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Mittwoch, Mai 11, 2011

Freitag der 13. aus Sicht der Assekuranz

Freitag der 13. steht bevor. Wer abergläubisch ist, macht einen großen Bogen um schwarze Katzen und Leitern, sucht die Nähe zum Schornsteinfeger oder verkriecht sich für 24 Stunden gut vermummt im Bett, um jedem Unglück aus dem Weg zu gehen. Gleich, welche Taktik man sich zurechtlegt: Nötig wäre es eigentlich nicht. Denn laut Zurich Versicherung passiert an jenen unheilvollen Tagen mit der magischen Zahl weit weniger als angenommen. „Unsere Analyse zeigt, dass Freitage, die auf den 13. eines Monats fallen, im Schnitt sogar weniger Schadenmeldungen aufweisen als andere Tage“, erklärt das Unternehmen.

Dass eine Versicherung sich näher mit dem Thema Freitag der 13. befasst, sollte nicht verwundern. Schließlich müssen die Assekuranzen in aller Regel für die Unglücke aufkommen, die an diesem Tag passieren. Die private Haftpflichtversicherung hätte vermutlich gut zu tun, ebenso die Hausrat- und die Kfz-Versicherung, wenn es sich wirklich um einen Tag handeln würde, der von Pleiten, Pech und Pannen geprägt wäre. Dem ist aber nicht so. Das zeigen gleich mehrere Statistiken, wobei die Zurich Versicherung regelmäßig zu diesem Thema forscht und ihre Daten veröffentlicht.

„Im Schnitt der letzten beiden Jahre haben wir an allen Tagen einer Woche, außer an Freitagen, rund 2.150 Schäden verzeichnet. An Freitagen hingegen waren es im selben Beobachtungszeitrum etwa zehn Prozent mehr“, sagt Rüdiger Hackhausen, Vorstandsmitglied und Schaden-Experte der Zurich. Freitage scheinen es also wirklich in sich zu haben – mit einer Ausnahme: Wenn der Tag auf einen Dreizehnten fällt. Dann sind es 2.100 Schäden pro Tag und damit weniger als an anderen Wochentagen. Die „13“ scheint ohnehin eher eine Glückszahl zu sein. In den vergangenen Jahren landeten am 13. Tag des Monats im Schnitt „nur“ 1.800 Schadensmeldungen auf den Schreibtischen der Versicherungen.

Posted by Andre on 05/11 at 02:13 PM
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Donnerstag, Dezember 23, 2010

Endlich mal erklärt: Investmentfonds

Die Zahl der Bundesbürger, die sich mit “übriger Kaufkraft” die Beteiligung an einem Investmentfonds (IF) leisten, dürfte deutlich kleiner sein als die Zahl derer mit Sparbuch, Plus-Sparen oder Bausparvertrag. Schließlich gilt der IF als “komplexe Geldanlage”, die man eher den Geübten, den Profis, überlassen sollte.

Das nun gilt dann wieder eher für die Fonds-Manager, weil sich ein Fonds grundsätzlich für Jedermann eignet - unabhängig von Anlagetyp, Lebenssituation und Zukunftsplänen. Denn die Regeln sind eigentlich ganz einfach: Auch wenn kein Investmentfonds dem anderen gleicht, folgen alle klaren Regeln.

Ein Investmentfonds kann dann zustande kommen, wenn sich von vielen Anlegern Geld für einen “großen Topf” sammeln lässt. Die Summe der zunächst unspezifischen Beteiligungen wird vom Fondsmanager verwaltet, der dann über die “Streuung der eigentlichen Anlage”, der “Investitionen in…” entscheidet. Wer als Sparer weder Zeit noch Lust, das Geschehen an den Märkten und Börsen unmittelbar und eben Tag für Tag zu verfolgen, der kann in Fonds seine Möglichkeit sehen, über Anteile am Fonds aus mehreren renditestarken Anlagen seinen Erfolg zu ziehen. Die Entscheidung wird ihm abgenommen und muss nicht wie beim individuellen Kauf von Wertpapieren über Charts und ad hoc-Mitteilungen der Unternehmen beobachtet werden.

Am Ziel orientiert!

Orientiert an Art und Zielrichtung kauft der Fonds Aktien, Anleihen, andere Wertpapiere oder mietsichere Immobilien. Dabei konzentrieren sich einige Fonds auf Branchen, Länder oder Regionen und investieren beispielsweise nur in Deutschland oder Europa, andere sind auf einzelne Rohstoffe oder Dienstleister spezialisiert. Weil nun ein Fonds das angelegt Kapital in verschiedene Werte “streut”, können die Rendite-Ergebnisse, also Gewinne und eventuelle Verluste, gegeneinander verrechnet werden, was das Risiko mindert.

Eine solche Risikostreuung ist gesetzlich vorgeschrieben, wie sie sich bei der persönlichen Direktanlage in Wertpapiere oder Immobilien kaum darstellen lässt. Mit seiner Anlagesumme erwirbt jeder Anleger Anteile am jeweiligen Fonds und erhält je nach Kaufpreis eine bestimmte Menge an Fondsanteilen. Kein Fondsanteil ist bevorzugt, was eben auch kleine Sparer beruhigen kann. Bei unterschiedlicher Gewichtung verschiedener Anlagen im jeweiligen Fonds unterscheiden sich Investmentfonds dann auch in Sicherheit bzw. Risiko und in den Renditeerwartungen. Wer also anlegt, sollten sich informieren, welcher Fonds am besten zu seinen persönlichen Sparzielen passt.

Infos über “Nur für alle.“

Im Oktober 2010 startete eine Kampagne auf Initiative der Fondsgesellschaften unter dem Dach des Fondsverbands BVI, womit die Scheu der Anleger gegenüber Fonds abgebaut werden soll. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass Fonds eine Geldanlage sind, die sich für alle eignet - unabhängig von Anlagetyp, Kaufkraft, Personenstand und Zukunftsplan.

Weitere Anbieter- und produktneutrale Informationen über www.nur-fuer-alle.de.

Posted by wob. on 12/23 at 12:12 PM
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Sonntag, Dezember 12, 2010

Und der Riester-Vertrag lohnt sich doch…

Lieber „riestern“ statt „hartzen“, meinte jüngst ein 20-jähriger Auszubildender zum Industriekaufmann. Da fiel ihm wohl ein, was ihm der Versicherungsmakler mehrfach schon gedeutet hatte: Riestern heißt ein finanzielles Polster fürs Alter anlegen. Und weil auch der Staat dies fördert, wird „riestern“ zur lohnende Altersvorsorge. Bei der Fülle an Riester-Angeboten fällt es jedoch schwer, die richtige Variante zu wählen.

Riester-Varianten sind getestet

Was nun wurde bereits „getestet“ und welche wesentlichen Ergebnisse kamen dabei raus? Bei den fünf Riester-Angeboten - die Riester-Banksparpläne, die Riester-Fonds-Sparpläne, die klassische Riester-Rentenversicherungen als Fondsprodukt, die Riester-Bausparverträge und das Riester-Darlehen - bleiben bei einigen Bürgern dann aber doch Zweifel wegen der noch immer nachwirkenden und wohl auch weiterhin latenten Banken- und Finanzmarktkrisen.

Riester-Renten-Versicherungen werden unterschieden in die klassische Variante mit einer garantierten Verzinsung des Spar-Anteils. Hier fließen die laufenden Beiträge des Sparers vor allem in die Anlage festverzinslicher Wertpapiere, was die Zusage einer Mindestrente auf Basis des Garantiezinses schon von Anfang an ermöglicht. Bei der Riester-Fondspolice, auch fondsgebundene Riester-Rentenversicherung, muss der Anbieter den Erhalt der Einzahlung einschließlich der Zulagen zu Rentenbeginn garantieren.
Weitere Renditen hängen vom Kapitalmarkt ab und und von den Verwaltungskosten der jeweiligen Anbieter. So fließen Kundengeld meist in Investmentfonds, die aber als Fondspolicen oft zu teuer sind, ihre Auswahl ist meist nur mäßig. Zu empfehlen ist deshalb, sich entweder eher auf einen Riester-Fondssparplan oder auf empfohlene Fonds-Policen zu verlassen.

Riester auch für die Immobilie

Weil die Riester-Rente als private Altersvorsorge eingeführt wurde, dient sie eben diesem Ziel und erhöht die Ruhestands-Bezüge. Beim „Wohn-Riestern“ können die eingezahlten Beiträge auch für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Dies geschieht durch Sparer, die einen Riester-Bausparvertrag abschließen, um später erst eine Immobilie kaufen wollen und jenen, die sofort mit einem Riester-Darlehen finanzieren. Es ist also auch möglich, mit Wohn-Riester eine Immobilie zu finanzieren, ohne zuvor erst den Riester-Vertrag anzusparen. Die staatlichen Zulagen können ebenfalls direkt in die Tilgung eines Riester-Darlehens fließen, was die Finanzierung maßgeblich vergünstigen kann.

Der Eigenanteil für eine komplette Riester-Förderung beträgt vier Prozent des Bruttoeinkommens im Vorjahr minus der staatlichen Zulagen aber höchstens 2.100 Euro pro Jahr. Wer wenig oder gar nichts verdient, wird auf auf mindestens 60 Euro im Jahr verpflichtet. Diese Förderung entspricht der anderer Riester-Verträge. Die Grundzulage beträgt 154 Euro. Für Kinder im „Kindergeld-Alter“ bekommt ein Elternteil bis zu 185 Euro Zulage für Kinder, die vor 2008 geboren worden sind und 300 Euro für Nachwuchs, der nach 2008 das Licht der Welt erblickt hat. Steuermindernd wirkt der Eigenanteil, der abgesetzt werden kann. Riestern kann jeder, der gesetzlich rentenversichert ist

Die Riester-Rente als kapitalgedeckte Altersvorsorge benötigt Zeit, weshalb früh mit dem Sparen anzufangen ist. Wer bis zu seinem 25. Lebensjahr abschließt, bekommt einmalig eine Extra-Zulage in Höhe von 200 Euro. Fürs „Riestern“ die private Rentenversicherung aufzulösen ist nicht sinnvoll, da dabei relativ hohe Verluste drohen. Sinnvoll wäre es dagegen, die private Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen und die Riester-Rente zu beginnen.

Riester-Fonds-Sparen - oder doch anders?

Junge Leute bis 30 haben viel Zeit bis zum Ruhestand und können die Bewegungen auf dem Markt der Wertpapiere verkraften. Damit wird die Ertragschance höher als beim Festzinssparen. Aber man sollte darauf achten, dass man wirklich einen Riester-Fondssparplan abschließt oder eine sehr gute Riester-Fondspolice, weil es auch viele Fondspolicen gibt, zu denen nicht geraten werden kann. Es geht zwar kein Geld „futsch“, aber es lässt sich oft besser anlegen.

Ein Riester-Bausparvertrag ist für den sinnvoll, der wirklich ein Haus kaufen oder eine Wohnung finanzieren will. Dabei sollte dann aber die komplette Förderung pro Jahr genutzt werden. Wer seine Pläne ändert, sollte neu entscheiden.

Mit dem Ableben des Versicherten vor Auszahlung der Riesterrente oder kurz nach Auszahlungsbeginn der Riester-Rente ist das Geld nicht weg. Wegen der Todesfallvereinbarung kann angespartes Kapital dem Hinterbliebenen auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen werden. Gibt es nicht den Ehepartner sondern andere Personen als Erben, müssen diese die Förderung zurückzahlen, können aber das Kapital erben.
Grundsätzlich sind Riester-Verträge so ausgelegt, dass sie flexibel auf jede Lebenssituation eingestellt werden können. Höhere Einkommen wie niedrigere Einkommen führen zu unterschiedlichen Beitragszahlungen. Und auch das befristete Aussetzen für Beiträge ist gewährleistet.

Angespartes Riester-Kapital auf andere Verträge dieser Art zu übertragen, ist eher nicht zu empfehlen, weil erste Kosten nicht erstattet werden. Zudem sollte dabei beachtet werden, dass alles eingezahlte einschließlich Zulagen mindestens zu Rentenbeginn vorhanden sein muss.

Posted by wob. on 12/12 at 12:20 PM
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Dienstag, November 16, 2010

Vorsicht bei ” verdeckten Bauherrenmodellen”

“Bauen” und “vertrauen” liegen für die eigenen vier Wände dicht beieinander. Denn beim Bauen geht es allzu oft ums Sparen. Und eben dazu bieten Bauträger “ersparte” Kosten bei den zugehörigen Verträgen, wenn der Kauf von Grundstück und Haus in zwei Verträgen abgewickelt wird. Ein Prozedere, durch das vermeintlich Grunderwerbsteuer und Notarkosten reduziert werden. Ein solch “verdecktes Bauherrenmodell” kann jedoch auch deutlich teurer werden.

Bei günstigen Zinsen sich das eigene Heim zu leisten ist wohl derzeit (November 2010) günstig wie selten zuvor. Grund genug, bei hohen Mietpreisen in City-Lagen sich ans immobile Eigentum zu machen. Wenn jedoch von Bauträgern mit einem “verdeckten Bauherrenmodell” geworben wird, ist Vorsicht angezeigt. Hierbei wird nämlich der Kauf eines schlüsselfertigen Wohnobjekts in zwei separate Verträge aufgeteilt. Da ist zum einen der notariell beurkundete Grundstückskauf und in der Folge ein Bau- bzw. Werkvertrag mit dem Verkäufer oder einem Bauunternehmer in “enger Verbindung” zum Verkäufer. Als Vorteil wird damit geworben, dass “Häuslebauer” Grunderwerbsteuer und Notarkosten sparen könnten. Wird die Sachlage - Hauskauf oder Hausbau - in zwei Verträge gesplittet, kann dies jedoch wirtschaftliche und rechtlich unangenehme Folgen haben.

Schutz des Käufers gefährdet

Wird nämlich der Grundstückskauf vom Bauvertrag getrennt, dann ist die rechtliche Regelung der MaBV, der Makler- und Bauträgerverordnung, nicht anwendbar und der Käufer ist im Gegensatz zum “normalen Geschehen” nicht geschützt. Wird nämlich schlüsselfertig samt Grundstück als eine Einheit gekauft, ist dies als sog. Bauträgervertrag verbrieft. Darauf ist die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) anwendbar, die den Käufer insbesondere im Falle der Insolvenz des Bauträgers schützt. Der nämlich darf Zahlungen vom Käufer erst dann erhalten, wenn der Kauf eines lastenfreien Grundstücks für den Käufer gesichert ist und die Baugenehmigung vorliegt. Bezahlt wird dann nach Baufortschritt oder wenn der Käufer durch eine Bankbürgschaft abgesichert ist.

Damit kein Vertrag unwirksam wird

Wird jedoch “aufgespalten”, könnte dies dazu führen, dass Grundstückskauf und auch Bauvertrag unwirksam würden, weil der Käufer das Grundstück wohl ohne den Bauvertrag nicht gekauft hätte. Sind beide Verträge unwirksam, kann die Gewährleistung bei Mängeln an Haus bzw. Grundstück entfallen. Und auch der Schutz der notariellen Beurkundung wäre gefährdet, weil der Notar gesetzlich verpflichtet ist, einen fairen Vertrag zu bewirken und über Risiken und rechtliche Folgen zu belehren. Werden aber Verträge “getrennt”, fehlen meist die Vereinbarungen für mögliche Vertragsstörungen…

Wertloses Grundstück?

Schließlich will der Käufer das Grundstück nur erwerben, um darauf das gewünschte Haus zu errichten. Kommt es dazu, dass z.B. die Baugenehmigung nicht erteilt wird oder der Bauunternehmer insolvent wurde, sind die bisherigen Ausgaben für den Bau meist endgültig “futsch” und dem Käufer bleibt ein vorerst “wertloses Grundstück”. Auch verhilft das “verdeckte Bauherrenmodell” nicht dazu Steuern zu sparen. Denn beim Splitting der Verträge - im Gegensatz zum einheitlichen Bauträgervertrag - kommen auf die Bauleistung 19 % Umsatzsteuer zur Grunderwerbsteuer auf den Grundstückspreis. Bei einem einheitlichen Vertrag würde dagegen nur die Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf den Gesamtkaufpreis fällig.

Posted by wob. on 11/16 at 07:00 AM
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Sonntag, November 14, 2010

Höhere Prämien für Wohngebäudeversicherung

Während drei Jahren seiner Gebäudeversicherung zwei Gebäudeschäden wegen Wasserrohrbruch zur Garage nach jeweils eisigen Winterwochen zu melden, kann auch daran liegen, dass tief drunten im Keller ein Wasserhahn nicht dicht war und sich die Leitung wieder über mehrere Wochen füllte.

Dagegen sind Überschwemmungen, Hagelkörner wie Tischtennisbälle, die Hausdächer durchschlagen, oder Herbststürme mit Stärke 12 dann eher die “höhere Gewalt”, die durch Kapriolen des Wetters den Haus-Eigentümern Kummer und Kosten bereiten können. Da ließ nicht lange auf sich warten, dass den Versicherern solcher Schäden die Regulierungen aus dem Plan laufen. Mit der Konsequenz: Einige werden wohl ab 2011 höhere Prämien für Wohngebäude-Policen fordern. Insgesamt Ergebnis einer Umfrage eines Verbraucher- und Finanzportals, wonach man zu dem Schluss kommt, dass auch schon mal dem einen oder anderen Hausherrn mit mehrfacher Schadenshäufigkeit gekündigt wird…

Hohe Schaden-Kosten-Quote

Betriebswirtschaftlich sind jedoch nicht allein die Wetterereignisse für die Schieflage bei den Versicherern maßgeblich, auch der Preiskampf trug zu einer negativen Entwicklung bei. Unter Profis ist dann auch eine durchschnittliche Schaden-Kosten-Quote von 112 Prozent eine ungünstige Zahl: Für jeden Euro an Prämien zahlen Versicherer 12 Cent dazu, um die Regulierungen zu decken. Konten Zinserträge aus angelegtem Beitrags-Kapital dies in den Vorjahren noch ausgeglichen werden, sind diese “Rücklagen”  aufgebraucht. Nicht zuletzt auch deshalb, weil sich die Kapitalanlage der Versicherer in Staatsanleihen bester Bonität nicht mehr ausreichend rentiert.

Wer erhöht? Wer nicht?

Mit höheren Beiträgen - so die Vermutungen - wird folglich für die DEMA, die Deutsche Versicherungsmakler AG gerechnet (z.B. um 5 Cent netto pro Quadratmeter) oder auch bei der R+V Versicherung AG (“im kleineren, einstelligen Prozentbereich”). Und dann ist da noch der Marktführer: Die Sparkassen-Versicherung, so wird spekuliert, will ab 2011 bei rund 130.000 Policen gleich 18 Prozent mehr kassieren. Ob man bei Basler Versicherungen, Interlloyd Versicherungs-AG, InterRisk Versicherungs-AG, Janitos Versicherungs-AG, NV-Versicherungen VVaG, Ostangler Brandgilde Versicherung VVaG, Ammerländer Versicherung VVaG und die Zürich Gruppe Deutschland tatsächlich nicht erhöhen wird, ist gleichfalls Spekulation.

Wer nun eine Kündigung erhält, sollte unverzüglich reagieren, um gegebenenfalls mit höherer Prämie bleiben zu können. Schließlich ist es nach Kündigung durch den einen schwierig, einen neuen Versicherer zu binden. Wer unabhängig von allem wechselt, sollte auf die Konditionen des neuen Vertrages achten. Besonders zu den VVB bei * Rohrbrüchen * Wasserschäden sowie bei der * Übernahme von Gutachterkosten. Auch empfiehlt sich, die Konditionen verschiedener Wohngebäude-Versicherer überhaupt zu vergleichen, denn Policen liegen schnell mal bei 400 bis 500 Euro - je höher der Verkehrswert der Immobilie.

Posted by wob. on 11/14 at 03:08 AM
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Donnerstag, November 11, 2010

Freiwillig in der gesetzlichen AL-Versicherung

Aus begrifflicher Sicht ist da wohl noch Bedarf: Wer ist Selbständiger? Im Sinne der steuerlichen Einkunftsarten gibt es da den Selbständigen mit Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer (man nehme den Bäckermeister) oder die Gesellschafter der inhabergeführten OHG, aber auch denjenigen, der aus selbständiger, freier Tätigkeit wie der des Journalisten, des Homöopathen, des Schauspielers oder des Zauberkünstlers, zwar laufende aber auch unregelmäßige und ungleiche Einkünfte hat.

Wohl für alle “Selbstständigen” gelten ab 1. Januar 2011 neue Regeln, wenn sie sich weiterhin in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung versichern möchten. Im November 2010 berichtet jedenfalls das Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), dass der Bundestag im Rahmen des Beschäftigungs-Chancengesetzes einiges Neue beschlossen hat.

Im Einzelnen

_Wer ab 1. Januar 2011 als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, kann nach fünf Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Versicherung endet auch dann, wenn der Versicherte mit drei Monatsbeiträgen im Rückstand ist. Wer bereits als Selbständiger versichert ist und ab 2011 nicht weiter in der Arbeitslosenversicherung bleiben möchte, erhält bis zum 31. Dezember 2010 ein Sonderkündigungsrecht, das er bis zum 31. März 2011 rückwirkend nutzen kann.

_Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten und nicht mehr einen Monat nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

_Der monatliche Beitrag bemisst sich ab 2011 an der halben und ab 2012 an der vollen Bezugsgröße (= jährlich neu berechnete Rechengröße in der gesetzlichen Sozialversicherung). Damit steigen die Beiträge von derzeit 17,89 Euro (alte Länder) oder 15,19 Euro (neue Länder) ab 2011 auf etwa 38 Euro oder etwa 32 Euro und ab 2012 auf das Doppelte.

_Für Existenzgründerinnen und -gründer ist als Sonderregelung vorgesehen: Innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit zahlen sie die Hälfte vom Betrag: 38 Euro oder 32 Euro.

_Wer ab 2011 zweimal als “Selbständiger” Arbeitslosengeld bezieht, wird in der Regel nicht mehr als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen.

Weitere Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums unter www.existenzgruender.de

Posted by wob. on 11/11 at 05:00 AM
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Montag, November 08, 2010

Tierhalter-Haftpflicht wichtig! Auch für Satiriker…

“Hund ist, wenn bellt!” - Einer solche Definition muss zunächst nichts hinzu gefügt werden. Wohl aber den nachstehenden Versen des poetischen Satirikers. Der hat wohl nur des Reimes wegen die Kosten für einen Hund auf Hundesteuer und Tierarzt reduziert.

Und dabei will der Hund ja tagtäglich auch was zwischen seine Beißerchen und selbstverständlich darf auch die Tierhalter-Haftpflicht auf keinen Fall vergessen werden. Da in unseren Kategorien - wenn auch alphabetisch ganz unten - dann doch auch “Witziges” mit dabei ist, wollten wir unseren Blog-Lesern nachstehende Verse nicht vorenthalten. Die Intention kam dem Dichter beim Lesen eines Artikels samt Bild im Südkurier Konstanz zum “Hundeflüsterer-Seminar”:(http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/villingen-schwenningen/Die-Hundefluesterer-helfen;art372541,4561334)

Herr und Hund im Spiegelbild

Wer schon länger hat ‘nen Hund,
ist wahrscheinlich pumperl x’und.

Bevor er selbst noch Stuhlgang hatte,
steht zwar der Köter auf der Matte,
drängt und schiebt zu sei’m Geschäft,
weil er ansonst auch noch kläfft.

Streicht der Hund dann durch die Hecken,
bleiben hängen üble Zecken,
und dazu an allen Ecken
markiert er auch noch gelbe Flecken.

Tierarztkosten, Hundesteuer,
nicht jedem ist ein Hund geheuer.
Beißt er oder beißt er nicht?
Nein, der Hundeführer stets verspricht.

Nun gut, von mir aus darf ein jeder eben,
sein Leben für das des Hundes geben.

Schlimm wird’s nur, man sieht es häufig,
auch dem Tierarzt ist’s geläufig,
dass der, der ausführt seinen Hund
nichts weiß vom optischen Befund.

Je länger einer hat sein Tier,
er selbst kann oftmals nix dafür,
sieht irgendwann - ja, ei der daus -
der Halter wie sein Köter aus.

Ein jüngster Fall ist eklatant,
der auch noch in der Zeitung stand:
Herr und Hund - wie Hand in Hand -
so richtig an die Wand gerannt.

Einfach ist dafür der Grund:
das Tier ist halt ein Boxer-Hund….

Ich wollt’ das nicht, du liebe Güte,
wer will denn das schon in der Tüte?

(c) by wob.
www.gereimtheiten.de

Posted by wob. on 11/08 at 08:00 AM
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Dienstag, November 02, 2010

Altersvorsorge für Frauen: Wer soll das bezahlen?

Wüsste man, wo einen der Lebensweg hinführt, wäre wohl alles viel einfacher. Und das kann unabhängig davon betrachtet werden, ob es sich um die Vita von Mann oder Frau handelt. Weil nun immer öfter auch „selbstverursachte, gebrochene Berufs- bzw. Erwerbsbiografien“ auftreten und insbesondere auch die Zahl der alleinerziehenden Mütter ein soziologisches Problem ist, wird eigentlich auch die private Altersvorsorge für Frauen zur Herausforderung.

Als vielfältig und anspruchsvoll gilt folglich die Beratung bei unterschiedlichen Lebenswegen und Lebenssituationen. Frauen arbeiten in Vollzeit, haben Kinder oder auch nicht, sind verheiratet, leben als Single, sind geschieden, sind beschäftigt in Teilzeit oder im prekären Minijob oder sind eingebunden in einer eingetragenen Lebensgemeinschaften, was für jedes dieser Lebensmuster einer speziellen Beratung zur optimalen Altersvorsorge bedarf. Insbesondere Frauen und deren Kindererziehungszeiten bei nur unregelmäßigen Beitragszahlungen sind bei oft schlechteren Einkommenssituation aufmerksam zu beraten, weil das auch ein oft geringes Einkommen und für die Zweit-Verdienerin die ungünstigere Steuerklasse bedeutet.

Ein Beispiel: Galina, 20 Jahre alt, verheiratet und in Ausbildung zur Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten, ist bereits in der Probezeit ihrer Lehre, bei knapp 550 Euro brutto, ist damit konfrontiert, dass sie in Steuerklasse V tatsächlich Lohnsteuer abführen muss, was ihren gleichaltrigen Schulkameradinnen bereits fürs „Riestern“ zur Verfügung stehen kann. So kann Galina in der ehelichen Partnerschaft ihre Altersvorsorge zwar zunächst “als Paar” planen, was allerdings zum Problem werden kann, falls es zur Trennung kommt. Die regelmäßigen Beiträge brechen zusammen, eine weitere Sicherheit für die Beiträge ist kaum mehr möglich.

Aktuelle Lösungen

Weiterhin als Klassiker gelten die Lebens- und privaten Rentenversicherungen, staatlich geförderte Programme, ein Aufbau an Spar-Vermögen ohne staatliche Förderung oder auch die Altersvorsorge mit der fremd- oder eigen genutzte Wohnimmobilie. Die Entscheidung hängt von der individuellen Situation ab, für die zu berücksichtigen ist, wie die Person orientiert ist und wie deren Wünsche und Bedürfnisse aussehen. Hinzu kommt die persönliche Lebensplanung, was die Beratung stark beeinflusst. Folglich ist kein Anlage- Produkt auch für jeden empfehlenswert.
Zunächst ist eine Grundversorgung sicherzustellen, wobei es besonders wichtig ist, dass die entschiedene Anlage eine möglichst hohe Sicherheit bietet und zur Basis für die Kaufkraft im Alter wird. Weitere Mittel können dann immer noch in andere Produkte investiert werden, die zum individuellen Risikoprofil der Person passen. Ungemein wichtig ist, dass der Berater die Ist-Soll-Situation und die persönlichen Chancen und Risiken des Kunden erkennt und danach verfährt.

Varianten und Risiken

Wer sich ausführlich beraten lässt und wer sich sorgfältig über Varianten und Risiken informiert, der muss auch darauf achten, dass der Fachmann alle Fragen beantwortet, ohne dass durch Risiken eingeschüchtert wird und dass so beraten wird, dass das Produkt im Verlauf der Beratung auch verstanden wird.
Auch Galina ist eher unerfahren, um dauerhaft zu wissen, warum sie sich mit ihrem Mann für ein Anlageprodukt entschieden hat. Schließlich ändern sich berufliche und familiäre Bedingungen und damit auch die Bedürfnislage. Weil übermorgen falsch sein kann, was gestern noch richtig war, ist die Absicherung der persönlichen Altersvorsorge eine verantwortungsvolle und dauerhafte Aufgabe, die vom Fachmann sorgfältig und gewissenhaft zu lösen ist.

Beratung: Richtig contra Falsch!

Bei all diesem Vertrauen muss ein Berater auf die Wünsche und Bedürfnisse des Interessenten eingehen und vor allem zuhören. Wer sich “bequatscht” vorkommt, der hat zwar alles gehört, wurde aber vom Fachberater nicht kennengelernt. Erforderlich sind deshalb Interesse und die Akzeptanz des Individuums, dem nichts übergestülpt wird. Wem das Leben nicht nur als bunt und aufregend gilt, sondern auch als „eines der schwersten“, dann muss das finanzielle Leben auch der gesamten Lebensplanung angepasst werden. Als ideal gilt ein Mix aus flexiblen Kurzläufern, aus stabilen mittelfristigen Produkten und aus einer sicheren Langlebigkeit, die alle den Kunden auch interessieren.

Posted by wob. on 11/02 at 10:30 AM
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Dienstag, Oktober 19, 2010

Riester - da war doch was…

Wer nur ‘riestert’, macht was falsch! – Die Rentenlücke gibt es tatsächlich!

Wer einem Auszubildenden im Berufsschulunterricht im Fach Wirtschaftskunde bei den Lehrplaneinheiten ‘Lohn und Gehalt-Versicherungen-Sparen-Zahlungsverkehr’ den Blick in die eigene Zukunft anrät, der erfährt eher bescheidenes bis wenig Verständnis in der Frage: Wie groß ist in frühestens 45 Jahren die eigene Rentenlücke?

Wer sich dann aber wirklich auf Spezialisten verlässt, die das mal hochrechnen, der darf erkennen: Die Lücke bei der Kaufkraft im Alter ist zwar kleiner als schon mal Banken und Versicherungen behaupten, aber doch so groß, dass ein aktuell besparter Riester-Vertrag als einzige Altersvorsorge wohl eher nicht ausreicht. Um die Rentenlücke einigermaßen sicher stopfen zu können, muss Vorsorge auf mehreren Ebenen getroffen werden. Bei hoher staatlicher Förderung ist Riester wohl die erste Alternative, doch darf auch die zweite, die Betriebsrente nicht missachtet werden, um im Alter sorglos zu leben. Denn seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht, einen Teil ihrer Arbeitsvergütung bei großen Vorteilen in betriebliche Altersvorsorge umwandeln lassen zu können. Wer darüber hinaus noch mehr tun will, dem sind weitere gestaltende Möglichkeiten nicht verwehrt.

Achtzig Prozent sollten es sein

Nach gültigen, populären Berechnungen ist anzunehmen, dass bei vielen Personen im aktuellen Erwerbsleben die normale Rente nicht reichen wird. Um nämlich mit Mitte 60 oder vermutlich dann auch später den erwarteten Lebensstandard zu sichern, sollten rund 80 Prozent des letzten Nettoverdienstes verfügbar sein. Erfreulich schon heute: Viele Ausgaben während der noch jüngeren Lebensjahre fallen im Alter weg: Kredite für die Wohn-Immobilie, Studiengelder für die Kinder und dann eben auch der individuelle Vorsorgeaufwand. Wer zugleich im Alter mehr Zeit hat als vorher, dem entstehen andere Ausgaben für Hobbys oder Reisen. Bei tendenziell sinkenden gesetzlichen Rente ergibt sich folglich ein Mehrbedarf, den die derzeit jüngeren Jahrgänge ernstnehmen und nicht unterschätzen sollten.

Große Rentenlücke für die aktuell Jüngeren

Unterstellt man den Berufseintritt nach dualer Ausbildung derzeit mit 20 Jahren, gilt nicht nur nach Expertensicht eine große Rentenlücke, was am ständig geringeren “Brutto-Renten-Niveau” festzumachen ist. Ein nur bedingt populärer Wert, der die Monatsrente eines Durchschnittsverdieners in Prozent seines früheren Bruttogehalts zeigt. Bei einer Betrachtung von 45 Versicherungsjahren liegt der Wert statt wie bis vor wenigen Jahren bei 50 Prozent bis 2030 wohl nur noch bei 40 Prozent.

Doch ein weiteres Problem tritt mit der „nachgelagerten Besteuerung“ auf, wenn - begonnen in 2005 - der Ertragsteil der Renten höher und damit steuerlich stärker belastet wird. Bis 2040 sollen Renten sogar für Erwerbstätige ab Jahrgang 1973) in vollem Umfang besteuert werden. Dagegen wird die Steuerbelastung der laufenden Renten-Beiträge langsam abgebaut und soll ab 2025 ganz wegfallen. Für Arbeitnehmer des Geburtsjahrgangs 1973 kommt es damit zu einer Doppelbesteuerung, weil circa 18 Prozent der Rentenbeiträge aus versteuertem Arbeitseinkommen stammen und die erwarteten Rentenbezüge dann voll besteuert werden.

Arbeitnehmer mit Familie

Wer verheiratete ist, muss berücksichtigen, dass er bei gleichem Bruttogehalt zwar mehr netto hat als ein Single in Steuerklasse I, doch die Rentenlücke wird später größer, weil die Differenz zwischen Nettogehalt und Rente bei verheirateten Alleinverdienern höher sein wird. Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, ist die Rentenlücke kleiner wegen höherer Abzüge für die laufenden Rentenbeiträge.

Unabhängig davon, wie groß die Lücke tatsächlich wird, eine ausgewogene Altersvorsorge schafft klare Verhältnisse für die Zukunft. Eine Besonderheit ist dabei die „Entgeltumwandlung“: Beträge hieraus für diese betriebliche Zusatzrente sind bis 2.544 Euro frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Weitere 1.800 Euro jährlich gelten als steuerfrei, wenn ein Arbeitnehmer keine Direktversicherung hat, die vor 2005 begann.

Posted by wob. on 10/19 at 07:00 AM
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Mittwoch, Oktober 13, 2010

Beim Fuhrpark Prämien sparen!

“Ausgaben - Aufwand - Kosten” - in dieser Reihenfolge wirken Versicherungsprämien auf die Liquidität, auf das Betriebsergebnis und natürlich auch auf die Kalkulation. Deshalb sollten insbesondere auch Firmen - unabhängig von ihrer Rechtsform -  darauf achten, dass sie Geld sparen, indem sie für ihren Fuhrpark einen Flottentarif wählen.

Es muss was Branchenspezifisches sein, dass die Kfz-Versicherer gerade im Herbst wieder “Kampfpreise” anbieten. Wohl auch deshalb, weil sich die Kündigung von Altverträgen eben am besten zum Jahreswechsel macht. Ob sich ein Tarifwechsel für das Unternehmen, den Handwerksbetrieb, den Dienstleister lohnt, muss über eine Vergleichsrechnung ermittelt werden. Stichtag für die Kündigung der Versicherung ist dann in den meisten Verträgen der 30. November.

Ausgaben senken- Deckung verbessern!

Die verschiedene Angebote für gewerbliche Versicherungsnehmer stellen sich dar als ‘Spezial-Policen’ für Handwerksbetriebe, und das bereits ab einem Kfz, über Rahmen-Verträge für kleine, sogenannte Mini-Flotten bis hin zu Flotten-Tarifen für den größeren Fuhrpark.
Beim Flottentarif-Vertrag ist das Besondere, dass ein einheitlicher Beitragssatz durchgehend für alle Fahrzeuge gilt; egal, wer fährt und unabhängig vom Jahr der Fahrerlaubnis. Ob also Fahranfänger oder erfahrener Trucker hinterm Lenkrad sitzen hat auf den Versicherungsbeitrag keinen Einfluss.

Wo steht das Fahrzeug über Nacht?

Auch nach Neuanschaffungen von Fahrzeuge während des Jahres gilt der gleiche Beitragssatz. Die Prämie richtet sich dabei nach den Fahrzeugtypen, der Art der Nutzung und den schadensfreien Jahren. Aber auch die jährliche Kilometerleistung und der Ort, an dem das Fahrzeug über Nacht oder übers Wochenende steht, können sich auf die Höhe der Prämie oder eben auf die Ersparnis auswirken.

Als ‘Basis’ für eine Flottenversicherung gilt die übliche Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Dabei gehören bei den meisten Gesellschaften zum späteren Leistungspaket auch weitere Bausteine, über die die Deckung ausgebaut werden kann.

Varianten für kleine und mittlere Flotten bieten die Versicherer
* Allianz: 3-20 Fahrzeuge,
* Axa: ab sechs Kfz,
* Nürnberger: ab 5 gewerblichen Fahrzeugen oder ab 10 Pkw,
* Alte Leipziger: fünf bis 15 Fahrzeuge, Prämienersparnis bis 10 Prozent im Vergleich zum Normaltarif,
* Barmenia: ab 10 Fahrzeugen mit Beitragsrückgewähr je nach Schadenverlauf
* Signal Iduna: ab 10 Fahrzeugen.

Für Firmen mit kleinem Fuhrpark bietet die VHV Risikoschutz ab einem Fahrzeug über den Tarif „Flotte-Garant 1+“ und ab fünf Fahrzeigen über den Tarif “Flotte-Garant 5+”. Künftig verbesserte Leistungen gelten dabei inklusive und ohne weitere Kosten für bestehende Verträge im Rahmen einer sogenannten “Update-Garantie”. Für Baubetriebe bietet die Gesellschaft den Tarif „bauprotect“.

Posted by wob. on 10/13 at 07:00 AM
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Donnerstag, Oktober 07, 2010

Käufer von Fertighäusern zu Bürgschaft verpflichtet

“Wer bestellt, zahlt!”, lautet die nicht immer ernst gemeinte Feststellung, die auch schon mal am Biertisch die Runde macht. Im Gegensatz dazu gilt aber auch, “wer zahlt, bestimmt die Musik”. Unsicherer sind Käufer von Fertighäusern geworden, weil ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Mai 2010 neue Tatsachen schuf (AZ: VII ZR 165/09): Anbieter von Fertighäusern dürfen von ihren Kunden vor Baubeginn eine Bank-Bürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen, soweit dies im Bauvertrag geregelt ist. Ein Urteil, das die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) im September 2010 publik machte.

Im strittigen Fall bestätigte der BGH die Konditionen einer Firma, die Fertighäuser herstellt, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine 100-prozentige Bürgschaft verlangten, um sicherzugehen, dass die Bauherren auch zahlen. Nun galt die Klausel zwar zunächst als strittig, doch ist durchaus rechtsgültig, dass Kunden spätestens zwei Monate vor Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts über den Kaufpreis beibringen, was absichert, dass alle vertraglichen Zahlungsverpflichtungen auch geleistet werden (können).

Gebühren als Käuferkosten gering

Die hierdurch entstehenden Kosten oder Gebühren für eine solche Bürgschaft sind nach BGH-Urteil dem Kunden zweifelsfrei zumutbar, weil sie gemessen an der Kaufsumme nur einen geringen Betrag ausmachen. Juristen raten deshalb privaten Bauherren, die ein Fertighaus kaufen möchten, über die Konditionen nachhaltig zu verhandeln. Denn der BGH habe zwar geurteilt und die Rechtmäßigkeit der AGB eines einzelnen Fertighausherstellers bestätigt. Das bedeutet aber nicht auch, dass ab sofort alle Käufer eines Fertighauses grundsätzlich den vollen Kaufpreis sichern müssen. Viel eher sollte der Fertighauskäufer versuchen, die Bürgschaft oder Sicherheit auf die halbe Kaufsumme zu reduzieren oder auf einen Prozentsatz zwischen 50 und 100. Gilt doch grundsätzlich Vertragsfreiheit zwischen den Partnern.

Statt einer Zahlungsbürgschaft können Fertighaushersteller von ihren Kunden, den meist privaten Bauherren, verlangen, dass diese ihre Verpflichtungen dadurch sichern, dass sie eine Sicherungshypothek auf das Baugrundstück einräumen (nach §648 Abs. 1 BGB), was mit Eintrag im Grundbuch verbunden ist.

Warum ein solches Urteil?

Weil Verträge meist partnerschaftlich ausgerichtet sind - vom Kauf bis zum Arbeitsvertrag -, hat der BGH sein Urteil vom Mai 2010 damit begründet, dass die Planungs- und Bereitschaftskosten als enorme Vorleistung des Unternehmers gelten und hohe Summen bereits vor und mit Produktionsbeginn entstehen, was im weiteren Verlauf nicht einfach aufzuhalten ist. Damit kann die Produktion auch nicht der labilen Zahlungsfähigkeit eines Bauherren angepasst werden. Deswegen muss eine Zahlungsbürgschaft neben dem Grundpreis des Gebäudes auch Kosten durch Sonderwünsche decken.

Früh die Finanzierung checken!

Als Ratschlag gilt, sich mit dem Konditionen zum Kauf eines Fertighauses früh zu befassen, was insbesondere auch für Kündigungsfristen gilt. Im strittigen Fall hatte der Hersteller das Kündigungsrecht, falls die Bürgschaft des Bauherrn nicht spätestens acht Wochen vor Baubeginn vorliegt. Das nun kann dazu führen, dass das Grundstück weiterhin brachliegt. Der Ärger ist programmiert, weil die Wohnung gekündigt und der Urlaub für den Umzug bereits genehmigt und fixiert ist. Was bleibt, ist die Empfehlung, die Finanzierung früh zu bestimmen und die Bürgschaft über eine Bank oder Versicherung zu gestalten.

Bauherren sollten schließlich nicht vergessen, auch die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde zu regeln, denn wenn das Haus bezahlt ist, muss der Lieferant die Bürgschaftsurkunde zurückgeben. Schließlich bemessen sich die Gebühren an der Laufzeit für die Sicherungs-Bürgschaft.

Posted by wob. on 10/07 at 07:00 AM
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Mittwoch, September 29, 2010

Vier Wände als Maßstab für Wohlfahrt im Wohlstand

Wer ‘Wohlfahrt’ im ‘Wohlstand’ unter zweierlei Aspekten betrachtet, der erkennt, dass das eine die gefühlsorientierte Bewertung dessen ist, was man ideell ereicht hat, was man für sich selbst oder kollektiv nutzen kann - wie die begrünte Naherholung - oder was man individuell oder familiär als Sicherheitsanspruch wertschätzt - wie nahe Wege ins Krankenhaus. Wohlstand hingegen markiert absolute Werte wie Einkommen, Lohnabzüge, reale Kaufkraft oder Energiepreise.

Reduziert man die Menschen in Deutschland auf ihren ‘Reichtum’, haben sie im abgelaufenen Jahrzehnt ihr Privatvermögen deutlich erhöhen können. Dazu zählen besonders die Eigentümer von Wohnraum, und zwar unabhängig vom laufenden Einkommen.
Tatsachen, die als Ergebnis einer Sonderauswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe 2008 des Statistischen Bundesamtes gelten, durchgeführt vom Berliner Forschungsinstitut empirica im Auftrag der Landesbausparkassen (LBS).

Eigentümer führend

Danach haben Eigentümer-Haushalte zwischen 50 und 60 Jahren ein Nettoeinkommen zwischen 1.700 und 2.300 Euro pro Monat und damit ein doppelt so hohes Geldvermögen wie die Mieter gleichen Alters und derselben Einkommensklasse. Zählt man die Immobilie hinzu, ist das Gesamtvermögen knapp sechsmal so hoch.
Was als überraschend gelten muss, ist die Tatsache, dass Wohneigentümer wenige Jahre vor dem Ruhestandsalter auch nach Abzug der noch vorhandenen Restschulden aus den Baukrediten im Schnitt gleich viel Geldvermögen haben wie Mieter.
Ergebnis: die Immobilie ist bereits mit 55 Jahren in deren vollem Wert “zusätzliches” Vermögen, wenn sich die Eigentümer mit dem Vermögen von Mietern vergleichen.

Weniger Risiko beim Eigentümer

Für Experten ist auch klar, dass die Zusammensetzung des Geldvermögen von Eigentümern mit weniger Risiko einzuschätzen ist als bei Mietern. Halten Wohneigentümer auch statistisch zwar weniger Dividenden-Papiere (Aktien), dafür aber in höherem Wert Fest- und Termingelder und auch höhere Lebensversicherungsansprüche und Bausparguthaben als nach Alter und Einkommen vergleichbare Mieterhaushalte.
Die herausragende Bedeutung der eigenen vier Wände als private Altersvorsorge wird dann auch aus einer weiteren Analyse deutlich. Auch wenn die Möglichkeiten der Riester-Geldrente in vollem Maße ausgeschöpft wurden, ist deren Kapitalwert im Durchschnitt nur gut die Hälfte dessen, was in der mittleren Einkommensklasse den Kapitalwert des angewachsenen Immobilienvermögen ausmacht.

Eigentümer-Familien größer

Bleiben die sozio-demografischen Unterschiede von Mietern und Eigentümern unbeachtet, werden die Vermögensunterschiede noch deutlicher, weil die Familien der Wohneigentümer tendenziell größer und einkommensstärker sind.
In Zahlen bedeutet dies für 2008, dass das durchschnittliche Brutto-Gesamtvermögen aller Wohneigentümer in den neuen Bundesländern mit über 160.000 Euro beim 7-fachen lag wie das beim Durchschnittsmieter der Fall war. Für die alten Bundesländer war die Differenz noch deutlicher: mit 300.000 Euro war das Gesamtvermögen der Selbstnutzer rund 8-mal so hoch wie bei den vergleichbaren Mietern.

Posted by wob. on 09/29 at 09:30 AM
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Dienstag, September 21, 2010

Vorsorge für die Kaufkraft im Alter

Trends, Tendenzen und Ausblicken haften immer die Zweifel der Schätzung, der Zukunft und der Spekulation an. Doch gibt es auch für die wirtschaftliche und materielle Zukunftsforschung Rentenexperten, die nun mal ausrechnen, dass sich in Zukunft die gesetzliche Versorgung aus der Altersrente und über ihre Träger von derzeit 67 Prozent des letzten Einkommens stetig nach unten entwickeln und auf 46 Prozent der dann zuvor erreichten Einkommen im Jahr 2020 sinken wird.

Unselbständig Tätige, also alle Arbeitnehmer, die ab etwa 2035 in den Ruhestand gehen, haben sich heute schon vorzustellen, von 10 Euro des letzten Einkommens in der Rente nur noch vier Euro zur Verfügung zu haben, denn die gesetzliche Rentenkasse wird wegen der demographischen Entwicklung nun mal nicht voller werden.

Personen im Rentenalter, ob Single oder verheiratet, müssen in Zukunft nicht nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in stärkerem Umfang selbst zahlen, sondern auch auf einen immer höheren Ertragsanteil an der monatlichen Rente Steuern abführen. Was den Pensionären, den ehemaligen Beamten schon längst als Faktum gilt.

Kaufkraft auch nach Beruf und Arbeit

Um nun die Kaufkraft und ein “auskömmliches” Leben auch im Altersruhestand zu sichern, muss möglichst schon in frühen Jahren des Berufslebens jeder seine Möglichkeiten ausloten, neben den Abzügen für die Rente auch noch privat vorzusorgen.
Als Varianten gelten dabei die beiden Wege, sofern finanziell möglich, die kombiniert werden sollten:
* einmal die Anlagemöglichkeiten für die private Vorsorge, egal ob mit hoher Flexibilität oder langfristig, mit oder ohne staatliche Förderung, und zum zweiten
* die betriebliche Vorsorge, die vom Arbeitgeber mit gestaltet und organisiert wird und in der Regel auch in hohem Maße mit finanziert wird.
Die betriebliche Rente trägt dazu bei, dass Mitarbeiter und/oder dessen Angehörige für den akuten Versorgungsfall, also bei erlangtem Ruhestandsalter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall, besser abgesichert sind.  Hierbei fördert der Staat zusätzlich.

Um die die optimale Vorsorge als Strategie zu wählen, sind viele Faktoren des Individuums abzuklopfen: Alter, Familienstand und Höhe des Einkommens.

Da Entscheidungen nicht allein über Prospekte getroffen werden sollten, ist der gelernte Versicherungskaufmann und -Makler der Experte, an den es sich in Sachen vertrauensvolle Beratung zu wenden gilt.

Posted by wob. on 09/21 at 07:00 AM
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Mittwoch, September 01, 2010

Das Leben - ein Berufs-Risiko

Wenn der Ehemann und Papa zum Schaffen geht, hat so mancher Betriebsinhaber oder Firmengründer oder Handwerksmeister mit eigenem Betrieb ein ganz spezifisches Risiko; sei ‘s auf dem Dach, am Elektro-Kasten, auf der Autobahn oder auf dem eigentlich sicheren Gerüst. Je höher das allgemeine oder das spezifische Berufs- und Arbeitsrisiko, desto dringender ist es, die Familie vor ‘Unterhaltsaufall’ zu versichern, auch wenn man den “größten anzunehmenden Unfall”, den Super GAU, nicht denken mag.

Eine Risiko-Lebensversicherung ist bestens und günstig geeignet und eigentlich absolut notwendig, um den Partner, die Kinder und auch den Betrieb für den Ernstfall vor dem finanziellen Aus abzusichern. Ein Vertrag mit individuellem Leistungsumfang im Schadensfall bietet einfachen und günstigen Schutz. Ist vorübergehend die Liquidität für andere Zwecke erforderlich, kann die Police beitragsfrei gestellt oder auch gekündigt werden. Die Leistung aus einer Risiko-Leben ist klar definiert: Im Todesfall des Versicherten fließt die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Anspruchsberechtigten, wenn der Versicherungsschein vorhanden ist, wenn die Beiträge bezahlt sind, eine amtliche Sterbeurkunde vorgelegt wird und wenn ärztliches Zeugnis die Todesursache bestimmt hat.

Risiko nach persönlichem Status

Meist werden mit der Risiko-Leben Laufzeiten vereinbart, während denen der Versicherte mitten im Leben steht, Familie und Firma noch jung sind und der Versorger der Auffassung ist, das Todesfall-Risiko abzudecken. Ist der wirtschaftliche Status des Versicherten mehrjährig bereits gefestigt, kann eine Risiko-Lebensversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Verzinsung der geleisteten Beiträge erfolgt jedoch nicht, weil diese Art der Todesfall-Versicherung eben nicht auf ein Schlussalter mit Erlebensfall-Zahlung vereinbart wird. Wird die laufende Prämie’ unterjährlich’ geleistet, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat immer zum nächsten Beitragszahlung.

360 Kalendertage sind ein Jahr

Für Beginn und Laufzeit einer solchen Versicherung muss das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr deckungsgleich sein, sondern kann mit Antrag beginnen. Alternativ zur möglichen Kündigung - mit der Konsequenz fehlender Deckung des Risikos - kann die Beitragszahlung ausgesetzt werden. Der Versicherer kalkuliert auf den bis dahin eingezahlten Beiträgen und angefallenen Überschussanteile eine neue, dann eben kleinere Versicherungssumme. Auch wenn sich damit der Versicherungsschutz verringert, bleibt trotzdem eine wie auch immer hohe Grundversorgung erhalten. Wird man von den Beiträgen befristet freigestellt, fallen keine zusätzliche Kosten an.

Der Beitrag für den Versicherungsschutz kann aber auch anders gesenkt werden. Da ist zum einen die Todesfall-Summe, die reduziert werden kann, wodurch sich der Beitrag verringert, wobei das ‘Risiko’ zwar bleibt, für den Versicherer aber nicht mehr so hoch ist. Auch kann mit derselben Wirkung geringerer Beitrage die Laufzeit verkürzt werden, weil beim Versicherten dessen wirtschaftliche Zukunft klarer erkennbar und auch sicherer ist.

Damit nichts schief geht

Hat der Versicherungsnehmer noch Folgebeiträge zu leisten, kann er sich davon auf schriftlichen Antrag beim Versicherer für die Zukunft von dieser Pflicht befreien lassen. In der Folge wird die ursprünglich vereinbarte Versicherungsleistung auf eine beitragsfreie Versicherungsleistung nach unten korrigiert.

Bei individuellem Wunsch ist es möglich, dass auf Antrag die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam wird. Die laufenden Beiträge sind übrigens im Zusammenhang mit der Einkommensteuer als Sonderausgaben ganz oder anteilig - je nach Höhe alle Lebensversicherungsbeiträge - absetzbar.

Posted by wob. on 09/01 at 11:09 AM
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Sonntag, August 22, 2010

Nein! Meine Wohnung kauf’ ich nicht!

Wer im Sommer 2010 an die Restlaufzeit seiner Zinsbindung mit 5,3 oder gar 5,9 Prozent denkt , der beneidet jene, die aktuell die Gelegenheit billigen Geldes zum Kauf einer Immobilie nutzen. Niedrige Kreditzinsen und der Erwerb eines langfristig stabilen Sachwerts kann nämlich in der Wirtschaftskrise auch dem kritischen Verbraucher samt dessen Bedenken anhaltender Inflation eine gewisse Sicherheit vermitteln.

Und so wollen auch Wohnungsgesellschaften den Run auf Immobilien für sich gestalten, auch wenn dadurch einzelne Mieter deutlich verunsichert bis verärgert werden, weil die auf ihr Vorkaufsrecht verzichten und lieber nicht ins Eigentum wollen. Da ist der Gestaltungsspielraum hoch, dass der bisherige Eigentümer auch schon mal Verhaltenweisen und Mittel einsetzt, die als unlauter bis sittenwidrig eingestuft werden können, um die Wohnung frei zu bekommen.

In den Regionen München, Hamburg, Stuttgart, Frankfurt oder dem Rheinland kommt es immer wieder vor, dass auf abgelehnte Angebote an Mieter, ihre Wohnung doch kaufen zu sollen, diese unter Druck geraten durch Maßnahmen, die nicht die feinsten sind - “hemdsärmlig” wie man auch beim Deutschen Mieterbund (DMB) moniert.

Bedroht durch Kündigung?

Wer weiter nur Mieter bleiben will, der wird häufig mit Kündigung oder Mieterhöhung bedroht, wenn er sich denn ablehnend zeigt. So legen es Wohnungsgesellschaften auch darauf an, ihren Mietern das Wohnen in der Anlage zu vergällen: Akut notwendige Reparaturarbeiten lässt man auflaufen oder blockiert diese.

Sollen vermietete Wohnungen in Eigentum gewandelt werden, sind bisherige Mieter dagegen besonders geschützt. Hierzu dient die Kündigungs-Sperrfrist von drei Jahren, auf die eine normale Kündigungsfrist gilt, die je nach Bundesland auch verschieden lang sein kann (Hamburg 10 Jahre). Für diese Zeit kann ein neuer Eigentümer die Altmieter nicht rauskündigen, auch nicht über die Forderung “Eigenbedarf”.

Gesetzliches Vorkaufsrecht

Begleitet ist diese Tatsache vom gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters, was bedeutet, dass ihm der aktuelle Eigentümer ein Kaufangebot und dessen Konditionen nennen muss. In einen bereits ausgehandelten Vertrag kann dann der Mieter eintreten, was den Verkäufern, meist Wohnungsgesellschaften, nicht passt, weil vermietete Wohnungen schlechter zu verkaufen sind als bezugsfreie, wenn auch mit Sanierungsstau.

Mieter sollte sich nicht darauf einlassen, schriftlich auf ihr Vorkaufsrecht zu verzichten, um ausreichend Zeit zu haben, das Kaufangebot zu prüfen. Auch ohne aktuelles Interesse die Wohnung zu kaufen sollte man nicht zu schnell ablehnend entscheiden, kann doch der Mieter sein Vorkaufsrecht ausüben, indem er es an Dritte abtritt.

Wie geht’s den Nachbarn?

Wie vielen anderen Lebensbereichen gilt: Vor einer Unterschrift steht die Beratung, was auch für neue Mietverträge gilt, nach dem das Eigentum gewechselt hat. Zunächst gilt nämlich der Bestandsschutz für bisherige Mietverträge.

Fazit: bei Privatisierung sich nicht einschüchtern lassen, auch wenn das Wort von der ‘Kündigung’ gefallen ist. Wird die Situation verschärft, ist juristischer Beistand zu empfehlen und auch gleichermaßen betroffene Nachbarn einzubeziehen. Lösungen bieten sich an über ‘Abstandszahlungen’, wenn bisherige Mieter freiwillig ausziehen. oder Kosten für den Umzug werden übernommen.

Posted by wob. on 08/22 at 05:43 PM
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