Den Studienplatz per Klage finden
Der Weg an die Uni ist manchmal steinig. Wer zu oft stolpert und somit sein Ziel in weite Ferne rücken sieht, kann auch die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und ganz einfach klagen. Dem Losglück beim Vergabeverfahren von Studienplätzen wird damit zwar nicht auf die Sprünge geholfen, vielleicht aber ein freier Platz angesichts nicht erschöpfter Kapazitäten gefunden.
Gleich gegen 14 Universitäten richtete sich die Klage eines angehenden Medizinstudenten, der aufgrund seines Notendurchschnitts keinen Platz bekommen hatte. Die Rechtsschutzversicherung der Eltern sollte zahlen, weigerte sich aber mit dem Argument, dass eine solche Serienklage schon mutwillig sei und kein Rechtsanspruch auf einen Studienplatz geltend gemacht werden könne.
Da sich der Kläger auf die die nicht ausgeschöpften Ausbildungs-Kapazitäten berief, gab das Oberlandesgericht Celle ihm Recht. Allerdings dürfen je Semester nur zehn Klagen geführt werden und müssen von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Häufig enden solche Klagen mit Erfolg. Diesen Weg beschreiten immer mehr, die bei der zentralen Vergabestelle leer ausgegangen sind. Rechtskräftig ist das Urteil aus Celle allerdings noch nicht, auch eine Revision ist noch möglich. (Aktenzeichen 8 U 179/06)
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