Im vergangenen Jahr stärkte das Bundesverfassungsgericht Lebensversicherungskunden den Rücken. Nun will die Branche mit einer eigenen „Transparenz-Offensive“ noch ein paar Schritte weiter gehen.
Die Karlsruher Richter entschieden, dass der Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung einer Police mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge ausmachen müsse. Viele Kunden, die in den vergangenen Jahren weniger von ihrer Versicherung bekamen, erhielten durch den Richterspruch das Recht, Nachforderungen an die Assekuranzen zu stellen.
Zudem arbeitet das Bundesjustizministerium an einem neuen Versicherungsrecht, das die geltenden, teilweise mehr als 100 Jahre alten Bestimmungen ersetzen und ergänzen soll. Da wollte auch die Versicherungsbranche nicht länger zurückstehen und präsentierte kürzlich eine eigene „Transparenz-Offensive“. Darin versprechen die Versicherungsunternehmen, ihre Kunden fortan jährlich über den aktuellen Rückkaufswert ihrer Policen zu informieren. Vor allem bei einer Kündigung in den ersten Jahren sollen die Versicherten nicht mehr so herbe Verluste erleiden wie oftmals in der Vergangenheit.
Zudem soll ein größerer Teil der so genannten „stillen Reserven“ den Kundenkonten gutgeschrieben werden, was die Rendite unterm Strich deutlich erhöhen könnte.
Experten rechnen damit, dass dank der neuen und transparenteren Regeln die Nachfrage nach Lebensversicherungen noch weiter steigen könnte. Allein im Jahr 2005 wurden rund acht Millionen neue Verträge abgeschlossen.
Posted by Stephan at 11:20 PM. Filed under: Versicherungen • Lebensversicherung •
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