Wie jedes Jahr ändern sich zum Jahreswechsel wieder einige Zahlen, u.a. auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze gibt vor, bis zu welchem Brutto-Einkommen ein Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein und bleiben muss. Liegt das Einkommen höher, so kann der Arbeitnehmer in die Private Krankenversicherung wechseln.
Die neue Grenze liegt im Jahr 2006 bei 47.250 Euro bzw. 3.937,50 Euro pro Monat. Neben dieser allgemeinen Regelung gibt es noch eine Sonderregelung:
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12.2002 über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2002 lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt seit dem Jahr 2003 eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2006 beträgt diese 42.750 Euro (3.562,50 Euro monatlich).
Weitere Informationen zum Thema gibt es hier.
via PKV Financial.
Posted by Gerald at 04:39 AM. Filed under: News •
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