Das Steuersparmodell Versicherungsmantel hat bald ausgedient
Es war schon immer so: Hält der Fiskus die Hand auf, ist selbst der reichste Mann plötzlich ganz arm und kann nur wenige Cent berappen – Schlupflöchern im Steuerrecht sei Dank. Eines dieser Löcher könnte sich für viele „Steuersparer“ jetzt als Bumerang erweisen. Sie hatten sich auf Konstrukte aus Luxemburg, der Schweiz und Lichtenstein verlassen, bei denen das Geld im augenscheinlich abgeltungssteuersicheren Mantel einer Assekuranz geparkt wird. Das Bundesfinanzministerium schiebt diesen Modellen jetzt einen Riegel vor, zumindest lässt sich mit ihnen die Abgeltungssteuer nicht länger umgehen. Wer sich schon für ein Depot im Versicherungsmantel entschieden hat, bei dem heißt es vermutlich: „Außer Spesen nichts gewesen.“
„Finger weg“ lautet der Rat von Experten wie Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen. Denn Steuern lassen sich damit nach einem internen Papier des Bundesfinanzministeriums nicht mehr sparen. Eine genaue Regelung wurde noch nicht getroffen. Es ist aber durchaus denkbar, dass sie auch rückwirkend gilt. Die Policen stammen aus dem benachbarten Ausland und werden intensiv von Vermögensberatern beworben, die ihre Kunden vor dem Schreckgespenst Abgeltungssteuer bewahren wollen. Dazu wird das Geld in eine Renten- oder Lebensversicherung gehüllt und besteht nach wie vor die Möglichkeit, das Kapital jederzeit steuerfrei umzuschichten. Quellensteuer und Mitteilungen an das Finanzamt entfallen aufgrund des Mantel-Modells. Offiziell handelt es schließlich um eine Versicherung, die mindestens zwölf Jahre läuft und erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird.
Wenig erfreut darüber zeigte man sich bei den Finanzbehörden und will künftig nur noch „echte“ Lebens- und Rentenversicherungen steuerlich besser stellen. Bietet das Konzept keinen richtigen Versicherungsschutz, soll die Abgabe in Höhe von 25 Prozent fällig werden. „Endlich hat das Finanzministerium einmal erklärt, wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen“, freut sich Arno Gottschalk über die Entscheidung. Ärgerlich ist sie für alle, die schon unterschrieben haben. Sie bleiben voraussichtlich auf den Kosten für Verwaltung und Provision sitzen. Zudem müssen sie mit Nachzahlungen rechnen, falls die Vorgabe rückwirkend in Kraft tritt.
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