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Mittwoch, Juli 04, 2007

Das AGG und die möglichen Folgen - Lufthansa zahlt 4000 Euro Schadensersatz

Aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Franfurt wurde die Fluggesellschaft Lufthansa zu einem Schadensersatz von 4000 Euro verurteilt. Eine befristet Angestellte Stewardess hatte sich auf eine unbefristete Stelle beworben. Wegen ihres Alters (46 Jahre) wurde sie jedoch abgelehnt.  Argumentiert hatte die Lufthansa, dass das wirtschaftliche Risiko durch krankheitsbedingte Ausfälle bei älteren Arbeitnehmern wesentlich höher und somit dem Unternehmen nicht zumutbar wäre.

Nach dem aktuellen Urteil (Az. 11 CA 8952/06) ging das Arbeitsgericht Frankfurt davon aus, dass die Argumentation der Fluggesellschaft gegen das seit August vergangenen Jahres geltende Antidiskriminierungsgesetz verstößt. Das Gericht stellte fest, dass bei der Auswahl von Bewerbern, das wirtschaftliche Risiko einer möglichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, nicht zum Maßstab gemacht werden dürfe. Als Entschädigungshöhe setzte das Gericht drei Monatsgehälter an.

Hiermit zeigt sich, wie wichtig eine korrekte Formulierung bei der täglichen Arbeit geworden ist. Der Gedanke an einen entsprechenden Versicherungsschutz lohnt sich. Viele Versicherer bietet heute für diesen Bereich Versicherungsschutz an. Die R&V bietet als einziger Versicherer ein Produkt an, über das auch alle Beschäftigte versichert sein können.

 

Posted by Sabine on 07/04 at 08:04 PM
Recht & Ordnung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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