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Versicherungstipps Teil 3

Geschiedene

-Teilen Sie jede Änderung des Bezugsberechtigten Ihrer Lebensversicherung dem Versicherer schriftlich mit. Testamentarische Festlegungen oder andere Verfügungen werden nicht anerkannt. Für die Versicherung ist entscheidend, was im Versicherungsschein zuletzt festgehalten wurde.

-Bei Bezug einer neuen Wohnung ist Ihr Hausrat noch bis zu drei Monaten nach der nächsten Beitragszahlung in beiden Wohnungen versichert. Informieren Sie Ihren Hausratversicherer und passen Sie die Versicherungsumme dem neuen Wert des Hausrats an.

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