Deutscher Ring - Verbesserung der Senioren-Unfallversicherung
Durch die Weiterentwicklung der Senioren-Unfallversicherung der Deutschen Ring Sachversicherungs-AG beinhaltet diese nun zukünftig bei Hilfebedürftigkeit als auch bei kurzfristiger Pflegebedürftigkeit Unterstützung in hauswirtschaftlichen und pflegerischen Vorsorgeaufgaben. Alle Pflegedienste, die einen Versorgungsvertrag nach SGB XI oder SGB V abgeschlossen haben, können für die Leistungen in Anspruch genommen werden.
Dabei wird nicht nur nach Unfällen, sondern auch wenn erwünscht bei Herzinfarkten, Krebserkrankungen oder Schlaganfällen geleistet. Die Höchstgrenze der übernommenen Kosten pro Leistungsfall liegt bei 10.000 €. Der Deutsche Ring und der durch den Kunden frei gewählte Pflegedienst entscheiden hierbei direkt über die erforderlichen Leistungen und deren Abrechnungen.
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