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Dienstag, Juni 17, 2008

Deutschland: Baustreitigkeiten werden vor Gericht geklärt

Der Traum vom eigenen Haus im Grünen kann sehr schnell zum Alptraum werden. Schlecht ausgeführte Bauarbeiten sorgen für Streitereien zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Einem aktuellen Bericht der „Financial Times Deutschland“  (FTD) zufolge nimmt die Anzahl entsprechender Gerichtsverfahren, kontinuierlich zu: Allein im vergangenen Jahre sollen rund 80.000 Bauherren und Bauunternehmer vor Gericht gezogen sein.

Solch ein Rechtsstreit ist in den meisten Fällen keine besonders erfreuliche Angelegenheit. Für den Bauherrn kann solch ein Streit bedeuten, dass es womöglich noch Monate oder gar Jahre dauern wird, bis er seine Immobilie beziehen kann. Dies führt logischer zu immensen Zusatzkosten, immerhin müssen sowohl die Kosten für die bisherige Unterkunft sowie die Raten für das bereits ausgezahlte Immobiliendarlehen aufgebracht werden. Aus diesem Grund wünschen sich viele Menschen, dass ihre Fälle möglichst schnell verhandelt werden.

Wie die FTD im selben Artikel berichtet, gäbe es eine vergleichbar einfache Lösung für dieses Problem. Diese Lösung stammt aus England und lautet auf den Namen „Adjudicator“, was so viel wie Schlichter oder Schlichtungsstelle bedeutet. Bereits vor einigen Jahren hat die britische Regierung beschlossen, dass in jedem Bauvertrag eine Klausel enthalten sein muss, die besagt, dass Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauunternehmer vorerst über die Schlichtungsstelle zu klären sind – und zwar innerhalb von 28 Tagen.

Dieses System scheint äußerst erfolgreich zu funktionieren. Die Anzahl der Fälle, die nicht über die Schlichtungsstelle gelöst werden können, beläuft sich auf gerade einmal 5 Prozent. Dies ist für die beide Seiten von großem Vorteil: Es wird innerhalb kürzester Zeit eine faire Einigung angestrebt, wodurch sich eine Menge Geld einsparen lässt.

Ob dieses Modell nach Deutschland kommen wird, ist jedoch fraglich. Obwohl es auch in Deutschland entsprechende Schlichtungsstellen (allerdings noch nicht im Immobilienbereich) gibt, werden sie nicht immer aufgesucht. Hier ziehen die Menschen immer noch gern vor Gericht.

Posted by Jochen on 06/17 at 03:40 PM
Haus & BauRecht & Ordnung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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