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Reiseversicherung

Dienstag, Februar 09, 2010

YoungTravel Work&Learn der Allianz

Auslandssemester machen sich gut im Lebenslauf. Der Schritt, für längere Zeit an einer ausländischen Hochschule zu studieren, will jedoch sorgfältig durchdacht sein – insbesondere in Versicherungsfragen. Die Allianz hat sich diesbezüglich Gedanken gemacht und ein Baustein-System entwickelt, mit dem sich die Studierende und Praktikanten bestens für ihren Aufenthalt im Ausland absichern können, ob sie nun nach London gehen oder in China lernen wollen. Zur Auswahl stehen beim Allianz „YoungTravel Work&Learn“ insgesamt sechs Policen, die beliebig miteinander kombiniert werden können.

Zweifelsohne der wichtigste Schutz ist die Reisekrankenversicherung. Sie gilt weltweit und nicht nur in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat. Für 32 Euro im Monat umfasst die Versicherung alle ambulanten Leistungen, stationäre Klinikaufenthalte, Heilbehandlungen und über „Assistance“ auch die Reisekosten für eine beliebige Person, sollte man schwer erkranken. Auf Zahnersatz muss man bei „YoungTravel Work&Learn“ allerdings verzichten. Der Vertrag kann individuell über zwei Monate bis hin zu zwei Jahren – eine Verlängerung ist nicht möglich – abgeschlossen werden und unterscheidet sich damit deutlich von den Auslandsreisekrankenversicherungen für den Urlaub.

Ein weiterer Baustein ist der Unfallschutz. Da die gesetzliche Unfallversicherung nur greift, wenn an einer deutschen Universität studiert wird oder zumindest ein direkter Bezug zu einer Universität in Deutschland besteht, ist die private Absicherung gegen die Folgen von Unfällen eine sinnvolle Ergänzung. Mit 4,66 Euro Beitrag im Monat ein durchaus finanzierbarer Schutz. Das gilt auch für die Bereiche Privathaftpflicht und Rechtsschutz, die im Ausland teilweise ganz anderen Maßstäben unterliegen und daher nicht unterschätzt werden sollten. Der Auslandsreiserechtsschutz kostet 4,00 Euro und die private Haftpflichtpolice 6,80 Euro monatlich. Sie lassen sich um eine Reiserücktrittskostenversicherung (4,20 Euro) und eine Reisegepäckversicherung (8,50 Euro) aufstocken.

Zwei Bausteine müssen beim „YoungTravel Work&Learn“ der Allianz mindestens gewählt werden. Der große Vorteil dieser Paketlösung: Man hat nur einen Ansprechpartner, insbesondere dann, wenn ein Unfall oder sonstiger Schaden gleiche mehrere Policen betrifft.

Posted by Andre on 02/09 at 08:49 AM
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Freitag, Januar 29, 2010

HUK-Coburg und Debeka bündeln Notrufservice

Im Ausland zu erkranken, stellt die meisten Urlauber vor eine Reihe von Problemen: Wo finde ich den nächsten Arzt oder das nächste Krankenhaus? Gibt es Spezialisten? Was muss ich beachten? In einer solchen Situation ist es von Vorteil, eine Auslandsreisekrankenversicherung zu haben, die auch eine Notrufzentrale betreibt. Die HUK-Coburg-Holding AG und der Debeka Krankenversicherungsverein auf Gegenseitigkeit wissen um die Bedeutung dieser Serviceleistung und sind für diese Zwecke eine Kooperation eingegangen. Das gemeinsame „Kind“ nennt sich Private Healthcare Assistance GmbH (PHA).

Das Unternehmen agiert als Notrufdienstorganisation und ist für die Versicherten beider Assekuranzen zuständig. HUK-Coburg und Debeka versprechen sich davon einerseits eine deutlich bessere und schnellere Hilfe als sie bisher gewährleistet werden konnte. Andererseits würden mit der PHA Kosten eingespart. Das komme den Kunden zugute – insgesamt sechs Millionen bei beiden Versicherungen – und sorge für mehr Transparenz auf der Leistungsseite.

Sitz der Private Healthcare Assistance GmbH ist Frankfurt am Main. „Als Geschäftsführer fungieren Reinhard Wüstenberg, Debeka, und Roland Weidmann, HUK-Coburg“, erklären die neuen Partner in einer Pressemitteilung. Die Kooperation beschränke sich allerdings ausschließlich auf den Auslandsnotrufservice.

Posted by Andre on 01/29 at 05:53 AM
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Donnerstag, November 19, 2009

Verlängert: Zusatzleistungen bei der Reiserücktrittsversicherung der ERV

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist alles andere als rosig. Darauf hat auch die zur ERGO-Gruppe gehörende Europäische Reiseversicherung (ERV) reagiert. Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise führte sie Zusatzleistungen bei der Reiserücktrittsversicherung ein. Sie greifen, sobald der Kunde die betriebsbedingte Kündigung erhält oder mehr als drei Monate von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist und der Bruttovergütungsanspruch dadurch um mindestens 35 Prozent sinkt.

Für den Fall, dass die Kündigung ins Haus flattert, haben die Versicherten die Wahl: Sie können eine vorher gebuchte Reise stornieren und erhalten von der ERV wie gehabt die die Stornokosten gemäß Vertrag ersetzt. Oder der Kunde sagt sich, jetzt erst recht und fährt doch in den Urlaub. Dann profitieren sie vom sogenannten Urlaubs-Zuschuss der ERV, der eigentlich nur bis Ende des Jahres gewährt werden sollte, jetzt aber bis zum 30. Juni 2010 in die Verlängerung geht.

Statt der Kosten für die Stornierung übernimmt die Europäische Reiseversicherung den Restpreis der Reise bis zur Höhe der Stornokosten. Für diesen Urlaubs-Zuschuss wird kein Prämienaufschlag erhoben. Er ist Bestandteil der Reisrücktrittsversicherung und gilt für Einzelversicherungen und Pakete, die bis Ende Juni kommenden Jahres abgeschlossen werden. Die Reisebuchung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, wenn ein Jahres-Tarif gewählt wird.

Verlängert wurde auch der zusätzliche Schutz bei Kurzarbeit. Sollte der Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden, die länger als drei Monate anhält, und sich der Verdienst dadurch um mindestens 35 Prozent des Brutto-Vergütungsanspruches verschlechtern, übernimmt die ERV die Stornokosten, wenn eine Reise nicht angetreten wird. Das Engagement der ERV geht auf das Feedback der Vertriebspartner zurück. Viele Kunden seien bei der Urlaubsplanung aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt eher zögerlich. Ziel der Zusatzleistungen sei es, ihnen in schwierigen Zeiten Sicherheit zu geben, erklärt der ERV-Vorstand Vertrieb und Marketing, Torsten Haase.

Posted by Andre on 11/19 at 10:04 AM
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Sonntag, Mai 03, 2009

Kurz mal gefragt - Schnell geantwortet!

Welche Versicherung zahlt, wenn im häuslichen Garten ein Besucher stürzt und sich verletzt, weil rund um ein gerade erworbenes, altes Haus Treppen, Beete und eine Terrasse angelegt werden?

Antwort: Dazu muss der Eigentümer oder der Mieter eine private Haftpflichtversicherung HP abschließen. Eine solche sollte sowieso jeder haben, da sie alle Haftpflicht-Schäden abdeckt, die der Versicherte oder dessen Mitglieder seiner Familie und auch Personen in häuslicher Gemeinschaft verursachen.

Weil die HP den Geldbeutel desjenigen verschont, der einen Sach- oder Personenschaden an jemand anderem verursacht hat, spricht man bei der Haftpflicht auch von einer Vermögensversicherung. Die haftet sogar auch dann, wenn man nicht verheiratet ist, aber mit dem Partner zusammenlebt und der Name dieser Person dem Versicherer bekannt ist. Zu achten ist auf eine möglichst hohe Deckungssummen (mindestens 2 Millionen Euro für Personen und Sachschäden) und darauf, dass auch Schäden gedeckt sind, die durch delikt-unfähige Kinder verursacht werden.

Wer eine Reise ins Ausland unternimmt und mit dem Auto unterwegs sein wird, fragt sich nicht nur für Südfrankreich, welche Versicherungen er benötigt.

Antwort: Man lasse sich vom Autoversicherer kostenfrei eine grüne Versicherungskarte geben, womit bei einem Unfall im Ausland Komplikationen vermieden werden können.
Nachzulesen ist, ob die eigene Kfz-Versicherung bereits Schutzbriefleistungen wie Rücktransport des unfallgeschädigten Autos oder der Insassen enthält. Wichtig wäre auch, an eine Auslandskrankenversicherung zu denken, weil die gesetzliche Versicherung im Inland einige Arzt- oder Krankenhauskosten nicht übernimmt.

Mittwoch, Februar 11, 2009

Tauchunfallversicherung inklusive Auslandsreisekrankenschutz

Tauchen ist zweifelsohne ein faszinierendes Hobby. Klares Wasser, schillernde Meeresbewohner, Wracks, ungewöhnliche Felsformationen und das Gefühl der Freiheit machen den Reiz aus, wenn man sich im Urlaub die Druckluftflasche auf den Rücken schnallt und in die Tiefe gleiten lässt. Trotz Begleitung von Profis, die ihr Revier bestens kennen, ist der Unterwassersport mit gewissen Risiken verbunden. Das gilt nicht nur für Tauchen mit Haien, sondern für jeden Tauchgang. „Aqua med Reise- und Tauchmedizin“ bietet deshalb eine spezielle Versicherung für Sport- und Freizeittaucher. Sie übernimmt nach einem Unfall unter anderem die Kosten für die Behandlung in der Dekompressionskammer.

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen kommen dafür nicht bzw. nur eingeschränkt auf. Auch bei den gängigen Auslandsreisekrankenversicherungen muss man schon sehr genau in die Bedingungen schauen, ob Tauchunfälle überhaupt mitversichert sind. Ohne ausreichenden Schutz bleibt man nach dem Urlaub auf den Rechnungen sitzen. Sie summieren sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag, wenn man in eine ambulante Druckkammer muss. Hier hilft dann eine Tauchunfallversicherung. Bei aqua med nennt sie sich dive card. Der Name rührt von der signalroten Notfallkarte her, die jeder Kunde erhält und an seiner Ausrüstung befestigen kann, um alle Daten sofort zur Hand zu haben.

Angeboten wird die dive card in drei Varianten: basic, professional und family. Sie bietet neben der weltweiten Kostenübernahme für die Druckkammertherapie eine vollständige Auslandsreisekrankenversicherung und einen internationalen ärztlichen Notruf, bei dem anstelle eines Callcenters Fachärzte bei medizinischen Problemen Rede und Antwort stehen. Bei Auslandsaufenthalten gilt der Reisekrankenschutz an 56 aufeinander folgenden Tagen, kann aber auf Wunsch verlängert werden. Jeder Kunde erhält zudem einen medizinischen Datenbogen. Hierin können beispielsweise Allergien und die Blutgruppe eingetragen werden. Diese Daten überträgt aqua med in eine Notfall-Datenbank, damit sie weltweit abgerufen werden können.

Der Preis für die Basic-Variante beträgt 45 Euro im Jahr. Die dive card professional, die sich speziell an Tauchlehrer richtet, umfasst zusätzlich eine Tauchlehrerhaftpflichtversicherung und kostet 139 Euro jährlich. Die Familienkarte für zwei Erwachsene und zwei Kinder unter 21 Jahren – sofern sie noch in der häuslichen Gemeinschaft leben – wird für 98 Euro angeboten.

Posted by Andre on 02/11 at 08:20 AM
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Freitag, November 21, 2008

Ski heil – aber bitte gut versichert

Die Meteorologen sagen für dieses Wochenende einen knackig-kalten Wintereinbruch voraus. Schneien soll es auch. Ob die weiße Pracht – vielerorts, wenn überhaupt, wohl eher grauer Matsch – den hohen Ansprüchen von Wintersportlern genügt, wird sich zeigen. Sicher ist, dass in diesem Jahr wieder viele mit Skiern und Snowboards im Gepäck in den Urlaub starten werden, um sich auf den Pisten frische Luft um die Nase wehen zu lassen. Damit auch die Sicherheit jederzeit mitfährt, sollte man sich schon vor Reiseantritt um den nötigen Versicherungsschutz kümmern. Komplettpakete wie sie unter anderem vom Deutschen Alpenverein (DAV) oder dem Deutschen Skiverband (DSV) angeboten werden, sind dazu laut „Stiftung Warentest“ nur bedingt geeignet.

Beim DSV kann man unterschiedliche Pakete schnüren, die von der privaten Haftpflicht- über die Rechtsschutz-, Unfall- und Krankenversicherung bis hin zu Skibruch- und Skidiebstahlversicherungen allerhand bieten. Doch die einzelnen Bestandteile haben ein entscheidendes Manko: zu niedrige Deckungssummen. Hinzu kommt, dass gerade bei der Krankenversicherung sehr genau auf das Kleingedruckte geachtet werden muss. Wer nur den Basic- oder Classictarif wählt, muss laut „Stiftung Warentest“ die Behandlungskosten nach wie vor aus eigener Tasche zahlen. Die Versicherung stellt in diesen Tarifen nur ein Krankentagegeld. Geht es ins Ausland, kommt man bei den Paketen des DSV um eine eigene Auslandsreisekrankenversicherung nicht umhin. Beim DAV wären es zusätzlich noch eine Unfallversicherung und die private Haftpflichtversicherung.

Die Frage ist, warum sollte man sich mit Paketen zufrieden geben, die weder all-inklusive sind noch die Leistungen bieten, die eigentlich sinnvoll, wenn nicht gar nötig wären? Die Tester raten dazu, jeden Bereich für sich abzusichern und zwar so, dass der Schutz nicht nur während der Urlaubszeit gilt, sondern auch für den Alltag. Unumgänglich ist die Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die man selbst zu verantworten hat. Ebenso wichtig ist ein finanzieller Schutzschirm für den Fall der Invalidität in Folge eines Unfalls – beispielsweise ein Sturz beim Skifahren. Hierfür bieten sich eine Unfall- oder besser noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung an. Speziell für den Urlaub im Ausland sollte zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Posted by Andre on 11/21 at 07:21 AM
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Mittwoch, August 27, 2008

Vor dem Urlaub auch das Gepäck versichern

Sommer und Winter zählen für jeden deutschen Touristen zu den klassischen Jahreszeiten, in denen man schnell das Weite sucht. Zieht es dabei einen Teil der Verbraucher an die Strände rund ums Mittelmeer oder die Südsee, bucht die andere Hälfte lieber einen Skiurlaub. Dass auch im Urlaub mit Gefahren gerechnet werden muss, ist dabei dem größten Teil der Verbraucher klar. Nicht umsonst werden jedes Jahr vor Beginn der Ferien Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen, um wenigstens die Gesundheit im Notfall auch jenseits der Grenze in guten Händen zu wissen.

Dass auch an anderer Stelle die eine oder andere böse Überraschung auf Reisende wartet, wird dabei leider oft vergessen. Umso ärgerlicher sind verloren gegangene oder beschädigte Gepäckstücke. Hier droht nicht nur der Urlaub mit einem Stimmungstief zu starten, auch der finanzielle Schaden macht sich später in der Urlaubskasse bemerkbar. Aus genau diesem Grund lohnt es sich bereits vor dem Antritt einer Reise, auch an die Versicherung des Gepäcks zu denken, zumal in den Leistungen auch der Verlust nach einem Einbruchsdiebstahl ins Hotelzimmer eingeschlossen wird.

Allerdings unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Versicherungen beträchtlich. Neben der Deckungssumme, die durchaus im Bereich von mehreren tausend Euro variieren kann, zeigen die versicherten Leistungen deutlich, warum sich die Spitzenplätze in einem Vergleich nicht nur an den Beiträgen der Tarife orientieren. Gerade wenn die Mitführung eines Laptops oder anderer Geräte geplant wird, lohnt sich ein besonders genaues Hinsehen bei den Versicherungsbedingungen. Einige Anbieter übernehmen hierfür bei Verlust oder Beschädigung keine Leistungen und überlassen die Regulierung des Schadens den Versicherten.

Posted by Gerald on 08/27 at 10:33 AM
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Sonntag, August 24, 2008

Reiserücktrittskostenversicherung zahlt nicht bei Angst

Die Urlaubszeit neigt sich ihrem Ende zu, aber auch heute erschütterten Nachrichten eines Flugzeugabsturzes die Zeitungsleser: Ein Passagierflugzeug stürzte nach technischen Problemen in Kirgisien ab, noch vor einigen Tagen verunglückte eine spanische Maschine kurz nach dem Start in Madrid. Natürlich häufen sich solche Unglücksfälle selten, aber sie rufen vielen Urlaubern ins Gedächtnis, dass der Mensch eigentlich nicht zum Fliegen geboren ist. In der Folge entwickeln einige Urlauber durchaus verständliche Angst vorm Fliegen und stornieren ihre Reise kurzfristig. Dabei stellt sich dann auch die Frage: Ist Angst Grund genug dafür, dass die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt?

Eine Reiserücktrittskostenversicherung schließt fast jeder Urlauber ab, schließlich können vor Reisebeginn immer Störungen wie etwa Erkrankungen auftreten, die verhindern, dass man die Reise antreten kann. In solchen Fällen erstattet die Versicherung die Reisekosten ohne zu murren. Auch in dem – zugegeben eher seltenen – Fall, dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein bestimmtes Land verhängt, würde die Reiserücktrittskostenversicherung bei der Stornierung einer Reise greifen. Gibt man jedoch „nur“ an, dass der in letzter Zeit gehäufte Auftritt von Flugzeugabstürzen ein solch mulmiges Gefühl verursacht, dass man die Reise nicht antreten möchte, bleibt man auf den Reisekosten sitzen. Ähnliches gilt auch für den Fall, dass das Flugzeug kurz nach dem Start noch einmal zu Reparaturzwecken zum Airport zurückkehrt und man aus Angst vor einem Unfall aus der Maschine aussteigt – auch dann geht die Versicherung nicht in Leistung. Die meisten Gerichte haben mit Verweise auf „eine tragische Realisierung eines von jedermann zu tragenden Lebensrisikos“ bisher zu Gunsten der Versicherungen entschieden, die die Stornokosten nicht übernehmen wollten.

Wer angesichts dieser Lage im Zweifelsfall eine Krankheit vorschiebt, sollte sich die „plötzliche Erkrankung“ von einem Arzt schriftlich belegen lassen: Die Versicherungen überprüfen jeden Stornofall ganz genau, vor allem dann, wenn sich zuvor Unglücksfälle wie Flugzeugabstürze oder Busunglücke ereignet haben.

Posted by Stefan on 08/24 at 08:22 PM
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Montag, August 18, 2008

Vorsicht bei der Auslandskrankenversicherung

Zur Urlaubszeit sind die meisten Deutschen auch im Ausland sehr entspannt, vielleicht auch deswegen, weil sie sich durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung gut abgesichert fühlen. Tatsache ist aber, dass so einiges bei der Police beachtet werden muss, um den optimalen Schutz zu erhalten. Häufig umfasst die Auslandskrankenversicherung lediglich einen Auslandaufenthalt bis zu sechs Wochen. Sollte der Reisende innerhalb dieses Zeitraums krank und aus diesem Grunde transportunfähig werden, gibt es für die anfallenden Behandlungskosten Deckung. Erst durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Amts- und Landgerichts Coburg wurde jetzt bestätigt, dass dies auch unabhängig davon gilt, wann der Versicherte eigentlich vorhatte, zurückzureisen.

Im vorliegenden Fall wurden dem Versicherungsnehmer 1.750 Euro zugesprochen. Aus der Begründung ging hervor, dass es vollkommen irrelevant für den Fall war, wie lange der Reisende im Ausland verweilen und ob er die Rückreise zu einem späteren Termin antreten wollte. Entscheidend sei einzig und allein der Punkt, ob der Reisende innerhalb der sechs Wochen erkranke und nach 42 Tagen aus diesem Grunde noch nicht transportfähig sei. Die Richter waren sich einig, dass lediglich diese genaue Auslegung der Versicherungskonditionen dem Vertragszweck einer Auslandskrankenversicherung entspreche.

Posted by Saskia on 08/18 at 06:10 AM
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Sonntag, August 17, 2008

Reiserücktritt bei höherer Gewalt

Das Amtsgericht München zeigte in einem Urteil zum Reiserücktritt eindeutig, was unter höheren Gewalt zu verstehen sei und was nicht. Wenn ein von außen kommendes, unabwendbares und unverschuldetes Ereignis eintritt, das unvorhersehbar und erheblich gewesen ist, dann handelt es sich um höhere Gewalt. Diese berechtigt den Reisenden zu einem Reiserücktritt wegen höherer Gewalt, allerdings muss es zu einer konkreten Gefahr für die Durchführbarkeit der Reise kommen. Nicht dazu zählen subjektive Befürchtungen einzelner Reisender wie beispielsweise das Chikungunya-Fieber aus Mauritius.

Posted by Saskia on 08/17 at 06:41 AM
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Sonntag, Juli 13, 2008

Neue Reiseversicherung der HanseMerkur

Die HanseMerkur Reiseversicherung AG bietet nun einen neuen Tarif in ihrem Angebot an. Mit diesem neuen Tarif, der speziell auf kleine bis mittelständische Busreiseveranstalter zugeschnitten ist, erhofft sich das Unternehmen eine weitere Nische profitabel zu nutzen. Der Spezialtarif beinhaltet auch Reiseschutz für eventuelle Flug- und Schiffsreisen. Dieses Spezialangebot ist bereits ab 8 EURO erhältlich, wobei die Prämien nach Reisetagen gestaffelt sind.

Durch dieses Angebot ist es nun möglich, neben dem Abschluss der klassischen Reiserücktrittversicherung über den Veranstalter für Busreisen auch eine Kombination dieser mit dem neuen 5-Sterne Premium-, 4-Sterne Komfort- und dem 3-Sterne Basisschutz zu erwerben.

Posted by Saskia on 07/13 at 08:13 PM
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