Den Kreuzfahrt-Urlaub richtig absichern
In See zu stechen, die Annehmlichkeiten eines Kreuzfahrtschiffes zu genießen und dabei gleich mehrere Länder kennenzulernen – für diese Art von Urlaub begeistern sich immer Menschen. Auch für sie gilt: Gut versichert schippert es sich besser. Worauf man bei Reisen auf hoher See achten sollte, hat der Bund der Versicherten (BdV) zusammengefasst.
Die wichtigste Police ist aus Sicht des BdV die Auslandsreisekrankenversicherung, unabhängig davon, ob man privat oder gesetzlich krankenversichert ist. „Besonders interessant wird die Police beim Rücktransport“, heißt es in der Pressemitteilung. Die gesetzlichen Kassen zahlen in dem Fall gar nicht. Bei der privaten Krankenversicherung kommt es schlicht auf die Vertragsgestaltung an, ob ein Rücktransport übernommen wird. „Und das ist ganz und gar nicht in jedem Vertrag enthalten“, sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des BdV.
Die Punkte zwei und drei auf der Liste sind die Reiserücktrittskosten- und die Reiseabbruchversicherung, die zwei Wochen nach der Buchung abgeschlossen werde müssen. Da eine Kreuzfahrt vergleichsweise teuer ist, sei es durchaus sinnvoll, sich gegen die hohen Stornokosten zu versichern, sollte man den Urlaub aus wichtigen Gründen nicht antreten können. Gleiches gilt für den Fall, dass der Urlaub abgebrochen werden muss. Lilo Blunck rät, sich die Bedingungen sehr genau anzusehen, welche Rücktritts- oder Abbruch-Gründe zulässig sind. Vorsichtig sollte man bei Reiseversicherungen sein, die bei einigen Kreditkarten inklusive sind. Der BdV spricht hier von „Light-Versionen mit begrenztem Leistungsumfang“, die nur greifen, wenn die Reise per Karte bezahlt wurde.
Ein Blick auf den Vertrag kann laut BdV auch bei der Hausratversicherung nicht schaden. Die Frage, was diese Police mit einer Kreuzfahrt zu tun hat, erklärt sich recht schnell: Normalerweise ist die Hausratversicherung zuständig, wenn etwas aus dem Hotelzimmer – also einem Raum eines Gebäudes – gestohlen wird. Da ein Schiff kein Gebäude ist, übernimmt der Versicherer den Schaden nur in wenigen Fällen, wenn die „Kajüte“ im Kleingedruckten erwähnt wird.
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