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Reiseversicherung

Freitag, September 23, 2011

Auslandskrankenversicherung für junge Menschen in der Ausbildung

Auslandserfahrungen machen sich immer gut im Lebenslauf, ob nun Studium, Aus- oder Weiterbildung. Aktuell haben rund 150.000 junge Deutsche die Chance beim Schopf gepackt und sind rund um den Globus aktiv. Damit während dieser Zeit auch der Krankenversicherungsschutz funktioniert und keinerlei Lücken aufweist, ist eine Auslandskrankenversicherung die beste Lösung. Dazu hat der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) gemeinsam mit der Würzburger Versicherungs-AG ein neues Produkt auf den Markt gebracht: EXPAT ACADEMIC.

Die Auslandskrankenversicherung, die in den Varianten Basis, Standard und Premium erhältlich ist, richtet sich an Personen bis zum 35. Lebensjahr, sofern sie sich noch in der Ausbildung befinden. „Zielgruppe sind insbesondere junge Menschen, die sich zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung im außereuropäischen Ausland aufhalten“, heißt es in der Pressemitteilung der BDAE-Gruppe. Je nach gewählter Variante und den Ländern, in denen man sich später aufhält, kostet die Police zwischen 39 und 75 Euro pro Monat bzw. zwischen 117 und 225 Euro monatlich, wenn auch die USA und Kanada eingeschlossen werden sollen.

Mit der Police sind 100 Prozent der ambulanten und stationären Heilbehandlungen sowie der medizinisch notwendigen Transporte abgesichert. Das gilt nicht nur im eigentlichen Zielland, sondern auf der gesamten Welt mit Ausnahme des Heimatlandes sowie der USA und Kanada. Dabei profitieren die Versicherten vom Privatpatienten-Status und haben freie Arztwahl. Das kann sich gerade im Ausland als entscheidender Vorteil erweisen, wenn ein Facharzt aufgesucht werden muss. Zudem deckt die Auslandskrankenversicherung EXPAT ACADEMIC den Krankenrücktransport, sofern er als medizinisch notwendig erachtet wird, bis zu einem Betrag von 15.000 Euro. Damit verfügen junge Menschen über einen umfassenden Schutz, der weit mehr bietet als die Verträge mit lokalen Anbietern, die vor Ort abgeschlossen werden und oft nur ein Minimum an Leistung versprechen.

Posted by Andre on 09/23 at 04:01 PM
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Montag, Juni 06, 2011

Den Urlaub gezielt absichern

Der Sommer ist Urlaubs- und für viele auch Reisezeit. Sie setzen sich ins Auto, die Bahn oder einen Flieger, um den Alltag für ein paar Tage hinter sich zu lassen. Mit im Gepäck sind neben Badetuch und Bikini inzwischen oft auch ganze Versicherungspakete, die speziell für die Reise angeboten werden. Ob es sinnvoll ist, sich gegen alle Eventualitäten zu schützen, und worauf bei den Reiseversicherungen zu achten ist, hat der der Nachrichtensender n-tv im Gespräch mit Experten geklärt. Ihr Tipp: Statt ein Rundum-Sorglos-Paket zu buchen, lieber für gezielten Schutz sorgen.

Dazu gehört bei einem Urlaub außerhalb der deutschen Grenzen eine Reisekrankenversicherung. In diesem Punkt sind sich die Verbraucherschützer einig. Denn nur eine Reise- oder Auslandsreisekrankenversicherung kommt im Notfall auch für den Rücktransport auf. Die gesetzliche Krankenkasse erbringt diese Leistung nicht und zahlt selbst in Urlaubsländern, die das Sozialversicherungsabkommen unterschrieben haben, nur die ortsüblichen Behandlungen. Alles darüber hinaus ginge zulasten der Urlaubskasse, wenn nicht privat mit einer Reisekrankenversicherung vorgesorgt wird. Sie ist mit einem Jahresbeitrag von unter zehn Euro pro Person ein günstiger Sicherheitsanker.

Überlegenswert ist unter Umständen auch eine Reiserücktrittsversicherung, deren Prämie sich in erster Linie nach dem Reisepreis und dem gewünschten Leistungsumfang richtet – zum Beispiel die Mitversicherung des Urlaubsabbruchs aus wichtigen Gründen. Diese Police rentiert sich vor allem bei teuren Reisen und ist auch bei Familien mit kleinen Kindern durchaus angebracht. Als sinnvoll eingestuft wird darüber hinaus die Mallorca-Police als Zusatzversicherung für Mietwagen. Sollte mit dem eigenen Auto gefahren werden, ist die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oft besser als ein reiner Schutzbrief.

Verzichten kann man auf eine Reisegepäckversicherung. Aus Sicht der Experten müssen die Versicherten im Schadensfall damit rechnen, dass ihnen eine Mitschuld eingeräumt wird, weil der Koffer nicht am Mann bzw. der Frau war. Auch die recht komplizierten Versicherungsbedingungen – was ist wo und was ist nicht versichert – sprechen nicht gerade für das Produkt. Wird das Gepäck aus dem Hotelzimmer gestohlen, greift innerhalb Europas ohnehin die Hausratversicherung.

Posted by Andre on 06/06 at 09:05 AM
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Sonntag, Dezember 12, 2010

Flugchaos: Mit einer guten Reiseversicherung ist man geschützt

Für Flugreisende dürften die vergangenen Tage nicht immer erfreulich gewesen sein. Mit streikenden Fluglotsen in Spanien fing alles an: Der Streik führte letztlich dazu, dass der Flugverkehr über Spanien zum Erliegen kam. Unzählige Flüge mussten abgesagt werden, was für die Fluggäste letztlich bedeutete, ihre Reisen nicht antreten zu können. Schon kurz darauf wurden die Flughäfen vom starken Wintereinbruch erwischt. Teilweise ging vor Ort sogar das Enteisungsmittel aus – dementsprechend konnten zahlreiche Maschinen nicht abheben.

Es ist nicht gerade erfreulich, wenn man einen Flug gebucht hat und dann am Boden bleiben muss. Als Fluggast ist man einer Menge Stress ausgesetzt, weil im Endeffekt eine große Ungewissheit besteht – zugleich muss man sich finanziellen Folgen stellen. Es ist nämlich nicht einfach so, dass die geleisteten Fluggebühren von den Airlines erstattet werden. In den beiden genannten Fällen gehen die Fluggäste im Regelfall leer aus: Bei höherer Gewalt sind die Airlines machtlos und erstatten gezahlte Fluggebühren nicht einfach.

Ob man in solchen Fällen um sein Geld fürchten muss, hängt ganz davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht – und falls ja – wie es um dessen Leistungsumfang bestellt ist. Sofern man über eine Versicherung verfügt (beispielsweise weil man eigenständig eine Reiseversicherung abschlossen hat), besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass sämtliche Kosten, die mit dem Flug in Verbindung stehen, erstattet werden. Auch weitere Kosten wie beispielsweise Hotelkosten, die man bereits entrichtet hat, werden ggf. erstattet.

Sollte ein Flug nicht angetreten werden können, verliert man unter Umständen eine Menge Geld. Daher ist es generell sehr ratsam, auf einen entsprechenden Versicherungsschutz zu setzen. Allerdings sollte die Auswahl sehr gezielt erfolgen. In erster Linie bedeutet dies, die gebotenen Leistungen einzelner Anbieter genau zu vergleichen. Teilweise reicht es aus, den von der Airline gebotenen Schutz in Anspruch zu nehmen – manchmal ist es hingegen sinnvoller, auf eine eigenständige Reiseversicherung zu setzen. Alles in allem sollte man sich für dieses Thema ein wenig Zeit nehmen, um verschiedene Versicherungslösungen zu vergleichen.

Posted by Jochen on 12/12 at 04:20 PM
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Sonntag, Dezember 05, 2010

Flüge dürfen nicht automatisch an Versicherungen gekoppelt sein

Es ist schon fast erschreckend, wie günstig man heutzutage fliegen kann. Was früher nur den Vermögenden vorbehalten war, kann sich heutzutage jedermann leisten. Billigflieger und Sonderaktionen der großen Fluglinien erlauben es, zu absoluten Niedrigpreisen zu fliegen. Damit die Airlines ihre Flugzeuge auch jedes Mal voll besetzen und somit Gewinne erwirtschaften können, wird ordentlich Werbung gemacht: Mit Tiefpreisen für die Flugverbindungen geworben.

Wer schon einmal Flugtickets bei Billigfliegern oder im Rahmen von Sonderaktionen gebucht hat, wird bestimmt wissen, dass es am Ende jedoch immer teurer wird. Es entstehen Kosten, die zusätzlich anfallen und somit den Ticketpreis nach oben treiben. Neben Steuern und Flughafengebühren können auch Gepäckzuschläge, Sitzreservierungen und Versicherungen den Preis nach oben treiben. Vor allem Letztere haben es den Fluganbietern angetan: Immer häufiger wird Interessenten bei Onlinebuchung der Abschluss von ergänzenden Versicherungen wie beispielsweise Reiserücktrittsversicherungen oder Gepäckversicherungen angeboten. Manchmal gehen die Fluganbieter sogar so weit, dass die Versicherungen automatisch dazugebucht werden.

Diese Verfahrensweise ist jedoch nicht zulässig. Wie die „Welt Online“ schreibt, sind Airlines und Flugreisenportale nicht dazu berechtigt, Versicherungsprodukte automatisch hinzuzubuchen. Ein Passagier hatte gegen diese Vorgehensweise eines Flugreiseportals geklagt und sich vor dem Landgericht Leipzig durchgesetzt. Das Gericht hielt es nicht für zulässig, dass beim Onlineverkauf von Flugtickets auf diese Weise verfahren wird und Interessenten die zur Buchung voreingestellten Versicherungen im Bedarfsfall selbst entfernen müssen. Leistungen, die für einen Flug nicht zwingend erforderlich sind, dürfen lediglich als optionale Auswahl zur Verfügung stehen.

Posted by Jochen on 12/05 at 02:57 PM
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Donnerstag, November 11, 2010

Policen für den Pistenurlaub

Im Winter zieht es viele Deutsche in die Berge zum Ski- oder Snowboard-Fahren. Beliebt sind dabei vor allem die Pisten in unseren Nachbarländern. Wer sich bei einer der Abfahrten auf die Nase legt und im Krankenhaus behandelt werden muss, sollte über eine Auslandsreisekrankenversicherung verfügen. Sonst könnte der Urlaub deutlich teurer werden als geplant. Welche weiteren Versicherungen ins Gepäck gehören, verrät der Bund der Versicherten (BdV).

An erster Stelle nennen die Experten nicht nur für den Winter- sondern auch den Sommerurlaub besagte Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Behandlungskosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt sind. Denn die Kassen zahlen nur in dem Umfang, der in der Bundesrepublik üblich ist. Fällt die Arztrechnung des Spitals in Österreich oder der Schweiz höher aus, ginge die Differenz ansonsten zu Lasten des Urlaubers. Abgesehen davon organisiert die Auslandsreisekrankenversicherung im Ernstfall auch den Rücktransport. Der Preis für diese Leistungen liegt laut BdV deutlich unter dem für ein Abendessen.

Sollte man sich bei einem Sturz schwer verletzen und möglicherweise invalide werden, hilft eine Unfallversicherung. Je nach Tarif bieten die Verträge eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente. Sinnvoll – und das nicht nur im Urlaub – ist darüber hinaus eine Berufsunfähigkeitsversicherung. „Sie überweist ebenfalls eine Rente, wenn der verunglückte Wintersportler seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann“, erklärt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV. Wird bei einem selbst verschuldeten Sturz auch noch eine dritte Person verletzt, ist eine Privathaftpflichtversicherung „von existenzieller Bedeutung“. Sinnvoll ist zudem eine Hausratversicherung. Sie schützt das Eigentum, wenn im Hotelzimmer eingebrochen werden sollte.

Posted by Andre on 11/11 at 02:00 PM
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Dienstag, Mai 11, 2010

Den Kreuzfahrt-Urlaub richtig absichern

In See zu stechen, die Annehmlichkeiten eines Kreuzfahrtschiffes zu genießen und dabei gleich mehrere Länder kennenzulernen – für diese Art von Urlaub begeistern sich immer Menschen. Auch für sie gilt: Gut versichert schippert es sich besser. Worauf man bei Reisen auf hoher See achten sollte, hat der Bund der Versicherten (BdV) zusammengefasst.

Die wichtigste Police ist aus Sicht des BdV die Auslandsreisekrankenversicherung, unabhängig davon, ob man privat oder gesetzlich krankenversichert ist. „Besonders interessant wird die Police beim Rücktransport“, heißt es in der Pressemitteilung. Die gesetzlichen Kassen zahlen in dem Fall gar nicht. Bei der privaten Krankenversicherung kommt es schlicht auf die Vertragsgestaltung an, ob ein Rücktransport übernommen wird. „Und das ist ganz und gar nicht in jedem Vertrag enthalten“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV.

Die Punkte zwei und drei auf der Liste sind die Reiserücktrittskosten- und die Reiseabbruchversicherung, die zwei Wochen nach der Buchung abgeschlossen werde müssen. Da eine Kreuzfahrt vergleichsweise teuer ist, sei es durchaus sinnvoll, sich gegen die hohen Stornokosten zu versichern, sollte man den Urlaub aus wichtigen Gründen nicht antreten können. Gleiches gilt für den Fall, dass der Urlaub abgebrochen werden muss. Lilo Blunck rät, sich die Bedingungen sehr genau anzusehen, welche Rücktritts- oder Abbruch-Gründe zulässig sind. Vorsichtig sollte man bei Reiseversicherungen sein, die bei einigen Kreditkarten inklusive sind. Der BdV spricht hier von „Light-Versionen mit begrenztem Leistungsumfang“, die nur greifen, wenn die Reise per Karte bezahlt wurde.

Ein Blick auf den Vertrag kann laut BdV auch bei der Hausratversicherung nicht schaden. Die Frage, was diese Police mit einer Kreuzfahrt zu tun hat, erklärt sich recht schnell: Normalerweise ist die Hausratversicherung zuständig, wenn etwas aus dem Hotelzimmer – also einem Raum eines Gebäudes – gestohlen wird. Da ein Schiff kein Gebäude ist, übernimmt der Versicherer den Schaden nur in wenigen Fällen, wenn die „Kajüte“ im Kleingedruckten erwähnt wird.

Posted by Andre on 05/11 at 10:52 AM
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Mittwoch, Mai 05, 2010

Lufthansa Sunshine-Ticket – die etwas andere Reiseversicherung

imageGerade am Urlaubsort angekommen und schon den Regenschirm aufspannen zu müssen, verhagelt den meisten Reisenden buchstäblich die gute Laune. Die Lufthansa kann zwar auch nicht die Wolken beiseiteschieben und die Sonne scheinen lassen, bietet ihren Kunden dafür aber einen „Reiseschutz mit Sonnenschein-Garantie“. Heißt: Sollte es regnen, gibt es als kleines Trostpflaster eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 25 Euro pro Regentag und versicherter Person. Gezahlt werden maximal 200 Euro, was acht Tagen Regen entspricht. Zudem umfasst die Police eine Gepäckversicherung und eine Reiseabbruchversicherung.

Gebucht werden kann dieser etwas andere Schutz direkt beim Online-Kauf eines Lufthansa-Tickets, sofern der Reiseantritt in der Bundesrepublik erfolgt. Im vergangenen Jahr standen 36 Kurz- und Langstreckenziele auf der Liste für den sogenannten Sunshine-Tarif. Diese Begrenzung hat die Lufthansa aufgehoben und bietet die Versicherung jetzt für den gesamten Sommerflugplan an. Wenn es während des Urlaubs regnet, müssen die Buchungsbestätigung, die Bordkarten für Hin- und Rückflug und eine Liste mit den Regentagen innerhalb von vier Wochen an den Kooperationspartner des Unternehmens geschickt werden, an die Europäische Reiseversicherung AG (ERV).

Die Assekuranz prüft die Ansprüche und zahlt den versprochenen Betrag aus. Als Regentag gilt, wenn ein Wetterportal (wetteronline.de) für das entsprechende Datum zehn Millimeter Niederschlag pro Quadratmeter am Reiseziel notiert hat. Für ein paar Tröpfchen springt die Versicherung nicht ein. Ob und ab wann sich die Police lohnt, die ab 9,90 Euro erhältlich ist, sollte in Ruhe geprüft werden. Interessant ist sie allemal, da nicht nur das Trostpflaster für Regentage inklusive ist, sondern auch klassische Reiseversicherungen. Wer in dieser Hinsicht bereits bestens versorgt ist, kann vor dem Kauf des Flugtickets einfach einen Blick auf die Regenstatistik für das Reiseziel werfen.

Posted by Andre on 05/05 at 11:25 AM
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Sonntag, April 25, 2010

Islandvulkan: Reisekostenrücktrittversicherung muss nicht zahlen

Weltweit hat der Islandvulkan für jede Menge Aufregung gesorgt: Unzählige Flughäfen haben den Luftverkehr eingestellt – in Deutschland war der reguläre Flugverkehr ganz sechs Tage lang gesperrt. Als Folge dessen mussten tausende von Urlaubern ihre geplanten Reisen abbrechen. Wer nicht auf ein anderes Verkehrsmitteln umsteigen konnte, hat mehr oder weniger Pech gehabt.

Geschädigte, die nun hoffen, sich ihr investiertes Geld über eine Reisekostenrücktrittversicherung zurückholen zu können, sollten gewarnt sein: Um die Aussichten auf eine Rückerstattung der Beträge steht es nicht besonders gut. Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mitteilt, schließen so gut wie alle Versicherer das Risiko einer Naturkatastrophe aus. Es wurden die Versicherungsbedingungen aller großen Anbieter überprüft. Ob man nun eine spezielle Reisekostenrücktrittversicherung abgeschlossen hat oder ob eine Zusatzversicherung über den Kreditkartenanbieter besteht, ist unerheblich: In beiden Fällen bestehen so gut wie keine Chancen, dass die Kosten für Flugtickets, Hotels und andere Leistungen erstattet wurde. Wer seine Reise aufgrund des Vulkanausbruchs nicht antreten konnte, hat mehr oder weniger Pech gehabt – zumindest sind Individualreisende von diesem Problem betroffen.

Besser geht es denjenigen, die über einen Reiseveranstalter gebucht haben: In solch einem Fall bestehen meist deutlich bessere Absicherungen. Die Veranstalter können eine Rückerstattung anbieten (die allerdings häufig an Abschläge gekoppelt ist) oder alternativ auch neue Reiseangebote auflegen.

Die Verbraucherschützer raten den Individualreisenden zur Verhandlung: Mit vielen Hotelbetreibern ließe sich verhandeln. Unter Umständen sei es auf diesem Weg möglich, sich die Kosten erstatten zu lassen oder Zimmer zu einem anderen Zeitpunkt belegen zu können.

Posted by Jochen on 04/25 at 09:14 AM
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Mittwoch, März 24, 2010

Auslandskranken-Police - Sicher in die Ferien!

Stehen die Ferien vor der Tür, sollte für eine geplante Reise auch auf die erforderlichen Versicherungen geachtet werden. Was an “Spezialitäten” sinnvoll ist, macht auch eine Auslandskrankenversicherung deutlich.

Wer eine solchen Abschluss tätigen will, der sollte bei einer “neuen” Auslandskrankenversicherung auch auf den Wettbewerb unter den Anbietern achten. Da wird gar ein Anbieterwechsel denkbar, weil viele Versicherer ihre Vertragsbedingungen in den vergangenen zwei Jahren verbessert haben. Wer bereits einen Vertrag hat, der möge entscheiden, ob sich nicht doch ein Wechsel lohnt. Auf Ostern und Pfingsten 2010 reicht es zwar mit der üblichen Kündigungsfrist von drei Monate nicht, doch für den Sommer 2010 könnte sich dann doch etwas ändern.

Wie lange geht’s unterwegs?

Maßgebliches Merkmal einer Auslandsversicherung ist auch die ‘Reisedauer’: Mit einem Jahresvertrag über eine Krankenversicherung kann man zwar beliebig oft, aber nicht beliebig lange verreisen. Viele Versicherer begrenzen die maximale Dauer der einzelnen Reisen auf 42 Tage. Nun gut, eine Seereise rund um die Welt dauert dann schon mal länger als eineinhalb Monate.

Sind Sie denn gesund?

Auch die ‘Reisefähigkeit gilt es fürs Ausland zu bestimmen. Gerade für ältere Reisende oder Personen mit Vorerkrankungen kann es sich sehr lohnen, sich vor dem Urlaub die Reisefähigkeit durch ärztliches Attest bescheinigen zu lassen. Im Falle einer erforderlichen Regulierung erleichtert dies dann doch die Beziehung zum Versicherer.

Was tun im Ernstfall?

Wer im Ausland einen Arzt aufsuchen muss (oder wenn der auf dem Schiff in die Kabine kommt) muss schnell danach die Auslandsreise-Krankenversicherung informiert werden. Deshalb ist es sinnvoll, die Nummer für den Notrufdienst des Versicherers während des Urlaubs dabei zu haben.

Kleinere Behandlungen im Ausland sind in der Arztpraxis oder in einer klinischen Ambulanz meist gleich zu bezahlen. Den Betrag erhält man dann auf Antrag vom Versicherer erstattet. Rechnung oder Quittung sowie schriftliche Angaben über Diagnose und Therapie sind deshalb aufzubewahren und gegebenenfalls zu kopieren.

Dann auf zur Botschaft!

Wer außereuropäisch reist, der kann schon mal die deutschen Vertretungen im Ausland auch bei einem gesundheitlichen Notfall in Anspruch nehmen müssen. Dies gilt auch bei der Suche nach Ärzten vor Ort. Die Adressen und Telefonnummern der Botschaften findet man in aktuellen Reiseführern oder über die Homepage des Auswärtigen Amts (Länder- und Reiseinformationen, deutsche Auslandsvertretungen).

Posted by wob. on 03/24 at 09:00 AM
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Dienstag, Februar 09, 2010

YoungTravel Work&Learn der Allianz

Auslandssemester machen sich gut im Lebenslauf. Der Schritt, für längere Zeit an einer ausländischen Hochschule zu studieren, will jedoch sorgfältig durchdacht sein – insbesondere in Versicherungsfragen. Die Allianz hat sich diesbezüglich Gedanken gemacht und ein Baustein-System entwickelt, mit dem sich die Studierende und Praktikanten bestens für ihren Aufenthalt im Ausland absichern können, ob sie nun nach London gehen oder in China lernen wollen. Zur Auswahl stehen beim Allianz „YoungTravel Work&Learn“ insgesamt sechs Policen, die beliebig miteinander kombiniert werden können.

Zweifelsohne der wichtigste Schutz ist die Reisekrankenversicherung. Sie gilt weltweit und nicht nur in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat. Für 32 Euro im Monat umfasst die Versicherung alle ambulanten Leistungen, stationäre Klinikaufenthalte, Heilbehandlungen und über „Assistance“ auch die Reisekosten für eine beliebige Person, sollte man schwer erkranken. Auf Zahnersatz muss man bei „YoungTravel Work&Learn“ allerdings verzichten. Der Vertrag kann individuell über zwei Monate bis hin zu zwei Jahren – eine Verlängerung ist nicht möglich – abgeschlossen werden und unterscheidet sich damit deutlich von den Auslandsreisekrankenversicherungen für den Urlaub.

Ein weiterer Baustein ist der Unfallschutz. Da die gesetzliche Unfallversicherung nur greift, wenn an einer deutschen Universität studiert wird oder zumindest ein direkter Bezug zu einer Universität in Deutschland besteht, ist die private Absicherung gegen die Folgen von Unfällen eine sinnvolle Ergänzung. Mit 4,66 Euro Beitrag im Monat ein durchaus finanzierbarer Schutz. Das gilt auch für die Bereiche Privathaftpflicht und Rechtsschutz, die im Ausland teilweise ganz anderen Maßstäben unterliegen und daher nicht unterschätzt werden sollten. Der Auslandsreiserechtsschutz kostet 4,00 Euro und die private Haftpflichtpolice 6,80 Euro monatlich. Sie lassen sich um eine Reiserücktrittskostenversicherung (4,20 Euro) und eine Reisegepäckversicherung (8,50 Euro) aufstocken.

Zwei Bausteine müssen beim „YoungTravel Work&Learn“ der Allianz mindestens gewählt werden. Der große Vorteil dieser Paketlösung: Man hat nur einen Ansprechpartner, insbesondere dann, wenn ein Unfall oder sonstiger Schaden gleiche mehrere Policen betrifft.

Posted by Andre on 02/09 at 08:49 AM
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Freitag, Januar 29, 2010

HUK-Coburg und Debeka bündeln Notrufservice

Im Ausland zu erkranken, stellt die meisten Urlauber vor eine Reihe von Problemen: Wo finde ich den nächsten Arzt oder das nächste Krankenhaus? Gibt es Spezialisten? Was muss ich beachten? In einer solchen Situation ist es von Vorteil, eine Auslandsreisekrankenversicherung zu haben, die auch eine Notrufzentrale betreibt. Die HUK-Coburg-Holding AG und der Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit wissen um die Bedeutung dieser Serviceleistung und sind für diese Zwecke eine Kooperation eingegangen. Das gemeinsame „Kind“ nennt sich Private Healthcare Assistance GmbH (PHA).

Das Unternehmen agiert als Notrufdienstorganisation und ist für die Versicherten beider Assekuranzen zuständig. HUK-Coburg und Debeka versprechen sich davon einerseits eine deutlich bessere und schnellere Hilfe als sie bisher gewährleistet werden konnte. Andererseits würden mit der PHA Kosten eingespart. Das komme den Kunden zugute – insgesamt sechs Millionen bei beiden Versicherungen – und sorge für mehr Transparenz auf der Leistungsseite.

Sitz der Private Healthcare Assistance GmbH ist Frankfurt am Main. „Als Geschäftsführer fungieren Reinhard Wüstenberg, Debeka, und Roland Weidmann, HUK-Coburg“, erklären die neuen Partner in einer Pressemitteilung. Die Kooperation beschränke sich allerdings ausschließlich auf den Auslandsnotrufservice.

Posted by Andre on 01/29 at 05:53 AM
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Donnerstag, November 19, 2009

Verlängert: Zusatzleistungen bei der Reiserücktrittsversicherung der ERV

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist alles andere als rosig. Darauf hat auch die zur ERGO-Gruppe gehörende Europäische Reiseversicherung (ERV) reagiert. Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise führte sie Zusatzleistungen bei der Reiserücktrittsversicherung ein. Sie greifen, sobald der Kunde die betriebsbedingte Kündigung erhält oder mehr als drei Monate von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist und der Bruttovergütungsanspruch dadurch um mindestens 35 Prozent sinkt.

Für den Fall, dass die Kündigung ins Haus flattert, haben die Versicherten die Wahl: Sie können eine vorher gebuchte Reise stornieren und erhalten von der ERV wie gehabt die die Stornokosten gemäß Vertrag ersetzt. Oder der Kunde sagt sich, jetzt erst recht und fährt doch in den Urlaub. Dann profitieren sie vom sogenannten Urlaubs-Zuschuss der ERV, der eigentlich nur bis Ende des Jahres gewährt werden sollte, jetzt aber bis zum 30. Juni 2010 in die Verlängerung geht.

Statt der Kosten für die Stornierung übernimmt die Europäische Reiseversicherung den Restpreis der Reise bis zur Höhe der Stornokosten. Für diesen Urlaubs-Zuschuss wird kein Prämienaufschlag erhoben. Er ist Bestandteil der Reisrücktrittsversicherung und gilt für Einzelversicherungen und Pakete, die bis Ende Juni kommenden Jahres abgeschlossen werden. Die Reisebuchung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, wenn ein Jahres-Tarif gewählt wird.

Verlängert wurde auch der zusätzliche Schutz bei Kurzarbeit. Sollte der Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden, die länger als drei Monate anhält, und sich der Verdienst dadurch um mindestens 35 Prozent des Brutto-Vergütungsanspruches verschlechtern, übernimmt die ERV die Stornokosten, wenn eine Reise nicht angetreten wird. Das Engagement der ERV geht auf das Feedback der Vertriebspartner zurück. Viele Kunden seien bei der Urlaubsplanung aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt eher zögerlich. Ziel der Zusatzleistungen sei es, ihnen in schwierigen Zeiten Sicherheit zu geben, erklärt der ERV-Vorstand Vertrieb und Marketing, Torsten Haase.

Posted by Andre on 11/19 at 10:04 AM
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Sonntag, Mai 03, 2009

Kurz mal gefragt - Schnell geantwortet!

Welche Versicherung zahlt, wenn im häuslichen Garten ein Besucher stürzt und sich verletzt, weil rund um ein gerade erworbenes, altes Haus Treppen, Beete und eine Terrasse angelegt werden?

Antwort: Dazu muss der Eigentümer oder der Mieter eine private Haftpflichtversicherung HP abschließen. Eine solche sollte sowieso jeder haben, da sie alle Haftpflicht-Schäden abdeckt, die der Versicherte oder dessen Mitglieder seiner Familie und auch Personen in häuslicher Gemeinschaft verursachen.

Weil die HP den Geldbeutel desjenigen verschont, der einen Sach- oder Personenschaden an jemand anderem verursacht hat, spricht man bei der Haftpflicht auch von einer Vermögensversicherung. Die haftet sogar auch dann, wenn man nicht verheiratet ist, aber mit dem Partner zusammenlebt und der Name dieser Person dem Versicherer bekannt ist. Zu achten ist auf eine möglichst hohe Deckungssummen (mindestens 2 Millionen Euro für Personen und Sachschäden) und darauf, dass auch Schäden gedeckt sind, die durch delikt-unfähige Kinder verursacht werden.

Wer eine Reise ins Ausland unternimmt und mit dem Auto unterwegs sein wird, fragt sich nicht nur für Südfrankreich, welche Versicherungen er benötigt.

Antwort: Man lasse sich vom Autoversicherer kostenfrei eine grüne Versicherungskarte geben, womit bei einem Unfall im Ausland Komplikationen vermieden werden können.
Nachzulesen ist, ob die eigene Kfz-Versicherung bereits Schutzbriefleistungen wie Rücktransport des unfallgeschädigten Autos oder der Insassen enthält. Wichtig wäre auch, an eine Auslandskrankenversicherung zu denken, weil die gesetzliche Versicherung im Inland einige Arzt- oder Krankenhauskosten nicht übernimmt.

Mittwoch, Februar 11, 2009

Tauchunfallversicherung inklusive Auslandsreisekrankenschutz

Tauchen ist zweifelsohne ein faszinierendes Hobby. Klares Wasser, schillernde Meeresbewohner, Wracks, ungewöhnliche Felsformationen und das Gefühl der Freiheit machen den Reiz aus, wenn man sich im Urlaub die Druckluftflasche auf den Rücken schnallt und in die Tiefe gleiten lässt. Trotz Begleitung von Profis, die ihr Revier bestens kennen, ist der Unterwassersport mit gewissen Risiken verbunden. Das gilt nicht nur für Tauchen mit Haien, sondern für jeden Tauchgang. „Aqua med Reise- und Tauchmedizin“ bietet deshalb eine spezielle Versicherung für Sport- und Freizeittaucher. Sie übernimmt nach einem Unfall unter anderem die Kosten für die Behandlung in der Dekompressionskammer.

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen kommen dafür nicht bzw. nur eingeschränkt auf. Auch bei den gängigen Auslandsreisekrankenversicherungen muss man schon sehr genau in die Bedingungen schauen, ob Tauchunfälle überhaupt mitversichert sind. Ohne ausreichenden Schutz bleibt man nach dem Urlaub auf den Rechnungen sitzen. Sie summieren sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag, wenn man in eine ambulante Druckkammer muss. Hier hilft dann eine Tauchunfallversicherung. Bei aqua med nennt sie sich dive card. Der Name rührt von der signalroten Notfallkarte her, die jeder Kunde erhält und an seiner Ausrüstung befestigen kann, um alle Daten sofort zur Hand zu haben.

Angeboten wird die dive card in drei Varianten: basic, professional und family. Sie bietet neben der weltweiten Kostenübernahme für die Druckkammertherapie eine vollständige Auslandsreisekrankenversicherung und einen internationalen ärztlichen Notruf, bei dem anstelle eines Callcenters Fachärzte bei medizinischen Problemen Rede und Antwort stehen. Bei Auslandsaufenthalten gilt der Reisekrankenschutz an 56 aufeinander folgenden Tagen, kann aber auf Wunsch verlängert werden. Jeder Kunde erhält zudem einen medizinischen Datenbogen. Hierin können beispielsweise Allergien und die Blutgruppe eingetragen werden. Diese Daten überträgt aqua med in eine Notfall-Datenbank, damit sie weltweit abgerufen werden können.

Der Preis für die Basic-Variante beträgt 45 Euro im Jahr. Die dive card professional, die sich speziell an Tauchlehrer richtet, umfasst zusätzlich eine Tauchlehrerhaftpflichtversicherung und kostet 139 Euro jährlich. Die Familienkarte für zwei Erwachsene und zwei Kinder unter 21 Jahren – sofern sie noch in der häuslichen Gemeinschaft leben – wird für 98 Euro angeboten.

Posted by Andre on 02/11 at 08:20 AM
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Freitag, November 21, 2008

Ski heil – aber bitte gut versichert

Die Meteorologen sagen für dieses Wochenende einen knackig-kalten Wintereinbruch voraus. Schneien soll es auch. Ob die weiße Pracht – vielerorts, wenn überhaupt, wohl eher grauer Matsch – den hohen Ansprüchen von Wintersportlern genügt, wird sich zeigen. Sicher ist, dass in diesem Jahr wieder viele mit Skiern und Snowboards im Gepäck in den Urlaub starten werden, um sich auf den Pisten frische Luft um die Nase wehen zu lassen. Damit auch die Sicherheit jederzeit mitfährt, sollte man sich schon vor Reiseantritt um den nötigen Versicherungsschutz kümmern. Komplettpakete wie sie unter anderem vom Deutschen Alpenverein (DAV) oder dem Deutschen Skiverband (DSV) angeboten werden, sind dazu laut „Stiftung Warentest“ nur bedingt geeignet.

Beim DSV kann man unterschiedliche Pakete schnüren, die von der privaten Haftpflicht- über die Rechtsschutz-, Unfall- und Krankenversicherung bis hin zu Skibruch- und Skidiebstahlversicherungen allerhand bieten. Doch die einzelnen Bestandteile haben ein entscheidendes Manko: zu niedrige Deckungssummen. Hinzu kommt, dass gerade bei der Krankenversicherung sehr genau auf das Kleingedruckte geachtet werden muss. Wer nur den Basic- oder Classictarif wählt, muss laut „Stiftung Warentest“ die Behandlungskosten nach wie vor aus eigener Tasche zahlen. Die Versicherung stellt in diesen Tarifen nur ein Krankentagegeld. Geht es ins Ausland, kommt man bei den Paketen des DSV um eine eigene Auslandsreisekrankenversicherung nicht umhin. Beim DAV wären es zusätzlich noch eine Unfallversicherung und die private Haftpflichtversicherung.

Die Frage ist, warum sollte man sich mit Paketen zufrieden geben, die weder all-inklusive sind noch die Leistungen bieten, die eigentlich sinnvoll, wenn nicht gar nötig wären? Die Tester raten dazu, jeden Bereich für sich abzusichern und zwar so, dass der Schutz nicht nur während der Urlaubszeit gilt, sondern auch für den Alltag. Unumgänglich ist die Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die man selbst zu verantworten hat. Ebenso wichtig ist ein finanzieller Schutzschirm für den Fall der Invalidität in Folge eines Unfalls – beispielsweise ein Sturz beim Skifahren. Hierfür bieten sich eine Unfall- oder besser noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung an. Speziell für den Urlaub im Ausland sollte zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Posted by Andre on 11/21 at 07:21 AM
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