Concordia - Sorglos-Rechtsschutz - neu ab 1.10.2007 für 199 Euro
Ab dem 1.10.2007 bringt die Concordia Versicherung ein neues Rechtsschutz Paket auf den Markt. Den “Concordia- Sorglos- Rechtsschutz“. Speziell für Lohn- und Gehaltsempfänger ist dieses Produkt entwickelt worden. Es wurden Zusatzleistungen mit eingeschlossen, damit speziell für dieses Kundenpotential keine Deckungslücken mehr bestehen. Inhalt dieses Versicherungskonzeptes ist:
- Familien- und Verkehrsrechtschutz nach § 26 ARB
- Verkehrrechtsschutz für volljährige Kinder
- Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz nach § 29 ARB für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland
- Zusatzleistungen nach § 75
- Spezial- Straf- Rechtschutz für Arbeitnehmer nach den Sonderbedingungen des SSR nach RGV im beruflichen und ehrenamtlichen Bereich
Des weiteren bietet die Concordia den Service einer telefonischen Rechtsberatung für alle versicherten Angelegenheiten (ohne Selbstbeteiligung), die Anwaltssuche im Internet über das Portal www.apraxa.de und eine AnwaltsCard zum Vorlegen bei dem entsprechenden Anwalt.
Der jährliche Beitrag liegt bei 199 Euro, wobei je Rechtsschutzfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro festgelegt ist. Sofern der Versicherungsnehmer aber einen von der Concordia empfohlenen Anwalt aus dem bundesweit, qualifizierten Rechtsanwalts- Netzwerk APRAXA mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt, wird der Selbstbehalt je Rechtsschutzfall auf 150 Euro verringert.
