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Gebäudeversicherung

Sonntag, August 22, 2010

Photovoltaikanlagen richtig versichern

Solaranlagen liegen absolut im Trend. Im ersten Halbjahr 2010 hat die Anzahl der installierten bzw. an das Netz gegangenen Photovoltaikanlagen außerordentlich zugenommen. Grund sind die gesunkenen Preise der Solarpaneele: Trotz Kürzung der sogenannten Einspeisevergütung lassen sich mit den Anlagen immer noch außerordentliche Renditen erzielen.

Allerdings werden immer noch satte Beträge investiert. Dementsprechend sollte der Versicherungsschutz nicht fehlen. Wie wir erst vor einigen Wochen hier im Blog deutlich gemacht hatten, ist es unter anderem sehr wichtig, dass die Solaranlage gegen Diebstahl versichert ist. Wegen des hohen Wertes schlagen Diebe immer häufiger zu: Die meisten Anlagen lassen sich in Windeseile abbauen und abtransportieren – schnell kann dabei ein Schaden entstehen, der sich auf einen Betrag im fünfstelligen Bereich beläuft.

Eine Absicherung gegen Diebstahl ist jedoch längst nicht alles. Wie der „Südkurier“ am Samstag berichtet hat, ist es ebenfalls sehr wichtig, eine Feuerversicherung abzuschließen. Das Feuerrisiko ist nicht zu unterschätzen: Sollte es zu einem Gebäudebrand kommen, ist das Risiko, dass die auf dem Dach befindlichen Solarpaneele zerstört werden, relativ hoch. Folglich darf ein solcher Versicherungsschutz nicht fehlen. Übrigens muss dieser nicht unbedingt separat abgeschlossen werden: Bei zahlreichen Wohngebäudeversicherungen besteht die Möglichkeit, eine Erweiterung vorzunehmen und beispielsweise die Versicherungssumme um den Wert der Solaranlage zu erhöhen.

In den meisten Fällen ist es jedoch besser, in der Tat eine eigenständige Solarversicherung abzuschließen. Die saubere Aufteilung der Kosten stellt sicher, die Ausgaben steuerlich geltend machen bzw. diese mit den Einnahmen verrechnen zu können, damit die Steuerlast gesenkt wird. Solarversicherungen decken je nach Tarifgestaltung Risiken wie Brand, Diebstahl, Bedienfehler und Steinschlag ab.

Posted by Jochen on 08/22 at 10:46 AM
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Sonntag, August 15, 2010

Konventionell oder ‘Schlüsselfertig’ bauen?

Die Firmierungen sind so vielfältig wie die Bausausführungen gut oder weniger gut sind. Ob also ‘SFB-Schlüsselfertigbau” oder lieber nicht und statt dessen konventionell, muss jeder Bauherr oder eben der Käufer für sich entscheiden.

Dabei ist für die meisten Bau-Interessieren der Begriff ‘schlüsselfertig’ inhaltlich eher zweifelsfrei bestimmt. Doch kann der erste Eindruck auch täuschen, denn bei all den Anbietern herrscht bisweilen sprachliche Verirrung bis Verwirrung. Wer also vorhat, sich immobiles Eigentum zuzulegen, der sollten schon bei der Bauplanung darauf achten, mit wem er es zu tun hat und im Zweifel sollte man auch weitere Informationen verlangen, ja einfordern.

Denn ‘schlüsselfertig bauen’ kann teuer werden, weil zum Beispiel ein ‘Bausatz-Haus’ den Bauherren damit fordert, dass er ein gehöriges Maß an Eigenleistungen erbringt, weil eben auch möglich ist, dass der Vertragspartner nur das erforderliche Material auf die Baustelle liefert. Ohne weitere Profis kann die Angelegenheit sehr zäh werden… Wer als Bauherr darauf nun mal weniger Lust hat, sich mit einer Muskelhypothek belasten zu lassen, er aber trotz allem doch mit Eigenleistungen einiges sparen will, der wird sich wohl eher für ein Ausbauhaus entscheiden.

Variationen von “schlüsselfertig”

Wer als Bauherren nicht genügend Zeit und /oder auch nicht das Können, das Talent und auch nicht die Fertigkeiten hat, um nach beruflichem Tun am eigenen Haus zu wirken, der wird sein künftiges Heim eher über einen Bauträger oder eine Hausbaufirma ‘schlüsselfertig’ bauen lassen. Doch nicht immer stimmen Wunsch und Wirklichkeit überein, weil Fertiges nicht immer auch vollendet ist und ein Hausschlüssel zwar den Zutritt ermöglicht, aber nicht immer auch den Einzug in die tadellos fertigen Räume… Von manchen Anbietern wird nämlich ‘schlüsselfertig bauen’ sehr weit ausgelegt. Da gibt es dann eben auch die Extreme, dass die bauliche Hülle, die als Haus von außen gesehen fertig und abschließbar sei und damit doch wohl schlüsselfertig… Was gar der Gesetzgeber zu “schlüsselfertig” vorgibt, ist offen, denn Bestimmungen, Vorschriften oder Normen und Definition kann man im Streitfall nicht dagegen halten, weil es sie gar nicht gibt.

Fast fertig…na dann!

Auf dem “Bau-Markt” gilt dann seit einiger Zeit doch als branchenüblich, dass Häuser auch dann als schlüsselfertig gelten, wenn die Leistungen von Maler und Raumausstatter (=Teppichböden oder Parkett oder Laminat) noch auszuführen sind. Dieser ‘Zustand’ gilt dann als “üblicher Kompromiss” zwischen Anbieter und Käufer. Ein Rechtsbrauch, der sich daraus ableitet, dass viele Bauherren Eigenleistungen einbringen wollen und wegen der Finanzierung auch müssen, was ihnen am besten beim Malern, Tapezieren oder beim Belegen des Bodens gelingt. Eine Situation, die auch dem Bauträger oder Generalübernehmer recht ist, weil bei diesen “Schönheitsarbeiten” oft genug bemängelt, gestritten und kritisiert wird, ohne dass gewerblich ein ordentlicher Erfolg als Teil-Gewinn rausspringt. Als Bauherr sollte man deshalb die Baubeschreibung fürs künftige Eigenheim detailliert studieren, um zu erkennen, ob schlüsselfertig gleich bezugsfertig ist und man mit den Möbeln anrücken und einziehen kann.

Achtung - Preis und Termin

Das Merkmal ‘schlüsselfertig’ als ein Endprodukt sollte schließlich zwei Vorteile bieten: Erstens ist für ein solches Haus im Bauträger- oder Werkvertrag ein fester Preis zu vereinbaren, dessen finanzieller Ausgleich nach Baufortschritt zu gliedern ist. Ein Zahlungsplan, den auch die Bank kennt, sichert, dass der Bauherr in Teilschritten bezahlt, was nach und nach gebaut wurde. Auch besteht der erste Vorteil des schlüssel- oder bezugsfertigen Hauses darin, dass man sich “fix” ein Endprodukt liefern lässt und die Baukosten vertraglich fest vereinbart sind. Änderungen sind dann allerdings als nachträglich Wünsche oder Zusatzleistungen zu verstehen, was Folgen für den Endpreis haben wird. Dabei ist egal, wie nett der Hausverkäufer sein will, besser sind zweifelsfrei schriftliche Vereinbarungen.

Zweitens heißt ‘schlüsselfertig bauen’, dass man bei Vertragsabschluss den Fertigstellungstermin kennt…wenn bis dahin nix dazwischen kommt!

Posted by wob. on 08/15 at 07:00 AM
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Dienstag, August 10, 2010

Elementarschäden rechtzeitig versichern

Wasser ist lebensnotwendig, kann aber auch enorme Schäden verursachen. Das zeigt sich derzeit in Ostsachsen. Ganze Städte und Gemeinden wurden von den Wassermassen überrollt. Die Folgen der Überschwemmungen lassen sich derzeit zwar noch nicht absehen. Klar ist hingegen: Hausbesitzer und Mieter, die keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben, werden die Schäden weitgehend mit eigenen finanziellen Mitteln beheben müssen. Denn weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung decken Schäden durch Hochwasser ab. Darauf weist angesichts der jüngsten Entwicklung im Dreiländereck der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Zusätzlich zur Wohngebäude- und/oder der Hausratversicherung müsse eine Elementarschadenversicherung vorhanden sein, damit auch bei Überschwemmungen Leistungen erbracht werden, so Christian Lübke vom GDV. Bislang verfügen in Deutschland nur knapp 25 Prozent aller Haushalte über eine solche Police. Das könnte sich auf Dauer als fatale Lücke im Versicherungsschutz erweisen. Denn Unwetter, damit auch Hochwasser und Überschwemmungen, nehmen zu. „Wir haben heute starke Regenfälle in Regionen, die früher verschont blieben“, erklärt Christian Lübke. Aktuell könnten 98,5 Prozent aller Häuser ohne Probleme gegen Elementarschäden versichert werden. Lediglich bei 1,5 Prozent werde es aufgrund der Lage in einem Gefahrengebiet schwierig – zum Beispiel im Oderbruch.

Wird die Elementarschadenversicherung in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung unterschrieben, kommt sie für sämtliche Arbeiten am Haus auf, bis hin zur Sanierung oder dem Abriss inklusive Abtransport des Bauschutts. Sogar Mietausfälle sind versichert. In Verbindung mit einer Hausratpolice breitet die Elementarschadenpolice ihren schützenden Mantel über die gesamte Einrichtung aus. Der Präsident des Vereins Geld und Verbraucher, Siegfried Karle, hält diesen Hausrat-Zusatzvertrag nicht für zwingend notwendig. Seine Begründung: „In der Regel sind die Keller betroffen, und da werden kaum Wertgegenstände gelagert.“ Wichtig sei, sich früh genug mit dem Thema zu befassen. Viele informierten sich erst, wenn der Schaden bereits eingetreten sei.

Posted by Andre on 08/10 at 11:15 AM
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Sonntag, Juni 27, 2010

Bauleistungsversicherung nicht vergessen

Wenn es um den Abschluss von Versicherungen geht, üben zahlreiche Bauherren erst einmal Zurückhaltung. Es wird bewusst versucht, die Ausgaben möglichst gering zu halten – da wird durchaus auf die eine oder andere Versicherung verzichtet. Dabei ist diese Vorgehensweise alles andere als intelligent: Gerade auf dem Bau kann eine Menge schiefgehen. Im Vergleich zu vielen anderen Lebensbereichen ist das Gefahrenpotential deutlich höher bemessen. Deshalb reicht es nicht aus, nur die klassische Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Wohngebäudeversicherung, die bereits den Rohbau versichert sowie die Bauleistungsversicherung dürfen ebenfalls nicht fehlen. Doch gerade die zuletzt genannte Versicherung wird längst nicht immer abgeschlossen, was im Grunde kaum nachzuvollziehen ist. Der gebotene Schutz kann nämlich äußerst hilfreich sein.

Die Bauleistungsversicherung sichert ein breites Spektrum an Risiken ab, die mit den klassischen Bauleistungen in Verbindung stehen. Besonders zu erwähnen ist die Absicherung vor Schäden, die auf Materialfehler zurückzuführen sind. Dasselbe gilt für Schäden, die man einer unkorrekten Ausführung der Bauarbeiter und Handwerker zuschreiben kann.

Oftmals glauben die Leute nicht, wie häufig auf dem Bau gepfuscht wird bzw. wie viele Fehler sich einschleichen - und deren Beseitigung kann oftmals hohe Folgekosten nach sich ziehen. Deshalb ist es umso ratsamer sich abzusichern, indem vor Baubeginn eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen wird. Sollten beispielsweise größere Baufehler auftreten, kann es für den Bauherrn unter Umständen richtig teuer werden – wenn dann kein finanzieller Puffer zur Verfügung steht, kann womöglich das gesamte Vorhaben gefährdet werden. Folglich ist es umso wichtiger, über diesen Versicherungsschutz zu verfügen, damit das Vorhaben in jedem Fall erfolgreich zu Ende geführt wird.

Posted by Jochen on 06/27 at 10:31 AM
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Dienstag, Juni 08, 2010

Was der Bauherr so braucht… Baurisiken (II)

Es brennt, es brennt, die Feuerwehr rennt…lautet ein Ur-Alt-Kindervers, der so ganz und gar nicht heiter klingt. Un-heiter, dafür aber wichtig und beruhigend, kann für den Bauherren tatsächlich eine Feuer-Rohbauversicherung werden.

Diese Sachversicherung sollte bereits zu Baubeginn abgeschlossen sein, womit dann der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion versichert wäre. Zum beitragsfreien Bonus kann die Feuer-Rohbauversicherung für einen bestimmten Zeitraum werden, wenn man zuvor und für die Zeit nach dem Einzug eine Wohngebäudeversicherung abschließt. Diese gilt dann ab dem Termin der Bezugsfertigkeit.

Was es alles gibt…

Wenn Schäden eintreten, an die schon länger keiner mehr hat denken wollen, wie zum Beispiel an das Hochwasser, das von Polen gen Brandenburg klettert, dann kann eine “Bauleistungsversicherung”, auch “Bauwesenversicherung”, den Schaden aus einer vollgelaufenen Baugrube decken. Damit können Bauleistungen, Baustoffe, Bauteile, die für den Bau benötigt werden, aber auch Hilfsbaute und Bauhilfsstoffe versichert werden. Die Deckung lässt sich erweitern um Schäden durch Diebstahl, auf Transportwegen, durch Gewässer oder Grundwasser, an fertig gestellten Teilen von Bauwerken oder durch Feuer.

Gleich zu Beginn der üblichen Laufzeit von zwei Jahren ist für den Beitrag die Bausumme zu bestimmen. Ändert sich diese im Verlauf, muss die gesteigerte Risiko-Summe der Versicherungsgesellschaft sofort gemeldet werden. Die Leistungspflicht des Versicherers endet mit der Bezugsfertigkeit, der behördlichen Abnahme oder sechs Werktage seit der Nutzung. Der Versicherungsnehmer hat die Fertigstellung anzuzeigen, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Als Tipp gilt, die Baufirma und Handwerker am Beitrag zu beteiligen, da die Versicherung auch leistet, wenn der Schaden zum Nachteil der Baufirma entsteht.

Vor Unfallfolgen schützen!

Private Bauvorhaben werden oft durch den körperlichen Einsatz von Freunden, Bekannten und Verwandten unterstützt. Doch auch wenn diese ohne Entgelt arbeiten, müssen sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet und versichert werden. Wer verunfallt, ohne dass er gemeldet war, wird zwar trotzdem versorgt, doch der Bauherr müsste mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro rechnen.
Der Beitrag für die UV richtet sich nach den erwarteten Arbeitsstunden der Helfer. Bis zu 40 Arbeitsstunden ist die Tätigkeit beitragsfrei, ansonsten fallen 1,72/ 1,45 Euro pro Arbeitsstunde für Bauvorhaben im Westen/im Osten an. Die Eheleute, die sich ihrer Immobilie auch mit Eigenleistung widmen, sind nicht verpflichtet, sich zu versichern. Ohne private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung sollten sie sich aber freiwillig über die Bau-Berufsgenossenschaft versichern.

Insolvenz - und dann?

Oft genug schon musste Bauherren erfahren, dass “ihrem” Bauunternehmer die “Luft ausgeht” es zur Firmen-Insolvenz kommt. In solch einem Fall die Bauaufträge an andere Firmen zu vergeben, kostet Zeit, Nerven und weitere Mittel. Hier kann eine Baufertigstellungs-Versicherung Schäden decken, wenn es zu Mehrkosten bei allerdings marktübliche Preise kommt. Legt eine Baufirma eine solche Police vor, darf der Partner als solide gelten. Wer nämlich eine solche Versicherung will, der muss seine Bonität prüfen lassen. Fehlt eine solche Versicherung, ist eine Fertigstellungs-Bürgschaft der Bank für das Unternehmen eine noch bessere Sache.

Was tun bei versteckten Mängeln?

Ist das Wohneigentum endlich fertig, sind später entdeckte Mängel nicht auszuschließen. Auch Jahre nach dem Einzug stellen Eigentümer Mängel fest, die entweder noch in der Gewährleistung fünf Jahre liegen oder aber ungedeckt sind - kann doch auch wieder eine Insolvenz aufgetreten sein. Dagegen oder besser dafür gibt es die Baugewährleistungs-Versicherung, die der Inhaber jedoch vor Beginn des Projekts abgeschlossen haben muss.

Posted by wob. on 06/08 at 07:00 AM
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Samstag, Juni 05, 2010

Bau- und Immobilienversicherungen: Vorsicht bei Paketen

Es gibt bestimmte Versicherungen, deren Schutz für Bauherren und Immobilieneigentümer als unverzichtbar gilt. Hierzu zählt insbesondere die Bauherrenhaftpflichtversicherung: Bauherren sollten über diesen Schutz unbedingt verfügt, da er als äußerst wichtig einzustufen und im Endeffekt mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden ist. Steht das Gebäude erst einmal, wird eine Gebäudeversicherung benötigt: Sie bietet einen weitreichenden Schutz, welcher das Gebäude gegen eine Vielzahl von Gefahren absichert.
Glücklicherweise sind sich die meisten Bauherren dieser Tatsache bewusst und begeben sich rechtzeitig auf die Suche nach entsprechenden Versicherungsprodukten. Die Beratung erfolgt oftmals über Banken oder regionale Versicherungsbüro. Im Allgemeinen ist gegen diese Vorgehensweise nichts einzuwenden: Auch auf diesem Weg können gute und zugleich preiswerte Immobilienversicherungen abgeschlossen werden.

Allerdings ist festzustellen, dass oftmals mehrere Versicherungen bei ein- und demselben Anbieter abgeschlossen werden. Dies ist nicht immer empfehlenswert. Natürlich kommt es stets auf den jeweiligen Einzelfall an, doch im Allgemeinen lässt sich sagen, dass oftmals Versicherungen gewählt werden, die zusammen nur bedingt überzeugen. Oftmals ist eine Versicherung empfehlenswert und somit einen Abschluss wert - die andere Versicherung wird hingegen nur abgeschlossen, weil man ohnehin schon mit dabei ist. Diese Vorgehensweise birgt ein Risiko: Die weniger gute Versicherung kann über einen vergleichsweise schlechten Versicherungsschutz verfügen oder sie ist schlichtweg teuer - im schlimmsten Fall treffen beide Punkte zu.

Daher gilt es als ratsam immer sehr vorsichtig zu sein, wenn mehrere Versicherungen auf einmal benötigt werden. Gerade aus Bequemlichkeit werden immer wieder Fehlentscheidungen getroffen. Dabei kann man dies ganz leicht vermeiden, indem man bei jeder Versicherung versucht, ein gutes Produkt zu wählen – auch wenn man sich ggf. an verschiedene Anbieter wenden muss.

Posted by Jochen on 06/05 at 08:33 AM
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Samstag, Mai 29, 2010

Bau-Risiken (I)

Was der Bauherr gegen sein Risiko so braucht! Folge I

“Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder!” Gemeinsam mit ”...oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker” dürften dies die beiden häufigsten und markantesten Hinweise sein, die der Bundesbürger so kennt. Und eines ist ebenso klar: Wer einen Bau “umtreibt”, betreibt oder eben als Bauherr auftritt, der haftet für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen.

Dies zwar nur dann, wenn niemand anderer verantwortlich ist. Verantwortlich auch in dem Sinne, dass weder ein Besucher noch ein Passant in die Baugrube stürzt, falls diese des nachts nicht beleuchtet war. So ist der Bauherr verantwortlich, weil er als Auftraggeber des Bauvorhabens gilt, womit die Haftung bereits damit beginnt, dass ein Vertrag mit dem Architekten läuft oder aber ein Bauingenieur sich der Planung widmet.

Ganz vorne: die BHHP

An erster Stelle dafür, sein Vermögen vor Schadenersatz zu schützen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren, steht die Bauherren-Haftpflicht (BHHP). Ihre Laufzeit liegt meist bei zwei Jahre, während denen auch die Haftpflicht aus dem neuen Eigentum und der Besitznahme des Grundstückes mitversichert ist. Das heißt, die Bauherren-Haftpflicht sollte schon beim Kauf des Grundstückes greifen. Damit wäre auch Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht mehr erforderlich. Was die Bauherren-Haftpflicht sinnvoll macht ist die Tatsache, dass auch Freunde oder Nachbarn mitversichert sind, falls Schadenersatzansprüche Dritter gegen Bauhelfer gefordert würden. Einen Anspruch aus der BHHP hat der Bauherr jedoch nicht, wenn seine Helfer ihm einen Schaden anrichten. Ohne Deckung aus der BHHP bleiben auch Ansprüche der Helfer gegen den Bauherrn bei Personenschäden durch Unfall.

Wer bereits als Mieter eine Privathaftpflicht PHP hat, die auch Vermögens-Risiken aus Bauvorhaben mitversichert, ist gut beraten, wenn er die vereinbarte ursprünglich Deckungssummen prüft. Liegt nämlich die Bausumme darüber, entfällt der Versicherungsschutz, was wiederum eine BHHP erforderlich macht. Bei der PHP sollte die Deckungssumme mindestens auf drei Mio Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbart werden. Und zum Schluss: eine BHHP ist unnötig, wenn Haus und Grundstück vom Bauträger gekauft werden.

Wer Angebote eingeholt hat, der möge prüfen, ob sich eine Selbstbeteiligung lohnt, und wer in Eigenregie baut, der sollte den Versicherungsschutz erweitern. Dabei richtet sich der Beitrag nach Deckungssumme und Bausumme. Für Fertighäuser gelten meist Sondertarife mit niedrigeren Prämien.

Posted by wob. on 05/29 at 07:00 AM
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Donnerstag, Mai 27, 2010

Falls der Bauhelfer pfuscht ... oder bei Starkregen:

... die Bauleistungsversicherung

Retten-Helfen-Bergen-Schützen lautet die Devise bei der Freiwilligen wie auch bei der Profi-Feuerwehr. Ganz so schlimm dürften die Situationen auf dem Bau jedoch nicht werden, dass gleich die Feuerwehr kommen muss. Sich jedoch zu versichern gegen den materiellen Schaden, kann den Bauherren schon erheblich beruhigen.

Wer nun eine Bauleistungsversicherung abschließt, der darf ruhig daran denken, auch das beauftragte, weil schließlich ebenfalls eingebundene Bauunternehmer an der Versicherungsprämie zu beteiligen. Die Aufforderung dürfte gelingen, weil sich die Firma damit selbst gegen Schadenersatzansprüche schützen kann.
Warum das so ist, machen die möglichen Risiken deutlich: Versichert sind nämlich auch Schäden, die durch Fahrlässigkeit der Bauarbeiter und -bauhelfer entstehen können. Weiterhin gedeckt sind durch eine solche Schadensversicherung auch Konstruktions- und Materialfehler sowie Schäden durch Sturm, Überschwemmung oder Starkregen. Ausgeglichen werden dann auch Schäden durch Fremde und der Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen.

Wer sich weiter zum Thema Versicherungen für Bauvorhaben informieren will, der kann sich online ein kostenloses Merkblatt herunterladen, es per Telefon (04193 94222) oder Post beim Bund der Versicherten, Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg anfordern

Weitere Infos: http://dpaq.de/grJel

Posted by wob. on 05/27 at 07:00 AM
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Mittwoch, Mai 26, 2010

Welche Versicherung zahlt bei Tornadoschäden?

Tornados sind in der Bundesrepublik zwar die absolute Ausnahme - wenn sie aber auftreten, wie vorgestern im Norden Sachsens, hinterlassen sie eine Spur der Verwüstung. Stellt sich die Frage, welche Versicherungen kommen für die Schäden an Häusern, Fahrzeugen und gegebenenfalls auch in den Wohnungen auf? Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt hierzu Tipps und steht Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite.

„Wer eine verbundene Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, braucht sich keine Sorgen zu machen“, beruhigt Versicherungsexpertin Andrea Heyer. Diese Police umfasse neben Schäden durch Leitungswasser, Feuer und Hagel auch solche, die ein Sturm verursacht hat. Entscheidend ist die Windgeschwindigkeit. Sie muss 62 Kilometer pro Stunde erreichen, ehe die Assekuranzen auf den Plan gerufen werden. Das ist bei einem Tornado der Fall, denn schon kleine Windhosen erreichen 60 bis 120 Kilometer pro Stunde. In dem Fall greift nicht nur die Wohngebäudeversicherung, sondern auch die Hausrat- und die Kfz-Versicherung. Denn bei einem Tornado bleibt es in der Regel nicht dabei, dass sich ein paar Dachziegel lösen. In Sachsen wurden gleich ganze Dächer vom Tornado abgedeckt. In der Folge regnete und hagelte es in die Häuser. Laut Andrea Heyer gehören Regenschäden zwar nicht primär zum Versicherungsschutz, zählen aber als Folgeschäden und werden damit auch von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Für alle, denen der Tornado mehr als nur einen Schrecken eingejagt hat, heißt es jetzt Handeln. Die Verbraucherzentrale rät, die Schäden zu dokumentieren, mit Fotos oder Videos. Hilfreich sei es, wenn die Nachbarn dabei helfen, ein Schadenprotokoll aufzusetzen. Denn die zuständigen Versicherungen müssen so schnell wie möglich informiert werden, damit der Schadensfall zügig bearbeitet werden kann. Die Experten gehen davon aus, dass es zwei bis drei Wochen dauert, ehe über die Leistung entschieden werde. Sollte es länger dauern, haben Versicherungskunden zumindest Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Damit in der Zwischenzeit nicht noch weitere Schäden zu beklagen sind, sollten sofort Reparaturen am Dach erfolgen – zumindest notdürftig –, um der Schadenminderungspflicht gerecht zu werden.

Posted by Andre on 05/26 at 01:21 PM
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Mittwoch, Mai 19, 2010

Höhere Ansprüche der KfW

Standards für Energieeffizienz verschärft

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kur KfW-Förderbank, wird zum 1. Juli 2010 die Standards verschärfen, unter denen energieeffizientes Bauen und Sanieren gefördert wird. Als attraktiv und neu gilt, dass es künftig für den Neubau auch Tilgungszuschüsse geben wird. Die Neuerungen betreffen Neubauten und Altbausanierung.

Künftig ist bei einem Neubau verpflichtend, dass eingehalten wird, 30 Prozent Energie zu sparen. Demnach werden solche Neubauten nicht mehr gefördert, die lediglich die Vorgaben der Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009) erfüllen oder diese nur knapp unterbieten.
Günstige Kreditkonditionen gibt es ab 1. Juli 2010 nur noch für Häuser, die maximal 70 Prozent der Energie verbrauchen, die dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen.

Neu sind die Vorgaben für die Effizienzhäuser 40 und 55, deren Hausherren nur mit 40 oder eben 50 Prozent der Energie auskommen müssen, die ein heute erstellter Neubau höchstens verbrauchen darf. Neben den günstigen Darlehen wird auch die Tilgung gefördert, und zwar in Höhe von bis zu zehn Prozent der Darlehenssumme und abhängig von der effizienten Energieeinsparung: Je effizienter, desto höher die Mittel.

Für die Altbausanierung gilt künftig statt der 130-er-Regelung die Plus 15-er Vorgabe. Das bedeutet, dass statt der bisherigen Eingangsförderstufe zum 1. Juli als Mindeststandard das Effizienzhaus 115 gilt. Ein Altbau darf damit nach der Sanierung höchstens 15 Prozent mehr Energie verbrauchen als ein Neubau.

Als neu gelten auch die Effizienzhäuser 55 und 70, die als bisherige Altbauten von der KfW gefördert werden, wenn sie nach Abschluss der Arbeiten mit dem Energieverbrauch der Hausherren denen in einem Passivhaus schon recht nahe kommen.

Posted by wob. on 05/19 at 07:00 AM
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Dienstag, Mai 18, 2010

Per Vergleich zur günstigen Bauherrenhaftpflichtversicherung

Erst vor wenigen Tagen haben wir über Versicherungen informiert, die für Bauherren als äußerst empfehlenswert gelten. Neben der Bauleistungsversicherung wurde auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung genannt. Im heutigen Beitrag soll auf Letztere noch einmal näher eingegangen werden.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen äußerst wichtigen Schutz: Sie sichert den Bauherrn gegen Haftungsansprüche ab, die von Dritten geltend gemacht werden. Schon kleine Fehler oder schlichtweg Pech können dazu führen, dass derartige Ansprüche auf einen zukommen – und oftmals können diese Ansprüche sehr hoch bemessen sein.
Trotzdem gibt es einige Bauherren, die sich der Bedeutung dieses Versicherungsschutzes nicht bewusst sind und deshalb auf den Abschluss verzichten möchten – um somit ein paar Euro an Beitrag zu sparen. Dabei kann solch ein Versicherungsschutz sehr viel Geld wert sein. Außerdem sind die Beiträge gar nicht so hoch bemessen. Im Übrigen ist anzumerken, dass viele Banken erst dann eine Darlehensauszahlung zustimmen, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass er über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt. Zumal man durch eine gezielte Tarifwahl zusätzlich Geld sparen kann.
Es gibt unzählige Versicherer, die eine Bauherrenhaftpflichtversicherung anbieten. Deswegen bietet es sich geradezu an, einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Hierbei gilt es weniger auf die Beitragshöhe, sondern vielmehr auf die enthaltenen Leistungen zu achten. Der Leistungsumfang sollte möglichst umfangreich sein, um somit einen besonders guten Versicherungsschutz zu erlangen. Erst an zweiter Stelle gilt es auf die Beitragshöhe zu achten. Wer auf diese Weise verfährt, wird keine Schwierigkeiten damit haben, einen guten und zugleich günstigen Versicherungsschutz zu finden.

Posted by Jochen on 05/18 at 10:09 AM
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Montag, Mai 17, 2010

Bau! Trau! Aber schau, wem! - Vom Umgang mit Bauträgern

Wenn sich so mancher frühere Bauherr an seinen Erst-Start erinnert, kann er leider ‘nur ein schlechtes Lied singen’. Denn noch zu glorreichen DM-Zeiten waren nicht alle Beziehungen zwischen Bauträgergesellschaft und Käufern als Quasi-Bauherren erfolgreiche Partnerschaften. Im Gegenteil: Oft blieben 100.000 und mehr Mark auf der Strecke. Und dabei wäre alles so einfach: Der Bauträger baut und der nahezu “unbelastete, weil nur theoretische Bauherr” erhält alle notwendigen Bauleistungen aus einer Hand und darf eigentlich mit einem festen Endpreis rechnen.

Was aber zeichnet einen soliden Bauträger aus?  Ist man bei jedem Bauträger gut aufgehoben, wenn man zwar ein Eigenheim erwerben will, aber nicht selbst der “reale Bauherr” sein möchte? Meist verfügt zunächst der Bauträger, meist in der Rechtsform einer GmbH, als bisheriger Eigentümer über ein geeignetes Grundstück, erledigt alle amtlichen Formalitäten, kümmert sich um das gesamte Baugeschehen, lässt erschließen und gestaltet später auch die Außenanlagen. Das bewährt sich auch, weil Bauträger selbst größere Grundstücke in Innenstadtlage erschließen und beplanen können, was im Teil-Eigentum einem einzelnen ‘Eigenheimer’ eher nicht möglich wäre. Allerdings bietet der Bauträger oft ein Typenhausprogramm an, das wenig Spielraum für Individualität lässt.

Bauträger - wie gut bist du?

Firmengröße oder Gründungsjahr eines Bauunternehmens geben allein noch keine ausreichende Referenz ab, was tatsächlich an qualitativer Leistung geboten wird. Was aber soll man beim Hausbau mit einem Bauträger beachten?

_Wer solide gebaut und verkauft hat, der kann als Bauträger frühere Käufer benennen. Diese können einem weiteren Interessenten berichten, wie der Bauablauf war und ob Termine und Vereinbarungen eingehalten wurden. Wichtig auch: Wie ist der Bauträger mit Mängeln umgegangen?

_Zweifel dürfen auftreten, wenn es dem Vernehmen nach keine Fehler gab, weil das nicht der Realität entspricht. Gibt es doch wohl keinen Neubau, bei dem nicht irgendeiner “gemurkst” hat und damit Nacharbeiten erforderlich wurden. Wie aber wurde und wird mit Nacherfüllung als Nachbesserung oder Neulieferung umgegangen? Musste man streiten oder waren die Parteien einsichtig? Wer als Bauträger auf sich hält, der lädt ein zur Besichtigung aktueller Vorhaben und Baustellen und meist gibt es auch ein Musterhaus. Wer es noch klarer will, der frage danach, ob der Bauträger mit dem TÜV eine baubegleitende Qualitätskontrolle vereinbart hat oder noch vereinbaren wird.

_Bau- und Leistungsbeschreibung geben meist ausführlich die Ausstattung an, mit der ein Bauträger auch wirbt. Darin geht es um Herkunft, Güte und Beschaffenheit von Werkstoffen und um deren Wert und Preis; also geht es auch um Material und um Fabrikat.
Ist eine Baubeschreibung nicht klar und konkret, muss der Käufer im Zweifel den Bauträger veranlassen, schriftlich zu ergänzen; er kann einen Fachanwalt einschalten oder einen Notar die Aufstellung für den Kaufvertrag mit beurkunden lassen.

_Bei der Bezahlung ist üblich, dass diese nach Baufortschritt geleistet wird, da der Bauträger in Vorleistung geht. Der Kunde leistete mit “time lag”, also so, wie er im Vertrag verpflichtet wurde - meist in Prozentanteilen nach den Terminen für Bodenplatte, Kellergeschoss, Rohbau oder Fenstereinbau. Einzelheiten stehen auch in der Makler- und Bauträgerverordnung, in der nachzulesen es sich lohnt.

_Was den Käufer als ‘Bauherrn’ beruhigen kann ist ein weiteres Qualitätsmerkmal: Der Bauträger kann von seiner Hausbank eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungs-Bürgschaft vorlegen. Doch ist alternativ auch eine Fertigstellungsversicherung denkbar, die nachweist, dass der Bauherr bei Insolvenz des Bauträgers während der Bauphase abgesichert ist.

Posted by wob. on 05/17 at 07:00 AM
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Sonntag, Mai 16, 2010

Wie Bauherren bei der Bauleistungsversicherung sparen

Für Bauherren ist es besonders wichtig, über einen guten Versicherungsschutz zu verfügen. Denn sollte etwas auf der Baustelle passieren bzw. sich ein Unfall ereignen, so kann es richtig teuer werden. Auch Fehler, die von den beteiligten Unternehmen gemacht werden, ziehen unter Umständen sehr hohe Kosten nach sich. Aus diesem Grund gibt es gleich zwei Versicherungen, die für Bauherren von äußerst hoher Bedeutung sind.

Da wäre zunächst die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die einen grundlegenden und daher wichtigen Versicherungsschutz bietet. Mit ihr sichert sich der Bauherr gegen Haftungsansprüche ab, die von Dritten geltend gemacht werden. Zum anderen gilt es als ratsam, sich für den Abschluss einer sogenannten Bauleistungsversicherung zu entscheiden.
Die Bauleistungsversicherung bietet einen weitreichenden Versicherungsschutz. Sie schützt den Bauherren vor Risiken, die sich bei der Umsetzung des Vorhabens ereignen können. Hierzu zählen vor allem Fehler, die bei der Ausführung gemacht werden. Ganz egal ob Planungsfehler oder Materialfehler: In beiden Fällen können immens hohe Folgekosten entstehen, weshalb der Schutz dieser Versicherung so unverzichtbar ist. Im Schadensfall springt der Versicherer ein und stellt sicher, dass das Vorhaben fachgerecht fortgesetzt wird.

Wie die dpa per Agenturmeldung am Wochenende bekannt gegeben hat, müssen Bauherren den Versicherungsbeitrag der Bauleistungsversicherung nicht unbedingt selbst tragen – zumindest nicht in voller Höhe. Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, die am Bau beteiligten Unternehmen am Beitrag zu beteiligen. Mit einer solchen Beteiligung können die Bauunternehmen unter Beweis stellen, dass ihnen selbst viel an der fachgerechten Umsetzung des Vorhabens liegt. Zugleich können sie dadurch selbst einen wichtigen Versicherungsschutz erlangen, der sie im Schadensfall vor hohen Kosten bewahrt. Daher sollten Bauherren ihren wichtigsten Baupartner auf dieses Thema ruhig einmal ansprechen. Eventuell bietet sich so die Chance, den Versicherungsbeitrag zu verringern.

Posted by Jochen on 05/16 at 02:30 PM
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Dienstag, April 20, 2010

Wohneigentum ist selten richtig versichert

Für die eigenen vier Wände haben die meisten Besitzer lange gespart und sich krumm gemacht. Daher ist es absolut unverständlich, warum sie ihre Immobilie gar nicht oder nur unzureichend absichern. Aktuellen Erhebungen zufolge haben 15 Prozent der Hausbesitzer überhaupt keine Wohngebäudeversicherung. Weitere 20 Prozent verzichten darauf, ihr Häuser gegen Elementarschäden zu versichern. Hinzu kommen viele der 12,8 Millionen Haushalte mit Eigentum, die sich seit dem Abschluss der Police nicht weiter darum gekümmert haben. Ihnen droht im Ernstfall eine Unterversicherung, wenn sie im Laufe der Jahre Veränderungen, Modernisierungen, Um- oder Anbauten vorgenommen haben, die den Wert der Immobilie steigern. Wer es unterlässt, die Versicherung über derlei bauliche Maßnahmen zu informieren, um die Police entsprechend anpassen zu lassen, erhält nicht den ganzen Schaden ersetzt. Das kann deutlich teurer kommen als ein paar Euro Prämie mehr für die Wohngebäudeversicherung.

Ähnlich verhält es sich mit dem Schutz gegen Elementarschäden. Einer Statistik der Versicherungskammer Bayern zufolge liegt das Gefahrenpotenzial von Starkregen oder Hochwasser etwa doppelt so hoch wie das von Feuer. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät daher, eine Wohngebäude- und eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Die Prämie richtet sich unter anderem nach Lage und Zustand des Hauses. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. „Welt online“ hat für ein 120 Quadratmeter großes Haus, Baujahr 1980, am Südrand von Hamburg für die Wohngebäudeversicherung mit Wasserleitungs- und Elementarschadenschutz Versicherungsbeiträge in Höhe von 225 bis 395 Euro ermittelt.

Posted by Andre on 04/20 at 09:07 AM
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Sonntag, April 04, 2010

Photovoltaik-Versicherung: Solaranlagen optimal schützen

image Obwohl die Preise für Photovoltaikanlagen in den vergangenen Monaten deutlich gefallen sind, ist eine entsprechende Anlage in der Anschaffung nicht unbedingt günstig. Schnell sind 30.000 Euro oder auch deutlich mehr Geld investiert – ganz in der Hoffnung, künftig gutes Geld bzw. eine satte Rendite einstreichen zu können.

Allerdings können die Träume von der großen Rendite schnell beendet sein. Wie die „Welt Online“ schreibt, sind die Solarpaneele ins Visier von Dieben gerückt. Zunehmend häufiger müssen Eigentümer von Immobilien und Solaranlagen von einem Tag auf den anderen feststellen, dass ihre Solarpaneele ihrer Photovoltaikanlagen als äußerst begehrt gelten. Die Diebe schlagen zumeist über Nacht zu: In Blitzaktionen werden die kostbaren Paneele einfach abgeschraubt, verladen und weggefahren.
Aufgrund des hohen Gegenwerts ist es umso wichtiger, über einen entsprechenden Versicherungsschutz zu verfügen. Mit den bereits vorhandenen Versicherungen wie der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung, kommt man jedoch meistens nicht sehr weit. Die Gebäudeversicherung sichert den Diebstahl nicht ab, weshalb letztlich nur die Hausratversicherung auf eine Ersatzzahlung hoffen lässt – allerdings kommt es hier ganz auf den Anbieter und Vertrag an.

Weil die Hausratversicherung im Hinblick auf die Solaranlagen nur einen knappen Schutz bieten, ist es umso empfehlenswerter, eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung abzuschließen. Mithilfe einer solchen Versicherung kann für die Solaranlage ein umfassender Versicherungsschutz erlangt werden, der im Wesentlichen die Gefahren Diebstahl und Hagel versichert. Eine solche Versicherung kann den Eigentümer der Anlage vor einem größeren finanziellen Schaden bewahren.

Mittlerweile gibt es mehrere Versicherer, die solche Versicherungen anbieten. Daher lohnt es sich, die erhältlichen Versicherungen zu vergleichen. Hinsichtlich des Beitrags gilt es zu berücksichtigen, dass dieser als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.

Posted by Jochen on 04/04 at 09:16 AM
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