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Gebäudeversicherung

Samstag, November 17, 2007

Hausbesitzer, die Herbststürme kommen!

In den Jahren 2000-2005 wurden laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durch Stürme an Wohngebäuden und Hausrat, Schäden in Höhe von durchschnittlich 730 Mio. Euro pro Jahr verursacht.

Da statistisch gesehen der Spätherbst, die Zeit mit den meisten und intensivsten Stürmen ist, ist es jetzt an der Zeit die Versicherungsbedingungen zu prüfen.

Kostspielig sind Sturmschäden meist, denn Keller werden überflutet, Hagel zerstört die Verglasung oder entwurzelte Bäume beschädigen die Fassade. Größtenteils kommen die Versicherer aber erst ab Windstärke 8 für die entstandenen Schäden eines Unwetters auf. Durch meteorologische Aufzeichnungen können die am Schadensort herrschenden Windgeschwindigkeiten nachgewiesen werden. Ist Windstärke 8 nicht nachweisbar, muss der Haus- und Wohnungsbesitzer für die Schäden selber aufkommen.

Wer großen Wert auf einen umfassenden Versicherungsschutz legt, ist beim Spezialversicherer Hiscox gut aufgehoben. Hiscox biete den Kunden maßgeschneiderte Lösungen an, die unter anderem sich durch eine Allgefahrendeckung auszeichnen. Das bedeutet, dass Hiscox die Kosten für Sturmschäden unabhängig von der Windstärke übernimmt.

Doch nicht nur der richtige Versicherungsschutz ist wichtig. Auch der Haus- und Wohnungsbesitzer selber sollte seinen Beitrag leisten. Ein wetterfestes zu Hause hilft Schäden zu vermeiden. Dazu einige Hinweise:

  • Kamine und Dächer sollten auf lose Ziegel, schlecht befestigte Bleche und Anbauteile kontrolliert werden.
  • Unbefestigte Teile sollte man vollständig entfernen.
  • Zäune und Mauern sollten auf feste Verankerungen überprüft werden.
  • Bei morschen oder älteren Bäume die in der Nähe von Gebäuden stehen hilft eventuell nur das Fällen.
  • Alles was zu öffnen möglich wäre, sollte zu dieser Jahreszeit geschlossen bleiben. Vor allem beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses.
  • Im Freien befindlichen Gegenstände sind sicherheitshalber im Keller zu verstauen oder gut zu verankern.
  • Fahrzeuge sollen, wenn möglich, nicht in der Nähe von größeren Bäumen stehen.
Posted by Sabine on 11/17 at 10:17 PM
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Freitag, November 09, 2007

Wohngebäudeversicherung – auch Rohrleitungen sind versichert?

Rohrleitungen unter Putz sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung versichert. Für jeden Hausbesitzer gibt es aber die Möglichkeit, seine unter Putz verlegten Leitungsrohre über die Leitungswasserversicherung abzusichern. Schäden die durch Leitungsrohre entstehen sind meist mit viel Ärger, viel Arbeit und hohen Kosten verbunden.

Oft sind die Schadensquellen nicht sofort zu finden und ohne einen Fachbetrieb wird der Schaden nicht behoben werden können. Ein Einsatz ohne professionelle Geräte ist meist nicht möglich, da zum Beispiel alleine über Tage die betroffenen Räume getrocknet werden müssen. 10.000 Euro Schadenssumme sind keine Seltenheit und der Hausbesitzer müsste ohne Versicherungsschutz die Schadenssumme aus der „Haushaltskasse“ bezahlt.

Die Wichtigkeit einer Leitungswasserversicherung kann man schon an der Unbeliebtheit bei den Versicherungsgesellschaften erkennen. Diese Sparte macht regelmäßig Verluste. Bei einem Leitungswasserschaden wird der Versicherungsnehmer meist von der Gesellschaft gekündigt, denn viele wissen, dass wenn ein Leitungsrohr erst anfängt Ärger zu machen, es oft nicht bei nur einem Schaden bleibt.

Natürlich haben beide Parteien (Versicherer und Versicherungsnehmer) im Schadensfall ein Kündigungsrecht. Bei einer Kündigung wird es jedoch oft schwer eine neue Versicherung zu finden, denn die Versicherungsgesellschaften fragen immer nach, wer gekündigt hat und ob es Vorschäden gab. Bei Angabe von Vorschäden erfolgt in vielen Fällen die Ablehnung des Antrages.

Sollte der Hausbesitzer trotzdem eine Wohngebäudeversicherung mit Einschluss der Leitungswasserversicherung wünschen, hilft nur hartnäckig bleiben, verschiedene Versicherer anfragen und eventuell mit einer Selbstbeteiligung einverstanden sein.

Auf jeden Fall sollten immer die Vorschäden angegeben werden, denn im Schadensfall ist der Versicherer bei Nichtangabe aus der Leistung.

Posted by Sabine on 11/09 at 04:14 AM
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Donnerstag, November 01, 2007

Neue Wohngebäudeversicherung der VHV

Zum 01.01.2008 hat die VHV ihre Wohngebäudeversicherung umfassend mit vielen Leistungsverbesserungen erweitert. Es wird nicht nur die Erfüllung der GDV- Mindeststandards in allen drei Produktlinien BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV garantiert, sondern auch stabile Beiträge ungeachtet der Leistungserweiterungen.

Zu den ab Januar 2008 greifenden Leistungserweiterungen gehören:

1.Garantiert wird, dass der neuen Wohngebäudeversicherung die Bedingungen (VGB 2008) in keinem Punkt schlechter sind, als die vom GDV* empfohlenen Musterbedingungswerke.

2.In allen drei Produktlinien (BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV) werden Fußbodenheißungen, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen, Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden beitragsfrei mitversichert.

3.Zusätzlich wird im EXKLUSIV- Tarif erweiterter Versicherungsschutz für folgende Produkte angeboten:
Mietausfall für gewerblich genutzte Räume
Mietausfall bei Auszug des Mieters infolge eines Schadens
Mietausfall bei Nachweis der unterbliebenen Vermietung infolge eines Schadens
Datenrettungskosten
Nachträglich vom Mieter eingebrachte Sachen

Durch die Leistungserweiterungen und die Leistungsverbesserungen ist die VHV- Wohngebäudeversicherungen ein interessantes und attraktives Produkt, dass die GDV-Mindeststandards garantiert, die auch ausdrücklich durch die VHV unterstützt und befürwortet werden.

*GDV- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Posted by Sabine on 11/01 at 04:36 PM
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Dienstag, Oktober 30, 2007

Wenn der Frostwächter nicht aufpasst

Winterurlaub ist schön, ob in den Bergen oder im sonnigen Süden. Damit auch bei der Rückkehr noch alles eitel Sonnenschein ist und sich keine Frostkristalle auf dem teuren Porzellan bilden, gilt es, jemanden zu finden, der auf das Haus aufpasst, insbesondere auf die Heizung. Zwar gibt es den so genannten Frostwächter, das kleine Sternchen auf dem Regler. Doch der kann ab einer gewissen Temperatur versagen. Wer sich nur auf das Gerät verlässt, den lässt die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall auf den Kosten sitzen. Es ist der Eigentümer, der sich darum kümmern muss, dass sein Eigentum nicht zum Iglu wird.

Genau das ist einem Ehepaar passiert. Sieben Wochen Mallorca hatten sich die beiden gegönnt, die Heizung auf Frostwächter gestellt und die Tochter kümmerte sich ums Haus. Anscheinend war ihr dabei nicht aufgefallen, dass der Schutzmechanismus, der das Eigentum vorm Auskühlen bewahren soll, seinen Geist bei einer Außentemperatur von dauerhaft minus neun Grad Celsius aufgegeben hatte. Es kam wie es kommen musste. Als das Paar die Haustür öffnete, war es innen genauso kalt wie draußen. Von den Heizkörperelementen waren zehn beschädigt.

Die Meldung an die Wohngebäude-Versicherung wurde ablehnend beschieden. Das Paar habe sich nicht an die Versicherungsbedingungen gehalten. Die sehen vor, dass ein Gebäude gerade im Winter ausreichend beheizt wird. Der Weg vor Gericht endete für die Urlauber in der Sackgasse. Die Richter am Landgericht Bonn bestätigten die Ausführungen der Versicherung. Es hätte zumindest dafür gesorgt werden müssen, dass nach dem Ausfall der Heizung die Wasser führenden Einrichtungen nicht komplett einfrieren. Da reiche es nicht aus, wenn jemand sich zwei oder drei Mal in der Woche nur umsehe, aber nicht auf die Heizung achte.  (Az: 10 O 203/06 – Urteil vom 21. November 2006)

Posted by Andre on 10/30 at 06:18 PM
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Mittwoch, Oktober 24, 2007

Wohngebäudeversicherung

Schäden, die durch unterschiedliche Unwetter, Feuer und Leitungswasser entstehen können, haben meist erhebliche finanzielle Konsequenzen. Um im Schadensfall vor den Folgen wie zum Beispiel Reparaturarbeiten bis hin zum Verlust des Hauses ausreichend abgesichert zu sein, ist eine (Wohn)-Gebäudeversicherung für Haus- bzw. Wohnungseigentümer unumgänglich.

Das eigene Zuhause ist einigen Risiken ausgesetzt. Beispielsweise ist es möglich, dass während eines Gewitters ein Blitz in das Wohnhaus einschlägt und so das Dach beschädigt oder ein starker Sturm das Dach des Hauses abdeckt. Tritt solch ein Fall ein, kann es oft kostspielig werden. Die Wohngebaeudeversicherung bewahrt den Hausbesitzer vor derartigen finanziellen Folgen, die durch Gefahren wie

  • Sturm/Hagel,
  • Leitungswasser,
  • Brand, Blitzschlag oder
  • Rohrbruch

an dem Wohnhaus entstehen können.

Wird die Wohngebäudeversicherung für eine Dauer von über fünf Jahren abgeschlossen, kommt es zu einer beitragsfreien Mitversicherung der Feuer-Rohbauversicherung. Diese schützt ein noch unfertiges Haus während der Bauphase, bis es bezugsfähig ist, das heißt höchstens 18 Monate nach Fertigstellung des Hauses.

Falls es vom Kunden erwünscht wird, können ebenfalls weitere Elementarschäden gegen einen Mehrbeitrag mitversichert werden, um bei Naturkatastrophen, wie beispielweise Erdbeben oder Überschwemmungen, versichert zu sein. Allerdings muss der Kunde dafür eine gesonderte Prüfung zur Versicherbarkeit des Risikoortes hinnehmen.

Sollte es zu einem Schadensfall kommen, hat der Kunde Anspruch auf die folgenden Leistungen- wobei die Leistungen von Versicherung zu Versicherung variieren. Bei einem Totalschaden, wie zum Beispiel durch Brand, wird der ortsübliche Neubauwert des Wohnhauses ersetzt und ermöglicht damit den Wiederaufbau. Bei einem Teilschaden,  wie zum Beispiel durch Sturm oder Leitungswasser, werden die notwendigen Reparaturkosten übernommen.

Überdies werden die im Zusammenhang mit einem Schaden entstandenen versicherten Kosten, wie beispielsweise Aufräumungskosten ersetzt.

Posted by Sabine on 10/24 at 02:35 AM
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Freitag, Oktober 12, 2007

R&V Vorsorgedarlehen FIX & Flex mit Wohngebäudeversicherung

Wer ein Eigenheim besitzt sollte auch eine Wohngebäudeversicherung besitzen, denn die Wohngebäudeversicherung schützt vor Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser. Bei dem Produkt des Vorsorgedarlehns FIX & FLEX der R&V ist dieser Versicherungsschutz jetzt ohne zusätzliche Kosten eingeschlossen. Zwei Jahre lang und für alle Häuser mit einem Gebäudealter bis zu 12 Jahren greift die Wohngebäudeversicherung im FIX & FLEX.

Aber nicht nur dieser zusätzliche Einschluss macht das Paket der R&V Vorsorgedarlehen FIX & Flex zu einem einzigartigen Hausbau-Darlehen, sondern auch die integrierte Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Bei betriebsbedingtem Jobverlust wird zwölf Monate lang die volle Zinslast plus ein Prozent Tilgung abgefangen. Zehn Jahre ist die Arbeitslosenversicherung kostenfrei eingeschlossen. Nach Ablauf ist es für den Bauherren möglich die Arbeitslosenversicherung für noch einmal 10 Jahre zu verlängern und das ab einem einmaligen Beitrag von 100 Euro.

Kostenfreie Sondertilgungen einmal im Jahr und bis zu 20 Jahren sind weitere nennenswerte Vorteile des R&V Vorsorgedarlehen FIX & Flex. Flexibel kann der Eigenheimbesitzer bis zu viermal während der Festschreibungszeit kostenfrei den Tilgungsanteil und dadurch auch die Höhe der Rate verändern. Selbst die Möglichkeit bereits zurückgezahlte Beträge wieder ausgezahlt zu bekommen (zu dem bei Darlehensabschluss festgeschriebenen Zinssatz) besteht. Das R&V Vorsorgedarlehen FIX & Flex ist bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken erhältlich.

Posted by Sabine on 10/12 at 05:05 PM
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Montag, September 24, 2007

Gebäudeversicherung

Ein Vermieter darf die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung des von ihm vermieteten Objektes auf die Mieter umlegen. Das ist selbst dann möglich, wenn der Vermieter die Police erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags abschließt, wie von der Württembergische Versicherung AG, einer Tochter der Stuttgarter Finanzdienstleistungsgruppe Wüstenrot & Württembergische, mitgeteilt wird.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 80/06) ist es für die Umlage aber notwendig, dass der Mietvertrag dem Vermieter ausdrücklich das Recht einräumt, auch neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Überdies muss aus dem Mietvertrag klar hervorgehen, welche Kosten der Mieter zu tragen hat.

Der Vermieter kann lediglich solche Kosten auf den Mieter übertragen, die in der Betriebskostenverordnung aufgelistet sind. Umlagefähig in diesem Sinne sind daher unter anderem Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.

Posted by Sabine on 09/24 at 11:18 AM
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Sonntag, September 16, 2007

Rauchmelder bewahren Leben

Der einzig wirksame Schutz gegen Brände besteht darin, einen Feuermelder in seinen Wohnräumen einzubauen. Zudem sollte grundsätzlich verantwortungsvoll mit möglichen Gefahrenquellen umgegangen werden.

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes und die deutschen Landesfeuerverbände verlangen seit langem nach einer flächendeckenden Vorschrift für den Einbau von Rauchmeldern in privaten Haushalten. In deutschen Haushalten brennt es bis zu 200.000 mal im Jahr, dabei sterben rund 600 Menschen, sechzigtausend Menschen entkommen den Flammen nur mit knapper Not. Die jährlich entstehenden Sachschäden sind enorm.

Oft sind es Bagatellen die die millionenschweren Katastrophen auslösen (Umgefallene Kerzen, glühende Zigarettenkippen, vergessene Herdplatten, defekte Elektrogeräte etc.). Außerordentlich gefährlich sind Schwelbrände, deren giftige Dämpfe (Kohlenmonoxid und -dioxid ) sich lautlos ausbreiten. An den Folgen einer Rauchvergiftung sterben fast 95% der Menschen bei einem Brand. Ein bereits lebensgefährlicher Zustand tritt schon nach drei Atemzügen ein.

Die schnellste und einfachste Maßnahme zum vorbeugenden Brandschutz ist zweifelsohne die Installation eines Rauchmelders. Etwa 25 Euro können Leben retten!

Über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung sind Feuerschäden versicherbar. Dabei ist die Hausratversicherung für die erforderliche finanzielle Absicherung bei Feuerschäden am Hausrat zuständig. Die Wohngebaeudeversicherung sichert Feuerschäden wie z. B. Brand, Blitzschlag, Ex- oder Implosion oder mit diesen Ereignissen zusammenhängende Schäden (Rauch, Ruß oder Löschwasser) ab.

Posted by Sabine on 09/16 at 03:55 PM
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Mittwoch, August 22, 2007

Wohngebäudeversicherung nicht ungelesen übernehmen

Ein Haus zu kaufen, ist für die meisten ein großer Schritt, der lange geplant und mit der Bank besprochen wurde. Über die Wohngebäudeversicherung machen sich dabei die wenigsten Gedanken. Denn, so sieht es der Gesetzgeber vor, die alte Police geht automatisch auf den neuen Besitzer über. Versicherungsschutz ist damit vorhanden. Ob das Haus darüber optimal abgesichert ist, steht auf einem anderen Blatt.

Als neuer Besitzer sollte man sich zumindest die Mühe machen, die Vertragsbedingungen zu lesen und sich über seine Pflichten als Hausherr zu informieren, um im Schadensfall nicht leer auszugehen. Das ist umso wichtiger, da die wenigsten Versicherungen die Police in neuer Ausfertigung samt Bedingungen zuschicken. Hier ist Eigeninitiative erforderlich, wird der Vertrag übernommen. Und dazu entscheiden sich die meisten. Schließlich ist die alte Wohngebäudeversicherung in der Regel günstiger als ein Neuvertrag.

Bleibt man als frischgebackener Immobilienbesitzer der Versicherungsgesellschaft des Vorbesitzers treu, sollte die Police auf jeden Fall angepasst werden. Gerade wer ein älteres Haus kauft und viel Zeit und Geld investiert, sorgt für eine Wertsteigerung, die sich im Vertrag niederschlagen muss, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Im gleichen Zug kann kontrolliert werden, ob alle möglichen Schadensszenarien abgedeckt sind oder Nachversicherungsbedarf besteht.

Posted by Andre on 08/22 at 09:27 PM
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Donnerstag, August 02, 2007

Blitzeinschlag - Vorbeugende Maßnahmen sind wichtig

Die Zahl der Schäden durch Blitzeinschlag hat vor allem bei elektronischen Geräten in den letzten Jahren enorm zugenommen. Ursächlich dafür ist der Zuwachs an elektronischen Gräten in deutschen Haushalten. Schlägt der Blitz heutzutage ins Leitungsnetz, hängen einfach wesentlich mehr Geräte am Netz die zerstört werden können.
Durch die elektrische Entladung bei Gewittern können aber auch Wohnungen und Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein Totalverlust durch Feuer ist möglich. Die Wohngebäude- und Hausrat-Versicherung schützt grundsätzlich vor den genannten Schadensereignissen. Bei älteren Versicherungen kann aber u. U. ein eventueller Überspannungsschaden nicht mitversichert sein.

Dessen ungeachtet sind vorbeugende Maßnahmen von Seiten des Versicherungsnehmers unerlässlich. Der verantwortungsvolle Hausbesitzer sollte sein Gebäude mit Fangeinrichtungen und Blitzableiter schützen. Wertvolle elektronische Geräte können über einen Überspannschutz oder ein sogenanntes USV-System (unterbrechungsfreie Stromversorgungen) geschützt werden. Der alt bewährteste und einfachste Schutz ist immer noch das Trennen der elektronischen Geräte, wie Fernseher oder Computer, bei Gewitter vom Netz. Wenn der Blitz dann einschlagen sollte sind auf jeden Fall alle Geräte außer Gefahr und sofern konsequent bei Abwesenheit oder Nichtgebrauch dieser Vorgang praktiziert wird, kann nebenbei noch Strom gespart werden.

Nachfolgende Schritte sind wichtig, wenn es zum Blitzeinschlag gekommen ist:

  • Lassen Sie sich vom deutschen Wetterdienst (www.dwd.de) bestätigen, dass zu der in Ihrer Schadensmeldung angegebenen Zeit am angegebenen Ort tatsächlich ein Gewitter nieder ging.
  • Die Begutachtung des Schadens durch eine Fachmann und ein Kostenvoranschlag für den möglichen Ersatz oder aber die Neuanschaffung sollten erstellt und eingereicht werden.
  • Schnellstmögliche Schadensmeldung an den Versicherer.

Diese Schritte sind Voraussetzungen für eine schnelle Bearbeitung und Regulierung des eingetretenen Schadens.

Posted by Sabine on 08/02 at 10:27 PM
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Donnerstag, Juli 26, 2007

Altbauten nur schwer versicherbar

Alte Häuser haben vielleicht Charme und sind hübsch hergerichtet. Dafür fehlt ihnen häufig die moderne Finesse und Sicherheit, ganz einfach weil die Standards vor 50 oder mehr Jahren völlig anderen Vorschriften folgten. Das erweist sich für viele Besitzer von Altbauten heute als Problem. Sie haben es sehr schwer, ihren Besitz zusätzlich gegen Elementarschäden wie Hochwasser zu versichern. Betroffen sind vor allem Häuser, die noch vor 1950 errichtet wurden. Darauf hat jetzt der Bund der Versicherten hingewiesen.

Demnach sind in erster Linie Bauweise und auch der Zustand des Gebäudes ausschlaggebend für die Entscheidung der Gebäudeversicherung. Gleiches gilt für die Lage. Steht das Haus in einer Region, die als hochwassergefährdet eingestuft ist und schon mehrmals überflutet wurde, lehnen die Versicherungen dankend ab. Sie überprüfen vorher ganz genau, ob und in welchem Umfang bereits Schäden aufgetreten sind.

Wird die Gebäudeversicherung nicht gänzlich abgelehnt, müssen Hausbesitzer allerdings damit rechnen, dass sie Risiko-Zuschläge zahlen oder sich mit einer höheren Selbstbeteiligung einverstanden zeigen sollen. Manchmal wird auch die Renovierung des Gebäudes gefordert. In Hochwassergegenden muss dann ein Rücklaufventil eingebaut werden.

Posted by Andre on 07/26 at 01:31 PM
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Dienstag, Juli 17, 2007

Basler Versicherungen mit neuem Produkt für Wochenend- und Ferienhäuser

Für die Eigentümer und Besitzer von Wochenend- und Ferienhäusern hat die Basler Versicherungen ein neues Produkt im Programm, die sogenannte Wochenendhaus- Kompakt-Police. In nur einem Vertrag mit einem uniformierten Bedingungswerk können hierbei seit dem 1. Juli 2007 kleine, privat genutzte Ferien- und Wochenendhäuser, Lauben, Kleingärten sowie fest installierte Wohnwagen mit Überdachung in einer zusammengesetzten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. An die Wohnfläche des Wochenendhauses werden dann die Versicherungssumme und die Prämien gekoppelt.  Somit wird der Tarif für jedermann transparent gemacht und schwierige Summen- und Prämienermittlungen sind Geschichte.

Posted by Sabine on 07/17 at 12:30 AM
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Mittwoch, Juli 04, 2007

Graffitischäden belasten Hausbesitzer

Es gibt für Hausbesitzer nichts Ärgerlicheres als beschmierte Wände oder Scheiben. Da wird mit der Spraydose hantiert, möglichst nachts und bei Neumond, um sein Signet zu hinterlassen. Nichts anderes als Gekritzel ohne Wert, dafür mit Kosten verbunden, auf denen der Eigentümer in der Regel sitzen bleibt, da nur wenige Versicherungen Graffitischäden übernehmen.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Sachbeschädigungen um 5,9 Prozent auf über 760.000 gestiegen. Die Kosten für die Beseitigung werden auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. Das illegale Handeln ist zwar mehrheitlich Betätigungsfeld Jugendlicher, doch es wird auch dafür bezahlt, beispielsweise Szenelabels auf diese Weise bekannt zu machen. Nicht der beste Weg, seinen Namen in die Öffentlichkeit zu tragen.

Denn für die Geschädigten sind solche Aktionen mehr als ein rotes Tuch. Selbst für ein einfaches Tag, quasi das Logo des Verursachers, muss mit Reinigungskosten von etwa 150 Euro gerechnet werden. Bei einer Selbstbeteiligung von mindestens 300 bis 500 Euro, je nach Wohngebäudeversicherung, muss also das eigene Portmonee herhalten. Generell liegen die Leistungen mit 2.500 bis rund 10.000 Euro recht niedrig. Um es den Künstlern etwas schwerer zu machen, kann die Wand mit einer Schutzschicht versehen werden.

Posted by Andre on 07/04 at 04:28 PM
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Mittwoch, März 28, 2007

Bauartklassen bei gemischter Bauweise

Für die Anwendung der Wohngebäude-Tarife muss die Bauartklasse der Gebäude berücksichtigt werden.

Entsprechend der Feuergefährlichkeit von Gebäuden werden diese Bauartklassen versicherungstechnisch durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) eingeteilt. Oft kommt es dazu, dass der Versicherungsnehmer sich bei gemischter Bauweise nicht sicher ist, welcher Tarif für Ihn zum Tragen kommt.

Hier ein grundsätzlicher Hinweis: Bei gemischter Bauweise gilt die ungünstigere Bauartklasse, wenn auf diese ein Anteil von mehr als 25% entfällt!

Posted by Sabine on 03/28 at 01:37 PM
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Freitag, Januar 19, 2007

„Kyrill“ lässt Telefone bei Versicherern Sturm klingeln

Orkan „Kyrill“, der Donnerstag über Deutschland zog, sorgt bei den Versicherern nun für Telefone, die Sturm klingeln. Allerorten wurden Dächer abgedeckt, Autos beschädigt oder Passanten verletzt. Im Schadensfall gilt es, trotz allen Ärgers einen kühlen Kopf zu bewahren und die Versicherung umgehend zu informieren.

Ein Tipp von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist unter anderem, alle Schäden aufzulisten. Diese Liste beschädigter und zerstörter Gegenstände sollte am besten um Einkaufsbelege bzw. den ungefähren Kaufzeitpunkt und Neupreise ergänzt werden. Ebenso wichtig ist es, die Dinge aufzubewahren oder – bei einer Reparatur – Fotos zu machen oder zu filmen. Hat der Orkan Schäden am Haus verursacht sei es umso wichtiger, alles genau zu protokollieren und im Bild festzuhalten, am besten gemeinsam mit den Nachbarn. Von den Unterlagen, die dann die Versicherung geschickt werden, sollten grundsätzlich Kopien angefertigt werden. Wird die Versicherung telefonisch informiert, ist es laut Verbraucherzentrale ratsam, Zeugen zu haben.

Da Kyrill Windstärke 8 deutlich erreicht hat, werden die Schäden – abgesehen von Fahrlässigkeit –  von den Versicherungen übernommen. Gebäudeschäden, auch an Zaun und Gartenschuppen, regelt die Gebäudeversicherung. Bei Autos ist die Kaskoversicherung Ansprechpartner. Wird jemand durch einen Blumentopf oder andere Gegenstände vom Balkon verletzt, kann die Privathaftpflichtversicherung informiert werden. Möbel, die durch ein zerstörtes Fenster in Mitleidenschaft gezogen werden, sollten der Hausratversicherung gemeldet werden.

Posted by Gerald on 01/19 at 11:24 AM
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