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Montag, Juni 30, 2008

Das neue Umweltschadensgesetz

Beinahe täglich lesen Sie in der Presse von Umweltschäden: Hier brennt eine Werkshalle nieder, und vergiftetes Löschwasser sickert still und tödlich in den Fluss. Dort wabern saure Dämpfe ungehindert in eine städtische Naherholungszone, wo Kinder herumtollen oder artgeschützte Fledermäuse leben. Was ändert daran das neue Umweltschadensgesetz?

Es wird kaum Schäden vermeiden, aber Verursacher vorsichtiger machen. Denn das Gesetz regelt nun auch die Haftpflicht aus öffentlich-rechtlichen Ansprüchen. So gewinnt bei uns der Umweltschutz deutlich an Boden.

Was bedeutet das in der Praxis? Endlich schützt ein Gesetz auch öffentliche Umweltpfade wie Böden, Gewässer oder Artenvielfalten. Also Ihren Stadtpark, Ihr beliebtes Wandergebiet, den Staatswald mit seinen reichhaltigen Pilzvorkommen oder auch Ihren romantischen Badesee, an dem Sie sich im Sommer so gern entspannen.

Jetzt verfügen Bürger, Umweltbehörden und Umweltschützer endlich über wirksame Rechtsmittel, um aktiv Schäden zu verhindern. Sie sind aber auch in der Lage, den Verursacher zur Sanierung des ökologischen Schadens zu zwingen. Eine besondere Rolle kommt dabei Umweltverbänden zu: Reagieren zum Beispiel die Behörden bei einem drohenden Umweltschaden zu langsam oder gar nicht, haben Umweltverbände das Recht, gegen sie eine Untätigkeitsklage zu führen.

Für wen gilt das neue Umweltschadensgesetz? Freiberufler und Gewerbetreibende fallen ebenso darunter wie große Unternehmen und Landwirte. Das Gesetz bringt für sie neben der Ausweitung der Haftung auf öffentlich-rechtliche Ansprüche aber auch besondere Härten:

So unterliegt der Landwirt jetzt der verschuldensunabhängigen Haftung. Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen haften nun sogar persönlich für die Wiederherstellung des entstandenen Umweltschadens. Das regelt die neue Durchgriffshaftung. Übrigens auch dann, wenn zum Beispiel ein Unternehmen die Behörden über ein umweltgefährdendes Herstellungsverfahren unterrichtet, das diese dann so genehmigen. Eine behördliche Erlaubnis entbindet also keineswegs von der gesetzlichen Haftung.

Die deutsche Versicherungswirtschaft antwortet mit klaren Lösungen. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat dazu Musterbedingungen vorgelegt. So passen Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler oder Landwirte leicht ihre Policen an. Oder vereinbaren Neuverträge. Allerdings sollten diese die Überprüfung und Erweiterung ihrer Verträge nicht auf die lange Bank schieben. Denn das neue Gesetz (UschadG) ist bereits am 14.11.2007 in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend seit dem 30.04.2007.

In der Regel erfolgt die Änderung laufender Versicherungen problemlos. Denn die Risikomerkmale des Betriebes liegen dem Versicherer schon vor. Vielleicht sind aber bei dieser Gelegenheit ein paar Prozent Rabatt verhandelbar.

Eine Kündigung bestehender Policen ist wegen dieser gesetzlichen Änderung nicht möglich. Wer zu einem günstigeren Mitbewerber wechseln möchte, wählt also lieber nur eine einjährige Laufzeit. In den nächsten Jahren erhöhen sich jedoch gewiss die Beiträge für diese empfindlichen Umweltsparten. Eine gute Beratung zahlt sich hier also besonders aus.

Ergänzen Sie Ihre Betriebshaftpflicht-Versicherung durch die sogenannte Umweltschadens-Basisversicherung. So stehen Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie einen ökologischen Schaden verursachen.

Sie handeln zum Beispiel mit Ölen und Fetten und haben deshalb eine Umwelthaftpflicht-Versicherung? Dann erweitern Sie diese einfach durch die sogenannte Umweltschadensversicherung. Wählen Sie in jedem Fall ausreichend hohe Deckungssummen.

Der Versicherungsmarkt bietet darüberhinaus Zusatzbausteine, die den Schutz im Einzelnen abrunden. So versichert der Unternehmer zum Beispiel gleich Umweltschäden an eigenen Grundstücken oder Gewässern mit.

Das Umweltschadensgesetz bringt den Versicherern zwar gute Geschäfte, aber auch ein schwer abzuschätzendes Risikopotential. Bis 2010 beruht die sogenannte Deckungsvorsorge der Versicherer noch auf freiwilliger Grundlage. Erst dann prüft die Europäische Union, ob dafür eine Höchstgrenze eingeführt wird.

Der Erhalt unserer Umwelt ist teuer. Die Sanierung von Umweltschäden kostet zigmillionen Euros. Deshalb braucht unser Land neben modernen Gesetzen auch viele ausgeschlafene Unternehmer. Solche, die schon vor dem Schaden für unsere Umwelt Verantwortung tragen.

Posted by Paul on 06/30 at 12:17 AM
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