Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Urlaub

Donnerstag, Oktober 23, 2008

Kaufen auf Pump - noch immer verlockend!

Schräge Konsumfinanzierung

Wie im Kindervers vom Scheich und dem Emir (...da geh’n wir lieber gleich...) geht es nicht! Denn eine Leistung zu zahlen, ist eine der Erfüllungspflichten aus dem Kaufvertrag. Doch was verlockend klingt - heute kaufen und später zahlen - wird europaweit zum Konsum-Köder. Die Idee kommt vom Handel, der da hofft, dass die Umsatzsegel wieder gebläht werden. Sinkender Konsum bedeutet nämlich auch lange Lagerzeiten, und die kosten Geld!

Wie aber lässt sich vermeiden, dass Einzelne ihrer Kaufsucht wegen bei durchschnittlichem Einkommen in die Schuldenfalle tappen? “Der” Konsument - anonym und im Durchschnitt - findet zunehmend Gefallen am Kauf auf Pump, den auch große Handelsketten offensiv mit Teilzahlung beweben.
Bei schwacher Nachfrage und lahmender Konjunktur sind Anreize zum Konsum selbst für die Banken eine Geschäft: kleine Kredite verursachen eher weniger Ausfallrisiken als wenige Großkredite.
Jede Menge an Arbeit und Information also auch für die Schuldnerberater, denen die Devise “heute kaufen und später zahlen” ein Dorn im Auge ist.

Finanzieren ist (zu) bequem

Wer als Händler mit Ratenzahlungen bis zu 30 Monaten und zinsenfrei lockt, der versucht, Kunden mit Aktionen für sich zu gewinnen. Besonders beliebt: Ratenzahlung bei Küchen. Die Kundenkredite zahlen sich aus; sie schaffen Konkurrenzvorteile und führen dazu, das schon mal ein Kauf früher getätigt wird als er geplant war. Doch auch kleine Einrichter haben die Ratenzahlung für langlebige Konsumgüter entdeckt. Denn Konsumentenkredite sind Dienstleistungen. Je einfacher die Finanzierung, desto eher wird gekauft. Es entspricht dem Trend zu Convenience, zur Bequemlichkeit, und gehört vielfach zum Beratungsgespräch.

Abstottern nicht mehr in Verruf

Studien zeigten: Jeder zweite Verbraucher ist bereit, mehr als geplant für Einrichtung auszugeben, wenn sich ihm Teilzahlung anbietet. Das nun gilt bereits für sieben Prozent der Möbel, die über Raten finanziert werden.
Und das ist nicht nur eine Einstellung für junge Leute oder solche mit geringem Einkommen, glauben 89 Prozent der Befragten. Kauf mit Anzahlung und Raten ist also aus der Ecke des Verrufs rausgekommen, wird doch auch die Vereinbarung dazu leger abgewickelt.
Ganz klar im Trend sind Teilzahlungen im Auto- und im Versandhandel. Finanzierungspartner sind meist die Herstellerbanken, die die Bonität prüfen und das Inkasso übernehmen. Die Laufzeiten liegen bei bis zu fünf Jahren. Werden Kredite zinsfrei ausgehandelt, gibt es - wenn überhaupt - nur noch geringe Rabatte.
Zu beachten sind Bearbeitungs- und Kreditgebühren oder auch der Abschluss einer Restwertversicherung zu Lasten des Schuldners.
Zum Problem für Schulderberater werden die Fälle, bei denen eine finanzschwache und bereits verschuldete Klientel weiter auf Pump kauft.
Kredite bei Banken sind da längst nicht mehr drin, weshalb der Ratenkauf als Warenkredit dann vom Verbraucher mit seinen vielen Wünschen als “berechtigt” betrachtet wird. Käme dazu noch die Reisefinanzierung, gilt die schräge Konsumfinanzierung als komplett.

Posted by Wolfgang on 10/23 at 03:13 PM
NewsFinanzenKrediteInteressantesSicherheitUrlaubWirtschaftWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Freitag, Oktober 17, 2008

Skifahr’n mit Helm!

Auf jeden Fall empfehlenswert?

Es gibt sie, die gereiften Sportler, die schon ein ganzes Leben lang Ski fahren und dabei auch so manchen Sturz hingelegt haben. Nicht immer waren diese selbst verschuldet. Grund genug, sich endlich Gedanken darüber zu machen, den immer populäreren Skihelm jetzt endlich doch auch als Erwachsener zu tragen.

Ob also nötig oder nicht, vielleicht kommt für den Einzelnen bald auch der Rücken-Protektor, wie man ihn bei den Motorradfahrern kennt…

Wieviel Sicherheit muss also sein? Will man wirklich auf den nächsten Crash warten, bei dem es einen dann auch noch über Harsch oder Eis schleift? Nein! Also: Sicherheit muss sein! Und ob die Unfälle selbst oder fremd verschuldet werden, wird dem Helm gleichgültig sein. Wer des Helmes “Inhalt” jedoch braucht, der wird seinen Kopf wohl doch eher schützen.

Unterstellt man - weil wohl auch realistisch - dass die Skier immer schneller und die Abfahrten immer rasanter werden, wird also so mancher vieles bis alles dafür tun, im Falle eines Sturzes seinen Kopf zu schützen. Je nach Abfahrt und Risiko ist dann auch der Rückenpanzer nicht verkehrt. Lieber also, so die Fürsorglichen, etwas “over-protected”, als mit Schädelverletzung oder Lähmung zu Tal gebracht werden müssen.

Schwere Unfälle mit Kopfverletzungen können tödlich ausgehen. Ein Zusammenprall mit anderen Skifahrern oder Snowboardern oder der Stürze auf der Eisplatte sind mit Helm ganz sicher weniger schlimm. Und auch Reitschüler haben neben dem Reithelm als Pflicht längst auch den Rücken-Protector unterm Jackett.

Helme längst komfortabel

Waren vor Jahren die ersten Helme noch wenig komfortabel, gar sperrig und wenig modisch, sind Helme von heute genau das Gegenteil. Manch einer spürt gar mehr Tragekomfort mit Helm als mit Mütze.
Selbst schützende Rückenprotektoren werden getragen wie flache Rucksäcke und mindern Unfallfolgen erheblich.
Nicht alle Skifahrer fahren auch gut und dazu oft auch noch unsicher.
Diese sportlichen Anfänger auf den Pisten, sind in der direkten Begegnung dann auch eine Gefahr. Wer also viel fährt und gut beobachtet, der weiß: ein Helm muss! Vor allem auch bei Kindern!!
Nicht immer wird rücksichtsvoll gefahren, weshalb einer mit Köpfchen immer auch den Kopf schützt. Das ist nichts anderes wie auch beim Rad fahren.

Wer’s aus der Schilderung von Notfallhelfern erfährt, der hört auch, dass die häufigsten nicht mehr Bein und Fuß betreffen, sondern den Kopf, den Nacken und die Wirbelsäule. Bestes Schuhwerk und technisch hochwertige Bindungen machen längst also einen Helm zur Pflicht.

Posted by Wolfgang on 10/17 at 07:59 AM
NewsGesundheitSicherheitUmweltUrlaubWissenswertesHaftpflichtUnfallversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, Oktober 16, 2008

Bahn frei - Kartoffelbrei!

Versicherungsschutz beim Wintersport

Alle Jahre wieder: Ski und Rodel - Gut! - Eine Information, die viele tausend Wintersportler von mal zu mal erfreut. Im Zusammenhang mit den beliebten Sportarten auf einem Brett oder - wie bei den meisten - auf zwei Brettern stehen aber auch klare Unfallzahlen. Nach Angaben aus der Statistik erleiden jährlich 55 000 bis 65 000 deutsche Wintersportler einen Unfall.

Zu empfehlen ist also immer auch eine private Haftpflicht für verschuldete Unfälle und eine Unfallversicherung gegen Schäden, die man sich selbst zufügt oder die einem zugefügt werden, ohne dass vielleicht der Schädiger “dingfest” gemacht werden kann.
Die Unfallversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für die Bergung eines Opfers und leistet eine finanzielle Hilfe bei Invalidität nach einem Unfall.

Das private Unfallrisiko über eine Versicherungen zu schützen, ist bei einer Deckungssumme von 100.000 Euro schon für circa 100 Euro pro Jahr zu haben.
Wer bereits eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit hat, benötigt diesen Schutz nicht.
Für Urlaube im Ausland sollte eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die gibt es schon für unter 10 Euro Beitrag im Jahr. Zu beachten ist, das die gesetzliche Krankenversicherung für einen Kranken-Rücktransport aus dem Ausland nie aufkommt.

Retten auch beim Heli-Skiing!?

Verursacht ein Skifahrer einen Unfall auf der Piste, ist er für die Folgen verantwortlich. Werden dadurch Personen verletzt, können Ansprüche in großer Höhe auf ihn zukommen. Dieses Risiko lässt sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern, die nicht nur im Winterurlaub, sondern grundsätzlich für alle Lebensbereiche mehr als sinnvoll ist.

Versicherungspakete wie denen, die der Deutsche Alpenverein (DAV) und der Deutsche Skiverband (DSV) seinen Mitgliedern anbietet, eignen sich wegen der weltweiten Deckung von Bergungskosten bis zu 25 000 Euro für Wintersportler, die auch in den Rocky Mountains zum Heli-Skiing aufbrechen.

Die Angebote des DSV sind in den Deckungssummen der Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung auf das individuelle Risiko und den persönlichen Bedarf zu prüfen.
Interessant für Wintersportler, die ihre Ausrüstung versichern wollen, ist meist die im Paket enthaltene Sportgeräte-Versicherung.

Posted by Wolfgang on 10/16 at 06:28 AM
NewsGesundheitInteressantesSicherheitUmweltUrlaubWissenswertesBerufsunfähigkeitHaftpflichtUnfallversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Freitag, August 29, 2008

Economy Class statt First: Reisevertrag fristlos kündbar

Wie abgedroschen : “Wenn einer eine Reise tut...” - Was aber, wenn er sie denn nicht tut. Ein Reisevertrag darf fristlos gekündigt werden, wenn dem Kunden beim Ein-Checken statt der gebuchten Ersten Klasse nur die Economy Class angeboten wird.

Die Fachzeitschrift “NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht"(München, 11/2008) berichtet aktuell über das Urteil des OLG Düsseldorf. Dem Kunden steht nach Auffassung des Gerichts in einem solchen Fall auch eine Entschädigung zu, weil Urlaubszeit nutzlos vertan wurde. In manchen früheren Fälle dieser Art spricht die Justiz auch von “entgangenem Lustgewinn aus einer Nicht-Urlaubsreise” (Az. 12 U 39/07).

Die Klage des Touristen wurde von den Richter angenommen und dem Kläger Recht gegeben. Gebucht hatte der Kläger eine Urlaubsreise in die Karibik in der Kategorie “First Comfort Class”. Beim Abflug verwies ihn die Fluggesellschaft auf die Economy Class. Eine ungute Tatsache, weshalb er den Antritt der Reise verweigerte und statt dessen die Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung verlangte.

Das Gericht gab ihm in beiden Punkten Recht. Dem verhinderten Fluggast sei es auch nicht zumutbar gewesen, auf das Angebot des Veranstalters einzugehen und in der gebuchten Klasse die Reise von einem anderen Flughafen aus zu starten.

Posted by Wolfgang on 08/29 at 04:54 AM
Recht & OrdnungUrlaub • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Mittwoch, August 27, 2008

Storno-versichert nur bei häuslicher Gemeinschaft

Alles zu zweit machen, Arm in Arm im Urlaub bummeln oder im Wechsel das Wohnmobil steuern - beim Anspruch aus einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sind Verlobte nur dann mitversichert, wenn ein Partner mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt. Den versicherten Personenkreis über die Versicherungsbedingungen hinaus zu erweitern, ist grundsätzlich nicht möglich. Das hat das Amtsgericht München entschieden, wo das Thema seit dem 15. Januar 2008 verhandelt wurde (Az.: 274 C 35174/07).

Die Klägerin hatte für sich und ihren Verlobten 14 Tage Korfu gebucht und dafür rund 1100 Euro bezahlt. Mit der Buchung schloss sie auch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ab. Noch vor Reiseantritt verstarb der Bruder des Verlobten, die Versicherte stornierte die Reise. Weil für die Stornierung eine ausreichende Begründung vorliege, verlangte sie vom Versicherer die Stornokosten. Doch dieser verweigerte mit dem Hinweis auf den Text der AVB’s in der Versicherung. Maßgeblich seien die Versicherungs-Bedingungen, in denen als Versicherte der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner, ersatzweise sein eingetragener Lebenspartner, beziehungsweise der Lebensgefährte, mit dem der Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft wohne, gelten. Dagegen war die Versicherte der Ansicht, dass zu diesem Personenkreis auch ihr Verlobter gehören müsse und zog vor Gericht - ohne Erfolg. Nach Ansicht des AG München wäre ein Versicherer nur dann zur Leistung verpflichtet gewesen, wenn der Verlobte in häuslicher Gemeinschaft mit der Klägerin gewohnt hätte. Dieser hatte jedoch eine andere Wohnadresse

Erweiterung möglich

Werden in einer Reiserücktrittskosten-Versicherung mitversicherte Personenkreise aufgezählt, gilt dies als abschließend. Dies dient nicht zuletzt dazu, die vertraglichen Verpflichtungen des Versicherers für alle Beteiligten zweifelsfrei zu definieren. Die Maßgabe kann aber durch Analog-Schluss nicht erweitert werden, so das Gericht. Wird also eine Reise storniert, weil der Grund bei einer Person lag, die als nicht versichert gilt, ist eben auch der beklagte Versicherer nicht zu Zahlung verpflichtet, so die Überzeugung des Gerichts. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.

Posted by Wolfgang on 08/27 at 04:46 AM
UrlaubVersicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Montag, August 18, 2008

Vorsicht bei der Auslandskrankenversicherung

Zur Urlaubszeit sind die meisten Deutschen auch im Ausland sehr entspannt, vielleicht auch deswegen, weil sie sich durch den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung gut abgesichert fühlen. Tatsache ist aber, dass so einiges bei der Police beachtet werden muss, um den optimalen Schutz zu erhalten. Häufig umfasst die Auslandskrankenversicherung lediglich einen Auslandaufenthalt bis zu sechs Wochen. Sollte der Reisende innerhalb dieses Zeitraums krank und aus diesem Grunde transportunfähig werden, gibt es für die anfallenden Behandlungskosten Deckung. Erst durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Amts- und Landgerichts Coburg wurde jetzt bestätigt, dass dies auch unabhängig davon gilt, wann der Versicherte eigentlich vorhatte, zurückzureisen.

Im vorliegenden Fall wurden dem Versicherungsnehmer 1.750 Euro zugesprochen. Aus der Begründung ging hervor, dass es vollkommen irrelevant für den Fall war, wie lange der Reisende im Ausland verweilen und ob er die Rückreise zu einem späteren Termin antreten wollte. Entscheidend sei einzig und allein der Punkt, ob der Reisende innerhalb der sechs Wochen erkranke und nach 42 Tagen aus diesem Grunde noch nicht transportfähig sei. Die Richter waren sich einig, dass lediglich diese genaue Auslegung der Versicherungskonditionen dem Vertragszweck einer Auslandskrankenversicherung entspreche.

Posted by Saskia on 08/18 at 08:10 AM
Recht & OrdnungUrlaubReiseversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Montag, August 11, 2008

Urlaubszeit: Reisekrankenversicherung Pflicht!

Die schönste Zeit des Jahres ist angebrochen und Millionen Deutsche zieht es an sonnige Badestrände und in belebte Städte fernab der Heimat. Um den Urlaub sorgenfrei genießen zu können sollten Verbraucher vor der Abreise nach Ansicht von Versicherungsexperten unbedingt eine Reisekrankenversicherung abschließen, die einen umfangreichen Schutz auch im Ausland gewährleistet.

Das Angebot an derartigen Policen ist groß und pünktlich zur Hauptreisezeit wieder zentraler Gegenstand der Vertriebsbemühungen zahlreicher Makler. Eine nach Einschätzung der Experten der Stiftung Ökotest besonders geeignete Police ist die central.holiday der Central Krankenversicherung mit Sitz in Köln. Die Versicherung überzeugte die Tester durch kundenfreundliche Versicherungsbedingungen. Insbesondere die Übernahme der Kosten für einen eventuellen Rücktransport veranlasste die Experten dazu, der Police mit der Note „sehr gut“ ein Qualitätssiegel zu verleihen. Auch die Möglichkeit, im Anschluss an eine Erkrankung oder einen Unfall in einer Kurklinik oder einem Sanatorium behandelt zu werden, überzeugte die Verbraucherschützer.

In Ländern außerhalb der Europäischen Union sowie in Staaten, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, greift der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Im Falle einer ernsthaften Erkrankung oder eines Unfalls müssen die anfallenden Kosten dann aus eigener Tasche bezahlt werden. Im schlimmsten Fall können sich die Belastungen auf einen fünfstelligen Betrag belaufen – insbesondere dann wenn ein langwieriger und aufwändiger Rücktransport in die Heimat erfolgen muss.

Der Tarif der Central ist besonders für Kurzentschlossene von Bedeutung: Einmal abgeschlossen, gewährt er für das gesamte Jahr einen umfangreichen Versicherungsschutz, der für eine einzelne Person ebenso vereinbart werden kann wie für die gesamte Familie.

Posted by Gerald on 08/11 at 11:30 AM
UrlaubKrankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Samstag, August 09, 2008

Wohnungs- oder Haustausch - Alternative zum Pauschalurlaub

Heutzutage heißt Familienurlaub nicht mehr unbedingt, dass man eine Reise bei einem der unzähligen Anbieter bucht und dann zum angestrebten Datum in die Ferien aufbricht. Immer mehr Menschen wählen eine Alternative wie beispielsweise den so genannten Wohnungs- oder Haustausch mit einer anderen Familie. Die Urlauber erwarten sich von diesem Urlaub neben dem Erholungsaspekt auch, das Land und seine Leute kennenzulernen.

Diese Ferienvariante ist für den Urlauber ein kleines Abenteuer. Daher sollte genau auf den Versicherungsschutz geachtet werden. In jedem Fall ist es notwendig, dass beide Tauschpartner eine Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Wenn auch das Kfz im Tausch mit eingeschlossen ist, sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen und ein Ausgleich für den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes ausgemacht werden.

Einige Tauschbörsen bieten den Urlaubern einen Garantiefonds an, der die Schäden übernimmt, die vom anderen Tauschpartner verursacht wurden, aber nicht von einer Versicherung übernommen werden. Fällt die Tauschfamilie unvorhergesehen aus, ermöglicht die Rücktrittsgarantie zumindest einen finanziellen Ausgleich. Für diejenigen, die mit dem Flugzeug anreisen wollen, ist es empfehlenswert, separat noch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Posted by Saskia on 08/09 at 09:29 AM
UrlaubVersicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, August 07, 2008

Kinder mit Unfall im Urlaub

Kinder sehen ihre Welt ganz anders - auch am Urlaubsort. Mit ihnen in die Ferien zu fahren, kann deshalb zum Abenteuer werden, wenn sich für Eltern auch noch schädigende Ereignisse durch die Kinder einstellen, für die sie den Reiseveranstalter haftbar machen wollen. Meist jedoch ohne Erfolg.

Fall 1 Stürzt eine ein Vierjährige - von Animateuren des Hotels betreut - und bricht sich in der Folge den Arm, können Eltern weder vom Reiseveranstalter noch vom Betreiber der Clubanlage auf Fuerteventura Schmerzensgeld oder Schadenersatz verlangen. Es sein denn, sie könnten beweisen, dass der Unfall auf ein Verschulden der Animateure zurückzuführen war. Ein unaufgeklärtes Geschehnis geht dann zu Lasten der Eltern, wenn diese kein “ständiges Fehlverhalten” und allenfalls eine “augenblickliche Unaufmerksamkeit” darlegen können (Amtsgericht Hannover, 554 C 10825/06).

Fall 2 Gestatten Eltern an anderem Ort - im Urlaubshotel in der Türkei - ihrem jüngeren Kind (sieben, das andere elf Jahre alt) im Etagenbett oben zu liegen, obwohl diese Liege nur teilweise mit Geländer gesichert ist, so handeln die Eltern leichtsinnig. Dies insbesondere dann, wenn das Kind dazu neigt, nachts heftig zu träumen und sich im Schlaf stark zu bewegen. Fällt das Mädchen im Schlaf aus dem Bett und verletzt sich dabei, so braucht der Reiseveranstalter trotz hart empfundenem Einzelereignis keinen Schadenersatz zu leisten; hat er doch seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt (Oberlandesgericht Karlsruhe, 7 U 73/06).

Fall 3 Fällt ein Neunjähriger beim Spielen auf einer Außen-Schach-Anlage eines Urlaubshotels in Hurghada/Ägypten mit einer Figur um und verletzt sich, so können die Eltern des Kindes für die Unfallfolgen weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter durchsetzen. Bei einem solchen Ereignis gilt, dass es sich um ein allgemeines Lebensrisiko handele, wofür der Reiseanbieter keine Verkehrssicherungspflicht habe. Das Amtsgericht München urteilt, würden Sicherheitsmaßstäbe praktiziert, die Eltern für angemessen halten, so müsste der Veranstalter seine Gäste in Gummizellen unterbringen, denn auch Möbel und harte Wände könnten gefährlich sein, wenn Reisende dagegen stolpern. (AZ: 262 C 7269/07)

Fall 4 Ein 9-jähriger Junge verletzte sich am Unterarm, als er in einer Clubanlage in Tunesien auf eine 2,20 Meter hohe Mauer kletterte, um zu sehen, was Mitglieder des Hotelpersonals mit einem streunenden Hund machten, den sie aus der Clubanlage herausgescheucht hatten. Die Mauerkrone war mit Glasscherben belegt. Trotz des Personenschadens können Eltern vom Veranstalter kein Schmerzensgeld für vertane Urlaubsfreude verlangen, weil sich die Wunden des Jungen auch noch entzündeten und damit die Erholung fehlte. Im Übrigen handele es sich bei einer mit Glasscherben bestückten Mauer um eine für Tunesien landestypische Einfriedung zum Schutz gegen unbefugtes Eindringen, worin kein Reisemangel zu sehen sei. Der Veranstalter müsse nicht damit rechnen, dass ein Kind eine derart hohe Mauer erklettere (Amtsgericht München, 262 C 33474/06).

Fall 5 Für einen Unfall mit Todesfolge, bei dem ein Kind durch einen Stromschlag an einem Abspannseil eines Mastes getötet wurde, muss der Reiseveranstalter kein Schmerzensgeld an die Eltern des 14-jährigen Jungen zahlen. Der Betreiber des Ausflugsschiffs - auf dem sich der Unfall ereignete - war Partner des Veranstalters. Das Boot war aber bis zu dem Unfall nicht schadhaft aufgefallen, weshalb sich der Veranstalter auf die Angaben der eingesetzten Mitarbeiter verlassen konnte, dass regelmäßig Kontrollen vorgenommen und dabei keine Risiken festgestellt wurden (Oberlandesgericht Düsseldorf, 12 U 222/06).

Posted by Wolfgang on 08/07 at 09:26 PM
Recht & OrdnungUrlaubUnfallversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Montag, Juli 14, 2008

Von Urlaub, Recht und Reisemangel

Urlaubszeit, Reisezeit. Zeit der Freude und Erholung. Zumindest in der Theorie. Im wirklichen Leben sieht die Sache oft anders aus. Oft bietet der Urlaub nicht das, was er versprochen hat. Das führt zu Frust statt Lust und zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Reiseveranstalter, denn die Grenze zwischen erträglicher Unannehmlichkeit und Reisemangel ist oft fließend - und so endet die Angelegenheit auch schon mal vor Gericht.

So geschehen im Falle eine Hotelgastes, der die teilweise Sperrung des Strandes und den Schmutz und Lärm wegen der Auf- und Umbauarbeiten für einen Kongress nicht kritiklos hinnehmen wollte und deshalb sein Recht vor dem Landgerichts Frankfurt einklagte. Das Gericht gab dem Kläger Recht (Az.: 2-24 S53/07) und hielt eine Minderung des Reisepreises um 10 Prozent für gerechtfertigt. Weitere 5 Prozent Minderung gab es für die EInschränkungen im Hotel selber. Fazit: Ein Kongress im Urlaubshotel kann zum Reisemangel ausraten.

Posted by Gerald on 07/14 at 10:49 PM
Recht & OrdnungUrlaub • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Wichtig vor dem Urlaub: Die Reiseapotheke nicht vergessen

Wer nicht gerade eine Dauermedikation benötigt, denkt oft nicht an seine eigene Reiseapotheke. Dabei ist sie, vor allem bei Reisen in andere Länder nicht weg zu denken. Gerade da, wo das Trinkwasser nicht so sauber ist wie bei uns und dadurch auch das Essen manchmal schädliche Bakterien enthalten kann, ist es unerlässlich, ein Mittel gegen Durchfall mit sich zu führen. Aber auch andere Medikamente sind wichtig und sollten nicht vergessen werden bei der Fahrt oder dem Flug in den Urlaub.

Empfehlenswert ist es, Durchfallmedikamente, Schmerzmittel, die gut verträglich sind und ein Breitbandantibiotikum mit sich zu führen. Außerdem gehören in die Reiseapotheke eine Wund.- und Heilsalbe, Tropfen für die Augen und die Ohren sowie Nasentropfen, ein hustenlösendes Medikament. Und was ganz wichtig ist: Mittel gegen Erbrechen und die so genannte Reisekrankheit sind unerlässlich, ebenso wie fiebersenkende Mittel. Die meisten Medikamente davon sind rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Dennoch ist es gut, vorher eine Absprache mit dem Hausarzt zu treffen, worauf man achten sollte und welche Wechselwirkungen möglicherweise auftreten könnten.

Und was sollte noch enthalten sein?

  • Wundschnellverbände
  • Mullbinden
  • Kompressen
  • Pflaster
  • Pinzette
  • Verbandsschere
  • Zeckenzange, falls man in gefährdete Gebiete fährt
  • Einweg-Handschuhe
  • Sonnenschutzmittel
  • Insektenspray oder – salbe gegen die Folgen von Mückenstichen
  • Evtl. Desinfektionsmittel für Wasser und Haut, je nach Urlaubsregion

Zoll wird in der Regel nicht auf Medikamente erhoben, so lange die mitgeführte Menge auf einen Eigenbedarf schließen lässt.

Was auf jeden Fall nicht vergessen werden darf, sind die Medikamente für die Dauermedikation. Bei lebensnotwendigen Arzneimitteln wie Asthmaspray oder Schilddrüsenhormonen nach einer Totalentfernung sollten diese in ausreichender Menge und auch mit einem Ersatz mitgeführt werden. Sollte es während der Heimreise zu einer Verzögerung kommen, durch eine Krankheit oder ein defektes Auto zum Beispiel, müssen immer noch genügend Medikamente vorhanden sein. Deshalb hier rechtzeitig vor dem Urlaub zum Arzt und sich für eine entsprechende Reservemedikation ein Rezept besorgen. 

Posted by Christel on 07/14 at 01:11 PM
GesundheitUrlaub • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, Juli 10, 2008

Auch im Urlaub jeden Schaden sofort der Versicherung melden

Während des Urlaubs überfallen zu werden, ist äußerst unangenehm, vor allem in einem fremden Land. Solange niemand verletzt wird, kommt man mit dem Schrecken davon. Denn materielle Dinge lassen sich zumeist ersetzen. Insbesondere dann, wenn man eine Hausratversicherung hat. Sie greift dank des Außenversicherungsschutzes auch, wenn man sich auf Reisen befindet und die versicherten Gegenstände nicht länger als drei Monate und nur vorübergehend „außer Haus“ sind. Dazu muss nach dem Raub allerdings die Versicherung informiert werden, und zwar unverzüglich. Wer sich zu viel Zeit lässt, verstößt gegen seine Pflichten als Versicherungsnehmer und geht leer aus.

Zwei Monate wartete ein Mann, ehe er sich an seine Assekuranz wandte. Gemeinsam mit seiner Frau war er auf einer Reise durch Südamerika. An einer Bushaltestelle wurde seine Gattin umgestoßen und ihr die Reisetasche gestohlen. Daraufhin informierte er per Telefon und Fax die Deutsche Botschaft, die dafür sorgte, dass die Polizei eine Anzeige schrieb. Daran, seine Hausratversicherung sofort in Kenntnis zu setzen, dachte der Mann nicht. Das Unternehmen verweigerte die Zahlung, weil bis zur Schadensmeldung ein zu langer Zeitraum verstrichen war.

Mit dem Fall musste sich letztlich das Amtsgericht München befassen. Die Richter gaben der Versicherung Recht. Es habe während der Südamerikareise zwar Versicherungsschutz bestanden. Dadurch, dass der Kunde den Schaden zu spät gemeldet habe, sei die Assekuranz jedoch von der Leistungspflicht befreit. Das Unternehmen sei darauf angewiesen, zeitnah von dem Vorfall zu erfahren, um selbst aktiv Aufklärungsmaßnahmen einleiten zu können. Über Partnerunternehmen vor Ort hätte man beispielsweise Videoaufnahmen auswerten und möglicherweise den Täter ermitteln können. Dazu hätte die Versicherung allerdings unverzüglich informiert werden müssen, um keine Zeit zu verlieren. Zwei Monate, so die Richter, seien alles andere als unverzüglich. Die Möglichkeit, Kontakt mit der Assekuranz aufzunehmen, habe durchaus bestanden. Schließlich habe der Mann ja auch die Deutsche Botschaft informiert. Sie hätte auch geholfen, den Schaden der Hausratversicherung zu melden. (Aktenzeichen: 222 C 35329/06)

Posted by Andre on 07/10 at 07:05 AM
Recht & OrdnungUrlaubHausratversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, Juni 12, 2008

Auslandsurlaub nicht ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Central Krankenversicherung hat gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut tns infratest eine repräsentative Bevölkerungsbefragung, zum Thema Krankenversicherungsschutz im Ausland, durchgeführt. Demnach planen in diesem Jahr 35 Prozent der Befragten einen Auslandsurlaub. Leider antworteten 32 Prozent auf die Frage, ob sie bereits eine Auslandsreise- Krankenversicherung abgeschlossen hätten oder dies wenigstens vor haben mit „Nein“.

Dementsprechend ist jeder dritte Urlauber nicht ausreichend gegen Krankheitsfälle im Ausland abgesichert. Diese, offensichtlich für die Urlauber nicht so hohen Risiken, können aber existenzbedrohend sein, denn Behandlungs-, Bergungs- oder Transportkosten bedeuten eine enorme finanzielle Belastung.

Obwohl Deutschland mit vielen europäischen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen hat, werden nicht alle Kosten der Behandlung übernommen. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und diese sind meist deutlich begrenzt. Oft wird der Patient im europäischen Ausland auch wie ein Privatpatient behandelt und das heißt im Konkreten, dass er die Differenz zwischen den Kosten eine gesetzlich Versicherten und eines privat Versicherten selbst übernehmen muss. Krankenrücktransporte oder Bergungskosten gehören größtenteils überhaupt nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen.

Im nicht europäischen Ausland gibt es überhaupt keinen Krankenversicherungsschutz für den Urlauber. Von daher ist es ratsam und eher schon fahrlässig, wenn der Urlauber keinen zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz abschließt.

Bei der Wahl der Auslandsreise-Krankenversicherung sollte der Urlauber auf die Übernahme der Transportkosten ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus bzw. den Rücktransport nach Deutschland und eine möglichst hohe Obergrenze bei der Übernahme von Bergungskosten achten. Eine rund um die Uhr erreichbare Service-Hotline ist sicherlich auch eine interessante Zusatzleistung.

Posted by Sabine on 06/12 at 12:54 AM
UrlaubKrankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Montag, Juni 02, 2008

Sicher in den Urlaub - Auf die richtige Reiseversicherung setzen

In den kommenden Wochen werden viele wieder in den Urlaub starten. Ob Touren mit dem Hausboot, Sonnen an einem der vielen Strände von Mallorca oder Wandern in den österreichischen Bergen – Spaß und Erholung werden während der Reisezeit groß geschrieben. Damit die Freude nicht durch unvorhergesehene Kosten getrübt wird, hält die Versicherungsbranche für fast jedes Ungemach die passende Police parat. Nur wenige gelten als wirklich sinnvoll, bei anderen bestimmen die Umstände und das Reiseziel den Nutzen einer speziell auf die Urlaubszeit zugeschnittenen Versicherung. Keinesfalls sparen sollte man, wenn es um Leib und Leben geht, sagt unter anderem der Bund der Versicherten (BdV).

In punkto Gesundheit ist jeder Euro gut investiert, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung für ein ganzes Jahr häufig schon günstiger zu haben ist als ein Besuch im Freizeitpark. Singles zahlen weniger als zehn Euro, um rundum bestens abgesichert zu sein. Dabei spielt es keine Rolle, wohin die Reise geht. USA oder Dänemark – das macht beim Versicherungsschutz keinen Unterschied. Übernommen werden jeweils die Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder privaten Krankenversicherung nicht getragen werden. Gerade für Mitglieder der GKV macht sich eine Reisekrankenversicherung schnell bezahlt, wenn ein Arztbesuch nötig wird. Denn seitens der Kasse wird nur die übliche Behandlung gezahlt – und die fällt meist anders, im Sinne von minimalistischer, aus als hierzulande gewohnt.

Bei der Reisrücktrittskostenversicherung rät der Bund der Versicherten, den Abschluss vom Reisepreis abhängig zu machen. Sinnvoll sei dieser Schutz hauptsächlich bei teuren Reisen. Er greift, wenn wichtige Gründe wie Krankheit oder Tod den Reiseantritt verhindern. Als überflüssig stuft der BdV die Reisegepäckversicherung ein, da die Versicherungen dem Kunden meistens eine Mitschuld anhängen, wenn der Koffer oder das Gepäck nicht rund um die Uhr „am Mann“ ist. Bei einem Diebstahl im Hotel oder einem Parkhaus zahle meistens ohnehin die Hausratversicherung. Für jene, die auch im Urlaub nicht auf ein Auto verzichten wollen, werden Schutzbriefe und die so genannte Mallorca-Police angeboten. Statt des Schutzbriefes, der nur einen beschränkten Schutz biete, sei die Mitgliedschaft in einem Autoclub besser. Bei der Mallorca-Police, einer Zusatzversicherung für Mietwagen, sind sich die Verbraucherschützer einig: Sie ist sinnvoll.

Posted by Andre on 06/02 at 12:56 PM
UrlaubVersicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Montag, Juni 18, 2007

Vorkehrungen für den Urlaub

Damit man sich gar nicht erst mit Papierkram und einer Menge Ärger herumschlagen muss, wenn nach dem Urlaub die Wohnung oder das Haus einem Schlachtfeld gleicht und die Wertgegenstände allesamt einen neuen Besitzer haben, sollte man einige Ratschläge der Polizei beherzigen. Das freut die Hausrat-Versicherung und lässt den Urlaub um einiges entspannter werden.

Zwar stellt die Sommerzeit, während der es abends länger hell ist, nicht unbedingt die Hauptsaison für Einbrecher dar. Doch ein überquellender Briefkasten und der Zeitungsstapel vor der Haustür wecken schon mal Gelüste, bei denen selbst lichtscheues Gesinde sich vorwagt. Deshalb wäre es besser, einen Nachbarn oder Bekannten darum zu bitten, Post und Zeitungen reinzuholen. Wenn es sich einrichten lässt, bietet es sich auch an, die Jalousien zumindest ab und an zu nutzen.

Die wirksamste Vorsichtsmaßnahme allerdings sind die Nachbarn. Stimmt das Verhältnis, haben sie während der Reisezeit ein Auge auf das Haus. In diesem Fall sind neugierige Nachbarn durchaus erwünscht. Greifen diese Vorkehrungen nicht und wird eingebrochen, sollte einer der ersten Wege zur Versicherung führen, damit der Schaden schnellstmöglich reguliert werden kann.

Posted by Andre on 06/18 at 03:15 PM
UrlaubVersicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 2 pages  1 2 >