Das falsche Hobby kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten
Versicherungen sind von Haus aus neugierig. Deshalb gleichen die Anträge für viele Policen Katalogen mit Dutzenden Fragen, die angehende Kunden Punkt für Punkt wahrheitsgemäß beantworten müssen. Notlügen, mit denen man sich sonst durchs Leben mogeln kann, haben hierbei keine Chance. Falsche Angaben führen später dazu, dass die Leistung im Schadensfall gekürzt oder ganz gestrichen wird. Wer hingegen ehrlich ist, muss damit rechnen, gar nicht erst angenommen zu werden oder einen Risikozuschlag zahlen zu müssen. Das gilt nicht nur bei Vorerkrankungen, sondern auch bei vielen Hobbys.
Für die Assekuranzen zählt dabei ausschließlich das Risikopotenzial einer Beschäftigung. Dass darunter auch sexuelle Vorlieben fallen, bestätigte jüngst das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen I-20 U 10/11). Darauf machte die Fachzeitschrift „recht und schaden“ in ihrer Ausgabe 11/2011 aufmerksam. Aufgegriffen wurde das Thema nun von der Bild-Zeitung. Im konkreten Fall hatte der Mann seine Partnerin beim Sex gewürgt. Die Dame wurde bewusstlos, musste in ärztliche Behandlung und forderte Schadenersatz von ihrem Liebhaber. Dessen private Haftpflichtversicherung winkte ab. Derlei Praktiken fallen unter „ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigungen“ und dürfen daher vom Versicherungsschutz ausgenommen werden, bestätigten auch die Richter.
Die Frage ist nun: Welche Hobbys sind aus Sicht der Versicherungsbranche gefährlich? Die Antwort dazu lieferte der Bild-Zeitung der Experte für Risikomanagement der Allianz Lebensversicherungs-AG, Dr. Olaf Hottinger: „Prinzipiell sind solche Hobbys relevant, die mit erhöhten Unfall- und Gesundheitsgefahren verbunden sind.“ Dazu zählen neben Klettern – selbst bei kleinen Höhen – auch Tauchen, Reiten und Motorradfahren. Nur weil man selbst davon überzeugt ist, in der Freizeit ausschließlich harmlosen Tätigkeiten nachzugehen, sollte man sie besser nicht verschweigen. Das ist umso wichtiger bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Notfalls lässt sich eine Ausschlussklausel vereinbaren, sodass Schäden, die durch ein Hobby verursacht werden, nicht versichert sind. Übrigens: Handball, Fußball und Skifahren gelten nicht als riskant.
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