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Mittwoch, September 01, 2010

Das Leben - ein Berufs-Risiko

Wenn der Ehemann und Papa zum Schaffen geht, hat so mancher Betriebsinhaber oder Firmengründer oder Handwerksmeister mit eigenem Betrieb ein ganz spezifisches Risiko; sei ‘s auf dem Dach, am Elektro-Kasten, auf der Autobahn oder auf dem eigentlich sicheren Gerüst. Je höher das allgemeine oder das spezifische Berufs- und Arbeitsrisiko, desto dringender ist es, die Familie vor ‘Unterhaltsaufall’ zu versichern, auch wenn man den “größten anzunehmenden Unfall”, den Super GAU, nicht denken mag.

Eine Risiko-Lebensversicherung ist bestens und günstig geeignet und eigentlich absolut notwendig, um den Partner, die Kinder und auch den Betrieb für den Ernstfall vor dem finanziellen Aus abzusichern. Ein Vertrag mit individuellem Leistungsumfang im Schadensfall bietet einfachen und günstigen Schutz. Ist vorübergehend die Liquidität für andere Zwecke erforderlich, kann die Police beitragsfrei gestellt oder auch gekündigt werden. Die Leistung aus einer Risiko-Leben ist klar definiert: Im Todesfall des Versicherten fließt die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Anspruchsberechtigten, wenn der Versicherungsschein vorhanden ist, wenn die Beiträge bezahlt sind, eine amtliche Sterbeurkunde vorgelegt wird und wenn ärztliches Zeugnis die Todesursache bestimmt hat.

Risiko nach persönlichem Status

Meist werden mit der Risiko-Leben Laufzeiten vereinbart, während denen der Versicherte mitten im Leben steht, Familie und Firma noch jung sind und der Versorger der Auffassung ist, das Todesfall-Risiko abzudecken. Ist der wirtschaftliche Status des Versicherten mehrjährig bereits gefestigt, kann eine Risiko-Lebensversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Verzinsung der geleisteten Beiträge erfolgt jedoch nicht, weil diese Art der Todesfall-Versicherung eben nicht auf ein Schlussalter mit Erlebensfall-Zahlung vereinbart wird. Wird die laufende Prämie’ unterjährlich’ geleistet, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat immer zum nächsten Beitragszahlung.

360 Kalendertage sind ein Jahr

Für Beginn und Laufzeit einer solchen Versicherung muss das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr deckungsgleich sein, sondern kann mit Antrag beginnen. Alternativ zur möglichen Kündigung - mit der Konsequenz fehlender Deckung des Risikos - kann die Beitragszahlung ausgesetzt werden. Der Versicherer kalkuliert auf den bis dahin eingezahlten Beiträgen und angefallenen Überschussanteile eine neue, dann eben kleinere Versicherungssumme. Auch wenn sich damit der Versicherungsschutz verringert, bleibt trotzdem eine wie auch immer hohe Grundversorgung erhalten. Wird man von den Beiträgen befristet freigestellt, fallen keine zusätzliche Kosten an.

Der Beitrag für den Versicherungsschutz kann aber auch anders gesenkt werden. Da ist zum einen die Todesfall-Summe, die reduziert werden kann, wodurch sich der Beitrag verringert, wobei das ‘Risiko’ zwar bleibt, für den Versicherer aber nicht mehr so hoch ist. Auch kann mit derselben Wirkung geringerer Beitrage die Laufzeit verkürzt werden, weil beim Versicherten dessen wirtschaftliche Zukunft klarer erkennbar und auch sicherer ist.

Damit nichts schief geht

Hat der Versicherungsnehmer noch Folgebeiträge zu leisten, kann er sich davon auf schriftlichen Antrag beim Versicherer für die Zukunft von dieser Pflicht befreien lassen. In der Folge wird die ursprünglich vereinbarte Versicherungsleistung auf eine beitragsfreie Versicherungsleistung nach unten korrigiert.

Bei individuellem Wunsch ist es möglich, dass auf Antrag die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam wird. Die laufenden Beiträge sind übrigens im Zusammenhang mit der Einkommensteuer als Sonderausgaben ganz oder anteilig - je nach Höhe alle Lebensversicherungsbeiträge - absetzbar.

Posted by wob. on 09/01 at 11:09 AM
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