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Internet

Donnerstag, August 28, 2008

Gratis bleibt gratis!  Gratis = kostenfrei = “umme” *)

Nur gewerblich entstehen betriebliche ‘Kosten’ - Achtung: Internet-Fallen

Wer als unbedarfter Internet-User für ein im Netz entdecktes Gratis-Angebot plötzlich zahlen soll, muss sich nicht um seine finanzielle Pflicht sorgen. Doch unseriöse Anbieter stellen Tag für Tag solche Forderungen auf und berufen sich auf Hinweise, die irgendwo auf ihrer Website versteckt waren oder immer noch sind. Forderungen dieser Art sind in den meisten Fällen unberechtigt, so die “eCommerce-Verbindungsstelle” der Organisation “Euro-Info-Verbraucher”. Nach Information der Organisation haben bereits zwei Gerichte geurteilt, dass ein versteckter Preishinweis nicht in jedem Fall wirksam sei. Im Merkblatt von Euro-Info-Verbraucher ist vieles zu Online-Abo-Fallen zu entnehmen. Zu finden ist es unter www.ecom-stelle.de unter der Überschrift “Vorsicht Falle!”.

*) “Umme” gilt als süddeutsche Form für umsonst, und das ist nun wieder gratis.

Posted by Wolfgang on 08/28 at 07:13 PM
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Mittwoch, August 27, 2008

Zahlungen im Online-Handel: Wie Kunden auf Verfahren reagieren

Viele Kunden, die in Web-Shops bereits ihren Warenkorb bestückt haben, brechen den Kaufvorgang ab, weil sie am Ende des Prozederes das Zahlungsverfahren nicht akzeptieren. Eine Feststellung, die sich jetzt auch wissenschaftlich bestätigen ließ.

Mit welcher Kombination von Bezahlverfahren kann der Handel dennoch den größten Erfolg erzielen? Antworten auf solche Fragen hat der ‘ibi Research’ der Universität Regensburg erbracht, die jetzt in einem E-Commerce-Leitfaden zusammen gestellt wurden. Forscher und Wissenschaftler gehen nach empirischen Erkenntnissen davon aus, dass keines der jeweils einzeln benannten Zahlungsverfahren von Kunden zweifelsfrei akzeptiert wird, keines den Zahlungsverzug oder Ausfälle vermeidet und dazu noch den Anspruch nach geringen Kosten erfüllt.

Für den Online-Handel sei daher genau zu überlegen, welche Kombination von Zahlungsverfahren und Maßnahmen im Risiko- und Forderungsmanagement den Gewinn maximiert. Mit einer Simulation hat das Regensburger Forschungs- und Beratungsinstitut erarbeitet, wie sich die angebotenen Zahlungsverfahren auf den Gewinn eines fiktiven Online-Händlers auswirken. Die Erkenntnis aus nur einem Parameter der Simulation: Gut die Hälfte der Befragten (56 %) hat beim Online-Shopping bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Wird nur die Zahlung per Vorkasse angeboten, verlassen 79 Prozent der Kunden den Webshop und suchen nach einem anderen Anbieter. Ein Nachlass von drei Prozent Rabatt kann dagegen den Anteil der Vor-Kasse-Zahlungen deutlich steigern. Auch reduziert sich die Quote der Abbrecher um ein Drittel, wenn der Anbieter über ein Gütesiegel verfügt.

Alternativ dazu lässt sich durch das Angebot einer Zahlung per Rechnung, durch Lastschrift über Einzugsermächtigung oder mittels Kreditkarte die Zahl der Kaufabbrüche deutlich reduzieren. Was bei Web-Shops nie und nimmer geschehen darf, dass Kunden zur Kontonummer auch ihre PIN-Nummern angeben - aber davon war bislang eher nichts zu hören oder zu lesen.

Posted by Wolfgang on 08/27 at 11:57 AM
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Sonntag, August 24, 2008

Immobilienkauf bei ebay?

Die Suche nach dem Traumhaus oder dem idealen Grundstück kann so manches Mal zum Alptraum ausarten: Bei keinem Makler, in keinem Anzeigenteil scheint ein geeignetes Angebot zu finden zu sein. Warum also nicht auch einmal bei ebay, dem bekannten Online-Auktionshaus nachschauen, ob sich nicht dort ein passendes Angebot finden lässt?

Natürlich sind Bedenken hinsichtlich dieser Kaufmethode gerade beim Thema Immobilien nachvollziehbar. Allerdings ist es so, dass bei ebay die Immobilien oder Grundstücke genau genommen gar nicht zum Sofortkauf oder zur Versteigerung eingestellt werden. Stattdessen gelten die dort präsentierten Offerten als Anzeige, für die der Anbieter demzufolge auch nur eine Anzeigegebühr entrichtet. Die Anzeigen sind im Prinzip genau dieselben Anzeigen, wie man sie beispielsweise auch auf Immobilienplattformen oder im Anzeigenteil der Zeitungen findet – nur dass die Objekte sehr detailliert präsentiert werden können. Neben Lage und Verkaufspreis findet man hier auch ausführliche Darstellungen über den Zustand der Bausubstanz, besondere Ausstattungsmerkmale wie Einbauschränke, eine Küche und dergleichen oder Informationen über die Infrastruktur usw. Bis zu 12 Bilder illustrieren das Angebot, egal ob es sich um Aufnahmen der Innenräume oder Grundrisszeichnungen handelt.

Ein interessanter Aspekt eröffnet sich für alle Verkäufer wie auch Käufer eines Objektes: Da es sich lediglich um eine Anzeige handelt, die auch als Anzeige gekennzeichnet ist, fällt auch bei einem möglichen Vertragsabschluss keine Verkaufsprovision oder Maklergebühr für ebay an. Maklergebühren entstehen für spätere Käufer einer Immobilie höchstens dann, wenn das Angebot von einem Makler eingestellt wurde, der diese Gebühr bei Vertragsabschluss selbst erhebt.

Für Verkäufer ist ebay eine interessante Alternative zu anderen Immobilien-Präsentationsformen, da das Auktionshaus einerseits über eine sehr große Reichweite und sehr hohe Besucherzahlen verfügt, andererseits aber sehr geringe Anzeigengebühren erhebt. Für eine Anzeigendauer von 10 Tagen wird ein Euro fällig, eine Anzeigendauer von 30 Tagen schlägt mit zwei Euro zu Buche. Wie bei den ebay-typischen Auktionen kann das Angebot mittels zusätzlicher Features, beispielsweise Fotos, Highlights oder eine besondere Positionierung, interessanter gestaltet werden. Die Kosten hierfür bewegen sich ebenfalls in einem sehr niedrigen Bereich.

Posted by Stefan on 08/24 at 10:21 PM
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Donnerstag, August 21, 2008

Schutz gegen Daten-Klau - Verbraucher kann sich bedingt schützen

Mit “Mensch, was bin ich aber bekannt...” hat der Daten-Klau, der Daten-Handel und die unberechtigte Daten-Verwertung längst nichts mehr zu tun. Viel zu oft besteht von Bausparkassen bis zu Versicherungen die Möglichkeit, persönliche Daten von Kunden zu kopieren und für vermeintlich gute und besorgte, eher aber belästigende, wenn nicht gar kriminelle Verwertung zu verkaufen.

Von der Verbraucherschutzzentrale wird jetzt ein Merkblatt publiziert, über das zu erfahren ist, wie sich Verbraucher vor Datenklau und Missbrauch schützen können. Als grundsätzliche Empfehlung an jeden Einzelnen gilt: Zurückhaltung bei der Weitergabe von Daten. Bei der Teilnahme an Gewinnspielen oder an Verlosungen - die auch den Zweck haben, an Daten zu kommen - sollte der Hinweis gestrichen werden, dass die persönlichen Daten für Werbezwecke genutzt werden können.

Weniger Chancen für Datenverwertung

Verbreitet und vom Verbraucher längst akzeptiert sind die Methoden über Rabatt- und Kundenkarten sowie zu “wichtigen” Haushaltsumfragen am Telefon. Wer überflüssige Angaben auf Vertragsformularen nicht ausfüllt, der lässt weniger Chancen für eine später unbefugte Datenverwertung. Erkundigen kann man sich bei Unternehmen auch danach, welche Daten über einen gespeichert sind, woher die Daten kommen und an welches Unternehmen sie weitergeleitet werden. Ein Musterbrief bei den Verbraucherzentralen hilft, die Aufforderung zu formulieren. Auch der Nutzung von Daten, die bereits im Umlauf sind, kann widersprechen werden, wofür es ebenfalls einen Musterbrief gibt. Der Einzelne kann sich auch persönlich in die vom Deutschen Direkt-Marketing-Verband erstellte Robinson-Liste eintragen lassen (DDV, Robinson-Liste, Postfach 1401, 71243 Ditzingen). Unternehmen, die dem Verband angeschlossen sind, erhalten dann die Nachricht, dass der Benannte keine Werbung per Post wünscht.

Bei unerwünschten Werbeanrufen sollte man einfach auflegen, vor allem, wenn es sich zudem noch um eine Automatenstimme handelt. Kann das werbende Unternehmen identifiziert werden, sollte man dieses der Verbraucherzentrale mitteilen. Auf jeden Fall sind regelmäßig die Kontoauszüge abzuholen, um zu erkennen, welche Lastschriften erfolgt sind. Bei einer Abbuchung, für die kein erkennbar klarer Hintergrund vorliegt, sollte innerhalb von sechs Wochen die Rücklastschrift veranlasst werden. Auch hierzu gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentralen, um Strafanzeige zu stellen, wenn ohne Ermächtigung des vermeintlichen Gläubigers eine Kontobelastung erfolgt ist.

Posted by Wolfgang on 08/21 at 02:45 AM
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Dienstag, August 19, 2008

Die Wahl zum OnlineStar ’08 Publikumspreis

Endlich hat sie begonnen, die wichtige Wahl zum OnlineStar ’08 Publikumspreis. Von heute an bis zum 6. September kann in der Vorwahl jeder Internetnutzer seine Lieblingswebsite vorschlagen. Für die Wahl sind 16 Kategorien benannt:

1. Online-Portale
2. Shopping-Portale
3. Wissen, News und Informationen
4. Computer und Technik
5. Social-Communities
6. Weblogs
7. Videoportale
8. Auto, Motor und Verkehr
9. Geld und Karriere
10. Reise und Navigation
11. Mode und Lifestyle
12. Gesundheit und Wellness
13. Sport
14. Virtuelle Welten und Games
15. TV, Radio und Musik
16. Mobile Dienste

Vom 15. September bis zum 13. Oktober findet die Hauptauswahl statt, in der sich die Nutzer für einen der zehn Erstplatzierten je Kategorie entscheiden können. Am 21. Oktober findet dann die Preisverleihung zum OnlineStar ’08 Publikumspreis im Rahmen der Internet World 2008 statt, die in München stattfinden wird. Die Internet World ist laut eigener Aussage „das Branchenevent für Internet-Professionals und Treffpunkt für die Top-Entscheider auf Anbieter- und Anwenderseite“.

Der Veranstalter des OnlineStar ist die Verlagsgruppe Ebner Ulm, deren Geschäftsführer, Florian Ebner, sich schon auf die Wahl freut. „Dieses Jahr wird der OnlineStar schon zum zehnten Mal verliehen. Der Publikumspreis hat sich als einer der wichtigsten Preise der Internetbranche etabliert und auch dieses Jahr rechnen wir wieder mit einer spannenden Wahl“, sagte er deshalb. Unterstützt wird der OnlineStar’08 Publikumspreis von Otto.de, von Weltbild,de, von der Immobilienseite immonet.de, von der Agnitas AG und der Avanquest Deutschland GmbH. Die bisherigen neun Jahre waren übrigens wichtige Jahre und haben genau in die Zeit gepasst, in der das Internet in unserer Gesellschaft immer wichtiger wurde. Auch für Sie als Kunden und für uns als Ihre Dienstleister. Über eine Nominierung zur Wahl des OnlineStar ’08 Publikumspreises würden wir uns sehr freuen, da es Ihr Vertrauen ins uns bestätigen würde. Die Vorschlagsabgabe zur Vorwahl ist möglich auf der Website www.onlinestar.de.

Posted by Christel on 08/19 at 12:11 PM
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Mittwoch, Juli 16, 2008

Der richtige Pflegedienst – Bei der AOK auf einen Klick

Seit heute ist sie online, die Seite www.aok-pflegedienstnavigator.de, auf der die Allgemeine Ortkrankenkasse eine umfangreiche Datenbank für Pflegedienste kostenlos zur Verfügung stellt. Die Suche kann nach Ortseingabe oder PLZ erfolgen, mittels der Eingabe eines Umkreises von zwei Kilometern bis zu 40 Kilometern. Marianna Hanke-Ebersoll, die Pflegeexpertin beim AOK-Bundesverband, sagte zu der neuen Website: “Ein entscheidender Vorteil des Pflegedienst-Navigators gegenüber anderen Suchmaschinen ist die Kostenschätzung. Interessierte können individuell die benötigten Leistungen auswählen und die Summe berechnen. Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst zu tragen haben, wird dabei separat ausgewiesen”. Dennoch sollte man wissen, dass es sich bei den Angaben um Schätzungen handelt, in die besondere Pflegezeiten wie zum Beispiel am Wochenende nicht einberechnet sind.

Die Pflegedienste selbst sind es übrigens, welche die Informationen einstellen. Dies wird erstens wohl zu einer gewissen Aktualität der Daten in der Zukunft führen und zweitens enthält die Online-Datenbank auch Informationen über die Möglichkeit des Betreuten Wohnens, über Kooperationen mit Begegnungsstätten, die Informationen über Essen auf Rädern, vorhandene Fremdsprachenkenntnisse des Personals, sowie religiöse Angebote und vor allem auch die – äußerst wichtige - Nummer des eigenen Hausnotrufs

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern und zugleich verantwortlicher Vorstand für häusliche Krankenpflege und Pflege im Bundesprojekt der AOK-Gemeinschaft, Dr. Helmut Platzer, hebt die Wichtigkeit der Online-Datenbank hervor. “Wir kooperieren in Sachen Pflege eng mit den Einrichtungen. Außerdem sind wir ständig im Dialog mit den Betroffenen und kennen ihren enormen Bedarf an Informationen sehr genau. Deshalb sind wir sehr froh, eine solch umfassende und zuverlässige Online-Hilfe anbieten zu können. Bislang war die Suche nach dem geeigneten Pflegedienst oft viel zu kompliziert”, sagt er deshalb.

Nahezu 3.500 Pflegedienste sind in der Datenbank des AOK-Pflegenavigators gespeichert mit Sitz in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Teilen von Nordrhein-Westfalen, Saarland und Thüringen. Pflegedienste aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden in Kürze auch dort zu finden sein.

Die AOK bietet übrigens bereits seit März des vergangenen Jahres einen Onlinenavigator für Pflegeheime an. Diese Datenbank ist ähnlich der für Pflegedienste aufgebaut und ist unter der Internetadresse www.aok-pflegeheimnavigator.de aufrufbar. Wer übrigens keine oder nur wenige Erfahrung mit Computern oder dem Internet hat, der braucht nicht zu verzweifeln. Die Mitarbeiter der AOK-Zweigstellen vor Ort bieten bei der Suche auch gerne ihre Hilfe an.

Posted by Christel on 07/16 at 05:34 PM
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Freitag, Mai 16, 2008

Vorsicht vor Zahnbehandlungsversteigerungen im Internet

Zahnbehandlungen sind in den letzten Jahren immer kostspieliger geworden. Viele Patienten sind deshalb auf der Suche nach Einsparungsmöglichkeiten. Zahnbehandlungs-versteigerungen im Internet sind dabei oft eine erhoffte Alternative. Die Portale die zahnärztliche Behandlungen anbieten boomen. Gleichwohl warnen Experten vor dieser Alternative. Patienten haben zwar die Möglichkeit, ihren individuellen Heil- und Kostenplan als Berechnungsgrundlage ins Internet zu stellen, jedoch ersetzt dieser Überblick nicht die tatsächliche Untersuchung bei einem Zahnarzt.

Durch den Heil- und Kostenplan wird der anbietende Zahnarzt im Internet zwar über die bestehenden Probleme informiert, aber er hat keine aktuelle Übersicht über den derzeitigen Mundgesundheitszustand. Durch diese fehlenden Informationen kann der Zahnarzt eventuell nicht sein Angebot aufrecht erhalten und der Patient muss unter Umständen mit einer wesentlich höheren Forderung rechnen.

Ist der angebotene Preis tatsächlich sehr niedrig und wird dieser auch eingehalten, so muss möglicherweise von einer dementsprechend notdürftigen Behandlung ausgegangen werden.

Verschiedene Zahnbehandlungsangebote einzuholen ist eine absolut legitime Angelegenheit und kann auch jedem Verbraucher nur angeraten werden. Von einem Vergleich im Internet beziehungsweise einem Angebot im Internet ist aber eher abzuraten.

Posted by Sabine on 05/16 at 01:14 PM
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