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Urlaub

Montag, Juli 14, 2008

Von Urlaub, Recht und Reisemangel

Urlaubszeit, Reisezeit. Zeit der Freude und Erholung. Zumindest in der Theorie. Im wirklichen Leben sieht die Sache oft anders aus. Oft bietet der Urlaub nicht das, was er versprochen hat. Das führt zu Frust statt Lust und zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Reiseveranstalter, denn die Grenze zwischen erträglicher Unannehmlichkeit und Reisemangel ist oft fließend - und so endet die Angelegenheit auch schon mal vor Gericht.

So geschehen im Falle eine Hotelgastes, der die teilweise Sperrung des Strandes und den Schmutz und Lärm wegen der Auf- und Umbauarbeiten für einen Kongress nicht kritiklos hinnehmen wollte und deshalb sein Recht vor dem Landgerichts Frankfurt einklagte. Das Gericht gab dem Kläger Recht (Az.: 2-24 S53/07) und hielt eine Minderung des Reisepreises um 10 Prozent für gerechtfertigt. Weitere 5 Prozent Minderung gab es für die EInschränkungen im Hotel selber. Fazit: Ein Kongress im Urlaubshotel kann zum Reisemangel ausraten.

Posted by Gerald on 07/14 at 08:49 PM
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Wichtig vor dem Urlaub: Die Reiseapotheke nicht vergessen

Wer nicht gerade eine Dauermedikation benötigt, denkt oft nicht an seine eigene Reiseapotheke. Dabei ist sie, vor allem bei Reisen in andere Länder nicht weg zu denken. Gerade da, wo das Trinkwasser nicht so sauber ist wie bei uns und dadurch auch das Essen manchmal schädliche Bakterien enthalten kann, ist es unerlässlich, ein Mittel gegen Durchfall mit sich zu führen. Aber auch andere Medikamente sind wichtig und sollten nicht vergessen werden bei der Fahrt oder dem Flug in den Urlaub.

Empfehlenswert ist es, Durchfallmedikamente, Schmerzmittel, die gut verträglich sind und ein Breitbandantibiotikum mit sich zu führen. Außerdem gehören in die Reiseapotheke eine Wund.- und Heilsalbe, Tropfen für die Augen und die Ohren sowie Nasentropfen, ein hustenlösendes Medikament. Und was ganz wichtig ist: Mittel gegen Erbrechen und die so genannte Reisekrankheit sind unerlässlich, ebenso wie fiebersenkende Mittel. Die meisten Medikamente davon sind rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Dennoch ist es gut, vorher eine Absprache mit dem Hausarzt zu treffen, worauf man achten sollte und welche Wechselwirkungen möglicherweise auftreten könnten.

Und was sollte noch enthalten sein?

  • Wundschnellverbände
  • Mullbinden
  • Kompressen
  • Pflaster
  • Pinzette
  • Verbandsschere
  • Zeckenzange, falls man in gefährdete Gebiete fährt
  • Einweg-Handschuhe
  • Sonnenschutzmittel
  • Insektenspray oder – salbe gegen die Folgen von Mückenstichen
  • Evtl. Desinfektionsmittel für Wasser und Haut, je nach Urlaubsregion

Zoll wird in der Regel nicht auf Medikamente erhoben, so lange die mitgeführte Menge auf einen Eigenbedarf schließen lässt.

Was auf jeden Fall nicht vergessen werden darf, sind die Medikamente für die Dauermedikation. Bei lebensnotwendigen Arzneimitteln wie Asthmaspray oder Schilddrüsenhormonen nach einer Totalentfernung sollten diese in ausreichender Menge und auch mit einem Ersatz mitgeführt werden. Sollte es während der Heimreise zu einer Verzögerung kommen, durch eine Krankheit oder ein defektes Auto zum Beispiel, müssen immer noch genügend Medikamente vorhanden sein. Deshalb hier rechtzeitig vor dem Urlaub zum Arzt und sich für eine entsprechende Reservemedikation ein Rezept besorgen.

Posted by Christel on 07/14 at 11:11 AM
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Donnerstag, Juli 10, 2008

Auch im Urlaub jeden Schaden sofort der Versicherung melden

Während des Urlaubs überfallen zu werden, ist äußerst unangenehm, vor allem in einem fremden Land. Solange niemand verletzt wird, kommt man mit dem Schrecken davon. Denn materielle Dinge lassen sich zumeist ersetzen. Insbesondere dann, wenn man eine Hausratversicherung hat. Sie greift dank des Außenversicherungsschutzes auch, wenn man sich auf Reisen befindet und die versicherten Gegenstände nicht länger als drei Monate und nur vorübergehend „außer Haus“ sind. Dazu muss nach dem Raub allerdings die Versicherung informiert werden, und zwar unverzüglich. Wer sich zu viel Zeit lässt, verstößt gegen seine Pflichten als Versicherungsnehmer und geht leer aus.

Zwei Monate wartete ein Mann, ehe er sich an seine Assekuranz wandte. Gemeinsam mit seiner Frau war er auf einer Reise durch Südamerika. An einer Bushaltestelle wurde seine Gattin umgestoßen und ihr die Reisetasche gestohlen. Daraufhin informierte er per Telefon und Fax die Deutsche Botschaft, die dafür sorgte, dass die Polizei eine Anzeige schrieb. Daran, seine Hausratversicherung sofort in Kenntnis zu setzen, dachte der Mann nicht. Das Unternehmen verweigerte die Zahlung, weil bis zur Schadensmeldung ein zu langer Zeitraum verstrichen war.

Mit dem Fall musste sich letztlich das Amtsgericht München befassen. Die Richter gaben der Versicherung Recht. Es habe während der Südamerikareise zwar Versicherungsschutz bestanden. Dadurch, dass der Kunde den Schaden zu spät gemeldet habe, sei die Assekuranz jedoch von der Leistungspflicht befreit. Das Unternehmen sei darauf angewiesen, zeitnah von dem Vorfall zu erfahren, um selbst aktiv Aufklärungsmaßnahmen einleiten zu können. Über Partnerunternehmen vor Ort hätte man beispielsweise Videoaufnahmen auswerten und möglicherweise den Täter ermitteln können. Dazu hätte die Versicherung allerdings unverzüglich informiert werden müssen, um keine Zeit zu verlieren. Zwei Monate, so die Richter, seien alles andere als unverzüglich. Die Möglichkeit, Kontakt mit der Assekuranz aufzunehmen, habe durchaus bestanden. Schließlich habe der Mann ja auch die Deutsche Botschaft informiert. Sie hätte auch geholfen, den Schaden der Hausratversicherung zu melden. (Aktenzeichen: 222 C 35329/06)

Posted by Andre on 07/10 at 05:05 AM
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Mittwoch, Juni 11, 2008

Auslandsurlaub nicht ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Central Krankenversicherung hat gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut tns infratest eine repräsentative Bevölkerungsbefragung, zum Thema Krankenversicherungsschutz im Ausland, durchgeführt. Demnach planen in diesem Jahr 35 Prozent der Befragten einen Auslandsurlaub. Leider antworteten 32 Prozent auf die Frage, ob sie bereits eine Auslandsreise- Krankenversicherung abgeschlossen hätten oder dies wenigstens vor haben mit „Nein“.

Dementsprechend ist jeder dritte Urlauber nicht ausreichend gegen Krankheitsfälle im Ausland abgesichert. Diese, offensichtlich für die Urlauber nicht so hohen Risiken, können aber existenzbedrohend sein, denn Behandlungs-, Bergungs- oder Transportkosten bedeuten eine enorme finanzielle Belastung.

Obwohl Deutschland mit vielen europäischen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen hat, werden nicht alle Kosten der Behandlung übernommen. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und diese sind meist deutlich begrenzt. Oft wird der Patient im europäischen Ausland auch wie ein Privatpatient behandelt und das heißt im Konkreten, dass er die Differenz zwischen den Kosten eine gesetzlich Versicherten und eines privat Versicherten selbst übernehmen muss. Krankenrücktransporte oder Bergungskosten gehören größtenteils überhaupt nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen.

Im nicht europäischen Ausland gibt es überhaupt keinen Krankenversicherungsschutz für den Urlauber. Von daher ist es ratsam und eher schon fahrlässig, wenn der Urlauber keinen zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz abschließt.

Bei der Wahl der Auslandsreise-Krankenversicherung sollte der Urlauber auf die Übernahme der Transportkosten ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus bzw. den Rücktransport nach Deutschland und eine möglichst hohe Obergrenze bei der Übernahme von Bergungskosten achten. Eine rund um die Uhr erreichbare Service-Hotline ist sicherlich auch eine interessante Zusatzleistung.

Posted by Sabine on 06/11 at 10:54 PM
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Montag, Juni 02, 2008

Sicher in den Urlaub - Auf die richtige Reiseversicherung setzen

In den kommenden Wochen werden viele wieder in den Urlaub starten. Ob Touren mit dem Hausboot, Sonnen an einem der vielen Strände von Mallorca oder Wandern in den österreichischen Bergen – Spaß und Erholung werden während der Reisezeit groß geschrieben. Damit die Freude nicht durch unvorhergesehene Kosten getrübt wird, hält die Versicherungsbranche für fast jedes Ungemach die passende Police parat. Nur wenige gelten als wirklich sinnvoll, bei anderen bestimmen die Umstände und das Reiseziel den Nutzen einer speziell auf die Urlaubszeit zugeschnittenen Versicherung. Keinesfalls sparen sollte man, wenn es um Leib und Leben geht, sagt unter anderem der Bund der Versicherten (BdV).

In punkto Gesundheit ist jeder Euro gut investiert, wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung für ein ganzes Jahr häufig schon günstiger zu haben ist als ein Besuch im Freizeitpark. Singles zahlen weniger als zehn Euro, um rundum bestens abgesichert zu sein. Dabei spielt es keine Rolle, wohin die Reise geht. USA oder Dänemark – das macht beim Versicherungsschutz keinen Unterschied. Übernommen werden jeweils die Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder privaten Krankenversicherung nicht getragen werden. Gerade für Mitglieder der GKV macht sich eine Reisekrankenversicherung schnell bezahlt, wenn ein Arztbesuch nötig wird. Denn seitens der Kasse wird nur die übliche Behandlung gezahlt – und die fällt meist anders, im Sinne von minimalistischer, aus als hierzulande gewohnt.

Bei der Reisrücktrittskostenversicherung rät der Bund der Versicherten, den Abschluss vom Reisepreis abhängig zu machen. Sinnvoll sei dieser Schutz hauptsächlich bei teuren Reisen. Er greift, wenn wichtige Gründe wie Krankheit oder Tod den Reiseantritt verhindern. Als überflüssig stuft der BdV die Reisegepäckversicherung ein, da die Versicherungen dem Kunden meistens eine Mitschuld anhängen, wenn der Koffer oder das Gepäck nicht rund um die Uhr „am Mann“ ist. Bei einem Diebstahl im Hotel oder einem Parkhaus zahle meistens ohnehin die Hausratversicherung. Für jene, die auch im Urlaub nicht auf ein Auto verzichten wollen, werden Schutzbriefe und die so genannte Mallorca-Police angeboten. Statt des Schutzbriefes, der nur einen beschränkten Schutz biete, sei die Mitgliedschaft in einem Autoclub besser. Bei der Mallorca-Police, einer Zusatzversicherung für Mietwagen, sind sich die Verbraucherschützer einig: Sie ist sinnvoll.

Posted by Andre on 06/02 at 10:56 AM
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Montag, Juni 18, 2007

Vorkehrungen für den Urlaub

Damit man sich gar nicht erst mit Papierkram und einer Menge Ärger herumschlagen muss, wenn nach dem Urlaub die Wohnung oder das Haus einem Schlachtfeld gleicht und die Wertgegenstände allesamt einen neuen Besitzer haben, sollte man einige Ratschläge der Polizei beherzigen. Das freut die Hausrat-Versicherung und lässt den Urlaub um einiges entspannter werden.

Zwar stellt die Sommerzeit, während der es abends länger hell ist, nicht unbedingt die Hauptsaison für Einbrecher dar. Doch ein überquellender Briefkasten und der Zeitungsstapel vor der Haustür wecken schon mal Gelüste, bei denen selbst lichtscheues Gesinde sich vorwagt. Deshalb wäre es besser, einen Nachbarn oder Bekannten darum zu bitten, Post und Zeitungen reinzuholen. Wenn es sich einrichten lässt, bietet es sich auch an, die Jalousien zumindest ab und an zu nutzen.

Die wirksamste Vorsichtsmaßnahme allerdings sind die Nachbarn. Stimmt das Verhältnis, haben sie während der Reisezeit ein Auge auf das Haus. In diesem Fall sind neugierige Nachbarn durchaus erwünscht. Greifen diese Vorkehrungen nicht und wird eingebrochen, sollte einer der ersten Wege zur Versicherung führen, damit der Schaden schnellstmöglich reguliert werden kann.

Posted by Andre on 06/18 at 01:15 PM
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Donnerstag, März 29, 2007

Versicherungen für den Urlaub - Die schönste Zeit des Jahres gut versichern

Viele planen schon ihren Sommerurlaub und blättern eifrig in den Katalogen der Reiseanbieter. Sie sollten auch einen Blick auf die Broschüren der Versicherungen werfen. Denn auch während einer Reise sollte der Schutz so umfassend wie möglich sein, damit die schönste Zeit des Jahres sich später nicht als finanzielles Fiasko herausstellt.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz jedenfalls rät vor allem zu zwei Versicherungen für den Urlaub. Als unverzichtbar gelten eine Reisekrankenversicherung und eine Reiserücktrittskostenversicherung. Die private Krankenversicherung für den Urlaub sei deshalb sinnvoll, da seitens der Krankenkassen zwar grundsätzlich Versicherungsschutz vorhanden sei, aber nur in der Höhe, die auch in Deutschland üblich ist. Fällt die Rechnung im Ausland höher aus – was nicht selten vorkommt – muss die eigene Reisekasse herhalten. Was einen Rücktransport aus dem Urlaubsland betreffe, sollte in den Vertragsbedingungen der uneingeschränkte Schutz beachtet werden.

Handele es sich um eine teure Reise, gehöre auch die Reiserücktrittskostenversicherung zu den nötigen Papieren, damit man bei Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie einem Wohnungsbrand nicht auf den Reisekosten sitzen bleibe. Als dritte Versicherung für den Urlaub bietet sich eine Reisegepäckversicherung an. Denn in immerhin 60 Prozent der Fälle kommt laut einer aktuellen Studie das Gepäck aufgrund von Verlust während des Transportes oder aber durch einfache Diebstähle abhanden.

Posted by Gerald on 03/29 at 10:58 AM
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