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Antragsrücknahme innerhalb von vier Wochen

Wenn die Bearbeitung eines gestellten Versicherungsantrages mehr als vier Wochen dauert und innerhalb dieses Zeitraumes keine Versicherungsbestätigung entsandt wurde, kann der Antragsteller den Antrag auf Versicherung ohne weiteres zurückziehen. So zumindest entschied das Amtsgericht Pfaffenhofen in einem Urteil.

Im dem Gericht vorliegenden Fall hatte der Kunde den Versicherungsantrag zurückgenommen, nachdem er von der Versicherung sechs Wochen nach Unterschrift keine Meldung erhalten hatte. Er ließ daraufhin die von der Versicherung getätigte Buchung zurückgehen und schloss anderweitig einen Versicherungsvertrag ab. Das Gericht wies die Klage der Versicherung ab und begründete es damit, dass es üblich sei, einen Versicherungsantrag innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten und abzuschließen. Wenn nicht, sei es dem Kunden offen, den Antrag jederzeit zurückzuziehen.

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