außenhaut eines Gebäudes muss die Dämmung um 15 Prozent besser sein als bisher. Und mit dem “Wärmegesetz” sind Bauherren nunmehr verpflichtet, ihren Energiebedarf teilweise über erneuerbare Energien wie Bioenergie, Solar-Thermie, Geo-Thermie oder Umweltwärme zu decken. Wem dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, der kann Maßnahmen durchführen, die ähnlich Klima schonende Wirkung haben. Als Ersatzmaßnahmen gelten hierbei Kraft-Wärme-Kopplung oder Dämm-Maßnahmen.

Und bei Alt-Gebäuden?

Wird die “Gebäude-Hülle” eines Hauses saniert, also Außenwände, Dach, Fenster, Gaupen oder Dachflächen-Fenster, gilt - wie bereits bisher bei der Alt-Verordnung - dass die EnEV nur einhalten muss, wer mit den zu sanierenden Flächen eine bestimmte Größe überschreitet. Diese Berechnung ergibt sich als Ergebnis aus dem Quotient (= Verhältnis) der Fläche des sanierten Bauteils zur gesamten Bauteil-Fläche des Gebäudes. Damit sind kleinere Reparaturen bis zu zehn Prozent der gesamten Bauteilfläche ausgenommen. Für den Dachausbau mit einer Nutzfläche von über 50 Quadratmetern ist seit 1. Oktober 2009 nachzuweisen, dass der neue Gebäudeteil den Neubau-Standard in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der Gebäudehülle erfüllt.

Für Altbau-Eigentümer obligatorisch

Für Altbauten gilt, dass die oberste, bislang meist ungedämmte Geschossdecke über den beheizten Räumen zusätzlich gedämmt werden muss. Auch wenn diese nicht begehbar, jedoch zugänglich ist. Als Alternative gilt es das bislang ungedämmte Dach zu isolieren.
Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten sind Nachtspeicheröfen durch eine neue Heizung zu ersetzen. Dies jedoch nur dann, wenn die Wohnungen ausschließlich mit solchen Geräten beheizt werden. Öfen solcher Bauweise, die bis Ende 1989 installiert wurden, dürfen jedoch noch bis 2020 betrieben werden. Geräte, die ab 1990 installiert wurden, dürfen noch 30 Jahren im Einsatz bleiben.

Kreditbank fördert EnEV

Wie oft bei anderen Förderungen gilt auch hier: Je höher die Effizienz einer Maßnahme, desto attraktiver die Förderung. Deshalb wurden die Förderprogramme der KfW an die EnEV 2009 angepasst; die Struktur ist geblieben. Als einheitlich gelten nach wie vor die Förderstufen “KfW-Effizienzhaus 100”, “KfW-Effizienzhaus 70” und “KfW-Effizienzhaus 55” sowie drei weitere Förderstufen.

Posted by wob. on 10/20 at 09:03 AM
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Montag, Oktober 12, 2009

Abzocke bei Gas und Strom! - Expertenrat:Anbieter wechseln!

Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser sowie mit einem Festnetz-Telefon gehört und gehörte über Jahrzehnte zu den Bedürfnissen, die als solche der Daseinsvorsorge bezeichnet wurden. Lokale Versorger - meist Stadtwerke in städtischem Eigentum - galten dabei als Garanten für verträgliche, weil vertretbare Energiepreise. Doch die Zeiten günstiger Energie waren spätestens mit dem neuen Jahrtausend vorbei. Experten sind überzeugt: Die Preise für Strom und Gas in Deutschland sind “missbräuchlich überhöht”.

Das merkten seit Beginn der 70er Jahre nach und nach nicht nur jene Mieter und Eigentümer, die in Wohnquartieren dem Feststoff-Verbrennungsverbot gefolgt waren und sich ans Gas von den lokalen Stadtwerken verpflichten mussten, das nahmen auch jene ersten Gaspreis-Gegner wahr, die erkannten, was in den Preis-Index-Erhöhungs-Faktoren so alles drin steckte.
Nach zahlreichen Protesten, nach Gas-Preis-Urteilen und nach Gas-Preis-Verweigerern, die allesamt als Gas-Rebellen bezeichnet werden, ist seit mindestens fünf, sechs Jahren klar: Die Strom- und Gaskunden werden von den Anbietern “kräftiger als je zuvor ausgeplündert”.
So auch das anhaltende Urteil beim Bund der Energieverbraucher. Der “freie Wettbewerb” stellt sich somit als Bluff dar.

Nicht nur wegen der Gewinnabsichten, auch wegen der Querfinanzierung lokaler öffentlicher Aufgaben durch die Hintertür “Energie-Umsätze” zahlen die Verbraucher ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit jährlich Milliarden Euro zu viel und mehr als in anderen Ländern.
Marktbeherrschend ist die Stellung der führenden Konzerne bei Strom und Gas auf allen Stufen der Erzeugung, Verteilung und des Vertriebs. Der Wettbewerb unterbleibt eigentlich und Strom- und Gaspreise werden auch vom Staat nicht kontrolliert.

Begrenzte Vorteile

Doch trotz des möglichen Wechsels des Strom- oder Gasanbieters bleiben die Vorteile begrenzt. Es fehlt daran, die Energie-Giganten zu entflechten und die Leitungsnetze von Strom und Gas öffentlich zu kontrollieren.
Begleitet von einer Rechtsschutzversicherung ist dem Verbrauchern geraten, sich auch zivilrechtlich gegen ihre Stadtwerke zu wehren, deren Verhaltensweisen durch zahlreiche Urteile ins Wanken geraten sind.
Wer in den vergangenen Jahren zuviel an Abschlagszahlungen leistete, kann nicht nur zuviel bezahlten Strom- und Gaspreise zurückfordern, sondern auch mit laufenden Abschlagszahlungen verrechnen. Das Risiko auf Zahlung verklagt zu werden, hängt dann aber auch von Preiserhöhungsklauseln ab, die in vielen Fällen als rechtsunwirksam gelten und somit für die vergangenen Preiserhöhungen keine Bedeutung hatte.
(Infos auch über Gaspreisvergleich / Strompreisvergleich bei www.verivox.de)

Posted by wob. on 10/12 at 07:46 AM
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Montag, Juli 06, 2009

Damit es auch in Zukunft heizt!

”Öl oder Gas - wie endet das?” - Fossile Energieträger haben eines gemeinsam: ihr Preis schwankt; Produzenten und Versorger machen herausragend gute Geschäfte und Energie wird in Zukunft wohl noch teurer; auch wenn einzelne Gasanbieter “feste Preise für ein Jahr” versprechen (ab Herbst 2009).

Auf die ‘energetische Besorgnis’ und auf die neue Technik stellte sich längst auch die Heizungsbranche ein, die mit neu entwickelten Brennwertkesseln als dem aktuellen Standard für Öl- und Gasheizungen auftritt. Ideal für die Umwelt ist dabei eine Kombination mit Solar-Thermie.

So werden in den Labors der Heizgeräte-Hersteller alternative Anlagenkonzepte entwickelt, die aus Brennstoffen mehr Energie herausholen und somit nicht nur ‘effektiver’ sondern tatsächlich ‘effizienter’ sind. Maßgeblich sind bei derartigen Projekten auch ökologische Aspekte, die der drohenden Klimakatastrophe entgegen wirken.

Zeitgerechter Stand der Technik bei Öl- und Gasheizungen sind Brennwertkessel, die Energie zu nahezu 100 Prozent nutzen - Tatsachen für Brennwertgeräte, die bereits die Anforderung höchstmöglicher Effizienz erfüllen. Werden gleichzeitig regenerative Energieträger eingebunden, können solche Heizungsanlagen optimiert werden. Bewährt hat sich dabei die Kombination aus Brennwert-Technik und Solar-Thermie, um Warmwasser zu bereiten und die Raum-Heizung zu unterstützen.

Die Profis ran lassen!

Wer als Bauherr auf dem Dach des Hauses oder an der Fassade Sonnenenergie erzeugen will, müssen nicht allein auf Solar-Thermie-Anlagen setzen, er kann mit einer Photovoltaik-Anlage auch Solarstrom gewinnen und diesen Strom gegen Entgelt ins öffentliche Netz einspeisen.

Bislang mussten sich Bauherren für eines der beiden Systeme entscheiden, doch jetzt gibt es “Hybrid-Kollektoren”, die Solar-Thermie und Photovoltaik in einem Kollektor vereinigen. Für Hauseigentümer lohnt sich eine solche Investition doppelt: Der Kollektor spart Heizkosten und gleichzeitig fließen Einnahmen aus dem Einspeisen von Strom. Als weitere Innovation gelten stromerzeugende Heizungen, die selbst in Einfamilienhäusern als kleine Blockheizwerke (BHKW) gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen. Ein solches Mini-Blockheizkraftwerke funktioniert nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung, wobei - ähnlich wie im Auto - der Antrieb der Heizleistung entspricht und ein Motor eines Miniblockheizwerks als Generator Strom erzeugt. Wärme aus Abgasen wird über einen Wärmetauscher für das Heizwasser eingesetzt. Dieser Einsatz rechnet sich heute bereits in Mehrfamilienhäusern.

Bei der Technik mit Wärmepumpen wird genutzt, dass Heizungswärme nicht nur durch Verbrennung entsteht, sondern dadurch, dass der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich gespeicherte Sonnenwärme entzogen wird. Werden Wärmepumpen noch mit Strom betrieben, arbeitet die Forschung auch daran,  Gas- und Ölwärmepumpen zu entwickeln. Deren Vorteil: Die Pumpen nutzen Umweltwärme und statt des Stroms wird Erdgas oder Öl als Primärenergie eingesetzt. Noch aber reicht der Bedarf bei Einfamilienhäusern für den effizienten Einsatz der Gas-Wärmepumpe nicht aus.

Posted by wob. on 07/06 at 02:05 AM
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Dienstag, März 24, 2009

Energie sparen: effizient und effektiv!

Gute Filme erhalten meist das Prädikat *Besonders wertvoll”. Jetzt sollen auch in Zukunft energie-effiziente Häuser auf den ersten Blick erkennen lassen, dass deren Prädikat heißt: “Qualitätssiegel fürs Effizienzhaus”. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat ein solches Zeichen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der KfW entwickelt.

Ein Haus mit dem Effizienzhaus”-Siegel gehöre auf jeden Fall in die *Premium-Liga”. Gleichgültig, ob es ein sanierter Altbau oder ein Neubau sei, so die Haltung derer, die die Kooperation vom Management begleiten. Das neue Qualitätszeichen, neudeutsch Energie-Label, soll deshalb schon im Herbst als Auszeichnung *auf den Markt kommen”.

Gilt eine erkennbar angebrachte Hausnummer für jeden Eigentümer als *ordentliche Pflicht” nach örtlicher Polizeiverordnung, so soll bald ein weiteres Hausschild am Gebäude die besondere Qualität der Immobilie wegen deren “Effizienzhaus”-Marke kennzeichnen.
Steigt nämlich bei Miet- und Kaufinteressenten und bei Bauherren die Nachfrage nach Häusern, die energie-effizient bewirtschaftet werden können, stark an, will man diese Tendenz mit dem “Effizienzhaus”-Label markant werden lassen.

Bei der *dena” ist man überzeugt, dass diese Qualitätsoffensive den Markt insbesondere von Verbraucherseite stärkt. Energieeffiziente Häuser sind schneller zu erkennen und man kann sich darauf verlassen, dass der Energiebedarf sehr niedrig ist. Für Bauträger oder Wohnungsbau-Unternehmen kann die Marke “Effizienzhaus” dann auch besser vermarktet werden.

Die inhaltliche Verbindung des Energielabels mit der KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren schafft damit mehr Einheitlichkeit am Markt. Die neue KfW-Förderung, die ab April 2009 gilt, trägt wohl schon deswegen die Kenzeichnung über *Förderstufen” und “Effizienzhaus”.

Ein Effizienzhaus-Siegel für die eigene Immobilie zu erlangen, ist an den energetischen Qualitäts-Nachweis geknüpft. Der qualitätsgesicherte Energieausweis ist dabei nach standardisierten Verfahren der *dena’ zu bestätigen.
Das bedeutet: Ein Haus wird nach Sanierung oder Fertigstellung durch einen qualifizierten Fachmann in Augenschein genommen und nach einem standardisierten Verfahren energetisch bewertet.
Wer ein geplantes Haus schon vor Baubeginn als “Effizienzhaus” werbend anpreisen will, der muss versprechen, den Prüfprozess zeitgerecht nachholen zu lassen.
Die dena will das “Effizienzhaus”-Label bis zum Start der neuen Energieeinsparverordnung auf dem Markt platzieren. Das wäre dann der 1. Oktober 2009.

Posted by wob. on 03/24 at 08:09 AM
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Sonntag, März 22, 2009

Staatliche Hilfe von Solar bis Wärmepumpe

Erneuerbare Energien bringen stattliche Hilfe

“Fordern und Fördern” lautet ein aktuelles pädagogisches Prinzip, um bei PISA künftig besser zu liegen. Gefordert und gefördert wird aber auch bei der Erziehung zu mehr erneuerbaren Energien. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Immobilienerwerber, Umbauer und Modernisierer, die mit der Solaranlage bis hin zur Wärmepumpe Energie sparen.

Das Bundesamt setzt vor allem darauf, Maßnahmen zu fördern, über die deutlich stärker erneuerbare Energien genutzt werden, um langfristig eine ökonomisch und ökologisch ausgewogene wie auch sichere Energieversorgung zu ermöglichen.
So richtet sich die Förderung von Solaranlagen nach der Quadratmeterzahl der Kollektor-Fläche der Solaranlage. Liefert die Solaranlage auch Energie für die Zentralheizung, gibt es vom Staat weitere Mittel für die Maßnahme an der eigenen Immobilie.

Die Anlage jedoch nur dann gefördert, wenn sie aus mindestens neun Quadratmetern Flachkollektor-Fläche besteht und Pufferspeicher mit mindestens 40 Litern pro Quadratmeter hat.
Bei Anlagen mit Röhren-Kollektoren beträgt die Mindestfläche sieben Quadratmeter; verbunden mit einem Speichervolumen von 50 Litern. Sind bestehende Anlagen zu erweitern, wird auch dieses bezuschusst.

Gelten Solarkollektor-Anlagen als besonders innovativ oder effizient, kann zusätzlich mit Bonus-Förderungen ergänzt werden. So fördert der Staat die Förderung für den Einbau moderner Heizungsanlagen bis Ende 2009. Errichtet der Eigentümer gleichzeitig eine Solaranlage zur kombinierten Wasseraufbereitung mit Raumheizung und schafft sich einen Gas- oder Ölheizkessel mit Brennwerttechnik an, wird diese Förderung fällig.

Wer es richtig technisch mag, der möge die Kombination einer Biomasse- oder Wärmepumpenanlage mit einer Solaranlage fördern lassen. Wird eine Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung errichtet, kann diese zudem mit einem Effizienzbonus gefördert werden.
Dafür ist vorausgesetzt, dass die Solaranlage auf einem Gebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Bedarf an Primärenergie hat und dies berechenbar wird durch einen Energiebedarfsausweis.

Pellets statt Gas oder Öl

Vom Bundesamt Bafa gefördert werden auch Biomasse-Feueranlagen, wenn es sich um automatisch beschickte Anlagen von 5 bis 100 kW Nenn- Wärme-Leistung handelt.
Für Pellet-Öfen gibt es mindestens 1000 Euro, für Pellet-Kessel 2000 Euro und 2500 Euro für Pellet-Kessel, wenn der zugehörige Pufferspeicher ein Speichervolumen von mindestens 30 Liter/Kilowatt hat.

Auch Luft- und Wasserwärmepumpen in Neubauten werden gefördert, wobei sich der Förderbeitrag nach der Fläche richtet. Das macht bei Wohngebäuden höchstens 850 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei gewerblich genutzten Gebäuden ist die Förderung auf 8 Prozent der nachgewiesenen Netto-Investition begrenzt.

Weitere Möglichkeiten der Förderung gibt es für Bauherren und Modernisierer wenn der Wärmeschutzes durch Dämmstoffe verbessert wird, und zinsgünstige Darlehen der KFW-Bank sind zu beantragen beim Erwerb von Wohneigentum oder der energetischen Sanierung von Wohneigentum. Auch Länder, Gemeinden und Bundesländer Gemeinden unterstützen Modernisierungsmaßnahmen häufig zusätzlich mit eigenen Aktionen.

Weitere Infos über
www.bafa.de; www.kfw.de; www.das-energieportal.de; www.pelletfoerderung.de und www.waermepumpe.de

Posted by wob. on 03/22 at 05:17 PM
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Dienstag, März 03, 2009

Neu bauen oder besser alt kaufen?

Das eine tun oder das andere nicht lassen! - Wer ins Eigenheim einziehen will, der hat Wochen und Monate zuvor “die” Entscheidung zu treffen: Altbau kaufen oder Neubau des Traumhauses? Beides hat was für sich und bietet jeweils Vorteile oder fordert Kompromisse. Wer sich schließlich wie fühlt, kann nur individuell empfinden.

Ein gebrauchtes Haus zu kaufen, ist in jedem Fall mit Kompromissen, mit besonderen Kosten und einem dann doch anhaltenden Risiko behaftet. Denn “passt wie angegossen” gibt es nur selten.
Hat der oder haben die Bauherren beim Neubau die wahre Gestaltungsmöglichkeit,  bei individuellem Grundriss und gewünschter Ausstattung auf das Grundstück zu bauen, ist ein anderer Aspekt der der Wohnnebenkosten. Aktuell von höchster Bedeutung sind Wärmedämmung und energiesparende Haustechnik, was sich auf die Unterhaltskosten auswirkt. Auch sind bei Neubauten die ersten Reparaturen weit später erst denkbar und seltener. Ansonsten kann man beim Altbau zwar einiges selbst in die Hand nehmen, opfert aber dafür Freizeit statt Geld.

Für den Kauf eines schnuckelig gelegenen alten Hauses spricht, dass je nach ausgewiesenem Baugebiet für einen Neubau nicht alles, was erwünscht wird, auch erlaubt ist. Bei gebrauchten Immobilien ist dagegen von Vorteil, dass der Preis für Haus und Grundstück feststeht. Eine lange Bauphase oder das Risiko, dass das Haus nicht wie erwünscht fertig wird, sind auszuschließen. Und auch das Wort ‘Pfusch’ wird sich beim Altbau kaum einstellen, wenn nicht doch das eine oder andere beim Umbau oder der Sanierung zum Mangel wird…

Oft ist die “Südstadt” heiß begehrt!

Wegen ansonsten fehlender Grundstücke ist der Kauf einer Alt-Immobilie oft die einzige Möglichkeit, in begehrten Stadtteilen wohnen zu können. Wer ein Haus saniert, spart dann auch Ressourcen, da weniger Baumaterial benötigt werden und keine weiteren Flächen versiegelt werden. Doch nicht jedes gebrauchte Haus ist es wert, es als Kaufobjekt auszugucken und damit zur Bauherren-Aufgabe zu machen.
Die Kosten für Sanierung und Modernisierung möglichst exakt zu bestimmen, erfordert Fachwissen und Erfahrung mit Altbauten. Da reichen wenige Besichtigungen kaum aus, um den Zustand fachmännisch zu beurteilen.
Ein unabhängiger Gutachter macht sicher Sinn, wenn jemand gebraucht kaufen will, damit es nach Vertragsabschluss nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.
Schließlich soll ein Objekt auch den Preis wert sein und nicht oberflächlich geschätzt werden. Spätere Erkenntnis wegen des zusätzlichen Aufwands machen sonst die Finanzierung zunichte.
Spezialisten für Altbauten vermittelt der Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung, Telefon 030-484 90 78 55.

Posted by wob. on 03/03 at 08:13 AM
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