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Haus & Bau

Samstag, Februar 27, 2010

Jedes Jahrgängers Pflicht: Kapitalisiert oder „nur“ Risiko?

Älter werden ist nichts für Feiglinge“, soll einst die US-Schauspielerin und Autorin Mae West zum Sinnspruch gemacht haben. Mit zunehmendem Lebensalter, mit dem Anspruch auf Karriere, Familie und finanzielle Sicherheit muss der Einzelne immer auch seine Risiken aus Beruf, Freizeit, Gesundheit und Teilnahme am Straßenverkehr einschätzen.

Wer sich zum materiellen Schutz seiner Angehörigen für eine Lebensversicherung entscheidet, der sichert das Lebens- oder besser auch das Todesfall-Risiko einer versicherten Person wirtschaftlich ab. Damit bietet die Lebensversicherung zum einen den finanziellen Schutz der Familie beim „Frühableben“ des für den Unterhalt in erster Linie Veranwortlichen und auch den rentierlichen Kapitalzufluss im Erlebensfall des Schlussalters. Trotz vieler Varianten an Lebensversicherungen sind die bekanntesten die Kapital- und die Risiko-Lebensversicherung. Die eine mit dem Anspruch, nach Ende der Laufzeit deutlich mehr ausbezahlt zu bekommen als die Summe aller geleisteten Beiträge; die andere mit der Verpflichtung des Versicherers, beim Ableben einer Personen innerhalb einer bestimmen Laufzeit - zehn, 12 oder auch 25 Jahre - eine zuvor vereinbarte Summe auszuzahlen, die im Zusammenhang mit Restschulden aus einer Finanzierung auch fallend sein kann.

Die „Zusätze“ zu einer Lebensversicherung sind recht zahlreich, wie die Unfalltod-Zusatzversicherung, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Pflege-Renten-Zusatzversicherung zeigen. Wer solcherlei abschließt sollte bedenken, dass das monatliche Einkommen und der Lebensstandard im Laufe der Zeit meist wachsen, was auch dynamisch höhere Beiträge bei wachsenden Ansprüchen an der Versorgung im Alter möglich macht.

Die „Kapitalisierte“ kann „kassiert“ werden

Wer das vereinbarte Schlussalter als Versicherter erreicht, bekommt eine garantierte Versicherungssumme ausbezahlt und kann zudem auf sogenannte Überschussleistung hoffen. Da liegt auf der Hand, dass die eigentliche Todesfall-Versicherung zur Erlebensfall-Versicherung wird. Damit wird eine Kapitallebensversicherungen für die Sicherung des möglichst hohen Lebensstandards im Alter zur private Altersvorsorge.

Die Risiko versichert nur den Todesfall
Bei der beitragsgünstigeren reinen ‘Todesfall’-Versicherung gilt für die versicherte Person, dass nach deren Ableben während deren Laufzeit eine feste oder auch im Verlauf gefallene Summe meist an eine Gläubigerbank geleistet wird. Risikolebensversicherungen werden also genutzt, um begünstigte Hinterbliebene, die Familie oder das Unternehmen des Verstorbenen abzusichern. Auch Kombinationaus einer Kapital- und Risikolebensversicherung sind möglich, wobei die eigentlich verschiedenen Betrachtungen zu frühem Tod und langem Leben versichert werden. Nur bei der klassischen Risikoversicherung wird aus den Beiträgen kein rentierliches Kapital für den nach Ablauf „Überlebenden“ gebildet.

Fazit: Vorteil beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Möglichkeit, den Lebensstandard und den subjektiven Anspruch an die materielle „Wohlfahrt“ im Alter durch kapitalbildende Lebensversicherung oder Investment-Lebensversicherung zu sichern oder auch, dass Familie oder Hinterbliebene mit deutlich geringerer Schuld durch die Versicherungsleistung einen ansonsten auftretenden Vermögensmangel mit all seinen Konsequenzen nicht erfahren müssen.

Posted by wob. on 02/27 at 07:19 PM
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Donnerstag, Februar 25, 2010

Kapitalisierte Leben   o d e r   Früher war alles besser….

„Die Schärfe des Werkzeugs bestimmt die Rentabilität des Betriebes“ war einst das Motto desjenigen, der den Fahrtenschreiber entwickelte, der bei Kienzle gefertigt wurde. Wenn heute die Kunden von Lebensversicherern nach ihrer Rentabilität fragen, dann werden sie auch in 2010 spüren, wie eben die globalen Werkzeuge der globalen Finanzkrise ganz subjektiv und subtil auf den Einzelnen gewirkt haben oder noch wirken.

Sieben Jahre ist es her, dass die großen Anbieter für Lebensversicherungen zuletzt die Gesamtverzinsung, die Überschussbeteiligung zurücknahmen, für 2010 ergibt sich damit eine geringere Verzinsung. Für Experten ist klar, dass dies alle Gesellschaften in ähnlicher Weise so praktizieren werden. Anpassungen und Korrekturen gab es schließlich immer auch schon in den vergangenen Jahren.

Was nun aber bedeutet die Reduktion? Der Sparanteil wird zum Beispiel nur noch mit 4,3 statt wie bisher mit 4,5 Prozent verzinst. Dies bezieht sich auf den Betrag der Prämien, der sich als Differenz nach Abzug der Kosten und des Aufwands für den Risikoschutz ergibt. Hinzu gerechnet werden „Schluss-Überschussanteile“ am Ende der Laufzeit und Beteiligungen an den stillen Reserven, für die jedoch nicht von vornherein garantiert wird. Was für den Verbraucher wichtig ist, ist aber gerade der Wert der Überschussbeteiligung.

Wenn der Kapitalmarkt „schlecht zahlt“

Gerechtfertigt wird die schwächere Rendite damit, dass ein niedriges Zinsniveau auf den Kapitalmärkten zu wenig Margen hergibt. Und weil nicht damit gerechnet wird, dass absehbar die Zinsen deutlich steigen, wird der Trend anhalten. Und weil die Entscheidung der Großen im Versicherungs-Business immer auch Signalwirkung für die Branche haben, lehnt man sich als Wettbewerber nicht aus dem Fenster, bevor nicht die größten deutschen Lebensversicherer ihre Zahlen veröffentlicht haben.

In klaren Zahlen beweisen Ablaufleistungen aus 2008, wie groß die Unterschiede zwischen den Anbietern sein können: Gab es bei der Debeka für einen 30-Jahres-Vertrag noch 112.617 Euro, bot die Allianz 89.972 und die Ideal 79.700 Euro. Im Durchschnitt liegt derzeit eine aktuelle Ablaufleistung nach 30 Jahren bei 88.673 Euro - zweitausend Euro weniger als noch vor einem Jahr. Bei Abschlussalter 30 und Schlussalter 60 wurden dabei pro Jahr angenommene 1.200 Euro einbezahlt. Macht zunächst nur mal ‘unverzinst’ auf 30 Jahre „schlappe 36.000 Euro“. Würden sich Verbraucher nicht nur ausnahmsweise, sondern vorher immer gut informieren, könnten einige mehr erfahren, dass stets 5 von 10 der großen und größten Lebensversicherer nicht zu den ganz starken Anbietern zählen.

Posted by wob. on 02/25 at 08:00 AM
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Dienstag, Februar 23, 2010

Immobile Schnäppchen und keiner will sie haben!

Da mag kein Häuslebauer dran denken und auch der Käufer einer Eigentumswohnung hat den schlechtesten Fall meist nicht im Visier. Immobilien können dann zu einem Klotz am Bein werden, wenn sie dringend verkauft werden sollen, das Objekt aber keinen Käufer findet. Einer der Gründe - wie in Fürth, wo das Versandhaus Quelle als Arbeitgeber ausfiel - ist, dass Schuldner arbeitslos werden.

Vor allem in strukturschwachen Regionen gehen die Immobilien-Angebote zahlenmäßig nach oben, doch die Objektwerte gehen nicht mit. Zu viele Hausbesitzer versuchen ihre Immobilien loszuwerden, weil sie den monatlich verpflichtenden Kapitaldienst aus Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Doch die Käufer sind selbst bei einer Zwangsversteigerung kaum zu finden. Da bleiben die bisherigen Eigentümer auf ihrem Objekt sitzen, veranlassen Tilgungsaussetzung oder auch, dass die Zinsen der Schuld zugerechnet werden sollen. Da siegt der Fatalismus über das eigentliche Wollen und auch über das finanzielle Können.

Auch fixe Kosten bleiben Pflicht

Abgesehen von den Verpflichtungen für die Gläubiger sind auch die Nebenkosten wie Grundsteuer und Energie ein zusätzlicher Brocken. Denn auch der zählt bei den Eigentümern zu den fixen Kosten, auch wen man sparsam sein will. Ganz abgesehen von den Kosten für Instandhaltung und Pflege, die man mit geringem Einkommen oder der Transferleistung von der Arbeitsagentur nicht mehr bringen kann.

Wohneigentum aufgeben für die Insolvenz

Die frühere Wunsch-Immobilie, die meist als mietsparende Altersvorsorge gedacht war, wird zum Problem, denn für ein von Schulden befreiendes privates Insolvenzverfahren müsste sie verkauft werden. Doch woher einen Käufer nehmen, wenn dies nicht einmal bei der Zwangsversteigerung gelingt?

Da kann ein Blick ins BGB helfen: Paragraph 928 regelt, wie man bisheriges Eigentum aufgibt. Unter “Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus”  steht zu lesen “(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt und dieser in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.”.

Pflicht bleibt beim Eigentümer

Doch der Weisheit letzter Schluss ist dies auch nicht. Bekannt wurde das Prozedere zuletzt dadurch, dass die Eigentümerin einer baufälligen Scheune alle Ansprüche daran aufgab. Doch ihre Wohngemeinde wollte die Immobilie auch nicht nicht haben.
Da sind dann Kreis oder Gemeindebeamte schnell bei der Sache: Der Eigentümer bleibt solange in der Pflicht, wie kein neuer Eigentümer gefunden wird. Was im BGB nicht steht: Der Fiskus hat keinesfalls die Pflicht zur Aneignung, sondern lediglich das Recht dazu.

Posted by wob. on 02/23 at 07:00 AM
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Montag, Februar 15, 2010

Zinsen sind Ausgabe und Aufwand…

Wer sich verschuldet, achtet meist auf den Preis, den er für die Nutzung von Geld oder Sachen zahlen muss. Dies ist umso mehr des Schuldners Pflicht, als die Laufzeit gleich über mehrere Jahre geht, ja länger als ein Jahrzehnt dauert. 

Aktuell liegen Kredite mit 12-15-jähriger Zinsbindung tatsächlich im Trend. Gut für Bauherren, die sich so das aktuelle Zinstief langfristig sichern können, auch wenn diese Art der Finanzierung effektiv etwas teurer wird. Was über Jahre als Klassiker galt, nämlich Immobilien-Kredite mit 10-jähriger Zinsbindung, darf und wird sich derzeit mit dem momentanen Zinstief ändern. Denn wer den Zins unten weiß, der mag nicht daran denken, dass es in absehbarere Zukunft gleich mit höheren Zinsen erwischt. Und so planen die Käufer oder Bauherren von Immobilien langfristiger. Wer sich auf Tiefstand befindliche Kreditzinsen gleich 15 bis 20 Jahre sichert, ist einige Zeit vor einer Anschlussfinanzierung zu höheren Zinsen geschützt.

Macht ‘nen 40er mehr pro Monat!

Um sowohl für Gläubiger wie auch für den Schuldner ein partnerschaftliches, weil ausgewogenes und ausgleichendes Verhältnis zu finden, hat ein “Lafri-Kredit” dann aber auch einen leicht höheren Preis. Wer auf lange Zeit Kredite vergibt, der lässt sich dies dann auch mit einem Aufschlag bezahlen: So wird eine 15-jährige Laufzeit um rund 0,3 Prozentpunkte teurer als eine 10-jährige. Das nun macht bei einem Kredit über 150.000 Euro und längerer Planungssicherheit während all der 180 Monate Laufzeit 40 Euro zusätzlich pro Monat.

Kündigung nach zehn Jahren möglich

Wer eine lange Zinsbindung bevorzugt, der hat noch ein Vorteil auf seiner Seite. Da ist zum einen der tatsächlich günstige Zinssatz oder aber die Möglichkeit, nach 10 Jahren umzusteigen. Trifft nämlich die Vermutung nach steigendem Zinsniveau während der Laufzeit nicht zu, können Darlehen, für die 15- oder 20-jährige Laufzeit vereinbart wurden, nach zehn Jahren einmalig ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden. Das garantiert ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, auf dessen Anwendung auch die sonst übliche Vorfälligkeits-Entschädigung als finanzieller Ausgleich für eine vorzeitige Kündigung nicht anfällt.

Posted by wob. on 02/15 at 07:59 PM
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Donnerstag, Dezember 31, 2009

Baugeld: Niedrig und günstig in 2010!

“Wir bieten mehr als Schuld und Zinsen!”, lautete ‘vor Urzeiten’ ein Werbeslogan der Volksbanken. Mit einiger Ironie wurde daraus: Wir bieten mehr als Sie schulden und zinsen… Heute lässt sich auch ohne markante Werbung ein Blick auf die zu erwartenden Baugeldzinsen in 2010 wagen. Und was meinen die Zinsexperten zur jüngsten Marktentwicklung und den Folgen für Baugeld-Konditionen? Worauf ist von Immobilienkäufern und Eigenheimern im neuen Jahr unbedingt zu achten?

War das Jahr 2009 überschattet von der Finanzmarktkrise und der Rezession in den USA und in Europa, was bei den Notenbanken die Leitzinsen in den Keller drückte, haben die Fast-Null-Zins-Politik und die sinkenden Renditen von Staatsanleihen zu historisch niedrigen Baugeldzinsen in Deutschland geführt. Mit klarem Vorteil für Bauherren und Immobilienkäufer.

Für die kommenden Monate in 2010 muss als entscheidend gelten, woran die Zentralbanken ihre Leitzinspolitik ausrichten. Viel ändern wird sich bei der Europäischen Zentralbank und deren Leitzins von 1,0 in den nächsten sechs Monate wohl nichts.
Baugeld-Konditionen mit kurzen Laufzeiten bleiben demnach relativ stabil; wer sich für seine Zinskonditionen langfristig festlegen will, der muss eher mit Schwankungen rechnen. Käme im zweiten Halbjahr die erste Leitzinserhöhung, macht dies dann auch beim Baugeld weitere Prozentpunkte aus. Wer als Bauherr und Immobilienkäufer aktuell entscheiden will, der sollte 2010 gleich nutzen, um noch günstige Baugeldkonditionen für einen möglichst langen Zeitraum festzuschreiben. Das erlaubt dann bei niedrigen Zinsen auch punktuell eine höhere Tilgung und Schuldenabbau.

Als bisherige Top-Konditionen von unter 4,5 Prozent effektiv gehörten die Zinssätze für lange Laufzeiten Ende 2009 zu den tiefsten der vergangenen 50 Jahre. Ein Darlehen über 150.000 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren kann selbst bei einer Tilgung von 2 Prozent mit einer Monatsrate von 800 Euro bedient werden. Für 200.000 Euro läge die Rate bei 1.050 Euro.

Folglich sollten auch Darlehensnehmer, die bereits im Eigentum sind, das Frühjahr 2010 nutzen, mit unabhängigem Berater klären, wie bei einer Anschlussfinanzierung ein Zinsanstiegs-Risiko vermeidbar sein könnte. Trotz derzeitiger Zinsbindung für die nächsten 12 bis 60 Monaten können Anschlussfinanzierer bereits 2010 aktuell niedrige Zinsen nutzen - abhängig von der Vorlaufzeit auch durch Baukredite ohne Bereitstellungszinsen oder über Forward-Darlehen.

Posted by wob. on 12/31 at 05:00 AM
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Mittwoch, Dezember 30, 2009

Vom Rohbau zum Neubau - lieber gleich versichern!

Was liegt, steht, hängt oder baumelt nicht alles auf einer Baustelle. Und warum prangt auf den meisten Baustellen ein Schild, dessen Text man im mittleren Alter wohl schon auswendig kann: Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder! - Und? Haften sie wirklich? Wer haftet für Personenschäden, die Angehörige und Bauhelfer widerfahren, sofern doch jede Menge Eigenleistung erbracht wird?

Früh richtig versichern schützt!

Da ist eine Bauherren-Haftpflicht doch wohl selbstverständlich. Denn bereits während der Bauphase sollte für ausreichend Schutz gesorgt sein. Schutz gegen Personenschäden eben. Und für den Fall des Sachschadens - bei Unwetter, Feuer und Materialfehler - bietet die Gebäude-Neubauversicherung oder auch eine “kombinierte Bauversicherung” eine optionale oder eben auch eine optimale Lösung.
Auch wer als Kollege, Freund oder Verwandter beim Bau mithilft, kann also zusätzlich versichert werden. Ein Schutz auch, der mögliche Schadenersatzklagen vermeidet, denn wenn sich ein Bauhelfer auf der Baustelle verletzt, dann muss der Bauherr und künftige Eigentümer haften.
Was als Pflicht nicht versäumt werden sollte, ist die Meldung derjenigen, die beim Bauen mehr oder weniger regelmäßig mitwirken. Dies hat bei der Berufsgenossenschaft nach geleisteten Arbeitsstunden zu erfolgen, was dann allerdings auch einen Beitrag nach sich zieht. Aber allemal besser, als vom ‘bösen Nachbarn’ verpetzt zu werden und nachmelden zu müssen. Das kann gar eine Ordnungswidrigkeit sein, die ihrerseits noch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung werden kann.

Inhaltlich deckt eine Gebäude-Neubau-Versicherung die Schäden beziehungsweise den Aufwand aus Elementarereignissen, durch Vandalismus, unbekannten Eigenschaften des Baugrundes und bei Konstruktions- sowie Materialfehlern. Keine Deckung wird in der Regel ausgesprochen, wenn Mängel und grobe Fahrlässigkeit zur Ursache von Schäden wurden.

Die Deckungssummen und die Ansprüche des Bauherren bestimmen die Beiträge, allerdngs sollte eine Unterversicherung vermieden werden. Dies nämlich würde im Schadenfall für den Versicherungsnehmer zu Kosten führen, die ihn als unversicherten Rest treffen….
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also auch hier, wenn es um Leistung. Ausschluss, Laufzeit, Risiko und Prämie geht. Beitragsunterschiede sind auf jeden Fall gegeben, was den Preisvergleich herausfordert. Geht dann die Bauphase in die Wohn- und Nutzungsphase über, ist an die Gebäude- und Haftpflicht-Versicherung zu denken, wenn doch mal irgendwann Gäste, Verwandte, Zulieferer oder gar der ‘Boschtle’ zu Schaden kommen sollten. Gut wohnen heißt eigentlich auch immer sicher wohnen.

Posted by wob. on 12/30 at 07:00 AM
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Mittwoch, Dezember 16, 2009

Bauherren denken an Energetik!

Zum Jubeln war sie nicht, die Baukonjunktur 2009. Meist bewegte sich der Wohnungsneubau in fallende Richtung. Jetzt scheint es so, als ob die Geschäfte wieder anziehen oder wenigstens leicht angezogen hätten. Einen Maßstab dafür bietet die KfW Bankengruppe, die für 2009 bei zusätzlichen Mitteln aus dem ersten Konjunkturpaket höchste Förderungs-Quoten für energieeffiziente Gebäude meldet.
Seit die Förderprogramme aufgelegt wurden, waren noch nie mehr Mittel beansprucht und genehmigt worden wie in 2009. Und nicht nur private Bauherren wurden begünstigt, auch Baufirmen und letztendlich die Umwelt partizipierten.

imageAngesagt: Wärmedämmung

Und so liegt energetisches Sanieren und Bauen von Wohngebäuden noch immer im Trend: Bis Ende November 2009 vergab die KfW über 200.000 Kredite oder Zuschüsse. Es entstand ein Fördervolumen von mehr als 8 Milliarden Euro. In der Summe ein knappes Viertel dessen, was seit 2001 die bisherige Gesamtsumme von 30 Milliarden Euro ausmacht. Und weil die Mittel ausgeschöpft wurden, sind weitere mit dem ersten Konjunkturpaket bei hoher Nachfrage zur Jahresmitte genehmigt worden. Fördergelder, mit denen Investitionen im Umfang von 17 Milliarden angestoßen wurden. Mehr als eine halbe Million Wohnungen (550.000) wurden auf neueste energetische Standards gebracht.

Wieder mehr Deckungsbeitrag

Mit positiven Deckungsbeiträgen - nach Abzug der variablen Kosten vom Stückpreis - konnte sich auch die Bauindustrie erholen und fließende Mittel abschöpfen. Für die KfW bedeutet dies auch Sicherheit für 270.000 Arbeitsplätze bis Ende 2009 und wohl auch darüber hinaus. Auch wird der Ausstoß des Treibhausgases CO² durch besser gedämmte Gebäude mit moderner Heiztechnik dauerhaft um jährlich 1,3 Millionen Tonnen gesenkt. Und Hausbesitzer und Mieter können sich zudem über geringere Heizkosten trotz steigender Gaspreise freuen.

Wie eine Maßnahme durch die KfW gefördert wird, hängt von der Energiemenge ab, die ein Gebäude im Vergleich zu einem Neubau verbraucht. So wurde das Förderprogramm durch den “KfW-Effizienzhaus”-Standard gestrafft und vereinfacht. Ein “Effizienzhaus 70” verbraucht demnach nur 70 Prozent der Energie eines Standard-Neubaus. Je kleiner die Zahl, desto höher die Energie-Effizienz. Alles ganz easy…

Posted by wob. on 12/16 at 07:00 AM
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Mittwoch, Dezember 09, 2009

Bauqualität muss wieder besser werden

Bis in die Kleinstadt zieht sich die Gefahr der Insolvenz in der Baubranche. Untersteht doch die Bauwirtschaft einem massiven Preiskampf. Europaweite Ausschreibungen, latente Angst, dass Korruption zum Vorwurf wird, wenn kommunal-politisches Entscheiden eine Rolle spielt, die Wirtschaftskrise und verzweifelte, weil ruinöse Angebote von Firmen, die eigentlich schon platt sind, schädigen volkswirtschaftlich, verursachen den Verdrängungswettbewerb und verhindern seriöse Arbeit von qualitätsbewussten Unternehmen.

Doch was tun? Statt Billig-Bauen sollte wieder Qualitäts-Bauen praktiziert werden. Das nun würde wenigstens die deutsche Bauwirtschaft sichern und am ehesten die Folgekosten von Bauschäden verhindern. Doch ohne gemeinsame Zielsetzung wird sich wirtschaftliches, nachhaltiges und gesundes Bauen nicht durchsetzen können. Deshalb müssen Bauherren und Planer, Bauunternehmen und Handwerker im Sinne der Initiative Neue Qualität des Bauens (INQA-Bauen) handeln.
Unter diesem Dach werden Referenzen und Kooperationen auch regional genutzt, indem Partner ihre Strukturen und Angebote abstimmen und Qualitätsstandards für die jeweilige Region definieren. Ergebnisse aus Netzwerken für Berlin Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, NRW und das Saarland sind bereits gegeben.

Jetzt auch im “Ländle”

Für “Gutes Bauen in Baden-Württemberg” fand der Auftakt im November 2009 statt, wobei “Gutes Bauen” mit hoher Bauqualität einhergeht. Über die Initiativen “Architektur und Baukultur”, “Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen” und das “Leitbild Bauwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland” sind

* Bauherren zu motivieren, qualitätsbewusst und wirtschaftlich zu bauen,
* Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bei Arbeits- und
  Geschäftsabläufen zu unterstützen,
* Planer und Architekten zum engeren Kommunikationsaustausch zu bringen und
* Dienstleister regional auf abgestimmte Angebote zu trimmen.

Die Ziele mit regionalen Netzwerken und verschiedener Praxishilfen und Instrumente umzusetzen könnte gelingen mit
* Check-bauen,
* CASA-bauen und
* Gute-Bauunternehmen.de.

Check-bauen hilft, Bauprojekte erfolgreich durchzuführen; CASA-bauen liefert Bauunternehmern systematische Informationen durch Selbstbewertung, was zur Voraussetzung wird, in die Datenbank Gute-Bauunternehmen.de aufgenommen zu werden.
Dabei ist vorgesehen, dass die Datensätze die Unternehmen angeben, die Qualitätssiegel besitzen und insbesondere auch, ob diese durch den Verein für die Prä-Qualifikation von Bauunternehmen e.V. zertifiziert sind.

Posted by wob. on 12/09 at 05:00 AM
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Montag, November 23, 2009

Eigenheim bietet sichere Altersruhe

Ersparte Miete erlaubt Rentenalter mit finanziellen Vorteilen

Auch ohne die Schlagzeilen, die Tatsachen und die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wäre der beständige Wunsch nach Wohneigentum stark wie schon immer. Das belegt eine der jüngsten Allensbach-Umfrage zur Altersvorsorge, wonach 63 von 100 Berufstätigen ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung als “besonders sicher” empfunden.

Aktuell wohnen 50 von 500 Deutschen in den eigenen vier Wänden, von denen noch viele Mieter träumen. So steigt die Zahl derer im Vergleich zum Vorjahr, die zum Ziel haben, mittelfristig ins eigene Heim zu ziehen.
Bei der Begründung steht dann auch für 90 von 100 Mietern ganz vorne, dass man unabhängig sein will vom Vermieter, dass man lieber in die eigene Tasche zahlen, dass wahrscheinlich ein Wert verbleibe, den man vererben könne und dass Wohneigentum Vorsorge fürs Alter bedeute.
Auch ohne die gestrichene Eigenheimzulage ist festzustellen, dass der Staat beim Bau einer Immobilie noch immer fördert und zinsbegünstigte Darlehen auf Bundes- und Landesebene bietet. Dabei bleiben sämtliche Erträge aus der eigenen Immobilien - Mietersparnis, Wertsteigerung oder staatliche Zulagen - steuerfrei. Wer als Mieter freie Mittel in Wertpapieren oder Versicherungen anlegt, der muss in der Regel die Erträge versteuern (Abgeltungsteuer). Dagegen bleibt das Wohneigentum für die private Altersvorsorge also deutlich interessanter.

Gründe fürs Wohneigentum

Vergleicht man auf längere Sicht Mieter und ‘junge’ Eigenheimer, ist zu erkennen, dass Mieter auf den ersten Jahren finanziell im Vorteil liegen. Anfängliche Nebenkosten bei Bau oder Kauf sind für den Eigenheimer “verloren” und auch die monatlichen Belastungen sind über Jahre deutlich höher als bei der Miete. Die Betrachtung kehrt sich erst nach ungefähr 18 bis 20 Jahren um. Dann hat der Eigentümer seinen ersten Vermögensvorteil: Mit zunehmender Restschuld-Tilgung wird dann der Vorsprung im Eigenheim größer.

“Mietfrei” zu sein, ist ein weiterer Grund, in eigenen Wänden zu wohnen. Mit dem Blick des noch jungen Erwachsenen gilt dies eher als schwaches Argument, doch im höheren Alter bringt das mietfreie Wohnen in einer Immobilie, die frei von Schulden ist, kräftige Vorteile. Als monatlich ersparte Miete berechnete das Statistische Bundesamt beim Einpersonen-Haushalt 519 und bei Ehepaaren 613 Euro.
Stimmen zudem gepflegte Qualität und Wohnlage, darf der Eigentümer davon ausgehen, dass der Wert seiner Immobilie langfristig steigt.
Aktuell (November 2009) sind die Konditionen zur Finanzierung für selbst genutzte Häuser und Eigentumswohnungen günstig wie selten. Ein Baudarlehen mit durchschnittlich 4,25 Prozent ist auf zehn Jahre zu haben.

Gute Chancen für Mehr-Kind-Familien

Seit Juli 2008 ist durch das Eigenheimrentengesetz auch der Weg frei, selbst genutztes Wohneigentum durch die Riester-Förderung zu begünstigen. Dies gilt für Spar- und Tilgungsleistungen bis 2.100 Euro jährlich (abzüglich der Zulagen). Berechtigte erhalten eine jährliche Grundzulage von 154 Euro; für jedes Kind 185 Euro. Sind Kinder nach 2008 geboren, erhöht sich dieser Betrag auf 300 Euro pro Kind. Nach Berechnung von Stiftung Warentest kann eine Familie, die mit zwei Kindern in 20 Jahren eine Immobilie abbezahlt, in derselben Zeit Riester-Zulagen bis zu 13.560 Erhalten. Fließt dieser als Tilgung aufs Darlehenskonto, spart die Familie bei 5,5 Prozent Kreditzinssatz weitere 10.000 Euro an Zinsen. Leider wissen wohl nur 50 von 100 Bundesbürger überhaupt etwas von dem sogenannten “Wohn-Riestern”.

Posted by wob. on 11/23 at 09:35 AM
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Donnerstag, November 19, 2009

Wie die “klassische Leben” den Hausbau finanziert

Was zu Lebensversicherungen als populäres Wissen gilt, nämlich die Unterscheidung in die kapitalisierte Version und die mit “nur Todesfall-Risiko” - bei denselben Summen die eine teurer, die zweite günstig - kann für den Hausbau nur im kapitalisierten Fall der Finanzierung und der Tilgung dienen.

Wer für 20 oder mehr Jahre ab dem Zeitpunkt des Hausbaus eine Versicherung abschließt oder eine Bestehende aufstockt, der sichert zum einen seine Familie, bietet zum anderen der geldgebenden Bank damit eine erhebliche Sicherheit und praktiziert damit eine besondere Variante für den anschließenden Kapitaldienst.

Während der Laufzeit der Baufinanzierung muss nämlich zu den laufenden Zinsen nicht zwingend auch eine Tilgung geleistet werden. Statt die Schulden laufend zu senken, wird die “ersparte Tilgung” in gleichen Beträgen in eine Lebensversicherung einbezahlt. Diese Beiträge, die als Sonderausgaben ganz oder zum Teil bei der Steuererklärung als einkommens-mindernd angerechnet werden, verzinsen sich über die Laufzeit der Lebensversicherung. Tritt das Schlussalter ein - zum Beispiel 55 oder älter - wird die durch Zession an die Bank abgetretene LV zur Tilgung verwendet.

Eine solche Kombination aus Lebensversicherung und Baufinanzierung ist sinnvoll bei eher hohem Steuersatz des Bauherrn und wenn die Immobilie ganz oder teilweise vermietet wird. Dann nämlich können die Zinsen des Darlehens gegen die Mieteinnahmen angerechnet werden. Und weil die Tilgung ausgesetzt wurde, bleiben die Darlehenszinsen bei Zinsfestschreibung für zehn oder mehr Jahre oder auch nach Anschlussverträgen für die gesamte Laufzeit (ziemlich oder nahezu) gleich hoch. Das sichert dem Bauherrn den Steuervorteil über die gesamte Laufzeit.
Doch sollen Nachteile nicht verschwiegen werden: Wird die Auszahlung im Erlebensfall fällig und soll mit der doch recht hohe Summe getilgt werden, tritt dieser Fall in erwarteter Höhe nur dann ein, wenn sich die Überschussprognosen der Lebensversicherung nicht schlechter entwickeln als geplant. Im schlechtesten Fall reicht die ausgezahlte Summe nicht aus, um das Darlehen voll zu tilgen.

Und die Vorteile?

Bleibt der Zinssatz über die Laufzeit konstant, erlaubt dies dem Bauherrn eine klare Kalkulation über die monatliche Belastung. Zusätzlich ist zur Finanzierung gegenüber den Angehörigen ein Todesfallschutz gegeben. Gilt die Überschussentwicklung der Lebensversicherung als günstig, ist mit Erreichen des Schlussalters die Leistungssumme höher als die zu tilgende Summe. Geht man also bei den Prognosen von hohen Überschussbeteiligungen aus, darf dies nicht zu einer Tiefzinsphase während der Laufzeit kommen. Dann nämlich werden durch die weniger rentablen Anlagen beim Versicherer die Überschussanteile niedriger als geplant und erwartet. Das ausgezahlte Kapital der Lebensversicherung reicht dann eventuell nicht ausreicht, um das Darlehen komplett zu tilgen; der Differenzbetrag muss auf andere Weise getilgt werden. Eine verlängerte Baufinanzierungsphase ist denkbar.

Posted by wob. on 11/19 at 06:00 AM
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Dienstag, November 17, 2009

Hausbau: Günstig darf nicht billig werden!

Ist das Geld aktuell auch billig, bleibt der Bauherr dann aber doch in vielen Fällen schwach. Schwach in seiner Liquidität, was dazu führt, dass nur “billig gebaut” wird, was sich dann aber meist als ungünstig erweist.

Wird an der falschen Stelle gespart, macht sich dies später mit überhöhtem Energieverbrauchs oder mit teurer Sanierung zunächst latenter Baumängel bemerkbar. Wird dagegen der Bau hochwertig ausgeführt, erspart man sich Folgeschäden und kann bei den Nebenkosten durch Energieverbrauch allerhand sparen.

Wer beim Hausbau an der falschen Stelle spart, den treffen während der Nutzung später deutlich überhöhter Heizkosten oder es wird teuer, aufgetretene Baumängel zu beseitigen. Verlässt man sich auf Studien, dann entfallen neun von 100 Baumängeln auf die Wärmedämmung und weitere zehn von 100 auf die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Dabei fallen die Komponenten Fenster, Türen und Dach besonders auf.

Was zu Mängeln führt

Ursachen für spätere Baumängel können in der Planung wie auch in der Ausführung liegen; das kann sich in überhöhte Heizkosten beweisen oder dass die Heizungsanlage zu gering dimensioniert ist. An Wärme oder Kältebrücken, an undichten Stellen und in der Folge feucht eingebauter Dämmmaterialien steigt die Gefahr, dass Wände oder Decken schimmeln. Das kann zu hohen Sanierungskosten führen und in Extremen sogar zur Unbewohnbarkeit von Gebäuden oder deren Teile.

“Quali” bei Handwerkern

Für Spezialisten gibt es keine Frage: Bei der Entscheidung für Handwerksbetriebe ist sorgfältig vorzugehen und auf deren Qualifikation zu achten. Auch empfiehlt sich eine begleitende Qualitätskontrolle von unabhängiger Seite, denn Mängel am Bau kann man frühzeitig erkennen, bevor Wände und Verkleidungen vieles unsichtbar machen….bis der Zahn der Zeit daran nagt..

Posted by wob. on 11/17 at 05:00 AM
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Dienstag, Oktober 20, 2009

EnEV 2009 verschärft Energiesparen am Haus

Wenn die Regierung was schafft, tritt meistens in Kraft…Na? Richtig, ein Gesetz oder eine Verordnung. Gerade so wie die EnEV 2009 nach der ab 1. Oktober 2009 verschärfte Energiespar-Regeln beim Bau oder Umbau und Ausbau gelten.

Bereits bei der Planung eines Neubaus muss dies berücksichtigt werden. Und auch Eigentümer von Altbauten müssen je nach Status nachrüsten und bei Sanierungen die neuen Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass Bauherren künftig noch energieeffizienter bauen müssen, damit sich die langfristig orientierten Klimaschutzziele der Bundesregierung auch einstellen. Für sogenannte “Bestandsimmobilien” haben nun auch deren Käufer und Eigentümer künftig drauf zu achten, wann der Bauantrag gestellt wurde: Nach dem 30. September gilt jedenfalls die neue Energie-Verordnung.

Was sich für Bauherren ändert

Deutlich verschärft wurden die Auflagen bei Neubauten. Das bedeutet in Zahlen, der Energieverbrauch muss 30 Prozent niedriger sein als nach alter Regelung. Als Richtwert gilt der Jahres-Primär-Energiebedarf. Das ist die “End-Energie”, die für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung verbraucht wird und den Energie-Verlusten, die durch die Erzeugung der Endenergie entstehen. Bei der Außenhaut eines Gebäudes muss die Dämmung um 15 Prozent besser sein als bisher. Und mit dem “Wärmegesetz” sind Bauherren nunmehr verpflichtet, ihren Energiebedarf teilweise über erneuerbare Energien wie Bioenergie, Solar-Thermie, Geo-Thermie oder Umweltwärme zu decken. Wem dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, der kann Maßnahmen durchführen, die ähnlich Klima schonende Wirkung haben. Als Ersatzmaßnahmen gelten hierbei Kraft-Wärme-Kopplung oder Dämm-Maßnahmen.

Und bei Alt-Gebäuden?

Wird die “Gebäude-Hülle” eines Hauses saniert, also Außenwände, Dach, Fenster, Gaupen oder Dachflächen-Fenster, gilt - wie bereits bisher bei der Alt-Verordnung - dass die EnEV nur einhalten muss, wer mit den zu sanierenden Flächen eine bestimmte Größe überschreitet. Diese Berechnung ergibt sich als Ergebnis aus dem Quotient (= Verhältnis) der Fläche des sanierten Bauteils zur gesamten Bauteil-Fläche des Gebäudes. Damit sind kleinere Reparaturen bis zu zehn Prozent der gesamten Bauteilfläche ausgenommen. Für den Dachausbau mit einer Nutzfläche von über 50 Quadratmetern ist seit 1. Oktober 2009 nachzuweisen, dass der neue Gebäudeteil den Neubau-Standard in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der Gebäudehülle erfüllt.

Für Altbau-Eigentümer obligatorisch

Für Altbauten gilt, dass die oberste, bislang meist ungedämmte Geschossdecke über den beheizten Räumen zusätzlich gedämmt werden muss. Auch wenn diese nicht begehbar, jedoch zugänglich ist. Als Alternative gilt es das bislang ungedämmte Dach zu isolieren.
Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten sind Nachtspeicheröfen durch eine neue Heizung zu ersetzen. Dies jedoch nur dann, wenn die Wohnungen ausschließlich mit solchen Geräten beheizt werden. Öfen solcher Bauweise, die bis Ende 1989 installiert wurden, dürfen jedoch noch bis 2020 betrieben werden. Geräte, die ab 1990 installiert wurden, dürfen noch 30 Jahren im Einsatz bleiben.

Kreditbank fördert EnEV

Wie oft bei anderen Förderungen gilt auch hier: Je höher die Effizienz einer Maßnahme, desto attraktiver die Förderung. Deshalb wurden die Förderprogramme der KfW an die EnEV 2009 angepasst; die Struktur ist geblieben. Als einheitlich gelten nach wie vor die Förderstufen “KfW-Effizienzhaus 100”, “KfW-Effizienzhaus 70” und “KfW-Effizienzhaus 55” sowie drei weitere Förderstufen.

Posted by wob. on 10/20 at 09:03 AM
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Montag, Oktober 12, 2009

Abzocke bei Gas und Strom! - Expertenrat:Anbieter wechseln!

Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser sowie mit einem Festnetz-Telefon gehört und gehörte über Jahrzehnte zu den Bedürfnissen, die als solche der Daseinsvorsorge bezeichnet wurden. Lokale Versorger - meist Stadtwerke in städtischem Eigentum - galten dabei als Garanten für verträgliche, weil vertretbare Energiepreise. Doch die Zeiten günstiger Energie waren spätestens mit dem neuen Jahrtausend vorbei. Experten sind überzeugt: Die Preise für Strom und Gas in Deutschland sind “missbräuchlich überhöht”.

Das merkten seit Beginn der 70er Jahre nach und nach nicht nur jene Mieter und Eigentümer, die in Wohnquartieren dem Feststoff-Verbrennungsverbot gefolgt waren und sich ans Gas von den lokalen Stadtwerken verpflichten mussten, das nahmen auch jene ersten Gaspreis-Gegner wahr, die erkannten, was in den Preis-Index-Erhöhungs-Faktoren so alles drin steckte.
Nach zahlreichen Protesten, nach Gas-Preis-Urteilen und nach Gas-Preis-Verweigerern, die allesamt als Gas-Rebellen bezeichnet werden, ist seit mindestens fünf, sechs Jahren klar: Die Strom- und Gaskunden werden von den Anbietern “kräftiger als je zuvor ausgeplündert”.
So auch das anhaltende Urteil beim Bund der Energieverbraucher. Der “freie Wettbewerb” stellt sich somit als Bluff dar.

Nicht nur wegen der Gewinnabsichten, auch wegen der Querfinanzierung lokaler öffentlicher Aufgaben durch die Hintertür “Energie-Umsätze” zahlen die Verbraucher ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit jährlich Milliarden Euro zu viel und mehr als in anderen Ländern.
Marktbeherrschend ist die Stellung der führenden Konzerne bei Strom und Gas auf allen Stufen der Erzeugung, Verteilung und des Vertriebs. Der Wettbewerb unterbleibt eigentlich und Strom- und Gaspreise werden auch vom Staat nicht kontrolliert.

Begrenzte Vorteile

Doch trotz des möglichen Wechsels des Strom- oder Gasanbieters bleiben die Vorteile begrenzt. Es fehlt daran, die Energie-Giganten zu entflechten und die Leitungsnetze von Strom und Gas öffentlich zu kontrollieren.
Begleitet von einer Rechtsschutzversicherung ist dem Verbrauchern geraten, sich auch zivilrechtlich gegen ihre Stadtwerke zu wehren, deren Verhaltensweisen durch zahlreiche Urteile ins Wanken geraten sind.
Wer in den vergangenen Jahren zuviel an Abschlagszahlungen leistete, kann nicht nur zuviel bezahlten Strom- und Gaspreise zurückfordern, sondern auch mit laufenden Abschlagszahlungen verrechnen. Das Risiko auf Zahlung verklagt zu werden, hängt dann aber auch von Preiserhöhungsklauseln ab, die in vielen Fällen als rechtsunwirksam gelten und somit für die vergangenen Preiserhöhungen keine Bedeutung hatte.
(Infos auch über Gaspreisvergleich / Strompreisvergleich bei www.verivox.de)

Posted by wob. on 10/12 at 07:46 AM
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Montag, September 28, 2009

Höhere Renten übers “verkaufte” Wohn-Eigenheim

Die materielle Zukunfts-Sorge ist weit verbreitet. Konkreter, aber auch zweifelhafter wird’s nur, wenn Paare daran denken, wer von beiden einmal verwitwet wird leben müssen. Bis dahin bietet Personen und Paaren mit Wohneigentum der “Immobilienverzehr” eine der Möglichkeiten, das Einkommen im Alter zu sichern und zu erhöhen.

Mit “Immobilenverzehr” ist gemeint, dass Hausbesitzer aus ihrem Wohneigentum eine lebenslange Rente machen können, sofern sie das wollen. Das kapitalisierende Modell stammt - wie könnte es anders sein - aus den USA, ist schon weit verbreitet und könnte auch in Deutschland populär werden.

Doch noch können Bundesbürger mit dem Begriff “Immobilienverzehr” wenig anfangen, weil sich der Markt dafür sich erst noch entwickeln muss.
Wer sich in Südbaden und am Bodensee dafür interessiert, dem bietet die “Stiftung Liebenau” den Immobilen-Verzehr als “Zustifter-Rente” an. Spezialisten bei den Immobilienportalen schätzen, dass sich der Markt in absehbarer Zukunft entwickeln wird und dann auch die Universal-Banken das Interesse der Kunden auf sich ziehen.

Das Modell aus den USA lässt sich leicht erklären: Der Immobilien-Eigentümer verkauft seinen Besitz an eine Bank mit dem Grundpfandrecht des lebenslangen Wohnrechts und einer monatlichen Rente aus der Verkaufssumme. Verstirbt der Kunde, wird das Objekt verkauft und “die Rechnung geht auf”. Das Risiko für die Bank liegt aber dennoch im unwägbaren Lebensalter des Kunden.

Gelten in der Republik die Renten inzwischen gesetzlich als fix, das heißt sie werden nicht mehr sinken, ist die Rente aus dem bisherigen Wohneigentum das Zusatz-Einkommen bei sinkender Kaufkraft der Rentner, die dereinst die Immobilie erspart haben. Die soziale Umgebung kann bleiben, und in Fällen von kinderlosen Ehepaaren, deren Zahl steigt, gibt es auch keine Erwartungen ans Erbe, das sehr oft erwartet wird. Das nun erhöht die Bereitschaft für den Hausverkauf.
Was nicht vergessen werden sollte ist die Absicherung durch eine zusätzliche private Pflegeversicherung, die mindestens das maximale Risiko der Pflegstufe III absichern sollte und wenn möglich auch die beiden Pflegstufen I und II nach Unfall oder Krankheit.
So wird also auch bei der “Zustifter-Rente” die Immobilie verkauft, woraus eine Rente fließt und der Käufer sich auch um die künftige Instandhaltung kümmert. Der Wert der Rente wird über den Verkehrswert der Immobilie bestimmt, orientiert sich am Alter des Kunden und sieht einen Risikoabschlag vor, der logischerweise ein hohes Lebensalter des Kunden deckt. Einfaches Beispiel: Eine 70-jährige im Eigentum einer Immobilie über 400.000 Euro kann eine Zusatzrente von monatlich etwa 800 Euro bis ans Lebensende erwarten. Die Zielgruppen sind somit auch Alleinstehende oder Paare ab Mitte 60 bis 80, deren Wunsch es ist, mehr Kaufkraft zu haben als nur die materielle Sicherheit aus Haus oder Hof.

Posted by wob. on 09/28 at 04:00 AM
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Freitag, September 25, 2009

Photovoltaikanlagen erleben starken Preisrückgang

imageSehr viele Eigenheimbesitzer interessieren sich bereits seit Jahren für den Betrieb von Solaranlagen. Für die Idee, eigenen Solarstrom zu erzeugen, können sich viele Leute begeistern. Dies verwundert nicht, schließlich sprechen gleich mehrere Gründe dafür: Da wäre zum Beispiel die Tatsache, dank der staatlich garantierten Einspeisevergütung gute Einnahmen erzielen zu können. Gleichzeitig ist es möglich, sauberen Strom zu produzieren und somit einen Beitrag zur Schonung der Umwelt zu leisten.

Trotz Interesse ist die Zurückhaltung bei vielen Leuten sehr groß. Grund sind die Kosten, die mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage in Verbindung stehen: Seit Jahren galten die Module als sehr kostspielig und haben im Preis nicht nachgegeben – zumindest nicht bis zum Herbst des vergangenen Jahres. Seitdem die Finanzkrise Deutschland erreicht hat, sind die Preise für Solarmodule deutlich zurückgegangen. Das Problem sind die hohen Überkapazitäten, die von den Herstellern aufgebaut wurden. So gut wie alle Solarunternehmen sitzen auf sehr großen Lagerbeständen und können ihre Produkte einfach nicht abverkaufen. Das Überangebot hat zu einem spürbaren Preisrückgang geführt. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus Online“ berichtet, sind die Preise / Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen seit Herbst letzten Jahres um ca. 30 Prozent gefallen.

Ein solch deutlicher Preisrückgang eröffnet Interessenten ganz neue Möglichkeiten. Auch wenn der Staat die Einspeisevergütung zuletzt gesenkt hat und mit neu in Betrieb genommenen Anlagen nicht mehr ganz so hohe Einnahmen erzielt werden können, lohnt sich die Anschaffung: Die günstigen Solarpaneele ermöglichen weiterhin die Erzielung sehr attraktiver Renditen. Bei einer guten Positionierung auf dem Dach kann die Amortisationsgrenze bereits in zehn Jahren erreicht sein.

Posted by Jochen on 09/25 at 11:00 AM
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