Normalerweise ist die Geburtenrate mit durchschnittlich 1,4 Kindern pro Kopf in Deutschland eher gering, aber im ersten Quartal des letzten Jahres stieg die Geburtenrate um ungefähr ein halbes Prozent an - als Resultat des Fussballsommers 2006.
Spätestens mit der Geburt des Kindes kommt auch die Frage der Krankenversicherung auf. Soweit einer der Elternteile nicht mehr verpflichtet ist zu arbeiten, haben sie als privat Krankenversicherte in ihrer Versicherung zu verbleiben, was dann heißt, dass es unmöglich ist, eine Versicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des anderen Elternteiles abzuschließen. Wenn ein privat krankenversichertes Elternteil nur noch in Teilzeit arbeiten sollte, um sich Zeit für die Kindeserziehung zu nehmen, dann könnte das im gegebenen Fall die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen. Sofern sich das Brutto-Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze befindet, kommt es zum Entstehen einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Für diejenigen, die sich dazu entschließen sollten nach dem Erziehungsurlaub wieder in die private Krankenversicherung zurück zu kehren, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die sogenannte Anwartschaftsversicherung zu kümmern. Diese ermöglicht es einem ohne zusätzlich erneute Gesundheitsprüfung wieder zu alten Konditionen in die Police einzusteigen. Zu einer Rückkehr kann es kommen, sollte das Entgelt innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Ratsam für solche Eltern, die es bevorzugen in der privaten Krankenversicherung auch während der Elternzeit zu bleiben, ist es sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Das kann dadurch erreicht werden, dass der Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Anfang der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zugegangen ist; die Befreiung würde dann vom Beginn der Versicherungspflicht wirken. Zusätzlich muss die Arbeitszeit auf die Hälfte oder noch weniger als die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit gekürzt werden. Einziges Problem, das sich ergibt, ist, dass private Krankenkassen-Patienten seit Anfang dieses Jahres meist mehr zu zahlen haben. Im Durchschnitt sind es zwei bis drei Prozent mehr. Verantwortlich dafür sind vor allem erhebliche Zusatzausgaben für Arzneimittel und Behandlungen im Krankenhaus. Aber auch die höhere Lebenserwartung und der damit gekoppelte gestiegene Finanzbedarf dürfen nicht unbedacht bleiben. Außerdem ist die Neuverteilung der Schwangerschaftskosten auf beide Elternteile ein weiterer zu beachtender Punkt. Männer haben dabei ein wenig mehr zu zahlen als die Frauen. Bei jeder Gesellschaft haben sich allerdings die Beiträge anders verändert. Entscheidender Faktor dabei ist, wie sehr die einzelnen Behandlungen von den Versicherungsnehmern in den diversen Versicherungskollektiven nachgefragt werden. Viele Menschen können heutzutage nicht mehr so leicht Unsummen an Versicherungsbeiträgen aufbringen, daher gibt es mittlerweile einige Möglichkeiten, diese Beiträge zu senken.
Eine Möglichkeit ist es, den Tarif zu wechseln. Dazu ist es empfehlenswert, sich bei seinem Versicherer über ähnliche Tarife zu informieren, die kostengünstiger sind als der bislang gewählte. Häufig sind dies neuere Tarife, die auf eine jüngere Zielgruppe gerichtet sind. Ein unproblematischer Wechsel ist bei Bestehen eines derartigen Angebotes möglich. In diesem Fall gehen auch die bis zu diesem Zeitpunkt ersparten Altersrückstellungen mit über. Komplizierter wird es, sofern der bisherige Tarif einen geringeren Leistungsumfang hatte als der neue. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist für zusätzliche Leistungen notwendig. Sollte eine Erkrankung vorleigen, kann es zu einer Ablehnung kommen oder zumindest zu Risikoabschlägen, was sich allerdings nur auf die Zusatzleistungen bezieht. In diesem Fall sollte mit dem Versicherungsunternehmen gesprochen werden. Abgeraten wird von einem vollständigen Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft, da dadurch die Alterungsrückstellungen nicht übertragen werden könnten.
Des Weiteren ist es empfehlenswert, den Selbstbehalt zu erhöhen, um Beiträge zu senken. Solche Selbstbehalte sind in einer Privatversicherung normal. Bis zu der vertraglich festgelegten Summe hat der Versicherungsnehmer alle Kosten selbst zu tragen, dabei gilt je höher der Selbstbehalt ist, desto geringer der Monatsbeitrag. Es kann sogar dann gespart werden, wenn der Selbstbehalt ausgeschöpft werden muss.http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/und zwar aus dem Grunde, dass die Versicherung keine weiteren Kosten zu übernehmen. Meistens existieren derartige Selbstbehalte aber nur im ambulanten Bereich.
Durch das verzichten auf Luxusleistungen können auch kleinere Einsparungen gemacht werden. Pro Monat können beispielsweise bei einer 40- jährigen Person 35 EURO gespart werden, wenn im Vertrag vom Tarif mit dem Chefarzt- und Einbettzimmer zu einem gewechselt wird, der die Behandlung durch Stationsarzt und Pflege in Mehrbettzimmern beinhaltet.
Mithilfe von einem Wechsel zurück in Standardtarife kann ebenfalls gespart werden, doch dieses sollte nur in sozialen Notlagen getan werden. Der Leistungsumfang ist vergleichbar mit dem der gesetzlichen Krankenkassen. Der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkasse definiert hier den Monatsbeitrag der Standard-Versicherten. Der Beitrag kann gegebenenfalls aufgrund der Alterungsrückstellungsanrechnung auch niedriger sein. Voraussetzung bei dieser Wechseloption ist eine zehnjährige Vorversicherungszeit. Auch können bisher nicht Krankenversicherte, die als letztes privat versichert waren, trotz dieser Frist in den Standardtarif aufgenommen werden. Für all diejenigen, die zurückkehren, bestimmt sich die Beitragshöhe nach Alter und Geschlecht. Auch für Menschen, die diese Summe nicht aufbringen können, ist eine Abhilfe geschaffen, sie müssen im gegebenen Fall nur die Hälfte bezahlen.
Seit Beginn dieses Jahres gibt es neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Auf 48.150 EURO ist die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung angelegt. Damit kommt es auch dieses Jahr, wie auch bereits in den letzten, zu einer Erhöhung um 450 EURO. Durch diese Grenze wird der Wert definiert, der beschreibt, ab welchem Jahresbruttoeinkommen ein Arbeitnehmer zur gesetzlichen Krankenversicherung übergehen darf. Auf ein Monatsgehalt bezogen dürfen das monatlich nur 4012,50 EURO sein, wobei Weihnachts- und Urlaubsgelder schon einbezogen sind. Für geringer Verdienende bleibt es Pflicht Mitglied zu sein. Für besser Verdienende gilt jedoch, dass sie nicht sofort nach Überschreitung dieser Grenze die Versicherung wechseln dürfen. Nach der aktuellen Gesundheitsreform beträgt die Frist nun drei Monate. Nach Ablauf von drei Kalenderjahren mit einem Bruttoverdienst über der jeweiligen Grenze kann diese Wechseloption wahrgenommen werden. Die Versicherungspflichtgrenze ist nur für Arbeitnehmer entscheidend, Selbstständige und Beamte können immer in die private Krankenversicherung übergehen.
Des Weiteren wurde die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung neu beschlossen. Ein Monatsbruttoverdienst von 3600 EURO gilt dabei seit Januar dieses Jahres als Summe, bis zu der Beiträge an die gesetzlichen an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen sind. Ist das Gehalt wesentlich niedriger, so ist wenigstens ein Mindestbeitrag zu entrichten.
Der Bund der Versicherten hat zu der Thematik Krankenversicherung eine neue, kostenlose Broschüre veröffentlicht „Gut versichert… gesetzlich oder privat“, die auch im Internet herunter geladen werden kann.
Posted by Saskia at 03:35 PM. Filed under: Krankenversicherung •
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