Der Weg zum günstigen Immobiliengutachten
In meinem gestrigen Blog-Beitrag zum Thema Baufinanzierung ging es um die Bedeutung von Immobiliengutachten: Etliche Käufer sind gut damit beraten, eine Immobilie vor dem Erwerb von einem Sachverständigen besichtigen zu lassen. Das Ziel ist es, von einem Experten eine Meinung zum Zustand des Objektes einzuholen und somit eine Entscheidung über den Kauf des Objektes treffen zu können. Weil die Erstellung von Immobiliengutachten relativ teuer sein kann, ist es unter Umständen günstiger, kein Gutachten anfertigen zu lassen, sondern sich ausschließlich die Meinung des Sachverständigen anzuhören – auf diese Weise lassen sich die Kosten senken.
Auf der anderen Seite kann die Erstellung eines Gutachtens jedoch ohnehin erforderlich sein, beispielsweise wenn die Bank im Rahmen der Kreditentscheidung auf die Vorlage dieses Dokuments besteht. In solch einem Fall ist es natürlich besser, man lässt gleich ein richtiges Wertgutachten erstellen. Schließlich wäre es sehr ärgerlich, wenn der Gutachter zweimal kommen müsste und somit auch zwei Rechnungen ausstellt.
Folglich gilt es rechtzeitig in Erfahrung zu bringen, ob die Bank auf die Vorlage eines Wertgutachtens besteht. Sollte dies der Fall sein, muss ohnehin ein schriftliches Gutachten erstellt werden. Gleichzeitig gilt es sich um die Kostenübernahme zu erkundigen: Einige Banken bezahlen die Kosten, die mit der Erstellung des Gutachtens verbunden sind, aus eigener Tasche. In solch einem Fall kann man natürlich gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Allerdings ist anzumerken, dass die Gutachter in solchen Fällen die Objekte oftmals nur von außen ansehen oder vergleichsweise kurze Besichtigungen durchführen. Hier gilt es auf jeden Fall Kontakt mit dem Gutachter aufzunehmen und sich zu erkundigen, wie es um die Inspizierung der Haustechnik etc. steht. Eventuell kann es erforderlich sein, mit dem Sachverständigen eine Absprache zu treffen, damit er seine Besichtigung etwas ausweitet.
