
|
Wissenswertes
Donnerstag, März 11, 2010
Krankenversicherung für Vierbeiner
Eines wissen auch Versicherungen ganz genau: Für ihren geliebten Vierbeiner würden Herrchen und Frauchen fast alles tun. Kein Wunder also, dass der Versicherungsmarkt für Hunde, Katzen und Pferde boomt. Einmal abgesehen von der Tierhalterhaftpflichtversicherung rückt vor allem die Krankenversicherung immer mehr in den Fokus.
An Potenzial mangelt es jedenfalls nicht: Zwei Millionen Pferde, elf Millionen Katzen und 7,5 Millionen Hunde gibt es in der Bundesrepublik. Viele davon sind nicht krankenversichert. Dabei besteht die Möglichkeit, sein Tier zum Beispiel für den Fall einer Operation zu versichern, bereits seit 25 Jahren. Sehr weit herumgesprochen hat sich das allerdings noch nicht. Anders als in Schweden und Großbritannien, wo jeder zweite bzw. vierte Hund eine eigene Police hat, sind die Deutschen eher zurückhaltend.
Wenn ein Tier krank wird und möglicherweise „unters Messer“ muss, kann die Rechnung des Tierarztes durchaus im vierstelligen Betrag bei bis zu 3.000 Euro liegen. Eine Summe, die viele nicht einfach so aufbringen können. Von daher lohnt es schon, sich die Angebote einmal näher anzusehen. Mehr als 100 Versicherungsgesellschaften buhlen in diesem Segment um Kundschaft. Je nach Vertriebsstruktur informieren sie via Vertreter, Telefon oder das Internet. Ideal sind Versicherungsvergleiche, die mehrere Gesellschaften berücksichtigen, um sich ein erster Bild zu machen.
Wie beim Menschen sollte neben dem Preis auch die Leistung der Krankenversicherung in die Überlegungen einfließen. Die erste Frage, die sich Tierhalter stellen müssen: Vollschutz oder nur OP-Versicherung? Im Vollschutz ist die gesamte tierärztliche Versorgung enthalten. Die OP-Versicherung beschränkt sich auf den Fall, dass Hund, Katze oder Pferd operiert werden müssen. Das macht sich auch preislich bemerkbar. Bei Hunden muss für die OP-Police je nach Rasse mit zehn bis 15 Euro im Monat gerechnet werden. Das Komplettpaket schlägt mit monatlich 30 bis 50 Euro zu Buche.
Posted by Andre on 03/11 at 11:07 AM
Versicherungen •
Wissenswertes •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Freitag, März 05, 2010
Volkswohl Bund sichert Riester-Beiträge ab
Private Altersvorsorge kostet Geld. Bei der Riester-Rente orientiert sich der Beitrag zum Beispiel am Einkommen, damit die staatlichen Zulagen in voller Höhe gewährt und dem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Deshalb bedeutet Berufsunfähigkeit im schlimmsten Fall das Aus für die private Vorsorge oder sorgt zumindest dafür, dass sie nur noch auf Sparflamme weiter köchelt. Die Volkswohl Bund Lebensversicherung kombiniert daher auf Wunsch ab sofort die Riester-Rente mit einem Berufsunfähigkeitsschutz, der die Beiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge absichert. Clever - und noch ein Unikat am deutschen Markt.
Kunden müssen dazu nicht zwei Verträge abschließen, sondern sich lediglich für einen Zusatzbaustein zur Riester-Rente entscheiden, mit dem die Eigenleistung bei Berufsunfähigkeit versichert wird. Damit bleibt die Vorsorge auf dem gewohnten Niveau und muss später nicht mit einer deutlich geringeren Rente gerechnet werden. Christian Schröder, Leiter der Abteilung Produktmanagement Lebensversicherung beim Volkswohl Bund, erklärt dazu: „Für viele Menschen ist die Riester-Rente das Herzstück ihrer privaten Altersvorsorge. Oft handelt es sich sogar um den einzigen Zusatzvertrag, den der Kunde sich leisten kann“. Um diese Vorsorge nicht durch Krankheit oder Unfall zu gefährden, sei gegen einen geringen Mehrbetrag nun eine Absicherung möglich.
Geringer Mehrbeitrag heißt in dem Fall: Fünf bis zehn Prozent der Beitragssumme müssen für den Berufsunfähigkeitsschutz aufgebracht werden. Sie gelten als fester Bestandteil des Eigenbetrags und sind damit auch förderfähig. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die für den Ernstfall eine Rente vorsieht, spart sich der Volkswohl Bund bei dieser Variante den dicken Fragenkatalog zur Gesundheit. Interessenten müssen nur drei Gesundheitsfragen beantworten. Das mache es auch für die Vermittler erheblich einfacher. Die Wartezeit beträgt drei Jahre. Resultiert die Berufsunfähigkeit aus einem Unfall, ist sie direkt versichert.
Montag, März 01, 2010
Noch längst nicht einfach: Die Steuererklärung mit KAP
Die Steuerpflicht transparenter zu machen war Ziel der noch recht neuen Abgeltungsteuer, wodurch ab 2009 alles oder auch nur vieles einfacher werden sollte. Ein neues System der Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen wurde eingeführt. Für den Steuerbürger war dies jedoch keine spürbare Entlastung, auch wenn dies die eigentliche Absicht des Bundesfinanzministeriums war.
Gleichzeitig die Banken zu entlasten, weil diese die zig-millionenschweren Jahresbescheinigungen nicht mehr ausstellen müssen, blieb als Spareffekt jedoch eher aus.
Fakt wurde: Ein hohe Zahl an Steuer-Bürgern kommt nicht darum herum, weiterhin individuelle Steuerformulare auszufüllen. So mancher würde gar Geld verschenken, wenn er dies nicht tut.
Galt alles auch als recht vielversprechend, dass der Steuerpflichtige die Summe seiner Kapitalerträge nicht mehr in verwirrende Formulare eintragen muss, ist das örtliche Finanzamt bezüglich der Steuerlast nicht immer auch zweifelsfrei zufrieden…
Berechnet also die Bank die Steuer, dann liegen die Erträge für den Single über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 oder über 1602 Euro bei Ehepaaren. Einbehalten werden 25 Prozent der Kapitalerträge, die darüber liegen, plus Soli und Kirchensteuer. Damit ist grundsätzlich diese eine von insgesamt sieben Einkunftsarten im Zusammenhang mit der Jahres-Einkommensteuer abgegolten.
Doch nicht alle Anleger sind damit „aus dem Schneider“. Sie müssen trotzdem Bescheinigungen von ihrem Institut anfordern und die Werte in den Anlagebogen eintragen. Wer nämlich noch anderes zu anderen Einkunftsarten absetzen will, der kann sich der Anlage KAP nicht verweigern. Sie ist für Kapitalerträge Pflicht. Wer nun weiterhin hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen aus Operation, Todesfall, Wegeunfall oder Scheidung im Jahr 2009 von seinen Einkünften absetzen will, der muss auch alle Kapitalerträge und die geleistete Ertragssteuer nennen. Damit kann es sich lohnen, Erträge anzugeben, denn im Steuerrecht gibt es ohne eigentliche Überraschung auch Ausnahmen von der Regel. Also, Steuerpflichtige, auch wenn bereits ein bestimmter Betrag an Abgeltungsteuer geleistet wurde, Anlage KAP ausfüllen!
Dies Aufforderung gilt jenen, die als Steuerpflichtige einer der beiden Volkskirchen treu sind, aber dem Institut, das die Anlage betreut, keinen Auftrag erteilt hat, auch die anteiligen Kirchensteuer abzuführen. Die Abgabe der Anlage KAP ist natürlich auch dann obligat, wenn die Abgeltungsteuer noch nicht abgeführt wurde, weil die Erträge aus dem Ausland stammen.
Alles auf den Tisch…
Steuerzahler sind oft auch verblüfft, dass eine besondere finanzielle Belastung im Steuerjahr dazu veranlassen kann, die Kapitalerträge offen zu legen. Wer nämlich Ausgaben für eine Scheidung, eine teure Therapie samt Arztkosten, teure Medikamente, die Ausgaben für einen Todesfall oder die Brille mit Verlaufsgläsern auf das Implantat einer künstlichen Linse absetzen will, muss das Kreuzchen im Mantelbogen bei KAP machen. Mit Beleg sind auch anzugeben absetzbare Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen oder zu den Einkünften und Bezügen eines volljährigen Kindes in der Ausbildung, was mit dem Kindergeld korrespondiert. Auch Zinseinnahmen über dem Sparer-Pauschbetrag machen die Finanzämter neugierig.
Und dann auch noch Gebühren
Seit die Abgeltungsteuer eingeführt ist, werden Freistellungsaufträge immer wichtiger. Wer dabei schlampt, sollte wenigstens bei der Steuererklärung aufpassen. Wer als Anleger nun seine Steuererstattung sichern will, braucht eine Steuerbescheinigung der Bank. Doch da wartet man auf die früher klassische Jahresbescheinigung vergeblich, denn die Institute haben den gewohnten Versand der Jahresbescheinigung vielfach eingestellt. Da bleiben Beschwerden über Gebühren für einen Jahressteuerbeleg nicht aus, denn nicht nur der Bankenverband stellt fest: Gesetzlich verpflichtende Aufstellungen sind entgeltfrei; für allen anderen Aufstellungen sind Gebühren denkbar. Möglicherweise mit der Abgeltungsteuer auch ein Fall für die Juristen…
Samstag, Februar 27, 2010
Jedes Jahrgängers Pflicht: Kapitalisiert oder „nur“ Risiko?
„Älter werden ist nichts für Feiglinge“, soll einst die US-Schauspielerin und Autorin Mae West zum Sinnspruch gemacht haben. Mit zunehmendem Lebensalter, mit dem Anspruch auf Karriere, Familie und finanzielle Sicherheit muss der Einzelne immer auch seine Risiken aus Beruf, Freizeit, Gesundheit und Teilnahme am Straßenverkehr einschätzen.
Wer sich zum materiellen Schutz seiner Angehörigen für eine Lebensversicherung entscheidet, der sichert das Lebens- oder besser auch das Todesfall-Risiko einer versicherten Person wirtschaftlich ab. Damit bietet die Lebensversicherung zum einen den finanziellen Schutz der Familie beim „Frühableben“ des für den Unterhalt in erster Linie Veranwortlichen und auch den rentierlichen Kapitalzufluss im Erlebensfall des Schlussalters. Trotz vieler Varianten an Lebensversicherungen sind die bekanntesten die Kapital- und die Risiko-Lebensversicherung. Die eine mit dem Anspruch, nach Ende der Laufzeit deutlich mehr ausbezahlt zu bekommen als die Summe aller geleisteten Beiträge; die andere mit der Verpflichtung des Versicherers, beim Ableben einer Personen innerhalb einer bestimmen Laufzeit - zehn, 12 oder auch 25 Jahre - eine zuvor vereinbarte Summe auszuzahlen, die im Zusammenhang mit Restschulden aus einer Finanzierung auch fallend sein kann.
Die „Zusätze“ zu einer Lebensversicherung sind recht zahlreich, wie die Unfalltod-Zusatzversicherung, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder die Pflege-Renten-Zusatzversicherung zeigen. Wer solcherlei abschließt sollte bedenken, dass das monatliche Einkommen und der Lebensstandard im Laufe der Zeit meist wachsen, was auch dynamisch höhere Beiträge bei wachsenden Ansprüchen an der Versorgung im Alter möglich macht.
Die „Kapitalisierte“ kann „kassiert“ werden
Wer das vereinbarte Schlussalter als Versicherter erreicht, bekommt eine garantierte Versicherungssumme ausbezahlt und kann zudem auf sogenannte Überschussleistung hoffen. Da liegt auf der Hand, dass die eigentliche Todesfall-Versicherung zur Erlebensfall-Versicherung wird. Damit wird eine Kapitallebensversicherungen für die Sicherung des möglichst hohen Lebensstandards im Alter zur private Altersvorsorge.
Die Risiko versichert nur den Todesfall
Bei der beitragsgünstigeren reinen ‘Todesfall’-Versicherung gilt für die versicherte Person, dass nach deren Ableben während deren Laufzeit eine feste oder auch im Verlauf gefallene Summe meist an eine Gläubigerbank geleistet wird. Risikolebensversicherungen werden also genutzt, um begünstigte Hinterbliebene, die Familie oder das Unternehmen des Verstorbenen abzusichern. Auch Kombinationaus einer Kapital- und Risikolebensversicherung sind möglich, wobei die eigentlich verschiedenen Betrachtungen zu frühem Tod und langem Leben versichert werden. Nur bei der klassischen Risikoversicherung wird aus den Beiträgen kein rentierliches Kapital für den nach Ablauf „Überlebenden“ gebildet.
Fazit: Vorteil beim Abschluss einer Lebensversicherung ist die Möglichkeit, den Lebensstandard und den subjektiven Anspruch an die materielle „Wohlfahrt“ im Alter durch kapitalbildende Lebensversicherung oder Investment-Lebensversicherung zu sichern oder auch, dass Familie oder Hinterbliebene mit deutlich geringerer Schuld durch die Versicherungsleistung einen ansonsten auftretenden Vermögensmangel mit all seinen Konsequenzen nicht erfahren müssen.
Donnerstag, Februar 25, 2010
Kapitalisierte Leben o d e r Früher war alles besser….
„Die Schärfe des Werkzeugs bestimmt die Rentabilität des Betriebes“ war einst das Motto desjenigen, der den Fahrtenschreiber entwickelte, der bei Kienzle gefertigt wurde. Wenn heute die Kunden von Lebensversicherern nach ihrer Rentabilität fragen, dann werden sie auch in 2010 spüren, wie eben die globalen Werkzeuge der globalen Finanzkrise ganz subjektiv und subtil auf den Einzelnen gewirkt haben oder noch wirken.
Sieben Jahre ist es her, dass die großen Anbieter für Lebensversicherungen zuletzt die Gesamtverzinsung, die Überschussbeteiligung zurücknahmen, für 2010 ergibt sich damit eine geringere Verzinsung. Für Experten ist klar, dass dies alle Gesellschaften in ähnlicher Weise so praktizieren werden. Anpassungen und Korrekturen gab es schließlich immer auch schon in den vergangenen Jahren.
Was nun aber bedeutet die Reduktion? Der Sparanteil wird zum Beispiel nur noch mit 4,3 statt wie bisher mit 4,5 Prozent verzinst. Dies bezieht sich auf den Betrag der Prämien, der sich als Differenz nach Abzug der Kosten und des Aufwands für den Risikoschutz ergibt. Hinzu gerechnet werden „Schluss-Überschussanteile“ am Ende der Laufzeit und Beteiligungen an den stillen Reserven, für die jedoch nicht von vornherein garantiert wird. Was für den Verbraucher wichtig ist, ist aber gerade der Wert der Überschussbeteiligung.
Wenn der Kapitalmarkt „schlecht zahlt“
Gerechtfertigt wird die schwächere Rendite damit, dass ein niedriges Zinsniveau auf den Kapitalmärkten zu wenig Margen hergibt. Und weil nicht damit gerechnet wird, dass absehbar die Zinsen deutlich steigen, wird der Trend anhalten. Und weil die Entscheidung der Großen im Versicherungs-Business immer auch Signalwirkung für die Branche haben, lehnt man sich als Wettbewerber nicht aus dem Fenster, bevor nicht die größten deutschen Lebensversicherer ihre Zahlen veröffentlicht haben.
In klaren Zahlen beweisen Ablaufleistungen aus 2008, wie groß die Unterschiede zwischen den Anbietern sein können: Gab es bei der Debeka für einen 30-Jahres-Vertrag noch 112.617 Euro, bot die Allianz 89.972 und die Ideal 79.700 Euro. Im Durchschnitt liegt derzeit eine aktuelle Ablaufleistung nach 30 Jahren bei 88.673 Euro - zweitausend Euro weniger als noch vor einem Jahr. Bei Abschlussalter 30 und Schlussalter 60 wurden dabei pro Jahr angenommene 1.200 Euro einbezahlt. Macht zunächst nur mal ‘unverzinst’ auf 30 Jahre „schlappe 36.000 Euro“. Würden sich Verbraucher nicht nur ausnahmsweise, sondern vorher immer gut informieren, könnten einige mehr erfahren, dass stets 5 von 10 der großen und größten Lebensversicherer nicht zu den ganz starken Anbietern zählen.
Dienstag, Februar 23, 2010
Immobile Schnäppchen und keiner will sie haben!
Da mag kein Häuslebauer dran denken und auch der Käufer einer Eigentumswohnung hat den schlechtesten Fall meist nicht im Visier. Immobilien können dann zu einem Klotz am Bein werden, wenn sie dringend verkauft werden sollen, das Objekt aber keinen Käufer findet. Einer der Gründe - wie in Fürth, wo das Versandhaus Quelle als Arbeitgeber ausfiel - ist, dass Schuldner arbeitslos werden.
Vor allem in strukturschwachen Regionen gehen die Immobilien-Angebote zahlenmäßig nach oben, doch die Objektwerte gehen nicht mit. Zu viele Hausbesitzer versuchen ihre Immobilien loszuwerden, weil sie den monatlich verpflichtenden Kapitaldienst aus Zins und Tilgung nicht mehr leisten können. Doch die Käufer sind selbst bei einer Zwangsversteigerung kaum zu finden. Da bleiben die bisherigen Eigentümer auf ihrem Objekt sitzen, veranlassen Tilgungsaussetzung oder auch, dass die Zinsen der Schuld zugerechnet werden sollen. Da siegt der Fatalismus über das eigentliche Wollen und auch über das finanzielle Können.
Auch fixe Kosten bleiben Pflicht
Abgesehen von den Verpflichtungen für die Gläubiger sind auch die Nebenkosten wie Grundsteuer und Energie ein zusätzlicher Brocken. Denn auch der zählt bei den Eigentümern zu den fixen Kosten, auch wen man sparsam sein will. Ganz abgesehen von den Kosten für Instandhaltung und Pflege, die man mit geringem Einkommen oder der Transferleistung von der Arbeitsagentur nicht mehr bringen kann.
Wohneigentum aufgeben für die Insolvenz
Die frühere Wunsch-Immobilie, die meist als mietsparende Altersvorsorge gedacht war, wird zum Problem, denn für ein von Schulden befreiendes privates Insolvenzverfahren müsste sie verkauft werden. Doch woher einen Käufer nehmen, wenn dies nicht einmal bei der Zwangsversteigerung gelingt?
Da kann ein Blick ins BGB helfen: Paragraph 928 regelt, wie man bisheriges Eigentum aufgibt. Unter “Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus” steht zu lesen “(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt und dieser in das Grundbuch eingetragen wird. (2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.”.
Pflicht bleibt beim Eigentümer
Doch der Weisheit letzter Schluss ist dies auch nicht. Bekannt wurde das Prozedere zuletzt dadurch, dass die Eigentümerin einer baufälligen Scheune alle Ansprüche daran aufgab. Doch ihre Wohngemeinde wollte die Immobilie auch nicht nicht haben.
Da sind dann Kreis oder Gemeindebeamte schnell bei der Sache: Der Eigentümer bleibt solange in der Pflicht, wie kein neuer Eigentümer gefunden wird. Was im BGB nicht steht: Der Fiskus hat keinesfalls die Pflicht zur Aneignung, sondern lediglich das Recht dazu.
Montag, Februar 22, 2010
Beim Umzug an die Versicherungen denken
In jedem Zimmer türmen sich Kartons, im Flur lehnt der Stubenbesen neben einem großen blauen Sack an der Wand – untrügliche Zeichen dafür, dass ein Umzug bevorsteht. Den Versicherungsordner sollte man dabei auf Anraten des Bundes der Versicherten (BdV) nicht allzu weit nach unten packen. Spätestens wenn nach dem Transport des Kühlschranks oder der sperrigen Couch Macken an Türen und Wänden zu beklagen sind, wird es Zeit, sich mit der privaten Haftpflichtversicherung in Verbindung zu setzen. Das ist allerdings längst nicht alles, was bei einem Umzug in punkto Versicherungen zu beachten ist. Der BdV hat dazu ein Merkblatt herausgegeben.
Schon bevor die ersten Kisten und Kästen gepackt werden ist es an der Zeit, sich die Verträge vorzunehmen und die Unternehmen zu informieren. Sie benötigen zum einen die neue Anschrift, zum anderen die Kontodaten, wenn mit dem Wohnortwechsel eine neue Bankverbindung einhergeht. Sonst laufen Lastschriften irgendwann ins Leere und das kann unangenehme Folgen haben. Gerade bei einem neuen Konto sollte man die alten Seile nicht zu früh kappen und das laufende Girokonto keinesfalls von jetzt auf gleich kündigen. Es dauert ein wenig, bis sich alles eingependelt hat.
Für die Hausratversicherung ist es besonders wichtig, dass die Daten zum neuen Domizil möglichst früh vorliegen. Laut Bund der Versicherten ist es ratsam, sich spätestens am Tag des Einzugs bei der Versicherung zu melden und den Umzug mitzuteilen. Steigt dadurch die Prämie, besteht ein Sonderkündigungsrecht und hat man die Möglichkeit, über einen Versicherungsvergleich nach günstigeren Alternativen Ausschau zu halten. Auch bei der Kfz-Versicherung kann sich durch das neue Wohnumfeld etwas ändern. Gegebenenfalls wird die Prämie neu berechnet.
Wie man sieht: Bei einem Umzug gibt es auch in punkto Versicherungsschutz viel zu bedenken. Idealerweise kümmert man sich rechtzeitig darum und nicht mitten im Umzugsstress. Steht der Lkw erst einmal vor der Tür, hat man andere Dinge im Kopf. Worauf bei welcher Police zu achten, verrät der Bund der Versicherten im Merkblatt „Umzug und Versicherungen”. Es steht online kostenlos zur Verfügung auf www.bundderversicherten.de – im Menü unter Versicherungs-Info / Sonstiges.
Freitag, Februar 19, 2010
Zahnzusatzpolicen für Kinder meist unnötig
Eltern wollen für ihre Kinder immer nur das Beste. Deshalb sollte man sich bei einer Zahnzusatzversicherung für die Kleinen auch nicht mit den günstigsten Tarifen zufriedengeben. Erstens, weil man für zwei Euro im Monat nicht viel erwarten kann. Zweitens, weil man sich irgendwann über den Vertrag ärgern würde. Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten lehnt derlei Zusatzversicherungen für Kinder ab. „Ich würde sie den Eltern ausreden“, sagt er und meint damit vor allem Angebote, die auf den ersten Blick sehr günstig scheinen.
Je preiswerter die Police, desto genauer sollten sich Eltern die Vertragsbedingungen ansehen. Schon bei Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene ist es selbst für Experten inzwischen extrem schwer geworden, den Durchblick zu behalten. Es gibt zu viele Varianten mit unterschiedlichsten Prozentwerten zur Übernahme möglicher Kosten und Behandlungen. Wer glaubt, für ein oder zwei Euro monatlich das volle Programm zu erhalten, wird bitter enttäuscht. Meistens decken solche Policen auch bei Kindern nur den Zahnersatz ab. Dass dieser Fall eintritt, ist aus Sicht von Thorsten Rudnik allerdings eher selten, insbesondere weil mehr Wert auf Zahnhygiene gelegt werde. Wenn ein Zahn ersetzt werden müsse, meistens nach einem Unfall oder wenn es andere, zum Beispiel erbliche Vorbelastungen gebe. Ob die Versicherung in diesen Fällen eine Leistung erbringe, sei eher fraglich.
Zurzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen noch einen Großteil der Kosten, wenn Kinder zum Zahnarzt müssen. Das gilt auch für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen. Die Kosten, die zusätzlich entstehen bzw. selbst getragen werden müssen, halten sich laut Bund der Versicherten in Grenzen. Soll die Zahnzusatzversicherung für Kinder auch den nicht von der Kasse gedeckten Teil der Rechnung oder eine kosmetisch bedingte Korrektur der Zähne bezahlen, muss man wesentlich tiefer in die Tasche greifen. Allerdings warnt Rudnik: „Einen Tarif, der alle Differenzkosten übernimmt, gibt es nicht“. Er rät den Eltern, monatlich Geld für die Gesundheit der Kinder auf die Seite zu legen und sich darum zu bemühen, erst einmal die existenziellen Risiken abzusichern, etwa mit einer Kinderunfall- oder -Invaliditätsversicherung.
Posted by Andre on 02/19 at 10:59 AM
News •
Wissenswertes •
Krankenversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Dienstag, Februar 16, 2010
KarstadtQuelle-Versicherung ist Geschichte – ab jetzt ist es die Ergo Direkt
Gestern war es soweit: Der Ergo-Konzern hat der KarstadtQuelle-Versicherung einen neuen Namen und ein neues Gewand verpasst. Ergo Direkt nennt sich die Versicherung jetzt. Damit leitete das Unternehmen seine Markenstrategie ein, bei der auch bekannte Namen wie Hamburg-Mannheimer von der Bildfläche verschwinden werden.
Ziel ist ein international einheitlicher Auftritt des Konzerns. Bei der KarstadtQuelle-Versicherung kam der negative Beigeschmack der alten Marke hinzu, ausgelöst durch die Sanierung des Warenhauskonzerns und den Niedergang des Versandhauses. Dabei gehört der Versicherer schon seit 2008 zu 100 Prozent zur Ergo.
Der Vorstandsvorsitzende Peter Endres erklärt gestern, der Name KarstadtQuelle sei in letzter Zeit immer ein Thema gewesen. „Die Zahlen im Neugeschäft haben gezeigt, dass es schwierig war, unter diesen Umständen das Vertrauen potenzieller Kunden zu gewinnen“, so Endres. Das habe soweit geführt, dass selbst Manager des Unternehmens in Hotels Vorkasse leisten mussten, weil der ehemalige Mutterkonzern Arcandor in den Schlagzeilen war. Kein Wunder also, dass der Direktversicherer keine Probleme damit hat, jetzt Ergo Direkt zu heißen und der Markenumstellung positiv gegenübersteht.
Trotz schlechter Rahmenbedingungen hat Ergo Direkt im vergangenen Jahr eine recht positive Entwicklung genommen. 300.000 Neukunden haben sich für Produkte des Unternehmens entschieden. Insgesamt vertrauen mittlerweile 4,3 Millionen Menschen der Versicherung. Der Gewinn stieg im gleichen Zeitraum rasant von 17 auf 31,5 Millionen Euro an, vor allem weil weniger für die Werbung ausgegeben wurde. Um sich als Ergo Direkt einen Namen zu machen, werden die Ausgaben für Werbung in diesem Jahr wohl deutlich höher liegen.
Interessanterweise hat KarstadtQuelle im zurückliegenden Jahr weniger mit den klassischen Versicherungsangeboten, sondern mit einem Geldanlageprodukt punkten können – dem Monatsgeld. Mit zwei Prozent Verzinsung eine durchaus interessante Option auf dem Markt für Fest- und Tagesgeld, die dem Unternehmen 300 Millionen Euro Einnahmen in die Kassen spülte. Eingebrochen ist hingegen das Neugeschäft mit Lebensversicherungen, um minus 20 Prozent. Weitgehend stabil bleiben die Zahlen in den Sparten Sach- und Krankenversicherung. Wie sich das Geschäft mit neuem Namen und einer intensiveren Zusammenarbeit mit dem Ergo-Konzern jetzt entwickelt, wird sich zeigen.
Posted by Andre on 02/16 at 10:48 AM
News •
Versicherungen •
Wirtschaft •
Wissenswertes •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Montag, Februar 15, 2010
Zinsen sind Ausgabe und Aufwand…
Wer sich verschuldet, achtet meist auf den Preis, den er für die Nutzung von Geld oder Sachen zahlen muss. Dies ist umso mehr des Schuldners Pflicht, als die Laufzeit gleich über mehrere Jahre geht, ja länger als ein Jahrzehnt dauert.
Aktuell liegen Kredite mit 12-15-jähriger Zinsbindung tatsächlich im Trend. Gut für Bauherren, die sich so das aktuelle Zinstief langfristig sichern können, auch wenn diese Art der Finanzierung effektiv etwas teurer wird. Was über Jahre als Klassiker galt, nämlich Immobilien-Kredite mit 10-jähriger Zinsbindung, darf und wird sich derzeit mit dem momentanen Zinstief ändern. Denn wer den Zins unten weiß, der mag nicht daran denken, dass es in absehbarere Zukunft gleich mit höheren Zinsen erwischt. Und so planen die Käufer oder Bauherren von Immobilien langfristiger. Wer sich auf Tiefstand befindliche Kreditzinsen gleich 15 bis 20 Jahre sichert, ist einige Zeit vor einer Anschlussfinanzierung zu höheren Zinsen geschützt.
Macht ‘nen 40er mehr pro Monat!
Um sowohl für Gläubiger wie auch für den Schuldner ein partnerschaftliches, weil ausgewogenes und ausgleichendes Verhältnis zu finden, hat ein “Lafri-Kredit” dann aber auch einen leicht höheren Preis. Wer auf lange Zeit Kredite vergibt, der lässt sich dies dann auch mit einem Aufschlag bezahlen: So wird eine 15-jährige Laufzeit um rund 0,3 Prozentpunkte teurer als eine 10-jährige. Das nun macht bei einem Kredit über 150.000 Euro und längerer Planungssicherheit während all der 180 Monate Laufzeit 40 Euro zusätzlich pro Monat.
Kündigung nach zehn Jahren möglich
Wer eine lange Zinsbindung bevorzugt, der hat noch ein Vorteil auf seiner Seite. Da ist zum einen der tatsächlich günstige Zinssatz oder aber die Möglichkeit, nach 10 Jahren umzusteigen. Trifft nämlich die Vermutung nach steigendem Zinsniveau während der Laufzeit nicht zu, können Darlehen, für die 15- oder 20-jährige Laufzeit vereinbart wurden, nach zehn Jahren einmalig ohne zusätzliche Kosten gekündigt werden. Das garantiert ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, auf dessen Anwendung auch die sonst übliche Vorfälligkeits-Entschädigung als finanzieller Ausgleich für eine vorzeitige Kündigung nicht anfällt.
Mittwoch, Januar 27, 2010
Bund der Versicherten lädt am 15. März zum Tag des offenen Telefons
Sobald das Thema Versicherungen publikumswirksam im Fernsehen besprochen wird, hat auch der Bund der Versicherten (BdV) deutlich mehr zu tun. Jüngst folgte auf einen TV-Beitrag eine Lawine von 12.000 Anfragen. „Das zeigt uns, dass immer mehr Menschen Fragen zu ihren Policen haben“, so die Vorstandsvorsitzende des BdV, Lilo Blunck. Deshalb lädt die Verbraucherschutzorganisation am Weltverbrauchertag, dem 15. März, in der Zeit von 9 bis 18 Uhr erneut zum „Tag des offenen Telefons“. Die kostenlose Rufnummer lautet: 0800-0003215.
Die Aktion hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Gefragt wurde vor allem danach, wie bei Versicherungen gespart werden kann, mit und ohne Wechsel des Anbieters. Doch auch eher spezielle Anfragen, zum Beispiel ob man als Rentner noch eine Unfallversicherung benötigt oder weshalb die Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung plötzlich weitaus geringer ausfällt als bei Vertragsabschluss angekündigt, werden von den Experten beantwortet. „Sie kümmern sich um alle Fragen rund um private Versicherungen. Anrufen kann übrigens jeder, auch jene, die nicht Mitglied bei uns sind“, betont Lilo Blunck. Für alle, die sich schon vor dem „Tag des offenen Telefons“ informieren möchten, verweist der Bund der Versicherten auf seine kostenlosen Merkblätter, die online (www.bundderversicherten.de) abgerufen werden können.
Posted by Andre on 01/27 at 11:10 AM
News •
Versicherungen •
Wissenswertes •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Montag, Januar 18, 2010
Zahnzusatzversicherungen – Augen auf bei Tarifwahl und Kleingedrucktem
Sie boomen und bescheren den Versicherungsunternehmen Zuwachsraten, von denen man in vielen anderen Bereichen nur träumen kann. Die Rede ist von Zahnzusatzversicherungen, mit denen die kargen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgestockt werden sollen. Schließlich gehen Eingriffe für die Zahngesundheit gewaltig ins Geld. Bislang haben rund 11,7 Millionen Deutsche eine entsprechende Zusatzpolice abgeschlossen. 46 Prozent der Krankenkassenmitglieder denken darüber nach, sich abzusichern. Bei rund 300 Tarifen ist es allerdings ratsam, genau zu vergleichen.
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung bewegen sich in einer extrem weiten Spanne von unter zehn bis weit über 25 Euro im Monat. Dass man bei einer günstigen Absicherung Abstriche bei der Leistung in Kauf nehmen muss, darauf weist die Stiftung Warentest schon seit Jahren hin. Doch auch bei Verträgen, die teurer sind, sollte man sich nicht von den Hochglanzprospekten blenden lassen. Sonst übersieht man das Kleingedruckte. Darin befinden sich die vielen kleinen Haken, die erst dann zum Tragen kommen, wenn die Rechnung vom Zahnarzt auf dem Tisch liegt und eine Leistung von der Versicherung eingefordert wird.
Damit es etwas leichter wird, hat Hans Waizmann den sogennnten Waizmann-Wert entwickelt. Der Makler gilt als Spezialist für Zusatzversicherungen und hat sich die Mühe gemacht, die Tarife und Angebote zu bewerten. Das Ergebnis zeigt, wie viel Prozent des Eigenanteils die Policen innerhalb der ersten vier Jahre und weiteren vier Folgejahre decken. Dafür wurde ein Leistungsfallkorb erarbeitet, der den typischen Behandlungsbedarf widerspiegelt. Die Rechnungen würden sich mit einem Implantat, einem Inlay, acht professionellen Zahnreinigungen, fünf Kunststofffüllungen, einer Vollkeramikkrone und einer erweiterten Wurzelbehandlung auf insgesamt 5.940 Euro belaufen. Die Kasse zahlt als Festzuschuss 970 Euro. Also fast 5.000 Euro, die zulasten des Muster-Patienten gehen.
Der Index stellt zweifellos eine große Hilfe dar, zumal die Tarife als Gesamtpaket und nicht einzelne Bereiche gesondert beurteilt werden. Die Werte basieren allerdings auf Annahmen, die längst nicht für jeden zutreffen. Die Verbraucherzentralen raten daher zu einer gründlichen Bedarfsanalyse. „Vollkasko“ sei bei Zahnzusatzversicherungen „völlig überzogen und überflüssig“. Wie bei allen Versicherungen komme es darauf an, dass die Leistung stimme. Hier gebe der Waizmann-Wert durchaus die Richtung vor, sollte aber um weitere Tests und Vergleiche ergänzt werden.
Posted by Andre on 01/18 at 11:26 AM
Wissenswertes •
Krankenversicherung •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Mittwoch, Januar 06, 2010
Gutachten! - Kommentar zur eigenen Sache?
Drei Experten - vier Meinungen, weiß der Volksmund. Und für die Spezies der Gutachter dürfte diese Haltung in ähnlicher Weise gelten. Wie aber, wenn ein Haftpflichtversicherer einen Versicherten dazu auffordert, pauschal zum Gutachten eines Sachverständigen Stellung zu nehmen? Das darf er eben nicht!
Dies gilt seit einem Urteil des OLG Frankfurt, wonach der Betroffene seinen Versicherungsschutz auch dann nicht verlieren kann, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt (AZ: 7 U 185/08).
Vorausgegangen war ein zunächst gegenteiliges Urteil des LG Wiesbaden, das nun im Sinne eines klagenden Mediziner gegen seine Haftpflicht-Versicherung aufgehoben wurde. Im strittigen Fall hatte die Versicherung ein Gutachten eingeholt, ob sie für einen Behandlungsfehler des Klägers einstehen müsse. Als das Gutachten vorlag, forderte der Versicherer den Kläger dazu auf, pauschal Stellung zu nehmen. Als der Kläger dies ablehnte, verweigerte die Versicherung die Regulierungspflicht.
Doch das OLG gab dem Kläger Recht. Die Richter argumentierten, dass die Versicherung dem Mediziner hätte „konkrete Fragen“ zu dem Gutachten stellen dürfen respektive müssen. Erlaubt wären dabei jedoch nur Fragen zu Tatsachen gewesen, nicht aber zu den spezifizierten Ausführungen des Gutachters.
Noch ist das Urteil des OLG allerdings nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung liegt der Sachverhalt dem BGH in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen: IV ZR 108/09).
Dienstag, Januar 05, 2010
Prämien contra Sparen wollen
Risiken lassen sich subjektiv nicht vergleichen
Wenn die großen Discounter zum Jahreswechsel Bügelordner, Textmarker und Dokumentenhüllen anbieten, dann ist nicht nur der Termin zum Steuerbelege sortieren gekommen, sondern auch Zeit, mal wieder den Versicherungsstatus für sich und seinen Partner oder eben für die gesamte Familie zu bestimmen.
Schließlich sind es die Hinweise der Verbraucherorganisationen, die immer mal wieder darauf hinweisen, dass es im Bestand des individuellen Haushalts doch den einen oder anderen „Geldfresser“ gibt, statt denen - wenn sie erst entdeckt sind - schon mal “Hunderte von Euro gespart werden könnten.
Ob das nun als „Werbung“ dafür gilt, dass Versicherte ihren Policen-Ordner prüfen sollen, weil zum Ende des Jahres der eine oder andere Vertrag ausläuft, den zu kündigen gemäß Vereinbarung gar nicht zeitgerecht wäre, oder ob man nur ans Sparen nicht aber ans Versichert-Sein denkt - so leicht sind die Feststellungen gar nicht zu treffen. Schon gar nicht auf die Schnelle zum 1. oder zum 2. Januar.
Was die konkrete Seite angeht, so liegen die Schätzungen beim Bund der Versicherten (BdV) bei 400 Euro pro Jahr, die der Durchschnittsdeutsche sparen könnte, wenn er nur erst prüft, wie er versichert ist und wie er es günstiger sein könnte oder sollte. Von der Branche wird ein solcher Wert angezweifelt, denn der Nachholbedarf bei der Altersvorsorge gilt als noch nicht gedeckt, weshalb der Einzelne sich noch stärker daran orientieren sollte. Wie es sich genau verhält, liegt wohl bei der Risikoeinschätzung, dem Bedarf und den verfügbaren Mitteln, so auch die Versicherungsexperten bei den Verbraucherzentralen. So soll jeder seinen Bedarf individuell prüfen und er wird dabei wohl feststellen, dass 400 Euro kaum gespart werden können. Als zutreffend gilt jedoch, dass Leistungen und Beiträge je nach Anbieter recht unterschiedlich ausfallen können.
Das Potenzial, gewisse Beiträge zu sparen, gilt dennoch als gegeben. Zum Grundschutz gehört allerdings weder die Handy-Versicherung, nicht zwingend die Glasbruchschutz und auch nicht der unklare Schutz gegen “häusliche Notfälle”. Nimmt man die Zahlen der Versicherungswirtschaft als Fakt, dann gaben die Deutschen 2008 je Kopf 1800 Euro aus, was 150 Euro pro Monat macht. Und da gehört bei den meisten die Kfz-Versicherung und die (teure) Rechtsschutz schon dazu…
Donnerstag, Dezember 31, 2009
Baugeld: Niedrig und günstig in 2010!
“Wir bieten mehr als Schuld und Zinsen!”, lautete ‘vor Urzeiten’ ein Werbeslogan der Volksbanken. Mit einiger Ironie wurde daraus: Wir bieten mehr als Sie schulden und zinsen… Heute lässt sich auch ohne markante Werbung ein Blick auf die zu erwartenden Baugeldzinsen in 2010 wagen. Und was meinen die Zinsexperten zur jüngsten Marktentwicklung und den Folgen für Baugeld-Konditionen? Worauf ist von Immobilienkäufern und Eigenheimern im neuen Jahr unbedingt zu achten?
War das Jahr 2009 überschattet von der Finanzmarktkrise und der Rezession in den USA und in Europa, was bei den Notenbanken die Leitzinsen in den Keller drückte, haben die Fast-Null-Zins-Politik und die sinkenden Renditen von Staatsanleihen zu historisch niedrigen Baugeldzinsen in Deutschland geführt. Mit klarem Vorteil für Bauherren und Immobilienkäufer.
Für die kommenden Monate in 2010 muss als entscheidend gelten, woran die Zentralbanken ihre Leitzinspolitik ausrichten. Viel ändern wird sich bei der Europäischen Zentralbank und deren Leitzins von 1,0 in den nächsten sechs Monate wohl nichts.
Baugeld-Konditionen mit kurzen Laufzeiten bleiben demnach relativ stabil; wer sich für seine Zinskonditionen langfristig festlegen will, der muss eher mit Schwankungen rechnen. Käme im zweiten Halbjahr die erste Leitzinserhöhung, macht dies dann auch beim Baugeld weitere Prozentpunkte aus. Wer als Bauherr und Immobilienkäufer aktuell entscheiden will, der sollte 2010 gleich nutzen, um noch günstige Baugeldkonditionen für einen möglichst langen Zeitraum festzuschreiben. Das erlaubt dann bei niedrigen Zinsen auch punktuell eine höhere Tilgung und Schuldenabbau.
Als bisherige Top-Konditionen von unter 4,5 Prozent effektiv gehörten die Zinssätze für lange Laufzeiten Ende 2009 zu den tiefsten der vergangenen 50 Jahre. Ein Darlehen über 150.000 Euro mit einer Laufzeit von 15 Jahren kann selbst bei einer Tilgung von 2 Prozent mit einer Monatsrate von 800 Euro bedient werden. Für 200.000 Euro läge die Rate bei 1.050 Euro.
Folglich sollten auch Darlehensnehmer, die bereits im Eigentum sind, das Frühjahr 2010 nutzen, mit unabhängigem Berater klären, wie bei einer Anschlussfinanzierung ein Zinsanstiegs-Risiko vermeidbar sein könnte. Trotz derzeitiger Zinsbindung für die nächsten 12 bis 60 Monaten können Anschlussfinanzierer bereits 2010 aktuell niedrige Zinsen nutzen - abhängig von der Vorlaufzeit auch durch Baukredite ohne Bereitstellungszinsen oder über Forward-Darlehen.
|
 |
|