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Sonntag, Juni 15, 2008

Deckungszusage als Aktionsware: Wenn der Discounter die Prämien will!

rbw. Konkurrenz belebt das Geschäft, lautet die Binsenweisheit, die bei Kaufleuten seit Jahrzehnten immer mal wieder ‘aufs Tapet’ kommt. Wird also auch der Wettbewerb unter den Versicherungen für vielerlei Risiken immer härter, werden auch die Vertriebswege immer vielfältiger. Um also für Versicherungsprodukte die Prämien fürs Risiko zu kassieren, soll künftig der Vertrieb auch über das Oligopol der führenden Discounter möglich werden.

Der große Vorteil für den Versicherer soll dabei darin liegen, dass er die Provision für den Versicherungsmakler spart. Eine Ersparnis für die Kalkulation zwischen 15 und 20 Prozent günstiger. Bei den Profis der Branche, den Versicherungskaufleuten, gelten diese Angebote als unliebsame Konkurrenz. Ihre Kritik: die “Gier nach Rendite”, wie sie im Präsidium des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute vorwurfsvoll gesehen wird.

Die Experten warnen also die Verbraucher, einen solchen Abschluss einer Versicherung beim Discounter zu unterschreiben, da Versicherungen immer am Bedarf zu orientieren seien und damit auch der Beratung bedürfen. Schließlich bestehe die Gefahr, dass der Kunde sich ohne ausreichende Information und Kenntnis der Sachlagen für eine Versicherung entscheidet, die er in diesem Umfang nicht oder eben nur bedingt brauche.

Auch vom Bund der Versicherten (BDV) wird von solchen Versicherungs-Angeboten abgeraten. Die Ansicht dazu: Discounter entzögen sich der Beratungspflicht, da sie nicht als Vermittler sondern als “Tipp-Geber” auftreten. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, befasst sich bereits mit diesen neuen Versicherungs-Geschäften. Zu klären sei die Frage, ob die Pflicht zur Beratung durch die schnellen Angebote im Discount-Vertrieb umgangen werden darf.

Posted by wob. on 06/15 at 12:59 PM
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