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Gebäudeversicherung
Freitag, Januar 06, 2012
Sturmschäden sofort melden
Das war ein stürmischer Start ins Jahr 2012. Erst kam „Ulli“, dann meldete sich „Andrea“ mit Orkanböen und Gewittern zu Wort. Vielerorts hielten Bäume den enormen Windgeschwindigkeiten nicht mehr Stand und krachten auf Straßen oder Häuser. Dächer wurden abgedeckt und Ziegelsteine wie trockenes Laub durch die Luft gewirbelt. Wenn es dabei zu Schäden am Wohneigentum, dem Hausrat oder dem Auto kam, gilt es, sofort aktiv zu werden.
Schritt eins: Die Schäden sollten so exakt wie möglich dokumentiert werden. In Zeiten digitaler Technik ist das kein Problem mehr. Fotos oder Videos sind als Nachweis bestens geeignet. Ergänzt werden sie durch schriftliche Aufzeichnungen, die man von Zeugen – einfach mal den Nachbarn fragen – bestätigen lassen sollte. Drohen Folgeschäden, weil es durch ein Loch im Dach regnet und das Haus nach und nach unter Wasser gesetzt wird, ist es ratsam, umgehend zu reagieren und zumindest für einen provisorischen Schutz zu sorgen.
Schritt zwei: Die Versicherung muss informiert werden. Nicht erst Tage später, sondern ohne weitere Umschweife. Ansprechpartner ist je nach Schadensbild die Teilkaskoversicherung bei Fahrzeugen, die Wohngebäudeversicherung, die Glasbruchversicherung oder die Hausratversicherung. Befindet sich das Haus noch im Bau, gilt es, die Bauleistungsversicherung in Kenntnis zu setzen. Um die Höhe des Schadens beziffern zu können – insbesondere beim Hausrat – gehören zur Dokumentation auch die Kaufbelege, aus denen der Preis und das Kaufdatum hervorgehen. Die meisten Versicherungen zahlen allerdings erst ab Windstärke 8, das heißt ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern je Stunde.
Wer für einen der Schäden verantwortlich ist, weil der morsche Baum im Garten auf das Nachbarhaus gefallen ist oder Blumentöpfe und Dachziegel auf parkende Autos gekracht sind, wendet sich an seine Haftpflichtversicherung. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht zuständig, bei Einfamilienhäusern reicht eine Privathaftpflichtversicherung. Hat man sich das Geld für eine solche Police gespart, wird es teuer. Dann muss der Schaden aus eigener Tasche beglichen werden.
Montag, November 28, 2011
Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen
Die erste Kerze am Adventskranz brennt. Heimelig, hübsch anzuschauen und in gewisser Weise ist das Flackern der Flamme auch beruhigend. Nur sollte man sich angesichts der vorweihnachtlichen Stimmung nicht dazu hinreißen lassen, die Gefahren zu verkennen. Bisweilen reicht ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder ein sachter Windhauch, und das Tannengrün samt Deko fängt Feuer. Damit die Kerze nicht zum Fall für die Hausratversicherung oder, noch schlimmer, für die Wohngebäudeversicherung wird, gilt es also, aufmerksam zu sein.
Sollte doch etwas passieren, wird sich die Assekuranz ganz genau mit den Umständen befassen. Stellt sich heraus, dass Gestecke oder der Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen länger als 15 Minuten unbeaufsichtigt waren, muss sich der Versicherungsnehmer den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen. Statt den Schaden in voller Höhe zu erstatten, wird die Hausratversicherung die Leistung in einem solchen Fall aller Wahrscheinlichkeit nach kürzen. Vor ein paar Jahren hätte es keinen Cent gegeben. Da galt noch das simple Prinzip „Alles-oder-Nichts“. Ärger ist jedenfalls vorprogrammiert. Notfalls muss dann ein Gericht entscheiden, ob der Kunde den Schaden hätte vermeiden können.
Diesen Ärger und eine rußgeschwärzte Wohnung kann man sich sparen, wenn die Kerzen kurzerhand gelöscht werden, wenn man das Zimmer längere Zeit verlässt. Denn brennt es erst einmal, breitet sich das Feuer aufgrund der trockenen Zweige – das gilt umso mehr für den Weihnachtsbaum – relativ schnell aus. Mit einem Eimer Wasser ist es dann meist nicht mehr getan. Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. rät daher, für Notfälle einen Feuerlöscher in der Nähe zu haben und Rauchmelder zu installieren, um sofort auf kleinste Rauchpartikel in der Luft hingewiesen zu werden. Wäre doch schade, wenn die schöne Stimmung sich im wahrsten Sinne des Wortes in Rauch auflöst.
Dienstag, Juli 19, 2011
Viele Hausbesitzer können bei der Gebäudeversicherung sparen
Die Anzahl der Immobilieneigentümer, die Gebäudeversicherungen für ihre Objekte abgeschlossen haben, ist enorm groß. Diese Tatsache ist gleich auf zwei Gründe zurückzuführen. Da wäre zunächst einmal die Bedeutung der Gebäudeversicherung. Eine Immobilie verkörpert im Regelfall den größten Vermögenswert eines privaten Haushalts, weshalb ein Versicherungsschutz schlichtweg nicht fehlen darf. Der zweite Punkt ist viel trivialer: Die meisten Banken zahlen ihre Immobiliendarlehen nur aus, wenn die Objekte per Gebäudeversicherung geschützt werden.
Besonders der zweite Grund zeigt sich für den hohen Anteil an versicherten Gebäuden verantwortlich. Die meisten Bauherren und Immobilienkäufer haben gar keine andere Wahl als eine entsprechende Versicherung abzuschließen - denn sonst könnten sie ihren Traum vom Eigenheim gar nicht verwirklichen können. Die eigentliche Versicherung wird sehr häufig bei der Bank abgeschlossen, die das Immobiliendarlehen zur Verfügung stellt. Für die Banken handelt es sich hierbei um ein attraktives Zusatzgeschäft. Nur selten nehmen sich Bauherren oder Käufer die Zeit, um den Markt gezielt nach einer günstigen Wohngebäudeversicherung zu durchleuchten. In der Folge werden oft vergleichsweise kostspielige Versicherungen abgeschlossen.
Wer nach diesem Prinzip verfahren bzw. seine Gebäudeversicherung damals bei der finanzierenden Bank abgeschlossen hat, sollte unbedingt einen Versicherungsvergleich durchführen. Ganz oft besteht die Möglichkeit, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln und dadurch bares Geld zu sparen. Allerdings kann der Wechsel nur erfolgreich verlaufen, wenn vorab ein genauer Vergleich durchgeführt wird. Interessenten sollten sich ausreichend Zeit nehmen und am besten mit einem Onlinevergleich arbeiten, um den Markt gezielt zu durchleuchten. Im Übrigen kommt es beim Versicherungsvergleich nicht nur auf die Beitragshöhe an: Eine gute Wohngebäudeversicherung überzeugt außerdem mit einem umfassenden Versicherungsschutz.
Posted by Jochen on 07/19 at 08:45 AM
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Sonntag, Juli 03, 2011
Deutschlands Eigenheime nur unzureichend versichert
Beim Eigenheim handelt es sich für gewöhnlich um den größten Vermögenswert, den ein privater Haushalt besitzt. Zwar mag es gelegentlich ein paar Ausnahmen geben, doch die meisten Familien haben nahezu ihr gesamtes Geld in Haus oder Eigentumswohnung gesteckt. Dementsprechend sollte man meinen, dass die Eigenheime gut versichert sind – schließlich könnte ein Schadensfall sonst den finanziellen Ruin bedeuten.
Allerdings ist dies nicht der Fall, längst nicht jedes Eigenheim ist versichert. Wie die „Welt Online“ schreibt, existieren gleich mehrere Defizite. Nur 80 Prozent aller Eigenheime sind laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über eine Wohngebäudeversicherung geschützt. Dies bedeutet, dass jeder fünfte Immobilieneigentümer ein hohes Risiko eingeht. Sollte sein Eigenheim schwer beschädigt oder gar zerstört werden, gilt es sämtliche Kosten aus eigener Tasche zu tragen.
Bei der Absicherung von Elementarrisiken sieht die Situation deutlich schlechter aus: Gerade einmal 30 Prozent der Gebäude verfügen über einen solchen Schutz. Dabei können Elementarschäden immens hohe Kosten nach sich ziehen. Typische Schadensursachen sind Erdbeben, Erdrutsche, Schneedruck oder Starkregen.
Es sind vorrangig Kostengründe, die viele Eigentümer davon abhalten, für einen Rundum-Schutz zu sorgen. Dabei muss ein solcher Schutz überhaupt nicht teuer sein. So räumen beispielsweise zahlreiche Versicherer einen Rabatt ein, wenn Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenversicherung zusammen abgeschlossen werden. Außerdem kommt es auch stets darauf an, wo die Versicherung abschlossen wird und für welchen Selbstbehalt man sich entscheidet. Wer den Versicherungsmarkt gezielt durchleuchtet und sich für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entscheidet, befindet sich durchaus in der Lage, einen relativ preiswerten Schutz für seine Immobilie abzuschließen.
Posted by Jochen on 07/03 at 09:32 PM
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Sonntag, Januar 16, 2011
Hochwasserschäden können steuerlich absetzbar sein
Hochwasser ist ein Thema, das leider immer wieder für Schlagzeilen sorgt. Schon im letzten Jahr kam es in verschiedenen Regionen über das Jahr verteilt zu Hochwassersituationen, die für so manchen Anwohner nicht gut endeten. In diesem Jahr geht es entsprechend weiter: Zahlreiche Wohngebäude standen bereits unter Wasser. Als Betroffener ist man natürlich froh, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz besteht und die Kosten von der Elementarschadenversicherung übernommen werden.
Doch nicht alle Betroffenen haben so viel Glück. Zum einen ist nicht jedermann versichert, zum anderen kann sich nicht jeder versichern. Für einige Regionen bieten die Versicherer aufgrund des erhöhten Risikos den Schutz schlichtweg nicht an. Dementsprechend fällt es schwer, Vorsorge zu leisten. Im Grunde bleibt nur zu hoffen, dass es nicht zu einem erneuten Hochwasser kommt.
Wenn die Folgekosten aus eigener Tasche getragen werden müssen, wird es meist richtig teuer. Allerdings ist die Möglichkeit gegeben, diese finanzielle Belastung von der Steuer abzusetzen Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern mitgeteilt hat, sind Betroffene dazu berechtigt, die an Haus oder Wohnung entstandenen Schadenskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Hierdurch wird das zu versteuernde Einkommen verringert, was wiederum eine niedrigere steuerliche Belastung nach sich zieht. Zwar wiegt dies die Gesamtkosten nicht vollständig auf, doch zumindest bekommt man einen Teil seines Geldes zurück.
Diese Möglichkeit des Absetzens ist zumindest dann gegeben, wenn kein Versicherungsschutz besteht,der die Kosten übernimmt. Die außergewöhnliche Belastung muss im Rahmen der nächsten Steuererklärung angegeben werden. Es ist zu beachten, dass das Finanzamt dazu berechtigt ist, den Betrag um eine zumutbare Belastung (zwischen ca. 1 bis 7 Prozent) zu kürzen.
Posted by Jochen on 01/16 at 12:08 PM
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Samstag, Januar 08, 2011
Elementarschadenversicherung nicht vergessen
Es ist schon beeindruckend wie viele unterschiedliche Versicherungslösungen angeboten werden, die in den Bereich der Bauversicherung fallen. Die Auswahl ist so groß, dass viele Bauherren schnell das Gefühl bekommen, die Versicherer wollen ihnen nur das Geld aus der Tasche ziehen. Deshalb wird oftmals nur umso mehr versucht, lediglich die wichtigsten Versicherungen abzuschließen.
Da kann es schnell passieren, dass die eine oder wichtige Versicherung vergessen wird. Im Schadensfall kann sich das rächen: Unter Umständen entsteht ein hoher finanzieller Schaden, für den niemand aufkommt. Für so manchen Bauherren ist dann der Traum vom Eigenheim beendet, weil das Geld nicht mehr ausreicht, um das Vorhaben zu Ende zu führen.
Ein solcher Fall kann vor allem eintreten, wenn man nicht gegen Elementarschäden versichert ist. Dies sind Schäden, die auf Umwelteinflüsse zurückzuführen sind. Eines der besten Beispiele für eine solche Bedrohung ist die aktuelle Hochwassersituation: In mehreren Regionen Deutschlands stehen ganze Landstriche unter Wasser – auch Baustellen, auf denen private Eigenheime errichtet werden, sind betroffen. Da ist es ratsam, unbedingt auf eine Elementarschadenversicherung zu setzen. Eine solche Versicherung, die von den Versicherungsunternehmen als Ergänzung zur Gebäudeversicherung / Rohbauversicherung angeboten wird, ist eine sinnvolle Entscheidung. Die zusätzlichen Kosten halten sich in Grenzen und zugleich ist die Baustelle besser abgesichert.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein solcher Versicherungsschutz nicht immer zugänglich ist oder er gewissen Einschränkungen unterliegen kann. Wer beispielsweise nahe der Mosel oder der Oder (zwei typische Hochwasserregionen) baut, findet nicht immer einen Versicherungsschutz - in solchen Fällen ist den Versicherern das Risiko zu groß. Gegebenenfalls kann lediglich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, deren Leistungsumfang um ausgewählte Risken gekürzt wurde.
Posted by Jochen on 01/08 at 01:54 PM
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Freitag, Januar 07, 2011
Bei Schäden durch Tauwasser hilft nur eine Elementarschadenversicherung
Nach dem Ende der weißen Pracht und des grauen Matschs plätschert jetzt vielerorts das Tauwasser. Schäden, die durch die Wassermassen angerichtet werden, regulieren allerdings weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung. Wenn sich das Nass den Weg bis in den Keller oder die Wohnung bahnt, hilft nur eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden. Sie wird angesichts der Wetterextreme immer wichtiger. Laut Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten 98,5 Prozent aller Wohngebäude problemlos versichert werden. Die übrigen 1,5 Prozent befinden sich in sogenannten Gefahrengebieten, wo es den Schutz nur mit individuell ausgehandelten Verträgen gibt.
Ohne den Zusatz Elementarschäden bleiben Hausbesitzer und Mieter in den meisten Fällen auf den Kosten sitzen, sollte das Schmelzwasser nicht direkt in den Kanal fließen, sondern ins Gebäude eindringen. Jetzt noch schnell eine solche Police abzuschließen oder den bestehenden Vertrag aufzustocken, würde wenig bringen. Die Wartezeit, ehe ein Schaden reguliert wird, beträgt mindestens zwei Wochen. Basiert der Wassereinbruch auf einem bekannten Mangel oder weil der Bauträger gepfuscht hat, kann der Verantwortliche zur Kasse gebeten werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Türen oder Fenster schlecht abgedichtet sind und nicht umgehend repariert wurden. In dem Fall hätte der Vermieter fahrlässig gehandelt und müsste zahlen, so der GDV.
Sinn macht eine Elementarschadenversicherung, die bislang nur 25 Prozent der Haushalte haben, insbesondere als Zusatz zur Gebäudeversicherung. Ob sie sich auch im Rahmen der Hausratversicherung lohnt, hängt davon ab, wo Wasser eindringen könnte und welche Schäden zu befürchten sind. Da in der Regel der Keller betroffen ist, wo nur selten Wertgegenstände zu finden sind, sollte genau gerechnet oder ein wenig umgepackt werden. Die Experten vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft raten Verbrauchern dazu, sich rechtzeitig Gedanken zum Versicherungsschutz zu machen. Den Versicherungsordner erst im Schadensfall zur Hand zu nehmen und zu prüfen, ob man ausreichend abgesichert ist, sorgt meist für böse Überraschungen.
Dienstag, Januar 04, 2011
Schäden ohne Verzögerung melden
Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen – und schon gar nicht über mehrere Wochen. Das gilt umso mehr bei Versicherungsangelegenheiten. Kunden, die ihrer Assekuranz einen Schaden erst mit reichlich Verzögerung melden, müssen damit rechnen, ihren Anspruch auf Leistung zu verlieren. Die Pflicht, sich unverzüglich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, gilt auch, wenn der Vertrag gerade erst unterschrieben, der Versicherungsschein aber noch nicht zugestellt wurde. Bestätigt wurde diese Regel jetzt vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 244 C 26368/09).
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar den Antrag für eine Wohngebäudeversicherung im November 2007 eingereicht. Schon einen Monat später war ein Wasserschaden zu beklagen. Statt die Versicherungsgesellschaft zu informieren, ließen die Hausherren den Schaden direkt reparieren. Erst als sie im Januar 2008, sechs Wochen später, den Versicherungsschein in Händen hielten, reichten sie die Rechnungen ein. Der Wunsch, die Kosten erstattet zu bekommen, wurde allerdings abgelehnt.
Die Versicherung verweigerte die Regulierung, weil sie keine Möglichkeit hatte, sich selbst ein Bild vom Schaden zu machen. Entscheidend war in dem Zusammenhang unter anderem die Frage, ob es ein Wasserrohrbruch war – der versichert gewesen wäre – oder ein älteres Leck, bei dem nur das Wasser, aber kein Geld geflossen wäre. Die verspätete Schadensmeldung kostete das Ehepaar damit den noch recht jungen Versicherungsschutz. Der Versuch der Hausbesitzer, die 3.700 Euro Reparaturkosten auf dem Klageweg einzufordern, scheiterte. Die Richter wiesen die Klage ab.
Das Amtsgericht machte unmissverständlich klar, dass es nicht ausreiche, die Versicherung erst mit Erhalte der Police über einen relevanten Vorfall in Kenntnis zu setzen. Der Versicherungsvertrag besage in Paragraf 8, dass ein Schadenseintritt unverzüglich mitzuteilen sei. Notfalls könne sich der Versicherte auch telefonisch an das Unternehmen wenden, damit die Assekuranz die Chance hat, den Schaden zu prüfen. Dieser Sorgfaltspflicht, die bereits in der Zeitspanne von der Antragstellung bis zum Vertragsschluss gelte, sei das Ehepaar nicht nachgekommen.
Sonntag, November 14, 2010
Höhere Prämien für Wohngebäudeversicherung
Während drei Jahren seiner Gebäudeversicherung zwei Gebäudeschäden wegen Wasserrohrbruch zur Garage nach jeweils eisigen Winterwochen zu melden, kann auch daran liegen, dass tief drunten im Keller ein Wasserhahn nicht dicht war und sich die Leitung wieder über mehrere Wochen füllte.
Dagegen sind Überschwemmungen, Hagelkörner wie Tischtennisbälle, die Hausdächer durchschlagen, oder Herbststürme mit Stärke 12 dann eher die “höhere Gewalt”, die durch Kapriolen des Wetters den Haus-Eigentümern Kummer und Kosten bereiten können. Da ließ nicht lange auf sich warten, dass den Versicherern solcher Schäden die Regulierungen aus dem Plan laufen. Mit der Konsequenz: Einige werden wohl ab 2011 höhere Prämien für Wohngebäude-Policen fordern. Insgesamt Ergebnis einer Umfrage eines Verbraucher- und Finanzportals, wonach man zu dem Schluss kommt, dass auch schon mal dem einen oder anderen Hausherrn mit mehrfacher Schadenshäufigkeit gekündigt wird…
Hohe Schaden-Kosten-Quote
Betriebswirtschaftlich sind jedoch nicht allein die Wetterereignisse für die Schieflage bei den Versicherern maßgeblich, auch der Preiskampf trug zu einer negativen Entwicklung bei. Unter Profis ist dann auch eine durchschnittliche Schaden-Kosten-Quote von 112 Prozent eine ungünstige Zahl: Für jeden Euro an Prämien zahlen Versicherer 12 Cent dazu, um die Regulierungen zu decken. Konten Zinserträge aus angelegtem Beitrags-Kapital dies in den Vorjahren noch ausgeglichen werden, sind diese “Rücklagen” aufgebraucht. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich die Kapitalanlage der Versicherer in Staatsanleihen bester Bonität nicht mehr ausreichend rentiert.
Wer erhöht? Wer nicht?
Mit höheren Beiträgen - so die Vermutungen - wird folglich für die DEMA, die Deutsche Versicherungsmakler AG gerechnet (z.B. um 5 Cent netto pro Quadratmeter) oder auch bei der R+V Versicherung AG (“im kleineren, einstelligen Prozentbereich”). Und dann ist da noch der Marktführer: Die Sparkassen-Versicherung, so wird spekuliert, will ab 2011 bei rund 130.000 Policen gleich 18 Prozent mehr kassieren. Ob man bei Basler Versicherungen, Interlloyd Versicherungs-AG, InterRisk Versicherungs-AG, Janitos Versicherungs-AG, NV-Versicherungen VVaG, Ostangler Brandgilde Versicherung VVaG, Ammerländer Versicherung VVaG und die Zürich Gruppe Deutschland tatsächlich nicht erhöhen wird, ist gleichfalls Spekulation.
Wer nun eine Kündigung erhält, sollte unverzüglich reagieren, um gegebenenfalls mit höherer Prämie bleiben zu können. Schließlich ist es nach Kündigung durch den einen schwierig, einen neuen Versicherer zu binden. Wer unabhängig von allem wechselt, sollte auf die Konditionen des neuen Vertrages achten. Besonders zu den VVB bei * Rohrbrüchen * Wasserschäden sowie bei der * Übernahme von Gutachterkosten. Auch empfiehlt sich, die Konditionen verschiedener Wohngebäude-Versicherer überhaupt zu vergleichen, denn Policen liegen schnell mal bei 400 bis 500 Euro - je höher der Verkehrswert der Immobilie.
Samstag, November 06, 2010
Vorsicht beim Selbstbehalt der Elementarschadenversicherung
Obwohl Gebäude- und Hausratversicherung einen absolut grundlegenden Versicherungsschutz bieten, ist dieser nicht unbedingt ausreichend hoch bemessen. Sogenannte Elementarschäden werden nicht abgedeckt, weshalb man im Schadensfall womöglich trotz Versicherungsschutz auf den Kosten sitzen bleibt. Ein typisches Beispiel für solch einen Schaden ist der Erdfall in Schmalkalden: Hätte das ca. 30 Meter breite Erdloch ein Gebäude in die Tiefe gerissen, hätten weder Gebäudeversicherung noch Hausratversicherung zahlen müssen, weil dieses Risiko schlichtweg nicht versichert ist.
Glücklicherweise werden sich zunehmend mehr Leute der Bedeutung eines solchen Versicherungsschutzes bewusst und treffen deshalb die Entscheidung, ihre Versicherungen um eine Elementarschadenversicherung zu ergänzen. Hierdurch wird ein wertvoller Zusatzschutz erlangt, der auch überhaupt nicht teuer sein muss. Schon für wenig Geld ist der zusätzliche Schutz erhältlich.
Wer sich für den Schutz einer Elementarschadenversicherung interessiert und daher eine geeignete Versicherung sucht, sollte bei der Auswahl jedoch vorsichtig sein. Interessenten sollten die Versicherung sehr gezielte auswählen. In erster Linie ist es wichtig, Leistungsumfang und Beitragshöhe zu berücksichtigen. Allerdings gibt es noch weitere Punkte, die von Bedeutung sind. Dies gilt besonders für den Selbstbehalt. Üblicherweise wird bei Elementarschadenversicherungen ein relativ hoher Selbstbehalt vereinbart. Das ist eine Maßnahme, die zur Verringerung des Beitrags ergriffen wird. Viele Versicherer setzen einen Selbstbehalt in Höhe von ca. 2.000 bis 5.000 Euro fest, was je nach Schaden einem relativ hohen Wert entspricht. Dementsprechend gilt es zu überlegen, ob man im Schadensfall tatsächlich eine solch hohe Leistung erbringen möchte. Wird lediglich ein Grundschutz gesucht, um sich gegen den absoluten Notfall zu versichern, kann eine hohe Selbstbeteiligung in Ordnung sein. Grundsätzlich ist es jedoch ratsam, einen nicht ganz so hohen Selbstbehalt zu wählen, damit man im Schadensfall keinen allzu hohen Eigenanteil zu leisten hat.
Posted by Jochen on 11/06 at 09:39 AM
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Mittwoch, November 03, 2010
Erdfall in Thüringen: Wie Gebäude und Hausrat ideal versichert werden
Die Bewohner von Schmalkalden in Thüringen hätten bis vor wenigen Tagen sicherlich nicht gedacht, dass Bilder von ihrem Dorf plötzlich um alle Welt gehen. Doch wenn sich ein Erdfall mitten im Dorf ereignet, bei welchem eine Doline mit einem Durchmesser von gut 30 Metern entsteht, ist mit solch einer Medienaufmerksamkeit zu rechnen.
Genau genommen hatten die Bewohner noch einmal großes Glück. Schließlich sind keine Personen zu Schaden gekommen. Lediglich ein Auto versank im Erdloch und in der Nähe befindliche Gebäude – allen voran Garagen – wurden beschädigt.
Aus finanzieller Sicht ist das Ausmaß eines solchen Schadens jedoch nicht zu unterschätzen – zumal er theoretisch an vielen weiteren Orten auftreten kann. Dementsprechend sollte man die Gefahr ernst nehmen. Geologen haben ermittelt, dass es noch nie zuvor so viele Erdfälle in Deutschland gegeben hat. Die Schuld wird vor allem dem Straßenbau gegeben. Dieser verhindert das Eindringen von Regenwasser in den Boden, wodurch die Böden im Laufe der Zeit vom sturbachartigen Grundwasserfluten ausgehöhlt werden.
Zum Glück besteht die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen eines solchen Schadens zu versichern. Gleich zwei Versicherungen gelten als erforderlich, um für einen grundlegenden Schutz zu sorgen. Hierzu zählen die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Allerdings ist anzumerken, dass Naturschäden nicht automatisch mitversichert sind. Beide Versicherungen müssen um einen Elementarschadenschutz ergänzt werden. Erst durch Abschluss zusätzlicher Elementarschadenversicherungen, besteht ein Rundum-Schutz, der Gebäude und Hausrat optimal schützt.
Hinsichtlich der Kosten braucht man keine Bedenken zu haben. Beide Versicherungen können in den meisten Fällen vergleichsweise günstig erweitert werden. Man sollte lediglich genau auf die versicherten Risiken achten: Oft wird zwischen Risiken wie Erdrutsch und Erdfall genau unterschieden. Gerade der Erdfall (Bildung von Dolinen) sollte eingeschlossen sein, damit der Versicherer im Schadensfall auch tatsächlich zahlt.
Posted by Jochen on 11/03 at 10:55 AM
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Donnerstag, Oktober 28, 2010
Schutzbriefe für Assistenz-Leistungen rund um Haus und Wohnung
Versicherungskunden wünschen sich vor allem eines: Service. Dem wird die Branche gerne gerecht. Assistance- oder auf gut Deutsch Assistenz-Leistungen lautet das neue Zauberwort. Im Rahmen einer Unfallversicherung bieten entsprechende Policen zum Beispiel zusätzlich eine professionelle Hilfe im Haushalt oder die Begleitung bei Arztbesuchen. Das Spektrum ist groß und hat inzwischen auch die Sparten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung erreicht.
Schlüssel vergessen, Stromausfall oder ein Wespennest – kein Problem: Darum kümmert sich die Versicherung, wenn man einen Schutzbrief hat. Er wird bei den meisten Unternehmen ausschließlich als Zusatz zur eigentlichen Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Abhängig vom Leistungsumfang, der bis hin zur Datenrettung reichen kann, kosten die Policen zwischen 21 und 58 Euro pro Jahr. Dafür übernehmen die Assekuranzen die Kosten bis maximal 500 Euro (jährlich insgesamt höchstens 1.000 bis 1.5000 Euro), wenn im Versicherungsfall ein Handwerker oder Spezialist anrücken muss. Um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein, ist es ratsam, die Leistungskataloge der Schutzbriefe genau zu lesen. Denn nicht alle decken auch alles ab.
Das Interesse an den Schutzbriefen ist groß. Sie sind einerseits relativ günstig, andererseits spart man sich möglicherweise viel Ärger. Wer schon einmal den „falschen“ Schlüsseldienst gerufen und eine gepfefferte Rechnung bekommen hat, weiß es zu schätzen, wenn sich die Versicherung um derlei Dinge kümmert. Allerdings: Einfach einen x-beliebigen Handwerker anzurufen ist nicht möglich. Die Unternehmen haben sich ein Netzwerk von Fachfirmen aufgebaut, mit denen sie zusammenarbeiten und direkt abrechnen. Deshalb sollte man die Servicenummer seiner Versicherung immer greifbar hinterlegt haben (im Handyspeicher oder bei einem Bekannten). Der Vorteil: Es handelt sich um geprüfte Firmen, die in der Regel rund um die Uhr einsatzbereit sind und den hohen Qualitätsansprüchen der Assekuranzen genügen.
Posted by Andre on 10/28 at 12:36 PM
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Freitag, Oktober 15, 2010
Die Wohngebäudeversicherung wird teurer
Im Bereich Kfz-Versicherung herrscht schon seit Jahren ein teils ruinöser Preiskampf. Nicht viel besser sieht es mittlerweile in der Sparte Wohngebäudeversicherung aus. Jetzt treten die Unternehmen auf die Kostenbremse. Das heißt für Kunden, die häufiger einen Schaden gemeldet haben: Ihnen droht im schlimmsten Fall die Kündigung und damit der Verlust ihres Versicherungsschutzes.
Abgesehen davon, dass die Preisschraube häufig zu locker gedreht wurde, haben auch die extremen Wetterereignisse zu dieser Entwicklung beigetragen. Sie spiegelt sich in einer durchschnittlichen Schaden-Kosten-Quote von 112 Prozent wider. Für jeden Euro, den die Wohngebäudeversicherer an Prämien einnehmen, zahlen sie zwölf Cent drauf, um die Kosten decken zu können. Der Vorsitzende des Fachausschusses im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Robert Pohlhausen, nennt die möglichen Folgen: „Wir gehen davon aus, dass sich das Schadengeschehen niederschlagen wird und die Preise moderat steigen werden.”
Dass höhere Schadenszahlungen, bedingt durch die Wetterkapriolen, die Bilanzen verhagelt haben, ist unbestritten. Der Bund der Versicherten (BdV) spricht jedoch auch von hausgemachten Problemen und spielt damit auf den Wettbewerb bei der Wohngebäudeversicherung an. Konnten die Schäden lange Zeit über die Kapitalerträge ausgeglichen werden, seien die Reserven jetzt aufgebraucht, so Thorsten Rudnik vom BdV. Das hat Konsequenzen. Die SV-Versicherung, immerhin Marktführer, will laut Financial Times Deutschland ab dem 1. Januar 2011 bei 130.000 Policen rund 18 Prozent mehr verlangen. Teilweise wurde bereits 2009 der Beitrag angepasst. Inwieweit dieser Schritt Signalwirkung hat, muss sich zeigen.
Denn eines hat sich nicht geändert: Der Kampf um das größte Stück vom Kuchen hält unvermindert an. Gerade Kunden, die nie einen Schaden melden, seien nicht bereit, tiefer in die Tasche zu greifen, weiß der Bund der Versicherten. Daher trifft es in erster Linie diejenigen, die öfter ihre Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen bzw. genommen haben, wenn die Bestände der Unternehmen saniert werden. Wer eine Kündigung erhält, sollte mit der Versicherung Rücksprache nehmen, rät der BdV. Denn in einem solchen Fall werde es relativ schwer, einen neuen Vertrag zu erhalten. Die Experten empfehlen darüber hinaus, genau auf die Konditionen zu achten, insbesondere bei Schäden aus Rohren mit abfließendem Wasser und in puncto Gutachterkosten.
Posted by Andre on 10/15 at 07:59 AM
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Sonntag, Oktober 10, 2010
Solaranlagen sind nicht über Hausrat- und Gebäudeversicherung geschützt!
Photovoltaikanlagen haben es den Immobilieneigentümern so richtig angetan. Noch nie zuvor wurden so viele Solaranlagen installiert und in Betrieb genommen wie in diesem Jahr. Die Kürzung der Einspeisevergütung hat die privaten Investoren nicht zurückgeschreckt, denn aufgrund der gefallenen Preise für Solaranlagen sind die Renditen immer noch ordentlich bemessen.
Renditen lassen sich jedoch nur dann erwirtschaften, wenn Photovoltaikanlagen einwandfrei funktionieren. Sobald es zum Ausfall kommt, fließt kein Strom mehr - und somit auch kein Geld. Ausfälle können wiederum auf die verschiedensten Ursachen zurückzuführen sein. Nicht nur technische Probleme sondern auch Gefahren wie Hagel oder Diebstahl sind nicht zu unterschätzen. Schwerer Hagel kann eine Photovoltaikanlage durchaus zerstören. Und Diebstahl ist ohnehin ein bedeutendes Thema, denn noch nie zuvor wurden so viele Solaranlagen gestohlen.
Wer nun denkt, dass die eigene Solaranlage über Hausrat- und Gebäudeversicherung optimal geschützt ist, ist im Irrtum. Das Problem besteht darin, dass Solaranlagen von den Versicherungsgesellschaften nicht als Hausrat oder als Gebäudebestandteile eingestuft werden. Nur vergleichsweise wenige Elemente wie beispielsweise Wechselrichter können einen Versicherungsschutz genießen. Hier kommt es im Endeffekt darauf an, ob sie sich innerhalb oder außerhalb des Gebäudes befinden. Teile einer Solaranlage, die sich innerhalb eines Gebäudes befinden, sind unter Umständen geschützt.
Um kein Risiko einzugehen, sollten Anlagenbetreiber eine eigenständige Versicherung abschließen. Inzwischen gibt es mehrere Versicherer, die spezielle Solaranlagenversicherungen anbieten. Mit deren Abschluss kann ein umfassender Versicherungsschutz erlangt werden. Die Kosten sind meist gar nicht so hoch bemessen - außerdem ist es möglich, die Versicherungskosten steuerlich als Betriebsausgaben geltend zu machen bzw. sie mit den Einnahmen zu verrechnen.
Posted by Jochen on 10/10 at 12:08 PM
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Sonntag, August 22, 2010
Photovoltaikanlagen richtig versichern
Solaranlagen liegen absolut im Trend. Im ersten Halbjahr 2010 hat die Anzahl der installierten bzw. an das Netz gegangenen Photovoltaikanlagen außerordentlich zugenommen. Grund sind die gesunkenen Preise der Solarpaneele: Trotz Kürzung der sogenannten Einspeisevergütung lassen sich mit den Anlagen immer noch außerordentliche Renditen erzielen.
Allerdings werden immer noch satte Beträge investiert. Dementsprechend sollte der Versicherungsschutz nicht fehlen. Wie wir erst vor einigen Wochen hier im Blog deutlich gemacht hatten, ist es unter anderem sehr wichtig, dass die Solaranlage gegen Diebstahl versichert ist. Wegen des hohen Wertes schlagen Diebe immer häufiger zu: Die meisten Anlagen lassen sich in Windeseile abbauen und abtransportieren – schnell kann dabei ein Schaden entstehen, der sich auf einen Betrag im fünfstelligen Bereich beläuft.
Eine Absicherung gegen Diebstahl ist jedoch längst nicht alles. Wie der „Südkurier“ am Samstag berichtet hat, ist es ebenfalls sehr wichtig, eine Feuerversicherung abzuschließen. Das Feuerrisiko ist nicht zu unterschätzen: Sollte es zu einem Gebäudebrand kommen, ist das Risiko, dass die auf dem Dach befindlichen Solarpaneele zerstört werden, relativ hoch. Folglich darf ein solcher Versicherungsschutz nicht fehlen. Übrigens muss dieser nicht unbedingt separat abgeschlossen werden: Bei zahlreichen Wohngebäudeversicherungen besteht die Möglichkeit, eine Erweiterung vorzunehmen und beispielsweise die Versicherungssumme um den Wert der Solaranlage zu erhöhen.
In den meisten Fällen ist es jedoch besser, in der Tat eine eigenständige Solarversicherung abzuschließen. Die saubere Aufteilung der Kosten stellt sicher, die Ausgaben steuerlich geltend machen bzw. diese mit den Einnahmen verrechnen zu können, damit die Steuerlast gesenkt wird. Solarversicherungen decken je nach Tarifgestaltung Risiken wie Brand, Diebstahl, Bedienfehler und Steinschlag ab.
Posted by Jochen on 08/22 at 10:46 AM
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