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Pauschaler Krankenversicherungsbeitrag bei freiwillig Versicherten

Auf Abseits.de wird schon seit über vier Jahren ein Weblog namens Gastgewerbe Gedankensplitter betrieben, dass mehr als nur ein Gastronomie Blog ist. Das Motto des Blogs spiegelt sich in dem Motto der Website wider: “Abseits.de vernetzt Gastronomen und Hoteliers, hilft Existenzgründern, empfiehlt sich Bierliebhabern, unterstützt Webmaster, wird herausgegeben vom Café Abseits in Bamberg und finanziert sich durch den Verkauf von Fachbüchern für die Gastronomie, Kunstkalender und Anzeigen.”

Jetzt habe ich gerade einen Beitrag entdeckt, der auch zu unserem Themenumfeld passt. Ein Beitrag zum Thema Krankenversicherungen: Pauschaler Krankenversicherungsbeitrag bei freiwillig Versicherten

Übt ein freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Versichter ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis aus, wird in diesem Nebenjob ein pauschaler Krankenversicherungsbeitrag fällig: ”Krankenversicherungsbeitrag ist auch für zusätzlichen Minijob fällig”, in: Foerderland.de vom 12. April 2006.

Am schönsten ist die Anmerkung dazu:

Bei privat Krankenversicherten entfällt dieser pauschale Krankenversicherungsbeitrag. Deshalb sollten Sie bevorzugt solche geringfügig Beschäftigten einstellen, die privat versichert sind, z.B. studierende Kinder von Selbständigen oder Beamten oder besserverdienende Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind. Sie sparen dabei im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 12% vom Bruttolohn, ab 1. Juli 2006 noch mehr.

Die besten Argumente liefert immer noch das Leben :)

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