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Versicherungstipps Teil 2

Verheiratete

-Frisch verheiratet! Der/die Ehepartner/in ist automatisch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Der jüngere Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wobei der bereits gezahlte Beitrag anteilig erstattet wird. Wenn Sie den jüngeren Vertrag behalten möchten, können Sie den älteren nur regulär kündigen.
Gleiches gilt auch für die Hausratversicherung. Dabei ist zu beachten, dass die Versicherungsumme dem Wert des neuen Haustands angepasst werden sollte.

Zusammenlebende

-Noch nicht verheiratet! Als Paar besteht die Möglichkeit sich auf Antrag gemeinsam zu versichern. So genießen sie z.B. bei der Haftpflicht- und Hausratversicherung die gleichen Vorteile wie ein Ehepaar. Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es diesen Vorteil allerdings nicht.

Dass bei Heirat der Ehepartner automatisch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist, stimmt nicht immer!

Wenn nämlich vorher nur eine Single- Privathaftpflichtversicherung bestanden hatte, wird diese natürlich nicht automatisch durch Heirat zur Familien-Haftpflichtversicherung. Hier bedarf es unbedingt einer entsprechenden Anzeige an die Versicherungsgesellschaft.

Erlangt die Versicherungsgesellschaft davon aber keine Kenntnis, gilt die PHV trotz Heirat nur für einen Ehepartner, nämlich den bisherigen Versicherungsnehmer, weiter!

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