
|
Sicherheit
Freitag, April 23, 2010
Freie Arztwahl oder ‘nur Kasse’?
Zwei-Bett-Zimmer, freie Arztwahl, Heilpraktiker-Kosten, Venen-Salbe oder Physiotherapie - wenn es um Gesundheit oder eben auch um Krankheit geht, liegt der Begriff von der Zwei-Klassen-Medizin zwischen GKV und PKV meist sehr nahe. Wenn denn diese diskutiert wird, geht es um die Frage, weshalb der Einzelne oder wie er in den einen oder anderen Status der Krankenversicherung gelangt.
In der Mehrzahl der Fälle, und das sind wohl um die 70 Millionen Personen in Deutschland bei 40 Millionen Arbeitnehmern, liegt die Tatsache einer gesetzlichen Krankenversicherung in einem Beschäftigungsverhältnis oder an den sogenannten mitversicherten Familienangehörigen. Doch schon für die Zahl der Arbeitnehmer im Beamtenverhältnis von allein schon 650.000 Lehrern ist dagegen deren Krankenversorgung eine ganz andere. Ihnen, die nach Gesundheitsprüfung einst ihren Dienst antraten, zahlt der Dienstherr - Gemeinde, Land oder Bund - mindestens die Hälfte ihrer Krankheitskosten. Ob sich der Beamte zusätzlich privat versichert, ist seine Sache.
Wer als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, kann dies nur, wenn er ausreichend hoch über der ‘Versicherungspflichtgrenze’ verdient. Seine gesetzlichen Beiträge - abhängig vom Monats-Verdienst - steigen in diesem Zusammenhang bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich erhöht wird, damit möglichst viele Arbeitnehmer in der GKV samt den Ersatzkassen bleiben. Folglich können nur diejenigen sich der Privaten Krankenversicherung PKV zuwenden, die entweder freiberuflich tätig sind, die Einzelunternehmer sind (eingetragener Kaufmann) oder auch selbständiger Handwerksmeister und dann die “Höchst- oder Hoch-Verdiener”.
Auch das geht: Freiwillig pflichtversichert!
Für diese Gruppen und ihre Angehörigen stellt sich dann auch Frage, ob man nicht doch freiwillig und damit wieder pflichtversichert bei der AOK oder einer der Ersatzkassen bleibt oder sich bei diesen nach Basis-Sätzen neu versichern will. Weitere private Zusatzversicherung wie Krankhaustagegeld oder freie Arztwahl sind davon unberührt. Sich vorher genau zu informieren ist dann gar nicht so einfach, wie ein neuerlicher Servicetest beweist.
Knapp neun Millionen Menschen gelten in Deutschland als privat versichert; Tendenz leicht steigend. Für manchen ist die Private Krankenversicherung (PKV) die günstigere Alternative, doch sind viele auch mit dabei, weil der Status des Selbstzahlers mit Privatpatienten-Status im Hintergrund dann doch ein höheres Leistungsspektrum abdeckt oder auch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis bietet.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat für den Privatsender n-tv die 20 größten Krankenversicherer auf Service und Leistungen getestet. Das zunächst knappe und noch nicht spezifizierte Ergebnis: Platz 1 AXA; Platz 2 Münchner Verein und auf Rang 3 die Barmenia.
Wie wird privat reguliert?
Das Ranking wurde dabei zu gleich Teilen von Service und Preis-Leistung bestimmt. Als derzeit beste der privaten Krankenversicherer 2010 gilt danach die AXA, bei der vor allem Freundlichkeit und Kompetenz der Berater stark gewichtet wurden. Maßgeblich für die Barmenia-Platzierung war Rang eins in der Serviceanalyse, wenn auch der Leistungsbereich nur im Mittelfeld landete.
Welche Tarife zur Deckung der Arztkosten, des Kranhausaufenthaltes oder weiterer Therapien die richtigen sind, hängt immer auch von der individuellen Einschätzung wie auch vom Sicherheitsbedürfnis ab. Jedes Individuum muss deshalb für sich selbst oder seine Angehörigen prüfen, welche Leistungen sind mir wichtig und was soll und darf die Absicherung kosten. Zu zusätzlichen Infos kann man auch gelangen, wenn man Personen befragt, die bereits seit einiger Zeit privat versichert sind und über die Regulierung im Krankheitsfall erste Erfahrungen haben.
Montag, April 19, 2010
Vom Risiko der Berufsunfähigkeit ( II )
Fortsetzung zu Vom Risiko der Berufsunfähigkeit (I)
Allgemeine Lebens, Berufs- und Freizeit-Risiken sind sowohl abhängig wie auch unabhängig vom Alter. Und unterschiedlich ist immer auch der Status des Betroffenen. Aus finanziellen, ja aus existenziellem Gründen die eigene Berufs- und Arbeitsfähigkeit abzusichern, ist für Jungunternehmer, für Nachfolger in Meisterbetrieben oder auch für Freiberufler unverzichtbar.
Weil staatliche Unterstützung im Schadensfall dürftig bleibt, ist zusätzlicher Schutz notwendig. Dieser greift mit derBerufsunfähigkeits-Versicherung BUV dann, wenn nur noch höchstens 50 Prozent der Arbeitszeit gearbeitet werden kann.
Der Versicherte erhält nach einem Unfall oder nach schwerer Krankheit regelmäßiges monatliches Einkommen. Damit der bisherige Lebensstandard gehalten werden kann, sollten mindestens 1500 Euro vereinbart werden.
Eine eindeutige Empfehlung gibt es nicht, weil die versicherte Rente auch vom Vermögen und der Lebenssituation des Versicherten abhängt. Wer genügend Geld auf dem Konto hat und bereits vor dem Rentenalter steht, dem reicht für zwei oder drei Jahre auch eine geringe staatliche Erwerbsminderungsrente.
Die Alternative UV
Wer wegen Vorerkrankung als eher unerwünschtes Risiko gilt und deswegen keinen Berufsunfähigkeitsschutz erhält, kann statt dessen mit einer Unfallversicherung einen Teil seiner Risiken absichern.
Für die Prämie spielt dann der Gefährdungsgrad des ausgeübten Berufe eine Rolle. Als höher gefährdet gelten im Handwerk Installateure, Schlosser, Mechaniker, Bäcker, Fleischer, Bauberufe, Dachdecker, Zimmerer, Tischler und Maler.
Versichert sind Verletzungen oder dauerhaften Gesundheitsschäden durch einen Unfall, wofür bei Abschluss keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Klauseln prüfen
Bereits beim Vorgespräch kann man sich als Interessent einer BUV daran halten, eine Checkliste abzufragen. Von Bedeutung sind nachstehende Merkmale:
Gesundheitsfragen - Hier ist alles korrekt zu beantworten, sonst riskiert man den Versicherungsschutz im Leistungsfall.
Leistung - Hier sind mindestens 1000 Euro BUV-Rente zu vereinbaren, verbunden mit der Option, ohne erneute Gesundheitsprüfung später aufzustocken. Dies ist wichtig nach der Meisterprüfung, der Geburt eines Kindes oder einem Immobilienkauf.
Laufzeit - Die sollte mindestens bis zum 60. Lebensjahr dauern, besser bis zum 65. Lebensjahr. Häufig lauten die Angebote bis zum 67. Lebensjahr.
Beitragsverrechnung - Hier werden Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet. Die Prämie kann aber steigen, wenn ein Geschäftsjahr für die Versicherung mal nicht so gut war. Deshalb sind bei Vertragsabschluss Netto- und Bruttoprämie (höchstmöglicher Beitrag) zu vergleichen.
Kombination - Eine BUV sollte aus Kostengründen nicht mit einer Kapital-Lebens- oder einer privaten Rentenversicherung gekoppelt werden. Die Kombination mit einer Risikolebensversicherung ist jedoch sinnvoll - vor allem bei Unternehmern mit Familie.
Beratungsprotokoll - Der Verlauf des Gesprächs mit dem Versicherungsvermittler oder -makler ist zu dokumentieren und muss unterschrieben werden. Unterschrieben wird jedoch erst, wenn man zuhause noch mal alle Punkte gelesen hat.
Abstrakte Verweisung - In jedem Fall ist zu prüfen, ob die Versicherung eben auf diesen Punkt verzichtet. Denn mit der Klausel können Betroffene auf einen gleichwertigen Beruf verwiesen werden. Auch wenn dort keine Anstellung gefunden wird, zahlt die Versicherung keine BUV-Rente. Dagegen greift in neuen Verträgen oft die konkrete Verweisung. Mit ihr entfällt die Rentenzahlung nur, wenn der Betreffende anderweitig arbeitet und dabei nicht weniger verdient als vorher.
Samstag, April 17, 2010
Hausrat-Fotos auf dem USB-Stick?
Die Diele mit der bestückten Garderobe, die Terrassen-Möbel und die hochwertigen Räder der Familie gehören mit dazu, wenn es um den Hausrat geht. Wenn Profis für Elektro-Technik aktuell davor warnen, dass Strom-Adapter mancher Geräte zu heiß werden, ist die Steckerleiste schnell mal gefährdet, und auch ein Kurzschluss am Fernseher kann schließlich dazu führen, dass die Wohnung oder ein Teil davon in Brand geraten. Sofern überhaupt abgeschlossen, kann eine Hausratversicherung den materiellen Schaden regulieren.
Hierzu ist aber erforderlich, dass auch die richtige, die korrekte Deckungssumme vereinbart wurde. Überrascht sind nämlich all jene, die wegen der “günstigeren” Prämie ihre Wohnung, ihr Eigenheim unterversichert haben. Das nämlich passiert, wenn der mögliche Maximalschaden höher ist als die Versicherungssumme. Wenn also der Hausrat 50.000 Euro wert ist, aber lediglich eine Summe von 40.000 Euro versichert wurde. Das bedeutet 20 Prozent Unterdeckung oder umgekehrt nur 80 Prozent Deckung im Schadensfall. Wer dies verhindern will, sollte die Summe dynamisieren, da sich im Zeitablauf die Hausrat-Wert dadurch erhöht, dass Ausstattung teurer angeschafft wurde.
Um die Hausratversicherung muss man sich also kümmern, da das frühere Röhren-Fernsehgerät längst gegen ein Plasma-Gerät getauscht wurde und auch die Sitzmöbel hochwertiger sind als bei der Hochzeit 1982. Experten raten, alle zwei Jahre den Wert des Hausrates zu prüfen und höhere Werte dem Versicherer mitzuteilen.
Pauschal: Unterversicherungsverzicht
Wer sich sicher fühlen will, ohne selbst aktiv zu werden, der sollte die Klausel “Unterversicherungsverzicht” vereinbaren. Die bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall die Entschädigung nicht kürzt, unabhängig davon, was der Hausrat aktuell wert ist. Konkret bedeutet dies, dass der Wert des Hausrats pauschal bestimmt wird - und das mit 600 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Nicht alle Verträge sehen jedoch diese Klausel vor, weshalb der Vertrag auf diese Klausel zu prüfen ist.
Ganz zweifelsfrei ist diese Klausel nicht und je nach Region doch zu pauschal. Wer nämlich in der Großstadt oder auf dem Land großflächig wohnt bei reduzierter Ausstattung, zahlt bei der Pauschalierung zu viel. Und auch umgekehrt gilt: Teure Möbel und Nutzgüter in einer kleinen Wohnung sind beim Maximalschaden nicht in vollem Umfang gedeckt.
Wer ‘s also genau wissen will, welches Vermögen sein Hausrat darstellt, der muss die Neuwerte aller Gegenstände, auch in den Schränken und Schubladen, bei Bett- und Tischwäsche, “inventarisieren” und zum Neuwert bewerten. Eine Tabelle, die der BdV auf seinem Online-Portal bereitstellt, kann helfen. Nützlicher Nebeneffekt einer solchen Inventur: eine Liste des Hausrates lässt im Schadensfall erkennen, was über die Jahre alles angeschafft wurde.
Wer buchhalterisch denkt, der findet in der Schatulle dann auch Rechnungen und Kassenbelege oder hat gar Fotos von der ganzen Wohnung digitalisiert und auf einer externen Festplatte oder einem einfachen USB-Stick im Keller abgelegt…
Übrigens sollte man nach einem Schaden alles dokumentieren, am besten mit Fotos, Video und Zeugen. Niemals etwas entsorgen, was dem Versicherer nicht vorher bekannt wurde.
Mittwoch, April 07, 2010
Vom Risiko der Berufsunfähigkeit ( I )
Das Leben bietet viel - aber verspricht nichts!
Allgemeine Lebens, Berufs- und Freizeit-Risiken hat jeder, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Aus finanziellen, ja aus existenziellem Gründen die eigene Berufs- und Arbeitsfähigkeit abzusichern, ist für Jungunternehmer, für Nachfolger in Meisterbetrieben oder auch für Freiberufler unverzichtbar.
Nach einem Unfall oder wegen der nachhaltig belastenden Folgen aus Krankheit kann sich kein Kaufmann, kein Selbständiger, kein Unternehmer in hohem Umfang auf eine staatliche Versorgung verlassen. Deshalb ist wichtig zu wissen, was eine Police leistet und was man als Versicherter dazu wissen muss.
In unterschiedlicher Intensität krank zu werden, ist ein allgemeines Lebensrisiko. Das wissen sämtliche selbständigen Handwerker und meist auch alle, die sich als Architekten oder Anwälte in die Selbständigkeit wagen. Und auch der Kaminkehrer und Schornsteinfeger hat als Jungunternehmer mit eigenem Bezirk das Risiko, in einer unverschuldete Berufsunfähigkeit zu gelangen. Das Risiko, nach Unfall oder nach schwerer Krankheit ohne ausreichendes Einkommen dazustehen, ist demnach zu vermeiden. Da schützt die Handwerker zwar zunächst bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten deren Berufsgenossenschaft, doch sind Risiken im Privatleben und Erkrankungen, die keine Berufskrankheiten sind nicht gedeckt. Warum nur jeder Zehnte Handwerker eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ist Experten schleierhaft.
Wer als Single oder familiär auf sein monatliches Einkommen angewiesen ist, sollte als Basisschutz für den Chef eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen. Wer hierfür die Gründe kennt, gehört jedoch nur zu den 19 von 100 Personen, denen bekannt ist, dass Berufsunfähigkeit bedeutet, seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen langfristig nur noch in eingeschränktem Umfang ausüben zu können. Auch in der gesamten Bevölkerung haben nur 43 von 100 einen privaten BU-Schutz abgeschlossen.
Handwerker zögerlich
Warum die Quote im Handwerk so gering ist, sehen die Experten darin, dass eben die Monatsbeiträge die Ausgaben belasten. Um dies zu mildern, wäre ein Abschluss in frühen Lebensjahren sinnvoll, denn der Beitrag ist umso geringer, je niedriger das Eintrittsalter ist. Und weil man im Lebenslauf nun mal nicht gesünder wird, kommt es später im Leben bei Fragen zum Gesundheitsstatus und zu Vorerkrankungen schnell zu Risikoaufschlägen, zu Leistungsausschluss oder gar zur Ablehnung.
Wer jung eine Police abschließt, sollte darauf achten, dass der Vertrag später dynamisiert werden kann, und zwar dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Familie zu unterhalten hat oder er eine Immobilie finanziert und der Versicherungsschutz erhöht werden soll. Zu achten ist auch darauf, dass keine „abstrakte Verweisbarkeit“ vereinbart wurde. Ein Bäcker beispielsweise wäre durch diese Klausel verpflichtet, einen anderen Job zu finden, wenn er wegen Asthma seinen Beruf aufgeben müsste.
Risiko auch beim jungen Arbeitnehmer
Von 100 Arbeitnehmern werden nach Angaben der Deutsche Rentenversicherung 25 aus Krankheitsgründen vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Eine ausreichende staatliche Hilfe ist nicht zu erwarten, denn die Leistung ist gering und daran geknüpft, dass man mindestens fünf Jahre rentenversichert war und in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Dies nun trifft auf junge Berufsanfänger nicht zu, weshalb sie in den ersten fünf Jahren ihres Arbeitslebens beim Staat leer ausgingen.
Mittwoch, März 24, 2010
Auslandskranken-Police - Sicher in die Ferien!
Stehen die Ferien vor der Tür, sollte für eine geplante Reise auch auf die erforderlichen Versicherungen geachtet werden. Was an “Spezialitäten” sinnvoll ist, macht auch eine Auslandskrankenversicherung deutlich.
Wer eine solchen Abschluss tätigen will, der sollte bei einer “neuen” Auslandskrankenversicherung auch auf den Wettbewerb unter den Anbietern achten. Da wird gar ein Anbieterwechsel denkbar, weil viele Versicherer ihre Vertragsbedingungen in den vergangenen zwei Jahren verbessert haben. Wer bereits einen Vertrag hat, der möge entscheiden, ob sich nicht doch ein Wechsel lohnt. Auf Ostern und Pfingsten 2010 reicht es zwar mit der üblichen Kündigungsfrist von drei Monate nicht, doch für den Sommer 2010 könnte sich dann doch etwas ändern.
Wie lange geht’s unterwegs?
Maßgebliches Merkmal einer Auslandsversicherung ist auch die ‘Reisedauer’: Mit einem Jahresvertrag über eine Krankenversicherung kann man zwar beliebig oft, aber nicht beliebig lange verreisen. Viele Versicherer begrenzen die maximale Dauer der einzelnen Reisen auf 42 Tage. Nun gut, eine Seereise rund um die Welt dauert dann schon mal länger als eineinhalb Monate.
Sind Sie denn gesund?
Auch die ‘Reisefähigkeit gilt es fürs Ausland zu bestimmen. Gerade für ältere Reisende oder Personen mit Vorerkrankungen kann es sich sehr lohnen, sich vor dem Urlaub die Reisefähigkeit durch ärztliches Attest bescheinigen zu lassen. Im Falle einer erforderlichen Regulierung erleichtert dies dann doch die Beziehung zum Versicherer.
Was tun im Ernstfall?
Wer im Ausland einen Arzt aufsuchen muss (oder wenn der auf dem Schiff in die Kabine kommt) muss schnell danach die Auslandsreise-Krankenversicherung informiert werden. Deshalb ist es sinnvoll, die Nummer für den Notrufdienst des Versicherers während des Urlaubs dabei zu haben.
Kleinere Behandlungen im Ausland sind in der Arztpraxis oder in einer klinischen Ambulanz meist gleich zu bezahlen. Den Betrag erhält man dann auf Antrag vom Versicherer erstattet. Rechnung oder Quittung sowie schriftliche Angaben über Diagnose und Therapie sind deshalb aufzubewahren und gegebenenfalls zu kopieren.
Dann auf zur Botschaft!
Wer außereuropäisch reist, der kann schon mal die deutschen Vertretungen im Ausland auch bei einem gesundheitlichen Notfall in Anspruch nehmen müssen. Dies gilt auch bei der Suche nach Ärzten vor Ort. Die Adressen und Telefonnummern der Botschaften findet man in aktuellen Reiseführern oder über die Homepage des Auswärtigen Amts (Länder- und Reiseinformationen, deutsche Auslandsvertretungen).
Donnerstag, März 18, 2010
Klappt kaum: Bauen oder Kaufen ohne Risiko
Neugier im Neubaugebiet und das oft nicht nur am Wochenende. Wie baut man denn heute so? Wie sieht das denn aus? Ob das lange und dauerhaft hält…? Ob die zwei Rohre noch gebraucht werden…? Wer ‘Fremde’ auf der Baustelle hat, der schützt sich meist mit einem Schild „Betreten verboten“. Doch nicht immer ist die Gefährdungshaftung klar oder auszuschließen, wenn trotzdem was passiert.
Wer sich beziehungsweise seinen Rohbau, Neubau oder Ausbau versichern lässt, der muss als Konsequenz natürlich auch die Prämien zahlen. Wer vergleicht und abschätzt, kann dann aber doch manche Ausgabe als Bauherr sparen. Bevor man schließlich mit Stress, wenn auch freudvoll, einziehen kann, sind einige Risiken zu bedenken. Wer baut, sollte sich überlegen, welche Versicherungen er kaum vermeiden kann und welche er ganz sicher benötigt.
Für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen, haftet während der Bauarbeiten der Bauherr als Auftraggeber. Er trägt die Verantwortung. Da ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schon eine beruhigende Sache. Wer das Risiko bereits in der allgemeinen Privat-Haftpflichtversicherungen eingeschlossen hat, ist dann bereits fein raus, weil die Risiken aus Bauvorhaben bereits mitversichert sind. Zu beachten ist, dass dabei die spätere reale Bausumme dem Wert entspricht, der in der Versicherung genannt ist. Weichen die Summen voneinander ab, weil man dann auch „Prämie gespart“ hätte, entfällt der Versicherungsschutz komplett und die Bauherren-Haftpflichtversicherung wird separat verpflichtend. Werden Haus und Grundstück „schlüsselfertig“ und ohne Eigenleistung vom Bauträger gekauft, ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht erforderlich, wenn man davon absieht, dass beim Einzug mit fremder oder verwandter Hilfe noch etwas Schädigendes passieren könnte…
Falls es überraschend wird
Wer Risiken aller Art so gar nicht mag, für den ist eine Bauleistungsversicherung angezeigt. Mit ihr können Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen versichert werden. Läuft eine Baugrube mit Wasser voll, würde bei anschließenden Schäden die Versicherung leisten. Die Deckung kann erweitert werden auf mögliche Schäden durch Diebstahl, auf dem Transport, durch Gewässer oder Grundwasser, an fertiggestellten Teilen von Bauwerken oder durch Brand. Um die Kosten gering zu halten, ist eine Absprache mit den Auftragsnehmern und den Handwerkern sinnvoll, damit dieses sich beteiligen. Die Versicherung leistet nämlich auch dann im Schadensfall, wenn der durch die beteiligten Firmen ausgelöst wurde.
Regen, Wind und Sturm
Da man bei Immobilien immer auch mit Eigentum zu tun hat, weiß man eigentlich auch, dass die Wohngebäudeversicherung vor den Schäden durch Brand, Sturm und Leitungswasserschäden schützt. Doch auch hier gilt die Aufmerksamkeit dem Detail.
Wird also ein Haus gekauft, sollte der bisherige Wert einer bestehenden Wohngebäude-Versicherung nicht einfach übernommen werden. Wäre nämlich der heutige ‘Wiederaufbauwert des Gebäudes’, der sogenannte “Versicherungswert 1914”, zu hoch, wären es die Beiträge für den neuen Eigentümer auch. Und wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte die neue Beziehung zur Hausverwaltung nutzen und klären, ob diese bereits eine Wohngebäude-Versicherung für das gesamte Objekt vorgesehen oder bereits abgeschlossen hat.
Teuer, aber komplett: Elementarschutz
Eine Elementarschutzversicherung rundet die Risiko-Übernahme ab. Jedoch kann selten nur die eine oder andere Gefahr wie Erdbeben oder Überschwemmung versichert werden. Angeboten werden fast immer teure Komplettlösungen. Und dann noch was: Nicht jeder, der sie will, bekommt sie auch. Denn für wirklich gefährdete Regionen wird diese Zusatzversicherung meist gar nicht angeboten.
Montag, März 01, 2010
Achtung, Regress durch GKV!
Lebensrisiken sind in vielen Fällen selbst verursacht: Rauchen, Fallschirmspringen oder auch nur das Inline-Fahren gelten als Gesundheitsrisiko. Wer sich dadurch eine Schaden zufügt oder wenn es bei einer Freizeitbeschäftigung zu gesundheitlichen Schäden kommt, verlassen sich die meisten Betroffenen u.a. auf ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder bei medizinischen Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer Schönheits-Operation kann jedoch durchaus Regress durch die GKV zum Thema werden. Denn wer eine Krankheit durch eigenes Tun im Wesentlichen selbst verschuldet, kann von der gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden.
Zu diesem Urteil kam auch das Sozialgerichts Dessau-Roßlau (S 4 KR 38/08). Bei einem Unfall kam ein betrunkener Autofahrer zu schaden, der den Unfall selbst auch verschuldet hatte. An den Kosten, die dadurch medizinisch, klinisch und therapeutisch verursacht wurden, musste er sich nach Ansicht der Richter beteiligen und einen Teil des Aufwands selbst bezahlen.
Für die Juristen war entscheidend, dass der Kraftfahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. Sie zogen als Grundlage den Paragraphen 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V heran. Danach können bei Straftaten die Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von Selbstverschulden. Wer eine Selbstbeteiligung für sich ausschließen will, der muss wissen: Die Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Samstag, Februar 27, 2010
Jedes Jahrgängers Pflicht: Kapitalisiert oder „nur“ Risiko?
„Älter werden ist nichts für Feiglinge“, soll einst die US-Schauspielerin und Autorin Mae West zum Sinnspruch gemacht haben. Mit zunehmendem Lebensalter, mit dem Anspruch auf Karriere, Familie und finanzielle Sicherheit muss der Einzelne immer auch seine Risiken aus Beruf, Freizeit, Gesundheit und Teilnahme am Straßenverkehr einschätzen.
Wer sich zum materiellen Schutz seiner Angehörigen für eine Lebensversicherung entscheidet, der sichert das Lebens- oder besser auch das Todesfall-Risiko einer versicherten Person wirtschaftlich ab. Damit bietet die Lebensversicherung zum einen den finanziellen Schutz der Familie beim „Frühableben“ des für den Unterhalt in erster Linie Veranwortlichen und auch den rentierlichen Kapitalzufluss im Erlebensfall des Schlussalters. Trotz vieler Varianten an Lebensversicherungen sind die bekanntesten die Kapital- und die Risiko-Lebensversicherung. Die eine mit dem Anspruch, nach Ende der Laufzeit deutlich mehr ausbezahlt zu bekommen als die Summe aller geleisteten Beiträge; die andere mit der Verpflichtung des Versicherers, beim Ableben einer Personen innerhalb einer bestimmen Laufzeit - zehn, 12 oder auch 25 Jahre - eine zuvor vereinbarte Summe auszuzahlen, die im Zusammenhang mit Restschulden aus einer Finanzierung auch fallend sein kann.
Die „Zusätze“ zu einer Lebensversicherung sind recht zahlreich, wie die Unfalltod-Zusatzversicherung, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Pflege-Renten-Zusatzversicherung zeigen. Wer solcherlei abschließt sollte bedenken, dass das monatliche Einkommen und der Lebensstandard im Laufe der Zeit meist wachsen, was auch dynamisch höhere Beiträge bei wachsenden Ansprüchen an der Versorgung im Alter möglich macht.
Die „Kapitalisierte“ kann „kassiert“ werden
Wer das vereinbarte Schlussalter als Versicherter erreicht, bekommt eine garantierte Versicherungssumme ausbezahlt und kann zudem auf sogenannte Überschussleistung hoffen. Da liegt auf der Hand, dass die eigentliche Todesfall-Versicherung zur Erlebensfall-Versicherung wird. Damit wird eine Kapitallebensversicherungen für die Sicherung des möglichst hohen Lebensstandards im Alter zur private Altersvorsorge.
Die Risiko versichert nur den Todesfall
Bei der beitragsgünstigeren reinen ‘Todesfall’-Versicherung gilt für die versicherte Person, dass nach deren Ableben während deren Laufzeit eine feste oder auch im Verlauf gefallene Summe meist an eine Gläubigerbank geleistet wird. Risikolebensversicherungen werden also genutzt, um begünstigte Hinterbliebene, die Familie oder das Unternehmen des Verstorbenen abzusichern. Auch Kombinationaus einer Kapital- und Risikolebensversicherung sind möglich, wobei die eigentlich verschiedenen Betrachtungen zu frühem Tod und langem Leben versichert werden. Nur bei der klassischen Risikoversicherung wird aus den Beiträgen kein rentierliches Kapital für den nach Ablauf „Überlebenden“ gebildet.
Fazit: Vorteil beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Möglichkeit, den Lebensstandard und den subjektiven Anspruch an die materielle „Wohlfahrt“ im Alter durch kapitalbildende Lebensversicherung oder Investment-Lebensversicherung zu sichern oder auch, dass Familie oder Hinterbliebene mit deutlich geringerer Schuld durch die Versicherungsleistung einen ansonsten auftretenden Vermögensmangel mit all seinen Konsequenzen nicht erfahren müssen.
Donnerstag, Februar 25, 2010
Kapitalisierte Leben o d e r Früher war alles besser….
„Die Schärfe des Werkzeugs bestimmt die Rentabilität des Betriebes“ war einst das Motto desjenigen, der den Fahrtenschreiber entwickelte, der bei Kienzle gefertigt wurde. Wenn heute die Kunden von Lebensversicherern nach ihrer Rentabilität fragen, dann werden sie auch in 2010 spüren, wie eben die globalen Werkzeuge der globalen Finanzkrise ganz subjektiv und subtil auf den Einzelnen gewirkt haben oder noch wirken.
Sieben Jahre ist es her, dass die großen Anbieter für Lebensversicherungen zuletzt die Gesamtverzinsung, die Überschussbeteiligung zurücknahmen, für 2010 ergibt sich damit eine geringere Verzinsung. Für Experten ist klar, dass dies alle Gesellschaften in ähnlicher Weise so praktizieren werden. Anpassungen und Korrekturen gab es schließlich immer auch schon in den vergangenen Jahren.
Was nun aber bedeutet die Reduktion? Der Sparanteil wird zum Beispiel nur noch mit 4,3 statt wie bisher mit 4,5 Prozent verzinst. Dies bezieht sich auf den Betrag der Prämien, der sich als Differenz nach Abzug der Kosten und des Aufwands für den Risikoschutz ergibt. Hinzu gerechnet werden „Schluss-Überschussanteile“ am Ende der Laufzeit und Beteiligungen an den stillen Reserven, für die jedoch nicht von vornherein garantiert wird. Was für den Verbraucher wichtig ist, ist aber gerade der Wert der Überschussbeteiligung.
Wenn der Kapitalmarkt „schlecht zahlt“
Gerechtfertigt wird die schwächere Rendite damit, dass ein niedriges Zinsniveau auf den Kapitalmärkten zu wenig Margen hergibt. Und weil nicht damit gerechnet wird, dass absehbar die Zinsen deutlich steigen, wird der Trend anhalten. Und weil die Entscheidung der Großen im Versicherungs-Business immer auch Signalwirkung für die Branche haben, lehnt man sich als Wettbewerber nicht aus dem Fenster, bevor nicht die größten deutschen Lebensversicherer ihre Zahlen veröffentlicht haben.
In klaren Zahlen beweisen Ablaufleistungen aus 2008, wie groß die Unterschiede zwischen den Anbietern sein können: Gab es bei der Debeka für einen 30-Jahres-Vertrag noch 112.617 Euro, bot die Allianz 89.972 und die Ideal 79.700 Euro. Im Durchschnitt liegt derzeit eine aktuelle Ablaufleistung nach 30 Jahren bei 88.673 Euro - zweitausend Euro weniger als noch vor einem Jahr. Bei Abschlussalter 30 und Schlussalter 60 wurden dabei pro Jahr angenommene 1.200 Euro einbezahlt. Macht zunächst nur mal ‘unverzinst’ auf 30 Jahre „schlappe 36.000 Euro“. Würden sich Verbraucher nicht nur ausnahmsweise, sondern vorher immer gut informieren, könnten einige mehr erfahren, dass stets 5 von 10 der großen und größten Lebensversicherer nicht zu den ganz starken Anbietern zählen.
Dienstag, Februar 23, 2010
Immobile Schnäppchen und keiner will sie haben!
Da mag kein Häuslebauer dran denken und auch der Käufer einer Eigentumswohnung hat den schlechtesten Fall meist nicht im Visier. Immobilien können dann zu einem Klotz am Bein werden, wenn sie dringend verkauft werden sollen, das Objekt aber keinen Käufer findet. Einer der Gründe - wie in Fürth, wo das Versandhaus Quelle als Arbeitgeber ausfiel - ist, dass Schuldner arbeitslos werden.
Vor allem in strukturschwachen Regionen gehen die Immobilien-Angebote zahlenmäßig nach oben, doch die Objektwerte gehen nicht mit. Zu viele Hausbesitzer versuchen ihre Immobilien loszuwerden, weil sie den monatlich verpflichtenden Kapitaldienst aus Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Doch die Käufer sind selbst bei einer Zwangsversteigerung kaum zu finden. Da bleiben die bisherigen Eigentümer auf ihrem Objekt sitzen, veranlassen Tilgungsaussetzung oder auch, dass die Zinsen der Schuld zugerechnet werden sollen. Da siegt der Fatalismus über das eigentliche Wollen und auch über das finanzielle Können.
Auch fixe Kosten bleiben Pflicht
Abgesehen von den Verpflichtungen für die Gläubiger sind auch die Nebenkosten wie Grundsteuer und Energie ein zusätzlicher Brocken. Denn auch der zählt bei den Eigentümern zu den fixen Kosten, auch wen man sparsam sein will. Ganz abgesehen von den Kosten für Instandhaltung und Pflege, die man mit geringem Einkommen oder der Transferleistung von der Arbeitsagentur nicht mehr bringen kann.
Wohneigentum aufgeben für die Insolvenz
Die frühere Wunsch-Immobilie, die meist als mietsparende Altersvorsorge gedacht war, wird zum Problem, denn für ein von Schulden befreiendes privates Insolvenzverfahren müsste sie verkauft werden. Doch woher einen Käufer nehmen, wenn dies nicht einmal bei der Zwangsversteigerung gelingt?
Da kann ein Blick ins BGB helfen: Paragraph 928 regelt, wie man bisheriges Eigentum aufgibt. Unter “Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus” steht zu lesen “(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt und dieser in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.”.
Pflicht bleibt beim Eigentümer
Doch der Weisheit letzter Schluss ist dies auch nicht. Bekannt wurde das Prozedere zuletzt dadurch, dass die Eigentümerin einer baufälligen Scheune alle Ansprüche daran aufgab. Doch ihre Wohngemeinde wollte die Immobilie auch nicht nicht haben.
Da sind dann Kreis oder Gemeindebeamte schnell bei der Sache: Der Eigentümer bleibt solange in der Pflicht, wie kein neuer Eigentümer gefunden wird. Was im BGB nicht steht: Der Fiskus hat keinesfalls die Pflicht zur Aneignung, sondern lediglich das Recht dazu.
Montag, Februar 15, 2010
Zinsen sind Ausgabe und Aufwand…
Wer sich verschuldet, achtet meist auf den Preis, den er für die Nutzung von Geld oder Sachen zahlen muss. Dies ist umso mehr des Schuldners Pflicht, als die Laufzeit gleich über mehrere Jahre geht, ja länger als ein Jahrzehnt dauert.
Aktuell liegen Kredite mit 12-15-jähriger Zinsbindung tatsächlich im Trend. Gut für Bauherren, die sich so das aktuelle Zinstief langfristig sichern können, auch wenn diese Art der Finanzierung effektiv etwas teurer wird. Was über Jahre als Klassiker galt, nämlich Immobilien-Kredite mit 10-jähriger Zinsbindung, darf und wird sich derzeit mit dem momentanen Zinstief ändern. Denn wer den Zins unten weiß, der mag nicht daran denken, dass es in absehbarere Zukunft gleich mit höheren Zinsen erwischt. Und so planen die Käufer oder Bauherren von Immobilien langfristiger. Wer sich auf Tiefstand befindliche Kreditzinsen gleich 15 bis 20 Jahre sichert, ist einige Zeit vor einer Anschlussfinanzierung zu höheren Zinsen geschützt.
Macht ‘nen 40er mehr pro Monat!
Um sowohl für Gläubiger wie auch für den Schuldner ein partnerschaftliches, weil ausgewogenes und ausgleichendes Verhältnis zu finden, hat ein “Lafri-Kredit” dann aber auch einen leicht höheren Preis. Wer auf lange Zeit Kredite vergibt, der lässt sich dies dann auch mit einem Aufschlag bezahlen: So wird eine 15-jährige Laufzeit um rund 0,3 Prozentpunkte teurer als eine 10-jährige. Das nun macht bei einem Kredit über 150.000 Euro und längerer Planungssicherheit während all der 180 Monate Laufzeit 40 Euro zusätzlich pro Monat.
Kündigung nach zehn Jahren möglich
Wer eine lange Zinsbindung bevorzugt, der hat noch ein Vorteil auf seiner Seite. Da ist zum einen der tatsächlich günstige Zinssatz oder aber die Möglichkeit, nach 10 Jahren umzusteigen. Trifft nämlich die Vermutung nach steigendem Zinsniveau während der Laufzeit nicht zu, können Darlehen, für die 15- oder 20-jährige Laufzeit vereinbart wurden, nach zehn Jahren einmalig ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden. Das garantiert ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, auf dessen Anwendung auch die sonst übliche Vorfälligkeits-Entschädigung als finanzieller Ausgleich für eine vorzeitige Kündigung nicht anfällt.
Dienstag, Januar 05, 2010
Prämien contra Sparen wollen
Risiken lassen sich subjektiv nicht vergleichen
Wenn die großen Discounter zum Jahreswechsel Bügelordner, Textmarker und Dokumentenhüllen anbieten, dann ist nicht nur der Termin zum Steuerbelege sortieren gekommen, sondern auch Zeit, mal wieder den Versicherungsstatus für sich und seinen Partner oder eben für die gesamte Familie zu bestimmen.
Schließlich sind es die Hinweise der Verbraucherorganisationen, die immer mal wieder darauf hinweisen, dass es im Bestand des individuellen Haushalts doch den einen oder anderen „Geldfresser“ gibt, statt denen - wenn sie erst entdeckt sind - schon mal “Hunderte von Euro gespart werden könnten.
Ob das nun als „Werbung“ dafür gilt, dass Versicherte ihren Policen-Ordner prüfen sollen, weil zum Ende des Jahres der eine oder andere Vertrag ausläuft, den zu kündigen gemäß Vereinbarung gar nicht zeitgerecht wäre, oder ob man nur ans Sparen nicht aber ans Versichert-Sein denkt - so leicht sind die Feststellungen gar nicht zu treffen. Schon gar nicht auf die Schnelle zum 1. oder zum 2. Januar.
Was die konkrete Seite angeht, so liegen die Schätzungen beim Bund der Versicherten (BdV) bei 400 Euro pro Jahr, die der Durchschnittsdeutsche sparen könnte, wenn er nur erst prüft, wie er versichert ist und wie er es günstiger sein könnte oder sollte. Von der Branche wird ein solcher Wert angezweifelt, denn der Nachholbedarf bei der Altersvorsorge gilt als noch nicht gedeckt, weshalb der Einzelne sich noch stärker daran orientieren sollte. Wie es sich genau verhält, liegt wohl bei der Risikoeinschätzung, dem Bedarf und den verfügbaren Mitteln, so auch die Versicherungsexperten bei den Verbraucherzentralen. So soll jeder seinen Bedarf individuell prüfen und er wird dabei wohl feststellen, dass 400 Euro kaum gespart werden können. Als zutreffend gilt jedoch, dass Leistungen und Beiträge je nach Anbieter recht unterschiedlich ausfallen können.
Das Potenzial, gewisse Beiträge zu sparen, gilt dennoch als gegeben. Zum Grundschutz gehört allerdings weder die Handy-Versicherung, nicht zwingend die Glasbruchschutz und auch nicht der unklare Schutz gegen “häusliche Notfälle”. Nimmt man die Zahlen der Versicherungswirtschaft als Fakt, dann gaben die Deutschen 2008 je Kopf 1800 Euro aus, was 150 Euro pro Monat macht. Und da gehört bei den meisten die Kfz-Versicherung und die (teure) Rechtsschutz schon dazu…
Donnerstag, Dezember 31, 2009
Baugeld: Niedrig und günstig in 2010!
“Wir bieten mehr als Schuld und Zinsen!”, lautete ‘vor Urzeiten’ ein Werbeslogan der Volksbanken. Mit einiger Ironie wurde daraus: Wir bieten mehr als Sie schulden und zinsen… Heute lässt sich auch ohne markante Werbung ein Blick auf die zu erwartenden Baugeldzinsen in 2010 wagen. Und was meinen die Zinsexperten zur jüngsten Marktentwicklung und den Folgen für Baugeld-Konditionen? Worauf ist von Immobilienkäufern und Eigenheimern im neuen Jahr unbedingt zu achten?
War das Jahr 2009 überschattet von der Finanzmarktkrise und der Rezession in den USA und in Europa, was bei den Notenbanken die Leitzinsen in den Keller drückte, haben die Fast-Null-Zins-Politik und die sinkenden Renditen von Staatsanleihen zu historisch niedrigen Baugeldzinsen in Deutschland geführt. Mit klarem Vorteil für Bauherren und Immobilienkäufer.
Für die kommenden Monate in 2010 muss als entscheidend gelten, woran die Zentralbanken ihre Leitzinspolitik ausrichten. Viel ändern wird sich bei der Europäischen Zentralbank und deren Leitzins von 1,0 in den nächsten sechs Monate wohl nichts.
Baugeld-Konditionen mit kurzen Laufzeiten bleiben demnach relativ stabil; wer sich für seine Zinskonditionen langfristig festlegen will, der muss eher mit Schwankungen rechnen. Käme im zweiten Halbjahr die erste Leitzinserhöhung, macht dies dann auch beim Baugeld weitere Prozentpunkte aus. Wer als Bauherr und Immobilienkäufer aktuell entscheiden will, der sollte 2010 gleich nutzen, um noch günstige Baugeldkonditionen für einen möglichst langen Zeitraum festzuschreiben. Das erlaubt dann bei niedrigen Zinsen auch punktuell eine höhere Tilgung und Schuldenabbau.
Als bisherige Top-Konditionen von unter 4,5 Prozent effektiv gehörten die Zinssätze für lange Laufzeiten Ende 2009 zu den tiefsten der vergangenen 50 Jahre. Ein Darlehen über 150.000 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren kann selbst bei einer Tilgung von 2 Prozent mit einer Monatsrate von 800 Euro bedient werden. Für 200.000 Euro läge die Rate bei 1.050 Euro.
Folglich sollten auch Darlehensnehmer, die bereits im Eigentum sind, das Frühjahr 2010 nutzen, mit unabhängigem Berater klären, wie bei einer Anschlussfinanzierung ein Zinsanstiegs-Risiko vermeidbar sein könnte. Trotz derzeitiger Zinsbindung für die nächsten 12 bis 60 Monaten können Anschlussfinanzierer bereits 2010 aktuell niedrige Zinsen nutzen - abhängig von der Vorlaufzeit auch durch Baukredite ohne Bereitstellungszinsen oder über Forward-Darlehen.
Mittwoch, Dezember 30, 2009
Vom Rohbau zum Neubau - lieber gleich versichern!
Was liegt, steht, hängt oder baumelt nicht alles auf einer Baustelle. Und warum prangt auf den meisten Baustellen ein Schild, dessen Text man im mittleren Alter wohl schon auswendig kann: Betreten der Baustelle verboten - Eltern haften für ihre Kinder! - Und? Haften sie wirklich? Wer haftet für Personenschäden, die Angehörige und Bauhelfer widerfahren, sofern doch jede Menge Eigenleistung erbracht wird?
Früh richtig versichern schützt!
Da ist eine Bauherren-Haftpflicht doch wohl selbstverständlich. Denn bereits während der Bauphase sollte für ausreichend Schutz gesorgt sein. Schutz gegen Personenschäden eben. Und für den Fall des Sachschadens - bei Unwetter, Feuer und Materialfehler - bietet die Gebäude-Neubauversicherung oder auch eine “kombinierte Bauversicherung” eine optionale oder eben auch eine optimale Lösung.
Auch wer als Kollege, Freund oder Verwandter beim Bau mithilft, kann also zusätzlich versichert werden. Ein Schutz auch, der mögliche Schadenersatzklagen vermeidet, denn wenn sich ein Bauhelfer auf der Baustelle verletzt, dann muss der Bauherr und künftige Eigentümer haften.
Was als Pflicht nicht versäumt werden sollte, ist die Meldung derjenigen, die beim Bauen mehr oder weniger regelmäßig mitwirken. Dies hat bei der Berufsgenossenschaft nach geleisteten Arbeitsstunden zu erfolgen, was dann allerdings auch einen Beitrag nach sich zieht. Aber allemal besser, als vom ‘bösen Nachbarn’ verpetzt zu werden und nachmelden zu müssen. Das kann gar eine Ordnungswidrigkeit sein, die ihrerseits noch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung werden kann.
Inhaltlich deckt eine Gebäude-Neubau-Versicherung die Schäden beziehungsweise den Aufwand aus Elementarereignissen, durch Vandalismus, unbekannten Eigenschaften des Baugrundes und bei Konstruktions- sowie Materialfehlern. Keine Deckung wird in der Regel ausgesprochen, wenn Mängel und grobe Fahrlässigkeit zur Ursache von Schäden wurden.
Die Deckungssummen und die Ansprüche des Bauherren bestimmen die Beiträge, allerdngs sollte eine Unterversicherung vermieden werden. Dies nämlich würde im Schadenfall für den Versicherungsnehmer zu Kosten führen, die ihn als unversicherten Rest treffen….
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also auch hier, wenn es um Leistung. Ausschluss, Laufzeit, Risiko und Prämie geht. Beitragsunterschiede sind auf jeden Fall gegeben, was den Preisvergleich herausfordert. Geht dann die Bauphase in die Wohn- und Nutzungsphase über, ist an die Gebäude- und Haftpflicht-Versicherung zu denken, wenn doch mal irgendwann Gäste, Verwandte, Zulieferer oder gar der ‘Boschtle’ zu Schaden kommen sollten. Gut wohnen heißt eigentlich auch immer sicher wohnen.
Samstag, Dezember 26, 2009
Bei Restschuld-Versicherung Widerruf beachten!
Bei Krediten gibt es immer zwei Seiten: Die des Darlehensgebers bzw. Gläubigers und die des Darlehensnehmers bzw. Schuldners. Fordert der Darlehensgeber bei zweifelhafter, weil unsicherer Zukunft seines Schuldners eine Restschuld-Versicherung, gelten beide Verträge als verbundenes Geschäfte. Dies hat jüngst der BGH entschieden (Az.: XI ZR 45/09), weil in der Rechts-Literatur und auch in den Instanzgerichte die Frage noch nicht zweifelsfrei beantwortet wurde.
Im strittigen Fall nahm die klagende Bank ein Ehepaar wegen Rückzahlung eines gekündigten Darlehens in Regress. Die beiden hatten mit dem Darlehensvertrag einen Restschuld-Versicherung bei erhöhter Darlehenssumme vereinbart. Deswegen vertraten sie vor Gericht die Auffassung, dass beide Verträge verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden würden.
Dieser Tatsache habe jedoch die Widerrufsbelehrung bei verbundenen Geschäften nicht entsprochen, weshalb man noch zum Widerruf des Darlehensvertrages berechtigt sei. Dieser Argumentation stimmte der BGH zu. Beide Verträge bildeten deswegen eine “wirtschaftliche Einheit”, weil aus dem Darlehensbetrag teilweise auch die Restschuldversicherung bedient werden sollte, so die Richter. Um aufzuklären, inwieweit und in welcher Höhe der Klägerin ein Anspruch gegen die Beklagten zusteht, nachdem diese wirksam den Widerruf des Darlehensvertrages erklärten, der sich auch auf den verbundenen Restschuldversicherungsvertrag erstreckt, wurde der Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Bankenfachverband entwarnt!
Trotz dieses Urteils geht der Bankenfachverband nicht davon aus, dass es gleich massenhaft zu Kündigungen bestehender Kreditverträge kommen wird. Wenn nämlich Verbraucher ihren Kreditvertrag widerrufen, ist der Kreditbetrag sofort fällig, was bei eventueller Umschuldung des Kredits den Verbrauchern erhöhte Konditionen brächte. Zudem würden Verbraucher bei einem Widerruf ihres Kreditvertrags mit sofortiger Wirkung ihren Versicherungsschutz verlieren. Wer dies so entscheide und veranlasse, der muss nun bei einem allgemeinen Arbeitsmarkt-Risiko als Kreditnehmer abwägen, ob die Versicherung nicht lieber doch bleiben solle oder ob in jedem Fall für den Kapitaldienst haften will.
Statistisch gilt nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung GfK, dass 27 von 100 Schuldner eines Ratenkredits eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben. Das Geschäft mit Ratenzahlungen machen zumeist die 57 Kreditbanken des Bankenfachverbandes. Sie finanzieren privaten Konsum und gewerbliche Investitionen, insbesondere Fahrzeuge. Das Volumen beträgt nach deren Angaben mehr als 115 Milliarden Euro, die an Verbraucher und Unternehmen ausgeliehen sind. Dies nun macht einem Anteil von 48 Prozent aus, mit dem man Marktführer in der Konsumfinanzierung sei.
|
 |
|