Der Wohn-Riester kommt
In den vergangenen Wochen wurde viel um den „Wohn-Riester“ spekuliert: es war von Uneinigkeit innerhalb der Parteien die Rede, was eventuell dazu führen könnte, dass das Gesetz in diesem Jahr nicht mehr verabschiedet wird. Doch wie „Focus Online“ berichtet, hat der Finanzausschuss des Bundestags dem Entwurf zustimmt, voraussichtlich wird der Bundestag den Gesetzentwurf am heutigen Freitag absegnen.
Somit wird es nicht mehr lange dauern, bis endlich wieder eine staatliche Wohnbau-Förderung erhältlich ist, die einen Ersatz für die im Jahr 2005 abgeschaffte Eigenheimzulage verkörpert. Der Wohn-Riester gestattet es Riester-Sparern, auf gesparte Riester-Beiträge zuzugreifen und diese zum Immobilienkauf oder zur Tilgung einzusetzen.
Allerdings dürfte sich die Freude bei den Verbrauchern in Grenzen halten: Wie Finanzexperten ermittelt haben, wird für die meisten Verbraucher eine Entnahme des Riester-Kapitals frühestens ab dem Jahr 2010 möglich sein. Es ist nämlich so, dass eine Entnahme erst gestattet ist, wenn mindestens 10.000 Euro gespart wurden – und so viel Kapital haben noch nicht einmal die Riester-Sparer gebildet, die ihre Riester-Rente bereits im Jahr 2002 abgeschlossen haben. Wer also jetzt zu „riestern“ beginnt, darf noch etliche Jahre sparen, bis er dazu berechtigt ist, das Kapital für den Immobilienerwerb zu verwenden.
Zu den großen Gewinnern zählen vor allem die Bausparkassen. Ihnen wird nun die Möglichkeit gegeben, entsprechende Finanzprodukte bzw. Bausparlösungen zu entwickeln, die das Riester-Sparen mit dem passenden Darlehen komfortabel vereinen. Allerdings wird es noch voraussichtlich bis Ende des Jahres dauern, bis entsprechende Produkte für den Verbraucher verfügbar sind.
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