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Mittwoch, Mai 09, 2007

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die R&V- AGG- Police

Aus den Erfahrungen anderer Länder erwartet Deutschland nach Aussagen von Experten eine Klagewelle, denn die Sicherheit in personalrechtlichen Fragestellungen fehlt in vielen internationalen Konzernen wie auch in kleinen und mittelständischen Betrieben. Daher kann damit gerechnet werden das immer mehr Firmen auf Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Diskriminierung verklagt werden.

Die R&V- AGG- Police kann die Folgen aus diesem Risiko minimieren und zielt auf folgende Gruppen

  • jeden, der Arbeitnehmer beschäftigt
  • jede Berufsvereinigung
  • jede Tarifvertragspartei
  • jedem Firmenkunden, der alltägliche Geschäfte abschließt
  • jeder Verein, der eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich hat

Der Deckungsumfang der Police ist umfangreich. Einige Deckungsinhalte seien hier genannt:

  • Diskriminierungsansprüche nach dem AGG und anderen Gesetzen
  • Diskriminierungsansprüche, die sich aus einem Arbeitsverhältnis und / oder alltäglichen Geschäften ergeben
  • bei Haftpflichtansprüchen: passiver Rechtskostenschutz, Entschädigungs- und Schadensersatzzahlungen
  • alle Instanzen einschließlich Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
  • Strafrechtsschutz wegen einer Pflichtverletzung, die einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben
  • Deckung weltweit
  • Unbegrenzte Rückwärtsdeckung
  • 3 Jahre Nachmeldefrist von Schäden (Versicherungsfallbegriff: Anspruchserhebung)

Zu dem versicherten Personenkreis gehören

  • Unternehmen, Tochterunternehmen
  • Mitglieder der Organe
  • leitende Angestellt
  • sowie sämtliche Betriebsangehörigen

Die R&V verfügt durch die Mitversicherung von Betriebsangehörigen über eine Alleinstellung am Markt.

Quelle: R&V Versicherungen

Posted by Sabine on 05/09 at 09:41 AM
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