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Mittwoch, Januar 13, 2010

Der Versicherungsschutz wackelt bei Alkohol auf der Skipiste

Nach ein paar Stunden im Schnee und mehreren Abfahrten gönnt sich mancher Hobbysportler einen Jagertee oder andere alkoholische Getränke. Ob es sich damit „besser“ fahren lässt, ist eher fraglich. Denn Alkohol im Blut ist nicht nur den Versicherungen ein Dorn im Auge, sondern wirkt in Kombination mit Kälte auch nicht gerade gesundheitsfördernd. Das scheint viele aber nicht zu interessieren. Für sie gehört ein Schlückchen zum guten Ton.

Studien in der Schweiz ergaben, dass 20 Prozent derer, die verunglückten, zu tief ins Glas geschaut hatten. Von denen, die unversehrt im Hotel ankamen, waren immerhin 30 Prozent alkoholisiert. In der Bundesrepublik, wo eher Tagesgäste unterwegs sind, die am Abend wieder mit dem Auto nach Hause fahren und gerade deshalb schon nüchtern bleiben, liegt die Quote von Alkohol als Unfallursache bei einem Prozent. Ob man auf einen angeheiterten Skifahrer trifft – möglichst nicht im buchstäblichen Sinne – richtet sich also auch nach dem Skigebiet.

Die Auswirkungen von Jagertee oder Schnaps bei Eiseskälte sind jedenfalls fatal: Aus medizinischer Sicht steigt das Risiko für einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall, gleichsam geht es mit der Selbsteinschätzung bergab und die Aufmerksamkeit lässt rapide nach. Die Gefahr eines Unfalls nimmt dank dieser Konstellation deutlich zu. Mit einer Strafe wie etwa im Straßenverkehr müssen Skifahrer allerdings nicht rechnen, weil es in dem Sinne keine Promillegrenze auf den Pisten gibt. Dafür schauen die Versicherungen ganz genau hin, sollte es zur Kollision kommen.

Die private Haftpflichtversicherung zahlt zwar auch bei grober Fahrlässigkeit – und die liegt vor, wenn man betrunken auf die Bretter steigt. Das heißt jedoch nicht, dass man gänzlich aus dem Schneider ist. „Es kann sein, dass der Versicherer Sie bis zu 5.000 Euro in Regress nimmt“, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Auch bei der privaten Unfallversicherung sind Probleme vorprogrammiert. Bleiben nach einem Skiunfall dauerhafte Schäden und war Alkohol im Spiel, gibt es in der Regel kein Geld – das hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Posted by Andre on 01/13 at 06:00 AM
GesundheitHaftpflichtUnfallversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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