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Reiseversicherung
Freitag, November 21, 2008
Ski heil – aber bitte gut versichert
Die Meteorologen sagen für dieses Wochenende einen knackig-kalten Wintereinbruch voraus. Schneien soll es auch. Ob die weiße Pracht – vielerorts, wenn überhaupt, wohl eher grauer Matsch – den hohen Ansprüchen von Wintersportlern genügt, wird sich zeigen. Sicher ist, dass in diesem Jahr wieder viele mit Skiern und Snowboards im Gepäck in den Urlaub starten werden, um sich auf den Pisten frische Luft um die Nase wehen zu lassen. Damit auch die Sicherheit jederzeit mitfährt, sollte man sich schon vor Reiseantritt um den nötigen Versicherungsschutz kümmern. Komplettpakete wie sie unter anderem vom Deutschen Alpenverein (DAV) oder dem Deutschen Skiverband (DSV) angeboten werden, sind dazu laut „Stiftung Warentest“ nur bedingt geeignet.
Beim DSV kann man unterschiedliche Pakete schnüren, die von der privaten Haftpflicht- über die Rechtsschutz-, Unfall- und Krankenversicherung bis hin zu Skibruch- und Skidiebstahlversicherungen allerhand bieten. Doch die einzelnen Bestandteile haben ein entscheidendes Manko: zu niedrige Deckungssummen. Hinzu kommt, dass gerade bei der Krankenversicherung sehr genau auf das Kleingedruckte geachtet werden muss. Wer nur den Basic- oder Classictarif wählt, muss laut „Stiftung Warentest“ die Behandlungskosten nach wie vor aus eigener Tasche zahlen. Die Versicherung stellt in diesen Tarifen nur ein Krankentagegeld. Geht es ins Ausland, kommt man bei den Paketen des DSV um eine eigene Auslandsreisekrankenversicherung nicht umhin. Beim DAV wären es zusätzlich noch eine Unfallversicherung und die private Haftpflichtversicherung.
Die Frage ist, warum sollte man sich mit Paketen zufrieden geben, die weder all-inklusive sind noch die Leistungen bieten, die eigentlich sinnvoll, wenn nicht gar nötig wären? Die Tester raten dazu, jeden Bereich für sich abzusichern und zwar so, dass der Schutz nicht nur während der Urlaubszeit gilt, sondern auch für den Alltag. Unumgänglich ist die Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die man selbst zu verantworten hat. Ebenso wichtig ist ein finanzieller Schutzschirm für den Fall der Invalidität in Folge eines Unfalls – beispielsweise ein Sturz beim Skifahren. Hierfür bieten sich eine Unfall- oder besser noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung an. Speziell für den Urlaub im Ausland sollte zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.
Posted by Andre on 11/21 at 08:21 AM
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Mittwoch, August 27, 2008
Vor dem Urlaub auch das Gepäck versichern
Sommer und Winter zählen für jeden deutschen Touristen zu den klassischen Jahreszeiten, in denen man schnell das Weite sucht. Zieht es dabei einen Teil der Verbraucher an die Strände rund ums Mittelmeer oder die Südsee, bucht die andere Hälfte lieber einen Skiurlaub. Dass auch im Urlaub mit Gefahren gerechnet werden muss, ist dabei dem größten Teil der Verbraucher klar. Nicht umsonst werden jedes Jahr vor Beginn der Ferien Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen, um wenigstens die Gesundheit im Notfall auch jenseits der Grenze in guten Händen zu wissen.
Dass auch an anderer Stelle die eine oder andere böse Überraschung auf Reisende wartet, wird dabei leider oft vergessen. Umso ärgerlicher sind verloren gegangene oder beschädigte Gepäckstücke. Hier droht nicht nur der Urlaub mit einem Stimmungstief zu starten, auch der finanzielle Schaden macht sich später in der Urlaubskasse bemerkbar. Aus genau diesem Grund lohnt es sich bereits vor dem Antritt einer Reise, auch an die Versicherung des Gepäcks zu denken, zumal in den Leistungen auch der Verlust nach einem Einbruchsdiebstahl ins Hotelzimmer eingeschlossen wird.
Allerdings unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Versicherungen beträchtlich. Neben der Deckungssumme, die durchaus im Bereich von mehreren tausend Euro variieren kann, zeigen die versicherten Leistungen deutlich, warum sich die Spitzenplätze in einem Vergleich nicht nur an den Beiträgen der Tarife orientieren. Gerade wenn die Mitführung eines Laptops oder anderer Geräte geplant wird, lohnt sich ein besonders genaues Hinsehen bei den Versicherungsbedingungen. Einige Anbieter übernehmen hierfür bei Verlust oder Beschädigung keine Leistungen und überlassen die Regulierung des Schadens den Versicherten.
Posted by Gerald on 08/27 at 12:33 PM
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Sonntag, August 24, 2008
Reiserücktrittskostenversicherung zahlt nicht bei Angst
Die Urlaubszeit neigt sich ihrem Ende zu, aber auch heute erschütterten Nachrichten eines Flugzeugabsturzes die Zeitungsleser: Ein Passagierflugzeug stürzte nach technischen Problemen in Kirgisien ab, noch vor einigen Tagen verunglückte eine spanische Maschine kurz nach dem Start in Madrid. Natürlich häufen sich solche Unglücksfälle selten, aber sie rufen vielen Urlaubern ins Gedächtnis, dass der Mensch eigentlich nicht zum Fliegen geboren ist. In der Folge entwickeln einige Urlauber durchaus verständliche Angst vorm Fliegen und stornieren ihre Reise kurzfristig. Dabei stellt sich dann auch die Frage: Ist Angst Grund genug dafür, dass die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt?
Eine Reiserücktrittskostenversicherung schließt fast jeder Urlauber ab, schließlich können vor Reisebeginn immer Störungen wie etwa Erkrankungen auftreten, die verhindern, dass man die Reise antreten kann. In solchen Fällen erstattet die Versicherung die Reisekosten ohne zu murren. Auch in dem – zugegeben eher seltenen – Fall, dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein bestimmtes Land verhängt, würde die Reiserücktrittskostenversicherung bei der Stornierung einer Reise greifen. Gibt man jedoch „nur“ an, dass der in letzter Zeit gehäufte Auftritt von Flugzeugabstürzen ein solch mulmiges Gefühl verursacht, dass man die Reise nicht antreten möchte, bleibt man auf den Reisekosten sitzen. Ähnliches gilt auch für den Fall, dass das Flugzeug kurz nach dem Start noch einmal zu Reparaturzwecken zum Airport zurückkehrt und man aus Angst vor einem Unfall aus der Maschine aussteigt – auch dann geht die Versicherung nicht in Leistung. Die meisten Gerichte haben mit Verweise auf „eine tragische Realisierung eines von jedermann zu tragenden Lebensrisikos“ bisher zu Gunsten der Versicherungen entschieden, die die Stornokosten nicht übernehmen wollten.
Wer angesichts dieser Lage im Zweifelsfall eine Krankheit vorschiebt, sollte sich die „plötzliche Erkrankung“ von einem Arzt schriftlich belegen lassen: Die Versicherungen überprüfen jeden Stornofall ganz genau, vor allem dann, wenn sich zuvor Unglücksfälle wie Flugzeugabstürze oder Busunglücke ereignet haben.
Posted by Stefan on 08/24 at 10:22 PM
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Montag, August 18, 2008
Vorsicht bei der Auslandskrankenversicherung
Zur Urlaubszeit sind die meisten Deutschen auch im Ausland sehr entspannt, vielleicht auch deswegen, weil sie sich durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung gut abgesichert fühlen. Tatsache ist aber, dass so einiges bei der Police beachtet werden muss, um den optimalen Schutz zu erhalten. Häufig umfasst die Auslandskrankenversicherung lediglich einen Auslandaufenthalt bis zu sechs Wochen. Sollte der Reisende innerhalb dieses Zeitraums krank und aus diesem Grunde transportunfähig werden, gibt es für die anfallenden Behandlungskosten Deckung. Erst durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Amts- und Landgerichts Coburg wurde jetzt bestätigt, dass dies auch unabhängig davon gilt, wann der Versicherte eigentlich vorhatte, zurückzureisen.
Im vorliegenden Fall wurden dem Versicherungsnehmer 1.750 Euro zugesprochen. Aus der Begründung ging hervor, dass es vollkommen irrelevant für den Fall war, wie lange der Reisende im Ausland verweilen und ob er die Rückreise zu einem späteren Termin antreten wollte. Entscheidend sei einzig und allein der Punkt, ob der Reisende innerhalb der sechs Wochen erkranke und nach 42 Tagen aus diesem Grunde noch nicht transportfähig sei. Die Richter waren sich einig, dass lediglich diese genaue Auslegung der Versicherungskonditionen dem Vertragszweck einer Auslandskrankenversicherung entspreche.
Posted by Saskia on 08/18 at 08:10 AM
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Sonntag, August 17, 2008
Reiserücktritt bei höherer Gewalt
Das Amtsgericht München zeigte in einem Urteil zum Reiserücktritt eindeutig, was unter höheren Gewalt zu verstehen sei und was nicht. Wenn ein von außen kommendes, unabwendbares und unverschuldetes Ereignis eintritt, das unvorhersehbar und erheblich gewesen ist, dann handelt es sich um höhere Gewalt. Diese berechtigt den Reisenden zu einem Reiserücktritt wegen höherer Gewalt, allerdings muss es zu einer konkreten Gefahr für die Durchführbarkeit der Reise kommen. Nicht dazu zählen subjektive Befürchtungen einzelner Reisender wie beispielsweise das Chikungunya-Fieber aus Mauritius.
Posted by Saskia on 08/17 at 08:41 AM
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Sonntag, Juli 13, 2008
Neue Reiseversicherung der HanseMerkur
Die HanseMerkur Reiseversicherung AG bietet nun einen neuen Tarif in ihrem Angebot an. Mit diesem neuen Tarif, der speziell auf kleine bis mittelständische Busreiseveranstalter zugeschnitten ist, erhofft sich das Unternehmen eine weitere Nische profitabel zu nutzen. Der Spezialtarif beinhaltet auch Reiseschutz für eventuelle Flug- und Schiffsreisen. Dieses Spezialangebot ist bereits ab 8 EURO erhältlich, wobei die Prämien nach Reisetagen gestaffelt sind.
Durch dieses Angebot ist es nun möglich, neben dem Abschluss der klassischen Reiserücktrittversicherung über den Veranstalter für Busreisen auch eine Kombination dieser mit dem neuen 5-Sterne Premium-, 4-Sterne Komfort- und dem 3-Sterne Basisschutz zu erwerben.
Posted by Saskia on 07/13 at 10:13 PM
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