Wer für seinen Lebensabend finanziell vorsorgt, der wird vom Staat beim Sparen unterstützt – zumindest, sofern er Arbeitnehmer ist. Angestellte, die eine Riester-Rente abschließen, erhalten nämlich jährliche Zulagen von „Vater Staat“. Selbständige hingegen werden beim Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge nicht durch direkte Zuzahlungen gefördert, sondern nur indirekt durch steuerliche Anreize.
Für Unternehmer und Freiberufler hat die Politik die Rürup-Rente erdacht. Ähnlich wie bei der Riester-Rente können die Beiträge hier beispielsweise in eine Rentenversicherung oder einen Sparplan fließen. 60 Prozent seiner Beitragszahlungen kann der Selbständige bis zur Höchstgrenze von derzeit gut 12.000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Diese Grenze gilt für Alleinstehende. Wer verheiratet ist, kommt in den Genuss eines doppelt so hohen Freibetrages.
Die Summe, bis zu der die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können, erhöht sich jährlich. Das Ziel dieser schrittweisen Anhebung ist im Jahr 2025 erreicht. Dann können Selbständige 100 Prozent der Zahlungen für die Rürup-Rente von der Steuer absetzen, das Maximum wird dann bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete liegen.
Nach dem teilweisen Wegfall der Steuervorteile bei der Kapitallebensversicherung ist die Rürup-Rente somit die beste Möglichkeit für Gewerbetreibende, steuersparend private Altersvorsorge zu betreiben.
Posted by Stephan at 12:41 PM. Filed under: News • Versicherungen • Rentenversicherung •
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