Umwelt
Sonntag, Januar 09, 2011
Wir bauen eine neue Stadt!
Wird die lokale Infrastruktur revolutioniert?
Heimat ist, wo mein Bett steht! - Heimat ist die Stadt meiner Geburt, Kindheit und Jugend! - Wie auch immer Heimat definiert wird, eine Stadt der Zukunft zu gestalten bedeutet auch eine flexiblere Infrastruktur, besser gekoppelte Einzelsektoren und die Mehrfach-Nutzung von Gebäuden.
Für Experten des Deutschen Instituts für Urbanistik ist dies das Ergebnis einer Studie, die auch unter den Aspekten von Klimawandel, Überalterung und Globalisierung die Städteplaner neu herausfordert.
Auf die Analyse der neuen Planungen wurden die Sektoren Energie, Wasser, Abwasser, öffentlicher Verkehr, Gesundheit und Bildung. Energie, Verkehr und Abwasser untersucht, die alle zusammenhängen. Vorbei sei das Zeitalter der zentralisierten Energiesysteme; eine regenerative Stromerzeugung ist dezentral organisiert und muss lokale Einspeisung ermöglichen. Passivhäuser verändern den Wärmebedarf, womit auch die Entwicklung des Verkehrs verbunden ist.
Mit dem Bürgerbus anfreunden!
Setzt sich die Elektromobilität durch, werden Smart Grid *) und Speichernutzung von Autobatterien zu vorrangigen Themen. Flexibel muss auch der Trend zu flexiblen Bedienformen des öffentlichen Verkehrs werden. Dazu zählen das Car-Sharing, Bürgerbusse, Sammeltaxen oder erleichtertes Umsteigen zwischen Individual- und öffentlichem Verkehr.
Denkt auch der Mieter, Eigentümer und Verbraucher kaum an das von ihm genutzte Abwassersystem, ist auch dieses in Zukunft zu optimieren. Hierzu ist dieses dezentral zu gestalten und eng mit dem Energiesektor zu verbinden. Schließlich trägt das Abwasser viel ungenutzte Wärme in sich, wenn es im Normalfall mit 25 Grad entsorgt wird. Damit gilt auch bei Passivhäusern das Abflussrohr als das einzige Wärmeleck. Darüber hinaus ist eine energetische Nutzung der Reststoffe von Kläranlagen durch Biogaserzeugung sinnvoll. Dazu haben mehrere Modellprojekte auf der internationalen Bauausstellung Hamburg erste positive Ergebnisse geliefert.
Kultur in integrativen Gebäuden
Bei den “weichen” Standortfaktoren geht es mit der sozialen Infrastruktur für die Städteplane um die Frage, wie öffentlich frequentierte Gebäude künftig zu nutzen sein werden. Weist der Trend in Richtung Ganztagsschule mit Begleitangeboten, sind ganze “Bildungs-Landschaften” das Modell der Zukunft: Bibliotheken, Lokale, Theater oder Musik-Events können in Schulgebäude integrativ zusammengefasst werden.
Dann wäre für die Urbanisten als letztes Problem der Gesundheitssektor. Weil nämlich bei älter werdender Gesellschaft die Zahl der Hausärzte abnimmt oder diese in sozial gehobene Stadtviertel abwandern, sind im Bereich der Alten- und Pflegeheime, beim betreuten Wohnen sowie bei den Krankenhäusern Rückbau, Spezialisierung und Privatisierung voll im Gange. Trotz höherer Umsätze über die Patienten und Bewohner mit oder ohne Pflegestufe gelten die Einrichtungen als in Finanznot. Grund genug für die Kostenträger, dem Versorgungsbedarf das Controlling zu widmen.
Veraltete Standards
Lagen noch vor zehn Jahren die Standards beim Ausbau neuer Wohnquartiere, weil Demografie, Energie und Technik dies forderten, orientiert sich die Städteplanung heute neu: Statt früherer Generalisierung stellt sich die Frage, wie jedes einzelne Objekt die Standards und die Nutzung der Infrastruktur bestimmen.
Anmerkung: *) Ein Smart Grid integriert alle Akteure auf dem Strommarkt durch das Zusammenspiel von Erzeugung, Speicherung, Netzmanagement und Verbrauch in ein gesamtes System (nach Wikipedia).
Donnerstag, Dezember 30, 2010
Folgeprogramm für Mehr-Generationen-Häuser
Bürgerschaftliches Engagement verknüpfen - Folgeprogramm für 2011
Mit zwei, drei Kindern auf dem freien Markt eine Wohnung zu finden ist nicht nur in München aussichtslos. Die Makler machen eindeutig darauf aufmerksam, dass Vermieter - noch dazu, wenn sie mit im Haus wohnen - Kinder als “miet-störend” empfinden.
Ein Zustand, dem sich die Politik nicht verschließen kann, weshalb man auch in Zukunft auf die Erfahrung und Kompetenz aller für das Langzeit-Projekt Mehr-Generationen-Häuser setzt. Mit den neuen “alten” Themen “Alter und Pflege” sowie “Integration und Bildung”, soll auch das Profil der Mehr-Generationen-Häuser geschärft werden. Nach nunmehr fünf Jahren läuft zwar die erste Förderperiode für die ersten Häuser Ende 2011 aus, doch darf die Idee im weiteren Ergebnis nicht daran scheitern, dass die engagierte und erfolgreiche Arbeit der Ehrenamtlichen in den Mehrgenerationen-Häusern aufhört. Das Konzept hat sich nämlich bewährt und als zukunftsfähig erwiesen.
Schwerpunkte Pflege und Integration
Mit der öffentlichen Ausschreibung eines Förder-Folgeprogramms in 2011 soll auch für die Zukunft der Generationen übergreifende Ansatz bei der Arbeit mit solchen Häusern weiter geprägt werden. Dabei ist die Kooperation mit den Gemeinden zwingend erforderlich. Nur gemeinsam kann der entscheidender Indikator markiert werden, ob und wie die Mehrgenerationen-Häuser im kommunalen Angebot bei den Entscheidungen berücksichtigt werden. Die Kommunen sollen durch Beteiligung an der Finanzierung ihre bisherige Rolle ausbauen und stärken, wobei die inhaltlichen Schwerpunkte durch das Bundes-Familienministerium gesetzt werden sollen:
_Alter und Pflege
Für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Demenzkranke und ihre Angehörigen sollen Unterstützungs- und Beratungsangebote eingerichtet werden; ein Angebot der “niederen Schwellen” bis hin zu pflegeergänzenden Hilfen soll bereit stehen und vermitteln;
Kooperationen mit Pflegeberatungsstellen und Pflegestützpunkten sind systematisch aufzubauen und auszubauen.
_Integration und Bildung
Fördernde Angebote zur Integration sind in möglichst vielen Häusern zu etablieren; Angebote in Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sind aufzubauen und auszubauen.
_Haushaltsnahe Dienstleistungen
Mehrgenerationenhäuser als Drehscheiben der Dienstleistungen sind in den Gemeinden nachhaltig zu festigen; Hemmschwellen sind abzubauen und haushaltsnahe Dienstleistungen bei besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Familie und Pflege sind zu bewerben.
_Freiwilliges Engagement
Mehrgenerationen-Häusern sind als Knotenpunkte des Bundesfreiwilligendienstes und des bürgerschaftlichen Engagements in den Kommunen einzurichten; Einrichtungen und Initiativen wie Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros oder Jugend-Migrationsdiensten sind stärker zu vernetzen.
_Orte der Begegnung
Rund 500 Einrichtungen in der Republik geben Raum für gemeinsame Aktivitäten, bieten Angebote zur Kinderbetreuung und zur Betreuung älterer Menschen. Auf diese Weise wird ein neues nachbarschaftliches Miteinander geschaffen. Bundesweit sind es mehr als 16.000 Freiwillige, die die Arbeit in den Häusern unterstützen, mehr als 60 Prozent der Aktiven in den MGH sind freiwillig Engagierte.
Fazit
Mehrgenerationenhäuser sind eine ganz wichtige Anlaufstelle für Alt und Jung. Zuverlässig und für alle Altersgruppen mobilisieren und organisieren sie Zeit für Verantwortung außerhalb der Familie. Mit ihren vielen freiwillig Engagierten unterstützen die Häuser berufstätige Eltern genauso wie Menschen, die Angehörige pflegen. Gleichzeitig geben sie wichtige Impulse für gesellschaftliches Engagement. Dieses Engagement ist zu festigen und muss tragfähig für die Zukunft werden.
Informationen zum laufenden Aktionsprogramm unter www.mehrgenerationenhaeuser.de
Mittwoch, November 10, 2010
Gerechte Heizkosten?
Neue Richtlinie VDI 2077 zeigt wie’s geht
Was immer auch die “Wetterkarte” bringt, für Mieter ist oft wichtiger, was vor längerer Zeit war. Denn nicht alle energieabhängigen Mieter haben bereits die Heizkostenrechnungen 09/10 erhalten. Bei dieser könnte nämlich erstmals das Beiblatt der Richtlinie 2077 eine Rolle spielen: “Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung; Verfahren zur Berücksichtigung des Rohrwärmeanteils”. Ein Faktum, das im Vergleich zu den Vorjahren recht deutlich die Kostenanteile verschieben kann.
Gibt die bisher gültige Heizkostenverordnung vor, wie verbrauchte Heizwärme verursachungsgerecht und verbrauchsabhängig zu verteilen ist, ist deren Menge ganz sicher in hohem Maße an die Heizkörper abgegeben worden. Folglich sind die Heizkosten-Verbrauchs-Röhrchen auch an den Heizkörpern angebracht, um die gelieferte Energie zu messen. Da aber auch ungedämmten Rohrabschnitte Wärme in den Raum abgegeben, sofern diese in oder auf den Wänden verlegt sind, kann deren Anteil nicht von den Heizkostenverteilern erfasst werden.
Konkret bedeutet dies, dass Heizkosten einer Einheit zwar nach den erfassten Wärmeeinheiten erfasst wird, dass aber zugleich auch “nicht erfasste Nutzwärme” über die Mengeneinheiten der erfassten Werten verteilt wird. So zahlen Mieter oder Eigentümer mit hohen “erfassten Einheiten” auch anteilig mehr von eben “nicht erfasster Wärme”, die in unterschiedlichem Maße auch andere genutzt haben könnten oder denen zugute kam.
Mit der zusätzlichen Richtlinie sollen also Abrechnungen gerechter werden, indem auch abgegebene Nutzwärme von ungedämmten Rohren berücksichtigt wird. Diese sollte demjenigen zugeordnet werden, der daraus einen Nutzen hat. Wenn also die jüngste oder die bevorstehende Heizkostenrechnung höher ausfällt, kann dies an einer neuen Methode liegen, wohl aber auch an wirklich kalten Wintermonaten und gestiegenen Energiepreisen.
Mieter und Mitglieder bei Eigentümergemeinschaften können übrigens die Hausverwaltung auffordern, sich bei inzwischen liberalisiertem Energiemarkt nach einem günstigeren Lieferanten für Strom oder Gas umzusehen und neue Verträge schließen.
Freitag, Oktober 29, 2010
Nicht gleich mit dem Miet-Rechtsschutz drohen
Wohnraum ist die halbe Miete! Energieversorgung samt Heizung, Sauberkeit und Sicherheit macht die zweite Hälfte. Wann immer Immobilien-Eigentümer individuell mit dem Heizen beginnen, für Wohnungsmieter in der Gemeinschaft muss der Vermieter dafür sorgen, dass Wohnungswärme in der Heizperiode ab dem 1. Oktober gegeben ist und diese bis 20. April anhält - sofern die Temperaturen dies erfordern.
Knapp sechs Monate ist also der Vermieter verpflichtet, die Heizung laufen zu lassen, auch wenn der Mietvertrag dazu keinen Hinweis enthält. Wird in Mitverträgen die Heizperiode anders festgelegt, zum Beispiel vom 15. September bis 15. Mai, ist dies gleichermaßen bindend.
Warm wird subjektiv gefühlt
In Mietwohnung und Hausgemeinschaften - unabhängig davon, ob auch Eigentümer drin wohnen - ist eine Zentralheizung auf den Termin einzustellen. So bleibt es dem Mieter überlassen, ob und wieviel er heizt. Wer Heizenergie “entnimmt”, dem muss möglich sein, seine Räume auch auf eine Mindesttemperatur zu bringen: In Wohnräumen sind dies 20 Grad Celsius, in Bädern 21 Grad. Unwirksam wären Klauseln im Mietvertrag, nach denen 18 Grad Celsius in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr ausreichend seien. Wer erst gegen Mitternacht ins Bett geht, der muss damit rechnen, dass die Mindesttemperatur dann ab 23.00 Uhr abgesenkt wird. Aus der Rechtsprechung ist inzwischen bekannt, dass nachts die Zimmertemperatur noch ungefähr 18 Grad erreichen sollte, so das Landgericht Berlin (AZ: 64 S 266/97).
So ganz ohne Pflichten ist aber auch ein Mieter während der Heizperiode nicht. Der Mieter einer Wohnung muss zwar nicht heizen, wenn er lieber im kalten Zimmer seine Nachtruhe genießt und darf deshalb die Heizung herunterdrehen. Ist er jedoch für Wochen oder Monate außer Haus, muss der Mieter gewährleisten, dass die Wohnung keinen Schaden nimmt, weil er nicht oder aber zu wenig geheizt hat. Frostschäden an Rohren oder Schimmelbefall sollten nicht entstehen, weshalb es sich empfiehlt, dass bei längerer Abwesenheit Nachbarn oder Bekannte die Wohnung angemessen heizen und lüften. Wird solches unterlassen, haftet der Mieter für auftretende Schäden.
Wer schlottert, darf kürzen
Für den Fall, dass der Mieter in seiner Wohnung nicht auf die benannte Mindesttemperatur kommt, liegt ein Mietmangel vor, der zur Mietminderung berechtigt. Hierbei sollte man nicht gleich mit dem Anwalt und der Mietrechtsschutz-Versicherung drohen, sondern dem Vermieter Gelegenheit geben, die “Störung” in angemessener Frist zu beheben. Reagiert der Vermieter nicht oder schafft es seine Heizung nicht mehr, kann der Mieter seine Zahlungen bis zu 15 Prozent kürzen, falls er “bei voller Pulle” nur auf beschiedene 18 Grad kommt (LG Frankfurt AZ: 2/17 S 315/99). Wenn gleich die gesamte Heizung ausfällt, und das für Tage bis zur Reparatur oder bis zum Ersatz, kann der Mieter sogar um 100 Prozent mindern oder aber die Wohnung fristlos kündigen, falls es gar zu gesundheitlichen Schäden kommen könnte (OLG Dresden, AZ: 5 U 260/02).
“Graues Wasser”
Gluckert die Heizung und wird es deshalb nicht ausreichend warm, liegt der Grund an falscher Luft im Heizkörper. Dieser wird dann nicht ausreichend voll mit warmem Wasser und strahlt demnach zu wenig ab. Die Heizkörper zu entlüften ist bei hochgedrehter Leistung sinnvoll. Das jeweilige Lüftungsventil am Heizkörper wird mit einem kleinen Spezialschlüssel aufgedreht, bis Luft und ein wenig “graues Wasser” entweicht, das aufgefangen wird. “Ventil schließen” und fertig!.
Heizkörper können auch ohne weitere Sachkenntnis vom Mieter entlüftet werden. Danach sollte man den Vermieter, Hauswart oder die Hausverwaltung informieren, dass anschließend der Wasserdruck im System geprüft wird und Wasser eventuell nachgefüllt werden muss.
Montag, September 13, 2010
KfW fördert nur noch Effizienz-Sanierung
” Meine Bank und ich, wir haben Geld…” lautet die kecke Feststellung desjenigen, der auf seinem Kontoauszug immer mal wieder den Hinweis auf seinen Dispositionskredit liest. Wer aber bestehendes Immobilieneigentum in Form eines Altbaus sanieren will, der muss zur Kenntnis nehmen, dass es zinsgünstige Modernisierungskredite von der KfW für einzelne Sanierungsmaßnahmen im Altbau nicht mehr gibt. Die Förderung wurde nämlich zum 1. September 2010 gestoppt.
Vom Förderstopp betroffen ist das Programm, bei dem es darum ging, Einzelmaßnahmen energieeffizient zu sanieren. Das nun gilt eben für Altbau-Eigentümer, die die Fassade ihrer Alt-Immobilie dämmen lassen wollten.
Wenn nun die Fördermittel für einzelne Sanierungs-Maßnahmen aufgebraucht sind, geht jedoch die Förderung für das Gesamtpaket „Energieeffizient Sanieren“ weiter. Weiterhin können Fördermittel für Altbauten fließen, wenn dieser grundlegend energetisch saniert werden soll, und zwar so, dass Arbeiten nach Abschluss dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen.
Pro Wohneinheit gibt es derzeit bis zu 75.000 Euro als zinsvergünstigtes Darlehen zu 2,32 Prozent effektiv pro Jahr. Der Eigentümer als Modernisierer kann zusätzlich einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 12,5 Prozent der Darlehenssumme erhalten. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 30 Jahre.
Donnerstag, Juli 22, 2010
Mein Kind, ein Zappel-Philipp, ein Schädiger?
“Waren Sie ein ‘schaden-geneigtes Kind’ ?” - “Nicht!” - “Dann vielleicht Ihre Abkömmlinge oder Ihre Enkel…?” - Tschuldigung, aber es geht nun in der Elternschaft auch mal darum, dass ein Schaden zu ersetzen ist, den ein Kind jemandem anderen körperlich zugefügt oder an Sachen beigebracht hat. Denn wenn Kinder Schäden anrichten, beginnt oft und auch meist der Streit mit der eigenen Haftpflicht. Denn strittig ist oft die Aufsichtspflicht, die jedoch von Eltern nicht zu jeder Minute praktiziert werden muss.
Wie war das kürzlich auf dem Gehweg? Der Steppke mit Helm, radelnd auf dem Gehweg, wird von der Mutter begleitet, diese mit dem Rad auf der Fahrbahn. Der Kleine schwankt, fällt gegen ein geparktes Fahrzeug. Die Mutter sorgt sich sowohl um den Spross als auch um den möglichen Schaden. Vor lauter Überraschung stellt sie ihr Rad so ab, dass auch dieses gegen das Fahrzeug poltert…
Wie nun wird ein solcher Schaden reguliert? Für den Geschädigten keine Frage: Die Haftpflicht der Eltern muss zahlen. Und die fühlen sich “aus dem Schneider”, weil eine solche Versicherung tatsächlich seit Jahren läuft. Solche Schäden, verursacht durch Kinder, werden jedoch nicht immer reguliert. Der Sachverhalt der Haftung hängt nämlich vom Alter des Kindes ab und von der Frage, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Beschränktes Recht - beschränkte Haftung
So wie die Tatsache, dass erst mit dem siebten Lebensjahr die beschränkte Geschäftsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Taschengeld-Paragrafen des BGB eintritt, so sind Kinder unter sieben Jahren nicht deliktfähig. Folge: auch die Eltern kann man nicht für Schäden haftbar machen, die vom Kind verursacht wurden. Es sein denn, das Kind ist überaus schadensgeneigt, womit es auch auffällt, und bedarf ständiger Aufsicht.
Ob also Bagatellschaden oder Unfall im Verkehr mit Sach- oder gar mit Personschaden - nicht in jedem Fall müssen Eltern für eine Unfallfolge oder für einen Sachschaden aufkommen. Dieser Deliktschutz für Kinder im Straßenverkehr gilt sogar erweitert: Bis zum Alter von zehn Jahren muss für ein Schaden, den sie im fließenden Verkehr verursachen, nicht gehaftet werden.
Junior, wo bist du, was machst du?
Wurde allerdings die Aufsichtspflicht der Eltern beweisbar verletzt, haften sie und die private Haftpflichtversicherung reguliert. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht geregelt, ab welchem Alter man Kinder alleine zuhause, im Garten oder auf der Straße spielen lassen kann. Diese Freiheiten müssen die Eltern vom Alter und der seelisch-geistigen Entwicklung des Kindes abhängig machen. Denn für eine gesunde Sozialisation müssen und sollen Kinder spielen. Dies gilt auch, wenn impulsiv und unüberlegt gehandelt wird, wenn man einem Ball nachrennt, der auf die Straße rollt und die Eltern deshalb nicht zwangsläufig ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Für Geschädigte kann das dann aber auch bedeuten, dass ihnen ihr Schaden nicht ersetzt wird.
Dies ist dann langfristig störend, wenn es Nachbarn oder Freunde sind, die geschädigt wurden. Da steht dann ein bislang gutes Verhältnis auf dem Spiel. Falsch ist also die Eltern-Haltung, dass die Versicherung nicht bezahlt, wenn man nicht ordentlich auf sein Kind aufgepasst hat. Falsch! Nur wer seine Aufsichtspflicht verletzt hat, haftet als Eltern und die Versicherung übernimmt. Wer nachträglich bestimmbar nicht richtig aufgepasst hat, sollte dem Versicherer dies angeben und eben bei der Schadenmeldung nicht beteuern, dass er/sie die ganze Zeit geschaut habe und der Schaden passierte, als man eine Minute nicht hingeschaut hat.
Wer nun den möglichen Ärger mit Nachbarn scheut, kann für Kinder unter sieben Jahren einen Zusatz im Haftpflichtschutz der Eltern vereinbaren. Dabei ist die Versicherungssumme meist aber auf 3.000 bis 5.000 Euro begrenzt oder auch mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall behaftet. Ein Extraschutz, den aber bislang nur jeder zweite Versicherer anbietet.
Wie bei den Vandalen?
Eine HP zahlt jedoch dann nicht bei Schäden, wenn ein Kind über sieben Jahren diesen vorsätzlich verursacht hat. Das nun nennt man ‘Vandalismus’. Schmiert der Sprössling Wände mit Farbe voll oder wirft er Fensterscheiben ein, gilt dies als ‘schaden-geneigt’, wofür das Kind oder eben die Eltern haften. Der Nachweis, dass der Schaden mit Vorsatz oder mit grober Fahrlässigkeit entstand, ist jedoch schwierig und damit auch, ob Absicht vorlag und ob das Kind sein Handeln hatte einschätzen können.
Mittwoch, Mai 19, 2010
Höhere Ansprüche der KfW
Standards für Energieeffizienz verschärft
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kur KfW-Förderbank, wird zum 1. Juli 2010 die Standards verschärfen, unter denen energieeffizientes Bauen und Sanieren gefördert wird. Als attraktiv und neu gilt, dass es künftig für den Neubau auch Tilgungszuschüsse geben wird. Die Neuerungen betreffen Neubauten und Altbausanierung.
Künftig ist bei einem Neubau verpflichtend, dass eingehalten wird, 30 Prozent Energie zu sparen. Demnach werden solche Neubauten nicht mehr gefördert, die lediglich die Vorgaben der Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009) erfüllen oder diese nur knapp unterbieten.
Günstige Kreditkonditionen gibt es ab 1. Juli 2010 nur noch für Häuser, die maximal 70 Prozent der Energie verbrauchen, die dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen.
Neu sind die Vorgaben für die Effizienzhäuser 40 und 55, deren Hausherren nur mit 40 oder eben 50 Prozent der Energie auskommen müssen, die ein heute erstellter Neubau höchstens verbrauchen darf. Neben den günstigen Darlehen wird auch die Tilgung gefördert, und zwar in Höhe von bis zu zehn Prozent der Darlehenssumme und abhängig von der effizienten Energieeinsparung: Je effizienter, desto höher die Mittel.
Für die Altbausanierung gilt künftig statt der 130-er-Regelung die Plus 15-er Vorgabe. Das bedeutet, dass statt der bisherigen Eingangsförderstufe zum 1. Juli als Mindeststandard das Effizienzhaus 115 gilt. Ein Altbau darf damit nach der Sanierung höchstens 15 Prozent mehr Energie verbrauchen als ein Neubau.
Als neu gelten auch die Effizienzhäuser 55 und 70, die als bisherige Altbauten von der KfW gefördert werden, wenn sie nach Abschluss der Arbeiten mit dem Energieverbrauch der Hausherren denen in einem Passivhaus schon recht nahe kommen.
Mittwoch, Mai 05, 2010
Firma oder Fabrik, Betrieb oder Büro?
Wenn’s klemmt, bleibt meist ein Schaden…
Nicht alle kaufmännischen Lehrling erinnern sich an die Definition “Firma” und meist wissen sie auch nicht, wem eigentlich ihr Unternehmen gehört, wer die Inhaber, die Gesellschafter oder die Beteiligten sind. Worüber sie eher schon mal spekulieren oder vermuten sind die Ereignisse, die auch schon mal indirekte Ereignisse zum sonstigen Geschäftsbetrieb darstellen. Und die sind manchmal auch mit großem finanziellen oder eben materiellen Schaden verbunden.
Grundsätzlich gilt: Für Risiken in Firmen, auf Baustellen, in Büros mit oder ohne Kundenverkehr gibt es keinen pauschalen Versicherungsschutz. Und weil es von der BGB-Gesellschaft bis zur Offenen Handelsgesellschaft, von der Form & Licht AG im Familienbesitz bis zur Winzer-Genossenschaft in Deutschland die verschiedenen Rechtsformen gibt, gibt es ebenso unterschiedliche gewerbliche Firmenversicherungen.
Da ist zum einen die Betriebshaftpflicht: Sie schützt das Vermögen des Unternehmens, wenn durch das Handeln oder Unterlassen, durch Fahrlässigkeit oder Schuld mit Mitarbeitern oder durch Gerätschaften Personen- und Sachschäden verursacht wurden, die ohne Haftpflicht aus dem Vermögen der Firma, sprich mit Geld auszugleichen wären. Würde hierzu die Liquidität fehlen, kann dies das Aus für das Unternehmen bedeuten.
Die Gefahr des Untergangs oder des Verderbs durch Brand, höhere Gewalt, Wasser oder Feuer, Diebstahl oder Vandalismus sichert die Inventarversicherung. Sie schützt Computer und Maschinen und die sogenannte BuGA, die Betriebs- und Geschäftsaustattung.
Wenn Umsätze gestört sind
Kann ein Unternehmen zeitweise nicht arbeiten, produzieren oder verkaufen - zum Beispiel durch Einsturzgefahr eines Nebengebäudes in der Innenstadt - kann die Betriebsunterbrechung versichert werden. Der Vertrag gilt auch in der Folge von Schäden durch Feuer oder Überschwemmung.
Transportiert das Unternehmen Lieferungen an ihre Kundschaft mit eigenen Fahrzeugen oder tritt sie als Frachtführer in fremdem Auftrag auf, kann eine Kfz- und Transportpolice die Schäden an hochwertigen Gütern sichern. Risiken dieser Art sind mit einer normalen Kfz-Haftpflicht nicht abgedeckt. Das kann nur eine Transportversicherung.
Stellen speditierte Güter im eigenen Fahrzeug auch eine mögliche Umweltgefahr dar, sofern diese Fracht durch Unfall aufbricht, ausläuft oder mit der Außenluft eine Reaktion eingeht, ist für dieses Gefahren-Potenzial eine Umwelt-Haftpflichtversicherung sinnvoll. Bei manchen Versicherern können mögliche Risiken aus Umweltschäden über die Betriebshaftpflicht versichert werden.
Schließlich ist da noch die Produkthaftpflicht, die dann verpflichtend wird, wenn national produzierte oder auch importierte Ware auf eine Weise schadhaft oder schädigend ist, dass nicht die mangelhafte Ware allein ersetzt werden muss (wie bei einer Schlechtleistung) sondern dass zusätzlich Sach- oder Personenschäden beim Nutzer oder Anwender auftreten.
Mittwoch, Januar 06, 2010
Umweltschutz als Prämienfaktor
Für Versicherungen ist der Klimawandel keine bloße Randnotiz. Die Unternehmen, insbesondere die reinen Sachversicherer, sind von den Wetterkapriolen insofern betroffen, als dass sie für die Schäden aufkommen müssen, die Gewitter oder Hagelstürme hinterlassen. Daher kann es nur im Sinn der Assekuranzen sein, sich Umwelt- und Klimaschutz auf die Fahnen zu schrieben. Die britische RSA-Gruppe, einer der größten Versicherungskonzerne der Welt, hat jetzt Nägel mit Köpfen gemacht und arbeitet eng mit der Naturschutzorganisation WWF zusammen.
Gitte Seeberg, Generalsekretärin des WWF Dänemark, sieht in der Kooperation etwas „Besonderes“. Während des Weltklimagipfels in Kopenhagen erklärte sie, der WWF habe nun die Möglichkeit, Einfluss auf die Entwicklung von Versicherungsprodukten zu nehmen, weil man erstmals in den „innersten Kreis“ eingeladen worden sei. Die Umweltschützer haben zum Beispiel Zugriff auf die Daten der RSA. Dazu gehören unter anderem die Statistiken zu den Auswirkungen von Wind und Wetter. Jeanette Fangel Løgstrup von der RSA-Tochterversicherung Codan, wertet die Zusammenarbeit durchaus pragmatisch: Als Versicherer zahle man für die Erstattung zerstörter Häuser nach Waldbränden und Überschwemmungen. Daher wolle man die Klimaarbeit des WWF unterstützen.
Dabei wird vor allem Geld fließen. Geplant ist, dass die Versicherung die Kartierung der Küstenlinien von Skandinavien, Kanada und dem Ostseeraum finanziert. Damit sollen klimabedingte Veränderungen besser dokumentiert werden können. Zusätzlich engagiert sich die RSA bei der Wiederherstellung des natürlichen Flussbettes der Themse, wird sich am Hochwasserschutz und neuen Deichanlagen beteiligen und in China den Wechsel von Kohle auf erneuerbare Energien vorantreiben. Ganz uneigennützig ist das Engagement nicht. Das Unternehmen wird zukünftig klimafreundliche Technik fördern, indem beispielsweise Halter von Elektroautos günstigere Kfz-Versicherungen erhalten und die Prämien anderer Policen niedriger ausfallen, wenn energie- und wassersparende Technik zum Einsatz kommt.
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Andre on 01/06 at 04:00 AM
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Mittwoch, Dezember 16, 2009
Bauherren denken an Energetik!
Zum Jubeln war sie nicht, die Baukonjunktur 2009. Meist bewegte sich der Wohnungsneubau in fallende Richtung. Jetzt scheint es so, als ob die Geschäfte wieder anziehen oder wenigstens leicht angezogen hätten. Einen Maßstab dafür bietet die KfW Bankengruppe, die für 2009 bei zusätzlichen Mitteln aus dem ersten Konjunkturpaket höchste Förderungs-Quoten für energieeffiziente Gebäude meldet.
Seit die Förderprogramme aufgelegt wurden, waren noch nie mehr Mittel beansprucht und genehmigt worden wie in 2009. Und nicht nur private Bauherren wurden begünstigt, auch Baufirmen und letztendlich die Umwelt partizipierten.
Angesagt: Wärmedämmung
Und so liegt energetisches Sanieren und Bauen von Wohngebäuden noch immer im Trend: Bis Ende November 2009 vergab die KfW über 200.000 Kredite oder Zuschüsse. Es entstand ein Fördervolumen von mehr als 8 Milliarden Euro. In der Summe ein knappes Viertel dessen, was seit 2001 die bisherige Gesamtsumme von 30 Milliarden Euro ausmacht. Und weil die Mittel ausgeschöpft wurden, sind weitere mit dem ersten Konjunkturpaket bei hoher Nachfrage zur Jahresmitte genehmigt worden. Fördergelder, mit denen Investitionen im Umfang von 17 Milliarden angestoßen wurden. Mehr als eine halbe Million Wohnungen (550.000) wurden auf neueste energetische Standards gebracht.
Wieder mehr Deckungsbeitrag
Mit positiven Deckungsbeiträgen - nach Abzug der variablen Kosten vom Stückpreis - konnte sich auch die Bauindustrie erholen und fließende Mittel abschöpfen. Für die KfW bedeutet dies auch Sicherheit für 270.000 Arbeitsplätze bis Ende 2009 und wohl auch darüber hinaus. Auch wird der Ausstoß des Treibhausgases CO² durch besser gedämmte Gebäude mit moderner Heiztechnik dauerhaft um jährlich 1,3 Millionen Tonnen gesenkt. Und Hausbesitzer und Mieter können sich zudem über geringere Heizkosten trotz steigender Gaspreise freuen.
Wie eine Maßnahme durch die KfW gefördert wird, hängt von der Energiemenge ab, die ein Gebäude im Vergleich zu einem Neubau verbraucht. So wurde das Förderprogramm durch den “KfW-Effizienzhaus”-Standard gestrafft und vereinfacht. Ein “Effizienzhaus 70” verbraucht demnach nur 70 Prozent der Energie eines Standard-Neubaus. Je kleiner die Zahl, desto höher die Energie-Effizienz. Alles ganz easy…
Mittwoch, Dezember 09, 2009
Bauqualität muss wieder besser werden
Bis in die Kleinstadt zieht sich die Gefahr der Insolvenz in der Baubranche. Untersteht doch die Bauwirtschaft einem massiven Preiskampf. Europaweite Ausschreibungen, latente Angst, dass Korruption zum Vorwurf wird, wenn kommunal-politisches Entscheiden eine Rolle spielt, die Wirtschaftskrise und verzweifelte, weil ruinöse Angebote von Firmen, die eigentlich schon platt sind, schädigen volkswirtschaftlich, verursachen den Verdrängungswettbewerb und verhindern seriöse Arbeit von qualitätsbewussten Unternehmen.
Doch was tun? Statt Billig-Bauen sollte wieder Qualitäts-Bauen praktiziert werden. Das nun würde wenigstens die deutsche Bauwirtschaft sichern und am ehesten die Folgekosten von Bauschäden verhindern. Doch ohne gemeinsame Zielsetzung wird sich wirtschaftliches, nachhaltiges und gesundes Bauen nicht durchsetzen können. Deshalb müssen Bauherren und Planer, Bauunternehmen und Handwerker im Sinne der Initiative Neue Qualität des Bauens (INQA-Bauen) handeln.
Unter diesem Dach werden Referenzen und Kooperationen auch regional genutzt, indem Partner ihre Strukturen und Angebote abstimmen und Qualitätsstandards für die jeweilige Region definieren. Ergebnisse aus Netzwerken für Berlin Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, NRW und das Saarland sind bereits gegeben.
Jetzt auch im “Ländle”
Für “Gutes Bauen in Baden-Württemberg” fand der Auftakt im November 2009 statt, wobei “Gutes Bauen” mit hoher Bauqualität einhergeht. Über die Initiativen “Architektur und Baukultur”, “Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen” und das “Leitbild Bauwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland” sind
* Bauherren zu motivieren, qualitätsbewusst und wirtschaftlich zu bauen,
* Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bei Arbeits- und
Geschäftsabläufen zu unterstützen,
* Planer und Architekten zum engeren Kommunikationsaustausch zu bringen und
* Dienstleister regional auf abgestimmte Angebote zu trimmen.
Die Ziele mit regionalen Netzwerken und verschiedener Praxishilfen und Instrumente umzusetzen könnte gelingen mit
* Check-bauen,
* CASA-bauen und
* Gute-Bauunternehmen.de.
Check-bauen hilft, Bauprojekte erfolgreich durchzuführen; CASA-bauen liefert Bauunternehmern systematische Informationen durch Selbstbewertung, was zur Voraussetzung wird, in die Datenbank Gute-Bauunternehmen.de aufgenommen zu werden.
Dabei ist vorgesehen, dass die Datensätze die Unternehmen angeben, die Qualitätssiegel besitzen und insbesondere auch, ob diese durch den Verein für die Prä-Qualifikation von Bauunternehmen e.V. zertifiziert sind.
Dienstag, November 17, 2009
Hausbau: Günstig darf nicht billig werden!
Ist das Geld aktuell auch billig, bleibt der Bauherr dann aber doch in vielen Fällen schwach. Schwach in seiner Liquidität, was dazu führt, dass nur “billig gebaut” wird, was sich dann aber meist als ungünstig erweist.
Wird an der falschen Stelle gespart, macht sich dies später mit überhöhtem Energieverbrauchs oder mit teurer Sanierung zunächst latenter Baumängel bemerkbar. Wird dagegen der Bau hochwertig ausgeführt, erspart man sich Folgeschäden und kann bei den Nebenkosten durch Energieverbrauch allerhand sparen.
Wer beim Hausbau an der falschen Stelle spart, den treffen während der Nutzung später deutlich überhöhter Heizkosten oder es wird teuer, aufgetretene Baumängel zu beseitigen. Verlässt man sich auf Studien, dann entfallen neun von 100 Baumängeln auf die Wärmedämmung und weitere zehn von 100 auf die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Dabei fallen die Komponenten Fenster, Türen und Dach besonders auf.
Was zu Mängeln führt
Ursachen für spätere Baumängel können in der Planung wie auch in der Ausführung liegen; das kann sich in überhöhte Heizkosten beweisen oder dass die Heizungsanlage zu gering dimensioniert ist. An Wärme oder Kältebrücken, an undichten Stellen und in der Folge feucht eingebauter Dämmmaterialien steigt die Gefahr, dass Wände oder Decken schimmeln. Das kann zu hohen Sanierungskosten führen und in Extremen sogar zur Unbewohnbarkeit von Gebäuden oder deren Teile.
“Quali” bei Handwerkern
Für Spezialisten gibt es keine Frage: Bei der Entscheidung für Handwerksbetriebe ist sorgfältig vorzugehen und auf deren Qualifikation zu achten. Auch empfiehlt sich eine begleitende Qualitätskontrolle von unabhängiger Seite, denn Mängel am Bau kann man frühzeitig erkennen, bevor Wände und Verkleidungen vieles unsichtbar machen….bis der Zahn der Zeit daran nagt..
Dienstag, Oktober 20, 2009
EnEV 2009 verschärft Energiesparen am Haus
Wenn die Regierung was schafft, tritt meistens in Kraft…Na? Richtig, ein Gesetz oder eine Verordnung. Gerade so wie die EnEV 2009 nach der ab 1. Oktober 2009 verschärfte Energiespar-Regeln beim Bau oder Umbau und Ausbau gelten.
Bereits bei der Planung eines Neubaus muss dies berücksichtigt werden. Und auch Eigentümer von Altbauten müssen je nach Status nachrüsten und bei Sanierungen die neuen Anforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass Bauherren künftig noch energieeffizienter bauen müssen, damit sich die langfristig orientierten Klimaschutzziele der Bundesregierung auch einstellen. Für sogenannte “Bestandsimmobilien” haben nun auch deren Käufer und Eigentümer künftig drauf zu achten, wann der Bauantrag gestellt wurde: Nach dem 30. September gilt jedenfalls die neue Energie-Verordnung.
Was sich für Bauherren ändert
Deutlich verschärft wurden die Auflagen bei Neubauten. Das bedeutet in Zahlen, der Energieverbrauch muss 30 Prozent niedriger sein als nach alter Regelung. Als Richtwert gilt der Jahres-Primär-Energiebedarf. Das ist die “End-Energie”, die für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung verbraucht wird und den Energie-Verlusten, die durch die Erzeugung der Endenergie entstehen. Bei der Außenhaut eines Gebäudes muss die Dämmung um 15 Prozent besser sein als bisher. Und mit dem “Wärmegesetz” sind Bauherren nunmehr verpflichtet, ihren Energiebedarf teilweise über erneuerbare Energien wie Bioenergie, Solar-Thermie, Geo-Thermie oder Umweltwärme zu decken. Wem dies aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, der kann Maßnahmen durchführen, die ähnlich Klima schonende Wirkung haben. Als Ersatzmaßnahmen gelten hierbei Kraft-Wärme-Kopplung oder Dämm-Maßnahmen.
Und bei Alt-Gebäuden?
Wird die “Gebäude-Hülle” eines Hauses saniert, also Außenwände, Dach, Fenster, Gaupen oder Dachflächen-Fenster, gilt - wie bereits bisher bei der Alt-Verordnung - dass die EnEV nur einhalten muss, wer mit den zu sanierenden Flächen eine bestimmte Größe überschreitet. Diese Berechnung ergibt sich als Ergebnis aus dem Quotient (= Verhältnis) der Fläche des sanierten Bauteils zur gesamten Bauteil-Fläche des Gebäudes. Damit sind kleinere Reparaturen bis zu zehn Prozent der gesamten Bauteilfläche ausgenommen. Für den Dachausbau mit einer Nutzfläche von über 50 Quadratmetern ist seit 1. Oktober 2009 nachzuweisen, dass der neue Gebäudeteil den Neubau-Standard in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz der Gebäudehülle erfüllt.
Für Altbau-Eigentümer obligatorisch
Für Altbauten gilt, dass die oberste, bislang meist ungedämmte Geschossdecke über den beheizten Räumen zusätzlich gedämmt werden muss. Auch wenn diese nicht begehbar, jedoch zugänglich ist. Als Alternative gilt es das bislang ungedämmte Dach zu isolieren.
Bei Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten sind Nachtspeicheröfen durch eine neue Heizung zu ersetzen. Dies jedoch nur dann, wenn die Wohnungen ausschließlich mit solchen Geräten beheizt werden. Öfen solcher Bauweise, die bis Ende 1989 installiert wurden, dürfen jedoch noch bis 2020 betrieben werden. Geräte, die ab 1990 installiert wurden, dürfen noch 30 Jahren im Einsatz bleiben.
Kreditbank fördert EnEV
Wie oft bei anderen Förderungen gilt auch hier: Je höher die Effizienz einer Maßnahme, desto attraktiver die Förderung. Deshalb wurden die Förderprogramme der KfW an die EnEV 2009 angepasst; die Struktur ist geblieben. Als einheitlich gelten nach wie vor die Förderstufen “KfW-Effizienzhaus 100”, “KfW-Effizienzhaus 70” und “KfW-Effizienzhaus 55” sowie drei weitere Förderstufen.
Dienstag, August 11, 2009
Tierhalter-Haftpflicht: Nicht nur für Hundebesitzer empfehlenswert
Hund ist, wenn bellt! - Eine solche Definition als Begriffsbestimmung hilft allenfalls als humorige Betrachtung weiter. Wenn ein Hund jedoch zuschnappt, auch wenn der Halter lange Jahre im Glauben war und es stets auch erklärte, der tut nichts, dann sind Verletzungen oder Schädigungen bei Dritten schon mal zu ersetzen.
Wohl deshalb sind nach Angaben aus der Versicherungsbranche jeweils 70 von 100 gemeldeten Hunden auch durch Tierhalter-Haftpflicht im Risiko geschützt. Ausgaben, die bei recht hohen Deckungssummen eher nicht als Luxus gelten sollten. Können sich Personenschäden durch bellende, kläffende und dann doch beißende Vierbeiner recht schnell in Werten ergeben, die man nur ungern aus der eigenen Tasche zahlen will.
Zu beachten ist auch, dass das Führen ohne Leine sowie das Hüten von Hunden durch andere Personen als dem Halter, also Nachbarn, Dog-Guides oder Freunde, ausreichend gedeckt ist.
Als nicht versichert sind Schäden einzuordnen, die dem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen. Gleichgültig ob es sich um häusliche Schäden handelt oder ob der Familien-Liebling dann doch mal Herrchen oder ein Familienmitglied an der Wade packt. Für eigene Schäden wird kaum eine Versicherung aufkommen (wollen). Auch Schäden, die mehr oder minder mit Absicht herbei geführt wurden - ganz abgesehen vom eventuellen Straftatbestand - werden natürlich nicht reguliert.
Als vergleichsweise sorglos zum Hundehalter gelten noch immer viele Reitsportler. Hierzu stellt die Versicherungsbranche fest, dass nur jeder dritte Pferdehalter (in Eigentum oder im Besitz oder eben beides) eine Versicherung für sein Pferd abgeschlossen hat. Dieser Status trägt aber Risiko in sich, was fatale Folgen haben kann. Sind doch zerbissene Satteldecken bei anderen Vierbeinern derselben Kategorie, Trittschäden Pferd gegen Pferd oder gar Kollisionen mit oder an Autos mehr als nur ein kleines Risiko.
Wer günstige Tarife sucht, der findet diese auch im Netz, wo auch zahlreiche Spezial-Tarife zu entdecken sind - nicht nur für Reitpferde, sondern auch für Miet-Sachschäden, etwa an Pferdeboxen oder auch für Esel, Fohlen oder Vierbeiner, die im Gnadenbrot stehen.
Montag, August 03, 2009
Unfallversichert auf dem Weg zur Schule
Berufstätige Eltern durch gesetzliche UV geschützt
Wer als Arbeitnehmer seine Kinder nach den Sommerferien vor seinem eigentlichen Weg zur Arbeitsstelle noch schnell zur Schule bringt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt zur Schule vom direkten Weg zur Arbeit abweicht. Dann ist schließlich nicht nur das eigene Kind, sondern auch die berufstätige Mutter oder der Vater abgesichert, so die VBG.
Sind Eltern als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft ihres Arbeitgebers und dessen Branche gesetzlich unfallversichert, ist für die Schülerinnen und Schüler die Landesunfallkasse oder auch der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV) zuständig.
Auf diese Weise sind Mütter und Väter auch dann versichert, wenn sie auf dem Weg zur Arbeit die Kinder nicht direkt zur Schule, sondern zu einer Tagesmutter, zu einem Kinderhort oder zu einer Betreuungsperson oder -stelle bringen und sie diese auf dem Nachhauseweg von dort auch wieder abholen.
Gilt auch bei Fahrgemeinschaften
Werden im Rahmen einer Fahrgemeinschaft Schulkameraden mitgenommen, so sind auch mitfahrende Personen, die nicht zur Familie zählen, in den Versicherungsschutz eingebunden.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 30 Mio. Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte bei der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den knapp 650.000 Mitgliedsunternehmen mit verschieden hohen Risikostufen für ihre Beschäftigten zählen solche aus über 100 Gewerbezweigen und Branchen, vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.
Privates Risiko nicht vergessen
Trotz einer solchen gesetzlichen Regelung darf nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur einen Teil der wöchentlich 168 Stunden abdeckt. Neben den Berufswegen und den Fahrten zum Arbeitsplatz sind zahlreiche Stunden mir Risiko behaftet, für die eine private Unfall-Verscherung angezeigt ist.
Weitere Informationen zur VBG unter www.vbg.de
Originaltext der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG als digitale Pressemappe unter http://presseportal.de/pm/16868