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Gebäudeversicherung
Donnerstag, Januar 21, 2010
Vierfach versichert: ARAG Recht&Heim Aktiv
Versicherungen nicht mehr ausschließlich einzeln, sondern im Paket anzubieten, hat sich inzwischen bei den meisten Unternehmen durchgesetzt. Kunden haben damit alles aus einer Hand und können sich mit einer Police gleich gegen mehrere Risiken absichern. Ob es immer die günstigste Lösung ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Das gilt auch für den Vierfachschutz, den die ARAG mit Recht&Heim Aktiv auf den Markt gebracht hat.
Das Produkt umfasst laut Pressemitteilung des Unternehmens „vier leistungsstarke Versicherungen“, die in einem Vertrag gebunden sind. Abgeschlossen werden mit Recht&Heim Aktiv eine Rechtsschutz-, eine private Haftpflicht- und eine Hausratversicherung inklusive Glasbruch-Schutz. Hinzu kommt wahlweise eine Wohngebäudeversicherung. Statt nach einem Schadensfall nur die Kosten zu ersetzen, geht die ARAG mit ihrem Kombiprodukt einen Schritt weiter – und entspricht auch damit dem allgemeinen Trend: Sie bietet zusätzliche Serviceleistungen.
Bei Rechtsstreitigkeiten stellt das Unternehmen einen Mediator, der eine gemeinsame Konfliktlösung herbeiführen soll. Zudem können sich Versicherte über das Anwalts-Telefon JuraTel® zu Rechtsfragen beraten lassen, erhalten psychologische Soforthilfe nach einem Einbruch, können den Urlaubs-Service mit einem zuverlässigen House-Sitter in Anspruch nehmen und die eigenen vier Wände einem Sicherheits-Check unterziehen lassen. Damit Schäden recht schnell behoben werden, steht sogar ein Handwerker-Service bereit.
Die Idee hinter dem Vierfachschutz mit Serviceleistungen erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG: „Wir legen sehr viel Wert darauf, dass unsere Produkte ein aktives Risikomanagement bieten. Zum Beispiel erwartet der Verbraucher heute konkrete Hilfestellungen zur Konfliktlösung und insbesondere zur Konfliktvermeidung“. Im Sinne der Kunden dürfte es auch sein, dass sie bei Recht&Heim einen Schadensfreiheitsrabatt erhalten, wenn sie keine Leistung in Anspruch nehmen.
Abgesichert sind sämtliche Familienmitglieder, die an der amtlichen Meldeadresse des Versicherungsnehmers wohnen – also auch die Kinder sowie verwandte und verschwägerte Personen. Wer sich nun Gedanken wegen bereits bestehender Verträge für Rechtsschutz, Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude macht, den beruhigt die ARAG: Sie rechnet die Beiträge für Fremdversicherungen maximal drei Jahre bis zu deren Ablauf an.
Sonntag, Januar 17, 2010
Sparsamkeit beim Heizen kann Frostschäden hervorrufen
Heizen kostet Geld: Weil die Energiekosten in den vergangenen Jahren sehr deutlich gestiegen sind, passen die meisten Verbraucher inzwischen gut auf, wenn sie am Thermostat der Heizung drehen. In vielen Haushalten wird mittlerweile sehr bewusst geheizt, was letztlich bedeuten kann, dass manchmal nur bedingt oder auch gar nicht geheizt wird.
Im Grunde genommen ist es erfreulich, wenn nicht mehr geheizt wird, als es unbedingt erforderlich ist. Auf der anderen Seite kann einen die Sparsamkeit teuer zu stehen kommen: Sollte die Temperatur in bestimmten Räumen zu sehr abfallen, kann es zu Frostschäden an den Wasserleitungen kommen – und diese gilt es wiederum sehr ernst zu nehmen. Immerhin können diese Schäden hohe Kosten nach sich ziehen und zugleich ist das Risiko, selbst betroffen zu sein, relativ groß.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, ist es vollkommen falsch, aus Kostengründen bzw. aus Sparsamkeit die Heizung vollständig abzudrehen. Frostschäden, die an Wasserleitungen auftreten sind keine Seltenheit – gleichzeitig handelt es sich hierbei um eines der am häufigsten eintretenden Schadensfälle: Leitungsschäden kosten die deutschen Versicherer im Jahr gut 1,9 Mrd. Euro.
Wenn Wasserleitungen einfrieren, dehnt sich das darin befindliche Wasser aus, wodurch sich auch die Leitungen ausdehnen. Als Folge entstehen Lecks oder Rohrverbindungen brechen auf. Nach dem Auftauen der Leitungen kann das Wasser austreten und kostspielige Schäden verursachen. Dementsprechend ist es wichtig, die eigenen Räume bei niedrigen Außentemperaturen ausreichend zu heizen und gleichzeitig über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen. Leitungsschäden können sowohl mit einer Gebäudeversicherung als auch mit einer Hausratversicherung abgedeckt werden. Bei der Gebäudeversicherung gilt es darauf zu achten, dass diese Leitungsschäden garantiert einschließt – einige Gebäudeversicherungen bieten lediglich eine Absicherung gegen Feuer- und Brandschäden.
Posted by Jochen on 01/17 at 09:21 AM
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Mittwoch, Dezember 30, 2009
Vom Rohbau zum Neubau - lieber gleich versichern!
Was liegt, steht, hängt oder baumelt nicht alles auf einer Baustelle. Und warum prangt auf den meisten Baustellen ein Schild, dessen Text man im mittleren Alter wohl schon auswendig kann: Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder! - Und? Haften sie wirklich? Wer haftet für Personenschäden, die Angehörige und Bauhelfer widerfahren, sofern doch jede Menge Eigenleistung erbracht wird?
Früh richtig versichern schützt!
Da ist eine Bauherren-Haftpflicht doch wohl selbstverständlich. Denn bereits während der Bauphase sollte für ausreichend Schutz gesorgt sein. Schutz gegen Personenschäden eben. Und für den Fall des Sachschadens - bei Unwetter, Feuer und Materialfehler - bietet die Gebäude-Neubauversicherung oder auch eine “kombinierte Bauversicherung” eine optionale oder eben auch eine optimale Lösung.
Auch wer als Kollege, Freund oder Verwandter beim Bau mithilft, kann also zusätzlich versichert werden. Ein Schutz auch, der mögliche Schadenersatzklagen vermeidet, denn wenn sich ein Bauhelfer auf der Baustelle verletzt, dann muss der Bauherr und künftige Eigentümer haften.
Was als Pflicht nicht versäumt werden sollte, ist die Meldung derjenigen, die beim Bauen mehr oder weniger regelmäßig mitwirken. Dies hat bei der Berufsgenossenschaft nach geleisteten Arbeitsstunden zu erfolgen, was dann allerdings auch einen Beitrag nach sich zieht. Aber allemal besser, als vom ‘bösen Nachbarn’ verpetzt zu werden und nachmelden zu müssen. Das kann gar eine Ordnungswidrigkeit sein, die ihrerseits noch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung werden kann.
Inhaltlich deckt eine Gebäude-Neubau-Versicherung die Schäden beziehungsweise den Aufwand aus Elementarereignissen, durch Vandalismus, unbekannten Eigenschaften des Baugrundes und bei Konstruktions- sowie Materialfehlern. Keine Deckung wird in der Regel ausgesprochen, wenn Mängel und grobe Fahrlässigkeit zur Ursache von Schäden wurden.
Die Deckungssummen und die Ansprüche des Bauherren bestimmen die Beiträge, allerdngs sollte eine Unterversicherung vermieden werden. Dies nämlich würde im Schadenfall für den Versicherungsnehmer zu Kosten führen, die ihn als unversicherten Rest treffen….
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also auch hier, wenn es um Leistung. Ausschluss, Laufzeit, Risiko und Prämie geht. Beitragsunterschiede sind auf jeden Fall gegeben, was den Preisvergleich herausfordert. Geht dann die Bauphase in die Wohn- und Nutzungsphase über, ist an die Gebäude- und Haftpflicht-Versicherung zu denken, wenn doch mal irgendwann Gäste, Verwandte, Zulieferer oder gar der ‘Boschtle’ zu Schaden kommen sollten. Gut wohnen heißt eigentlich auch immer sicher wohnen.
Mittwoch, Dezember 09, 2009
GDV gibt Tipps für eine sichere Weihnacht
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) präsentiert eine erfreuliche, wenngleich nach wie vor traurige Statistik: Für dieses Jahr werden mehr als 12.000 Wohnungsbrände während der Weihnachtszeit prognostiziert. Das sind zwar elf Prozent weniger als im vorigen Jahr, aber immer noch zu viele.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Schadensfälle seit drei Jahren in Folge rückläufig sind. Dafür stiegen die Kosten je Feuerschaden auf durchschnittlich 2.600 Euro. Im Jahr 2008 mussten die Versicherer im Schnitt 2.300 Euro aufbringen. Der Anstieg um 13 Prozent wird mit höherwertiger Technik wie zum Beispiel Flachbildfernsehern begründet.
Insgesamt mussten die Assekuranzen laut GDV-Statistik für die Wohngebäude- und Hausratversicherung im vergangenen Jahr rund 1,2 Milliarden Euro für kleine und große Brände aufbringen. Im Sommer sorgten Überspannungs- und Blitzschäden für Brandherde. In den Wintermonaten Dezember und Januar, insbesondere zwischen den Jahren, sorgen hauptsächlich Kerzen, Raketen und Böller für Schäden.
Damit die Weihnachtszeit möglichst ohne Einsatz der Feuerwehr genossen werden kann, hat der GDV eigens ein kleines Weihnachtsportal mit Versicherungstipps gestaltet (www.gdv.de/weihnachtsbraende). Dort sind unter anderem zehn Sicherheitstipps rund um den Weihnachtsbaum zu finden. „Lassen Sie Ihren Weihnachtsbaum nie unbeaufsichtigt. Behalten Sie Ihre Kinder und Haustiere immer im Auge“, lautet zum Beispiel Tipp Nr. 8.
Montag, November 23, 2009
Eigenheim bietet sichere Altersruhe
Ersparte Miete erlaubt Rentenalter mit finanziellen Vorteilen
Auch ohne die Schlagzeilen, die Tatsachen und die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wäre der beständige Wunsch nach Wohneigentum stark wie schon immer. Das belegt eine der jüngsten Allensbach-Umfrage zur Altersvorsorge, wonach 63 von 100 Berufstätigen ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung als “besonders sicher” empfunden.
Aktuell wohnen 50 von 500 Deutschen in den eigenen vier Wänden, von denen noch viele Mieter träumen. So steigt die Zahl derer im Vergleich zum Vorjahr, die zum Ziel haben, mittelfristig ins eigene Heim zu ziehen.
Bei der Begründung steht dann auch für 90 von 100 Mietern ganz vorne, dass man unabhängig sein will vom Vermieter, dass man lieber in die eigene Tasche zahlen, dass wahrscheinlich ein Wert verbleibe, den man vererben könne und dass Wohneigentum Vorsorge fürs Alter bedeute.
Auch ohne die gestrichene Eigenheimzulage ist festzustellen, dass der Staat beim Bau einer Immobilie noch immer fördert und zinsbegünstigte Darlehen auf Bundes- und Landesebene bietet. Dabei bleiben sämtliche Erträge aus der eigenen Immobilien - Mietersparnis, Wertsteigerung oder staatliche Zulagen - steuerfrei. Wer als Mieter freie Mittel in Wertpapieren oder Versicherungen anlegt, der muss in der Regel die Erträge versteuern (Abgeltungsteuer). Dagegen bleibt das Wohneigentum für die private Altersvorsorge also deutlich interessanter.
Gründe fürs Wohneigentum
Vergleicht man auf längere Sicht Mieter und ‘junge’ Eigenheimer, ist zu erkennen, dass Mieter auf den ersten Jahren finanziell im Vorteil liegen. Anfängliche Nebenkosten bei Bau oder Kauf sind für den Eigenheimer “verloren” und auch die monatlichen Belastungen sind über Jahre deutlich höher als bei der Miete. Die Betrachtung kehrt sich erst nach ungefähr 18 bis 20 Jahren um. Dann hat der Eigentümer seinen ersten Vermögensvorteil: Mit zunehmender Restschuld-Tilgung wird dann der Vorsprung im Eigenheim größer.
“Mietfrei” zu sein, ist ein weiterer Grund, in eigenen Wänden zu wohnen. Mit dem Blick des noch jungen Erwachsenen gilt dies eher als schwaches Argument, doch im höheren Alter bringt das mietfreie Wohnen in einer Immobilie, die frei von Schulden ist, kräftige Vorteile. Als monatlich ersparte Miete berechnete das Statistische Bundesamt beim Einpersonen-Haushalt 519 und bei Ehepaaren 613 Euro.
Stimmen zudem gepflegte Qualität und Wohnlage, darf der Eigentümer davon ausgehen, dass der Wert seiner Immobilie langfristig steigt.
Aktuell (November 2009) sind die Konditionen zur Finanzierung für selbst genutzte Häuser und Eigentumswohnungen günstig wie selten. Ein Baudarlehen mit durchschnittlich 4,25 Prozent ist auf zehn Jahre zu haben.
Gute Chancen für Mehr-Kind-Familien
Seit Juli 2008 ist durch das Eigenheimrentengesetz auch der Weg frei, selbst genutztes Wohneigentum durch die Riester-Förderung zu begünstigen. Dies gilt für Spar- und Tilgungsleistungen bis 2.100 Euro jährlich (abzüglich der Zulagen). Berechtigte erhalten eine jährliche Grundzulage von 154 Euro; für jedes Kind 185 Euro. Sind Kinder nach 2008 geboren, erhöht sich dieser Betrag auf 300 Euro pro Kind. Nach Berechnung von Stiftung Warentest kann eine Familie, die mit zwei Kindern in 20 Jahren eine Immobilie abbezahlt, in derselben Zeit Riester-Zulagen bis zu 13.560 Erhalten. Fließt dieser als Tilgung aufs Darlehenskonto, spart die Familie bei 5,5 Prozent Kreditzinssatz weitere 10.000 Euro an Zinsen. Leider wissen wohl nur 50 von 100 Bundesbürger überhaupt etwas von dem sogenannten “Wohn-Riestern”.
Dienstag, November 17, 2009
Hausbau: Günstig darf nicht billig werden!
Ist das Geld aktuell auch billig, bleibt der Bauherr dann aber doch in vielen Fällen schwach. Schwach in seiner Liquidität, was dazu führt, dass nur “billig gebaut” wird, was sich dann aber meist als ungünstig erweist.
Wird an der falschen Stelle gespart, macht sich dies später mit überhöhtem Energieverbrauchs oder mit teurer Sanierung zunächst latenter Baumängel bemerkbar. Wird dagegen der Bau hochwertig ausgeführt, erspart man sich Folgeschäden und kann bei den Nebenkosten durch Energieverbrauch allerhand sparen.
Wer beim Hausbau an der falschen Stelle spart, den treffen während der Nutzung später deutlich überhöhter Heizkosten oder es wird teuer, aufgetretene Baumängel zu beseitigen. Verlässt man sich auf Studien, dann entfallen neun von 100 Baumängeln auf die Wärmedämmung und weitere zehn von 100 auf die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Dabei fallen die Komponenten Fenster, Türen und Dach besonders auf.
Was zu Mängeln führt
Ursachen für spätere Baumängel können in der Planung wie auch in der Ausführung liegen; das kann sich in überhöhte Heizkosten beweisen oder dass die Heizungsanlage zu gering dimensioniert ist. An Wärme oder Kältebrücken, an undichten Stellen und in der Folge feucht eingebauter Dämmmaterialien steigt die Gefahr, dass Wände oder Decken schimmeln. Das kann zu hohen Sanierungskosten führen und in Extremen sogar zur Unbewohnbarkeit von Gebäuden oder deren Teile.
“Quali” bei Handwerkern
Für Spezialisten gibt es keine Frage: Bei der Entscheidung für Handwerksbetriebe ist sorgfältig vorzugehen und auf deren Qualifikation zu achten. Auch empfiehlt sich eine begleitende Qualitätskontrolle von unabhängiger Seite, denn Mängel am Bau kann man frühzeitig erkennen, bevor Wände und Verkleidungen vieles unsichtbar machen….bis der Zahn der Zeit daran nagt..
Dienstag, Oktober 20, 2009
EnEV 2009 verschärft Energiesparen am Haus
Wenn die Regierung was schafft, tritt meistens in Kraft…Na? Richtig, ein Gesetz oder eine Verordnung. Gerade so wie die EnEV 2009 nach der ab 1. Oktober 2009 verschärfte Energiespar-Regeln beim Bau oder Umbau und Ausbau gelten.
Bereits bei der Planung eines Neubaus muss dies berücksichtigt werden. Und auch Eigentümer von Altbauten müssen je nach Status nachrüsten und bei Sanierungen die neuen Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass Bauherren künftig noch energieeffizienter bauen müssen, damit sich die langfristig orientierten Klimaschutzziele der Bundesregierung auch einstellen. Für sogenannte “Bestandsimmobilien” haben nun auch deren Käufer und Eigentümer künftig drauf zu achten, wann der Bauantrag gestellt wurde: Nach dem 30. September gilt jedenfalls die neue Energie-Verordnung.
Was sich für Bauherren ändert
Deutlich verschärft wurden die Auflagen bei Neubauten. Das bedeutet in Zahlen, der Energieverbrauch muss 30 Prozent niedriger sein als nach alter Regelung. Als Richtwert gilt der Jahres-Primär-Energiebedarf. Das ist die “End-Energie”, die für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung verbraucht wird und den Energie-Verlusten, die durch die Erzeugung der Endenergie entstehen. Bei der Außenhaut eines Gebäudes muss die Dämmung um 15 Prozent besser sein als bisher. Und mit dem “Wärmegesetz” sind Bauherren nunmehr verpflichtet, ihren Energiebedarf teilweise über erneuerbare Energien wie Bioenergie, Solar-Thermie, Geo-Thermie oder Umweltwärme zu decken. Wem dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, der kann Maßnahmen durchführen, die ähnlich Klima schonende Wirkung haben. Als Ersatzmaßnahmen gelten hierbei Kraft-Wärme-Kopplung oder Dämm-Maßnahmen.
Und bei Alt-Gebäuden?
Wird die “Gebäude-Hülle” eines Hauses saniert, also Außenwände, Dach, Fenster, Gaupen oder Dachflächen-Fenster, gilt - wie bereits bisher bei der Alt-Verordnung - dass die EnEV nur einhalten muss, wer mit den zu sanierenden Flächen eine bestimmte Größe überschreitet. Diese Berechnung ergibt sich als Ergebnis aus dem Quotient (= Verhältnis) der Fläche des sanierten Bauteils zur gesamten Bauteil-Fläche des Gebäudes. Damit sind kleinere Reparaturen bis zu zehn Prozent der gesamten Bauteilfläche ausgenommen. Für den Dachausbau mit einer Nutzfläche von über 50 Quadratmetern ist seit 1. Oktober 2009 nachzuweisen, dass der neue Gebäudeteil den Neubau-Standard in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der Gebäudehülle erfüllt.
Für Altbau-Eigentümer obligatorisch
Für Altbauten gilt, dass die oberste, bislang meist ungedämmte Geschossdecke über den beheizten Räumen zusätzlich gedämmt werden muss. Auch wenn diese nicht begehbar, jedoch zugänglich ist. Als Alternative gilt es das bislang ungedämmte Dach zu isolieren.
Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten sind Nachtspeicheröfen durch eine neue Heizung zu ersetzen. Dies jedoch nur dann, wenn die Wohnungen ausschließlich mit solchen Geräten beheizt werden. Öfen solcher Bauweise, die bis Ende 1989 installiert wurden, dürfen jedoch noch bis 2020 betrieben werden. Geräte, die ab 1990 installiert wurden, dürfen noch 30 Jahren im Einsatz bleiben.
Kreditbank fördert EnEV
Wie oft bei anderen Förderungen gilt auch hier: Je höher die Effizienz einer Maßnahme, desto attraktiver die Förderung. Deshalb wurden die Förderprogramme der KfW an die EnEV 2009 angepasst; die Struktur ist geblieben. Als einheitlich gelten nach wie vor die Förderstufen “KfW-Effizienzhaus 100”, “KfW-Effizienzhaus 70” und “KfW-Effizienzhaus 55” sowie drei weitere Förderstufen.
Donnerstag, September 24, 2009
Ein geplatzter Waschmaschinenschlauch bringt viel Ärger mit sich
Grob fahrlässig oder nur einfach fahrlässig – zwischen diesen beiden Einschätzungen pendelt Justitia derzeit noch, wenn ein Versicherungsnehmer seine Wasch- oder Spülmaschine unbeaufsichtigt lässt und es zu einem Wasserschaden kommt. Für Betroffene ist das eine Spanne von extrem teuer bis „mit blauem Auge davongekommen“. Denn gleich drei Versicherungen könnten in einem solchen Fall involviert sein und werden bei einem Gang vor Gericht ganz genau hinhören, wie die Richter die Situation einschätzen: die Hausrat-, die Wohngebäude- und die Privathaftpflichtversicherung.
Grundsätzlich dreht sich bei einem Schaden, der durch eine der Maschinen verursacht wird, alles um die Frage, wo sich der Versicherungsnehmer gerade aufgehalten hat. Kontrolliert er regelmäßig, ob die Waschmaschine noch „rund“ läuft, hört er nur hin, wie die Spülmaschine ihre Arbeit verrichtet oder verlässt er gar das Haus? Wer sich nicht darum kümmert, ob alles in Ordnung ist, verhält sich aus Sicht der Versicherungen grob fahrlässig. „In solchen Fällen haben häufig die Richter das letzte Wort“, erklärt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten.
Sie nennt ein klassisches Beispiel: Der Schlauch an der Waschmaschine im Badezimmer platzt. Die Möbel in dem Raum sind nicht mehr zu gebrauchen und die Wand ist feucht. Für die Schäden an der Wand muss die Wohngebäudeversicherung eingeschaltet werden. Sie wird ganz genau prüfen, ob der Mieter die Reparaturen zahlen muss. Das wäre denkbar, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Dem Mieter bleibt dann die Hoffnung auf seine Privathaftpflicht. Ob der Schaden von dieser Versicherung reguliert wird, richtet sich allerdings auch danach, inwieweit fahrlässig gehandelt wurde. Das gleiche Prinzip wendet die Hausratversicherung an, die für die beschädigten Möbel zuständig ist.
Um sich gar nicht erst mit einer, zwei oder gar drei Versicherungen herumschlagen zu müssen und aufgrund der vollkommen unterschiedlichen Bewertung der Vorkommnisse durch deutsche Gerichte, hat der Bund der Versicherten einen ganz einfachen Tipp: „Geräte nicht unbeaufsichtigt laufen lassen und dafür sorgen, das sich in der Zuleitung ein Aqua-Stopp befindet. Am Schluss schalten Sie die Maschine ab und schließen den Zulauf.“.
Montag, September 14, 2009
Von wegen 2 linke Hände…
Was ist die Eigenleistung des Bauherren wert?
Mann, Mann, Mann…was habe ich 1996 geschuftet! Das Haus Baujahr 1936 war nicht nur der Lage wegen recht teuer, es war auch in einem völlig überkommenem Zustand. - So oder ähnlich lauten Schilderungen von jenen, die es wagten Eigenleistung einzubringen, die sich irgendwie nie berechnen ließ aber doch recht wertvoll war. Und sei es nur, den Schutt wegzuräumen…
Wer als neuer Eigentümer beim Hausbau oder bei der Sanierung mit anpackt, kann einiges sparen. Dabei gehören Tapezieren und Wände streichen zu den Arbeiten, mit denen am häufigsten Eigenleistung dem Bauherrn hilft Ausgaben zu sparen. Doch nur wer realistisch plant, wer seine Fähigkeiten und den Aufwand an Zeit richtig einschätzt, kann finanziellen Schaden und Verzug am Bau vermeiden.
Fußboden verlegen, Tapezieren oder Streichen - an solchen handwerklichen Arbeiten haben sich viele schon versucht - mit mehr oder minder großem Erfolg. Geht es nämlich um die eigenen vier Wände, ist für viele Bauherren schnell klar, dass kräftig mit angepackt wird. Werden muss! Vor die Tat hat die Logik aber die Gedanken zu Vorteilen und Risiken gestellt.
Ersparte Kosten und reale Zeit
Um die immer wieder als teuer geltenden Handwerker über Eigenleistung zu sparen, sollte überlegt werden, wie sich Zeit und Geschick kombinieren lassen. Denn im Vergleich mit gelernten Handwerkern schaffen Laien laut Verband Privater Bauherren (VPB) von drei Leistungseinheiten nur zwei. Demnach rät der Bauherren-Schutzbund (BSB), nicht mehr als fünf bis zehn Prozent der Gesamtsumme beim Bau als Eigenleistung einzuplanen. Für ein Reihenhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und Baukosten von 275.000 Euro können rein rechnerisch bis zu 25.000 Euro durch Eigenleistung gespart werden. Dafür werden jedoch 850 Stunden benötigt, was bei einjähriger Bauzeit bedeutet, dass etwa 22 Stunden pro Woche auf der eigenen Baustelle geschuftet werden müssen.
Einfach mal anpacken
Die Ausbau-Gewerke eignen sich für Eigenleistung am besten: Tapezieren, Walzen und Streichen sind lernbar und mit Talent geht eh alles besser. Etwas mehrt Geschick erfordern die Bodenbeläge; recht “easy” geht es beim Anlegen des Gartens. Wenig Sinn macht es, wenn der Laie sich an Leistungen versucht, die eigentlich Fachwissen erfordern, wofür Bauvorschriften und Regelwerke erforderlich sind. Dazu zählen Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallationen, die unbedingt vom Fachmann erledigt werden.
Kapitalkosten senken
Da viele Banken Eigenleistung wie fehlendes Eigenkapital gewichten, kann mit einer “Muskelhypothek” der eigentliche Kreditbedarf gesenkt werden. Das kann sich sogar bei den Kredit-Konditionen bemerkbar machen. Doch kennen die Kreditinstitute auch das Risiko aus unrealistischer Planung bei Bauherren. Damit nicht eine Nach-Finanzieren die Belastung erhöht, fordert die Bank meist gelistete Leistungen und Materialkosten.
Eigenleistung vertraglich festlegen
Wer sich als Bauherr in seiner Belastbarkeit und seinen Fähigkeiten überschätzt, der kann schon mal den Bau verzögern oder teures Nacharbeiten durch einen Fachmann verursachen.
Dagegen sind geplante Eigenleistungen in den Bauablauf einzuordnen und vertraglich mit den Baufirmen festzulegen. Das vermeidet finanzielle Schwierigkeiten.
Zu beachten ist, dass für Eigenleistungen keine Gewähr besteht, was klar macht, dass auch zu bestimmen ist, wer denn wie haftet, falls entstandene Schäden den Baufortschritt blockieren.
Bauhelfer versichern
Helfen Verwandte und Nachbarn als Bauhelfer unentgeltlich mit, ist dies für kurze Zeit und für bestimmte Arbeiten grundsätzlich zulässig. Eigenleistungen müssen allerdings bei der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet werden, um die begleitende gesetzliche Unfallversicherung der Helfer zu garantieren.
Mit Sachverstand auf Nummer sicher
Wer insgesamt mit Planung und Realisierung sicher gehen will, sollte einen Bausachverständigen auffordern, weil der die Risiken bei Eigenleistung erkennt und helfen kann, realistisch zu sein. Auf diese Weise können bei guter Selbsteinschätzung und nötigem Engagement auf der eigenen Baustelle Kosten gesenkt werden.
Und wenn es denn punktgenau zum Einzug kommt, hat man als Bauherr nicht nur Geld gespart, man darf auch stolz sein auf den eigenen Beitrag zum Traumhaus.
Montag, August 17, 2009
EMAs sorgen für mehr Sicherheit
Einbruch, Einbruch-Diebstahl oder - im schlimmsten Fall - Raubüberfall in den eigenen vier Wänden? - Elektrische oder elektronische Anlagen verhindern zwar nicht, dass Ganoven sich an fremden Eigentum zu schaffen machen, doch Signale oder Melder wirken auf jeden Fall genauso abschreckend wie viel Licht und Bewegungsmelder rund ums Haus.
Einbruch-Meldeanlagen, von manchem Spezialisten auch EMA genannt, ergänzen somit sinnvoll eine mechanische Einbruchsicherung mit Schlüssel, Arretierungen und Schließ-Bolzen. Da mit Einbruch der Dämmerung oder aber auch bei Dunkelheit die Spitzbuben eher eine Chance haben, nicht entdeckt zu werden, können Einbruch-Meldeanlagen, begleitet von grellem Licht und akustischem Alarm, wahrlich abschrecken und verhindern.
Fallen für Ganoven: Über die “Außenhaut”
Eine Anlage, die helfen kann, Einbruch zu verhindern, überwacht die Schwachpunkte eines Hauses und ergänzt ideal die klassisch-mechanische Einbruchsicherung. Dabei wird durch Bruch einer Scheibe oder das ‘Knacken’ einer Tür Alarm ausgelöst. Unterschieden werden die “Fallen-Überwachung”, durch die der unbefugte Zutritt ins Eigenheim durch Bewegungsmelder festgestellt wird. Nachteil dabei: Die Ganoven sind damit schon im Haus! Wird zuvor schon eine “Außenhaut-Überwachung” vorgenommen - über Kontakte an Fenstern und Türen - wird der Alarm bereits aktiviert, wenn Fenster oder Tür gewaltsam geöffnet oder eingeschlagen wird. Hier gilt als Vorteil: Der Alarm schlägt an, noch bevor der Täter ins Haus vordringt. Meldeanlagen dieser Art können dann auch eingeschaltet bleiben oder scharf gemacht werden, wenn die Bewohner zu Hause sind.
Nun gibt es aber Sicherheit nicht ohne Ausgaben, weshalb die Ausstattung aller Fenster und Türen sehr teuer werden kann, wenn nicht doch die einfachsten Kontakte montiert werden. Eine Kombination von Licht und Alarm gilt schließlich bei der Überwachung als richtig konsequent.
Neuzeitlich: Funk sichert!
Alarmanlagen, die über Leitungen aktiv sind, eignen sich für Neubauten oder bei größeren Renovierungen, wenn ebenfalls Elektrokabel verlegt werden können. Wer nachrüsten will, dem sind Funkalarmsysteme angeraten, wozu in der Regel ein Festnetz-Telefonanschluß oder ein Mobiltelefon erforderlich ist. Mittels Funkübertragung werden Bewegungsmelder, Tür- und Fenster-Sensoren oder auch Glasbruchmelder angeschlossen. Beim versuchten Einbruch wird eines der Geräte aktiviert und gibt Alarm.
Alarm und nix wie weg!
Wird der Alarm extern verursacht, also durch optische und akustische Signale, die abschrecken und auch die Nachbarn durch Licht und Sirenen aufmerksam machen, werden bei Intern-Alarm im Gebäude nur die evtl. anwesenden Personen gewarnt. Ergeht eine Alarmmeldung als Fernalarm, wird das Signal üblicherweise an ein Wach- und Sicherheitsunternehmen übertragen. Dieses veranlasst die Vorprüfung und alles Weitere. Ohne Akustik und Licht spricht man vom “stillen Alarm” - der Alarm wird lautlos an einen Sicherheitsdienst geleitet.
Einbau vom Profi
Weil die Funktionsweisen sehr komplex sind und die Auswahl groß ist, ist es anzuraten, Profis zu befragen, die auf Planung und Installation besonders achten. Wer Qualität schätzt, der achte auf die Prüfnummer DIN EN 45011, die ein zertifiziertes Produkt garantiert. Nicht zuletzt um Fehlalarme zu vermeiden, sollte die Anlage von einem Profi eingebaut werden, die auf den Internetseiten der Polizei für einige Bundesländer mit deren Adresse und Empfehlung gefunden werden. Auch helfen polizeiliche Beratungsstellen kostenlos bei den Alternativen für mehr Schutz ums Eigenheim.
Dienstag, Juli 14, 2009
Wohngebäudeversicherung wird teurer
Die Unwetter der vergangenen Wochen und Monate haben den Wohngebäudeversicherern im wahrsten Sinne des Wortes die Bilanz verhagelt. 137.000 Schäden hat allein die Allianz nach den Stürmen „Hilal“ und „Emma“ sowie einem Hagelschauer im Juni aufnehmen müssen. Macht unter dem Strich einen Verlust von 33 Millionen Euro. Da die Unternehmen davon ausgehen, dass die Großwetterlage auf Dauer noch mehr Extreme aufweisen wird, drehen sie an der Preisschraube und erhöhen die Beiträge. Die Allianz war eine der ersten Assekuranzen, die höhere Prämien für die Wohngebäudeversicherung verlangte – andere Unternehmen werden folgen.
Einer der größten Gebäudeversicherer, die Provinzial Rheinland, möchte laut „RP Online“ noch abwarten und die Entscheidung von der Entwicklung des Marktes abhängig machen. Der ist momentan stark in Bewegung. Als Grund nennt die Gruppe öffentlicher Versicherer die Unwetter: „Wir leiden unter lokalen Stürmen, Überschwemmungen und Hagelschlag“. Ändern wird sich die Situation laut Prognose der Münchener Rück vorerst nicht. Sie sagt einen anhaltenden Trend zu Naturkatastrophen voraus, ausgelöst durch die globale Erwärmung.
Ein zweiter Faktor, der die Prämie für die Wohngebäudeversicherung in die Höhe treibt, sind die gestiegenen Baupreise. Sie erlauben den Versicherungen, die Beiträge anzupassen. Die Gothaer macht keinen Hehl daraus, dass sie „die Anpassung in vollem Umfang ausschöpfen“ wird. Dass die übrigen Unternehmen ähnlich verfahren werden, ist nur eine Frage der Zeit. Für Kunden heißt das, sie müssen bis zu 3,3 Prozent mehr bezahlen. Aktuell bewegen sich die Beiträge für ein Einfamilienhaus noch im Rahmen von 100 bis 400 Euro jährlich. Da lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Wichtig ist nur, sich rechtzeitig um eine neue Police zu bemühen.
Posted by Andre on 07/14 at 10:00 AM
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Dienstag, Juni 30, 2009
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung kompakt erklärt
Das Informationszentrum der deutschen Versicherer hat seine Broschüre „Versicherungen für Ihr Eigenheim – Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung“ neu aufgelegt. Das 20 Seiten umfassende Heft kann kostenlos telefonisch unter 0800 / 7424375 geordert oder online unter http://www.gdv.de/Downloads/Homepage/Haus-und_Wohngvers.09_.pdf heruntergeladen werden. Wie wichtig die beiden Versicherungen sind, dessen scheinen sich viele Haushalte gar nicht bewusst zu sein. „Möbel, Kleidung, Bücher, Haushaltstechnik, Computer, Fernseher – würde man das alles zusammenrechnen, käme man schnell auf mehrere zehntausend Euro“, so die Versicherer. Da die „bauliche Hülle“ noch wertvoller ist als das Inventar, raten sie dazu, Hausrat und Wohngebäude gleichermaßen abzusichern.
Schutz bietet eine Hausratversicherung bei Sturm (ab Stärke 8) und Hagel, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl, Feuer, Blitz, Explosion, Implosion und dem Absturz von Luftfahrzeugen. Auf Wunsch kann der Standardleistungsumfang deutlich ausgeweitet werden, etwa um Fahrräder, Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, Gartenmöbel und die Wäsche auf der Leine. Wie umfangreich der Versicherungsschutz im Einzelnen ist, darüber informiert der Vertrag. Ob auch das Arbeitszimmer samt Ausstattung unter dem schützenden Mantel der Versicherung steht, hängt davon ab, ob das Finanzamt das Arbeitszimmer als solches anerkennt. Nur, wenn das nicht der Fall ist, greift die Hausratpolice. Denn beruflich oder gewerblich genutzte Räume werden von den meisten Versicherungen ausgeschlossen.
Die größte Gefahr, die bei der Hausratversicherung lauert, ist die Unterversicherung. Sie liegt vor, wenn der Wert des Hausrates höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Dann drohen Abzüge beim Schadensersatz. Um gar nicht erst in die Verlegenheit zu kommen, gibt es eine Pauschale. Sie beträgt 650 Euro je Quadratmeter. Sollen auch Schmuck oder teure Briefmarken versichert werden, gelten allerdings Obergrenzen. Hier empfehlen die Versicherer, sich vorher zu erkundigen, welche Möglichkeiten der Absicherung bestehen. Darüber hinaus informiert die Broschüre, wie im Schadensfall reagiert werden muss und welche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können. Analog dazu gibt es für Hausbesitzer ausführliche Ratschläge rund um die Wohngebäudeversicherung.
Sonntag, Juni 28, 2009
Hausratversicherungen: Sind Überspann-Schäden mitversichert?
“Wenn Petrus grollt, nimm Rachengold…” - Was aber, wenn der Donner (g)rollt, wo gerade eben der Blitz eingeschlagen hat? Kann da nicht eine “Überspannung” entstehen, wie sie bereits viele Senioren als bewusste Verbraucher vermeiden, in dem sie am Fernseher den Netzstecker ziehen?
Nicht alle Hausratversicherungen decken auch alle häuslichen Risiken ab. Insbesondere Überspannungs-Schäden sollten mitversichert sein, da Elektronik-Schäden schnell mehr als nur mehrere hundert Euro kosten können. Denn hochwertige Unterhaltungselektronik kann durch Blitz-Einschläge auch in nahe liegende Umspann-Stationen oder in Verteilerkästen des verkabelten Fernsehens beschädigt werden. Gegen die Folgen von solchen Überspann-Schäden sollte die Hausrat-Police schützen.
Deswegen sollten Mieter oder auch Hausbesitzer von Zeit zu Zeit prüfen, ob ihr Versicherungsschutz ausreichend hoch und eben umfassend ist. Dies betrifft auch die Hausratversicherung, in deren Policen Überspannungs-Schäden nicht auf jeden Fall mitversichert sind, was für den betroffenen Haushalt teuer werden kann. Hat sich doch die statistische Blitzaktivität in Deutschland wegen der klimatischen Veränderungen deutlich verstärkt. Noch 2004 wurden rund 1,75 Millionen Blitze geortet, nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft waren es im Jahr 2007 bereits rund 2,66 Millionen. Trifft also ein Blitz auf eine Stromleitung, die einer Wohnung nahe liegt, entlädt sich die kaum ermessliche Energie auch schon mal ins hochwertige Elektro-Equipment vieler Haushalte; die Elektronik wird beschädigt oder zerstört. Nicht in jedem Fall helfen Überspannungs-Steckerleisten oder einfache Vor-Geräte-Stecker von drei bis 20 Euro.
Vergleich lohnt sich
Darum: Nicht in allen Hausratpolicen sind solche Schäden mitversichert, im Vertrag muss eine Schadensübernahme durch Überspannung eingeschlossen sein. Verbraucher sollten sich also regelmäßig informieren und Hauratversicherungen in Bezug auf ihr Preis-Leistungsverhältnis vergleichen. Bei gleicher Leistung können nämlich erhebliche Preisunterschiede bestehen, die einen Versicherungswechsel sinnvoll erscheinen lassen.
Freitag, Juni 26, 2009
Österreichische Versicherungen warnen ihre Kunden per SMS
Sintflutartige Regenfälle und Überschwemmungen haben in den vergangenen Tagen vielen Orten in Österreich zu schaffen gemacht. Teilweise ergossen sich binnen 72 Stunden weit über 200 Liter Wasser pro Quadratmeter. In den nächsten Tagen wird nun mit weiteren Schauern und kräftigen Gewittern gerechnet. Für die Versicherungen in Österreich bringen die Unwetter jede Menge Arbeit mit sich. Um die Schäden in Grenzen zu halten, informieren einige Versicherungen ihre Kunden – insbesondere die mit einer Wohngebäudeversicherung – frühzeitig, wenn eine Unwetterwarnung für den Ort oder die Region ausgerufen wird.
Die Raiffeisen Versicherung und die UNIQA Sachversicherung AG haben alleine am Montag über 120.000 Kunden per SMS oder E-Mail vor dem Starkregen gewarnt und gleichzeitig Schutzmaßnahmen empfohlen. Das System funktioniert schon seit Jahren. Einer der Pioniere ist die UNIQA. Sie verschickt seit 2004 Kurznachrichten im Rahmen ihres Warndienstes. Mittlerweile sind über 14 Millionen SMS versendet worden, in diesem Jahr bereits knapp eine Millionen – und das Handy haben die meisten ohnehin stets dabei. 270.000 Abonnenten zählen Raiffeisen, UNIQA und die Salzburger Landes-Versicherung insgesamt.
Demnächst werden es ein paar Versicherte mehr sein, deren Handy vor einem Gewitter vibriert. Die Wiener Städtische Versicherung startet in diesem Monat ebenfalls einen SMS-Unwetterwarndienst, der allen Kunden mit einer Eigenheimversicherung „System Plus“ angeboten wird. Ziel der Maßnahme: Die Kunden sollen rechtzeitig auf Gefahren hingewiesen werden, damit sie Vorsichtsmaßnahmen treffen können – und wenn es nur darum geht, die Fenster zu schließen. Je nach Wetterlage soll die Warnung 30 Minuten oder teils auch schon sechs Stunden vorher auf dem Mobiltelefon des Kunden eintreffen. Die Daten dafür liefert die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) fast auf die Hausnummer genau.
Sonntag, Mai 03, 2009
Kurz mal gefragt - Schnell geantwortet!
Welche Versicherung zahlt, wenn im häuslichen Garten ein Besucher stürzt und sich verletzt, weil rund um ein gerade erworbenes, altes Haus Treppen, Beete und eine Terrasse angelegt werden?
Antwort: Dazu muss der Eigentümer oder der Mieter eine private Haftpflichtversicherung HP abschließen. Eine solche sollte sowieso jeder haben, da sie alle Haftpflicht-Schäden abdeckt, die der Versicherte oder dessen Mitglieder seiner Familie und auch Personen in häuslicher Gemeinschaft verursachen.
Weil die HP den Geldbeutel desjenigen verschont, der einen Sach- oder Personenschaden an jemand anderem verursacht hat, spricht man bei der Haftpflicht auch von einer Vermögensversicherung. Die haftet sogar auch dann, wenn man nicht verheiratet ist, aber mit dem Partner zusammenlebt und der Name dieser Person dem Versicherer bekannt ist. Zu achten ist auf eine möglichst hohe Deckungssummen (mindestens 2 Millionen Euro für Personen und Sachschäden) und darauf, dass auch Schäden gedeckt sind, die durch delikt-unfähige Kinder verursacht werden.
Wer eine Reise ins Ausland unternimmt und mit dem Auto unterwegs sein wird, fragt sich nicht nur für Südfrankreich, welche Versicherungen er benötigt.
Antwort: Man lasse sich vom Autoversicherer kostenfrei eine grüne Versicherungskarte geben, womit bei einem Unfall im Ausland Komplikationen vermieden werden können.
Nachzulesen ist, ob die eigene Kfz-Versicherung bereits Schutzbriefleistungen wie Rücktransport des unfallgeschädigten Autos oder der Insassen enthält. Wichtig wäre auch, an eine Auslandskrankenversicherung zu denken, weil die gesetzliche Versicherung im Inland einige Arzt- oder Krankenhauskosten nicht übernimmt.
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