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Wissenswertes
Montag, Juni 27, 2011
Lebensversicherung: Nicht immer ist die Kündigung der beste Weg
Nachdem bekannt wurde, dass Ergo-Vertreter ihre Kunden dazu gedrängt haben sollen, beitragsfrei gestellte Lebensversicherungen ganz zu kündigen und das Kapital in eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr zu investieren, stellt sich vielen Verbrauchern eine Frage: Was mache ich mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung, wenn sie mir zu teuer wird oder der Vertrag schlichtweg unrentabel scheint?
Von heute auf morgen zu kündigen und einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen, sollte gut überlegt sein. Es gibt andere Alternativen, die im Einzelfall ausgelotet werden müssen. Die Grundlage für die Entscheidung bildet dabei in der Regel der sogenannte Rückkaufwert. Das ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft nach einer Kündigung zahlt. Die Summe richtet sich danach, wie lange bereits in den Vertrag eingezahlt wurde sowie nach der Höhe der Stornokosten. Wer schon nach zwei oder drei Jahren an der Reißleine zieht, darf also nicht auf Reichtümer hoffen, sondern muss vielmehr mit deutlichen Einbußen rechnen.
Hajo Köster, Justiziar beim Bund der Versicherten, rät in einem solchen Fall, die Police einfach ruhen zu zahlen und die Beitragszahlung einzustellen. Der Vertrag läuft dann ganz normal weiter, wird nur nicht weiter bedient. Das Ergebnis dieser Strategie: Statt der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme überweist die Assekuranz zum Ende der Laufzeit einen deutlich geringeren Betrag. Möchte man die Police hingegen ganz auflösen, wäre der Verkauf der Lebensversicherung eine weitere Option. Sie kann allerdings nur gezogen werden, wenn der Vertrag den Rahmenbedingungen der Ankäufer entspricht. Hier sollte darauf geachtet werden, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, das den Betrag in einer Summe auszahlt und realistische Zahlen nennt. Maßgeblich ist auch hier der Rückkaufwert.
Wie das Kapital später angelegt oder verwendet wird, ist dem Kunden überlassen. Möchte man den Todesfallschutz der Lebensversicherung aufrechterhalten, bietet sich eine deutlich günstigere Risikolebensversicherung an. Für den Auszahlungsbetrag an sich kommt eine Vielzahl von Anlageprodukten infrage. Hier gilt es, sich in Ruhe beraten zu lassen – möglichst nicht eingleisig, wie es anscheinend bei einigen Kunden der zur Ergo gehörenden Victoria-Versicherung der Fall war.
Posted by Andre on 06/27 at 11:09 AM
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Freitag, Juni 24, 2011
Spam statt Schnäppchen: Volks-Versicherung
Das Internet bietet Verbrauchern eine Vielzahl von Versicherungsinformationen und Vergleichsmöglichkeiten, die inzwischen auch eifrig genutzt werden – insbesondere bei der Kfz-Versicherung. Doch die digitale Welt hat auch ihre „Untiefen“, in denen sich Betrüger tummeln und nur darauf warten, dass ihnen ein ahnungsloses Opfer in die Maschen gerät. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen locken sie auf ihre Websites und versprechen das Blaue vom Himmel oder vielmehr günstige Versicherungsverträge. Aktuell versuchen es die Täter über Werbemails für eine private Krankenversicherung.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt davor, sich auf die Versprechen in den Spam-Mails einzulassen, und empfiehlt, die Nachrichten umgehend zu löschen. Hintergrund: Den Empfängern wird dazu geraten, die Krankenversicherung zu wechseln. Da als Absender Fantasienamen wie „Verbraucherberatung“ oder „Verbraucherservice“ angegeben sind, scheint das Angebot seriös zu sein. Ist es aber nicht. Dahinter verbergen sich nicht etwa die Verbraucherzentralen oder andere anerkannte Organisation, sondern Abzocker. Ihnen kommt es nur darauf an, dass einer der Links in den Mails geklickt und damit das Räderwerk des Betrugs in Gang gesetzt wird.
Auf den Seiten, die sich nach dem Klick öffnen, wird die private Krankenversicherung ab 59 Euro im Monat versprochen. Ein tolles Angebot und gerade passend, da über höhere Zuzahlungen beim Zahnarzt berichtet wird und mit der City BKK eine gesetzliche Krankenkasse geschlossen wurde. Die Verlockung, die sogenannte „Volks-Versicherung“ abzuschließen, wird dadurch ungleich größer. Wer sich dazu verleiten lässt, seine Daten einzugeben, inklusive Beruf und Telefonnummer, erhält zwar Angebote, doch ganz gewiss nicht für schlappe 59 Euro monatlich. Entscheidend ist, dass die persönlichen Informationen jetzt in den Händen der Anbieter sind und vermutlich gewinnbringend verkauft werden – auf dass der Mailordner mit noch mehr Spam zugemüllt wird. Deshalb: Versicherungsvergleiche nur auf seriösen Seiten durchführen und sich vorher über den Anbieter informieren.
Posted by Andre on 06/24 at 07:51 AM
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Mittwoch, Juni 22, 2011
Weiterer Ärger bei der Ergo: Kunden sollen falsch beraten worden sein
Die Skandale beim Ergo Versicherungskonzern reißen nicht ab. Erst die Sex-Party, dann fehlerhafte Riester-Anträge und jetzt auch noch der Vorwurf, dass Vertreter ihre Kunden mit Blick auf die eigene Provision falsch beraten und in einen völlig unrentablen Vertrag gedrängt haben sollen. Das wirft kein gutes Licht auf das Unternehmen, schadet der gesamten Branche und wird ganz sicher Konsequenzen haben. Ein Aufsichtsratsmitglied des Ergo-Mutterkonzerns (Munich Re) fordert vom Vorstand, „ohne Rücksicht auf Personen“ durchzugreifen.
Strafrechtlich spricht ein Experte von „vorsätzlich fortgesetztem Betrug“. Die Einschätzung des ehemaligen Staatsanwalts Volker Hoffmann (Mainz) beruht auf der Tatsache, dass dem Konzern sehr wohl bewusst war, dass die Gebühreninformationen in den Anträgen für die Riester-Rente falsch waren. „Wir haben ermittelt dass der Fehler im Oktober 2005 der Antragsabteilung bekannt wurde. Wir untersuchen derzeit, was daraus geworden ist“, erklärt Ergo-Sprecher Alexander Becker gegenüber dem Handelsblatt. Das heißt, die Assekuranz hat fünf Jahre lang einfach nur abgewartet und vom Fehler profitiert - zu Lasten der Kunden. 14.000 sollen es laut Ergo sein. Generalvertreter sind nach wie vor davon überzeugt, dass es bis zu 70.000 Betroffene sind.
Etwas überschaubarer ist der neue Vorfall, diesmal bei der Victoria. Hier geht es um 2.000 bis 4.000 Kunden, die ihre Lebensversicherung beitragsfrei gestellt hatten. Ihnen war von den Vertretern des Konzerns ab Juli 2009 geraten worden, den Vertrag ganz zu kündigen und das Kapital als Einmalbeitrag in eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr zu investieren. Dass dabei möglicherweise Steuer-, ganz sicher aber die Zinsvorteile verloren gehen, wurde wohlweislich verschwiegen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nennt es einen „unglaublichen Vorgang, bei dem es nur um Abschlussprovisionen ging“. Der Ergo-Konzern selbst verwehrt sich gegen den Vorwurf eines systematischen Vorgehens. Vielmehr habe der Vorstand sich gegen diese Praxis ausgesprochen. Jetzt gibt es bei der Ergo noch mehr aufzuklären. Da sollte man sich nicht wundern, wenn die Branche verärgert von „Salamitaktik“ spricht.
Posted by Andre on 06/22 at 12:57 PM
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Montag, Juni 20, 2011
Ergo berechnet Riester-Renten neu
Die Panne mit fehlerhaften Antragsformularen und, daraus resultierend, falsch berechneten Riester-Renten will die Ergo-Versicherungsgruppe jetzt schnellstmöglich ausbügeln. Wie das Unternehmen Ende vergangener Woche mitteilte, wird der finanzielle Ausfall umgehend kompensiert. Nach Angaben des Konzerns gilt das für rund 14.000 Riester-Sparer, die sich im Jahr 2005 für die sogenannte Kaiser-Rente entschieden hatten. Die Verträge, die für den Skandal sorgten, stammten von der Ergo-Tochter Hamburg-Mannheimer.
„Wir gehen selbst auf die Kunden zu und werden unaufgefordert die Neuberechnung vornehmen“, erklärte der für Privatkunden zuständige Vorstand des Konzerns, Johannes Löper, „Ergo bestätigt den Vorfall, bedauert ihn und wird sämtliche Kunden finanziell so stellen, wie es dem Formular entspricht – also besser.“ Im gleichen Atemzug stellte Johannes Löper klar, dass die anfangs von den Medien genannte Zahl von etwa 70.000 betroffenen Kunden „viel zu hoch“ war. Die Entschädigungszahlungen werden die Assekuranz ersten Schätzungen zufolge einen einstelligen Millionenbetrag kosten, sind aber nur der erste Schritt. Der gesamte Vorfall soll weiter untersucht werden.
Wo genau der Fehler lag, weiß man bereits. Policen und Angebotssoftware seien mit Blick auf den 2005 angebotenen Tarif fehlerfrei gewesen. „Auf der Rückseite des Antragsformulars wurde jedoch irrtümlich ein zu niedriger Kostensatz genannt“, so die Versicherung. Konkret, so die „Berliner Morgenpost“, seien im Antrag die günstigeren Gebühren von 2004 aufgeführt worden. Jetzt werden die Riester-Renten gemäß der preiswerteren Variante neu kalkuliert. Die Kunden sollte es freuen, wenngleich es absolut unverständlich ist, dass ein Fehler, der schon seit Oktober 2005 bekannt ist, erst jetzt behoben wird.
Freitag, Juni 17, 2011
Mangelndes Finanzwissen und die Folgen
Zinsen, Inflation und Risikostreuung sind Begriffe, die im Rahmen der Geldanlage und der private Altersvorsorge tagtäglich verwendet werden. Das Problem: Die Worte kennt fast jeder, nur nicht deren genaue Bedeutung – auch wenn es kaum jemand zugeben würde. Wissenschaftler sprechen in diesem Zusammenhang von Finanz-Analphabetismus und fordern angesichts der wenig erfreulichen Ergebnisse einer weltweit durchgeführten Studie gezielte Bildungsmaßnahmen. Denn aus ihrer Sicht besteht, so „Welt online“, ein klarer Zusammenhang zwischen mangelndem Finanzwissen und Altersarmut.
Im Rahmen der Studie wurden drei vermeintlich einfache Fragen gestellt. Zum einen ging es um die Verzinsung von Guthaben, zum anderen um die Folgen der Inflation. Über die dritte Frage zur Risikostreuung wurden zudem Aktien und Fonds ins Spiel gebracht. Schon die Zinsfrage, ob bei zwei Prozent Zinsen pro Jahr nach fünf Jahren mehr als 102 Euro auf dem Sparbuch sind (Ausgangswert 100 Euro), war für jeden Fünften zu schwer. Zwei richtige Antworten, zu Zinsen und Inflation, schafften nur 72 Prozent der Bundesbürger. An der letzten Frage, ob eine einzelne Aktie oder ein Fonds sicherer ist, scheiterte fast die Hälfte aller Teilnehmer.
Kombiniert man nun die Studienergebnisse mit den Plänen für die private Altersvorsorge, lässt sich daraus durchaus schließen, dass Finanz-Analphabetismus Altersarmut bedingen kann. Diejenigen, die sich näher mit ihrer finanziellen Situation im Alter befassen, beantworteten die Fragen zu 70 Prozent richtig. Die Quote sinkt auf 54 Prozent bei Personen, die nicht über die Zukunft nachdenken (wollen). Eine der Studienautorinnen schreibt dazu: „Gerade die Ergebnisse über das verhältnismäßig geringe Finanzwissen in den ostdeutschen Bundesländern sind alarmierend“. Dabei bezieht sie sich auf die häufig unterbrochenen Erwerbsbiografien und die hohe Arbeitslosenquote.
Auffallend ist darüber hinaus, dass gerade junge Menschen unter 35 Jahren Probleme hatten, die drei Finanzfragen zu beantworten. Gleiches gilt für über 65-Jährige, was allerdings eher auf die mangelnde Praxis zurückgeführt wird. Diese Schwäche gestehen sich Ältere allerdings nicht ein. Sie überschätzen sich gerne, wohingegen die Jugend ganz offen mit den Wissenslücken umgeht. Sie „füllen“ zu wollen, hat die Regierung schon oft angekündigt. Entsprechende Bildungsprogramme, die sich an unterschiedliche Altersgruppen wenden, sind jedoch nach wie vor Mangelware.
Posted by Andre on 06/17 at 11:39 AM
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Mittwoch, Juni 15, 2011
Große Preisspannen beim BU-Schutz
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als unverzichtbar, wenn der Lebensunterhalt mit der eigenen Hände Arbeit verdient wird. Dass Verbraucherschützer und Bund der Versicherten darauf pochen, entsprechend vorzusorgen, kommt nicht von ungefähr: Jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Dabei stehen Interessenten, die eine private Versicherung abschließen wollen, vor zwei Hürden: der Angebotsvielfalt und den immer strengeren Auswahlkriterien der Assekuranzen. In puncto Angebot brachte jetzt die Zeitschrift Finanztest ein wenig Licht ins Dunkel.
52 Tarife hat die Redaktion näher unter die Lupe genommen und nach Preis und Leistung bewertet. Wenig überraschend ist die Erkenntnis, dass zwischen günstigen und teuren Verträgen bis zu 160 Prozent Prämienunterschied liegen. Dazu nennt die Stiftung Warentest zwei Beispiele: Ein Altenpfleger müsste für eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.000 Euro, die bis zum 65. Lebensjahr gezahlt würde, zwischen 645 und 1.742 Euro pro Jahr aufbringen. Bei einer Diplomkauffrau, die eine BU-Rente über 2.000 Euro vereinbaren und sich bis zum 67. Lebensjahr absichern möchte, reicht die Bandbreite von 870 bis 2.282 Euro jährlich.
Überzeugt haben die Tester bei allen Modellkunden vor allem die Tarife der AachenMünchener. „Eine Reihe weiterer Verträge war ebenfalls sehr gut – besonders preisgünstig darunter die Tarife von HUK24 und HUK-Coburg“, erklärt die Stiftung Warentest. Bleibt das Problem, dass viele Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht erst angenommen werden. Die Absagen basieren in der Regel auf Vorerkrankungen, die Punkt für Punkt und ohne Schönfärberei aufgelistet werden müssen. Doch auch der Beruf an sich kann bereits ein Ablehnungsgrund sein.
Die Experten von Finanztest raten daher, „gleichzeitig bei mehreren Anbietern anzufragen“. Denn sollte auch nur ein Antrag abgelehnt werden, wird es relativ schwer, bei einer anderen Assekuranz einen guten und günstigen Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Die Ausgangslage zu verbessern, indem falsche Daten in die Fragebögen eingetragen werden, bringt gar nichts, höchstens Ärger. Denn sollte man die BU-Police irgendwann in Anspruch nehmen müssen, kommen diese Fehler ans Tageslicht und würden im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass gar keine Rente gezahlt wird.
Posted by Andre on 06/15 at 12:11 PM
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Freitag, Juni 10, 2011
Riester-Rente: Gebührenpanne bei der Ergo
Einer der Vorwürfe, dem sich die Riester-Rente seit ihrer Einführung immer wieder stellen muss, sind die überhöhten Gebühren. Zu teuer, zu unübersichtlich und damit unrentabel, lautet das Fazit, das bisweilen auch Verbraucherschützer ziehen. Umso ärgerlicher für die Branche, dass der Versicherungskonzern Ergo, konkret die zum Unternehmen gehörende Hamburg-Mannheimer, im Jahr 2005 mit fehlerhaften Vertragsunterlagen gearbeitet hat. Die in den Papieren ausgewiesenen Gebühren entsprachen nicht dem, was den Kunden tatsächlich in Rechnung gestellt wurde. Der Schaden: bis zu 160 Millionen Euro.
Ans Tageslicht kam dieser neue Skandal bei der Ergo durch ehemalige Generalvertreter und das Handelsblatt. Der Bericht der Zeitung, wonach 70.000 Kunden zu hohe Verwaltungskosten für ihre Kaiser-Rente – benannt nach der Werbefigur der Assekuranz – berechnet worden seien, wurde anfangs noch dementiert. Ergo-Sprecher Alexander Becker erklärte sofort nach der ersten Veröffentlichung der Daten: „Ein systematischer Fehler hätte sicherlich zu massiven Kundenbeschwerden im Anschluss an die Aushändigung der Policen geführt. Diese sind aber nicht erfolgt.“ Daher ging man von Einzelfällen aus. Jetzt liegt dem Handelsblatt ein Schreiben des Konzerns vor, in dem es heißt, es sei „ein größerer Fehler aufgefallen“.
Auslöser der Panne waren wohl fehlerhafte Antragsunterlagen mit nicht mehr aktuellen Kostensätzen. Noch steht nicht genau fest, wie viele Kunden betroffen sind. Unabhängig davon brodelt es in der Branche. Marco Cabras von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz moniert, dass kaum ein Kunde die Verträge durchschaue, und fordert, den Sumpf trockenzulegen. Bei der Konkurrenz der Ergo schüttelt man den Kopf. „Dadurch könnte ein negatives Image auf Riester-Policen fallen. Damit ist keinem gedient“, so Provinzial-Vorstand Guido Schaefers. Die Angst vor einem Kollateralschaden schwingt in allen Äußerungen zu dem Vorfall mit – begründet oder nicht, wird sich zeigen.
Montag, Juni 06, 2011
Den Urlaub gezielt absichern
Der Sommer ist Urlaubs- und für viele auch Reisezeit. Sie setzen sich ins Auto, die Bahn oder einen Flieger, um den Alltag für ein paar Tage hinter sich zu lassen. Mit im Gepäck sind neben Badetuch und Bikini inzwischen oft auch ganze Versicherungspakete, die speziell für die Reise angeboten werden. Ob es sinnvoll ist, sich gegen alle Eventualitäten zu schützen, und worauf bei den Reiseversicherungen zu achten ist, hat der der Nachrichtensender n-tv im Gespräch mit Experten geklärt. Ihr Tipp: Statt ein Rundum-Sorglos-Paket zu buchen, lieber für gezielten Schutz sorgen.
Dazu gehört bei einem Urlaub außerhalb der deutschen Grenzen eine Reisekrankenversicherung. In diesem Punkt sind sich die Verbraucherschützer einig. Denn nur eine Reise- oder Auslandsreisekrankenversicherung kommt im Notfall auch für den Rücktransport auf. Die gesetzliche Krankenkasse erbringt diese Leistung nicht und zahlt selbst in Urlaubsländern, die das Sozialversicherungsabkommen unterschrieben haben, nur die ortsüblichen Behandlungen. Alles darüber hinaus ginge zulasten der Urlaubskasse, wenn nicht privat mit einer Reisekrankenversicherung vorgesorgt wird. Sie ist mit einem Jahresbeitrag von unter zehn Euro pro Person ein günstiger Sicherheitsanker.
Überlegenswert ist unter Umständen auch eine Reiserücktrittsversicherung, deren Prämie sich in erster Linie nach dem Reisepreis und dem gewünschten Leistungsumfang richtet – zum Beispiel die Mitversicherung des Urlaubsabbruchs aus wichtigen Gründen. Diese Police rentiert sich vor allem bei teuren Reisen und ist auch bei Familien mit kleinen Kindern durchaus angebracht. Als sinnvoll eingestuft wird darüber hinaus die Mallorca-Police als Zusatzversicherung für Mietwagen. Sollte mit dem eigenen Auto gefahren werden, ist die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oft besser als ein reiner Schutzbrief.
Verzichten kann man auf eine Reisegepäckversicherung. Aus Sicht der Experten müssen die Versicherten im Schadensfall damit rechnen, dass ihnen eine Mitschuld eingeräumt wird, weil der Koffer nicht am Mann bzw. der Frau war. Auch die recht komplizierten Versicherungsbedingungen – was ist wo und was ist nicht versichert – sprechen nicht gerade für das Produkt. Wird das Gepäck aus dem Hotelzimmer gestohlen, greift innerhalb Europas ohnehin die Hausratversicherung.
Posted by Andre on 06/06 at 09:05 AM
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Freitag, Juni 03, 2011
So sollte die Beratung nicht aussehen
Eine Versicherung abzuschließen, setzt Vertrauen voraus. Zum einen muss sich der Kunde darauf verlassen können, dass der Vermittler, Berater oder Makler das passende Produkt empfiehlt und auf Wünsche eingeht – sofern sie sich unter den gegebenen Umständen realisieren lassen. Zum anderen sollte später natürlich auch die vereinbarte Leistung erbracht werden, ob nun im Schadensfall oder zum Ablauf einer Renten- oder Lebensversicherung. Soweit die Hoffnung, die hin und wieder auch bitter enttäuscht wird. Der Bund der Versicherten (BdV) machte kürzlich auf einen Fall aufmerksam, in dem die Kundin völlig falsch beraten und dann auch noch übervorteilt wurde.
Der (Vor)Fall: Eine 79-Jährige hatte sich vorgenommen, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, damit sie und auch die Angehörigen bestens versorgt sind, sollte der Pflegefall eintreten. An sich eine lobenswerte Entscheidung, die sich allerdings nicht mit ihrem Alter und Gesundheitszustand vereinbaren ließ. Der Frau war es schlichtweg nicht möglich, bei der Assekuranz ihres Vertrauens (ERGO) eine private Pflegezusatzversicherung zu erhalten. Diese Information hätte normalerweise vollkommen gereicht. Der Hinweis, nicht versichert werden zu können, mag zwar nicht sonderlich erfreulich sein, ist aber immer noch besser, als das, was folgte: Der Vertreter schwatzte der Frau eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr auf - obwohl sie eigentlich ein ganz anderes produkt wollte und bereits über zwei Unfallpolicen verfügt. Jetzt soll sie zwölf Jahre lang 349 Euro monatlich zahlen, um dann über vier Jahre die Rückzahlungen zu erhalten. Zum Auszahlungsbeginn wäre sie 95.
Der Bund der Versicherten spricht hier von einem „besonders negativen Beispiel“ und betont eher zurückhaltend: „Die Beratungsqualität mancher Versicherer lässt deutlich zu wünschen übrig.“ Dass der BdV es in diesem Fall nicht bei mahnenden Worten belassen wird, sondern auch Taten folgen lässt, hat der Vorstandsvorsitzende, Hartmuth Wrocklage, bereits angekündigt. „Der Vertreter hat ganz klar gegen seine Beratungspflicht verstoßen und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht. Wir werden der Kundin helfen, ihre Beiträge samt Zinsen zurückzuholen“, erklärte er. Gleichzeitig ruft er den Vorstandsvorsitzenden des Versicherungskonzerns, auf, „persönlich einzugreifen und die Sache umgehend bereinigen zu lassen“.
Posted by Andre on 06/03 at 11:47 AM
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Donnerstag, Juni 02, 2011
Viele Millionäre leben in Deutschland
Wenn man einen Blick auf die Forbes Liste der reichsten Menschen der Welt wirft, kann relativ schnell der Eindruck entstehen, dass es in Deutschland vergleichsweise wenige Milliardäre gibt. Zwar sind dort einige deutsche Namen zu finden, doch der Großteil der Milliardäre ist in Nordamerika und Asien beheimatet.
Allerdings gibt die Liste nicht Aufschluss darüber, wie es um die Anzahl der Superreichen und Reichen bestellt ist, die in den einzelnen Ländern leben. Wie eine erst kürzlich veröffentlichte Studie der Boston Consulting Group (BCG) zeigt, gibt es in Deutschland verhältnismäßig viele reiche Privatpersonen.
Personen, die über ein Vermögen von mehr als 100 Mio. US-Dollar verfügen, werden auch als Superreiche bezeichnet. Laut der Studie gibt es in Deutschland 839 Haushalte, die über ein solch hohes Vermögen verfügen. Nur wenige Länder können diesen Wert überbieten. Hierzu zählen beispielsweise die USA, in denen knapp 2.700 Haushalte mit derart hohem Vermögen existieren. Im Wirtschaftswunderland China verhält es sich hingegen so, dass dort gerade einmal 393 Superreiche leben. Wenig in Bezug auf die riesige Einwohnerzahl. Bei den konventionellen Millionären bzw. Haushalten, die über ein Vermögen von mehr als 1 Mio. US-Dollar verfügen, sieht es allerdings anders aus: Hier ist China mittlerweile gut aufgestellt: Mehr als 1,1 Mio. Chinesen sind Dollar-Millionäre und gelten somit als reich. Aber auch hier schneidet Deutschland nicht schlecht ab: Die Anzahl der Millionäre, die in der Bundesrepublik leben, beläuft sich auf mehr als 400.000 Personen. Die meisten Millionäre leben allerdings im „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“. Gut 5,2 Mio. Millionäre haben ihren Hauptwohnsitz in den USA gemeldet.
Posted by Jochen on 06/02 at 11:16 AM
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Mittwoch, Mai 25, 2011
Die Zecke in der Unfallversicherung
Wer sich viel in der freien Natur aufhält und regelmäßig mit dem Hund Gassi geht, kennt die kleinen Plagegeister vermutlich zur Genüge: Zecken. Anfangs nur ein kleiner schwarzer Punkt, der schnell übersehen wird, saugen sich die Spinnentiere voll und fallen irgendwann ab. Das eigentliche Problem sind die Krankheiten, die von Zecken übertragen werden können, hauptsächlich Borreliose, Frühsommer-Meningoenzephalitis und Myelitis. Bei Unfallversicherungen, die bereits den aktuellen Bedingungen unterliegen, wird ein Zeckenbiss, der gesundheitliche Probleme zur Folge hat, als Schaden anerkannt. Kunden mit älteren Verträgen hingegen gehen in der Regel leer aus und sollten deshalb aktiv werden. Dazu rät im Interview mit dem Gießener Anzeiger der Sprecher des Bezirks Gießen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Günther Weidemann.
Denn bestehende Verträge über eine private Unfallversicherung werden nicht automatisch auf die neuen Bedingungen umgestellt. Hier gilt nach wie vor, dass nur ein „plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis“ als Unfall anerkannt wird. Zeckenbisse, die zunächst nicht bemerkt werden, bleiben bei dieser Definition außen vor. Heißt: Die Versicherungsgesellschaft ist nicht in der Pflicht, eine Leistung zu erbringen. Selbst dann nicht, wenn der Kunde schwer und dauerhaft erkrankt. Diesen Nachteil müssen Verbraucher nicht länger hinnehmen. Sie können von ihrer Assekuranz fordern, dass der Vertrag entsprechend der aktuellen Bedingungen angepasst wird, um von einem optimalen Schutz zu profitieren und finanziell bestens abgesichert zu sein. Besonders wichtig ist das aus Sicht des Versicherungsexperten für Familien. „Im Falle einer Erkrankung muss dann der Nachweis eines Zeckenbisses durch eine gesonderte ärztliche Feststellung erfolgen, deren Termin gegenüber der Versicherung als Unfalltag gilt“, so Günther Weidemann.
Posted by Andre on 05/25 at 10:04 AM
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Freitag, Mai 13, 2011
Riester-Rente mit neuen Regeln
Der Gedanke, dass Millionen von Riester-Sparern die Zulagen gekürzt oder gestrichen werden, scheint der Bundesregierung nicht wirklich gefallen zu haben. Das Erfolgsprodukt zur privaten Altersvorsorge hätte dadurch einen irreparablen Schaden erlitten. Deshalb wurde nachgebessert und die Option eingeräumt, Fehler aus der Vergangenheit nachträglich auszumerzen. Das kommt all jenen entgegen, die vergessen haben, ihre Verträge anzupassen oder Änderungen der Lebensumstände mitzuteilen.
Eines der typischen Beispiele: Eine kinderlose, nicht berufstätige Ehefrau hatte bislang einen beitragsfreien Zulagenanspruch über ihren Mann. Nach der Geburt eines Kindes ist die Frau jedoch drei Jahre lang rentenversicherungspflichtig und müsste dementsprechend selbst in die Riester-Rente einzahlen. Verlangt wird in dem Fall der Mindesteigenbetrag von 60 Euro jährlich. Das haben viele Paare übersehen. Den 180 Euro, die nicht gezahlt wurden (in der Regel aus Unwissenheit), standen 462 Euro Grundzulage gegenüber, die gestrichen werden sollten. Jetzt kann nachgezahlt werden, um die Ansprüche aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig werden die Zulagen ab 2012 nur noch gewährt, wenn eigene Beiträge geleistet werden. Auf diese Lösung haben sich Finanzminister Wolfgang Schäuble und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen geeinigt.
Riester-Sparer, die von einer Kürzung betroffen sind und dank der Neuregelung fehlende Beiträge rückwirkend einzahlen dürfen, werden laut Bundesregierung schriftlich informiert. Die Nachzahlung erfolgt dann über den Anbieter der Riester-Rente. Die Banken und Versicherungen, bei deren Kunden der Rotstift angesetzt wurde, dürften ebenso aufatmen wie die Verbraucher. Denn ihnen drohte eine Welle von Klagen, weil sie nicht ausreichend beraten hatten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die jährliche Abrechnung genau studiert werden. Zudem gilt es, jede Änderung, insbesondere beim Einkommen, sofort zu melden. Wer nicht genau einschätzen kann, ob eine Veränderung relevant ist, kann sowohl bei seiner Assekuranz als auch bei der Zentralen Zulagenstelle nachhaken.
Mittwoch, Mai 04, 2011
Urteil zum Teilzahlungszuschlag bei Versicherungspolicen
Versicherungskunden, die ihre Beiträge nicht jährlich sondern lieber in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Etappen zahlen, müssen in der Regel ein paar Euro drauflegen. Teilzahlungszuschlag nennt sich diese gängige Praxis. Allerdings wissen nur die wenigsten Verbraucher, wie teuer es sie genau zu stehen kommt, wenn sie die Prämie unterjährig abbuchen lassen bzw. überweisen. Das soll jetzt ein Ende haben: Das Landgericht Hamburg hat gestern entschieden, dass die Assekuranzen einen für Kunden nachvollziehbaren Effektivzins nennen müssen.
Das Urteil (Aktenzeichen: 312 O 390/10, 334/10, 389/10) bezieht sich erst einmal nur auf die Verträge der „Neuen Leben“. Die Richter haben allerdings schon angedeutet, dass sie in zwei weiteren Verfahren gegen die Ergo und die Signal Iduna, die ebenfalls von der Verbraucherzentrale angestrebt wurden, zum gleichen Ergebnis kommen werden. In den Verträgen, so die Begründung, werden die Kosten für die unterjährige Zahlung nicht ausreichend kenntlich gemacht. Das gilt für alle Policen, bei denen in Raten gezahlt werden kann. In erster Linie handelt es sich dabei um Verträge aus dem großen Bereich der Lebensversicherungen.
Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt den Richterspruch. „Jetzt haben Kunden, die mit ihrem Versicherungsunternehmen vereinbart haben, die Prämie gegen Zuschlag monats- oder quartalsweise beziehungsweise halbjährlich zu bezahlen, gute Aussichten, Geld von ihrem Anbieter zurück zu bekommen“, erklärte sie gegenüber Focus Money. Das sei der Fall, wenn im Vertrag kein Effektivzins genannt werde. Dann reduziere sich der Zuschlag auf das gesetzliche Niveau von vier Prozent, und zwar rückwirkend. Tabellen zur Berechnung und Musterschreiben gibt es bei der Verbraucherzentrale (www.vzhh.de). Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Unternehmen in Berufung gehen werden.
Posted by Andre on 05/04 at 11:00 AM
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Montag, Mai 02, 2011
Anpassungen bei Rürup-Renten genau prüfen
Die staatliche Förderung bei der privaten Altersvorsorge ist an gewisse Regeln gebunden. Das gilt für die Riester- ebenso wie für die Rürup-Rente. Während die Verträge und Daten der Riester-Policen seit einiger Zeit genauer unter die Lupe genommen und die Zulagen aufgrund fehlender Informationen gegebenenfalls wieder gestrichen werden, muss die Versicherungsbranche bei der Rürurp-Rente schon seit 2010 für klare Verhältnisse sorgen. Nur bei Policen, die offiziell zertifiziert sind, können Sparer die Steuervorteile auch in Anspruch nehmen. Das setzte bei vielen Verträgen Änderungen voraus.
Der Bund der Versicherten (BdV) warnt jetzt: „Zwar sollten Kunden die Änderungen unterschreiben, damit ihnen der Steuervorteil erhalten bleibt. Sie sollten vorher aber genau prüfen, ob sich dadurch Nachteile für sie ergeben.“ Über die Korrekturen an den Basisrenten-Verträgen werden die Versicherten schriftlich informiert. Sie erhalten Post mit teils kryptischen Hinweisen auf die neuen Vertragskonditionen. Das größte Problem: Gerade für Laien ist es nur schwer ersichtlich, ob die Neuerungen ausschließlich aufgrund der Zertifizierungsvorschriften erfolgen oder ob die Assekuranz ihnen nicht auch andere Verbesserungen „unterjubeln“ will.
„Falls die Versicherer solche Modifizierungen nicht eindeutig gekennzeichnet haben, sollten Verbraucher von den Gesellschaften eine schriftliche Erklärung über die nicht zwingend erforderlichen Änderungen verlangen“, rät der BdV in einer Pressemitteilung. Nötig sind Anpassungen in der Regel, wenn es sich um eine Kombination aus Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung handelt. Denn die Soforthilfe – die Zahlung eines Kapitalbetrags direkt nach Eintritt der Berufsunfähigkeit –, bislang Bestandteil vieler Verträge, widerspricht den Vorgaben für die Basisrente. Sie muss daher entfallen. Der BdV sieht die Leistungskürzung zwar als notwendig an, erwartet aber auch, dass die Beiträge entsprechend reduziert werden. Da viele Assekuranzen das nicht für nötig halten, will der Bund der Versicherten dagegen vorgehen.
Posted by Andre on 05/02 at 08:03 AM
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Montag, April 18, 2011
Altersvorsorge: Riester-Zulagen nicht aufs Spiel setzen
Dass die Riester-Zulagenberechtigungen jetzt auf Punkt und Komma überprüft und Zuschüsse gegebenenfalls wieder gestrichen werden, ist für Kritiker der staatlich geförderten Altersvorsorge wie Wasser auf die Mühlen. Sie sagen seit jeher, die Riester-Rente sei zu kompliziert, zu bürokratisch und für viele Verbraucher eher ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei sind die „Spielregeln“ für die Zulagen relativ klar formuliert. Meistens hapert es schlichtweg daran, dass Versicherte oder Sparer vergessen, Informationen weiterzugeben und die Daten für den Vertrag auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Um zu vermeiden, dass auf der Jahresübersicht plötzlich ein Abzug steht – wie er aktuell rund 1,5 Millionen Nutzern der Riester-Rente droht –, hat die Frankfurter Rundschau eine Liste erarbeitet, worauf geachtet werden muss. Aus Sicht der Redaktion sind von den Rückforderungen, die durch die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) vorgenommen werden, zum einen Kunden betroffen, die gar keinen Riester-Vertrag hätten unterschreiben dürfen, wie die meisten Selbstständigen. Zum anderen beruhen die Forderungen darauf, dass Veränderungen der persönlichen Verhältnisse nicht mitgeteilt wurden.
Gegen die Rückforderung, die automatisch vom Vorsorgekonto gebucht wird, können Betroffene herzlich wenig ausrichten. Es sei denn, sie stellen einen Festsetzungsantrag und sind bereit, die Ansprüche auch vor Gericht geltend zu machen. Ansonsten gilt: Rückwirkend sind Änderungen und Korrekturen des Zulagenantrags nur innerhalb von zwei Jahren möglich. Danach wäre es zu spät.
Um für die Zukunft gerüstet zu sein, raten Experten, die Voraussetzungen für die Riester-Rente Jahr für Jahr genau zu überprüfen und der Versicherung bzw. Bank Änderungen mitzuteilen. Das gilt in erster Linie für die Höhe des Einkommens. Ebenso wichtig sind Ereignisse wie die Geburt eines Kindes. Beispiel: Sollte die Frau nicht berufstätig gewesen sein und Zulagen über den Riester-Vertrag des Mannes erhalten haben, gilt sie drei Jahre nach der Geburt als rentenversicherungspflichtig und muss den Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlen. Im Zweifelsfall sollte man sich informieren, statt zu schweigen.
Posted by Andre on 04/18 at 09:47 AM
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