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Versicherungsvermittler brauchen bald Erlaubnis

Versicherungen vermitteln durfte bislang jeder, doch damit ist ab 2007 Schluss. Wer dann weiterhin Kunden betreuen will, der braucht eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammern.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat nun das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt, das damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002 umsetzt. Die „EU-Vermittlerrichtlinie für die Versicherungswirtschaft“ sieht insbesondere einen Nachweis von grundlegenden Kenntnissen vor. So soll die Erlaubnis zur Berufsausübung nur erteilt werden, wenn der künftige Vermittler eine Prüfung erfolgreich bestanden hat. Deren Inhalte sollen sich nach der derzeitigen Planung an die Ausbildung zum Versicherungsfachmann anlehnen.

Die Bundesregierung verspricht sich von der Neuregelung eine Verbesserung der Beratungsqualität und eine Stärkung des Verbraucherschutzes.

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