Sicherheit
Samstag, Februar 27, 2010
Jedes Jahrgängers Pflicht: Kapitalisiert oder „nur“ Risiko?
„Älter werden ist nichts für Feiglinge“, soll einst die US-Schauspielerin und Autorin Mae West zum Sinnspruch gemacht haben. Mit zunehmendem Lebensalter, mit dem Anspruch auf Karriere, Familie und finanzielle Sicherheit muss der Einzelne immer auch seine Risiken aus Beruf, Freizeit, Gesundheit und Teilnahme am Straßenverkehr einschätzen.
Wer sich zum materiellen Schutz seiner Angehörigen für eine Lebensversicherung entscheidet, der sichert das Lebens- oder besser auch das Todesfall-Risiko einer versicherten Person wirtschaftlich ab. Damit bietet die Lebensversicherung zum einen den finanziellen Schutz der Familie beim „Frühableben“ des für den Unterhalt in erster Linie Veranwortlichen und auch den rentierlichen Kapitalzufluss im Erlebensfall des Schlussalters. Trotz vieler Varianten an Lebensversicherungen sind die bekanntesten die Kapital- und die Risiko-Lebensversicherung. Die eine mit dem Anspruch, nach Ende der Laufzeit deutlich mehr ausbezahlt zu bekommen als die Summe aller geleisteten Beiträge; die andere mit der Verpflichtung des Versicherers, beim Ableben einer Personen innerhalb einer bestimmen Laufzeit - zehn, 12 oder auch 25 Jahre - eine zuvor vereinbarte Summe auszuzahlen, die im Zusammenhang mit Restschulden aus einer Finanzierung auch fallend sein kann.
Die „Zusätze“ zu einer Lebensversicherung sind recht zahlreich, wie die Unfalltod-Zusatzversicherung, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Pflege-Renten-Zusatzversicherung zeigen. Wer solcherlei abschließt sollte bedenken, dass das monatliche Einkommen und der Lebensstandard im Laufe der Zeit meist wachsen, was auch dynamisch höhere Beiträge bei wachsenden Ansprüchen an der Versorgung im Alter möglich macht.
Die „Kapitalisierte“ kann „kassiert“ werden
Wer das vereinbarte Schlussalter als Versicherter erreicht, bekommt eine garantierte Versicherungssumme ausbezahlt und kann zudem auf sogenannte Überschussleistung hoffen. Da liegt auf der Hand, dass die eigentliche Todesfall-Versicherung zur Erlebensfall-Versicherung wird. Damit wird eine Kapitallebensversicherungen für die Sicherung des möglichst hohen Lebensstandards im Alter zur private Altersvorsorge.
Die Risiko versichert nur den Todesfall
Bei der beitragsgünstigeren reinen ‘Todesfall’-Versicherung gilt für die versicherte Person, dass nach deren Ableben während deren Laufzeit eine feste oder auch im Verlauf gefallene Summe meist an eine Gläubigerbank geleistet wird. Risikolebensversicherungen werden also genutzt, um begünstigte Hinterbliebene, die Familie oder das Unternehmen des Verstorbenen abzusichern. Auch Kombinationaus einer Kapital- und Risikolebensversicherung sind möglich, wobei die eigentlich verschiedenen Betrachtungen zu frühem Tod und langem Leben versichert werden. Nur bei der klassischen Risikoversicherung wird aus den Beiträgen kein rentierliches Kapital für den nach Ablauf „Überlebenden“ gebildet.
Fazit: Vorteil beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Möglichkeit, den Lebensstandard und den subjektiven Anspruch an die materielle „Wohlfahrt“ im Alter durch kapitalbildende Lebensversicherung oder Investment-Lebensversicherung zu sichern oder auch, dass Familie oder Hinterbliebene mit deutlich geringerer Schuld durch die Versicherungsleistung einen ansonsten auftretenden Vermögensmangel mit all seinen Konsequenzen nicht erfahren müssen.
Donnerstag, Februar 25, 2010
Kapitalisierte Leben o d e r Früher war alles besser….
„Die Schärfe des Werkzeugs bestimmt die Rentabilität des Betriebes“ war einst das Motto desjenigen, der den Fahrtenschreiber entwickelte, der bei Kienzle gefertigt wurde. Wenn heute die Kunden von Lebensversicherern nach ihrer Rentabilität fragen, dann werden sie auch in 2010 spüren, wie eben die globalen Werkzeuge der globalen Finanzkrise ganz subjektiv und subtil auf den Einzelnen gewirkt haben oder noch wirken.
Sieben Jahre ist es her, dass die großen Anbieter für Lebensversicherungen zuletzt die Gesamtverzinsung, die Überschussbeteiligung zurücknahmen, für 2010 ergibt sich damit eine geringere Verzinsung. Für Experten ist klar, dass dies alle Gesellschaften in ähnlicher Weise so praktizieren werden. Anpassungen und Korrekturen gab es schließlich immer auch schon in den vergangenen Jahren.
Was nun aber bedeutet die Reduktion? Der Sparanteil wird zum Beispiel nur noch mit 4,3 statt wie bisher mit 4,5 Prozent verzinst. Dies bezieht sich auf den Betrag der Prämien, der sich als Differenz nach Abzug der Kosten und des Aufwands für den Risikoschutz ergibt. Hinzu gerechnet werden „Schluss-Überschussanteile“ am Ende der Laufzeit und Beteiligungen an den stillen Reserven, für die jedoch nicht von vornherein garantiert wird. Was für den Verbraucher wichtig ist, ist aber gerade der Wert der Überschussbeteiligung.
Wenn der Kapitalmarkt „schlecht zahlt“
Gerechtfertigt wird die schwächere Rendite damit, dass ein niedriges Zinsniveau auf den Kapitalmärkten zu wenig Margen hergibt. Und weil nicht damit gerechnet wird, dass absehbar die Zinsen deutlich steigen, wird der Trend anhalten. Und weil die Entscheidung der Großen im Versicherungs-Business immer auch Signalwirkung für die Branche haben, lehnt man sich als Wettbewerber nicht aus dem Fenster, bevor nicht die größten deutschen Lebensversicherer ihre Zahlen veröffentlicht haben.
In klaren Zahlen beweisen Ablaufleistungen aus 2008, wie groß die Unterschiede zwischen den Anbietern sein können: Gab es bei der Debeka für einen 30-Jahres-Vertrag noch 112.617 Euro, bot die Allianz 89.972 und die Ideal 79.700 Euro. Im Durchschnitt liegt derzeit eine aktuelle Ablaufleistung nach 30 Jahren bei 88.673 Euro - zweitausend Euro weniger als noch vor einem Jahr. Bei Abschlussalter 30 und Schlussalter 60 wurden dabei pro Jahr angenommene 1.200 Euro einbezahlt. Macht zunächst nur mal ‘unverzinst’ auf 30 Jahre „schlappe 36.000 Euro“. Würden sich Verbraucher nicht nur ausnahmsweise, sondern vorher immer gut informieren, könnten einige mehr erfahren, dass stets 5 von 10 der großen und größten Lebensversicherer nicht zu den ganz starken Anbietern zählen.
Dienstag, Februar 23, 2010
Immobile Schnäppchen und keiner will sie haben!
Da mag kein Häuslebauer dran denken und auch der Käufer einer Eigentumswohnung hat den schlechtesten Fall meist nicht im Visier. Immobilien können dann zu einem Klotz am Bein werden, wenn sie dringend verkauft werden sollen, das Objekt aber keinen Käufer findet. Einer der Gründe - wie in Fürth, wo das Versandhaus Quelle als Arbeitgeber ausfiel - ist, dass Schuldner arbeitslos werden.
Vor allem in strukturschwachen Regionen gehen die Immobilien-Angebote zahlenmäßig nach oben, doch die Objektwerte gehen nicht mit. Zu viele Hausbesitzer versuchen ihre Immobilien loszuwerden, weil sie den monatlich verpflichtenden Kapitaldienst aus Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Doch die Käufer sind selbst bei einer Zwangsversteigerung kaum zu finden. Da bleiben die bisherigen Eigentümer auf ihrem Objekt sitzen, veranlassen Tilgungsaussetzung oder auch, dass die Zinsen der Schuld zugerechnet werden sollen. Da siegt der Fatalismus über das eigentliche Wollen und auch über das finanzielle Können.
Auch fixe Kosten bleiben Pflicht
Abgesehen von den Verpflichtungen für die Gläubiger sind auch die Nebenkosten wie Grundsteuer und Energie ein zusätzlicher Brocken. Denn auch der zählt bei den Eigentümern zu den fixen Kosten, auch wen man sparsam sein will. Ganz abgesehen von den Kosten für Instandhaltung und Pflege, die man mit geringem Einkommen oder der Transferleistung von der Arbeitsagentur nicht mehr bringen kann.
Wohneigentum aufgeben für die Insolvenz
Die frühere Wunsch-Immobilie, die meist als mietsparende Altersvorsorge gedacht war, wird zum Problem, denn für ein von Schulden befreiendes privates Insolvenzverfahren müsste sie verkauft werden. Doch woher einen Käufer nehmen, wenn dies nicht einmal bei der Zwangsversteigerung gelingt?
Da kann ein Blick ins BGB helfen: Paragraph 928 regelt, wie man bisheriges Eigentum aufgibt. Unter “Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus” steht zu lesen “(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt und dieser in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.”.
Pflicht bleibt beim Eigentümer
Doch der Weisheit letzter Schluss ist dies auch nicht. Bekannt wurde das Prozedere zuletzt dadurch, dass die Eigentümerin einer baufälligen Scheune alle Ansprüche daran aufgab. Doch ihre Wohngemeinde wollte die Immobilie auch nicht nicht haben.
Da sind dann Kreis oder Gemeindebeamte schnell bei der Sache: Der Eigentümer bleibt solange in der Pflicht, wie kein neuer Eigentümer gefunden wird. Was im BGB nicht steht: Der Fiskus hat keinesfalls die Pflicht zur Aneignung, sondern lediglich das Recht dazu.
Montag, Februar 15, 2010
Zinsen sind Ausgabe und Aufwand…
Wer sich verschuldet, achtet meist auf den Preis, den er für die Nutzung von Geld oder Sachen zahlen muss. Dies ist umso mehr des Schuldners Pflicht, als die Laufzeit gleich über mehrere Jahre geht, ja länger als ein Jahrzehnt dauert.
Aktuell liegen Kredite mit 12-15-jähriger Zinsbindung tatsächlich im Trend. Gut für Bauherren, die sich so das aktuelle Zinstief langfristig sichern können, auch wenn diese Art der Finanzierung effektiv etwas teurer wird. Was über Jahre als Klassiker galt, nämlich Immobilien-Kredite mit 10-jähriger Zinsbindung, darf und wird sich derzeit mit dem momentanen Zinstief ändern. Denn wer den Zins unten weiß, der mag nicht daran denken, dass es in absehbarere Zukunft gleich mit höheren Zinsen erwischt. Und so planen die Käufer oder Bauherren von Immobilien langfristiger. Wer sich auf Tiefstand befindliche Kreditzinsen gleich 15 bis 20 Jahre sichert, ist einige Zeit vor einer Anschlussfinanzierung zu höheren Zinsen geschützt.
Macht ‘nen 40er mehr pro Monat!
Um sowohl für Gläubiger wie auch für den Schuldner ein partnerschaftliches, weil ausgewogenes und ausgleichendes Verhältnis zu finden, hat ein “Lafri-Kredit” dann aber auch einen leicht höheren Preis. Wer auf lange Zeit Kredite vergibt, der lässt sich dies dann auch mit einem Aufschlag bezahlen: So wird eine 15-jährige Laufzeit um rund 0,3 Prozentpunkte teurer als eine 10-jährige. Das nun macht bei einem Kredit über 150.000 Euro und längerer Planungssicherheit während all der 180 Monate Laufzeit 40 Euro zusätzlich pro Monat.
Kündigung nach zehn Jahren möglich
Wer eine lange Zinsbindung bevorzugt, der hat noch ein Vorteil auf seiner Seite. Da ist zum einen der tatsächlich günstige Zinssatz oder aber die Möglichkeit, nach 10 Jahren umzusteigen. Trifft nämlich die Vermutung nach steigendem Zinsniveau während der Laufzeit nicht zu, können Darlehen, für die 15- oder 20-jährige Laufzeit vereinbart wurden, nach zehn Jahren einmalig ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden. Das garantiert ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, auf dessen Anwendung auch die sonst übliche Vorfälligkeits-Entschädigung als finanzieller Ausgleich für eine vorzeitige Kündigung nicht anfällt.
Dienstag, Januar 05, 2010
Prämien contra Sparen wollen
Risiken lassen sich subjektiv nicht vergleichen
Wenn die großen Discounter zum Jahreswechsel Bügelordner, Textmarker und Dokumentenhüllen anbieten, dann ist nicht nur der Termin zum Steuerbelege sortieren gekommen, sondern auch Zeit, mal wieder den Versicherungsstatus für sich und seinen Partner oder eben für die gesamte Familie zu bestimmen.
Schließlich sind es die Hinweise der Verbraucherorganisationen, die immer mal wieder darauf hinweisen, dass es im Bestand des individuellen Haushalts doch den einen oder anderen „Geldfresser“ gibt, statt denen - wenn sie erst entdeckt sind - schon mal “Hunderte von Euro gespart werden könnten.
Ob das nun als „Werbung“ dafür gilt, dass Versicherte ihren Policen-Ordner prüfen sollen, weil zum Ende des Jahres der eine oder andere Vertrag ausläuft, den zu kündigen gemäß Vereinbarung gar nicht zeitgerecht wäre, oder ob man nur ans Sparen nicht aber ans Versichert-Sein denkt - so leicht sind die Feststellungen gar nicht zu treffen. Schon gar nicht auf die Schnelle zum 1. oder zum 2. Januar.
Was die konkrete Seite angeht, so liegen die Schätzungen beim Bund der Versicherten (BdV) bei 400 Euro pro Jahr, die der Durchschnittsdeutsche sparen könnte, wenn er nur erst prüft, wie er versichert ist und wie er es günstiger sein könnte oder sollte. Von der Branche wird ein solcher Wert angezweifelt, denn der Nachholbedarf bei der Altersvorsorge gilt als noch nicht gedeckt, weshalb der Einzelne sich noch stärker daran orientieren sollte. Wie es sich genau verhält, liegt wohl bei der Risikoeinschätzung, dem Bedarf und den verfügbaren Mitteln, so auch die Versicherungsexperten bei den Verbraucherzentralen. So soll jeder seinen Bedarf individuell prüfen und er wird dabei wohl feststellen, dass 400 Euro kaum gespart werden können. Als zutreffend gilt jedoch, dass Leistungen und Beiträge je nach Anbieter recht unterschiedlich ausfallen können.
Das Potenzial, gewisse Beiträge zu sparen, gilt dennoch als gegeben. Zum Grundschutz gehört allerdings weder die Handy-Versicherung, nicht zwingend die Glasbruchschutz und auch nicht der unklare Schutz gegen “häusliche Notfälle”. Nimmt man die Zahlen der Versicherungswirtschaft als Fakt, dann gaben die Deutschen 2008 je Kopf 1800 Euro aus, was 150 Euro pro Monat macht. Und da gehört bei den meisten die Kfz-Versicherung und die (teure) Rechtsschutz schon dazu…
Donnerstag, Dezember 31, 2009
Baugeld: Niedrig und günstig in 2010!
“Wir bieten mehr als Schuld und Zinsen!”, lautete ‘vor Urzeiten’ ein Werbeslogan der Volksbanken. Mit einiger Ironie wurde daraus: Wir bieten mehr als Sie schulden und zinsen… Heute lässt sich auch ohne markante Werbung ein Blick auf die zu erwartenden Baugeldzinsen in 2010 wagen. Und was meinen die Zinsexperten zur jüngsten Marktentwicklung und den Folgen für Baugeld-Konditionen? Worauf ist von Immobilienkäufern und Eigenheimern im neuen Jahr unbedingt zu achten?
War das Jahr 2009 überschattet von der Finanzmarktkrise und der Rezession in den USA und in Europa, was bei den Notenbanken die Leitzinsen in den Keller drückte, haben die Fast-Null-Zins-Politik und die sinkenden Renditen von Staatsanleihen zu historisch niedrigen Baugeldzinsen in Deutschland geführt. Mit klarem Vorteil für Bauherren und Immobilienkäufer.
Für die kommenden Monate in 2010 muss als entscheidend gelten, woran die Zentralbanken ihre Leitzinspolitik ausrichten. Viel ändern wird sich bei der Europäischen Zentralbank und deren Leitzins von 1,0 in den nächsten sechs Monate wohl nichts.
Baugeld-Konditionen mit kurzen Laufzeiten bleiben demnach relativ stabil; wer sich für seine Zinskonditionen langfristig festlegen will, der muss eher mit Schwankungen rechnen. Käme im zweiten Halbjahr die erste Leitzinserhöhung, macht dies dann auch beim Baugeld weitere Prozentpunkte aus. Wer als Bauherr und Immobilienkäufer aktuell entscheiden will, der sollte 2010 gleich nutzen, um noch günstige Baugeldkonditionen für einen möglichst langen Zeitraum festzuschreiben. Das erlaubt dann bei niedrigen Zinsen auch punktuell eine höhere Tilgung und Schuldenabbau.
Als bisherige Top-Konditionen von unter 4,5 Prozent effektiv gehörten die Zinssätze für lange Laufzeiten Ende 2009 zu den tiefsten der vergangenen 50 Jahre. Ein Darlehen über 150.000 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren kann selbst bei einer Tilgung von 2 Prozent mit einer Monatsrate von 800 Euro bedient werden. Für 200.000 Euro läge die Rate bei 1.050 Euro.
Folglich sollten auch Darlehensnehmer, die bereits im Eigentum sind, das Frühjahr 2010 nutzen, mit unabhängigem Berater klären, wie bei einer Anschlussfinanzierung ein Zinsanstiegs-Risiko vermeidbar sein könnte. Trotz derzeitiger Zinsbindung für die nächsten 12 bis 60 Monaten können Anschlussfinanzierer bereits 2010 aktuell niedrige Zinsen nutzen - abhängig von der Vorlaufzeit auch durch Baukredite ohne Bereitstellungszinsen oder über Forward-Darlehen.
Mittwoch, Dezember 30, 2009
Vom Rohbau zum Neubau - lieber gleich versichern!
Was liegt, steht, hängt oder baumelt nicht alles auf einer Baustelle. Und warum prangt auf den meisten Baustellen ein Schild, dessen Text man im mittleren Alter wohl schon auswendig kann: Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder! - Und? Haften sie wirklich? Wer haftet für Personenschäden, die Angehörige und Bauhelfer widerfahren, sofern doch jede Menge Eigenleistung erbracht wird?
Früh richtig versichern schützt!
Da ist eine Bauherren-Haftpflicht doch wohl selbstverständlich. Denn bereits während der Bauphase sollte für ausreichend Schutz gesorgt sein. Schutz gegen Personenschäden eben. Und für den Fall des Sachschadens - bei Unwetter, Feuer und Materialfehler - bietet die Gebäude-Neubauversicherung oder auch eine “kombinierte Bauversicherung” eine optionale oder eben auch eine optimale Lösung.
Auch wer als Kollege, Freund oder Verwandter beim Bau mithilft, kann also zusätzlich versichert werden. Ein Schutz auch, der mögliche Schadenersatzklagen vermeidet, denn wenn sich ein Bauhelfer auf der Baustelle verletzt, dann muss der Bauherr und künftige Eigentümer haften.
Was als Pflicht nicht versäumt werden sollte, ist die Meldung derjenigen, die beim Bauen mehr oder weniger regelmäßig mitwirken. Dies hat bei der Berufsgenossenschaft nach geleisteten Arbeitsstunden zu erfolgen, was dann allerdings auch einen Beitrag nach sich zieht. Aber allemal besser, als vom ‘bösen Nachbarn’ verpetzt zu werden und nachmelden zu müssen. Das kann gar eine Ordnungswidrigkeit sein, die ihrerseits noch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung werden kann.
Inhaltlich deckt eine Gebäude-Neubau-Versicherung die Schäden beziehungsweise den Aufwand aus Elementarereignissen, durch Vandalismus, unbekannten Eigenschaften des Baugrundes und bei Konstruktions- sowie Materialfehlern. Keine Deckung wird in der Regel ausgesprochen, wenn Mängel und grobe Fahrlässigkeit zur Ursache von Schäden wurden.
Die Deckungssummen und die Ansprüche des Bauherren bestimmen die Beiträge, allerdngs sollte eine Unterversicherung vermieden werden. Dies nämlich würde im Schadenfall für den Versicherungsnehmer zu Kosten führen, die ihn als unversicherten Rest treffen….
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also auch hier, wenn es um Leistung. Ausschluss, Laufzeit, Risiko und Prämie geht. Beitragsunterschiede sind auf jeden Fall gegeben, was den Preisvergleich herausfordert. Geht dann die Bauphase in die Wohn- und Nutzungsphase über, ist an die Gebäude- und Haftpflicht-Versicherung zu denken, wenn doch mal irgendwann Gäste, Verwandte, Zulieferer oder gar der ‘Boschtle’ zu Schaden kommen sollten. Gut wohnen heißt eigentlich auch immer sicher wohnen.
Samstag, Dezember 26, 2009
Bei Restschuld-Versicherung Widerruf beachten!
Bei Krediten gibt es immer zwei Seiten: Die des Darlehensgebers bzw. Gläubigers und die des Darlehensnehmers bzw. Schuldners. Fordert der Darlehensgeber bei zweifelhafter, weil unsicherer Zukunft seines Schuldners eine Restschuld-Versicherung, gelten beide Verträge als verbundenes Geschäfte. Dies hat jüngst der BGH entschieden (Az.: XI ZR 45/09), weil in der Rechts-Literatur und auch in den Instanzgerichte die Frage noch nicht zweifelsfrei beantwortet wurde.
Im strittigen Fall nahm die klagende Bank ein Ehepaar wegen Rückzahlung eines gekündigten Darlehens in Regress. Die beiden hatten mit dem Darlehensvertrag einen Restschuld-Versicherung bei erhöhter Darlehenssumme vereinbart. Deswegen vertraten sie vor Gericht die Auffassung, dass beide Verträge verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden würden.
Dieser Tatsache habe jedoch die Widerrufsbelehrung bei verbundenen Geschäften nicht entsprochen, weshalb man noch zum Widerruf des Darlehensvertrages berechtigt sei. Dieser Argumentation stimmte der BGH zu. Beide Verträge bildeten deswegen eine “wirtschaftliche Einheit”, weil aus dem Darlehensbetrag teilweise auch die Restschuldversicherung bedient werden sollte, so die Richter. Um aufzuklären, inwieweit und in welcher Höhe der Klägerin ein Anspruch gegen die Beklagten zusteht, nachdem diese wirksam den Widerruf des Darlehensvertrages erklärten, der sich auch auf den verbundenen Restschuldversicherungsvertrag erstreckt, wurde der Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Bankenfachverband entwarnt!
Trotz dieses Urteils geht der Bankenfachverband nicht davon aus, dass es gleich massenhaft zu Kündigungen bestehender Kreditverträge kommen wird. Wenn nämlich Verbraucher ihren Kreditvertrag widerrufen, ist der Kreditbetrag sofort fällig, was bei eventueller Umschuldung des Kredits den Verbrauchern erhöhte Konditionen brächte. Zudem würden Verbraucher bei einem Widerruf ihres Kreditvertrags mit sofortiger Wirkung ihren Versicherungsschutz verlieren. Wer dies so entscheide und veranlasse, der muss nun bei einem allgemeinen Arbeitsmarkt-Risiko als Kreditnehmer abwägen, ob die Versicherung nicht lieber doch bleiben solle oder ob in jedem Fall für den Kapitaldienst haften will.
Statistisch gilt nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung GfK, dass 27 von 100 Schuldner eines Ratenkredits eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben. Das Geschäft mit Ratenzahlungen machen zumeist die 57 Kreditbanken des Bankenfachverbandes. Sie finanzieren privaten Konsum und gewerbliche Investitionen, insbesondere Fahrzeuge. Das Volumen beträgt nach deren Angaben mehr als 115 Milliarden Euro, die an Verbraucher und Unternehmen ausgeliehen sind. Dies nun macht einem Anteil von 48 Prozent aus, mit dem man Marktführer in der Konsumfinanzierung sei.
Donnerstag, Dezember 03, 2009
Gesetzlich versichert beim Betriebsfest?
Wer nicht mehr zu den jüngeren Arbeitnehmern zählt, der kennt den Begriff des “incentives” vielleicht noch nicht. Wird er aber zum Weihnachtsfeier-Wochenende auf die Burg und dort ins Burg-Restaurant mit anschließender Übernachtung eingeladen, darf er sicher sein: die Mitarbeiter sind auch während der Betriebsfeier gesetzlich versichert.
Der Schutz vor Schäden durch Unfall umfasst damit nicht nur die Arbeit selbst und den Weg dorthin, sondern auch Betriebsfeste wie die Weihnachtsfeier. Dies bestätigte jüngst der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Der Versicherungsschutz gilt also auch dann, wenn der Arbeitgeber besonders originell feiern lassen will und die Mitarbeiter beim Outdoor-Event - einem Segeltörn oder beim Rafting - einem höheren Unfall-Risiko aussetzt. Sollte es zu Schäden kommen, übernimmt die BG die Kosten für Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Sie würde bei einer Behinderung als Folge auch eine Rente zahlen. Stets vorausgesetzt, dass die Veranstaltung von der Geschäftsleitung gebilligt und gefördert ist und der oder die Chefs ebenfalls teilnehmen. Wird im Verlauf des Ereignisses dieses als beendet erklärt (oder gilt ein fester Zeitpunkt als Finale), gilt ein Versicherungsschutz nur noch für den direkten Heimweg.
Ausgenommen von dieser gesetzlichen Regelung sind Personen, die nicht als Festangestellte gelten, die also nur ein angestelltenähnliches Arbeitsverhältnis haben wie Pauschalisten oder feste Freie. Dürfen Angehörige von Mitarbeitern an der Fete teilhaben - oder auch deren Gäste - sind diese während einer Weihnachtsfeier nicht gesetzlich unfallversichert.
Bull-Riding gegen den Chef
Was nun nicht passieren sollte, ist, dass sich die Mitarbeiter Gefahren aussetzen, die sie selbst geschaffen haben. Dann nämlich gibt es keinen Versicherungsschutz. Dazu könnte Bull-Riding zählen, das unsachgemäße Abschießen von Feuerwerkskörpern usw. Wer bei der Betriebsfeier zu stark trinkt und betrunken nach Hauses fährt, trägt sein Unfall-Risiko natürlich allein. In diesem Fall ist ein Taxi oder eine Fahrgemeinschaften die bessere Lösung.
Maßgeblich für den intakten Versicherungsschutz ist darüberhinaus die Art der Veranstaltung. Mutiert die Weihnachtfeier zu einem vermeintlichen Wettkampf pseudo-sportlicher Übungen mit erheblichem körperlichen Einsatz, kann dies schnell zur versicherungs-rechtlichen Grauzone werden. Auch für “organisierte Turniere” gilt der Versicherungsschutz nur bedingt. Damit die BG für Schäden aus dem gesetzlichen Unfallschutz überhaupt haftet, muss die Veranstaltung allen Mitarbeitern offen stehen.
Mag der Chef die gemeinsame Skitour, die Nacht- und Abenteuer-Wanderung oder sonstige Aktivitäten durchführen, die ein “Mindestmaß an körperlicher Fitness” voraussetzen, muss gelten, dass wegen ungewöhnlicher Anforderungen eben alle und nicht nur Teile der Belegschaft mitmachen. Andernfalls entfällt auch hier der Versicherungsschutz.
Am besten also: vor Beginn des Events spricht man mit dem Versicherungsträger, damit Mitarbeiter auch bei “ungewöhnlichen Betriebsfeiern” versichert sind und sicher sein können.
Montag, November 23, 2009
Eigenheim bietet sichere Altersruhe
Ersparte Miete erlaubt Rentenalter mit finanziellen Vorteilen
Auch ohne die Schlagzeilen, die Tatsachen und die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wäre der beständige Wunsch nach Wohneigentum stark wie schon immer. Das belegt eine der jüngsten Allensbach-Umfrage zur Altersvorsorge, wonach 63 von 100 Berufstätigen ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung als “besonders sicher” empfunden.
Aktuell wohnen 50 von 500 Deutschen in den eigenen vier Wänden, von denen noch viele Mieter träumen. So steigt die Zahl derer im Vergleich zum Vorjahr, die zum Ziel haben, mittelfristig ins eigene Heim zu ziehen.
Bei der Begründung steht dann auch für 90 von 100 Mietern ganz vorne, dass man unabhängig sein will vom Vermieter, dass man lieber in die eigene Tasche zahlen, dass wahrscheinlich ein Wert verbleibe, den man vererben könne und dass Wohneigentum Vorsorge fürs Alter bedeute.
Auch ohne die gestrichene Eigenheimzulage ist festzustellen, dass der Staat beim Bau einer Immobilie noch immer fördert und zinsbegünstigte Darlehen auf Bundes- und Landesebene bietet. Dabei bleiben sämtliche Erträge aus der eigenen Immobilien - Mietersparnis, Wertsteigerung oder staatliche Zulagen - steuerfrei. Wer als Mieter freie Mittel in Wertpapieren oder Versicherungen anlegt, der muss in der Regel die Erträge versteuern (Abgeltungsteuer). Dagegen bleibt das Wohneigentum für die private Altersvorsorge also deutlich interessanter.
Gründe fürs Wohneigentum
Vergleicht man auf längere Sicht Mieter und ‘junge’ Eigenheimer, ist zu erkennen, dass Mieter auf den ersten Jahren finanziell im Vorteil liegen. Anfängliche Nebenkosten bei Bau oder Kauf sind für den Eigenheimer “verloren” und auch die monatlichen Belastungen sind über Jahre deutlich höher als bei der Miete. Die Betrachtung kehrt sich erst nach ungefähr 18 bis 20 Jahren um. Dann hat der Eigentümer seinen ersten Vermögensvorteil: Mit zunehmender Restschuld-Tilgung wird dann der Vorsprung im Eigenheim größer.
“Mietfrei” zu sein, ist ein weiterer Grund, in eigenen Wänden zu wohnen. Mit dem Blick des noch jungen Erwachsenen gilt dies eher als schwaches Argument, doch im höheren Alter bringt das mietfreie Wohnen in einer Immobilie, die frei von Schulden ist, kräftige Vorteile. Als monatlich ersparte Miete berechnete das Statistische Bundesamt beim Einpersonen-Haushalt 519 und bei Ehepaaren 613 Euro.
Stimmen zudem gepflegte Qualität und Wohnlage, darf der Eigentümer davon ausgehen, dass der Wert seiner Immobilie langfristig steigt.
Aktuell (November 2009) sind die Konditionen zur Finanzierung für selbst genutzte Häuser und Eigentumswohnungen günstig wie selten. Ein Baudarlehen mit durchschnittlich 4,25 Prozent ist auf zehn Jahre zu haben.
Gute Chancen für Mehr-Kind-Familien
Seit Juli 2008 ist durch das Eigenheimrentengesetz auch der Weg frei, selbst genutztes Wohneigentum durch die Riester-Förderung zu begünstigen. Dies gilt für Spar- und Tilgungsleistungen bis 2.100 Euro jährlich (abzüglich der Zulagen). Berechtigte erhalten eine jährliche Grundzulage von 154 Euro; für jedes Kind 185 Euro. Sind Kinder nach 2008 geboren, erhöht sich dieser Betrag auf 300 Euro pro Kind. Nach Berechnung von Stiftung Warentest kann eine Familie, die mit zwei Kindern in 20 Jahren eine Immobilie abbezahlt, in derselben Zeit Riester-Zulagen bis zu 13.560 Erhalten. Fließt dieser als Tilgung aufs Darlehenskonto, spart die Familie bei 5,5 Prozent Kreditzinssatz weitere 10.000 Euro an Zinsen. Leider wissen wohl nur 50 von 100 Bundesbürger überhaupt etwas von dem sogenannten “Wohn-Riestern”.
Donnerstag, November 19, 2009
Wie die “klassische Leben” den Hausbau finanziert
Was zu Lebensversicherungen als populäres Wissen gilt, nämlich die Unterscheidung in die kapitalisierte Version und die mit “nur Todesfall-Risiko” - bei denselben Summen die eine teurer, die zweite günstig - kann für den Hausbau nur im kapitalisierten Fall der Finanzierung und der Tilgung dienen.
Wer für 20 oder mehr Jahre ab dem Zeitpunkt des Hausbaus eine Versicherung abschließt oder eine Bestehende aufstockt, der sichert zum einen seine Familie, bietet zum anderen der geldgebenden Bank damit eine erhebliche Sicherheit und praktiziert damit eine besondere Variante für den anschließenden Kapitaldienst.
Während der Laufzeit der Baufinanzierung muss nämlich zu den laufenden Zinsen nicht zwingend auch eine Tilgung geleistet werden. Statt die Schulden laufend zu senken, wird die “ersparte Tilgung” in gleichen Beträgen in eine Lebensversicherung einbezahlt. Diese Beiträge, die als Sonderausgaben ganz oder zum Teil bei der Steuererklärung als einkommens-mindernd angerechnet werden, verzinsen sich über die Laufzeit der Lebensversicherung. Tritt das Schlussalter ein - zum Beispiel 55 oder älter - wird die durch Zession an die Bank abgetretene LV zur Tilgung verwendet.
Eine solche Kombination aus Lebensversicherung und Baufinanzierung ist sinnvoll bei eher hohem Steuersatz des Bauherrn und wenn die Immobilie ganz oder teilweise vermietet wird. Dann nämlich können die Zinsen des Darlehens gegen die Mieteinnahmen angerechnet werden. Und weil die Tilgung ausgesetzt wurde, bleiben die Darlehenszinsen bei Zinsfestschreibung für zehn oder mehr Jahre oder auch nach Anschlussverträgen für die gesamte Laufzeit (ziemlich oder nahezu) gleich hoch. Das sichert dem Bauherrn den Steuervorteil über die gesamte Laufzeit.
Doch sollen Nachteile nicht verschwiegen werden: Wird die Auszahlung im Erlebensfall fällig und soll mit der doch recht hohe Summe getilgt werden, tritt dieser Fall in erwarteter Höhe nur dann ein, wenn sich die Überschussprognosen der Lebensversicherung nicht schlechter entwickeln als geplant. Im schlechtesten Fall reicht die ausgezahlte Summe nicht aus, um das Darlehen voll zu tilgen.
Und die Vorteile?
Bleibt der Zinssatz über die Laufzeit konstant, erlaubt dies dem Bauherrn eine klare Kalkulation über die monatliche Belastung. Zusätzlich ist zur Finanzierung gegenüber den Angehörigen ein Todesfallschutz gegeben. Gilt die Überschussentwicklung der Lebensversicherung als günstig, ist mit Erreichen des Schlussalters die Leistungssumme höher als die zu tilgende Summe. Geht man also bei den Prognosen von hohen Überschussbeteiligungen aus, darf dies nicht zu einer Tiefzinsphase während der Laufzeit kommen. Dann nämlich werden durch die weniger rentablen Anlagen beim Versicherer die Überschussanteile niedriger als geplant und erwartet. Das ausgezahlte Kapital der Lebensversicherung reicht dann eventuell nicht ausreicht, um das Darlehen komplett zu tilgen; der Differenzbetrag muss auf andere Weise getilgt werden. Eine verlängerte Baufinanzierungsphase ist denkbar.
Dienstag, November 17, 2009
Hausbau: Günstig darf nicht billig werden!
Ist das Geld aktuell auch billig, bleibt der Bauherr dann aber doch in vielen Fällen schwach. Schwach in seiner Liquidität, was dazu führt, dass nur “billig gebaut” wird, was sich dann aber meist als ungünstig erweist.
Wird an der falschen Stelle gespart, macht sich dies später mit überhöhtem Energieverbrauchs oder mit teurer Sanierung zunächst latenter Baumängel bemerkbar. Wird dagegen der Bau hochwertig ausgeführt, erspart man sich Folgeschäden und kann bei den Nebenkosten durch Energieverbrauch allerhand sparen.
Wer beim Hausbau an der falschen Stelle spart, den treffen während der Nutzung später deutlich überhöhter Heizkosten oder es wird teuer, aufgetretene Baumängel zu beseitigen. Verlässt man sich auf Studien, dann entfallen neun von 100 Baumängeln auf die Wärmedämmung und weitere zehn von 100 auf die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Dabei fallen die Komponenten Fenster, Türen und Dach besonders auf.
Was zu Mängeln führt
Ursachen für spätere Baumängel können in der Planung wie auch in der Ausführung liegen; das kann sich in überhöhte Heizkosten beweisen oder dass die Heizungsanlage zu gering dimensioniert ist. An Wärme oder Kältebrücken, an undichten Stellen und in der Folge feucht eingebauter Dämmmaterialien steigt die Gefahr, dass Wände oder Decken schimmeln. Das kann zu hohen Sanierungskosten führen und in Extremen sogar zur Unbewohnbarkeit von Gebäuden oder deren Teile.
“Quali” bei Handwerkern
Für Spezialisten gibt es keine Frage: Bei der Entscheidung für Handwerksbetriebe ist sorgfältig vorzugehen und auf deren Qualifikation zu achten. Auch empfiehlt sich eine begleitende Qualitätskontrolle von unabhängiger Seite, denn Mängel am Bau kann man frühzeitig erkennen, bevor Wände und Verkleidungen vieles unsichtbar machen….bis der Zahn der Zeit daran nagt..
Donnerstag, November 05, 2009
Hallo, Rentner! Steuererklärung Ja oder Nein?
Neue Steuerregeln für Renteneinnahmen und die demnächst bevorstehende Kontrolle durch die Finanzverwaltung “bedroht” viele Rentner und macht diese unsicher. Gegen dieses ungute Gefühl bieten die Vereinigte Lohnsteuerhilfe VLH e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO), einer Lobby-Organisation für Senioren, Rentner und Pensionäre, und der Renten Service der Deutschen Post allen interessierten Rentnerinnen und Rentnern einen Steuer-Check im Internet an.
Wird bundesweit in über 2.800 Beratungsstellen der VLH nach wie vor viel gefragt zur neuen Rentenbesteuerung von Ruhegehaltsempfängern, so benötigen viele Rentner Informationen auch dazu,
* wann eine Einkommensteuererklärung verpflichtend wird,
* welche Steuer-Sparmöglichkeiten sich ergeben,
* was passiert, wenn keine Steuererklärung abgegeben worden ist oder was ist,
* wenn versehentlich nicht sämtliche Bezüge erklärt worden sind.
Wegen dieser Unsicherheiten, wegen der Ängste und wegen des großen Informationsbedarfs der Rentner hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ein Internet-basierter Check-Up-Angebot ins Netz gestellt.
Schon seit langem bietet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. die steuerliche Beratung und erstellt auf Antrag die Einkommensteuererklärung. Wie bei allen Lohnsteuerhilfevereinen geschieht dies im Rahmen einer Mitgliedschaft, wenn Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Renten gegeben sind und die Nebenkosten aus Überschuss-Einkünften wie Vermietung oder Zinsen 13.000 Euro bei Alleinstehenden oder 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Die Mitglieds-Beiträge sind in diesem Sinne sozial gestaffelt und liegen zwischen 32 und 240 Euro. Bis zum 30. Juni 2010 entfällt die Aufnahmegebühr für Rentner.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V (BAG-SO) vertritt 101 Verbände mit ca. 13 Mio. älteren Menschen als deren Mitglieder.
Rentner ans Netz!
Der Steuer-Check ist auf den Internetseiten der BAGSO unter www.bagso.de/steuern.html, der des Renten Service unter www.rentenservice.de/steuern und der der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. unter www.vlh.de zu erreichen.
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist mit fast 500.000 Mitgliedern und rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen bundesweit der größte Lohnsteuerhilfeverein. Der Verein betreut seine Mitglieder als Arbeitnehmer und Rentner bei deren Einkommen-Steuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Der Renten Service der Deutschen Post AG sorgt dafür, dass monatlich rund 25 Millionen Renten pünktlich an über 19 Millionen Rentenempfänger ausgezahlt werden. Außerdem erhalten die Rentenempfänger im Internet nützliche Informationen zu Themen rund um die Lebenswelt älterer Menschen und die Rente. Weitere Infos www.rentenservice.de .
Mittwoch, Oktober 28, 2009
Neuer Verbraucherschutz für Alter und Pflege
Wohn- und Betreuungsvertrags-Gesetz seit Oktober in Kraft
Was die Soziologie längst weiß, ist der Politik manchmal fremd geblieben: Kinder und Senioren bedürfen des besonderen Schutzes - der besonderen Förderung die einen und der besonderen Fürsorge der anderen.
Mit dem neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz stärkte die Bundesregierung den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Das vom Bundesministerium für Familie vorgelegte Gesetz trat am 1. Oktober 2009, dem internationalen Tag des älteren Menschen, in Kraft.
Wird es künftig konsequent angewendet, soll es davor schützen, bei Verträgen benachteiligt zu werden, die geschlossen werden, wenn Wohnraum mit Betreuungs- oder Pflegeleistungen überlassen wird.
Nach ministeriellem Anspruch sollen Menschen im Alter, bei Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung so selbstbestimmt und selbstständig wie möglich leben. In ihrer Vita waren und sind ältere Menschen ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft, weshalb auch im fortgeschrittenen Alter die Weichen für ihren Lebensabend zu stellen sind. Dazu benötigen die Senioren und die Angehörigen in besonderen Maße Transparenz, Verlässlichkeit und Sicherheit. In diesem Sinne markiert das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz den Verbraucherschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-Einrichtungen und es stärkt den Schutz derjenigen, die sich für eine neue Wohn- und Betreuungsform entscheiden.
Konsequente Vorschriften
Maßgebliche Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes sind:
* Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch auf vorherige Informationen in leicht verständlicher Sprache über Leistungen, Entgelte
und das Ergebnis von Qualitätsprüfungen;
* Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und schriftlich abgeschlossen;
* eine Befristung ist nur zulässig, wenn sie den Interessen des Verbrauchers nicht widerspricht;
* das vereinbarte Entgelt muss angemessen sein; ein höheres Entgelt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf der Begründung;
* bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs muss der Unternehmer einen angepassten Vertrag anbieten; Ausnahmen bedürfen der
gesonderten Vereinbarung;
* eine Kündigung des Vertrages durch die Einrichtung ist nur aus wichtigem Grund möglich; für Verbraucher gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.
Durch das neue Gesetz wurden die Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiterentwickelt. Künftig kommt es nicht mehr auf die Einrichtungsform an, maßgeblich sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen.
Wer wird geschützt?
Mit der Reform werden nicht nur mehr als 700.000 Menschen geschützt, die in Pflegeheimen leben, sondern auch alle Menschen, die vertraglich im “Betreuten Wohnen” leben. Dazu ist Bedingung, dass zum überlassenen Wohnraum auch das Vorhalten von Pflege- oder Betreuungsleistungen vereinbart ist.
Gesetzlich ausgenommen sind Verträge, bei denen zum Wohnraum ausschließlich allgemeine Leistungen zur Betreuung vertraglich vereinbart sind, wie Pflege, Notruf- oder hauswirtschaftliche Versorgung.
Mittels einer Übergangsvorschrift wird sichergestellt, dass die neuen Regelungen erst sieben Monate nach ihrem Inkrafttreten auf Alt-Verträge nach bisherigen Heimrecht angewandt werden. Für Altverträge anderer Art wie Miet- und Dienstverträge im Bereich des Betreuten Wohnens gilt das Gesetz auch künftig nicht.
Montag, September 28, 2009
Höhere Renten übers “verkaufte” Wohn-Eigenheim
Die materielle Zukunfts-Sorge ist weit verbreitet. Konkreter, aber auch zweifelhafter wird’s nur, wenn Paare daran denken, wer von beiden einmal verwitwet wird leben müssen. Bis dahin bietet Personen und Paaren mit Wohneigentum der “Immobilienverzehr” eine der Möglichkeiten, das Einkommen im Alter zu sichern und zu erhöhen.
Mit “Immobilenverzehr” ist gemeint, dass Hausbesitzer aus ihrem Wohneigentum eine lebenslange Rente machen können, sofern sie das wollen. Das kapitalisierende Modell stammt - wie könnte es anders sein - aus den USA, ist schon weit verbreitet und könnte auch in Deutschland populär werden.
Doch noch können Bundesbürger mit dem Begriff “Immobilienverzehr” wenig anfangen, weil sich der Markt dafür sich erst noch entwickeln muss.
Wer sich in Südbaden und am Bodensee dafür interessiert, dem bietet die “Stiftung Liebenau” den Immobilen-Verzehr als “Zustifter-Rente” an. Spezialisten bei den Immobilienportalen schätzen, dass sich der Markt in absehbarer Zukunft entwickeln wird und dann auch die Universal-Banken das Interesse der Kunden auf sich ziehen.
Das Modell aus den USA lässt sich leicht erklären: Der Immobilien-Eigentümer verkauft seinen Besitz an eine Bank mit dem Grundpfandrecht des lebenslangen Wohnrechts und einer monatlichen Rente aus der Verkaufssumme. Verstirbt der Kunde, wird das Objekt verkauft und “die Rechnung geht auf”. Das Risiko für die Bank liegt aber dennoch im unwägbaren Lebensalter des Kunden.
Gelten in der Republik die Renten inzwischen gesetzlich als fix, das heißt sie werden nicht mehr sinken, ist die Rente aus dem bisherigen Wohneigentum das Zusatz-Einkommen bei sinkender Kaufkraft der Rentner, die dereinst die Immobilie erspart haben. Die soziale Umgebung kann bleiben, und in Fällen von kinderlosen Ehepaaren, deren Zahl steigt, gibt es auch keine Erwartungen ans Erbe, das sehr oft erwartet wird. Das nun erhöht die Bereitschaft für den Hausverkauf.
Was nicht vergessen werden sollte ist die Absicherung durch eine zusätzliche private Pflegeversicherung, die mindestens das maximale Risiko der Pflegstufe III absichern sollte und wenn möglich auch die beiden Pflegstufen I und II nach Unfall oder Krankheit.
So wird also auch bei der “Zustifter-Rente” die Immobilie verkauft, woraus eine Rente fließt und der Käufer sich auch um die künftige Instandhaltung kümmert. Der Wert der Rente wird über den Verkehrswert der Immobilie bestimmt, orientiert sich am Alter des Kunden und sieht einen Risikoabschlag vor, der logischerweise ein hohes Lebensalter des Kunden deckt. Einfaches Beispiel: Eine 70-jährige im Eigentum einer Immobilie über 400.000 Euro kann eine Zusatzrente von monatlich etwa 800 Euro bis ans Lebensende erwarten. Die Zielgruppen sind somit auch Alleinstehende oder Paare ab Mitte 60 bis 80, deren Wunsch es ist, mehr Kaufkraft zu haben als nur die materielle Sicherheit aus Haus oder Hof.