Nach vielen Irrungen und Wirrungen im Zuge der Gesundheitsreform und zwischenzeitlichen Überlegungen, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze an den Satz der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen, sieht es nun tatsächlich so aus, als wenn sich die Beitragsbemessungsgrenze für 2007 im Vergleich zum Vorjahr nicht ändern würde. Das ist insofern einmalig, weil es in den letzten 25 Jahren eigentlich immer nur Erhöhungen bei diesem Wert gegeben hat, wie uns ein einfacher Blick auf die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze zeigt.
Die vorbehaltliche Beitragsbemessungsgrenze wurde vom Deutschen Bundestag am 19. 10. 2006 verabschiedet und hat auch schon den Bundesrat passiert.
Der neue und alte Grenzwert liegt somit bei 3.562,50 Euro im Monat bzw. 42.750 Euro im Jahr
Posted by Gerald at 03:54 AM. Filed under: News •
(0) Comments • (0) Trackbacks • Permalink