Advanced Search

Februar 2012
S M T W T F S
      1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29      

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Haus & Bau

Freitag, Februar 03, 2012

Immobilienfinanzierung und Geldanlage: Assekuranzen als Finanzdienstleister

Das Engagement vieler Versicherungsgesellschaften beschränkt sich längst nicht mehr darauf, nur Lebens- und Rentenversicherungen zu vertreiben und den Hausrat zu schützen. Sie haben ihr Portfolio um eine Reihe von Finanzdienstleistungen erweitert und bieten inzwischen auch Tagesgeld und Baufinanzierungen. Dabei geht es den Unternehmen weniger darum, im Revier der Banken zu wildern, sondern vielmehr um Kundenbindung sowie eine sinnvolle und in Krisenzeiten vergleichsweise sichere Form der Kapitalanlage.

Wenn die Haftpflichtversicherung sich plötzlich meldet und eine Geldanlage mit zwei Prozent Verzinsung pro anno bietet, ist das also kein Versehen, sondern durchaus Kalkül. Die Offerten für Fest- und Tagesgeld gehören, so Max Herbst von der Finanzberatung FMH im „Kölner Stadt Anzeiger“, zwar nicht zu den besten am Markt. Doch mit Blick auf die Angebote vieler Filialbanken vor Ort sind die Konditionen durchaus attraktiv. Sie übernehmen gewissermaßen eine Brückenfunktion. Wer von der Geldanlage überzeugt ist, wird künftig vielleicht auch eine Versicherung abschließen. Hinzu kommt, dass Kunden zum Beispiel das Kapital aus ihrer Lebensversicherung gut verzinst anlegen können. Das Geld bleibt somit im Bestand der Versicherung und wechselt nicht zu einer Bank.

Gleichwohl sollte nach wie vor verglichen werden. Das gilt umso mehr bei der Immobilienfinanzierung - auch in diesem Geschäftszweig sind viele Assekuranzen unterwegs. Den Grund nennt Simone Schuchert vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Versicherungen sind verpflichtet, ihre Kapitalanlagen breit zu streuen.“ Kredite bieten diesbezüglich mehr Sicherheit als zum Beispiel Aktien oder Anleihen. Vonseiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt es sogar Lob für die Baufinanzierungsangebote. Angesichts des aktuellen Zinsniveaus sei die Option einer langen Zinsbindung von 15 bis 20 Jahren, die von den meisten Versicherungen geboten wird, durchaus positiv, sagt Josephine Holzhäuser.

Posted by Andre on 02/03 at 05:30 PM
GeldanlageHaus & BauWirtschaft • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Mittwoch, Januar 18, 2012

Der Kreditrechner hilft bei der Anbieterwahl

Wer in die Situation kommt einen Kredit beanspruchen zu müssen, der sollte sich im Vorfeld auch bestmöglich darüber informieren, was für Kosten auf ihn zukommen. Denn nur so weiß man, was monatlich zu erwarten ist und was bis zum Ende der Laufzeit für Kosten anfallen werden. Die besten Informationen darüber kann man durch einen Kreditrechner online bekommen. Hier kann man durch wenige Angaben und Klicks, die genaue Höhe errechnen lassen. Zudem gibt er auch Aufschluss darüber, ob man sich einen Kredit überhaupt leisten kann. Ein Kreditrechner ist wirklich ein sehr hilfreiches Mittel, um an die genauen Kosten zu kommen. Diese Rechner gibt es im Internet und sind zudem völlig kostenlos und unverbindlich.

Wer beabsichtigt Geld aufzunehmen, um damit Wohneigentum zu finanzieren, der kann verbilligtes Geld bei der Kfw beantragen. Diese fördert das Wohneigentum mit verbilligtem Geld. Und das Motto lautet je umweltbewusster, desto billiger wird das Darlehen. Egal ob das Kfw Darlehen beansprucht wird um neu zu bauen, zu renovieren oder um z. B. das Geld in erneuerbare Energien zu stecken. Es bietet sich an, ein Kfw Darlehen in Kombination mit einem Kredit einer beliebigen Bank in Anspruch zu nehmen. Diese Variante wird in den letzten Jahren immer beliebter.

Wie immer gilt das Motto: vergleichen Sie, um das Beste aus ihrem Geld zu machen. Gerade wenn es bei einem Darlehen um ein Bauvorhaben oder um den Kauf von Wohnungseigentum geht, sind es meist hohe Summen, die finanziert werden müssen. Und genau deshalb ist ein Vergleich unbedingt zu empfehlen. Mit einem günstigen Angebot lassen sich im Laufe der Jahre einige Tausend Euro einsparen.

Weitere Infos auf www.darlehensrechner.net

Posted by Micha on 01/18 at 08:38 AM
NewsHaus & BauImmobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Freitag, Dezember 23, 2011

Dachabdichtung-Check - Kein Geld mehr durchs Dach verloren!

Egal ob Hausneubau oder Sanierung eines Altbaus, eine der wichtigsten Aspekte bei Arbeiten an Gebäuden ist, die professionelle Anbringung einer Dachabdichtung. Dadurch wird gewährleistet, dass es im Haus trocken bleibt und Wärme nicht nach außen entweicht. Das hilft Geld zu sparen und schafft ein angenehmeres Wohnklima.

Die Dachabdichtung bietet dann den perfekten Schutz vor allen Witterungsverhältnissen, wenn Sie vom Experten angebracht wurde. Nur dann ist tatsächlich gewährleistet, dass weder Nässe noch Kälte durch das Dach ins Haus eindringen können. Dies ist jedoch nicht nur für den persönlichen Komfort der Bewohner des Hauses wichtig, sondern auch für die Haltbarkeit der gesamten Dachkonstruktion. Wenn Nässe in das Dach eindringt, kann es zu Schimmelbildung kommen. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass unter Umständen das gesamte Dach saniert werden muss. Die Kosten einer kompletten Dacherneuerung liegen dann, abhängig von der Dachart, schnell bei einem fünfstelligen Betrag. Vorsorge zahlt sich also auch bei der Anbringung von Dachabdichtung aus.

So sparen Sie Geld und helfen der Umwelt

Eine fehlerhafte Dachabdichtung kann Hausbesitzer aber nicht nur dann teuer zu stehen kommen, wenn bereits der Dachstuhl angegriffen ist. Denn wo Wasser eindringen kann, hat auch kalte Luft die Möglichkeit ins Haus zu gelangen beziehungsweise kann warme Luft entweichen. Dann entsteht nicht nur ein unangenehmer Luftzug, welcher es im Haus ungemütlich macht, sondern auch die Heizkosten steigen. Im Umkehrschluss hilft eine richtig angebrachte Dachabdichtung Heizkosten und damit bares Geld sparen. Darüber hianus ist dies zudem ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.

Regelmäßige Kontrollgänge von einem Experten helfen große Schäden vermeiden

Wer jetzt denkt, dass dies auf das eigene Haus nicht zutrifft, dem soll gesagt sein, dass auch ein ehemals gut abgedichtetes Dach, irgendwann Schaden nehmen kann. Durch äußere Einflüsse, vor allem Frost, wird jede Dachabdichtung mit der Zeit abgenutzt. Um die oben beschriebenen negativen Resultate eines undichten Dachs zu vermeiden, ist es daher notwendig, regelmäßig einen Fachmann mit der Kontrolle der Dachabdichtung zu beauftragen. Zum einen erkennt er Schäden bereits im Frühstadium, was die Reparaturkosten niedrig hält. So lang der Schaden klein ist, bleibt auch der finanzielle und praktische Aufwand gering. Zum anderen weiß der Experte genau, was zu tun ist und kann die notwendigen Maßnahmen sofort einleiten.

Posted by Micha on 12/23 at 08:21 AM
NewsHaus & Bau • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Sonntag, Januar 09, 2011

Wir bauen eine neue Stadt!

Wird die lokale Infrastruktur revolutioniert?

Heimat ist, wo mein Bett steht! - Heimat ist die Stadt meiner Geburt, Kindheit und Jugend! - Wie auch immer Heimat definiert wird, eine Stadt der Zukunft zu gestalten bedeutet auch eine flexiblere Infrastruktur, besser gekoppelte Einzelsektoren und die Mehrfach-Nutzung von Gebäuden.

Für Experten des Deutschen Instituts für Urbanistik ist dies das Ergebnis einer Studie, die auch unter den Aspekten von Klimawandel, Überalterung und Globalisierung die Städteplaner neu herausfordert.

Auf die Analyse der neuen Planungen wurden die Sektoren Energie, Wasser, Abwasser, öffentlicher Verkehr, Gesundheit und Bildung. Energie, Verkehr und Abwasser untersucht, die alle zusammenhängen. Vorbei sei das Zeitalter der zentralisierten Energiesysteme; eine regenerative Stromerzeugung ist dezentral organisiert und muss lokale Einspeisung ermöglichen. Passivhäuser verändern den Wärmebedarf, womit auch die Entwicklung des Verkehrs verbunden ist.

Mit dem Bürgerbus anfreunden!

Setzt sich die Elektromobilität durch, werden Smart Grid *) und Speichernutzung von Autobatterien zu vorrangigen Themen. Flexibel muss auch der Trend zu flexiblen Bedienformen des öffentlichen Verkehrs werden. Dazu zählen das Car-Sharing, Bürgerbusse, Sammeltaxen oder erleichtertes Umsteigen zwischen Individual- und öffentlichem Verkehr.

Denkt auch der Mieter, Eigentümer und Verbraucher kaum an das von ihm genutzte Abwassersystem, ist auch dieses in Zukunft zu optimieren. Hierzu ist dieses dezentral zu gestalten und eng mit dem Energiesektor zu verbinden. Schließlich trägt das Abwasser viel ungenutzte Wärme in sich, wenn es im Normalfall mit 25 Grad entsorgt wird. Damit gilt auch bei Passivhäusern das Abflussrohr als das einzige Wärmeleck. Darüber hinaus ist eine energetische Nutzung der Reststoffe von Kläranlagen durch Biogaserzeugung sinnvoll. Dazu haben mehrere Modellprojekte auf der internationalen Bauausstellung Hamburg erste positive Ergebnisse geliefert.

Kultur in integrativen Gebäuden

Bei den “weichen” Standortfaktoren geht es mit der sozialen Infrastruktur für die Städteplane um die Frage, wie öffentlich frequentierte Gebäude künftig zu nutzen sein werden. Weist der Trend in Richtung Ganztagsschule mit Begleitangeboten, sind ganze “Bildungs-Landschaften” das Modell der Zukunft: Bibliotheken, Lokale, Theater oder Musik-Events können in Schulgebäude integrativ zusammengefasst werden.
Dann wäre für die Urbanisten als letztes Problem der Gesundheitssektor. Weil nämlich bei älter werdender Gesellschaft die Zahl der Hausärzte abnimmt oder diese in sozial gehobene Stadtviertel abwandern, sind im Bereich der Alten- und Pflegeheime, beim betreuten Wohnen sowie bei den Krankenhäusern Rückbau, Spezialisierung und Privatisierung voll im Gange. Trotz höherer Umsätze über die Patienten und Bewohner mit oder ohne Pflegestufe gelten die Einrichtungen als in Finanznot. Grund genug für die Kostenträger, dem Versorgungsbedarf das Controlling zu widmen.

Veraltete Standards

Lagen noch vor zehn Jahren die Standards beim Ausbau neuer Wohnquartiere, weil Demografie, Energie und Technik dies forderten, orientiert sich die Städteplanung heute neu: Statt früherer Generalisierung stellt sich die Frage, wie jedes einzelne Objekt die Standards und die Nutzung der Infrastruktur bestimmen.

Anmerkung: *) Ein Smart Grid integriert alle Akteure auf dem Strommarkt durch das Zusammenspiel von Erzeugung, Speicherung, Netzmanagement und Verbrauch in ein gesamtes System (nach Wikipedia).

Posted by wob. on 01/09 at 02:07 PM
NewsEnergiesparenHaus & BauInteressantesUmweltWirtschaftWissenswertesImmobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Mittwoch, Januar 05, 2011

Was bringt 2011 für die Baufinanzierung?

“Im nächsten Jahr wird alles anders! - Denkste!” - Zum Jahreswechsel nimmt man sich zwar vor, gute Vorsätze tatsächlich auch einzuhalten, doch meist ist er nur ein guter Anlass, um als Schuldner oder potentieller Bauherr einen Blick zurück und auf die Baugeldzinsen im abgelaufenen und neuen Jahr zu werfen.

Dazu analysieren Finanz- und Zinsexperten die Marktentwicklungen der vergangenen Monate, deren Folgen für Baugeldkonditionen und sie geben Tipps, worauf Immobilienkäufer und Eigenheimbesitzer im neuen Jahr achten sollten.

Als Fakt zum Rückblick gilt, dass das Jahr 2010 von der Schuldenkrise in Euroland, der anhaltenden Wirtschaftsschwäche der USA sowie einer starken Erholung in Asien und gerade auch im exportstarken Deutschland geprägt war. Dazu haben die Notenbanken die Leitzinsen historisch tief belassen, mit dem Aufkauf von Staatsanleihen aber auch die Furcht vor Inflation und Währungsverfall geschürt. Kein Wunder, dass diese Ausgangslage im auslaufenden Jahr 2010 zu steigenden Kapitalmarkt-Zinsen und schlechteren Baugeld-Konditionen führte. Die Trendwende gilt damit bereits als vollzogen. Und dennoch gehören die aktuellen Zinssätze mit unter 4,5 Prozent effektiv für lange Laufzeiten zu den niedrigsten der vergangenen 50 Jahre. Selbst bei einer Tilgung von 2 Prozent mit einer Monatsrate von 780 Euro können 150.000 Euro über 15 Jahre als Darlehen aufgenommen werden. Für 200.000 Euro-Kredit würden 1.040 Euro monatlich anfallen.

Steigt der Leitzins in II/2011?

Zinsexperten rechnen für 2011 mit tendenziell steigenden Zinsen, da die Notenbanken gefordert sind, die Liquiditätshilfen schrittweise aus dem Markt zu nehmen. Ein höherer Leitzins in der 2. Jahreshälfte könnte das unterstreichen. Für Deutschland dürfte sich der positive Trend fortsetzen, während die Defizitländer in Europa bei einer Leitzinserhöhung mit Wachstumsschwierigkeiten kämpfen werden und sich der Konflikt um die nationalen Schulden zuspitzen wird. Für Deutschland gilt, dass die Untenehmen stark wettbewerbsfähig sind, wachsen und bei hoher Beschäftigung die Grundlage für einen anziehenden Immobilienmarkt bilden. Kaufinteressenten sollten deshalb nicht zu lange warten und sich entscheiden, bevor die Preise und die Zinsen zu stark steigen.

Lange die Konditionen binden!

Die ersten Monate des neuen Jahres sollten Bauherren und Immobilienkäufer nutzen, um die Baugeldkonditionen für einen möglichst langen Zeitraum festzuschreiben. Das erlaubt bei niedrigen Zinsen eine höhere Tilgungsrate und damit einen schnelleren Schuldenabbau. Wer als Darlehensnehmer bereits in den eigenen vier Wänden wohnt, sollte im Frühjahr 2011 mit einem Berater klären, wie er bei einer Anschlussfinanzierung ein späteres Zinsanstiegsrisiko vermeiden kann. Auch wenn die Sollzins-Bindung bestehender Baukredite erst in 12 bis 60 Monaten abläuft, können Immobilienbesitzer schon heute von den niedrigen Zinsen profitieren. Dazu dienen je nach Vorlaufzeit Baukredite ohne Bereitstellungszinsen oder sog. Forward-Darlehen.

Posted by wob. on 01/05 at 04:44 PM
NewsFinanzenImmobilienKrediteHaus & BauWirtschaft • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, Dezember 30, 2010

Folgeprogramm für Mehr-Generationen-Häuser

Bürgerschaftliches Engagement verknüpfen - Folgeprogramm für 2011

Mit zwei, drei Kindern auf dem freien Markt eine Wohnung zu finden ist nicht nur in München aussichtslos. Die Makler machen eindeutig darauf aufmerksam, dass Vermieter - noch dazu, wenn sie mit im Haus wohnen - Kinder als “miet-störend” empfinden.

Ein Zustand, dem sich die Politik nicht verschließen kann, weshalb man auch in Zukunft auf die Erfahrung und Kompetenz aller für das Langzeit-Projekt Mehr-Generationen-Häuser setzt. Mit den neuen “alten” Themen “Alter und Pflege” sowie “Integration und Bildung”, soll auch das Profil der Mehr-Generationen-Häuser geschärft werden. Nach nunmehr fünf Jahren läuft zwar die erste Förderperiode für die ersten Häuser Ende 2011 aus, doch darf die Idee im weiteren Ergebnis nicht daran scheitern, dass die engagierte und erfolgreiche Arbeit der Ehrenamtlichen in den Mehrgenerationen-Häusern aufhört. Das Konzept hat sich nämlich bewährt und als zukunftsfähig erwiesen.

Schwerpunkte Pflege und Integration

Mit der öffentlichen Ausschreibung eines Förder-Folgeprogramms in 2011 soll auch für die Zukunft der Generationen übergreifende Ansatz bei der Arbeit mit solchen Häusern weiter geprägt werden. Dabei ist die Kooperation mit den Gemeinden zwingend erforderlich. Nur gemeinsam kann der entscheidender Indikator markiert werden, ob und wie die Mehrgenerationen-Häuser im kommunalen Angebot bei den Entscheidungen berücksichtigt werden. Die Kommunen sollen durch Beteiligung an der Finanzierung ihre bisherige Rolle ausbauen und stärken, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte durch das Bundes-Familienministerium gesetzt werden sollen:

_Alter und Pflege
Für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Demenzkranke und ihre Angehörigen sollen Unterstützungs- und Beratungsangebote eingerichtet werden; ein Angebot der “niederen Schwellen” bis hin zu pflegeergänzenden Hilfen soll bereit stehen und vermitteln;
Kooperationen mit Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkten sind systematisch aufzubauen und auszubauen.

_Integration und Bildung
Fördernde Angebote zur Integration sind in möglichst vielen Häusern zu etablieren; Angebote in Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sind aufzubauen und auszubauen.

_Haushaltsnahe Dienstleistungen
Mehrgenerationenhäuser als Drehscheiben der Dienstleistungen sind in den Gemeinden nachhaltig zu festigen; Hemmschwellen sind abzubauen und haushaltsnahe Dienstleistungen bei besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Familie und Pflege sind zu bewerben.

_Freiwilliges Engagement
Mehrgenerationen-Häusern sind als Knotenpunkte des Bundesfreiwilligendienstes und des bürgerschaftlichen Engagements in den Kommunen einzurichten; Einrichtungen und Initiativen wie Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros oder Jugend-Migrationsdiensten sind stärker zu vernetzen.

_Orte der Begegnung
Rund 500 Einrichtungen in der Republik geben Raum für gemeinsame Aktivitäten, bieten Angebote zur Kinderbetreuung und zur Betreuung älterer Menschen. Auf diese Weise wird ein neues nachbarschaftliches Miteinander geschaffen. Bundesweit sind es mehr als 16.000 Freiwillige, die die Arbeit in den Häusern unterstützen, mehr als 60 Prozent der Aktiven in den MGH sind freiwillig Engagierte.

Fazit

Mehrgenerationenhäuser sind eine ganz wichtige Anlaufstelle für Alt und Jung. Zuverlässig und für alle Altersgruppen mobilisieren und organisieren sie Zeit für Verantwortung außerhalb der Familie. Mit ihren vielen freiwillig Engagierten unterstützen die Häuser berufstätige Eltern genauso wie Menschen, die Angehörige pflegen. Gleichzeitig geben sie wichtige Impulse für gesellschaftliches Engagement. Dieses Engagement ist zu festigen und muss tragfähig für die Zukunft werden.

Informationen zum laufenden Aktionsprogramm unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Posted by wob. on 12/30 at 02:00 PM
NewsFinanzenHaus & BauInteressantesUmweltWirtschaftWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Sonntag, Dezember 12, 2010

Und der Riester-Vertrag lohnt sich doch…

Lieber „riestern“ statt „hartzen“, meinte jüngst ein 20-jähriger Auszubildender zum Industriekaufmann. Da fiel ihm wohl ein, was ihm der Versicherungsmakler mehrfach schon gedeutet hatte: Riestern heißt ein finanzielles Polster fürs Alter anlegen. Und weil auch der Staat dies fördert, wird „riestern“ zur lohnende Altersvorsorge. Bei der Fülle an Riester-Angeboten fällt es jedoch schwer, die richtige Variante zu wählen.

Riester-Varianten sind getestet

Was nun wurde bereits „getestet“ und welche wesentlichen Ergebnisse kamen dabei raus? Bei den fünf Riester-Angeboten - die Riester-Banksparpläne, die Riester-Fonds-Sparpläne, die klassische Riester-Rentenversicherungen als Fondsprodukt, die Riester-Bausparverträge und das Riester-Darlehen - bleiben bei einigen Bürgern dann aber doch Zweifel wegen der noch immer nachwirkenden und wohl auch weiterhin latenten Banken- und Finanzmarktkrisen.

Riester-Renten-Versicherungen werden unterschieden in die klassische Variante mit einer garantierten Verzinsung des Spar-Anteils. Hier fließen die laufenden Beiträge des Sparers vor allem in die Anlage festverzinslicher Wertpapiere, was die Zusage einer Mindestrente auf Basis des Garantiezinses schon von Anfang an ermöglicht. Bei der Riester-Fondspolice, auch fondsgebundene Riester-Rentenversicherung, muss der Anbieter den Erhalt der Einzahlung einschließlich der Zulagen zu Rentenbeginn garantieren.
Weitere Renditen hängen vom Kapitalmarkt ab und und von den Verwaltungskosten der jeweiligen Anbieter. So fließen Kundengeld meist in Investmentfonds, die aber als Fondspolicen oft zu teuer sind, ihre Auswahl ist meist nur mäßig. Zu empfehlen ist deshalb, sich entweder eher auf einen Riester-Fondssparplan oder auf empfohlene Fonds-Policen zu verlassen.

Riester auch für die Immobilie

Weil die Riester-Rente als private Altersvorsorge eingeführt wurde, dient sie eben diesem Ziel und erhöht die Ruhestands-Bezüge. Beim „Wohn-Riestern“ können die eingezahlten Beiträge auch für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Dies geschieht durch Sparer, die einen Riester-Bausparvertrag abschließen, um später erst eine Immobilie kaufen wollen und jenen, die sofort mit einem Riester-Darlehen finanzieren. Es ist also auch möglich, mit Wohn-Riester eine Immobilie zu finanzieren, ohne zuvor erst den Riester-Vertrag anzusparen. Die staatlichen Zulagen können ebenfalls direkt in die Tilgung eines Riester-Darlehens fließen, was die Finanzierung maßgeblich vergünstigen kann.

Der Eigenanteil für eine komplette Riester-Förderung beträgt vier Prozent des Bruttoeinkommens im Vorjahr minus der staatlichen Zulagen aber höchstens 2.100 Euro pro Jahr. Wer wenig oder gar nichts verdient, wird auf auf mindestens 60 Euro im Jahr verpflichtet. Diese Förderung entspricht der anderer Riester-Verträge. Die Grundzulage beträgt 154 Euro. Für Kinder im „Kindergeld-Alter“ bekommt ein Elternteil bis zu 185 Euro Zulage für Kinder, die vor 2008 geboren worden sind und 300 Euro für Nachwuchs, der nach 2008 das Licht der Welt erblickt hat. Steuermindernd wirkt der Eigenanteil, der abgesetzt werden kann. Riestern kann jeder, der gesetzlich rentenversichert ist

Die Riester-Rente als kapitalgedeckte Altersvorsorge benötigt Zeit, weshalb früh mit dem Sparen anzufangen ist. Wer bis zu seinem 25. Lebensjahr abschließt, bekommt einmalig eine Extra-Zulage in Höhe von 200 Euro. Fürs „Riestern“ die private Rentenversicherung aufzulösen ist nicht sinnvoll, da dabei relativ hohe Verluste drohen. Sinnvoll wäre es dagegen, die private Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen und die Riester-Rente zu beginnen.

Riester-Fonds-Sparen - oder doch anders?

Junge Leute bis 30 haben viel Zeit bis zum Ruhestand und können die Bewegungen auf dem Markt der Wertpapiere verkraften. Damit wird die Ertragschance höher als beim Festzinssparen. Aber man sollte darauf achten, dass man wirklich einen Riester-Fondssparplan abschließt oder eine sehr gute Riester-Fondspolice, weil es auch viele Fondspolicen gibt, zu denen nicht geraten werden kann. Es geht zwar kein Geld „futsch“, aber es lässt sich oft besser anlegen.

Ein Riester-Bausparvertrag ist für den sinnvoll, der wirklich ein Haus kaufen oder eine Wohnung finanzieren will. Dabei sollte dann aber die komplette Förderung pro Jahr genutzt werden. Wer seine Pläne ändert, sollte neu entscheiden.

Mit dem Ableben des Versicherten vor Auszahlung der Riesterrente oder kurz nach Auszahlungsbeginn der Riester-Rente ist das Geld nicht weg. Wegen der Todesfallvereinbarung kann angespartes Kapital dem Hinterbliebenen auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen werden. Gibt es nicht den Ehepartner sondern andere Personen als Erben, müssen diese die Förderung zurückzahlen, können aber das Kapital erben.
Grundsätzlich sind Riester-Verträge so ausgelegt, dass sie flexibel auf jede Lebenssituation eingestellt werden können. Höhere Einkommen wie niedrigere Einkommen führen zu unterschiedlichen Beitragszahlungen. Und auch das befristete Aussetzen für Beiträge ist gewährleistet.

Angespartes Riester-Kapital auf andere Verträge dieser Art zu übertragen, ist eher nicht zu empfehlen, weil erste Kosten nicht erstattet werden. Zudem sollte dabei beachtet werden, dass alles eingezahlte einschließlich Zulagen mindestens zu Rentenbeginn vorhanden sein muss.

Posted by wob. on 12/12 at 12:20 PM
FinanzenImmobilienKrediteGeldanlageHaus & BauInteressantesSicherheitVersicherungenAltersvorsorgeRentenversicherungWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Mittwoch, Dezember 01, 2010

Wenn die Zinsbindung ausläuft

Wer sich als Bauherr während mehrerer Jahre auf eine monatlich stets gleich Zahlung verlassen will, der hat wohl eine wenigstens 5-jährige Zinsbindung abgeschlossen. Wenn die ausläuft, bliebt meist nichts anderes übrig als bei der bisherigen oder einer anderen Bank die Konditionen für eine Anschlussfinanzierung auszuhandeln.

Im Allgemeinen werden Hypotheken- oder Grundschuld-gesicherte Darlehen, sog. Ral-Darlehen, mit einer bestimmten Zinsbindung (heute oft 5 bis 15 Jahre), also einem „Festzins“ abgeschlossen. Während dieser Dauer sind Zins und Tilgung fest vereinbart, die Monatsraten bleiben konstant. Da aber nach Ablauf der Zinsbindung die Bankschuld meist noch nicht komplett getilgt ist, muss mit der Bank die Konditionen für die Anschluss-Finanzierung neu verhandelt werden.
Waren der bisherige Zinsen höher, wird sich der Darlehensnehmer freuen, denn er zahlt bei seiner Anschlussfinanzierung eine geringere Monatsrate - oder er vereinbart eine höhere Tilgung. Doch auch der umgekehrte Fall ist möglich: Bei höherem Zinsniveau wird es für den Immobilien-Eigentümer teurer.

Ist die eigene Bank zögerlich?

Von Seiten der Verbraucherschützer wird kritisiert, dass manche Banken ihren Kunden vor Ablauf der Zinsbindung nur zögerlich und eher unattraktive Konditionen für die Anschlussfinanzierung anbieten. Grund genug, dass Eigentümer, deren Zinsbindung bald ausläuft, schon frühzeitig auch bei der Konkurrenz nach einer Anschlussfinanzierung nachfragen. Auch Konditionen von Internet-Direktfinanzierern sind manchmal um einige Zehntel-Punkte günstiger – im Ergebnis sind das Summen, die im Laufe der Jahre einige tausend Euro Ersparnis ausmachen können. Wer für die Anschlussfinanzierung allerdings die Bank wechselt, hat zusätzliche Kosten zu tragen: einmal für eine wirklich neue Grundschuld im Grundbuch zugunsten der neuen Bank oder eben für die Abtretung der Grundschuld von der bisherigen Bank an die neue.

Posted by wob. on 12/01 at 01:21 PM
FinanzenImmobilienKrediteHaus & BauInternetWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, November 25, 2010

Wie man ein Haus vom Bauträger zahlt

Gilt im Kaufvertragsrecht ohne weitere Vereinbarung, dass empfangene Leistung „sofort“ zu zahlen sind, also „ohne schuldhaftes Verzögern“, so gilt für die Kaufsache ‘Haus vom Bauträger’  meist ein gestaffelter Zahlungsplan. Wie sich ein solcherr konkret darstelltlt, regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Nach juristischem und gesetzlichen Anspruch sind Bauträger verpflichtet, den Zahlungsplan gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu staffeln. Damit ist ein Bauherr davor geschützt, zu früh oder eben vorauseilend zu viel zu zahlen. Es gilt also mehrfach das Wort „Valuta“, was Wertstellung bedeutet und angibt, wer wann den monetären Anspruch auf seinem Konto erwarten darf und ab wann gegebenenfalls Zinsen bei der Bank zu zahlen sind. Hat sich ein Bauherr dafür entschieden, eine Immobilie von einem Bauträger errichten zu lassen, gehen Zahlungen, anders als bei einem Architektenhaus, nun nicht an die am Bau beteiligten Handwerker gemäß deren Leistung aus dem jeweiligen Gewerk. Vielmehr wird die gesamte Leistung für das „Kaufobjekt Haus“ mit dem Bauträger abgewickelt. Der nun darf jedoch nicht nach Belieben Teilzahlungen oder Vorkasse verlangen. Er ist an die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gebunden.

An Zahlungsplan gebunden

Für einen Bauträger ergeben sich als Alternativen:
_mit Fertigstellung und Bau-Abnahme wird eine Rechnung erstellt, was aber wegen der bereits erbrachten Vorleistung zinsnachteilig wäre.
_Erstellt er stattdessen einen Zahlungsplan gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung, sind insgesamt 13 sogenannte Gewerke aufzulisten, für die prozentuale Anteile an den Gesamtkosten, benannt werden. Als Bauträger darf man jedoch nicht für jedes einzelne Gewerk eine Rechnung schreiben, es sind diese zu maximal 7 Teilzahlungen zusammenzufassen.

MaBV soll den Bauherrn schützen

Sollte sich ein Bauträger nicht an die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung halten, so ist der gesamte Zahlungsplan ungültig. Als Folge muss ein Bauherr erst nach Fertigstellung und Abnahme zahlen. Mit dieser „Kondition“  werden Bauherren davor geschützt, dass sie zu früh zu viel zahlen. Denn falls der Bauträger während der Bauzeit in die Insolvenz geraten sollte, wären die bereits gezahlte Beträge wahrscheinlich verloren

Der Zahlungsplan

1. Gewerk: 30 Prozent der vereinbarten Summe kann der Bauträger nach Beginn der Erdarbeiten (Gewerk 1) gemäß MaBV ordern; verkauft er auch das Baugrundstück mit (bei Bauten auf Erbbaugrundstücken), sind es 20 Prozent.

2. bis 13. Gewerk: Für die übrigen zwölf Gewerke kann er laut MaBV die restliche Vertragssumme (+70 Prozent) prozentual wie folgt veranschlagen (+70 = 100).
Weitere Baufortschritte und ihre Anteile
_Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten 40 Prozent;

­_Dachflächen, Dachrinnen acht Prozent;

­_Rohinstallation der Heizungsanlagen drei Prozent;

_Rohinstallation der Sanitäranlagen drei Prozent;

_Rohinstallation der Elektroanlagen drei Prozent:

_Fenster mit Verglasung 10 Prozent;

_Innenputz ohne Beiputzarbeiten sechs Prozent;

_Estrich drei Prozent;

_Fliesenarbeiten im Sanitärbereich vier Prozent;

_nach Bezugsfertigkeit (innen komplett fertig) 12 Prozent;
_Aussenputz oder Fassadenarbeiten drei Prozent und nach

_vollständiger Fertigstellung fünf Prozent (Summe = 100).

Posted by wob. on 11/25 at 07:00 AM
NewsFinanzenImmobilienKrediteHaus & BauRecht & OrdnungWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Samstag, November 20, 2010

Mietminderung, wenn das Garagentor lärmt?

Ob und wo Wilhelm Busch eventuell einst Wohnungsmieter war, verschließt sich der übereilt schnellen Recherche. Dagegen kennt man eher seinen Zweizeiler: „Musik wird störend oft empfunden, dieweil sie mit Geräusch verbunden“. Was nun, wenn eine Wohnung bei bekannten äußeren Bedingungen angemietet wird und sich dann aber doch störender Lärm als neuerlicher Mangel von außen einstellt? Hat der Beschwerdeführer dann juristisch eine Chance, dies zu ändern? Kaum - oder doch?

Ganz besonders also die Sachlage, wenn sich solche Einflüsse wie Lärm, Geräusche, Licht oder Gerüche plötzlich ändern. Jüngst (November 2010) konnte man von einem Prozess erfahren, in dem ein Hausbewohner wegen gestiegener Lärmbelastung eine Mietminderung erwirkte (LG Hamburg, 333 S 65/08).

Im strittigen Fall ging es um die widersprüchliche Eignung einer Wohnung im Großraum Hamburg, wo ein Mieter nach seiner Ansicht zwar zunächst Räume als geeignet empfand, obwohl die Immobilie direkt über der Einfahrt zur Tiefgarage des Objekts lag. Öffnete sich das Tor oder wurde es auf Impuls wieder geschlossen, waren begleitende Geräusche des Antriebs zu hören. Richtig lästig wurde es nach Schilderungen der Betroffenen aber erst, als die Hausverwaltung den Antriebsmotor austauschen ließ. Danach empfand man das neue Gerät als sehr viel lauter als das alte, wie die Mieter einhellig feststellten. Die Wohn- und Lebensqualität musste als deutlich gestört und eingeschränkt gelten, weshalb man vor Gericht um Miet-Minderung stritt.

Verschlechterung nicht hinnehmen

Als richterliche Meinung musste schließlich von beiden Seiten akzeptiert werden: Monatliche Minderungen in Höhe von 15 Prozent gelten als angemessen. Wesentlich für diese Entscheidung war das Gutachten eines Sachverständigen. Zwar fehlte diesem der hörbare direkte Vergleich der Motoren, weil eben die alte Maschine bereits entsorgt war, doch kam er zu der Feststellung, dass das Garagentor falsch eingebaut war und eine deutlich geräuschärmere Konstruktion durchaus möglich gewesen sei. Trotz der Tatsache, das bereits auch das alte Garagentor „lärmte“, sprachen die Richter den Mietern einen Ausgleich zu, weil eine Verschlechterung der Mietsache nicht hingenommen werden müsse.

Posted by wob. on 11/20 at 08:00 AM
NewsHaus & BauInteressantesRecht & OrdnungWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Dienstag, November 16, 2010

Vorsicht bei ” verdeckten Bauherrenmodellen”

“Bauen” und “vertrauen” liegen für die eigenen vier Wände dicht beieinander. Denn beim Bauen geht es allzu oft ums Sparen. Und eben dazu bieten Bauträger “ersparte” Kosten bei den zugehörigen Verträgen, wenn der Kauf von Grundstück und Haus in zwei Verträgen abgewickelt wird. Ein Prozedere, durch das vermeintlich Grunderwerbsteuer und Notarkosten reduziert werden. Ein solch “verdecktes Bauherrenmodell” kann jedoch auch deutlich teurer werden.

Bei günstigen Zinsen sich das eigene Heim zu leisten ist wohl derzeit (November 2010) günstig wie selten zuvor. Grund genug, bei hohen Mietpreisen in City-Lagen sich ans immobile Eigentum zu machen. Wenn jedoch von Bauträgern mit einem “verdeckten Bauherrenmodell” geworben wird, ist Vorsicht angezeigt. Hierbei wird nämlich der Kauf eines schlüsselfertigen Wohnobjekts in zwei separate Verträge aufgeteilt. Da ist zum einen der notariell beurkundete Grundstückskauf und in der Folge ein Bau- bzw. Werkvertrag mit dem Verkäufer oder einem Bauunternehmer in “enger Verbindung” zum Verkäufer. Als Vorteil wird damit geworben, dass “Häuslebauer” Grunderwerbsteuer und Notarkosten sparen könnten. Wird die Sachlage - Hauskauf oder Hausbau - in zwei Verträge gesplittet, kann dies jedoch wirtschaftliche und rechtlich unangenehme Folgen haben.

Schutz des Käufers gefährdet

Wird nämlich der Grundstückskauf vom Bauvertrag getrennt, dann ist die rechtliche Regelung der MaBV, der Makler- und Bauträgerverordnung, nicht anwendbar und der Käufer ist im Gegensatz zum “normalen Geschehen” nicht geschützt. Wird nämlich schlüsselfertig samt Grundstück als eine Einheit gekauft, ist dies als sog. Bauträgervertrag verbrieft. Darauf ist die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anwendbar, die den Käufer insbesondere im Falle der Insolvenz des Bauträgers schützt. Der nämlich darf Zahlungen vom Käufer erst dann erhalten, wenn der Kauf eines lastenfreien Grundstücks für den Käufer gesichert ist und die Baugenehmigung vorliegt. Bezahlt wird dann nach Baufortschritt oder wenn der Käufer durch eine Bankbürgschaft abgesichert ist.

Damit kein Vertrag unwirksam wird

Wird jedoch “aufgespalten”, könnte dies dazu führen, dass Grundstückskauf und auch Bauvertrag unwirksam würden, weil der Käufer das Grundstück wohl ohne den Bauvertrag nicht gekauft hätte. Sind beide Verträge unwirksam, kann die Gewährleistung bei Mängeln an Haus bzw. Grundstück entfallen. Und auch der Schutz der notariellen Beurkundung wäre gefährdet, weil der Notar gesetzlich verpflichtet ist, einen fairen Vertrag zu bewirken und über Risiken und rechtliche Folgen zu belehren. Werden aber Verträge “getrennt”, fehlen meist die Vereinbarungen für mögliche Vertragsstörungen…

Wertloses Grundstück?

Schließlich will der Käufer das Grundstück nur erwerben, um darauf das gewünschte Haus zu errichten. Kommt es dazu, dass z.B. die Baugenehmigung nicht erteilt wird oder der Bauunternehmer insolvent wurde, sind die bisherigen Ausgaben für den Bau meist endgültig “futsch” und dem Käufer bleibt ein vorerst “wertloses Grundstück”. Auch verhilft das “verdeckte Bauherrenmodell” nicht dazu Steuern zu sparen. Denn beim Splitting der Verträge - im Gegensatz zum einheitlichen Bauträgervertrag - kommen auf die Bauleistung 19 % Umsatzsteuer zur Grunderwerbsteuer auf den Grundstückspreis. Bei einem einheitlichen Vertrag würde dagegen nur die Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf den Gesamtkaufpreis fällig.

Posted by wob. on 11/16 at 07:00 AM
NewsFinanzenImmobilienHaus & BauInteressantesSicherheitWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Sonntag, November 14, 2010

Höhere Prämien für Wohngebäudeversicherung

Während drei Jahren seiner Gebäudeversicherung zwei Gebäudeschäden wegen Wasserrohrbruch zur Garage nach jeweils eisigen Winterwochen zu melden, kann auch daran liegen, dass tief drunten im Keller ein Wasserhahn nicht dicht war und sich die Leitung wieder über mehrere Wochen füllte.

Dagegen sind Überschwemmungen, Hagelkörner wie Tischtennisbälle, die Hausdächer durchschlagen, oder Herbststürme mit Stärke 12 dann eher die “höhere Gewalt”, die durch Kapriolen des Wetters den Haus-Eigentümern Kummer und Kosten bereiten können. Da ließ nicht lange auf sich warten, dass den Versicherern solcher Schäden die Regulierungen aus dem Plan laufen. Mit der Konsequenz: Einige werden wohl ab 2011 höhere Prämien für Wohngebäude-Policen fordern. Insgesamt Ergebnis einer Umfrage eines Verbraucher- und Finanzportals, wonach man zu dem Schluss kommt, dass auch schon mal dem einen oder anderen Hausherrn mit mehrfacher Schadenshäufigkeit gekündigt wird…

Hohe Schaden-Kosten-Quote

Betriebswirtschaftlich sind jedoch nicht allein die Wetterereignisse für die Schieflage bei den Versicherern maßgeblich, auch der Preiskampf trug zu einer negativen Entwicklung bei. Unter Profis ist dann auch eine durchschnittliche Schaden-Kosten-Quote von 112 Prozent eine ungünstige Zahl: Für jeden Euro an Prämien zahlen Versicherer 12 Cent dazu, um die Regulierungen zu decken. Konten Zinserträge aus angelegtem Beitrags-Kapital dies in den Vorjahren noch ausgeglichen werden, sind diese “Rücklagen”  aufgebraucht. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich die Kapitalanlage der Versicherer in Staatsanleihen bester Bonität nicht mehr ausreichend rentiert.

Wer erhöht? Wer nicht?

Mit höheren Beiträgen - so die Vermutungen - wird folglich für die DEMA, die Deutsche Versicherungsmakler AG gerechnet (z.B. um 5 Cent netto pro Quadratmeter) oder auch bei der R+V Versicherung AG (“im kleineren, einstelligen Prozentbereich”). Und dann ist da noch der Marktführer: Die Sparkassen-Versicherung, so wird spekuliert, will ab 2011 bei rund 130.000 Policen gleich 18 Prozent mehr kassieren. Ob man bei Basler Versicherungen, Interlloyd Versicherungs-AG, InterRisk Versicherungs-AG, Janitos Versicherungs-AG, NV-Versicherungen VVaG, Ostangler Brandgilde Versicherung VVaG, Ammerländer Versicherung VVaG und die Zürich Gruppe Deutschland tatsächlich nicht erhöhen wird, ist gleichfalls Spekulation.

Wer nun eine Kündigung erhält, sollte unverzüglich reagieren, um gegebenenfalls mit höherer Prämie bleiben zu können. Schließlich ist es nach Kündigung durch den einen schwierig, einen neuen Versicherer zu binden. Wer unabhängig von allem wechselt, sollte auf die Konditionen des neuen Vertrages achten. Besonders zu den VVB bei * Rohrbrüchen * Wasserschäden sowie bei der * Übernahme von Gutachterkosten. Auch empfiehlt sich, die Konditionen verschiedener Wohngebäude-Versicherer überhaupt zu vergleichen, denn Policen liegen schnell mal bei 400 bis 500 Euro - je höher der Verkehrswert der Immobilie.

Posted by wob. on 11/14 at 03:08 AM
NewsHaus & BauInteressantesSicherheitVersicherungenGebäudeversicherungWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Mittwoch, November 10, 2010

Gerechte Heizkosten?

Neue Richtlinie VDI 2077 zeigt wie’s geht

Was immer auch die “Wetterkarte” bringt, für Mieter ist oft wichtiger, was vor längerer Zeit war. Denn nicht alle energieabhängigen Mieter haben bereits die Heizkostenrechnungen 09/10 erhalten. Bei dieser könnte nämlich erstmals das Beiblatt der Richtlinie 2077 eine Rolle spielen: “Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung; Verfahren zur Berücksichtigung des Rohrwärmeanteils”. Ein Faktum, das im Vergleich zu den Vorjahren recht deutlich die Kostenanteile verschieben kann.

Gibt die bisher gültige Heizkostenverordnung vor, wie verbrauchte Heizwärme verursachungsgerecht und verbrauchsabhängig zu verteilen ist, ist deren Menge ganz sicher in hohem Maße an die Heizkörper abgegeben worden. Folglich sind die Heizkosten-Verbrauchs-Röhrchen auch an den Heizkörpern angebracht, um die gelieferte Energie zu messen. Da aber auch ungedämmten Rohrabschnitte Wärme in den Raum abgegeben, sofern diese in oder auf den Wänden verlegt sind, kann deren Anteil nicht von den Heizkostenverteilern erfasst werden.
Konkret bedeutet dies, dass Heizkosten einer Einheit zwar nach den erfassten Wärmeeinheiten erfasst wird, dass aber zugleich auch “nicht erfasste Nutzwärme” über die Mengeneinheiten der erfassten Werten verteilt wird. So zahlen Mieter oder Eigentümer mit hohen “erfassten Einheiten” auch anteilig mehr von eben “nicht erfasster Wärme”, die in unterschiedlichem Maße auch andere genutzt haben könnten oder denen zugute kam.

Mit der zusätzlichen Richtlinie sollen also Abrechnungen gerechter werden, indem auch abgegebene Nutzwärme von ungedämmten Rohren berücksichtigt wird. Diese sollte demjenigen zugeordnet werden, der daraus einen Nutzen hat. Wenn also die jüngste oder die bevorstehende Heizkostenrechnung höher ausfällt, kann dies an einer neuen Methode liegen, wohl aber auch an wirklich kalten Wintermonaten und gestiegenen Energiepreisen.

Mieter und Mitglieder bei Eigentümergemeinschaften können übrigens die Hausverwaltung auffordern, sich bei inzwischen liberalisiertem Energiemarkt nach einem günstigeren Lieferanten für Strom oder Gas umzusehen und neue Verträge schließen.

Posted by wob. on 11/10 at 08:00 AM
NewsEnergiesparenHaus & BauRecht & OrdnungUmweltWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Freitag, Oktober 29, 2010

Nicht gleich mit dem Miet-Rechtsschutz drohen

Wohnraum ist die halbe Miete! Energieversorgung samt Heizung, Sauberkeit und Sicherheit macht die zweite Hälfte. Wann immer Immobilien-Eigentümer individuell mit dem Heizen beginnen, für Wohnungsmieter in der Gemeinschaft muss der Vermieter dafür sorgen, dass Wohnungswärme in der Heizperiode ab dem 1. Oktober gegeben ist und diese bis 20. April anhält - sofern die Temperaturen dies erfordern.

Knapp sechs Monate ist also der Vermieter verpflichtet, die Heizung laufen zu lassen, auch wenn der Mietvertrag dazu keinen Hinweis enthält. Wird in Mitverträgen die Heizperiode anders festgelegt, zum Beispiel vom 15. September bis 15. Mai, ist dies gleichermaßen bindend.

Warm wird subjektiv gefühlt

In Mietwohnung und Hausgemeinschaften - unabhängig davon, ob auch Eigentümer drin wohnen - ist eine Zentralheizung auf den Termin einzustellen. So bleibt es dem Mieter überlassen, ob und wieviel er heizt. Wer Heizenergie “entnimmt”, dem muss möglich sein, seine Räume auch auf eine Mindesttemperatur zu bringen: In Wohnräumen sind dies 20 Grad Celsius, in Bädern 21 Grad. Unwirksam wären Klauseln im Mietvertrag, nach denen 18 Grad Celsius in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr ausreichend seien. Wer erst gegen Mitternacht ins Bett geht, der muss damit rechnen, dass die Mindesttemperatur dann ab 23.00 Uhr abgesenkt wird. Aus der Rechtsprechung ist inzwischen bekannt, dass nachts die Zimmertemperatur noch ungefähr 18 Grad erreichen sollte, so das Landgericht Berlin (AZ: 64 S 266/97).

So ganz ohne Pflichten ist aber auch ein Mieter während der Heizperiode nicht. Der Mieter einer Wohnung muss zwar nicht heizen, wenn er lieber im kalten Zimmer seine Nachtruhe genießt und darf deshalb die Heizung herunterdrehen. Ist er jedoch für Wochen oder Monate außer Haus, muss der Mieter gewährleisten, dass die Wohnung keinen Schaden nimmt, weil er nicht oder aber zu wenig geheizt hat. Frostschäden an Rohren oder Schimmelbefall sollten nicht entstehen, weshalb es sich empfiehlt, dass bei längerer Abwesenheit Nachbarn oder Bekannte die Wohnung angemessen heizen und lüften. Wird solches unterlassen, haftet der Mieter für auftretende Schäden.

Wer schlottert, darf kürzen

Für den Fall, dass der Mieter in seiner Wohnung nicht auf die benannte Mindesttemperatur kommt, liegt ein Mietmangel vor, der zur Mietminderung berechtigt. Hierbei sollte man nicht gleich mit dem Anwalt und der Mietrechtsschutz-Versicherung drohen, sondern dem Vermieter Gelegenheit geben, die “Störung” in angemessener Frist zu beheben. Reagiert der Vermieter nicht oder schafft es seine Heizung nicht mehr, kann der Mieter seine Zahlungen bis zu 15 Prozent kürzen, falls er “bei voller Pulle” nur auf beschiedene 18 Grad kommt (LG Frankfurt AZ: 2/17 S 315/99). Wenn gleich die gesamte Heizung ausfällt, und das für Tage bis zur Reparatur oder bis zum Ersatz, kann der Mieter sogar um 100 Prozent mindern oder aber die Wohnung fristlos kündigen, falls es gar zu gesundheitlichen Schäden kommen könnte (OLG Dresden, AZ: 5 U 260/02).

“Graues Wasser”

Gluckert die Heizung und wird es deshalb nicht ausreichend warm, liegt der Grund an falscher Luft im Heizkörper. Dieser wird dann nicht ausreichend voll mit warmem Wasser und strahlt demnach zu wenig ab. Die Heizkörper zu entlüften ist bei hochgedrehter Leistung sinnvoll. Das jeweilige Lüftungsventil am Heizkörper wird mit einem kleinen Spezialschlüssel aufgedreht, bis Luft und ein wenig “graues Wasser” entweicht, das aufgefangen wird. “Ventil schließen” und fertig!.
Heizkörper können auch ohne weitere Sachkenntnis vom Mieter entlüftet werden. Danach sollte man den Vermieter, Hauswart oder die Hausverwaltung informieren, dass anschließend der Wasserdruck im System geprüft wird und Wasser eventuell nachgefüllt werden muss.

Posted by wob. on 10/29 at 05:00 AM
NewsEnergiesparenHaus & BauUmweltVersicherungenRechtsschutzWissenswertes • Kommentar(e): (1) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, Oktober 07, 2010

Käufer von Fertighäusern zu Bürgschaft verpflichtet

“Wer bestellt, zahlt!”, lautet die nicht immer ernst gemeinte Feststellung, die auch schon mal am Biertisch die Runde macht. Im Gegensatz dazu gilt aber auch, “wer zahlt, bestimmt die Musik”. Unsicherer sind Käufer von Fertighäusern geworden, weil ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Mai 2010 neue Tatsachen schuf (AZ: VII ZR 165/09): Anbieter von Fertighäusern dürfen von ihren Kunden vor Baubeginn eine Bank-Bürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen, soweit dies im Bauvertrag geregelt ist. Ein Urteil, das die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) im September 2010 publik machte.

Im strittigen Fall bestätigte der BGH die Konditionen einer Firma, die Fertighäuser herstellt, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine 100-prozentige Bürgschaft verlangten, um sicherzugehen, dass die Bauherren auch zahlen. Nun galt die Klausel zwar zunächst als strittig, doch ist durchaus rechtsgültig, dass Kunden spätestens zwei Monate vor Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts über den Kaufpreis beibringen, was absichert, dass alle vertraglichen Zahlungsverpflichtungen auch geleistet werden (können).

Gebühren als Käuferkosten gering

Die hierdurch entstehenden Kosten oder Gebühren für eine solche Bürgschaft sind nach BGH-Urteil dem Kunden zweifelsfrei zumutbar, weil sie gemessen an der Kaufsumme nur einen geringen Betrag ausmachen. Juristen raten deshalb privaten Bauherren, die ein Fertighaus kaufen möchten, über die Konditionen nachhaltig zu verhandeln. Denn der BGH habe zwar geurteilt und die Rechtmäßigkeit der AGB eines einzelnen Fertighausherstellers bestätigt. Das bedeutet aber nicht auch, dass ab sofort alle Käufer eines Fertighauses grundsätzlich den vollen Kaufpreis sichern müssen. Viel eher sollte der Fertighauskäufer versuchen, die Bürgschaft oder Sicherheit auf die halbe Kaufsumme zu reduzieren oder auf einen Prozentsatz zwischen 50 und 100. Gilt doch grundsätzlich Vertragsfreiheit zwischen den Partnern.

Statt einer Zahlungsbürgschaft können Fertighaushersteller von ihren Kunden, den meist privaten Bauherren, verlangen, dass diese ihre Verpflichtungen dadurch sichern, dass sie eine Sicherungshypothek auf das Baugrundstück einräumen (nach §648 Abs. 1 BGB), was mit Eintrag im Grundbuch verbunden ist.

Warum ein solches Urteil?

Weil Verträge meist partnerschaftlich ausgerichtet sind - vom Kauf bis zum Arbeitsvertrag -, hat der BGH sein Urteil vom Mai 2010 damit begründet, dass die Planungs- und Bereitschaftskosten als enorme Vorleistung des Unternehmers gelten und hohe Summen bereits vor und mit Produktionsbeginn entstehen, was im weiteren Verlauf nicht einfach aufzuhalten ist. Damit kann die Produktion auch nicht der labilen Zahlungsfähigkeit eines Bauherren angepasst werden. Deswegen muss eine Zahlungsbürgschaft neben dem Grundpreis des Gebäudes auch Kosten durch Sonderwünsche decken.

Früh die Finanzierung checken!

Als Ratschlag gilt, sich mit dem Konditionen zum Kauf eines Fertighauses früh zu befassen, was insbesondere auch für Kündigungsfristen gilt. Im strittigen Fall hatte der Hersteller das Kündigungsrecht, falls die Bürgschaft des Bauherrn nicht spätestens acht Wochen vor Baubeginn vorliegt. Das nun kann dazu führen, dass das Grundstück weiterhin brachliegt. Der Ärger ist programmiert, weil die Wohnung gekündigt und der Urlaub für den Umzug bereits genehmigt und fixiert ist. Was bleibt, ist die Empfehlung, die Finanzierung früh zu bestimmen und die Bürgschaft über eine Bank oder Versicherung zu gestalten.

Bauherren sollten schließlich nicht vergessen, auch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde zu regeln, denn wenn das Haus bezahlt ist, muss der Lieferant die Bürgschaftsurkunde zurückgeben. Schließlich bemessen sich die Gebühren an der Laufzeit für die Sicherungs-Bürgschaft.

Posted by wob. on 10/07 at 07:00 AM
NewsFinanzenImmobilienKrediteHaus & BauSicherheitWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 10 pages  1 2 3 >  letzte »