Sicherheit
Mittwoch, November 19, 2008
Fahr- und Nutzer-Profil mit Rabatten
Jeder Kaufmann weiß, was für die Bezugskalkulation gilt: Von Hongkong bis Toronto - erst Rabatt und dann der Skonto. Letzteren gibt es bislang bei der Kfz-Versicherung jedoch noch nicht, doch Rabatte gibt es jede Menge. Wer aber angibt, was gar nicht zutrifft, muss bei Entdeckung mit Konsequenzen rechnen.
Die Rabatte hat sich die Versicherungswirtschaft bei der Kfz-Versicherung unter verschiedenen Merkmalen einfallen lassen. Die eine Versicherung ist für Alleinfahrer die beste, eine andere Kfz-Versicherung hat Vorteile, wenn Kinder im Auto mitfahren. Doch sollten die Rabatte allesamt kritisch betrachtet werden, denn wer einen Garagen-Rabatt hat und das Auto trotzdem immer nachts auf der Straße abstellt, kann je nach Sachlage bei einem Einbruchdiebstahl leer ausgehen.
Auch der ‘Wenigfahrer’ bezahlt weniger in der Kfz-Versicherung, was vor einigen Jahren dazu führte, dass von allen Kunden einer Versicherung fast 90 Prozent nach eigenen Angaben lediglich 5000 Kilometer pro Jahr fahren wollten. Auch solche Kunden wollen die Versicherungsvermittler nicht verlieren und betonten beim Abschluss, dass wer nur 5000 Kilometer angebe, aber im laufenden Jahr was Außergewöhnliches bei mehr Kilometer passiere, man halt im nächsten Jahr “nachmelden” müsse…
Nicht schummeln bei Kilometern!
Das nun ergibt für ein Jahr schon mal den günstigen Preis, doch gibt’s erhebliche Bedenken, wenn herauskommt, dass bei den Kilometern geschummelt wurde. Dann ist zwar der Versicherungsschutz nicht weg, aber der Beitrag muss nachbezahlt werden - eine Strafzahlung kann folgen..
Wer ein Leasingfahrzeug oder ein finanziertes Auto hält, sollte auf die Werkstatt-Bindung verzichten, denn sonst ist die Garantie weg, und da der Leasinggeber Eigentümer des Autos ist, könnte dies problematisch werden. Doch auch bei neueren Autos, für die der Eigentümer die Garantie nicht verlieren will, sollte man die Werkstatt-Bindung weglassen. Grund dafür ist auch, weil keine Werkstatt für alle Fahrzeug-Marken die geeigneten Werkzeuge hat.
Beim Rabatt zu ‘Kinder im Auto’ muss man nicht lange nachdenken, entweder man hat sie oder nicht. Somit hat auch hier die Lüge kurze Beine und kann nachträglich viel Geld kosten. Aufpassen sollten Eltern, wenn der Sohn oder die Tochter mit dem Auto der Eltern fahren wollen und die Eltern bei der Kfz-Versicherung vor Jahren mal angekreuzt haben, dass kein Fahrer unter 23 Jahren mit ihrem Auto fahren. Denn die Kids wachsen heran!
Dienstag, November 18, 2008
Streupflicht! Missachtet… und dann…?
“Alle Jahre wieder...” treten Fälle auf, bei denen zur Winter-, Schnee - und Eis-Zeit der allgemeinen Räum- und Streupflicht auf Gehwegen nicht entsprochen wird. Meist gibt eine Ortssatzung vor, wann und wie diese Räumung zu geschehen hat.
Doch ein Mieter muss dem Vermieter nicht in jedem Fall Schadenersatz zahlen, wenn er seiner Streupflicht nicht nachkam und deshalb ein Passant stürzte.
Begründung aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, das die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht” populär macht.
Danach ist ein Mieter in einem solchen Fall dann ‘leistungsfrei’, wenn für ihn und seine Mit-Bewohner und damit das gesamte Gebäude eine Haftpflichtversicherung besteht und die Prämie über Nebenkosten verteilt wird (Az.: 9 U 45/07).
Das Gericht wies die Klage eines Vermieters ab, mit der dieser ehemaligen Mieter belangte. Der Kläger musste einer verunfallten Postbotin Schadenersatz zahlen, weil sie vor dessen Haus bei Glatteis gestürzt war.
Daraufhin wollte der Vermieter den ehemaligen Mieter in Regress nehmen, da dieser die Streupflicht eigentlich übernommen hatte.
Das Gericht befand allerdings, dass der Mieter einen indirekten Anspruch habe, indem der Vermieter den Schaden über die eigens abgeschlossene Haftpflichtversicherung abwickeln könne.
Nur wenn der Mieter eine Person durch die missachtete Streupflicht “vorsätzlich” und eben nicht doch fahrlässig geschädigt hätte, würde eine Ausnahme vom Urteil gelten.
Samstag, November 15, 2008
Auto und Versicherung “tunen”
Die “Bastelzeit” in der Vor-Weihnacht sieht familiär eigentlich ganz traditionell aus; nicht so beim “Autotuner”. Denn der braucht kein Geschenkpapier, auch wenn er neue Zubehörteile im Blick hat, die in so mancher Garage in den nächsten Tagen zum Einbau, Umbau oder Ausbau bereit stehen. Der Automobilclub von Deutschland AvD bietet dazu auf seiner Homepage - ww.avd.de/tuning in Kooperation mit der der Initiative TUNE IT! SAFE! einen besonderen Service an.
Der virtuelle Tuning-Experte “Mr. Safe T.” beantwortet wohl die meisten, wenn nicht gar alle Fragen zu “Tieferlegung”, Spoiler, Fahrwerk, Bremsen, Räder und Umbauten. Grundsatz Nummer eins: Bei den Teilen ist vor allem auf Qualität zu achten. Nicht nur “Mr. Safe T.” weiß, dass sich einige graue bis schwarze Schafe auf dem Markt tummeln, deren Handelswaren eher minderwertigen Billig-Produkten entsprechen. Die Folgen sind in vielen Fällen recht schnell deutlich: die Sicherheit geht verloren, die Gefährdung von Menschen und Sachen steigt.
Um vor unangenehmen Überraschungen sicher zu sein, sollten kluge Autobastler auch ihre Versicherung einbinden und mit dem Ergebnis ihres Tuns auch die Versicherungs-Police “tunen”. Halter von aufgemotzten Fahrzeugen laufen sonst Gefahr, bei Schäden mit “juristischem Anhang” dann auch vor Gericht belastet zu werden. Solcher Ärger kann nach Ansicht des AvD vermieden werden, wenn die technischen Veränderungen samt deren Teile korrekt in der Zulassung eingetragen wurden und Umbauten zeitgleich der Versicherung gemeldet werden.
Höhere Prämie
Wenn durch Chip-Tuning die Motorleistung erhöht wird, ist die Versicherung zu informieren. Erhöht sich dadurch die Prämie, wurde zwar auch das getunte Fahrzeug nach neuem Risiko eingestuft, doch ist dies allemal besser, als dass verändertes Fahrverhalten durch Tuning wegen höherer Unfallgefahr ungeschützt zum finanziellen Risiko wird.
Als Standard-Bedingung sind zwar Tuning-Teile im Wert bis 5000 Euro in der Regel beitragsfrei mitversichert, was jedoch voraussetzt, dass die Teile bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wurden. Ist Zubehör nicht-eintragungspflichtig, muss zumindest die dazugehörige ABE, die nötige Bauart-Genehmigung, ein Teilegutachten oder die durchgeführte Anbauabnahme mitgeführt werden. Versicherung setzt voraus, dass alle eingebauten Tuning-Teile zulässig sind. Wer dagegen unsachgemäß oder gesetzeswidrig getunt oder ein Teil verbaut und nicht eingetragen lässt, der riskiert die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und verliert bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz.
Quittungen aufbewahren
In der Folge eines Unfalls wird es meist auch schwierig, den Wert des Fahrzeugs ersetzt zu bekommen, der durch Tuning oder hochwertige Airbrush-Verzierungen zustande kam. Der AvD empfiehlt deshalb, Rechnungen abzulegen, um später nachweisen zu können, was die exotische Lackierung oder die Spezial-Felge gekostet hat. Den Schaden abzuwickeln wird dadurch leichter, auch wenn zuvor Zuschläge fällig wurden. Richtig teure Umbauten am Auto sollte man seiner Versicherung also immer mitteilen, damit hochwertiges Zubehör auch tatsächlich versichert ist.
Donnerstag, Oktober 30, 2008
Wegeunfall
Tankfahrt ist nur bedingt versichert
Die Fahrt zur Tankstelle und der Aufenthalt beim Tanken sind grundsätzlich nicht gesetzlich versichert und gehören zum unversicherten privaten und persönlichen Lebensbereich.
Eine Auffassung, die jetzt das Landessozialgericht Hessen als Urteil entschieden hat (Az. L 3 U 195/07).
Grund für das Verfahren war eine Fahrt zur Tankstelle - trotz genügend Kraftstoff im Tank -, um vor dem eigentlichen Weg zur Arbeit
erst noch einen Umweg zu fahren. Wer einen solchen Weg nimmt, kann im Schadensfall nicht mit den Leistungen der gesetzliche Unfallversicherung rechnen.
Ein Versicherungsschutz könne eigentlich nur dann gegeben sein, so die Entscheidung der Richter, wenn sich der Füllstand im Tank während der Fahrt als plötzlich fast leer erweise und das Ziel ‚Arbeitsort’ ohne Nachtanken nicht hätte erreicht werden können.
Im konkreten Fall fuhr eine Arbeitnehmerin statt zur Arbeit zunächst in Gegenrichtung bis zum Nachbarort, um zur frühen Morgenstunde die Möglichkeit zum Tanken zu nutzen.
Dabei verunfallte die 26-Jährige. Weil sich jedoch das Schadensereignis - hier der Unfall - nicht auf dem direkten Weg zur Arbeit ereignete, lehnte die Berufsgenossenschaft die Regulierung im Sine eines Arbeitsunfalls ab.
Damit gilt jedoch nicht, dass Versicherte ausschließlich auf dem kürzesten Weg von und zur Arbeitsstätte geschützt sind, doch kommen längere Wege nur in Betracht, wenn es dafür objektiv nachvollziehbare, betriebsbezogene Gründe gibt.
Wenn die Reserve-Warnlampe kurz vor dem Unfallereignis noch nicht leuchte, könne eine Strecke von 18 km zum Arbeitsplatz noch problemlos ohne nachzutanken erreicht werden. Insofern konnten die Richter keinen Grund erkennen, dass ein erhebliche Umweg gefahren wurde.
Dienstag, Oktober 28, 2008
Versicherung und Prämie
Hauptpflicht der Versicherten
Jeder Vertrag kennt für beide Parteien Rechte und Pflichten. Für einen Versicherungsnehmer gibt es aus dessen Vertrag dann auch die eine wirkliche Hauptpflicht: die Prämie zu zahlen. Verträge ohne eine Prämie sind somit gar keine. Den Ausgleich der Prämien zu leisten, ist eine echte Rechtspflicht. Der Versicherer kann auf Zahlung klagen, auch wenn die Prämie bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ‘Beitrag’ heißt.
Mit der Annnahme seines Antrags auf Versicherung wird der Versicherungsnehmer dann auch Prämienschuldner. Dazu ist er persönlich verpflichtet, auch wenn andere Personen das Recht haben, die Prämien zu zahlen, um den Bestand des Vertrages zu sichern.
In diesem Sinne haben ein solches Recht sowohl der Bezugsberechtigte wie auch der Pfandgläubiger. Spezielle Regelungen sind maßgeblich, wenn die allgemeinen Regelungen im BGB als nachgiebig gelten. Zum Schuldner einer Prämie kann auch der Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers als rechtsgeschäftlicher Erwerber des versicherten Gegenstandes werden. Dies gilt dann, wenn die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer an einen Erwerber veräußert wurde.
Prämienzahlung
Die fällige Prämie ist eine Geldschuld, die nach BGB als qualifizierte Schickschuld gilt. Das bedeutet, dass es auf die rechtzeitige Einzahlung bei der Bank ankommt, auf die Hingabe des Schecks, auf die Abgabe des Überweisungsträgers. Im Streitfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er den Überweisungsträger rechtzeitig eingereicht hat.
Teilzahlungen
Prämien sind in vollem Umfang und nicht in Teilbeträgen fällig. Ist der Einbehalt allerdings nur gering ist, kann sich der Versicherer nicht auf seine Leistungsfreiheit berufen. Abzuraten ist, dass ein Versicherungsnehmer die volle Prämie mit “Vorbehalt der - teilweisen - Rückforderung” zahlt, weil dann in einem Regressprozess geklärt werden müsste, ob der Versicherer zuviel Prämie erhalten hat.
Modern: Die Einzugsermächtigung
Für die meisten Verträgen wird das Lastschriftverfahren über eine Einzugsermächtigung vereinbart. Diese ‘rechtliche Stundungsabrede’ macht aus der ‘Schickschuld eine Holschuld’, indem der Versicherer von seiner eigenen Bank aus das Konto des Versicherungsnehmer “belasten” lässt. Dies kann allerdings nur bei Kontodeckung geschehen.
Der Versicherer zieht so die jeweils fällige Einzelprämie über einen Lastschriftbeleg ein, was für jede Versicherungsart separat geschieht. Damit kann der VN auf seinem Kontoauszug die Verträge erkennen, für welche die Lastschrift erfahren hat.
Sonntag, Oktober 26, 2008
Student in der Pflicht
Teurer wie für andere auch!
Ohne geht’s nicht und mit nur teurer! Die Rede ist von der Krankenversicherung für Studenten. Ab dem Wintersemester 2008/2009 steigen die Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung um 10, 7 Prozent oder von 58,49 Euro auf 64,76 Euro im Monat.
Studiker ohne Kinder, die über 23 Jahre alt sind, zahlen künftig monatlich 66,04 Euro statt 59,65 Euro ( ebenfalls 10,7 Prozent plus). Für viele Studenten gilt aber die Beitragspflicht deshalb noch nicht, weil sie über ihre Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Kasse mit-versichert sind.
Das gilt zwar in der Regel längstens bis zum 25. Lebensjahr, kann aber auch schon vorher enden. Wenn Studenten nämlich während der Semesterferien oder auch während der Semester arbeiten und über der Freigrenze verdienen, sind sie nicht mehr familienversichert.
Zulässig für den einzelnen Studiker sind Einkommen von 355 Euro monatlich oder aus einem 400-Euro-Mini-Job. Liegt die Zeit der Beschäftigung über zwei Monate im Jahr, in denen die Einkünfte die Einkommensgrenze übersteigen, endet die Familienversicherung. Dann hat der Student die Pflicht, sich selbst gegen Krankheit zu versichern und die Beiträge zu zahlen.
Wer bereis vor Beginn des Studiums privat krankenversicherte war, gerät mit seiner Immatrikulation in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Den personenbezogenen Beitrag muss der Einzelne unabhängig von Alter und Einkommen zahlen. Wie viel, hängt davon ab, ob er sich für die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten oder für die fortgesetzte Private entscheidet, für die sich der Versicherte von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen muss.
Freitag, Oktober 24, 2008
Später Wille für den Fall der Fälle
Die Patientenverfügung gilt vielen als wichtig!
“Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!” - Nicht so bei schwerwiegender Krankheit, durch die der Patient als erheblich bis unheilbar krank gilt und er sich zu besseren Zeiten eigentlich der Apparatemedizin verweigern wollte. Doch die Patientenverfügung PV fehlte, weil man statt sie abzufassen sie stets vor sich her geschoben hat. Die PV ist eine Willenserklärung, wenn bei medizinischer Behandlung die akute Einwilligungsfähigkeit nicht mehr besteht. Ob eine solche Verfügung auch Patienten-Testament benannt wird, ist unerheblich, da eine “Legaldefinition” nicht existiert.
Gab und gibt es derzeit in Deutschland (anders als in Österreich und anderen europäischen Staaten) noch keine gesetzliche Regelung zur PV, liegt zwar seit 2004 ein Gesetzgebungsentwurf durch Ministerin Zypries (SPD) vor, der aber bis Mitte 2008 auf Eis lag und jetzt erst (Oktober 2008) aufgetaut wurde durch ein parteiübergreifendes Bündnis aus CDU, FDP, den Grünen und der SPD.
Kernpunkt: Grundsätzlich sollen Patientenverfügungen verbindlich sein. Auch soll der Wille keine hohen formalen Auflagen erfüllen müssen. Er gilt handgeschrieben oder maschinengetippt.
Motiv für eine PV ist bei älteren Menschen meist die Angst, als Pflegefall willenlos einer Behandlung ausgeliefert zu sein, die da ist Dialyse, Beatmung oder künstliche Ernährung.
Was ist was?!
Von der “einfachen” Vorsorgevollmacht, was am Lebensende zu tun oder zu unterlassen ist, ist die Patientenverfügung zu unterscheiden, durch die verfügt wird, was medizinisch erwünscht wird. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen also einander und sollten nebeneinander bestehen.
Mit der sog. Betreuungsverfügung unterbreitet der Verfügende dem Vormundschaftsgericht einen Vorschlag für die Auswahl der Person des Betreuers. Die Betreuungsverfügung kann dabei auch auf die Patientenverfügung verweisen, damit auch der Betreuer daran gebunden wird.
Nicht nur aus der Erfahrung gilt: Einer medizinische Behandlung muss der Patient zuvor zustimmen (mit Ausnahme eines akuten Notfalls). Folglich sind diagnostische und therapeutische Eingriffe dem Arzt nur erlaubt, wenn eine Einwilligung vorliegt - entweder die des dazu fähigen Patienten oder die seines Vertreters.
Eine Vollmacht für medizinische Angelegenheiten, auch Patientenanwaltschaft genannt, ist die einfachste Vorsorgemöglichkeit. Allerdings sollte, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, der Behandlungswille oder -verzicht des Betroffenen in einer zusätzlichen Patientenverfügung dokumentiert sein. Diese gilt auch für Personen ohne Angehörige und ohne explizit benannte Vertrauenspersonen.
Hierzu ist die Rechtslage eindeutig: Ärzte können nicht nach eigenem Ermessen Behandlungen einfach einleiten, beschränken oder abbrechen, ohne dass der Patientenwillen zugrunde liegt.
Als Formulierungshilfen wurden seit Juni 2004 vom Bundesjustizministerium ausdrücklich empfohlen, was schließlich auch die Schmerztherapie und eine palliativ-medizinischen Linderung betrifft:
* “Optimalvariante" für eine individuelle Patientenverfügung (als erweitertes Selbstbestimmungsmodell, besonders anspruchsvoll):
* “Standardvariante" einer Patientenverfügung (auch online anzukreuzen):
Neben Palliativmedizinern und Ärztekammervertretern haben auch Vertreter der Kirchen, des Humanistischen Verbandes sowie der Hospizbewegung mitgewirkt.
Ansätze, Muster und Modelle
Inzwischen bieten viele Organisationen unterschiedliche Muster, Vordrucke und Formulare an. Doch auch wenn der Text von einem Rechtsanwalt ausgewählt oder aufgesetzt worden ist, bietet dies keine Gewähr.
Dringend empfohlen und entscheidend ist, sich zu medizinischen Fragen und verschiedenen Behandlungen beraten zu lassen.
Gerade bei unheilbar schwerer Krankheit ist zwingend ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt über Verlaufsformen und spätere Komplikationen zu führten.
Spätere Aktualisierung im Abstand von ca. 2 Jahren - vor allem wenn Änderungen eingetreten sind - ist dringend anzuraten.
Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden, auch mündlich oder später mit “schlüssigem Handeln”, was auch nur ein “Kopfschütteln” sein kann.
Ob es sinnvoll ist, eine PV bei der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen, zu hinterlegen, hängt von der individuellen Situation ab.
Donnerstag, Oktober 23, 2008
Kaufen auf Pump - noch immer verlockend!
Schräge Konsumfinanzierung
Wie im Kindervers vom Scheich und dem Emir (...da geh’n wir lieber gleich...) geht es nicht! Denn eine Leistung zu zahlen, ist eine der Erfüllungspflichten aus dem Kaufvertrag. Doch was verlockend klingt - heute kaufen und später zahlen - wird europaweit zum Konsum-Köder. Die Idee kommt vom Handel, der da hofft, dass die Umsatzsegel wieder gebläht werden. Sinkender Konsum bedeutet nämlich auch lange Lagerzeiten, und die kosten Geld!
Wie aber lässt sich vermeiden, dass Einzelne ihrer Kaufsucht wegen bei durchschnittlichem Einkommen in die Schuldenfalle tappen? “Der” Konsument - anonym und im Durchschnitt - findet zunehmend Gefallen am Kauf auf Pump, den auch große Handelsketten offensiv mit Teilzahlung beweben.
Bei schwacher Nachfrage und lahmender Konjunktur sind Anreize zum Konsum selbst für die Banken eine Geschäft: kleine Kredite verursachen eher weniger Ausfallrisiken als wenige Großkredite.
Jede Menge an Arbeit und Information also auch für die Schuldnerberater, denen die Devise “heute kaufen und später zahlen” ein Dorn im Auge ist.
Finanzieren ist (zu) bequem
Wer als Händler mit Ratenzahlungen bis zu 30 Monaten und zinsenfrei lockt, der versucht, Kunden mit Aktionen für sich zu gewinnen. Besonders beliebt: Ratenzahlung bei Küchen. Die Kundenkredite zahlen sich aus; sie schaffen Konkurrenzvorteile und führen dazu, das schon mal ein Kauf früher getätigt wird als er geplant war. Doch auch kleine Einrichter haben die Ratenzahlung für langlebige Konsumgüter entdeckt. Denn Konsumentenkredite sind Dienstleistungen. Je einfacher die Finanzierung, desto eher wird gekauft. Es entspricht dem Trend zu Convenience, zur Bequemlichkeit, und gehört vielfach zum Beratungsgespräch.
Abstottern nicht mehr in Verruf
Studien zeigten: Jeder zweite Verbraucher ist bereit, mehr als geplant für Einrichtung auszugeben, wenn sich ihm Teilzahlung anbietet. Das nun gilt bereits für sieben Prozent der Möbel, die über Raten finanziert werden.
Und das ist nicht nur eine Einstellung für junge Leute oder solche mit geringem Einkommen, glauben 89 Prozent der Befragten. Kauf mit Anzahlung und Raten ist also aus der Ecke des Verrufs rausgekommen, wird doch auch die Vereinbarung dazu leger abgewickelt.
Ganz klar im Trend sind Teilzahlungen im Auto- und im Versandhandel. Finanzierungspartner sind meist die Herstellerbanken, die die Bonität prüfen und das Inkasso übernehmen. Die Laufzeiten liegen bei bis zu fünf Jahren. Werden Kredite zinsfrei ausgehandelt, gibt es - wenn überhaupt - nur noch geringe Rabatte.
Zu beachten sind Bearbeitungs- und Kreditgebühren oder auch der Abschluss einer Restwertversicherung zu Lasten des Schuldners.
Zum Problem für Schulderberater werden die Fälle, bei denen eine finanzschwache und bereits verschuldete Klientel weiter auf Pump kauft.
Kredite bei Banken sind da längst nicht mehr drin, weshalb der Ratenkauf als Warenkredit dann vom Verbraucher mit seinen vielen Wünschen als “berechtigt” betrachtet wird. Käme dazu noch die Reisefinanzierung, gilt die schräge Konsumfinanzierung als komplett.
Freitag, Oktober 17, 2008
Skifahr’n mit Helm!
Auf jeden Fall empfehlenswert?
Es gibt sie, die gereiften Sportler, die schon ein ganzes Leben lang Ski fahren und dabei auch so manchen Sturz hingelegt haben. Nicht immer waren diese selbst verschuldet. Grund genug, sich endlich Gedanken darüber zu machen, den immer populäreren Skihelm jetzt endlich doch auch als Erwachsener zu tragen.
Ob also nötig oder nicht, vielleicht kommt für den Einzelnen bald auch der Rücken-Protektor, wie man ihn bei den Motorradfahrern kennt…
Wieviel Sicherheit muss also sein? Will man wirklich auf den nächsten Crash warten, bei dem es einen dann auch noch über Harsch oder Eis schleift? Nein! Also: Sicherheit muss sein! Und ob die Unfälle selbst oder fremd verschuldet werden, wird dem Helm gleichgültig sein. Wer des Helmes “Inhalt” jedoch braucht, der wird seinen Kopf wohl doch eher schützen.
Unterstellt man - weil wohl auch realistisch - dass die Skier immer schneller und die Abfahrten immer rasanter werden, wird also so mancher vieles bis alles dafür tun, im Falle eines Sturzes seinen Kopf zu schützen. Je nach Abfahrt und Risiko ist dann auch der Rückenpanzer nicht verkehrt. Lieber also, so die Fürsorglichen, etwas “over-protected”, als mit Schädelverletzung oder Lähmung zu Tal gebracht werden müssen.
Schwere Unfälle mit Kopfverletzungen können tödlich ausgehen. Ein Zusammenprall mit anderen Skifahrern oder Snowboardern oder der Stürze auf der Eisplatte sind mit Helm ganz sicher weniger schlimm. Und auch Reitschüler haben neben dem Reithelm als Pflicht längst auch den Rücken-Protector unterm Jackett.
Helme längst komfortabel
Waren vor Jahren die ersten Helme noch wenig komfortabel, gar sperrig und wenig modisch, sind Helme von heute genau das Gegenteil. Manch einer spürt gar mehr Tragekomfort mit Helm als mit Mütze.
Selbst schützende Rückenprotektoren werden getragen wie flache Rucksäcke und mindern Unfallfolgen erheblich.
Nicht alle Skifahrer fahren auch gut und dazu oft auch noch unsicher.
Diese sportlichen Anfänger auf den Pisten, sind in der direkten Begegnung dann auch eine Gefahr. Wer also viel fährt und gut beobachtet, der weiß: ein Helm muss! Vor allem auch bei Kindern!!
Nicht immer wird rücksichtsvoll gefahren, weshalb einer mit Köpfchen immer auch den Kopf schützt. Das ist nichts anderes wie auch beim Rad fahren.
Wer’s aus der Schilderung von Notfallhelfern erfährt, der hört auch, dass die häufigsten nicht mehr Bein und Fuß betreffen, sondern den Kopf, den Nacken und die Wirbelsäule. Bestes Schuhwerk und technisch hochwertige Bindungen machen längst also einen Helm zur Pflicht.
Donnerstag, Oktober 16, 2008
Bahn frei - Kartoffelbrei!
Versicherungsschutz beim Wintersport
Alle Jahre wieder: Ski und Rodel - Gut! - Eine Information, die viele tausend Wintersportler von mal zu mal erfreut. Im Zusammenhang mit den beliebten Sportarten auf einem Brett oder - wie bei den meisten - auf zwei Brettern stehen aber auch klare Unfallzahlen. Nach Angaben aus der Statistik erleiden jährlich 55 000 bis 65 000 deutsche Wintersportler einen Unfall.
Zu empfehlen ist also immer auch eine private Haftpflicht für verschuldete Unfälle und eine Unfallversicherung gegen Schäden, die man sich selbst zufügt oder die einem zugefügt werden, ohne dass vielleicht der Schädiger “dingfest” gemacht werden kann.
Die Unfallversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für die Bergung eines Opfers und leistet eine finanzielle Hilfe bei Invalidität nach einem Unfall.
Das private Unfallrisiko über eine Versicherungen zu schützen, ist bei einer Deckungssumme von 100.000 Euro schon für circa 100 Euro pro Jahr zu haben.
Wer bereits eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit hat, benötigt diesen Schutz nicht.
Für Urlaube im Ausland sollte eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die gibt es schon für unter 10 Euro Beitrag im Jahr. Zu beachten ist, das die gesetzliche Krankenversicherung für einen Kranken-Rücktransport aus dem Ausland nie aufkommt.
Retten auch beim Heli-Skiing!?
Verursacht ein Skifahrer einen Unfall auf der Piste, ist er für die Folgen verantwortlich. Werden dadurch Personen verletzt, können Ansprüche in großer Höhe auf ihn zukommen. Dieses Risiko lässt sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern, die nicht nur im Winterurlaub, sondern grundsätzlich für alle Lebensbereiche mehr als sinnvoll ist.
Versicherungspakete wie denen, die der Deutsche Alpenverein (DAV) und der Deutsche Skiverband (DSV) seinen Mitgliedern anbietet, eignen sich wegen der weltweiten Deckung von Bergungskosten bis zu 25 000 Euro für Wintersportler, die auch in den Rocky Mountains zum Heli-Skiing aufbrechen.
Die Angebote des DSV sind in den Deckungssummen der Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung auf das individuelle Risiko und den persönlichen Bedarf zu prüfen.
Interessant für Wintersportler, die ihre Ausrüstung versichern wollen, ist meist die im Paket enthaltene Sportgeräte-Versicherung.
Donnerstag, Oktober 09, 2008
Rund ums Haus…
...und möglichst vor dem Winter!
Wird es in den Herbst- und Wintermonaten früher dunkel, kommt so mancher auf einsame Ideen: der Anschlag für den Schließbolzen am Schließblech muss wieder einen Millimeter versetzt werden! Schließblech? Ja, wo ist denn sowas..? Ganz einfach, das ist der kleine Teil an der Haustür, der als erstes dafür sorgt, dass die Tür eben nun mal ins Schloss fällt. Und weil wegen der Witterung mit mehr Feuchtigkeit und Nässe nicht nur die schwere Haustür reagiert und ein wenig justiert werden muss, ist ums Haus noch ganz anderes zu tun.
Damit das Gebäude bei Kälte, Wind, Regen und Schnee möglichst wenig bis keinen Schaden nimmt, ist für Eigentümer eine Inspektion im Herbst ein Muss.
Schwachstellen sind zu vermeiden oder zu verstärken, die Einstellungszeiten an der Heizung sind auf korrekten Stand zu prüfen, der Druck im Heiz- und Warmwasserkreislauf ist zu prüfen und Dichtungen an Fenstern oder Türen sind mit Vaseline zu fetten.
Und weil man grad beim Fetten ist, darf ruhig auch mal die Kette für das fern-bediente Garagentor mal ein wenig Sprüh-Öl abbekommen.
Dach kontrollieren
Wer Zweifel am Dach hat, der kann selbst als Laie mit dem Oper- oder Fernglas lose oder zerbrochene Dachziegel erkennen.
Und auch der Kamin sollte bis zu dessen Kopf ins Visier genommen werden. werden. Feine Risse kann allerdings nur der Fachmann, sprich der Dachdecker direkt auf dem Dach erkennen.
Erkennbar sind dann aber auch Schäden auf dem Speicher oder dem Dachstuhl.
Dunkle Stellen am Gebälk oder rostige Verbindungen weisen auf eingedrungene Feuchtigkeit hin.
Zeichen von Schäden in der Dachdeckung zeigen sich, wenn im Dachgeschoss Flecken an den Wänden, verformte Wandfläche oder gar Schimmel festzustellen ist.
Dachrinnen und Abflussrohre
Dachrinnen und die Öffnungen der Fallrohren sind von Laub und Moos zu befreien, sofern man dran kommt, weil ansonsten gestautes Wasser auch gefrieren kann und sich das Eis ausdehnt.
Beim Flachdach kann stehendes Wasser das gesamte Dach und damit die Statik belasten.
An den Fallrohren sind die Verbindungen auf “verrutscht” zu prüfen, die Wassertonne unter der Fallrohr-Klappe ist zu leeren, weil sie sonst gefriert, und die Insektengitter sind auf lose Stellen zu inspizieren.
Droht Frost, sind die Wasserhähne aussen zu sperren, die Zuleitungen sind zu entlüften - die Außenhähne bleiben dann offen.
Fassaden-Check
Zeigen sich feuchte Stellen unter Mauerkronen oder Fensteröffnungen, dann muss eine Fuge neu versiegelt oder eine Abdeckung erneuert werden. Die Anker für Fensterläden oder auch Führungen von Rollläden sollten überprüft werden.
Warm, aber richtig!
Im Idealfall wird die Heizung vom Fachmann gewartet: also Kessel gereinigt, Brenner optimal eingestellt und Pumpe überprüft.
Wegen der hohen Energiekosten ist das Tages -und Wochenend-Programm für die Heizung zu prüfen. Manchmal reicht ein Grad weniger oder die Nachtabsenkung wird früher ge-timet!
Wer richtig hinhört, der merkt auch ob der Brenner richtig einsetzt und ob die Pumpe überhaupt läuft. Und dann sind auch noch die Heizkörper zu entlüften.
Dabei merkt man dann vielleicht auch, dass Thermostat nicht schaltet oder der Heizkreislauf blubbert. Dann allerdings wäre ein Check durch den Fachmann ratsam.
Dienstag, Oktober 07, 2008
Student ‘Sorglos’
Weg von Hotel Mama und doch gesichert!
“Kürzlich macht’ ich Abitur, doch wie schaffte ich das nur...?” - Und schon ist er Student, der Herr Sohn. Und auch wenn die Tochter ihre Füße inzwischen unter den Tisch der Studenten-WG stellt, kann sie für einige Zeit günstig oder sogar kostenlos mit-versichert sein.
Vor Aufnahme des Studium sind nicht nur die monatlich erforderlichen Finanzen zu bestimmen, sondern auch die allgemeinen Lebens-Risiken zu checken.
Mindestens zwei Versicherungen sind abzuschließen: eine Kranken- und
eine Haftpflicht-Versicherung. Weitere Policen sind empfehlenswert.
Haftpflicht
Gibt es auch keine gesetzliche Pflicht, sich gegen Ersatzansprüche versichern zu müssen, ist die Haftpflicht allemal bürger-gesetzlich.
Wer einen Schaden an Sachen oder Personen verursacht, muss mit seinem Vermögen und seinen Einkünften bis zur Pfändungsgrenze aufkommen. Kinder über 18, die vorher nicht berufstätig waren, sind bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung über die privaten Haftpflicht der Eltern abgesichert. Wehr- und Zivildienst gelten in dieser Zeit nicht als Berufstätigkeit.
Krankenversicherung
Sind Kinder schon als Schüler über die Eltern bei der gesetzlichen KV mit-versichert, kann dies bis zum 25. Lebensjahr bleiben. Danach gilt auch beim Studium, dass der Studierende sich selbst versichert. Gleiches gilt für Studenten, die monatlich mehr als 400 Euro verdienen.
Alle Krankenversicherungen bieten einen Studententarif, der bei 55 Euro plus Pflegeversicherung liegt und bis zum Abschluss des 14. Semesters oder dem 30. Lebensjahr gilt.
Bafög-Empfänger erhalten für die Krankenversicherung einen Zuschuss. Wer bereits als Jugendlicher privat versichert war, kann dies auch bleiben.
Hausratversicherung
Eine “Hausrat” leistet dann, wenn nach Einbruch oder Einbruch mit Diebstahl. Schaden entstanden ist. Das nun ist bei teurer Ausstattung und hochwertigen Geräten eher der Fall als in der normalen Studentenbude.
Kfz-Versicherung
Bei eigenem Auto während des Studiums lässt sich Prämie sparen, wenn der Wagen als Zweitwagen der Eltern zugelassen ist. Verbunden damit ist eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse.
Auslandsschutz
Bei einem Studienaufenthalt oder einem Auslandssemester reicht die gesetzliche KV gegen die Risiken aus Krankheit oder Unfall nicht. Haben normale Auslandsreise-Krankenversicherungen immer auch eine Frist-Begrenzung, sollte für einen längeren Aufenthalt im Ausland eine spezielle Police abgeschlossen werden.
Sonntag, Oktober 05, 2008
Elterngeld - für sie, für ihn, für beide!
Seit Januar 2007 hat das Elterngeld das bisherige Erziehungsgeld abgelöst. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, kann weiterhin Erziehungsgeld beantragt und auch bezogen werden.
Ist nach der Geburt eines Kindes das monatliche Einkommen der Eltern geringer als zuvor, kann das Elterngeld 67 Prozent davon bis zu maximal 1.800 Euro ausgleichen. Diesen Anspruch über mindestens 300 Euro haben auch nicht erwerbstätige Elternteile. Für Geringverdiener, Mehrkind-Familien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld darüber hinaus erhöht.
Maßgebend für die Höhe des Elterngeldes ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.
Nicht mitgezählt bei diesen zwölf Kalendermonaten werden die Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie die Monate, in denen aufgrund einer schwangerschafts-bedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist.
Statt dieser nicht zählenden Monate werden weiter zurück liegende Monate für den Durchschnitt einbezogen. Bezogenes Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses werden auf das Elterngeld voll angerechnet.
Für alle Arbeitnehmer und Gleichgestellte
Elterngeld gibt es für berufstätige Väter oder Mütter, für Beamte, für Selbstständige und erwerbslose Elternteile, für Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern können Adoptiv-Eltern, in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades (wie Urgroßeltern, Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) Elterngeld erhalten.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
* ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
* nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
* mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
* einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Elterngeld kann ein Elternteil für höchstens für zwölf Monate beantragen. Anspruch auf 14 statt 12 Monatsbeträge haben die Eltern, die im Wechsel vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen möchten (Partner-Monate). Anspruch darauf besteht, wenn sich bei den Eltern in den Bezugsmonaten das Einkommen durch reduzierte Arbeitszeit während der Elternzeit oder im Mutterschutz mindert. Dann ist auch Teilzeitarbeit während der Partner-Monate zulässig, wenn die Arbeitzeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Bezugsmonats nicht überschreitet.
Neben Sozialleistungen, die vom Einkommen abhängen, wie dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag, erhalten Berechtigte zusätzlich 300 Euro Elterngeld.
Entgelt-Ersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Rentenzahlungen, die während des Elterngeldes für das Einkommen vor der Geburt gezahlt werden, mindern das Elterngeld, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet.
Sind Unterhaltsansprüche festzustellen, wird das Elterngeld auf beiden Seiten nur berücksichtigt, soweit es den Betrag von 300 Euro monatlich übersteigt.
Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich gestellt werden und kann von jedem Elternteil jeweils einmal gestellt werden. Dis muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes erfolgen, doch werden rückwirkende Zahlungen nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Patchwork-Familie
Nach Trennung und Scheidung richtig schützen
Familie, eheähnliche Gemeinschaft, Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft - die typische Familie ist zwar in der Mehrzahl, doch Vater, Mutter und zwei Kinder muss nicht mehr aus dem “ersten Guss” sein. Die Wirklichkeit bildet auch Tausende Patchwork-Familien ab.
Viele Beziehungen mit Kindern - was immer der Einzelne als der Neue mitbringt - sind “bunt zusammengewürfelt” wie das Textil, nach dem sie benannt sind.
Materielle Sicherheit und der Schutz vor den Risiken des Alktags sollten dann aber auch in der neuen Konstellation berücksichtigt werden.
Bei der Sicherung von Personen und Risiken der neuen Partnerschaft müssen dann auch Versicherungen geändert und einige eventuell neu abgeschlossen werden, manche Risiken fallen weg.
Grundsätzlich gehört auch in der Patchwork-Familie alles versichert, was für einen selbst oder die Familie zum finanziellen Schaden führen könnte.
Haftpflicht auf Rang eins
Wichtigste Versicherung wie in jeder Familie ist auch hier die private Haftpflicht. Hier reicht in einer Patchwork-Familie eine Police. Ein Partner kann den neuen Lebensgefährten oder die neue Lebensgefährtin und die Kinder in seine Haftpflicht mit aufnehmen. Das gilt auch für die Hausratversicherung.
Hierfür ist zu prüfen, ob unter neuem, gemeinsamem Dach die Versicherungssumme aufgestockt werden muss, um eine ausreichende Deckung zu erhalten.
Auch bei der Kfz-Versicherung muss man bei veränderten Lebensverhältnissen darauf achten, dass die bisher vereinbarte Nutzung des Fahrzeugs dann auch zur neuen Situation passt.
Risiko mit fallender Summe
In einer Patchwork-Familie ist vor allem auch ratsam, dass der Hauptverdiener seine “neuen” Angehörigen gegen das Risiko des “Früh-Ablebens” absichert.
Geschieht dies nicht, müssten Hinterbliebene erhebliche Einbußen für den weiteren Lebensstandard hinnehmen.
Laut Statistik stirbt jeder fünfte Deutsche, bevor er das 65. Lebensjahr erreicht. Sind die Kinder noch minderjährig, in der Ausbildung oder im Studium, verträgt die Haushaltskasse das bisher Gewohnte meist nicht mehr.
Auch für Patchwork-Familien ist deshalb eine Risiko-Lebensversicherung - ohne Leistungssumme mit dem vereinbarten Schlussalter - sehr interessant, weil der Hinterbliebenenschutz als günstig gilt. Die individuellen Situation bestimmt, wie hoch die Todesfallsumme sein sollte.
Wer ein Haus gebaut oder eine Wohnung gekauft hat, sollte eine “Risiko"-LV mit fallender Summe vereinbaren; grad so, wie sich der Schuldenstand nach unten entwickelt.
Aktuelle Geldanlage - Gibt es Renditen ohne Risiko?!
Hektik-Panik-Stress! Turbulenzen im internationalen Finanzsystem! - Das aber sollte nicht zum Normalfall werden, wenn Verbraucher mit großer Besorgnis ihr Geld anlagen. Wie sicher sind aber Geldanlagen in der “Bank-Pleiten und Looser-Epoche” 2008 ? Wie reagieren aktuell (Oktober 2008) Kapital- und Geldmärkte? Mit dem kritischen Blick auf Rendite-Ziel, Partner und Betrag kann sich das Risiko, können sich Verluste minimieren.
Bundeswertpapiere
Nichts ist sicherer als Geldanlagen beim Bund. Schließlich kann ein Staat nicht im klassischen Sinne Pleite gehen. Anders als früher, müssen Anleger bei der Bundesfinanzagentur ihr Geld nicht mehr auf mehrere Jahre festlegen. Bei der Tagesanleihe ist das Kapital täglich verfügbar und im Zinssatz mit Tagesgeldkonten vergleichbar. Daneben reizen auch Finanzierungsschätze (Laufzeit zwei Jahre), Bundesobligationen (fünf Jahre), Bundesschatzbriefe (sechs und sieben Jahre) und Bundesanleihen (zehn Jahre).
Festgeld
Festgeld bei deutschen Banken ist vergleichbar sicher. Bei einer Anlagedauer zwischen drei und zwölf Monaten rentiert sich der angelegte Betrag zwischen vier und fünf Prozent Zinsen. Das Geld bei deutschen Instituten ist in aller Regel durch den Einlagensicherungsfonds der Banken in großem Umfang abgesichert. Ausländische Banken als Schuldner sichern oft nur bis zu einem bestimmten Betrag ab.
Immobile Werte
Gebäude und Grundstücke können auch eine sehr sichere Anlage sein. Schließlich erwirbt der Anleger hier eine wirkliche Sache. Beim Haus- oder Wohnungskauf ohne eigene Nutzung sollten Anleger aber stets wie bei der selbst genutzten Immobilie auf den Standort achten.
Bei Immobilien in guten Lagen, bei denen ich ein Wertzuwachs abschätzen lässt, geht wenig schief. Acht geben sollten Anleger jedoch bei sogenannten Erwerbermodellen. Dabei handelt es sich meist um ältere Wohnanlagen, die von Investoren vermarktet werden. Hier sind oft versteckte Kosten zu erwarten.
Investmentfonds
Anleger streuen mit Investmentfonds ihr Kurs-Risiko deutlich breit, weil nicht nur in Aktien-Beteiligung eines Unternehmens investiert wird. Das Fonds-Management kauft eine Vielzahl von Papieren, investiert damit in verschiede Branchen oder bildet Börsenindizes ab. Geht’s mit der Branche in den Keller oder der Markt, der einem Index zugrunde liegt, verlieren auch Fonds entsprechend an Wert.
Aktien
Mit dem Kauf von Aktien setzen Anleger ihr Geld dem Risiko aus, dass sich ihre Beteiligung wie das Unternehmen entwickelt und der Kapitalmarktreagiert. Wer noch vor Monaten mit seiner Anlage auf Bank-Aktien setzte, musste wohl deutliche Buch-Verluste oder aber realisierte Verluste hinnehmen. Die Papiere brachen dramatisch ein. Niedrige Kurse bieten aber auch eine Chance einzusteigen.
Bei Anlegern, die in Aktien und Fonds investierten, sind gute Nerven Voraussetzung, denn das Risiko gilt als hoch.
Edelmetalle
Gold gilt meist immer erst in Krisenzeiten als sicherste Anlage, wenn auch ohne direkte Rendite. Ähnlich wie Aktien unterliegen Rohstoffpreise starken Kursschwankungen. Der Goldpreis markierte im März 2008 ein Allzeit-Hoch von 1000 US-Dollar je Feinunze (31,1 Gramm); rutschte dann aber wieder auf rund 750 Dollar ab.
Zertifikate
Mit Zertifikaten spekulieren Anleger darauf, wie sich bestimmte Aktien, Finanzprodukte oder Börsenindizes entwickeln. Seit geraumer Zeit auch durch die Gäste in Talk-Shows und die Interview-Partner immer häufiger als “Wette” charakterisiert.
Rechtlich gesehen handelt es sich um Schuldverschreibungen, die von bestimmten Banken herausgegeben werden. Doch die Verlustrisiken werden von den Sicherungseinrichtungen der Banken nicht getragen. Der Anleger “spielt” selbst auf volles Risiko. Zertifikate gelten als besonders komplizierte und risikoreiche Geldanlage. Es sind meist Derivate, das heißt, es sind nur rein abgeleitete Wertvorstellungen real verlaufender Entwicklungen, an denen man aber eben nicht beteiligt ist.