Wer einen gebuchten Urlaub aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann, bleibt in der Regel auf hohen Stornokosten sitzen – es sei denn, er hat rechtzeitig eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
In den schönsten Wochen des Jahres möchte man das Leben so richtig genießen, es soll einem an nichts fehlen. Deshalb sind viele Urlauber auch bereit, für ein luxuriöses Hotelzimmer oder ein schönes Ferienhaus etwas tiefer in die Tasche zu greifen. Doch problematisch wird es, wenn man sich zum Beispiel eine Woche vor dem gebuchten und bezahlten Tauchurlaub das Bein bricht und die Reise deshalb nicht antreten kann. In den Verträgen mit den Reiseveranstaltern sind standardmäßig hohe Stornogebühren vereinbart, die umso höher ausfallen, je näher der Reisetermin rückt. Bei einer Stornierung ein paar Tage vor dem Abflug bekommt man vom Reisepreis häufig fast nichts mehr zurück – und wird gleich doppelt bestraft: Man kann nicht in den Urlaub fliegen, und das Geld ist trotzdem weg.
Wer ein paar Euro für eine Reiserücktrittsversicherung ausgibt, kann sich diesen Ärger ersparen. Denn in Fällen wie dem genannten Beispiel springt die Versicherung ein und übernimmt die Stornokosten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Versicherte ein ärztliches Attest vorweisen kann.
Posted by Stephan at 10:08 AM. Filed under: Versicherungen •
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