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Montag, April 07, 2008

Die elektronische Bestätigungskarte

Seit dem 1. März dieses Jahres gibt es keine Doppelkarten mehr.

Wenn das Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet wird, muss lediglich eine elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer - die sogenannte eVB - mit einem siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombinationscode angeben werden. Mittels dieser Nummer kann durch die Zulassungsstelle online kontrolliert werden, ob der Kunde schon seine Versicherungsbestätigung erhalten hat. Danach darf das Fahrzeug zugelassen werden.

Um dieses Verfahren effektiv und effizient zu gestalten, müssen elektronische Lösungsansätze gefunden werden, die das Abrufen der „eVB“ durch Kunden als auch Vermittler und die Übermittlung der notwendigen Daten über eine zentrale Stelle beim Gesamtverband der Deutschen Versicherer an die zuständigen Zulassungsbehörden gewährleisten.
Als eine der ersten Autoversicherungen haben die VHV-Versicherungen schnelle und einfache Lösungen für ihre Vertriebspartner geschaffen. Für sie es ist besonders wichtig, dass das Abrufen der eVB vermittlerfreundlich funktioniert, um so die verschiedenen Arbeitsmethoden ihrer Vertriebspartner berücksichtigen zu können, äußert sich der Vertriebsvorstand der VHV, Jürgen A. Junker, zur derzeitigen Lage.

Die eVB kann sowohl telefonisch, schriftlich als auch per Fax angefordert werden. Besonderes zu empfehlen ist eine spezielle VHV Service-Hotline unter 0511 - 124 89 89. 24 Stunden an sieben Tagen die Woche sind die Vermittler in der Lage, die eVB online über den VHV-Tarifrechner VOKIS zu verwalten. Die Software beinhaltet seit neustem eine spezielle eVB Servicefunktion.

Offline ist es dem Vermittler über VOKIS möglich, ein Kontingent an eVB-Nummern einzusehen. Die beanspruchte Nummer wird freigeschaltet, wenn die erforderlichen Daten zur Weiterleitung an die zentrale Vergabestelle beim GDV mitgeteilt worden sind. Außerdem besitzt die VHV einen eigenen eVB Web-Service nach BiPro-Norm, der die Verbindung aus Tarifvergleichsrechnern, wie beispielsweise NAFI, und auch direkt aus Maklerverwaltungsprogrammen wie beispielsweise Lutronik, möglich macht. Desweiteren können auch Verbindungen zu selbst entwickelten Tarifrechnern von Vertriebspartnern genutzt werden.

Sogenannte Dauer-eVBs sind für die Versicherung von Flotten ab zehn Fahrzeugen von der VHV zu erhalten. In Zukunft müssen Flottenbetreiber und Vermittler somit keine Doppelkarten mehr bevorraten. Durch die VHV wird keine Einschränkung bei den Fahrzeugarten vorgenommen, so dass der Flottenbetreiber lediglich eine Dauer-eVB-Nummer benötigt und was in der Praxis für Erleichterung sorgt. Nun ist die Auto-Zulassung also elektronisiert. Hoffen wir, dass dieses System in Zukunft sowohl Kunden als auch Maklern das Leben erleichtern wird. Vielleicht ist ja jetzt der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel zur VHV. Günstige Preise und gute Testergebnisse sprechen für sich.

Posted by Saskia on 04/07 at 12:17 AM
KFZ-Versicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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