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Unfall bei der Bedienung des Autoradios

Autofahren und Radiohören gefährdet die Gesundheit und manchmal auch den Versicherungsschutz. So fuhr ein PKW Fahrer mit seinem Wagen aus Unachtsamkeit auf eine Verkehrsinsel und die Versicherung wollte den Schaden nicht zahlen. Der Versicherer wollte sich auf Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls berufen und klagte. Das Gericht jedoch entschied zu Gunsten des PKW Fahrers. Die Begründung: Gefahr zum Verreißen des Lenkrads besteht beim Radioeinstellen nicht zwingend. Deswegen bleibt der Vollkasko-Versicherungsschutz bestehen.

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